Ausgabe 
30.10.1925
 
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Ein interessanter Rechtsstreit.

Evangelische Kirchengemeinde Wieseck gegen bürgerliche Gemeinde Wieseck.

ltchen Erziehung in unsere Jugend zu tragen, ist geplant.

Auf internationalem Gebiet hat das deutsche Note Kreuz mit dem Internationalen Komitee in Gens und der Liga in Paris rege Beziehungen ge­pflegt. Die am 1. Januar neu in Kraft tretende Satzung der Liga des Roten Kreuzes setzt als höchste Derwaltungsspitze ein fünfgliedriges Ere- kutiokomitee ein, dem Herr Draudt als deutsches Mitglied angehört. Die Berichte über das Sanitäts­kolonnenwesen, die Schwesternschaften, die Arbeit im besetzten Gebiet, die Oplantenhilfe des deutschen Roten Kreuz rs legten von dem Erstarken der ein­zelnen Abteilungen sowohl als der Gesamtorganisa­tion des deutschen Roten Kreuzes lebendiges Zeug­nis ab.

Aus der Provinzialhauptstadt.

(Sieben, den 30. Oktober 1925.

DieMahnung des Weltspartages

Auf dem ersten Weltkongreß der Sparkassen aller Länder, der vor Jahresfrist in Mailand tagte, wurde der einstimmige Beschluß gefaßt, den jedesmali­gen 31. Oktober zum Weltspartag zu er­klären und an diesem Tage überall besonders ein- dringlich für den Spargedanken in der Oeffentlichkeit zu werben.

Der Grund für diese außerordenlliche Maßnahme war bei allen Sparkassen vergleiche: Ueberall merkt man als verderbliche Folge des Krieges und der Nachkriegszeit ein Nachlassen der Spartätigkeit, und statt bcfleji den Hang zu unnützen und leichtsinnigen Geldausgaben. Von diesen Schäden ist fein Land, auch nicht die Siegerstaaten, verschont geblieben. Es ergibt sich daher zwangsläufig die gemeinsame Front aller Sparkassen in dem Kampf gegen das unnötige Gcldvertun und für die einfache Lebensweise frühe­rer Zeiten.

Wenn die deutschen Sparkassen, deren Haupt­aufgabe von jeher die unablässige Pflege des Spar- sinns im deutschen Volke ist, sich an dem ersten Weltspartag beteiligen, so benutzen sie diese Ge­legenheit, nm an diesem Tage den Spargedanken in seiner Bedeutung für das gesamte Volk und die Menschheit überhaupt darzulegen.

Nur ein Land, das arbeitetundspart, er­zielt auf wirtschaftlichem und kulturellem Gebiet Fortschritt und behauptet seinen Platz im Rate der Völker. Nur eine intensive und ausreichende Spar­tätigkeit sichert die notwendige finanzielle Unab­hängigkeit vom Auslande und bietet die festeste Stütze für die Währung.

Nur ein Volk, bei dem Sparsamkeit zur nationalen Tugend geworden ist, gewinnt auch die Achtung und das Vertrauen der Welt. Die Geschichte der Völker lehrt, daß reich gesegnete Län­der, deren Bewohner verschwenderisch lebten, in kur­zer Zeit zur Bedeutungslosigkeit herabsanken, wäh­rend eine arbeitsame und unermüdlich sparsame Na­tion ihren Staat, auch wenn er nicht von der Natur begünstigt ist, zur Höhe und Bedeutung führt.

Sparsamkeit ist die Grundlage jeder stetigen und friedlichen Entwicklung. Auch, rationelle Wirtschasts- fuhruna ist Sparen und ist in gleicher Weise Not- wendigkeit für die Hausfrau, wie für die Industrie und den Staat. Don besonderem Wert für die Ge- samtwirkschaft aber ist die Form des produk­tiven Sparens, die Betriebskapital schafft und Arbeitern und Unternehmungen Beschäftigung gibt Das Sparen bei der gemeinnützigen. Sparkasse ist heute zum Aufbau der Wirtschaft mehr denn je not- wendia. Das innerdeutsche Sparkapital allein schafft die gesunden Grundlagen für die Weiterentwicklung unserer Wirtschaft.

Diese wichtigen, wenn auch einfachen Wahrheiten mit aller Eindringlichkeit dem Volke vor Augen zu führen, ist der Sinn der gemeinsamen Aktion der Sparkassen aller Länder am Weltspartag.

Sie fordern zur Mitarbeit aller berufenen Per­sönlichkeiten auf, in erster Linie wenden sie sich an die Frauen, die den größten Teil des Volks­einkommens verwalten, und denen tagtäglich prak­tische Gelegenheit zum Sparen geboten ist, dann an die Erzieher in der Schule und Kirche, denen es obliegt, schon dem jungen Menschen die Ehrfurcht vor dem Pfennig und den Sinn für die einfache Lebensführung einzupflanzen, nicht zuletzt aber auch an die Behörden, von deren Unterstützung und Hilfe der Erfolg der Spartätigkeit abhängt. An jeden einzelnen richten die Sparkassen ihre Ditte und ihre Mahnung, zu seinem Teil beizutragen

£ Dor dem Landgericht Gießen wurde vor kurzem, wie schon kurz berichtet, ein Prozeß in erster Instanz entschieden, der weit über die Grenzen der beteiligten Gemeinde hinaus Inter­esse erwecken dürfte. Klägerin war die evan­gelische Kirchen gemeinde Wieseck, CBeTIagte die bürgerliche Gemeinde Wieseck.

Der Klage lag folgender T a t b e st a n d zu­grunde: Q3or einigen Jahren lehnte der Wiesecker Gemeinderat gelegentlich der Beratung des Vor­anschlags die in diesem vorgesehenen Aufwen­dungen für die evangelische Kirche ab mit der Begründung, daß am 18. Juli 1906 zwischen den beiden Parteien eine Dereinbarung getroffen fei, wonach vom genannten Tage ab Kirche und Pfarrhaus in den Besitz der Kirchengemeinde übergehe. Die bürgerliche Gemeinde wiNigte in die ileberfdjteibung, wohingegen die Kirchen- gemeinde anerkannte und demgemäß beschloß, daß der bürgerlichen Gemeinde nunmehr in Zu­kunft keine Verpflichtung zur lieber- nähme der Baulast mehr obliegen solle. Vachdem nun der Gemeinderat von dieser beiderseitig getroffenen Vereinbarung Gebrauch machte und die llebernahme der Baulast o.b- lehnte, bestritt nunmehr die kirchliche Gemeinde (in der Zwischenzeit hatte ein zweimaliger Wechsel der Pfarrstelle stattgefunden), die Rechtmäßig­keit der damals getroffenen Vereinbarung und reichte Klage ein.

Das Landgericht Gießen gab der Klage statt und verurteilte die bürgerliche Ge­meinde Wieseck zur Zahlung der von der Wiesecker Kirchengemeinde 1924 gemachten Auf­wendungen zur Unterhaltung der Kirche, und demzufolge auch zukünftig für die Vaulafterr der kirchlichen Gebäude aufzukommen.

Aus den Verhandlungen und aus der Urteilsbegründung ist folgendes hervor­zuheben :

Die Kirchengemeinde versucht zunächst nachzuweisen, daß die bürgerliche Gemeinde die Daulast seither nicht in ihrer Eigenschaft als Eigentümerin der Kirche, sondern auf Grund eines besonderen DechtStitels getragen habe. Aus diesem Grunde sei auch die Dau- und Unter­haltungspflicht der bürgerlichen Gemeinde durch die erfolgte Ueberschreibung der Kirche auf die Kirchengemeinde nicht erloschen, sondern bestehen geblieben. Aus Urkunden bis zum Jahre 1712 zurück wird nachgewiesen, daß die bürgerliche Gemeinde mit dec Daulast für Kirche und Pfarr­haus seit unvordenklicher Zeit belastet gewesen fei, auch diese Last getragen habe, und zwar ohne Unterbrechung und ohne Widerrede.

Der Standpunkt der bürgerlichen Ge­meinde betont, daß Kirche und Pfarrhaus auf Grund und Doden und mit Mitteln der bürgerlichen Gemeinde errichtet seien, sie deshalb von jeher Eigentümerin derselben gewesen sei. Ihre Unterhaltungsverpslichtungen habe sie als Eigentümerin erfüllt. Als im Jahre 1906 die Kirche auf den Rainen der Kirchengemeinde über­schrieben worden fei, sei sie mit dieser Ueber­schreibung nur unter der Bedingung einver­standen gewesen, baß diese auch die Unter-' Haltungspflicht übernehme. Laut Protokoll vom 9. September 1906 habe die Kirchengemeinde ausdrücklich die Unterhaltungspflicht der Kirche übernommen. Wenn trotzdem die bürgerliche Ge­meinde noch Jahre hindurch die Unterhaltung der Kirche getragen habe, so habe sie etwas getan, wozu sie nicht verpflichtet gewesen fei. Eine rechtliche Verpflichtung lasse sich hierdurch nicht begründen.

Das Gericht prüfte zunächst die Frage, ob der bürgerlichen oder der Kirchengemeinde bas Eigentumsrecht an der Kirche zusteht. Es kam zu der Feststellung, daß nicht bestritten werden kann, daß die Kirche Jahrhundertelang den Besitz von Kirche und Pfarrhaus gehabt hat. Daß sie (die Kirchengemeinde) der Lieberzeugung trat, daß

zur Ueberroinbung der gegenwärtigen Wirtschafts­krise durch unablässiges und regelmäßiges Sparen. Wer spart, gleichviel in welcher Art und an

sie die Gebäude rechtmäßig erworben habe, wird nach gemeinem Rscht vermutet. Da die Be­klagte den guten Glauben der Klägerin nicht bestritten hat, sei letztere Eigentümerin der er­wähnten Gebäude geworben. Wenn um die Mitte des 19. Jahrhunderts die Kirche auf die bürger­liche Gemeinde überschrieben wurde, so geschah diese Ueberschreibung jedoch ohne Erwervstiicl, so daß sie ohne rechtliche Bedeutung ist. Der von der bürgerlichen Gemeinde angeführte Zu­stand fei nach althessischem Grundbuchrecht un­möglich, weil die erforderliche Rechtsbasis fehlt. Im Jahre 1906 sei bann auf Grund des Ge­setzes vom 6. Hlugust 1902 die Kirche entsprechend der wirklichen Rechtslage wieder auf die Kirchen- gemeinde überschrieben worden, so daß diese auch grundbuchmäßige Eigentümerin fei.

Rachdem auf diese Weise der immerwährende Desih der Kirchengemeinde an den Gebäuden er­wiesen wurde, wurde weiter die Frage geprüft, ob t>ie Kirchengemeinde ein Recht gegen die bür­gerliche Gemeinde auf Tragung der Daulast an diesen Gebäuden erworben hat. Hier wird eben­falls bis zum Iabre 1712 d uni cf gegriffen und nachgewiesen, daß schon damals die bürgerliche Gemeinde bekundet habe, sie sei zu Holz- und Strohlieferungen für fragliche Gebäude ver­pflichtet. An Hand von weiteren Jahrhunderte alten Urkunden wird nachgewiesen, daß die bür­gerliche Gemeinde ihrer Unterhaltungspfsicht stets nachgekommen sei. Für größere Reparaturen wurde ihr seitens her Klägerin stets nur ein freiwilliger Zuschuß bewilligt. Daraus ergibt sich, daß die bürgerliche Gemeinde seit unvordenk­licher Zeit mit der Baulast für Kirche und Pfarr­haus als belastet galt. Ist dies aber der Fall, so hat die Klägerin das Recht auf Tragung der erwähnten Daulast durch die Gemeinde durch unvordenkliche Verjährung ertoorben. Und dieses Recht, das über Menschengedenken ausgrübt wor­den ist. ist rechtlich geradeso anzusehen, als ob es durch einen gültigen Rechtstitel erworben worden sei.

Schließlich wurde vom Gericht noch fest- gestellt, daß die Auffassung der beiden Parteien, die auch der damals mitwirkende Vertreter des Kreisamts teilte, wonach die Dau- und Unter- Haltungspflicht der bürgerlichen Gemeinde mit der Ueberschreibung der Kirche aut die Klägerin erlösche, irrig fei, da die Unterhaltungspflicht auf einem besonderen Rechtstitel beruhe. Von einem Erlöschen der Baupflicht der Beklagten Tönne keine Rede sein, da in dem fraglichen Protokoll vom 18. Juli 1906 eine falsche Rechts- auffaffung enthalten sei. Auch das Protokoll des Kirchenvvrstandes. in dem gesagt fei, daß mit Ueberschreibung der Kirche auf die Kirchen­gemeinde von dieser nun auch die Unterhaltungs­kosten zu tragen seien, fei rechtlich ohne Bedeu­tung. Sogar das Schreiben des Oberkonsisto­riums vom 7. Rovember 1911, in dem der Kirchen- gemeinde die Ansammlung eines Kirchenbau- fvndS empfohlen wird, sei bedeutungslos. (Ob­wohl mit diesem Schreiben das Oberkoirsistorium sich stillschweigend die Auffassung des Protokolls des Kircheiworstairdes zu eigen machte. Der Berichterstatter.) Aus dem Umstand, daß die bürgerliche Gemeinde auch nach 1906 noch Unter­haltungskosten für die Kirche eingestellt und auch getragen hat, habe sie ihre Verpflichtung auch fernerhin stillschweigend anerkannt.

Das Urteil laufet dahin, daß der De- Hagten die Unterhaltungspflicht für Kirche und Pfarrhaus nach wie vor obliegt, und zwar auf Grund eines privatrechtlichen Titels (einer deutschrechtlichen Reallast). Es kann demnach kein Rede davon fein, diese Ausgaben durch Erhebung kommunaler kirchlicher Umlagen zu decken.

Vorsorglich hatte die bürgerliche Gemeinde die Höhe des Klageanspruches bestritten, auch hierin obsiegte die Gegenpartei. Das Gericht er­klärte den erhobenen Klageanspruch für gerecht­fertigt.

welcher Stelle, der Hilst dem Volk, der Wirtschaft und dem Staat.

Wer spart, handelt deutsch!

Gießener Mochcnmarttyrerse.

EL tofteLcn auf dem gestrigen Wychenmarli: Butter 200 bis 21Ö, Matte 35. KÄe 70, Wirsing 8 Ls 10. Weißkraut 6. Rotkraut 10 bi- 12, gelbe Rüben 10, rote Rüben 10. Spinal 25, Unter- Kohlrabi 5. Grünkohl 20, Losenhöyl 40, Feld­salat 100, Tomaten 40, Zwiebeln 10 biS 12, Meerrettich 35 bis 100, Schwar-wurzeln 50 bis 60, KürbiS 6, Kartoffeln 4. Aspfel 15 bis 20, Dirnen 30 biö 40, Aü/se 42, junV Hahnen 100, Suppenhühner 112, Gämse 120 bis 130 Pf. das Pfund; Sier 16 biS 18, Blumenkohl 20 bis 130. Salat 6 bis 15, Endivien 10 bis 15, Lauch 5 bis 10, Rettich 15 bis 25, Sellerie 10 biS 30.

Bornotize«.

TageSkslender für Freitag. Stattheater: &/t UhrDie blaue ötunöe" (Ende gegen 91/* Uhr). Verhaud reifender Kaufleute 8 Uhr »Hotel Schütz" Vortrag.Die Wan­derer" Rad). Ges. 8Vi Uhr Frankfurter Hof" ordentl. Jahves-Hauptversammlung. V. H. E. Hopseld" 0I?cmatdtxrfaY7m[ung.

Der Konzert'Derein schreibt uns, daß er am Sonntag, 1. November, abends 5 Uhr, in der Neuen Aula sein, wie die Uebersicht der Konzerte zeigt, sehr interessantes und reichhaltiges Winter­halbjahr begirmt, Er hat für dies erfte Konzert Herrn Walter Giefeking als stärksten Magneten, über den die deutsche PioniÜ«nvdt verfügt, ge­wonnen. Das von chm gewarnte Programm soll ihn als Interpreten alter, llosiftcher und neuester Musik zeigen. So bringt es nutzer Pack: S c ar- lat t i (Domenico, Sohn von AleAcmvro Sear- latti, * 1685, f 1757 zu Neapel), Schumann, Bufoni und Skrjabin. Ferruceio Busoni, 1806, t 1924, dessen Violinkonzert von Szigeti vor einigen Jahren hier zu Gehör gebracht wurde, ge­hört zu den erfolgreichsten Komponisten der Neu­zeit, der durch ferne Orchester-, Klavier- und Kam- mernnrstkwerke rsthnrNchst bekannt ist und sich auch als trefflicher Pianist und durch seine instruktiven Ausgaben Dc-chscher Werte hervorgetan hat. Alexan der Skrjabin, 1872 zu Moskau geboren, hat lange Zeit am Moskauer Konservatorium als Klaviawro- sesior gewirkt und glkt als einer der bcgaVksten und interessantesten russischen Komponisten.

*

LU. Von der LandeS univerf i t. Sie erste feierliche findet mor­

gen, Samstag, mtttass 12 Uhr, in der Kleinen Aula der Universität statt.

* Zur bevorstehenden Stgdtver- ordnetenwahl ist die Bereinigte Bür­ge r l i st e (Deutsche VrKSpartsi und Deutsch- nationale D»IkSpartri) mit der Liste ÜeS Zen­trums verbunden warben. Die übrigen Par­teien marschieren geireent Äc amtliche Ver­öffentlichung der WaMvorscWge erfolgt am 7. Rovember.

Der Landhunger, den man in den letzten Jahren auch hier Bei GrunDstücksverpach- tungen vielfach benterfen fowtte, ist jetzt nahezu vollständig verschwunden. Mährend srch früher bei den Verpachtunastevoinen 2AO»schen- masfen drängten, hatten die Grund-

stückSverpachtuntzen der Stadt dwfcen in dieser Woche nur genügen I»teresien tenzüspruch. Die Pachtgebote waren zurückhallend und ganz er­heblich niedriger, als vor ebn gen IcchLLn. Durch die ausreichenden Derforgungsnwglichkeiten auf dem Markte, durch den Handel und in Ge­schäften ist der Anttneb zum 6e(bftbebauen von Pachtland wieder ve»'chwunden.

** Zuschüsse für o e r s o r g u ng s b e - rechtigte Offiziere des Friedens - und Beurlaubten st andes. Der Deutsche Offjzcers- birnd, Landesverband Hasten, schreibt tms: Zuschüsse für versorgunssberecttiate Offiziere ustv. des Frie­dens- und Scur(aubi6rtftanb*6, sowie für ihre Hin­terbliebenen bei Nedürftitztoit werde« vom 1. April 1925 ab nachgezahlt, wenn sie vor dem 1. November 1925 beim Dersoraungsamt bean­tragt werden. Es wird daraus hmgewicsen, daß auch Stabsoffiziere, z. B. solche, die mit Regiments- komm ander erstellen bestehen waren, einen Zuschuß erhalten können, wenn sie nur auf ihre Der- forgungsgebührnifse angewiesen sind. Töchter verstorbener Offiziere können bei Bedärf- ttgkeit 24 Mk. laufend Unterstutzimg bekommen. An­trag ist sofort beim Versorgungsamt einzu- reichen.

Im Namen der trauernden Hinterbliebenen

Hugo Stahl, Ingenieur.

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Gießen (Liebigstraße 97), den 29. Oktober 1925.

Nieder-Bessingen, den 28. Oktober 1925

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Für die vielen Beweise liebevoller Teilnahme, die uns beim Heimgang unseres lieben Entschlafenen entgegengebracht wurden, sprechen wir auf diesem Wege unseren tiefgefühlten Dank aus.

Im Namen der Hinterbliebenen:

10380D Marie Graulich geb. Lotz.

Danksagung.

Für die vielen Beweise herzlicher Teil­nahme bei dem Hinscheiden unseres lieben Verstorbenen sagen wir auf diesem Wege herzlichen Dank

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Gott dem Allmächtigen hat es gefallen, meine innigstgeliebte, herzens" gute Frau, die treusorgende Mutter ihrer beiden Kinder, unsere liebe Tochter, Schwiegertochter, Schwester, Schwägerin und Tante Emma Görlach geb. Forbach

im blühenden Alter von 33 Jahren nach langem, schwerem, mit großer Geduld ertragenem Leiden zu sich in die Ewigkeit abzurufen.

In tiefem Schmerz die trauernden Hinterbliebenen: Heinrich Görlach XII. und Kinder nebst allen Angehörigen.

Eberstadt, den 29. Oktober 1925. 08774

Die Beerdigung findet statt: Samstag, den 31. Okt, naebm. 2 Uhr.

Näheres unter Nr. 10882D an den Gießener Anzeiger erbeten.