Ausgabe 
15.3.1917
Seite
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Fortsetzung von der 1. Seite, wurden, nach gründlicher Zerstörung der feindlichen Kampfonlogen, 2 russische Offiziere. 256 Mann und mehrere Maschinengewehre und Minenwerfer cingc. bracht. Unsere Flieger belegten, Angriffe der feindlich?» Kampfflugzeuge abweisend mir Bomben.

Italienischer Kriegsschauplatz Die Gefechtstätigkeit war gestern im allgemeinen gering Im Görzischen warfen unsere Flieger auf feindliche Lager bet Lacinico Bomben ab.

Südöstlicher Kriegsschauplatz.

Im ostalbanischen Seengebiet wird weiter gekämpft. Die Franzosen griffen unsere Stellungen zwischen dem Lchrida- und PreSba-See wiederholt erfolglos an.

Der Stellvertreter des Chefs des Generalstabes: von H ö f« r, Feldmarschalleutnant.

Revolution in Petersburg.

wtb. Petersburg, 14. März. Meldung der Pe- tersburger Telegraphen-Agentur. In Petersburg ist die Revulution ausgebrochen. Eine aus 12 Dumamit- gliedern bestehender ExekutlvauSschuß ist im Besitz der Macht. Alle Minister sind InS Gefängnis gesetzt. Die Garnison der Hauptstadt, 30000 Mann, hat sich mit den Revolutionären vereinigt. Am Donnerstag (Mitt­woch), dem dritten Tage der Revulution, war die Ord« nung in der Hauptstadt wiedechergestellt. Der Depu­tierte Engelhardt ist vom Ausschuß zum Kommandanten von Petersburg ernannt worden.

Die sechste deutfcbe Hriegsanleibe.

Die sechste deutsche Kriegsanleihe, auf die Zeich. nungen in der Zeit vom 15. März bis 16. April an­genommen werden, wird, wie wir schon angekündtgt haben, auS fünfprozenttgen Schuldverschreibungen und aus vteretnhalbpcozenttgen mit 110 bis 120 Prozent auslosbaren Retchsschatzanweisungen bestehen, die beide zum Preise von 98 für 100 Mark Nennwert zu^ Aus­gabe gelangen. Wer indeß die fünfprozentigen Schuld- Verschreibungen tnS Reichsschuldbuch eintragcn läßt und sich gleichzeitig verpflichtet, die AuSfolgung der Anleihe- stücke nicht vor dem 15. April 1918 zu fordern, braucht nur 97,80 Mark anzuleaen. Retchsschatzanweisungen können nicht inS ReichSschuldbuch eingetragen werden, bet ihnen beträgt mithin der ZetchnungSkurS einheitlich 98, wobei daran erinnert sei, daß die kleinsten Stücke der neuen Retchsschatzanweisungen über 1000 Mark, die kleinsten Stücke der sünfprozentigen Schuldverschret- bungen über 100 Mark lauten. Bet beiden Anlethc- arten findet die übliche Stückzinsenvercechnung statt, und da der erste Zinsschetn am 2. Januar 1910 fällig ist, werden vom EtnzahlungStage ab auf den etnge- zahlten Anlcthebetrag bis zum 1. Juli 1917 5 Prozent oder 4'/, Prozent Stückzinsen vergütet. Bet Zahlungen, die nach dem 1. Juli stattfinden, geht die Berechnung der Stückzinsen zu Lasten teS Etnzahlenden. Wie in früheren Fällen find auch diesmal zur Erleichterung für die Zeichner Vier PfltchtzahlungStecmine festgesetzt für Teilzahlungen, deren erster der 27. April und deren letzter der 18. Juli ist. Solche Zeichner, die indeß schon früher in den Genuß der hohen Zinsen gelangen wollen, können vom 31. März ab Voll- oder Teilzahlungen leisten, wobei der Vorbehalt gemacht ist. daß Teilzahl ungcn nur in runden durch 100 teilbaren Beträgen des Nennwertes zulässig sind.

Zeichnung-- und Vermittlungsstellen sind dieselben wie bet den vorangegangenen Kriegsanleihen. Die Postanstalten nehmen wieder nur Zeichnungen auf die

sünfprozentigen Schuldverschreibungen an, und die dort zur Anmeld ng kommenden B.träge muffen bis zum 27. April voll bezahlt werden. Erfolgt die Dollzahlung bei dcr Post am 31. März, so werden 90 Tage Z nsen gleich l l * Prozent vergütet, eifofpt die Einzahlung in der Zeit vom 1 bis 27. Ap.il, so umfaßt die Imsen- Vergütung einheitlich 63 Tage und beläuft sich auf '* Prozent. Dementsprechend find die NettozeichnungS- preise für Anmeldungen bei der Post 96'. oder 9/,« Prozent.

Neu gegenüber de« ZeichnungSbrdingungen für die früheren Kriegsanleihen ist die Bestimmung, daß den Zeich«ern der viercinhalbprozentigen mit 110 b.S 120 Prozent auSloSbaren Reichs'chatzanweifungcn das Recht eingecäumt ist, Schuldverschreibungen und Schatzan- Weisungen der fcüherin Kriegsanleihen in neue vier­einhalbprozentige mit 110 dis 120 Prozent auslösbare Schatzanweisungen umzutauschc«. Damit wird der Zweck verfolgt, den Besitzern älterer Anleihen, die diese in die neuen Schatzanweisungen umwandeln möchte», die Notwendigkeit deS Verkaufs zu ersparen. Dieses Recht ist jedoch begrenzt: Jeder Zeichner kann näm­lich höchsten- doppelt so viel alte Anleihen (nach dem Nennwert) Umtauschen, wie er neue Schatzanweisungen gezeichnet hat. Wer also z. B. 5000 Mk. neue Schatzan- Weisungen gezeichnet hat, gewinnt Anspruch auf weitere 10 000 Mark neue Schatzanweisungen gegen Auslie­ferung eines gleichen Betrages Schuldverschreibungen oder Schatzanweisungen der früheren Kriegsanleihen. Der Umtausch erfolgt mit Wirkung vom 1. Juli 1917; demgemäß sind die mit Januar,Juli-Zinsen ausgestateten Stücke mit Zinsscheinen fällig am 2. Januar 1918 einzuceichen, die mit April Oktobcx Zinsen auSgestatte- ten Stücke mit ZinSschetnen fällig am 1. Oktober 1917. Die Etnlteferer von AprilOktobec-Stücken erhalten jedoch auf ihre alten Anleihen Stückzinsen für ein Vierteljahr v:rgütet.

Wer sich über irgend eine weitere Frage unterrich­ten will, wird alles Wissenswerte aus der Zeichnungs- aufforderung ersehen können, tm übrigen bei allen Zeich« ungSstellen und ZetchnungSvermittlungSstellen jede Aus­kunft erhalten.

Die sechste Kriegsanleihe

E neS deutschen KindeS Wunsch:

Wieder bittet das Vaterland:

Habt offen das Herz und offen die Hand!

ES geht um Deutschlands heiliges Glück!

Es gibt nur ein Vorwärts und kein Zurück!

So viele opfern Leben und Diu

UHU xify, ivuai uiupt uyicc« oa

en Buk?

ES fei eines jeden Wahlspcuch und Sinn:

Für Deutschland gcb' ich mein Letztes hin:"

Lieb' Later, lieb' Muttcx, drum höret mich an: Ich bitte für Deutschland, so sehr ich kann:

Lasset uns geben, wär' cs auch klein!

Und wisset eS soll nur geliehen sein:

O, jede Mark kämpfet und schafft!

Mit jeder Mark wächst unsere Kraft!

Denn viele Wenig geben ein Viel,

und Deutschland, Deutschland kommt an sein Ziel!

ES muß durch Schlimmes und Schweres gehn, So wird's das Schlimmste und Schwerste bestehn!

Lirb' Vater, lieb' Mutter, drum bitte ich fein: Auch wir wollen Helfer zum Siege sein!

Reinhold Braun.

ßewcrbebank zu 0imcn

eingetragene 6enos$en$cbaft mit beschränkter fiaftpflicht.

Die begehrlichen Mitglieder unserer Bank werden zu der am

Donnerstag, den 22. März 1917, 8 '|* Uhr abends,

im Hotel Groüherzog von Hessen stattfindenden

58 . ordentlichen general-Versammlung

ergebenst cingcladen

Tagesordnung:

1. Erstattung des Geschäftsbericht,- füc 1916.

2. Beschlußfassung über die Genehmigung der IahrcSrechnung und Bilanz und die dem Vorstande und AussichtSrate zu erteilende Entlastung.

3. Verteilung des Reingewinnes.

4. Ersatzwahl auSscheidcndec Mitglieder deS AufsichtSraicS.

5. Bericht über die Revision der Bank durch den VerbandSrcvtsor.

Gieße», den 2. März 1917.

Gewerbcbank zu Gießen

eingetragene Genossenschaft mit beschränkter Haftpflicht.

Der DorUtrende des Anfftchtorateo:

L- Petri li.

Dl« ernlt Ludwig lAdllSuorsptude in Mn

fi-st wie schon in letzter Nummer berichtet, ein Gria,

e^acbniS von rund 2388COO Mail; davon ential auf de Piovia; Lberhesien:

Gienen ^tadr . . 10 400 Mk 1. flrciS Gießen Land . . 9.510 * 1WSW Mk.

, . «lsseld."

X . Büdingen.4-jOUU .

4. , Friedberg.HA -

- ^auicrbnd).. .

t : zSHmF. .. 6735 - 303098

Ferner wurden gezeichnet:

von der Provinz Tbertiessen . . . 50 000 Mk

von den KreiSVerwaltungen Gießen 4000 v

AlSield 1000

" '' Büdmgen 2500

_ Friedberg 8000 . m

vamcibach 1000 *

Schotten 1000

von den Ltädien Gießen .... 4500 ^

Bad-Nauheim . . 1000 ,

OberlKffifcber 3>d!!L>«rlc»är.

Gießen, den 6. März 19! AuS Anlaß deS RegierungSjublläumS uns« GroßherzogS hat der Obrrhrssifche Provinzialtag ins ner letzten Sitzung einstimmig beschlossen, zum 3ts läumStag einen Kapitalbetrag von 100000 Mark a freiverfügbaren Mitteln der Provinz Obcrheffen der zu stellen, der unter dem NamenOberheffischer Io! läumSfonds 1917" nach folgenden Richtlinien verwal werden soll:

l. Der Zweck der Bereitstellung der Mittel ist. ml

Provinz Lberhesscn da helfend einzugreifen, wo ,nii b

Krieg im Zusammenhang stehende schaden und Noilq

durch Füriorgc deS Reichs, deS TtaatS, der Gemeii

oder durch sonstige Zuwendungen nicht oder nicht auf

chcnd berücksicht werden können.

\l DaS Kapital verbleibt im Eigentum der Pro,

unterliegt aber getrennter Verwaltung. Uebcr seine

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iac Heranziehung zu dem geplanten Zweck Einkünfte hinaus, sowie über seine andcrweitc Berwcndr

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nach Erledigung des Zweckes beschließt der Provinzial HI. Uebcr die Verwendung der Einkünfte für den planten Zweck beschließt der ProvinzialauSschuß. hat dem Provinz taltag alljährlich Rechenschaftsbericht erstatten.

IV. Die unter I. III. ausgestellten Richtlinien sollen, weit nichts anderes bestimmt wird, auch für. die dem tz« weiter zufließendcn Kapualbeträge maßgebend sein.

Anläßlich deS RegierungSjubiläumS dcS Großherzo: sind Sr. König!. Hoheit die Glückwünsche der Obe Hessen durch den Provinzialdirektoc Gehetmerat %

Usinger unter IlebeLttichunH^HA7" worden, Großhcrzog!

Allergnädigster Großhcrzog und Herr!

Euere Königliche Hoheit bitte ich, die untertänigsten Glil wünsche der Qberhesscn zu dem Dag huldvollst entge« zn^lmicn, an dem Euere Königliche Hobelt aus " »-jährigern^lLrung zurückblicken. Die Wunsche kom von einem 2tnurm, Borsahrrn schon zu Beginn N

christlichen Zeitrechnung aus Ulrichen Scholle fOM r. Mir Träger ist eine Bevölkerung, öle '

vergangener Zeiten ihre guten alten Sitten und Gebrtl bewahrt, die Freude an harter, ehrlicher Arbeit ge

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ila-jöiiich- Ang-O

185, jüdllch °-nR>P0"t, rd)t zul Atwicklung.

Jeblct unb auf Dein

itJijöPe fu

i4(j 3upocfcn bli h^ue uns eine änjflSI OkSlichcr I jitü stf ©entrolfelbmatfd 8ii ißitoniej und tu maiben llutm-hmungen Urber M 'j inengrwe'^e und Mine toftbrn.

Mazedo Aus beiden Usern \

fiiäftc mit dem an den Vortagen zum A uad ^oican.See wurden vnllntrlruppen abgewiese Der cifle Generalgw

wtb. Berlin, kilcn in Bkfondli

und die Liebe und Treue zum angestammten Herrscher klct

leb.

.Icich einem kostbaren Kleinod von Geschlecht zu Ge,, überliefert hat. Im Geist dieser Bevölkerung ,st die vinz frelldig dem Ruf gefolgt, den Euerer Kömgli Hoheit geschuldeten. Dank auch sinnfällig zum Au zu bringen. Lic hat in treuer Eri:ineruna an daS von Euerer Königlichen Hoheit während 85 Jahren fl

von ürucrcv Monigiic^cn iviujuuu ^ . . , ^un, j uy

bekundete Wohlwollen und in dem Bewußtsein, daß wc (I Wad)t wurden. Alllt tätige Mithilfe bei Heilung der «rieasteiden EuS '^s dem Oftufec brr M

.> ..CiKvinnAhiiMirftiiA «ft ni'fem ifK . > . .. ^

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Königlichen Hoheit Herzensbedürfnis ist, neben Beteiligung an der Jubiläumsstiftung mit dem 18. 1017 unter dem NamenOberheffischer JubiläumSf» 1017" aus eigene,, Mitteln einen Provinzialfonds erst» lassen, dcr dazu dienen soll, in Obcrhcsscn da helfend zugreffen, wo die Ltnderuug der mit dcu, Krieg im sav,menhang stehenden Notlagen und Tchädcn eine sondere Fürsorge erheischen.

Daß Euerer Königlichen Hoheit noch eine lange "«d segnete Regierung beschieden sein möge, ist am heuttz Gedenktag aller getreuen Hessen innigster Wunsch. E« Königliche Hoheit dürfen allerhöchst sich versichert ha> daß auch die Ober Hessen wie seither so in Zukunst in t cntwegier Anhänglichkeit zu Euerer Königlichen H» und den, Großhcrzoglichen Hause stehen werben, gen den Ucberlicferungen de» alten EhattenstammeS Gießen, den 18. März 1017.

Namens der Provinz j7berhesft> in tiefster Ehrfurcht Dr. Ustngcr, Provinzialdirektor.

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Verantwortlich: Albin Klein in Gießen.

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