Einladung zur Zeichnung auf die
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5)» Deutsche keichsanleihe
VeutscheÜeichsschatzanweisungen
auslösbar mit uo% bis 120%
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Slticht am auch hinsichtlich"" ?Lrm L"ltm Z ijft?ÄÄ«"»» «S nndit," Saö
°ie Lestimmungen über die ÄÄ^Ä^XSIS Sende Sendung.
Bedingungen.
Zeichnungen werden
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Die Schatzanweisungen sind in Gruppen eingeteUt unbinStMen Tu“ ToOOSOOO 6000 SM fenP T ?«““ -’ 918 fäUi 9 - lauf und den gleichen ginsterminen wie die Schuldverschreibungen ausgefertig" ' OOO, 5 00 °, 2 000 u. 1 000 Mark mit dem gleichen Zinsen-
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3 ur Rückzahlung zum Nennwert zu kündigen/jedoch dürfen alsdann ^die Inhaber statt der Bar^k.^^<ri? 0 / ^ uoch unverlosten Schatzanweisungen
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Der Zeichnungspreis beträgt:
für die 5°/ 0 Reichsanleihe, wenn Stücke verlangt werden. . . c»« _m>
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für je 100 Mark Nennwert unter Berechnung der üblichen Stückzinsen.Y8,— Mark
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Die Zeichner sind verpflichtet: 30% des zugeteilten Betrages spätestens am 27. April d. 3.,
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24. Mai 21. Juni 18. Juli
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zu bezahlen. Frühere Teilzahlungen sind zulässig, jedoch nur in runden durch 100 teilbaren Beträgen des Nennwerts. Auch auf die kleinen Zeichnungen sind Teilzahlungen lederzeit, indes nur m runden durch 100 teilbaren Beträgen des Nennwerts gestattet; doch braucht die Zahcknq erst geleistet zu werden, wenn die Summe der fällig gewordenen Teilbeträge wenigstens 100 Mark ergibt "Mmng
Die Zahlung hat bei derselben Stelle zu erfolgen, bei der die Zeichnung angemeldet worden ist Umtausch Den Zeichnern neuer »%%. Schatzanweisungen ist es gestattet, daneben Schuldverschreibungen und Schahanweisunqen der früheren Kriegsanleihen in neue > Schatzanweisungen umzutauschen, jedoch kann jeder Zeichner höchstens doppelt so viel alte Am leihen (nach dem Nennwert) zum Umtausch anmelden, wie er neue Ueichsschatzanweisungen gezeichnet hat. Die Umtaulckon träge sind innerhalb der geichnungsfrist bei derjenigen Zeichnungs- oder Bermilllungsstelle, bei der die Schahanweisunaen aereicknet worden s zu stellen. Die alten Stücke sind bis zum 24. Mai 1917 bei der genannten Stelle einzureichen. Die Tinreicher der Lauschstück «hatte/w' nächst Zwischenscheme zu den neuen Schatzanweisungen. ' )] } °
Die 5°/o Schuldverschreibungen aller vorangegangenen Kriegsanleihen werden ohne Aufgeld gegen die neuen Schatzanwsisunaen umaetaulckt Die Einlieferer von 5% Schatzanweisungen der ersten Kriegsanleihe erhalten eine Vergütung von Mk. 1,50, die A^er E bVa Sckakan- 1 Weisungen der zweiten Kriegsanleihe eine Vergütung von Mk. 0,50 für 100 Mark Nennwert. Die Einlieferer von 4'yio Schatzanweisunaen der vierten und fünften Kriegsanleihe haben Mk. 3,- für je 100 Mark Nennwert zuzuzahlen. ^^agoaweijungen
Gießen, März 1917.
Bank für Bändel und Industrie, Niederlassung Giessen Mitteldemsebe €rediibank, Filiale Giessen BezirksfparRaffe Giessen « Gewerbebank zu Giessen E. G. m. b. B.
Jakob Grünewald, Bankgeschäft Barucb Strawss Nachf., Bankgeschäft.


