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Nr. <70 Zweites Blatt

Gießener Anzeiger (General-Anzeiger für GDerheffen) Donnerstag, 25. Juli 1925

an die Stelle des dem Eigentümer vorbehaltenen Platzes.

Die durch die Hypothek gesicherte p e r f ö n l, ch c Forderung wird grundsätzlich ebenso aufgewer let. wie das dingliche Rech«: wird die Aufwertung der persönlichen Forderung unter den Normalsatz herabgesetzt, weil dies zur Anwendung einer groben Unbilligkeit unabweisbar ist, dann mindert sich auch die Auswertung des dinglichen Rechtes entsprechend, und es steht dem Gläubiger nun nicht mehr, was nach der 3. Steuernotverordnung streitig war, bc- züglich des dinglichen Rechts ein Anspruch aus Aus­wertung in voller Höhe zu. In besonderen Fällen kann die persönliche Forderung aber über den Nor­malsatz von 25 d. H. ausgewertet werden. Besonders wichtig ist dies bei den Restkaufsgeldsorde- rungen, die nach dem 31. Dezember 1908 be­gründet worden sind. Diese höhere Aufwertung der persönlichen Forderung muß bis zum 31. März 1926 beantragt fein.

Soweit der Gläubiger bei der Annahme der Leistung einen Vorbehalt gemacht hat, steht die Annahme der nachträglichen Aufwertung nicht ent­gegen. Neu ist, Daß eine solche nachträgliche Auf. Wertung aber auch dann erfolgt, wenn der Gläu­biger nach dem 14. Juni 1922 seine Forderung ohne Vorbehalt zurückgenommen hat. Auch die, die sich nach diesem Zeitpunkt über die Auswertung durch einen Vergleich verständigt haben, sind an diesen nicht gebunden, eine Bestimmung, die böse in den Grundsatz der Vertragstreue eingreift. Auch wer nach dem 14. Juni 1922 seine Hypothek abge­treten hat, kann die D i f f e r e n z zwischen dem Aus. wertungsbetrage und der Summe, die er seinerzeit für die Abtretung erhalten hol, noch nachträg­lich beanspruchen: eine Ausnahme gilt nur dann, wenn die Rückwirkung für den Eigentümer des belasteten Grundstücks oder für den persönlichen Schuldner mit Rücksicht auf feine wirtschaftliche Lage, insbesondere auch auf erhebliche, auf den Währungsverfall zurückzuführende Verluste als eine unbillige Härte erscheint. Die zwangsweise Stun­dung der ausaewerteten Verpflichtungen bis 1. Januar 1932 ist beibehalten, doch kann nunmehr die Aufwertungsstelle die Stundung bis zum 1. Jan. 1938 verlängern, unter Umständen allerdings auch schon gewisse beschränkte vorzeitige Zah. langen bewilligen. Der Z i n s s a tz der aufgewer» tcten Forderung beträgt für dos erste Halbjahr 1925 i Proz. Dieser an sich zunächst etwas merkwürdig anmutende Zinssatz findet darin seine Erklärung, datz 2 Proz. von 15 denselben Betrag ergeben wie j Proz. von 25. Alle die Hypothekenschuldner, die für das erste Halbjahr 1925 aus Grund der dritten Steuernotverordnung bereits 2 Proz. an ihre Gläu­biger gezahlt haben, sind damit au chihren sich aus dem neuen Gesetz ergebenden Verpflichtungen nach- gekommen, es sei denn, daß es sich um Jnflations- Hypotheken handelt, bei denen infolge der Berech­nung des Geldwertes nach Meßzahlen anstatt nach dem Dollarkurs sich ein anderer Aufwertungsbetrag ergibt Dom 1. Juli 1925 ab beträgt der Zinssatz 2i v. H., für die Jahre 1926 und 1927 sodann 3 v. H. und von 1928 ab 5 v. H. Dieser Satz ist auch dann zu zahlen, wenn ursprünglich niedrigere Zins- Vereinbarungen getroffen waren.

Industrielle Schuldverschreibun­gen werden mit 15 o. H. aufgewertet, doch steht den alten Besitzern, d. h. denen, die die Schuld vor dem 1. Juli 1920 erworben haben, ein Genuß- recht zu, das einen Wert von weiteren 10 Proz. hat. Eine Rückwirkung auf vorher eingelöste Schuld- Verschreibungen sieht das neue Gesetz nicht vor; es kommt den Interessen der Gläubiger aber insoweit entgegen, als es die Schuldverschreibungen noch nicht als elngelöft betrachtet, die noch bei den Banken lie­gen geblieben sind. Es wird sich demzufolge emp- fehlen, daß die Besitzer gekündigter und eingelofter Schuldverschreibungen sich vergewissern, ob ihre Stücke auch an die Gesellschaft zurückgelaugt sind. Allzu viele Hoffnungen sollen sich jedoch die Gläu­biger nicht machen, da die Steuereingange aus der

weifen neben einer Erhöhung der Festigkeit gegenüber derjenigen der Einzelbestandteile keinen Verlust an der so wichtigen Geschmeidigkeit auf, und zeichnen sich überdies durch große chemische Widerstandsfestigleit aus, wie z.B. ein neuerer von Krupp für chemische Zwecke herausgebrachter Stahl.

Die Tatsache, daß auch nach der Erstarrung einer Legierung bei weiterer Abkühlung innere Umwandlungen stattsinden können, wurde schließ­lich noch eingehender am Beispiele des Stahles besprochen.

Der Vortrag des Herrn Direktor Pohl von der Osramgesellschaft, der in liebenswürdiger Weise für den leider erkrankten Professor Dr. Gehlhosf ein­sprang, behandelte Probleme der modernen eiet- krischen Beleuchtung. Er zeigte vor allem das Wer- den der modernen Lichtquelle, der elektrischen Glüh­lampe. An der Hand zahlreicher Lichtbilder erläu­terte der Vortragende die Herstellung, die Wahl und Bearbeitung der verschiedenen Metallfäden, wobei die metallographischen Eigenschaften dieser Fäden ausführlich besprochen wurden, die Verbindung beider wesentlicher Glühlampenteile beim Ein- schmelzen, die Entlüftunasverfahren, die Prüf- Methoden für die gewünschte Kerzenzahl und Netz­spannung der Lampen. Dann führte er die Grund­sätze aus, nach denen die Wahl der Beleuchtungsart und der Beleuchtungsstärke foroie der Ltchtsarbe eines Raumes zu erfolgen hat. Dabei ergaben sich bc- sondes interessante Einblicke in die ständige Ver­besserung der Produktionsmethoden, die nicht nur eine Erhöhung der Leistungsfähigkeit der Glüh- lampenfabriken bezwecken, sondern auch eine immer größer werdende Präzision und damit eine Verlän­gerung der Lebensdauer der erzeugten Lampen.

Bachmittags sprach bann zunächst Herr Dr. Lihvhkh, Wehlar, über den Aufbau und dieTechnikeinesKinoapparates. Der Vortragende erinnerte kurz an die Bedingungen des Zustandekommenslebender Bilder" und be­sprach Möglichkeiten, das Kinobild.durch plan­mäßige Aenderung des scheinbaren zeitlichen Ab- laufes viel zu langsame oder viel zu schnelle, gegebenenfalls auch umgekehrte Vorführung in der Wissenschaft als Forschungs- und Lehrmittel zu verwenden, wie dies etwa zum Studium von Explosionserscheinungen, der Bewegung und Wirkung von Geschossen einerseits, des Wachs­tums von Pflanzen z.B. andererseits schon viel­fach geschehen ist. Daran schloß sich die kurze kritische Schilderung des Aufbaues des gebräuch­lichen Aufnahmegerätes und Projektors mit ruck­weise geschaltetem Film. Eben diele Schaltung mit ihrer großen Beanspruchung des Triebwerkes und Films bedingt zwischen je zwei aufeinander­folgenden Phalenbildem eine Dunkelpause, die nicht beliebig abgekürzt werden farm und An-

gar nicht ober wenig auffällig bemertbar sind, verraten fich rm polarisierten aufs deutlichste.

Aber auch fast jedes Teilgebiet der Biologie kann bei geeigneter Formung der Fragestellung aus dem Gebrauch des Polarisationsmikroskops Butzen Rieben: die Systematik, die vergleichende Morphologie, die Histologie, die Physiologie. Ein Beuland liegt vor uns, dessen Grenzen sich noch nicht überblicken lassen.

Die Sitzung am Sonntag, dem 12. 3uli leitete Professor Dr. ® u e r 11 e r von der Technischen Hochschule in Berlin-Charlottenburg mit einem Dort rage über die neueren optischen Untersuchungsmethoden der Metalle, besonders des Eisens, ein. Ausgehend von der hervorragenden Bedeutung der Me­talle für alle Gebiete unseres Lebens wies; ber Vortragende die Wichtigkeit der wissenschaft­lichen Erforschung von Metallstrukturen im Zu- fammenhange mit ihren technisch wertvollen Eigenschaften nach. An Hand zahlreicher, zu anschaulicher Erläuterung vorgeführter Lichtbilder folgte die Besprechung der wichtigsten Typen von Metallstrukturen. Das feinkristalline Genüge aller Metalle bleibt bei Betrachtung ihrer rohen Ober­fläche zwar oft verborgen oder ist nur hier und da für den ungeübten Beobachter leicht erkenn­bar: ganz andere Bilder erhält man indessen, wenn man polierte Oberflächen betrachtet. Hier heben sich die Einzelkristalle durch hellere oder dunklere Farbe von einander ab, da sie je nach der kristallographischen Orientierung, in der sie angeschliffen find, das Licht in verschiedenem Maße reflektieren. Doch schärfer kann man d.iese Einzelindividuen hervortreten lassen, wenn man Aehungen anwendet.

Handelt es sich nicht um reine Metalle, sondern um Legierungen, so können die ver­schiedenartigsten Bilder auftreten. So findet man zum Beispiele in Legierungen von Kupfer und Wismut, Silber und Blei oder Aluminium und Silicium Kristalle des einen Metalles in die des anderen als sogenannte Dendriten, Kri­stalle mit baumähnlicher Verzweigung, einge­bettet, während in komplizierteren Fällen etwa bei der Erstarrung einer Schmelze von Blei und Zinn sich zunächst nur das eine Metall in größeren Kristallen ausscheidet, um erst vor der völligen Erstarrung von einem feinkristallinen Gemenge beider Kristallarten, dem Eutektilum, umschlossen zu werden.

Schließlich können Metallgemenge auch unter Abscheidung von Mischkristallen erstarren, die keine verschiedenen Bestandteile mehr erkennen lassen, sondern den Eindruck emes einheitlichen, reinen Metalles Hervorrufen, wie z.B. Kupfer und Bickel. Dieser Erstarrungstypus ist weit verbreitet: die hierher gehörenden Legierungen

Das neue Aufwertungsgefetz.

Von Rechtsanwalt Dr. v. Karger.

'Bei der Bedeutung der Aufwertungs- frage und dem großen Jntereffe der Allge- meinheit an der nun Gesetz gewordenen Lö­sung geben wir im Folgenden nochmals eine knappe, zusammenfassende Darstellung aus berufener Feder. D. Red.

Unter schweren Kämpfen ist das neue Aufwcr- tungsgesetz vom Reichstage verabschiedet worden, nachdem auch der Versuch der Minderheit, seine Ver Mmbuiig auf mehrere Monate hinauszufchieben, an dem Beschluß der Mehrheit, das Gesetz al= Dring­lich zu erklären, gescheitert ist. Der Reichspräsident, bei dem die endgültige Entscheidung lag, hat das Ge- setz vollzogen, eine Maßnahme, die ihm angesichts der mancherlei Härten, die cs birgt, und ber ftarlen Anfeindungen, denen es ausgesetzt ist, sicherlich nicht leicht gefallen ist, die aber notwendig war, weil endlich einmal in der Frage der Auswertung eine Klärung erfolgen mußte, und es nicht anging, daß Gläubiger und Schuldner auch weiter noch auf un bestimmte Zeit hinaus darüber im Unklaren bhc den, was sie zu sordern bzw. zu leisten haben. Man muß jetzt den dringenden Wunsch haben, daß der Kampf um die Aufwertung mit dem Erlaß des Aus- wertungsgefetzes endgültig erledigt ist, da ein Rechtszustand, der die Verpflichtungen des Schuld­ners immer wieder ändert und auf eine neue Basis stellt, auf die Dauer unhaltbar ist.

Die Fassung, in der das Gesetz endgültig ver­abschiedet ist, weicht in einer ganzen Reihe von Punkten nicht unerheblich von den Vorschlägen ab. die der dem Reichstag vorgelegte Regierungsent- rourf enthielt. Die bedeutungsvollste Aenderung ist die einheitliche Festlegung des Auf- wertungssatzes für Hypotheken auf 25 d. H. an Stelle der von der Regierung vorgefchlage- nen Normal- und Zufatzaufwertung.

Der Goldwert der Forderungen errechnet sich zweifellos ein erheblicher Fortschritt gegenüber dem gegenwärtigen Rechtszustande nach besonderen Meßzahlen, die dem Gesetz als Anlage beige­geben sind und die den Fehler ausschalten sollen, der durch die starken Schwankungen des Dollar­kurses und durch besten Vorauseilen gegenüber bem Sinken ber Kaufkraft ber Mark bebingt ist.

Bestehen geblieben ist bie Bestimmung, baß so­wohl der (Eigentümer Deo belasteten Grundstücks als auch der persönliche Schuldner, der durch die Hypo- thet gesicherten Forderung eine Herabsetzung verlangen kann, wenn diese mit Rücksicht auf seine wirtschaftliche Lage zur Anwendung einer groben Unbilligkeit unabweisbar erscheint. Der Rang der aufgewerteten Hypothek ändert sich durch die Auswertung an fich nicht, sofern sich nicht aus den Vorschriften über den Erwerb von Rechten im guten Glauben etwas anderes ergibt, doch gehen bie aufgemerkten Hypotheken ben zwischen dem 14. Februar unb 1. Oktober 1924 von einem anbe- ren erworbenen Rechten insoweit nach, als fich gegenüber ben Bestimmungen ber 3. Steuernotoer- orbnung eine höhere Auswertung ergibt. Durch biese Bestimmung werben biejenlgen geschützt, bie im guten Glauben an bie 15prozentige Aufwertung ber bereits eingetragenen Hypotheken weitere Rechte an dem Grunbstück erworben haben. Slenberungen des Aufwertungssatzes, bie lediglich durch die Anwen- düng von Meßzahlen anstatt des Dollarkurses be- hingt sind, haben jedoch keine teilweise Verschiebung Des Ranges zur Folge. ri k ,.

Dem Eigentümer ist das Recht zugestanden, hin­ter bem an erster Stelle eingetragenen aufgewerte­ten Recht eine Hypothek ober Grunbfchulb in gleicher Höhe wie bieses für sich eintragen zu lassen. Diese Bestimmung verhütet, baß nachstehende Hypotheken- gläubiger infolge der Aufwertung mit ihrem Rech in eine Wertparzelle des Grundstückes einrucken, auf die sie an sich keinen Anspruch haben. Soweit das Grundstück jedoch auf Goldmork ober auf ähnlicher roertbeftänbiger Basis belastet ist, treten diese Rechte

Giehener hochfchulgefellfchast.

GS war ein glücklicher Gedanke, die tDiUen- schaftlichen Vorträge der diesjährigen Fest- tagung der Gießener Hochschulgesellschaft zu er­öffnen mit einem Vortrag des Herrn Professor Scheumann über optische Bilder vom Bau und inneren Zustande der mine­ralischen Körper. Es läßt sich kaum em anderes Gebiet der Baturwissenschaften benten, auf dem die hervorragende Bedeutung optischer Llntersuchungsmethoden für Forschung und Lehre so klar hätte herausgearbeitet werden können. Der Vortragende gab an der Hand über­aus zahlreicher wohlerprobter Versuche in der kurzen ihm verfügbaren Zett einen Ein­blick in die Arbeitsweise und Erfolge der mo­dernen Kristallographie. Der Zuhö^r sah. wie alle Lichtarten, vom kurzwelligsten Bontgenlichte bi« zu den längsten roten Wellen sichtbaren Lich­tes, in der modernen Uniersuchungstechnik genutzt werden um den Aufbau der in den KristaUen geordneten Materie zu ergründen wie natür­liches Licht einerseits und wie in semer Schwm- gungsebene künstlich geordnetes Licht polari­siertes Licht von den KristaUen reflektiert, gebrochen, gebeugt wird. . v ,

Gerade dieser Vortrag zeigte, wie dringend notwendig die Ausstattung eines modernen For­schungsinstitutes mit allen Hilfsmitteln der Optik und Böntgentechnik sei.

Unmittelbar daran schloß sich em Vortrag von Herrn Prof. W. 3. S^chmidt aus Bonn:

Die Bedeutung des polarisierten Lichte« für die mikroskopische

Untersuchung von Lebewesen.

Die allgemeinste Bedeutung des polarisierten Lichtes für die Erforschung der Organismen liegt in der Erku ndung ihres submikro- skopischen Feinbaues, wofür dieses Ver­fahren gegenüber DunkÄseldbeleuchtung und Böntgenspektroskopie Vorteile bietet. Insbeson­dere erlaubt die von H. Ambronn ^ge­arbeitete Jmbibitionsmethode mit Flüssigkeiten von verschiedenem Drechungsinder gesicherte Schlüsse auf Form. Lagerung und atomen Ausbau (Kristallinität) der Submikronen in or­ganischen Strukturen. Versuche an Chitin-, Seide- und Zellulosefasem. ferner an Muskel­fasern und am Zahnschmelz haben die Anwesen­heit anisodiametrischer. regelmäßig geordneter, kristalliner Submikronen ergeben: diese Er­fahrungen stimmen den allgemeinen Feststellun­gen der Böntgenspektroskopie an ähnlichen Ob­jekten zu und sind im Einklang mit Bägelis Mieellartheorie. Chemische und physikalische Aen- benmgen der Struktur, die ttn gewohiilichen Licht

GelDenlwertungsausaleichsfteuer beweisen, Daß Die Die weitaus größte Zahl Der von Den Banken ihren Kunden gutaeschrtebenen gdunbigten Obligationen auch an die GcicUschasten zurückgclangt ist, unD Daß cs sich in Der Regel nur um Spitzcnbeträge hanDeln kann. Die bei Den Banken liegen blieben unD nun­mehr an ihre früheren Besitzer zuruckzugeben sind.

Ein Pfandbrief gilt bezüglich der ben Kun­den bereits gutgeschriebencn. aber noch bei den Ban­ken verbliebenen Stücke das gleiche wie bei Den in­dustriellen Schuldverschreibungen. Im übrigen wer- den diese in der Weise aufgewertct, daß aus der auf- gewerteten Deckung eine Teilunas mässe ge- bildet wird, die anteilig unter Die PfanDbriefgläu- biger zur Verteilung kommt.

' Dasselbe System der Bildung einer Teilungs- masie findet sich bei den S p a r k a s s e n g u t- haben und den Lebensoersicherungsge- s e 11 s ch a f t c n , doch muh bei den ersteren der auf­gewertete Betrag mindestens 12 v. H. des Gold­wertes erreichen.

Die Aufwertung sonstiger Dermögensanlagen ist auf 25 v H. begrenzt. In welcher Höhe sie innerhalb dieser Grenze aufzuwerten sind, richtet sich nach den allgemeinen Bestimmungen. Zu beachten ist, daß Guthaben bei Fabrik - und Werkspar- fassen nicht als Bermögeneanlage gelten und Des­halb unter UmftänDen auch ü b e r 25 o. H. aufwert, bar sind.

Endgültig llargestellt ist durch das neue Gesetz, daß Bankguthaben nicht auf geroertet werden. Diese Bestimmung rechtfertigt sich, weil die Banken nicht in der Lage waren, die bei ihnen un­terhaltenen Guthaben wertbeständig anzulegcn, und es deshalb jetzt nicht möglich ist, sie einseitig mit einer Aufwertung zu belasten.

Vergleiche über die Aufwertung sowie ge- nchtliche Entscheidungen bleiben grundsätzlich u n berührt, doch gilt Dies nicht für Vergleiche, wenn diese in Der Zeit vom 15. Juni 1922 bis 1. Oktober 1924 geschlossen worden sind. Ist ein Gläubiger Kaufmann und hat er den Vergleich im Betriebe seines Handelsgewerbes abgeschlossen, bann ist er an ihm unter allen Umständen gebunden. Diese 'Be­ll immun g wird sich insbesondere gegen die Pfand- briefanftalten und Lebensverficherungsgesellschaften auswirken, bie vielfach in Der Inflationszeit mit einem mehr ober minber geringen Aufgelb ihre Hypotheken zurückgenommen haben.

Betrachtet man bas Aufwertungsgefetz als gan­zes, so wirb man zugeben müssen, bah es gegenüber der 3. Steuernotverorbnung sachlich unb gesetzes­technisch einen ganz erheblichen Fortschritt be­deutet. Ob Die neuen Sätze für Die Wirtschaft trag­bar finD, unb ob cs möglich sein wirb, im Jahre 1932 alle bie Dann fälligen Forderungen zur Rück- zahlung zu bringen, ist eine offene Frage, bie heute wohl liicmanb beantworten kann. Zu wünschen ist, daß bas Aufwertungsgesetz sowohl nach ber einen wie nach ber anberen Richtung eine endgültige Lösung bringt, unb daß es nicht notwendig sein wird, diese Frage, die bereits genug Unheil im po­litischen Kampfe angerichtet hat, erneut aufzurollen. Das polnifcheAgrarresormgefetz.

Die Annahme des polnischen Agrarreformge­setzes in der Sejmsitzung vom 20. Juli muß in ber polnischen Innenpolitik als Meilenstein betrachtet werden, ber bie Einseitigkeit ber Nachkriegsagrar­reformen aufs neue bestätigt unb bie Richtung für bie Zukunft weist. Uns Deutsche interessiert an diesem Gesetz vornehmlich die p o l it i s ch e Seite, bie sich ausgesprochen gegen Die Minberheiten in Polen richtet. Am schwersten sind naturgemäß die Deutschen betroffen, Denn es gehört bekanntlich zur Weltanschauung des polnischen Staates unb lei­der auch eines überroiegenben Teiles des polnischen Volkes, baß alles, was beutsch ist, entwurzelt wird. Die Weißrussen und Ukrainer in Polen haben sich gegen die Polonisierungsversuche entschieden ge- wehrt unb bas Grabski-Kabinett hielt es eine Zeit­

lang für möglich, mit chnen Komprvmihoerhand- langen zu führen. (Es war höchst ergötzlich zu be­obachten, wie Grabskt versuche anficUte. die Front der Mmderbeitcii gegen bas Gesetz zu lähmen. Schliehllch sind aber auch die Ukrainer unb Weih- rüsten hinter die Schliche gekommen, und so be­obachten wir das Bild, dah zusammen mit den Deutschen und einer christlich nationalen Gruppe auch die Ukrainer unb Weißrussen gegen Das Gesetz stimmten.

Staatswissenschaftlicher Dertretertag.

Die staats- unD wirtschaftswissen­schaftliche Fachgruppe Der deutschen Studentenschaft (Stawifag) hielt in diesen Tagen ihren Dertretertag in Heidelberg ab, ber oon allen Universitäten unb Handelshochschulen gut besucht war. Im Mittelpunkt ber Beratungen stand bas Problem der wirtschaftswissenschaftlichen Stu- dienresorm, das am Begrüßungsabend bereit» durch ein Referat über politische Bildung (Dr. Berg- strajscr) cingelcitct wurde. Der Hauptverhandlungs- tag führte gründlich in die fachwissenschaftlichen und pädagogischen Fragen Der Bildungsresorm ein. Pro­fessor Dr. I c Eoutre zeigte Die Struktur Der neuen Wissenschaft Der Betriebswirtschaftslehre auf unb ihre BcDcutung für Die verschiedenen Staate- und iorstwistenschaftlichen Berussarten, wobei er ihren Wert für die allgemeine und formale Bildung neben der materialen hervorhob und dadurch gegen­teiligen Ansichten entgegentrat. Die Beziehungen zwischen der 'Betriebs- und Volkswirtschaftslehre sollen gefördert werden. Prof. Brink m a n n Heidelberg bedauerte das noch immer vorherrschende Unverständnis mancher Untcrncbmerfrci|c bezüglich ber Wertung ber wirtschaftswissenschaftlichen Bil­dung für bie wissenschaftliche Durchdringung des Betriebs. Auch er sah keine scharfen Grenzen zwi­schen Volks- und Betriebswirtschaft und wollte neben Der vollen Aufrechterhaltung Des bisherigen nativ- nalökonomifchen Stubiums eine Annäherung Dieser Disziplin an die Betriebswirtschaftslehre. Wertvolle Ergänzung brachte die Diskussionsrede des Prof. A 11 m a n n Mannheim, Der vor allem den Be­ziehungen des Studiums zum gegenwärtigen vulfie- renben Wirtschaftsleben das Wort rebele und alle abstrakten unb historischen Konstruktionen in der Nationalökonomie auf ein Mindestmaß beschränkt wissen wollte. Er wies damit zu weitgehendes Spe­zialistentum ab, dem bie Kraft bcs Zusammen- schauens verloren gegangen sei. Geheimrat Prof. Weber- Heibelberg glaubte in einigen Punkten ben 'Borrebnern entgegentreten zu müssen. Er wollte an Der bisherigen volkswirtschaftlichen Ausbildung nichts geändert wissen, auch Der Wirtschaftsgeschichte ben breiteren Raum erhalten. Durch größere Be­tonung ber praktisch technischen Stoffe glaubte er Die wissenschaftliche AusdilDung gesährbet unb ent- schieb sich für vollständige Trennung ber Ausgaben ber Universität unb ber Fachhochschule. Die päba- gogischen Gebanken leiste Prof, ßeberer-Heidel« berg ein mit einer Kennzeichnung bcs Typus ber Hochschule unb ber Krisis ber Wissenschaft an ber Universität. Durch Betonung ber Notwenbigkeit eines reichen wirtschaftspraktifchen unb begrifflichen Materials zwecks Ermöglichung eines an Intui­tionen reichen unb fruchtbringenden Stubiums stellte er Dem Stanbpunft Des BorreDners eine nnDere Meinung gegenüber unb näherte sich bamil Den ersten Rebnern.

Währenb bie bisherigen Referate bie Stubicn- reform im Rahmen Des akabemifchen Stubiums be* sprachen, zeigte her Leiter ber öffentlichen faufmän- nischen Schulen unb Univ.-Dozent Dr. Selb- Gie­ßen bie Notwenbigkeit einer v o r a k a b e rn i s ch e n Reform, um bie Erreichung ber Hochschulziele bei Der Berufsbilbung bester möglich zu machen. Diese Reform hat sich auf eine Berücksichtigung Der elementaren unD technischen GrunDlehren ber Wirt-

laß zu ber bekannten Erscheinung beSFlim* merns" gibt. Diese nottoenbigen Mängel DeS üblichen Projektors sinb in ben besten Äon* ftruftionen zwar so weitgehend gemilbert, bah sie bem Zuschauer sich nicht mehr unmittelbar aufbrängen, sie lassen es aber begreiflich scheinen, daß ber Wunsch nach einem Apparat ohne ruckweise Bewegungen mit kontinuierlich laufenbem Filmbanb unb Antriebsmechanismus Ersinber unb Konstrukteure seit jeher biS heute lebhaft beschäftigt. Das babei auftretenbe Pro* 6km. jedes für sich bewegte Phasenbilb ruhend auf Den Schirm zu projezieren, läßt sich burch (stetig) bewegte Spiegel z.B. verhältnismäßig leicht lösen. Die Schwierigkeit liegt zum Teil im ilebergang von einem Phalenbilb zum nächsten einerseits, ber zweckmäßigen Bachführung Dec Beleuchtung anDererfeita. 3n mustergültiger Weise finD all Diese Schwierigkeiten erstmal« im Mechau-Projektor bewältigt, ber bisher auch Der einzige feiner Art ist. Für Den Zuschauer besonDers bemerkenswert ist ber völlige Fort* fall von Helligleitsschwankungen am Projektions* schirm, Der an HanD ber Besprechung bes Auf* baues erklärt würbe.

Mit solchem Mechau-Projektor, ber in der Beuen Aula von ber Firma Le i y-Wehlar ausgestellt war, wurde schließlich ein mehrteiliger Film, ben bie Badische Anili n - u n d Sodafabrik ber Gießener Hoch'chulgesellschaft in liebenswürdiget Weise zur Verfügung ge* stellt hatte, vorgeführt. Herr Dipl.-Landwirt Stortz gab hierzu kurze einleit enbe TD orte, in denen er ausführte, wie de Badische Anilin* und Sodafabrik das Problem ber Erzeugung, künstlicher Düngestoffe in Angriff genommen und in welch großzügiger Weise es bis heute gelöfi: wurde. Der Film zeigte in feinem ersten 2eile die ins Riesenhafte gewachsenen Fabrikation-* anlagen in Leuna und Oppau, die ber Erzeugung! dieser stickstoffreichen Düngesalze dienen: in fernem weiteren Teilen zeigte er, daß bie Gesellschaft ihre Hilfsmittel auch der Erforschung wissen* ichaftlicher Probleme zur Verfügung zu stellen weiß Ein zweiter Teil zeigte die WachStumsent* Wicklung verschiedener Butzpflanzen bei natür* lieben Wachslumsbedingungen unb bei künstliches Düngung. Ein dritter Teil die Blütenentwick­lung und bie dabei eintretenben Bewegungen! verschiedener Pflanzen. Zeitlich weit auSein* anberlicgenbc Einzelaufnahmen ber Pflanzen sind in diesen Filmen zu rasch folgenber Bildfolg« Der einigt und lassen in wunderbarer Weise bi< Gesamtvorgänge überblicken. Mit dieser gtaiu^ vollen Vorlührung schloß bie Tagung ber Hoch, schulgesellschaft. bie allen Teilnehmern reiche 7k* regung gebracht hat.