ür. rs Erster Slatt
175. Jahrgang
Srettag, 27. März 1925
GietzenerAnzeiger
General-Anzeiger für Oberhessen
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potscheckksnto: greetlnrt a. M. 1168«.
Der Reichspräsident.
Don Gen«ralsuperin1end«nt Prof. D. Dr. S chian in BreSlau.
Das gesamte Dolf hat den deutschen Reichs- Präsidenten zu wählen. ®ntfprid>t der riesige Aufwand an Kraft und Zeil der Bedeutung des Amts? Die Befugnisse des Reichspräsidenten sind nicht groß. Unsere Derfassung ist ja so demokratisch, daß sie dem Volk selbst (In Wirklichkeit freilich dem Reichstag) fast die gesamte Macht in die Hand gibt. Dem Reichspräsidenten sind wohl wichtige Rechte zugesprvchen, aber bei den wirklich wichtigen steht der Vorbehalt: „mit Zustimmung des Reichstais". Warum legen wir also der bevorstehenden Wahl solche Bedeutung bei?
Der Reichspräsident hat vorwiegend repräsentative Bedeutung. Man fort das nicht gering schätzen. Denken wir — sofern die Dinge einen Dergleich vertragen — an die Bedeutung des Kaisertitels im Reich nach 1871. Niemals wird ein Präsident auch nur entfernt dem Volk sein Broten, was ihm sein Kaiser war. Aber er ist doch in gewissent Grad die Spitze des Bolks. die persönliche Verkörperung. Lind es ist auch in der Zeit der allgemeinen Riv"llierung nicht gleichgültig, wer diese Spitze darstellt.
Seit 1919 stand ein Sozialdemokrat an der Spitze des Volks, ein Mann aus dem Arbeiter-- stand. Das entsprach der gesamten Situation der RachkriegSzeit. Das Vü gertum war gelähmt; es toten Kraft und Willen verloren zu haben. Die sozialistische Arbeitei-schaft erhob siegreich das Haupt. Sie beherrschte die Lage. Wenn nicht durch parlamentarische Mehrheiten, dann durch Streiks und andere Gewaltmahregeln. Es war folgerichtig, dah einer der ihrigen das Reich darstellte. Uno es war gut. dah es einer ihrer Besten war.
Allmählich hat sich das Bürgertum auf- gerafft Der Jahre Laus hat bewiesen: Es geht nicht ohne daS Bürgertum. Auch ganz demokratisch gemessen: Die sozialdemokratische Arbeiterschaft bat nicht die Mehrheit im Volk. Also wäre es seht ein falsches Aushängeschild, wollte das Doll sich ttnen Präsidenten a'is Eberts Partei setzen. Denn manche Bürger das dennoch wollen, so tun sie eS aus der Sorge heraus, bah eine aus der Herrschaft entfernte Sozialdemokratie das Interesse an der Staatsordnung überhaupt verllere und dann womöglich staatszerstörend wirken konnte. Soll diese Angst wirklich den Ausschlag geben? Ein Bürgertum. das sich von der Angst regieren läßt, wäre wert .unterzugehen. Eine Sozialdemokratie, die den Staat nur dann bejaht, wenn sie ihn partei- mäßig beherrscht, ist für jeden Staat unerträglich. Ein Staat, der einer M nderheit die Herrschaft zugesteht, weil sonst Gewalt droht, gäbe sich selbst auf. Rein: jetzt muh in deutscher Bürger an die Spitze!
Seit 1919 hatte die Sozialdemokratie das Amt des Reichspräsidenten inne. Man sprach früher von der internationalen Sozialdemokratie. Sie selber nannte sich so. In den Jahren des Kriegs und nachher hat sie manches gelernt. Auch ihre Internationalität hat, Gott sei Dank, an Farbe verloren. Aber sie kann nun einmal diesen internationalen Charakter nicht ganz verlieren. Es bleibt ihr immer etwas von jenem blinden Glauben an die Liebe und Gerechtigkeit der fremden Völler: sie kann sich praktisch nicht frei machen von der Meinung, daß auch das französische Doll im letzten Grunde friedlich und wohlmeinend sei. Sie ist und bleibt pazifistisch im Sinne jener wirklichleitsfremden Utopien, die uns soviel gekostet haben. Sie ruft dauernd: „Rie wieder Krieg!", ohne zu merken, das; sie damit Frankreich zu jeder frechen Gewalt gegen Deutschland ermuntert. Gut: so war — leider — die Mehrheit des deutschen Volkes 1919 gestimmt. So gehörte ein Mann dieser Art auf den Sitz des Reichspräsidenten. Aber jetzt denkt das deutsche Voll in seiner Mehrheit nicht mehr so. Jetzt wäre es ein falsches Aushängeschild, wollten wir einen „internationalen" Sozialdemokraten an die Spitze des Reichs stellen. Jetzt must ein nationaler deutscher Bürger an d ie Spitze!
Aengstliche Deutsche fragen: Was wird das Ausland dazu sagen? Cs ist schlimm, dast diese Frage überhaupt gestellt wird. Geschieht es aber einmal, so sei die Antwort gegeben. Möglich, wahrscheinlich, daß Frankreich, wenn ein nationaler deutscher Burger gewählt wird, aufs neue von Deutschlands Bedrohung sprechen wird. Aber wenn ein anderer gewähll würde, so würde es andere Vorwände finden, um ganz ebenso über die deutsche Gefahr zu klagen. Das solllen wir gelernt haben: Mag Deutschland so friedlich, fo nachgiebig, so verständigungsbereit sein, wie nur denkbar, Frankreich wird Deutschland immer der Friedensstörung beschuldigen. Kann es sich nicht auf, die geringsten tatsächlichen Anhaltspunkte stützen, so wird es lügen, lügen, lügen, wie es denn feit zehn Jahren und langer lügt. Rein, Frankreichs Gunst wird uns nicht lächeln, und wenn wir den allerfanftesten Pazifisten wählten.
Wir wollen unseren Weg gehen, nicht den Weg Frankreichs. Wir wollen unseren Mann wählen, nicht den Mann Frankreichs. Wir wollen einen deutschen Mann wählen! Einen nationalen deutschen Mann! Einen nationalen deutschen Bürger!
Die
26. Marz. (WB.) Zum Zweck der ^"^gülligen Lösung der Aufwertungsfrage hat die Reichsregierung den gesetzgebenden Körper- schäften die Entwürfe eines Gesetzes über die Aufwertung von Hypotheken u n d ankeren privat rechtlichen Ansprüchen und eines Gesetzes über bie Ablösung öffentlicher Anleihen zuaelettet. Der Entwurf des neuen Auswrtungs- gesetzes bringt für Hypotheken. Grundschulden. Reallasten sowie für hypothekarisch gefieberte Forderungen eine Erhöhung des Auswertung s s a tz e s von 15 auf 25 Prozent, wenn die genannten Rechte zur Zeit D?s Erwerbes innerhalb Der ersten Hälfte des Wehrbei- tragswertes des belasteten Grundstückes lagen. Der Entwurf hält unter Ablehnung einer individuellen Aufwertung an der schematischen Aufwertmrg nach festen Hundertsätzen des Goldmarkoetrages des aufzuwertenden Rechtes fest, wobei es bei der Möglichkeit einer Herabsetzung zugunsten des Schuldners bleibt Der Goldmarkoetrag soll nicht mehr über Dollar berechnet werden, sondern zur Berücksichti - gung der inneren Kaufkraft der Mark nach einer aus Dollarindex und Grosthandels- index ermittelten, für bestimmte Zeitabschnitte festgesetzten Meßzahl. Die neu gewährte Zusatz a u f to e r t u n g von 10 Prozent soll an bereitester Stelle in der zweiten Halste des jeyi- gen Grundstückswertes htnter einer für Kredit- zwecke vorzubehaltenden EigentümergrundschulD im Grundbuch eingetragen werden.
Aach dem Entwurf wird der Aufwertungsbetrag ab 1. Januar 1925 mit zwei Prozent, ab 1. April 1925 mit vier Prozent und ab 1. Januar 1926 mit fünf Prozent verzinst. Die Verzinsung der Zusahaufwertung soll am 1. Januar 1928 mit fünf Prozent beginnen. In keinem Falle sollen aber höhere Zinsen gezahlt werden als die ner- einbarten. Die Zahlung des Aufwertungsbetrages soll, tote schon bisher, nicht vor dem 1. Januar 1932 verlangt werden können. Die Aufwertungsstelle kann aber Abschlagszahlungen bis längstens 1935 gewähren. Die Zu- faßauftocrtiuig von zehn Prozent soll bis 1940 gestundet werden. In allen gädeir tonn der Schuldner mit kurzer Kündigungsfrist vorzeitig zahlen. Für Hypotheken und andere dingliche Rechte sowie hypothekarisch gesicherte Forderungen ist Rückwirkung bis 1. Januar 1923 zur Hälfte der Aufwertungsbeträge vorgesehen. Die Aufwertung h;pothelarisch gesicherter persönlicher Restkaufgeloforderungen nach den allgemeinen Vorschriften, also auch über den Rormalsah hinaus, wird für alle nach dem 31. Dezember 1911 bisher 1918, begründeten Forderungen zugelassen.
In dem Entwurf des Gesetzes über
bie Ablösung öffentlicher Anleihen ist eine endgültige und einheitliche Regelung aller Markanleihen des Reiches, der Länder und Gemeinden vorgesehen. Die Mark- anleihen des Reiches mit Ausnahme der Zwangsanleihe sollen in eine Anleiheablösungsschuld des Deutschen Reiches umgeta-ischt werden. Das älmtauschverhältnis ist bei Dortriegs- und Kriegsanleihen 5 v. H., bei Sparprämienanleihen 2Vs Proz. des Rennbetrages. Die Anleihcablösungsschuld im allgemeinen ist bis zur Erledigung der Reparationsver- Pflichtungen unverzinslich und nicht tilgbar. Abweichend von dieser allgemeinen Regelung werden Anleihealtbesitzer, d. h. Personen, die seit hem 1. Juli 1920 ihre Markanleihen ununterbrochen besitzen, bevorzugt behandelt. Für die Anleiheablösungs- schuld, die sie für ihre Altanleihen erhalten werden, werden jährlich rund 14 0 Millionen Reichsmark verausgabt. Dieser Betrag entspricht schätzungsweise 1 4 Prozent der Ablösungsschuld der Altbefitzer. Er ist mehr a l s d r e i Viertel der Aufwendungen, die das Reich im Jahre 1914 für Die Verzinsung feiner Anleihen zu machen hatte. 50 Millionen Reichsmark dieser Summe werden bei Zugrundelegung der Schätzung von 20 Milliarden Mark Altbesitzanleihen dazu verwendet, die Anleihe- ablöfungsschuld der Altb siher jährlich zum Renn- bctrage zu tilgen. Weitere 25 Millionen werden für Prämien bis zum vierfachen Rennbetrag der ausgelosten Anleihlltücke verwendet. Auf diese Weise erhält ein Teil der Allbesitzer ehre Aufwartung bis auf 25 Proz. ihrer alten Anleihen. Dies wird den Kurs der Wertpapiere der Altbesitzer günstig beeinflussen. Dem Anleihealt- besitzer werden
Wunde! sowie Stiftungen und Anstalten gleichgestellt, Die zur mündelsicheren Anlage ihres Vermögens satzungsgemäß verpflichtet waren, auch wenn sie Die Anleihen nach dem 1. Juli 1920, aber vor dem 1. Juli 1923 erworben haben. Eine Unterbrechung der Auslosung soll nur für den Fall Vorbehalten bleiben. Daß Die künftige Finanzlage des Reiches es unbeDingt erforDerlto machen sollte. Reben dieser allgemeinen Prämienauslosung erhallen die Altbesitzer von Kriegsanleihe im Falle ihrer Bedürftigkeit eine jährliche Rente biS zum Höchstbetrage von 2 Prozent ihrer allen Markanleihen. Dies wird schätzun^weise 40 Millionen Mark jährlich erfordern. Diese regelmäßigen Leistungen für Die Anleiheablösungs- chuld sollen ergänzt toerDen Durch künftige Einnahmen des Reiches aus Den Dividenden Der deutschen Reichsbahn gesell» chaft. Mll diesen Mill In soll die Tllgung der Anleiheablösungsschuld der Altb sitzer rerftärft werden. Ein Teil Der Mittel soll für Die Lil-
Auswertungsgesetze.
gung der Ablösungsschuld Der Reubcfiher Verwendung finden. Darüber hinaus soll noch ein einmaliger "Betrag von etwa 150 Millionen Reichsmark für eine erstmalige größere Vorzugstilgung der Allbesitzanlcihen Der Sparkassen, Den Trägern Der Sozialversicherung unD DeDürftigen mit Kriegsanleiheall- besitz von weniger als 1000 Mark zur Verfügttng gestellt toerDen. Die Markanleihen Der £ ä n De r unD Gemeinden toerDen gleichfalls im Verhältnis von 5 Prozent in Ab- lösungsanleihen umgetauscht. Den Ländern und Gemeinden ist es überlassen, ob auch sie eine älntcrscheidung zwischen Alt- und Reubesitzern vornehmen wollen. Die Anleihen der Länder und Gemeinden sind jährlich mit muv bestens 5 Prozent aber höchstens 10 Prozent zu verzinsen ober zu tilgen. Die Einnahmen Der Länder und Gemeinden aus den werbenden Betrieben sind zur D.rstärkung des Anleihe- Dienstes in gewissem Umfange heranzuziehen.
Zu Den Gesetzentwürfen über die Ablösung öffentlicher Anleihen und Auswertung von Hypotheken und anderen privatcechllichen Ansprüchen verlautet, Daß die Regierung die von ihr vorgeschlagene Losung als endgültig betrachtet.
Der innere Anlaß zu Dem bedeutungsvollen Schritt war das Bestreben der Reichsfinanzvcr Wallung, die Kreditfähig leit zum Zwecke Der Vorbereit ung neuer Anleihen wiederzuerlangen. Die Gesaintschuld beträgt zur Zeit Der Einrechnung des erwähnten Gesetzentwurfes 70 Milliarden Papiermark Rach ihrer Umwandlung in Gvldmark ermäßigt sich diese Summe auf 3Vs Milliarden Reichsmark. Die Reichslegierung hofft, bereits im ersten Jahr nach Der endgültigen gesetzlichen Regelung Der Frage imstande zu fein, 20 Prozent Der A n- letheschulden abzulösen. Sie hofft ferner, diese Rate in ben folgenden Jahren noch erhöhen zu können. Zu Der Hypotheken- auftoertung ist noch zu bemerken. Daß für die Obligationen keine zufätzliche Auswertung in Aussicht genommen ist. Vielmehr hat sich an Der bisherigen gesetzlichen Regelung in der Frage der Industrieobligat.onen und ihrer Aufwertung durch den neuen Gesetzentwurf nichts geändert.
Dem ReichSrat sind die Aufwertungsgesetze zugegangen. Die Beratung Der Gesetze wird in den Ausschüssen am 7. 4. und am 6. 4. stattfinden. Hierauf soll schon am 8. 4. die Plena rberatung auf die Tagesordnung gesetzt werden.
Abrüstung und Sicherheit.
Schon in feiner Antrittsrede hatte Präsident E o o l i d g e mit großer Wärme den Ab nstungs- gedanken vertreten und Darauf hingewiefen, daß Amerika feinen ganzen Einfluß für die Weiterverfolgung des Gedankens cmfeßen werde. Jetzt beginnt das Weiße Haus Den Gedanken in die Tat umzusetzen und Vorbereitungen für eine neue Abrüstungskonferenz zu treffen. Zunächst werden Die militärischen Sachverständigen Amerikas die technischen Vorarbeiten erledigen und Vorschläge auS- arbeiten.
Auf Grund dieser Vorschläge wird Dann Kellogg seine Entscheidungen treffen, die insofern von besonderer Bedeutung sein werden, als es sich nicht allein darum handelt, das Programm festzusetzen, sondern auch die Staaten auszuwählen, die eine Einladung zu der neuen Abrüstung'k nferenz eß.lten formen. Allerdings wird auch noch die Wahl des Tagungsortes hierfür von befonberer Bedeutung fein. Sollte Washington, woran wohl kaum zu zweifeln ist, zum Tagungsort bestimmt werden, dann wird ohne Zweifel auch Deutschland eine Ein- Ztadung erhalten, da in Washingtoner Regierungskreisen der Wunsch besteht, alle Rationen, die Interesse an der Awüstungsfrage haben, einzuladen. Das würde natürlich auch auf Deutschland zutreffen, das ja das einzige Land ist. das wirklich abgerüstet hat. während alle andere Staaten noch in Waffen starren und ihre Rüstungen auch weiter betreiben, obwohl in Genf ein sogenannter Völlcrbund sitzt, der sich abquält, Garaillien gegen Den Krieg zu schaffen.
Ob sich Die kommende Abrüstungskonferenz auch mit der Abrüstung z u Lande befassen wird, Die ja für Europa von besonderer Bedeutung wäre, ist recht fraglich. In Washington glaubt man, Daß Die Beschränkung Der Luft- rüstung im Vordergrund stehen wird, weil Die Luftwaffe eine Entwicklung genommen hat, Die für frmmenDe Kriegsfälle von ausschlaggebender Bedeutung sein wird. Auch Die Einschränkung Der U b o o t to a f f e wirb eine große Rolle spielen. Die Widerstände in diesen Fragen werden natürlich sehr erheblich fein, und es wird sich ein langwieriger Gedankenaustausch zwischen den Hauptmächten notig machen, eh? Die Einberufung Der Konferenz erfolgen kann Man rechnet Damit, Daß di S nicht vor Dem Herbst dieses Jahres möglich sein wird, so Daß kaum vor Dem nächsten Jahre mit ihrem Zusammentritt gerechnet werden kann. Welche Aussicht dann noch eine Abrüstungskonferenz hat, wird im wesentlichen von Der Entwicklung Der Welllage abhängig sein.
Der Sicherheitspakt.
Lonbon, 26. März. (Tllll) Der diplomatische Korrespondent des „Dally Telegraph" gibt heute auf Grund Der Rede Chamberlains und anDeten Materials eine Voraussage zur künftigen Entwicklung der Dinge. Er glaubt, daß Der französische Botschafter d e F 1 eu- r i a u, Der inzwischen nach London zurückgekehrt ist. wahrfcheinlich eine Reihe von Angeboten und Randbemerkungen der französischen Regierung mitgebracht haben wird, Die voraussichtlich England und Die Alliierten in Den Stand setzen werden, weitere Einzelheiten von Deu tschland zu erbitten. In London ist man nicht der Ansicht. Daß von selten Der Alliierten eine formelle Rote wegen Der deutschen Vorschläge nach Berlin geschickt würde. Vielmehr würden dafür einige Zeit noch Die Besprechungen auf dem Wege über die Do tschafter stattftnden. Möglicherweise würde Die deutsche Regierung den beteiligten Mächten
ein zweites Memorandum oder ein Hilfsmemorandum z ul enden, in Dem Die deutsche Regierung klarlegen würde, wie sie sich die Entwicklung eines Ueoerernkommens zwischen den östlichen und westlichen Rachbarn dächte. Es verlautet, daß Die deutsche Regierung den Abschluß von Sonderverträgen mit Den einzelnen QtaAbarn beabsichtigt.Ver
träge. Die jetzt nach Lage Der Dings Im einzelnen verschieden sein müßten, Die aber alle Schiedsgerichtsverträge sein müßten. Die schon bestehenden Schiedsgerichts- uuö Schlichtungsverträge zwischen Deutschland auf Der einen, Schweden, der Schweiz und Finnland auf der anderen Seite würden bei Den künftig abzu schließenden Verträgen als Musber Dienen. Indessen würden diese z toe i Gruppen von Verträgen in wichtigen Punkten voneinander ab* Weichen: in Den Verträgen mit den Reutralen find Streitfälle, Die Wirkungen des Welt- kriegen sind, ausdrücklich ausgeschlossen, wohingegen diese Streitfälle einen wesentlichen Bestandteil Der künftig mit Den Alliierten zu vereinbareichen Verträge bilden würden Automatisch würde sich aus dem Schiedsgericht-» vertrag der Eintritt Deutschland- in den Völker.
bund ergeben, um Deutschland in den Stand zu sehen, sich deS Völkerbundes zu bedienen.
Laut „Daily Rews" ist die Dlättermcldung, daß Deutschland seinen Eintritt in den Völkerbund von der Räumung Kölns abhän- g i g machen wolle, nach Meinung gut unterrichteter Kreise in London nicht zutreffend. Die Ansicht wachse, daß Die Aufnahme Deutschlands in Den Völkerbund und Die Räumung Kölns fast gleichzeitig im Herbst statt-- finDcn wird. Man glaube jedoch unD hoffe, Daß Die Berliner Regierung in ihrem Anträge an den Völkerbund Den ihr gegebenen Rat beherzigen und keine Bedingungen stellen werde.
Den Standpunkt Frankreichglaubt der „Matin" dahin zusammenfaffen zu fön« neu. daß Frankreich zunächst nach wie vor bereit ist. die deutschen Vorschläge im Gäste größter Sachlichkeit und guten Willens zu prüfen. Was Polen anbelangt, dem Großbritannien in Der ganzen Angelegenheit die Rolle des Sünden- bockes zugewissen habe, so bleibe die Haltung Frankreichs hierin unverändert. Polen wolle fein Hindernis für die Sicherungsfrage Im Westen bilden, sich aber andererseits streng an Den Versailler Vertrag halten. Dies sei auch die Ansicht Der französischen Reg erring. Die Frage sei. ob Deutschland, wenn es zur getreuen Beachtung des Vertrages an- gehalten toeiDe. seine friedlichen Vorschläge aufrecht erhalten würde. Das erscheine wenig wahrscheinl ch.
Interessanter als diese Angaben des „Ma- tin" sind Die Erklärungen, Die eine ungenannte hochstehende politische Persönlichkeit dem Berichterstatter gemacht hat. Die Persönlichkeit, die in nahen Beziehungen zum Ka- bmett Baldwin steht, hat folgendes erklärt. „Kommt Deutschland um vorbehaltlose Aufnahme in Den Völkerbund ein, fo wird der Garantiepakt im Westen ohne weiteres zustandekommen. Was Die Ost grenze anbelangt, so steht öle englische Regierung auf Dem StanDpunkt: Wenn Deutschland nach Aufnahme in den Völkerbund sämtliche Übernommenen Verpflichtungen erfüllt und damtt Den Beweis des guten W illens erbringt, so kann es kraft Artikel 19 des Döllerbrrndpaktes gellend machen, daß fei ne O st grenzen Öen wirtschaftlichen Bedürfnissen Der betreffenden Gebietsteile nicht entsprechen." Die vorstehenden Im Sperrdruck toiederg gebenen Ausführungen zeigen, tote der „Malin" ausdrücklich hervorhebt die Auffassung des britischen Kabinetts.
Amerika für die deutschen Vorschläge.
Reuhork, 26. März. (B. Z.) Chamber- Iains Rede wird von allen Blättern ausführlich in großer Aufmachung gebracht. Alle Zeitungen veröffentlichen günstige Kommentare und begrüßen Den Hauptinhalt Der Rede. Das offizielle Washington lehnte eine Kommen, tierung ab. doch ließen Der Regierung nabe»


