Ausgabe 
12.5.1917
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tas übrig bleibende Sauerkraut. In den mei­sten ländichen Haushaltungen wird alljährlich so viel Sauer- kraut eingemacht, dag im Frühjahr nicht unbedeutende Mengen übrig bleiben, die dann mangels anderer Der- Wendung anf den Misthaufen geworfen werden. Diese Mengen würden jetzt bei der allgemeinen Knappheit an Lebensmitteln für den Bedarf der Städte, fpeziel der In­dustriearbeiter, eine sehr wünschenswerte Beihilfe sein. Die Kriegsgesellschaft für Sauerkraut m. b. H. in Berlin richtet daher an alle, die noch Sauerkraut übrig haben, das Er­suchen, die überflüssigen Mengen ihr anzuzeigen, damit sie die Mengen gegen Bezahlung der ortsüblichen Preise abholen uud zur zwekmäßigen Verteilung sammeln lassen kann. Da das Sauerkraut in den meisten Haushaltungen jetzt nicht mehr vor dem Verderben geschützt werden kann, so ist blaldige Anmeldung geboten und diese ist zu richten an me Kriegsgesellschaft für Sauerkraut m. b. H., Berlin W. 57, Potsdamerstraße 47.

300« Mart Belohnung für Entlarvung Teindlicber Agenten.

Das Oberkommando in den Marken zu Berlin und das stellv. General-Kommando in Frankfurt a. M. ha­ben folgende Bekanntmachung erlassen:

3 000 Mark Belohnung.

Unsere Feinde sind am Werk, im deutschen Volke Un- zufriedenheil und Zwietracht zu erregen. Deutschland soll um die Früchte seiner mit großen Opfern an Blut und Gut errungenen Erfolge gebracht werden. Selbstverständ- liche Pflicht eines jeden Deutschen ist es, zur Entlarvung solcher Agenten im feindlichen Dienste beizutragen. Sie treiben im Gewände bürgerlicher Biedermänner und poli­tischer Agitatoren, ja auch in feldgrauer Maske ihr hoch- verräterisches Handwerk. Wer einen solchen Verbrecher zur Strafverfolgung bringt, erhält die obige Belohnung.

Aur Staat unü Lang.

-* Der 7- Uhr-Ladenschluß. Der Bundesrat hat davon Abstand genommen, die geltenden Bestimmungen über den 7-Uhr Ladenschluß für die Dauer derSommer- zeit" aufzuheben.

Zur Einführung des allgemeinen, gleichen, ge­heimen und direkten Wahlrechts mit Proportional­wahlverfahren haben Landesabgeordnete Ulrich und Ge­nossen folgenden Antrag beim Landtag eingebracht: Wir beantragen, die Kammer wolle beschließen, Großherzog- liche Regierung zu ersuchen, den Ständen alsbald Gesetzes- Vorlagen zu unterbreiten, durch welche sowohl das Land- tagswahlrecht, als auch das Wahlrecht für Gemeinde-, Kreis- und Provinzial-Dertretungen im Sinne des allge- mienen, gleichen, geheimen und direkten Wahlrechts aller großjährigen Hessen ohne Unterschied des Geschlechts in proportionalen Wahlverfahren herbeigeführt wird.

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Enteignung von Bäugelände für den gemein­nützigen Wohnungsbau. Abg. Adelung. Mainz hat folgenden dringlichen Antrag eingebracht: Die Kammer wolle Großherzogliche Regierung ersuchen mit möglichster Beschleunigung gesetzliche Bestimmungen in Vorschlag zu bringen, die die rechtliche Grundlage schaffen für die Ent­eignung von Grundstücken zu Gunsten des von Gemein- den oder Bauvereinigungen bestätigten gemeinnützigen Wohnungsbaues. Die Notwendigkeit der Errichtung ge­sunder billiger Kleinwohnungen hat sich gegenwärtig inehr wie je offenbart. Das Reich, der Staat und die Ge- meinden suchen nach Kräften dieses Bestreben zu fördern Erhebliche Mittel sind auch von Privaten für die Zwecke des Kleinwohnungsbaues zur Verfügung gestellt worden, um vor allen Dinget: den rückkehrenden Kriegen: Heim­stätten zu beschaffen. Es besteht aber die Gefahr, daß bei der Beschaffung von geeignetem Baugelände die Spe- kulation einsetzt, um hohe Gewinne dabei herauszuschlagen. Dadurch würden die gemeinnützigen Unternehmungen sehr gefährdet, wenn nicht gänzlich verhittdert. Um dem zu begegnen, müßte im öffentlichen Interesse schleunigst die Möglichkeit einer zwangsweisen Enteignung geschaffen werden.

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Die Unterbringung städt: scher Sch ulk in- ner aus dem Lande soll in diesem Sommer in größerem Umfange wie in den Vorjahren in die Wege ge- leitet werden. Der Lande sa:^schluß für den Landaufent­halt von Stadtkinden: hat in allen hessischen Gemeinden einen Ausruf an die Laitdbevülkeruug anschlagen, und das Großh. Ministerium des Innern hat den Kreisämten: ge- naue Weisung über Unterbringuttg, Ernährung und Ein- schulung der Kinder zugehen lassen. In den Städten und in den Landgemeinde:: haben sich Ortsausschüsse ge- bildet, die in Verbindung mit den bereits bestehenden Organisationen die Unterbringung der Stadtkinder auf den: Lat:de bewirken. Zahlreiche Familie:: haben bereits Stadt- Kinder in Pflege genonnnen. Möchten noch recht viele Landwirte diesem Beispiel folgen. Sie werden großen Segen stiften.

Außer kurssehungderSilbcr - und Nickel- münzen? Die Silber- und Nickelmünzen verschwinden inmer m ehr aus dem Verkehr! Meistens werden sie von unverständigen Menschen, die sich sehr klug dabei Vorkom­men, absichtlich zurückbehalten. Wie verlautet, sollen Er- wägungen darüber im Gange sein, die sowieso aus den:

Verkehr verschwundenen Silber- und Nickelmünzen mit kurzer Frist ganz außer Kurs zu setzen, d. h. ihnen die Gültigkeit als Münzen zu nehmen. Tauschen Geldhamster ihre Münzschähe nicht alsbald ein. so bleibt ihnen nur der Metallwert, der bekanntlich erheblich niedriger ist als der Münzwert. Die Regierung würde durch die einge- tauschten Münzen das Metall gewinnen, um große Mengen andere neuer Münzen für den Verkehr prägen zu lasten

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Dom 1. Mai 1917 ab dürfen die Gewerbetreibenden Bezugscheine nach dem alten Muster A und B - also auch die im März d. I. ausgefertigten - nicht mehr annehmen. Nur die Bezugsscheine nach dem neuen Muster AI. und BI. sind gütig. Jeder Verstoß gegen diese Bestimmung ist strafbar. (R. B. St.)

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Die GoldaiKaufsfttlle schreibt uns. Vor einigen Ta- gen hat der 2000. Besucher Goldgegenstände bei uns eingeliefert. Mit einer Ansprache wurde ihm eine in sil- ber gefaßte Gedenkmünze mit Uhrkette überreicht.

Platinbrennstifte dürfen von den Goldan- kaufsstellen nicht mehr abgenommen werden; sie werden von der Kriegsaktiengesellschaft, Berlin W9, Potsdamer- ftraße 10/1 l angekauft.

Aeine Bartoffeln an fremde Personen. In letzter Zeit lassen sich die Landwrte dazu verleiten. Kartoffeln, wenn auch in geringen Mengen, an fremde Personen, die sie darum angehen, abzugeben. Aus einzelnen Kommu­nalverbänden sind aus diese Weise schon Hunderte von Zentnern ausgeführt worden. Hierdurch wird die Der- orgung der Einwohner des Kommunalverbands mit Kar­toffeln ernstlich gefährdet. Die Gendarmerie und alle Polizeiorgane sind deshalb angewiesen, solche eingeham- sterten Kartoffeln rücksichtslos zu beschlagnahmen und an die Kommunalverbänden ' abzuführen. Es erscheint dies umso mehr geboten, als oftmals Personen, die die Kar- löffeln geschenkt erhalten oder billig gekauft haben, solche zu sehr hohen Preisen oder gar als Saatkartoffeln wei- terverkaufen. Also Landwirte, gebt überschüssige Kartoffeln nur an den Kommunalverband ab, der ihrer dringend benötigt und auch die kleinsten überschüssigen Mengen für sich in Anspruch nehmen muß.

Das Barfußgehen der Kinder. Der preußische Kul­tusminister hatte im vorigen Jahre folgende Verfügung erlassen: Es ist zu meiner Kenntnis gekommen, daß Kin­dern einer Landschule von ihrem Lehrer verboten worden ist, barfuß znr Schule zu kommen. Ein derartiges Der- bot mag in Friedenszeiten in Fällen, in denen eine beson­dere Veranlassung vorliegt, gerechtfertigt sein. Während der Kriegszeit ist lzumal auf dem Lande und in den ländlichen Verhältnissen) von einem solchen Verbot schon deshalb abzusehen, weil es den Eltern wegen der gestei­gerten Preise nicht immer leicht fallen wird, ihre Kinder mit dem notwendigen Schuhwerk zu versorgen,

Eine äußerst raffinierte Verheimlichung von Brotge­treide hat die vom Kreisamt Gießen bestellte Nachseher­kommission am 25. April d. Is. in Langgöns aufgedeckt:

Der Landwirt Anton Martin Reusch von dort hat bei der Nachprüfung seiner Getreidevorräte in seiner Hos- reite, die fast genau mit der Anmeldung vom 12. Februar 1917 über eindringliches Befragen des Beamten des Kreis­amts angegeben, daß die Vorgefundene Frucht seinen gan­zen Vorrat ausmachte. Es wurde festgestellt, daß er auf dem Felde, 2 Km. von Langgöns entfemt, in der Nähe einer Miete mit Runkelrüben, einen hochgeladenen Wagen stehen hatte, der das Aussehen einer Mistladung hatte. Bei der Wegräumung des Mistes durch die Kommission fanden sich darunter nicht weniger als 17 Säcke, die mit .Roggen, Weizen und Hafer gefüllt waren. Die Frucht wurde selbstverständlich beschlagnahmt und Reusch ohne

Bezahlung abgenommen. Auch die Staatsanwaltschaft und das Kreisaml Bietzen werden sich noch mil diesem pflichi- vergessenen Landwirl beschäsligen, öchon jetzl aber verdienl ein solcher Mann, der in dieser Jett der Not semen Mil- Menschen das Brolgeireide entzieht, um es semcm Vieh zu verfüttern, eine öffentliche Brandmarkung und die allgemeine Verachtung.

wor»r. Die Stadtverordnetenversammlung bewilligte für die Errichtung einer städtischen Molkerei 42 000 Mk.

VecaniwoiUtch Aidln Klein in Gießen.

Bekanntmachung.

Bom 12. Mai an werden die bisher noch von der Annahme als Skückgut ausgeschlossenen Güter, wie neue Möbel, Hüte usw. zur Beförderung wie­der übertiomme». Bei Auflieferung in größeren Mengen ist vorherige Verständigung mit der Güter abfcrtigung erforderlich. Holzverschläge, Lattengestelle u. Harassc werden auch fernerhin nur zerlegt zugelasjcn. Nähere Auskunft erteilt die Auskunftsstelle für den Güterverkehr, Frankfurt M.), Hohenzollernplatz 35, sowie die Güter- und Eilgutabfertigungen.

Frankfurt (Main), den 11. Mai 1917.

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