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konnten die Sonne nicht länger .abhalten. Meins Brust Hob sich, mein Mannesmnt kehrte wieder; wußte ich doch, daß draußen noch! wackere Herzen für mich schlugen, schürfe Köpfe für meine Befreiung arbeiteten. Die Geliebte er­wartete mit Sehnsucht den Moment, wo ich zuruckkehrte und sie wieder Wit. meine Arme schloß. Ein Gefühl der Zu­friedenheit kam über mich.

Ich schlief gesund und ruhig in dieser Nacht, und die rauhe Stimme der G-efängnisuhr scheuchte mich nicht aus der kleinen Traumwelt, in. der ich die langen Stunden hindurch mit meiner Geliebten wandelte.

21. Kapitel.

So verstrichen drei Tage. Ich hatte häufige Unter­redungen mit Mortimer und Herrn Barton. Endlich brach der Morgen an, an dem ich in dergrünen Minna" nach Putney zurücktransportiert wurde. Ein zweites Mal stand ich vor den Schranken des Gerichts. Das Gefühl her Befangenheit, das einen beim ersten Auftreten vor dem Richter durchzieht,- war von mir gewichen, ich hatte mich vollständig in der Gewalt und trug eine gewisse Gleich-' gültigkeit zur Schau. '

Nach Erledigung der üblichen Formalitäten, kam zu­nächst der Leichenbefund zur Sprache. Die Sache unterlag keinerlei Zweifel. Meine Tante war an Aconitvergiftung gestorbeu. Nach der Ansicht des einen Sachverständigen war eine seh-r große Dosis angewandt worden. Herr Barton knüpfte an diese Aussage sofort die Frage, ob er unter einer großen Dosis mehr als eine Unze Werstehe. Der Sachverständige bejahte dies. Dieser Punkt sprach zu meinen Gunsten, obwohl Doktor Pennyfeather diese An­nahme lebhaft bestritt. Das ganze Gebaren dieses Mannes kam mir höchst sonderbar vor. Er ivar ein nervöses kleines Männchen mit einer Glatze, weißem Backenbart und schreien­der Stimme/ der stets mit der Rechten in der Luft herum­fuchtelte, um seinen Worten mehr Nachdruck zu verleihen. Da ich ihm nie im Leben in Worten oder in Werken etwas zuleide getan hatte, war mir seine offenbare Animosität gegen mich durchaus unerklärlich.

In theatralischer Weise bekundete er, die Verstorbene sei seine Patientin gewesen und habe ihm in der letzten Zeit viel Sorge bereitet. Ihr Leiden sei nicht physischer Natur gewesen, sondern sie habe viel seelischen Kummer gehabt, weil sie der Beschuldigte, ihr Neffe, der ihr zu großem Danke verpflichtet gewesen sei, sehr schlecht be­handelt habe. Dies habe eine starke gemütliche Depression zur Folge gehabt, dieser sich anfangs gar nicht habe er­klären können. Erst auf längeres Drängen habe sie ihm, dem Zeugen, gestanden, daß diese schlechte Behandlung von feiten des Angeklagten der Grund ihres Zusammen­bruchs sei. Sie habe dann das Bett aufsuchen müssen, und-der Beklagte habe sie ein paar Tage vor ihrem Tode besucht. Bei dieser Gelegenheit habe er sich in seiner Heftigkeit zu einer fast brutalen Szene hiureißen lassen, wonach das Befinden der armen Frau immer schlechter geworden sei. In der Nacht ihres Ablebens habe er sie wie gewöhnlich noch einmal zu später Stunde besucht, aber sie bereits im Todeskampfe liegend vorgefundeu. Er habe sofort erkannt, daß eine Vergiftung durch Aconit vorliege. Er sei zwar kein Spezialist in diesen Dingen, habe aber schon mal einen solchen Fall gehabt und des­halb gleiche geivußt, worum es sich handele. Er sei sehr bestürzt, aber dann geradezu entsetzt gewesen, als sie ihm kurz vor ihrem Abscheiden mit Aufbietung aller Kräfte gesagt habe, baß sie von ihrem Neffen vergiftet worden sei. Aus näheres Befragen habe er dann erfahren, daß der Angeklagte heimlich ins Haus geschlichen und gewaltsam in das Krankenzimmer gedrungen sei. Sie sei dabei auf­gewacht und habe gerade noch gesehen, wie er sich an den Arzneigläsern zu schaffen gemacht habe. Die sofort von ihm, dem Zeugen, vorgenommene Untersuchung habe dann auch ergeben, daß in eins derselben Aconit gegossen wor­den sei, und beim Durchsuchen des Zimmers sei denn auch ein leeres Fläschchen mit der AufschriftAconit" wirklich gefunden worden. Später habe sich auch eine Taschenapotheke mit dem Namen des Gefangenen gefun­den., worin dieses Fläschchen gefehlt habe. Unter solch ver­dächtigen Umständen habe er es für seine Pflicht gehalten, unverzüglich Anzeige zu erstatten.

Auf Befragen des Herrn Barton erklärte er, daß ihm die Mitteilung von dem gewaltsamen Eindringen von der Haushälterin der Verstorbenen geworden sei, die auch mit

eigenen Augen gesehen habe, wie der Angeschuldigte den Inhalt des Fläschchens in das Arzneiglas gegossen, habe.

Der nächste Zeuge war Hephzibah selbst., Sie er­zählte mit außerordentlicher Sicherheit, ohne einen Mo­ment zn stocken, die größten Lügen, die je einem Weibe über die Lippen gekommen sind. Ich hätte ständig mit ihrer Herrin im Streit gelegen, obwohl sie mir mehr als eine Mutter gewesen sei. Ich verdankte ihr alles, hätte sie aber nur mit Undank belohnt. Zuletzt habe sie mich zu enterben gedroht und es auch tatsächlich getan (Herr Barton lächelte hierbei). Ich wäre ungerufen augekom- meu, und- eine Krankenpflegerin, die nicht gewußt habe, daß mir der Eintritt verboten sei, hätte mich eingelassen. Als sie, Hephzibah, mich der Weisung ihrer Herrin ent­sprechend nach dem Grunde meines Kommens gefragt habe, habe ich erwidert, daß ich einer dringenden Botschaft meuter Tante gefolgt fei. Dies habe sie entrüstet, bestritten. Darauf sei ich sehir heftig geworden, hätte sie ins Gesicht geschlagen und mir mit Gewalt den Weg ins Zimmer der Kranken gebahnt. Im ersten Augenblick wäre sie von dem Schlag ganz betäubt gewesen, daun habe sie sich aber doch die Treppe hinaufgeschleppt iind sei gerade dazn- gekommen, als ich aus einem Fläschchen etwas in das Medizinglas meiner Tante gegossen hätte. In diesem Moment sei diese selbst auch inunter geworden, habe mich gleichfalls beschuldigt und dann aus dem Hanse gewiesen. Sie, Hephzibah, wäre dann hinuntergerusen worden, und während ihrer Abwesenheit wäre meine Tante zweifellos aufgestanden und hätte ihre Arznei genommen, denn kurz nachher habe sie Krämpfe bekommen und bei der Ankunft des Arztes bereits im Sterben gelegen. Sie würde diesen schrccklichen Anblick nie vergessen, niemals bis 011 ihr Lebensende. Es sei eine grausame, fürchterliche Tat, und sie hoffe, daß dieselbe entsprechend gesühnt werde.

Ehe die Zeugin abtrat, erhob sich mein Verteidiger Barton und richtete die scheinbar ganz nebensächliche Frage an sie, warum sie glaube, daß die Verstorbene mich enterbt habe? Darauf war sie absolut nicht gefaßt, das paßte nicht in das Lügengewebe, das sie sich ausgesponnen hatte. Sie zögerte etwas und erwiderte dann, ihre Herrin hätte ihr das gesagt. Ans die weitere Frage, ob sie in dem neuen, letzten Willen reichlich bedacht sei, gab sie eine bejahende Antwort.

Danke Ihnen, sagte Herr Barton und setzte sich be­friedigt wieder auf feinen Stuhl.

(Fortsetzung solgt.)

Großen Lindener Volksleben vor 250 Jahren.

Von Pfarrer Schulte, Großen-Linden.

(Schluß.)

Habe ich nun mit der bisherigen Darlegung gewissermaßen die äußeren Grenzen gezeichnet, die das Volksleben von 25Q Jahren in Großen-Linden umfriedeten, so will ich nun dazu über­gehen, soweit die Quellen hier stießen, einige der Anschauungen und Sitten zu schildern, die uns hier begegnen.

Großen-Linden hatte damals eine einklassige Schule. Ein Schullehrer leitete sie und man zählte ihn zur Geistlichkeit/ nicht nur, weil damals die Schule Sorge der Kirche war, sondern auch, weil der Schullehrer selbst, wie in sehr vielen Orten Hes­sens, Theologe war und das Amt des Schulmeisters meist die 1 Stufe des theologischen Berufes darstellte. Er war zugleich Kantor, Vorsänger, da einerseits die Kirche noch keine Orgel hatte und anderseits die Schüler bei Leichenbegängnissen auf dem Kirchhofe und während des Leichenzuges zu singen hatten. In der Schule lernten die Kinder lesen, schreiben, singen, ia hier und da auch einer lateinisch. Es kamen aber nicht nur Großen- Lindener Kinder, sondern auch Hörnsheimer, welches Dorf damals Filialdorf von .Großen-Linden war und deshalb heute iwch in besonders freundschaftlichem nahen Verhältnisse zu unserm Orte steht. Man war aber in Hessen zu dieser Zeit so weit, wie anderswo erst 100 Jahre später. Der Landgraf und die leitenden Männer der Regierung erstrebten die allgemeine Schulpflicht. , Der vfarrer und der Kirchenkonvent drangen darauf, daß jedes Kind im' Dorfe komme. Sind auch die Gründe nicht dieselben, die heute den Staat zur allgemeinen Schulpflicht bewegen, Schulung von Verstand und Wille, Erziehung und Aufklärung, sondern vielmehr das Be­streben, in erster Linie den Menschen den Katechismus zu lehren/ ohne dessen Kenntnis keiner heiraten oder Pate stehen kaun, und in die Bibel einzuführen, das Verdienst kann Niemand der luth, Kirche absprechen, zuerst für die allgemeine Schulpflicht eingetreten zu sein. Nun ist eigentümlich zu sehen, welch einen Kampf diese Wirksamkeit der lutherischen Theologie un Volke anfachte. Das