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llr. 44 Zweites Blatt________________Stetzener Anzeiger (Heneral-Aitzelger sur Vveryenen,

Die neuen Steuergesetze.

Der Entwurf der Reichsregierung.

Die 'Reichsregierung hat nunmehr sämtliche Entwürfe zu den neuen Steuergcseyen fcrtiggc- siellt, die schon durch die grobe Rede des Stact«- fekretärS Dr Popih im Steuerausschuß deS ReichStage« am 10. Februar angekündigt worden isind. Ihre Drucklegung ist anfang- dieser Woche erfolgt und die Gesetzentwürfe mit ausführlichen 'Abrundungen sind soeben dem Reichstag und gleichzeitig zur Begutachtung dem vorläufigen ReichSwirtschaftSrat zugegangen.

1. Das Steuerüberleitungsgesetz

Degen der groben Verluste. die 1921 in vielen Industrien entstanden find, würde eine regelmäßige Veranlagung für 1924 zu großen Erstattungen führen und deshalb für die -Haushalte de« Reich«, der Länder und Gemein­den nicht tragbar sein. Die Dirtschaftsjahre 1923/24 reichen auch noch in die Inflationszeit hinein. Bei diesen Wirtschaftsjahren soll es des­halb bei den geleistetenVorauSzah- Lungen bleiben, eine Erhöhung jedoch nie­mals. eine Herabsetzung nur stattfinden, wenn die ^Leistungsfähigkeit wesentlich beeinträchtigt war. B<i den Gewerbetreibenden, für die daS Kalenderjahr maßgebend ist. wird das Vermögen am 31. Dezember 1923 mit dem am 31. Dezemoer 1924 verglichen. Ist es um 6 Prozent, mindestens aber um 20 000 Reichsmark gestiegen, so tritt eine Erhöhung ein. Vei einem Vermögen«'* rüdg a n a über 5 Prozent hat der Steuer­pflichtige Anspruch auf Herabsetzung.

2. Das Einkommensteuergesetz erhielt eine ganz neue Fassung. Die Steuer beträgt

für die ersten 8000 Mk. 10 v. H.

für die weiteren 8000 Mk. 15, für die weiteren 8000 Mk. 20. für die weiteren 24 000 Mk. 25. für die weiteren 50 000 Mk. 30, für die weiteren Beträge 35 v. H

mit der Maßgabe, daß die Steuer e i n Drittel deL Gesamteinkommens nicht übersteigen darf. Der Satz von 10 v. H. für die ersten 8000 Mk. ermäßigt sich für die Ehefrau und die minderjährigen Kinder um je 1 v. H Durch den Abzug steuerfreier Beträge wird die Steuer in den unteren Stufen weiter gesenkt. Für Auslanddeut f ch e. die nach Deutschland zurückkehren, sind Ermäßigungen zugelassen Der 6tnfnmmcn- begriff ist organisch neu aufgebaut. Die Ein­künfte. die der Besteuerung unterliegen, wer den genau aufgezählt. Damit werden Iweifel für die Steuerpflichtigen und die Veranlagung«- behvrden ausgeschlossen. Spiel- und Lot­teriegewinne, die bisher als sonstige Ein­nahmen steuerpflichtig waren, sind frei. Für Spekulationsgewinne wird die Steuer- vflicht lediglich von der Dauer des Besitzes ab­hängig gemacht. Rur wenn die Desihdauer bei Wertpapieren weniger als ein Jahr, bet Grund­stücken weniger als zwei Jahre beträgt, werden hie erzielten Gewinne herangezogcn. Maßge° benb für die Veranlagung ist das .Kalenderjahr ober ein abweichendes Wirtschaftsjahr, bei den ßanbtotrtcn stets das Wirtschaftsjahr von 1. 7. bis 30. 6. Für Fälle, in denen das Einkommen in einem offenbaren Mißverhältnis zum Ver­brauch steht, ist die Besteuerung des Ver­brauchs anstelle des Einkommens vorgesehen. Sie darf aber nur stattfinden, wenn der Ver­brauch mindestens 8000 Mk. beträgt Die Der­brauchsbesteuerung ist auch durch die Zulassung wesentlicher Abzüge eingeschränkt. Der Steuer­abzug vom Arbeitslohn bleibt in der Weise bestehen, wie er durch die zweite Steuer­notverordnung und die zweite Steuermilderungs- verordnung geregelt ist. Kinderreiche Familten werden dadurch besonders berücksichtigt, daß die Ermäßigung für das vierte und jedes weitere Kind je zwei Prozent, statt je ein Prozent be­trägt Der Steuerabzug vom Kapital­ertrag wird auf die veranlagte Einkommen­steuer angerechnet.

3. Körperschaftssteuer.

Der Entwurf deS neuen Körperschaftssteuer- pefetye« beseitigt vor allem das bisherige Steuerprivil eg der werbenden Betriebe öffentlicher Körperschaften. Betriebe und Verwaltungen des Reichs, der Länder und Gemeinden sollen künftig steuerpflichtig fein, sofern sie weder der Ausübung der öffentlichen

Gewalt, noch kirchlichen Zwecken, noch gemein­nützigen oder milbtätigen Zwecken dienen. Künftig beträgt die ©teuer bei den Erwerbsgesellschaslen und ösfenllichen werbenden Betrieben 20 Prvz. vom Gesamteinkommen. Außerdem werden von den auSgeschütteken Gewinnen 10 Prvz. gekürzt, die aber voll auf die Einkommensteuer der ®c- feilschaNer angerechnet werden. Bei den Geseü- schaUern von G. m b. H. sollen die ©etoinn- anteile biS zur Höhe von 8000 Mk. steuerfrei bleiben, wenn das Einkommen des Gesellschafters nicht mehr al« 25 000 Mk. beträgt.

4. Reichsbewerlungsqesetz.

Der Entwurf verfolgt zwei Ziele. Einmal will y die Länder an der Bewertung des Vermögens für die Vermögenssteuer betei­ligen, ferner soll durch den Entwurf eine ein­heitliche Dew e rtung der landwirt­schaftlichen Betriebe, der städtischen Grundstücke und der gewerblichen Be­triebe für die Vermögenssteuer des Reichs sowie für die Grund- und Gewerbesteuern der Länder und Gemeinden gesichert werden. Dem entsprechend sind die Dewertungsbchörden zu­sammengesetzt. Der EinheitSwert für landwirt- fchastliche Betriebe und städtische Grundstücke wird durch den Grundwertausschuß fest- gestellt. Dieser besteht aus dem Finanzamts­leiter als Vorsitzenden, einem Lindesbeamten als stellvertretenden Vorsitzenden, einem Ge­meindebeamten sowie einer Anzahl von Oaicn- mitgliedern. Gegen die Feststellung durch den Grundwertausschuß ist Berufung an den Ober» bewertungsausschuß g-geben. Die Kam­mern des Oberbewertungsausschusses entscheiden wie die des Finanzgerichts in einer Besetzung von 5 Mitgliedern, von denen zwei Beamte, drei Oaienmitglieder sind. Gegen die Entscheidung des Oberbewertungsausschusses ist Rechtsbe - schwerde an den Reichsfinanzhof ge­geben. Aehnlich ist die Zusammensetzung der B Hörden. die für die Bewertung landwirt­schaftlicher Betriebe gilt grundsätzlich der Ertragswert für bebaute städ tische Grundstücke, cbcnfil^ für Bauland der gemeine Wert. Für Grundstücke, die der ZwangSbew irtschaftung unterliegen, sollen besondere ilcbergarg«bcßimmur.g:n ge­troffen werden. Das Betriebsvermögen wird mit hem gemeinen Wert vom 31. 12. oder einem von diesem abweichenden Abschtußtag bewertet. Die zum Betriebsrermögen gehörigen Grund­stücke werden in gleicher Weise bewertet wie die Grundstücke, die nicht zum gewerblichen Be­trieb gehören. Mit welchem Kapitalisierungs- faftoi der Reinertrag zur Ermittlung des Er­tragswertes der landwirtschaftlichen Betriebe und der städtischen Grundstücke zu vervielfälti­gen ist. soll für die Llebergangszeit von Jahr zu Jahr bestimmt werden.

5. Vermögens- und Erbschaftssteuer.

Der neue Gesetzentwurf ist dadurch wesent­lich vereinfacht, daß das Rrichsbewertungsgesetz die Berechnung der zu besteuernden Vermögen regelt. Steuerpflichtig ist mit seinem Gesamt­vermögen, wer nach dem Einkommens- und Körxerfchaftssleueraeseh unbeschränkt steuerpflich» ltg ist. Der Tarif beträgt grundsätzlich fünf vom Tausend des steuerpflichtigen Ver­mögens und ist damit höher als d e meisten! ausländischen Vermögenssteuern. Für kleine Ver­mögen besteht eine Degression, Vermögen unter 25 000 Reichsmark werden nur mit drei, zwischen 25 000 und 50 000 Reichsmark nur mit Di er oom Tausend besteuert, Vermögen unter 5000 Reichs­mark sind steuerfrei. Für Kinderreiche und Altersrentner bestehen besondere Bestim­mungen. Die Vermögenssteuer soll in vier gleichen Teilen am 15. Februar. 15. Mai, 15. August und 15. Rovember erhoben werden. Vorauszahlungen nach der Besteuerung des Vorjahres. Für 1925 soll aber * nur die Hälfte der Vorauszahlung von 1924, und zwar in zwei Abschnitten, am 15. Mai und 15. Ro- vernber erhoben werden. Die Dermögens- zuwachssteuer wird vorläufig außer Er­hebung gesetzt.

Erbschaftssteuer. Für die Bewertung sollen die Grundsätze des Reichsbewertungsge- sehes maßgebend fein. Der Entwurf ertveitert die bereits im beschränkten Umfange bestehende Be­

steuerung des Gattenerbes, insofern, al« eine künftige Besteuerung des Ehegatten bann eintritt, wenn der Erblasser keine Abkömm­linge hinterläßt. Der Tarif wird für die Er- werbe über eine Million Reichsmark hinaus ber­gest alt ausgebaut, daß der in Aussicht genommene Höchststeuersatz von 15 Prozent bei Anfällen an Ehegatten und Kinder, von 25 Prozent bei An­fällen an Enke! von 40 Prozent bei Antallen an Eltern und Geschwister und 50 Prozent bei An­fällen an weitere Verwandle erst bei Ginzeler- toerber von mehr als 10 Millionen Reichsmark Anwendung finden. Für Anfälle an Richt» verwanbte beträgt ber Höchststeuersay künftig 60 v. H anstatt bisher 70. Die Reuregelung soll mit Wirkung vom 1. Januar 1925 ab in Kraft treten.

6. Gesetz über die gegenseitigen Besteuerungsrechte des Reichs, der Länder und Gemeinden.

Der Entwurf unterwirft das Reich mit seinen körperschafts- und t^ermögenssteuerpslichtigen Be­trieben und Verwaltungen auch den Landes- und Gemeindesteuern vom Grundvermögen des Ge­werbebetriebs. Der Entwurf hebt die ilmfaß- ftcucrbcfrciung des Reichs, der Länder, der Ge­meinden und ber Gemeinboverbände wegen ihrer Schlachthöfe. Gas*. Wasser- und Elektrizitäts­werke auf. Rach dem Rcichsbahngeseh vom 30. August 1924 kann die Reichsbahngesell- schäft nur zu solchen bireften Steuern herange- xogen werden, denen das ^Internehmer der Deut­schen Reichsbahn am 12 Februar 1921 unterlag. Der Entwurf beseitigt jedoch die Zweifel, die das Reichsbesteuerungsgel etz nach der Richtung offen- gelassev hatte, ob Elfcnbahnwerkstätten und ähn­liche Einrichtungen von Gemeinden, denen aus diesen Werkstätten und Einrichtungen besondere Aufwendungen erwachsen, zu Zuschüßen zu ihrem Verwaltungsauswand herangezogen »rer~cn kön­nen. Die Lösung der Frage, die ber Entwurf bringt, wird vielen dieser Gemeinden eine große finanzielle Erleichterung bringen.

7. Gesetz zur Aendqruug der Derkehrssteuern und des

Verfahrens

Geselifchaftssteuer.

Der Rormalsatz der Gesellschallssteuer die insbesondere bei der Gründung und Kapitaler- höhung von Gesellschaften erhoben wird, soll von 5 Prozent auf 4 Prozent gesenkt werden. Die ermäßigte Gesettschaftssteuer bei ber Verschmel­zung von Aktiengesellschaften unb Fusionen wird von 21 _> auf 2 Prozent herabgesetzte Lieferungen und Leistungen, die der Gesellschaftssteuer oder der Aufsichtsratssteuer unterliegen, werden von der Umsatzsteuer befreit.

Wertpapiersteuer.

Die Wertpapiersteuer süö die Ausgabe von Industrieobligationen wird von 3 Prozent auf den Friedenssatz von 2 Prozent herabgesetzt. Die Wertpapiersteuer auf ausländische Aktien wird von 5 Prozent auf 4 Prozent herabgesetzt.

Dörsenumsahsteuer.

Die Dörsenumsaysteuer sür Umsätze von Aktien wird bei Kundengeschäften von 0,6 Prozent auf 0.3 Prozent, bei Händlergeschäften von 0,2 auf 0,1 Prozent herabgesetzt. Die erhöhte Steuer für Geschäfte zwischen Richtbankiers wird be­seitigt. Die Herabsetzung der Steuer bei Ge­schäften mit dem Auslande auf die Hälfte, wird wieder hergestellt.

Grunderwerbssteuer.

Die Grunderwerbssteuer wird von 4 Prozent auf 3 Prozent herabgesetzt. Zuschläge der Länder, Gemeinden und Gemeindeoerbände zu der Grunderwerbssteuer sollen fort fallen, wenn bei der Gründung oder Kapllalerhöhung einer Kapitalgesellschaft Grundstücke gegen Ge­währung von Gesellschaftsrechten aingebracht wer­den, well ohnehin von dem Rechtsvorgang neben der Grunderwerbsteuer Gesellschaftssteuer erhoben wird.

Wechselsteuer.

Die Wechselsteuer wird von 3/10 Prozent auf Vu» Prozent herabgesetzt.

Dom rheinischen Humor.

Eine Karnevalsbeträchtung von Friedrich Carl Butz.

In verklungenen, schönen Zellen hat in den Wochen vor Karneval ber rheinische Frohsinn ausgeschäumt wie goldener Seckt. Aas aller Welt kamen Leute, lebenshungrig unbdes trockenen Tons sattum an den 11 fern des Rheins teil- zuhaben an den Stimmungswundern, die sich kurz nach Silvester da auftaten. Sie wollten die belebende MedizinHumor" gegen ver­gangene und künftige Gebresten des Seins hier an ber Quelle schlürfen.

Es ist heute nicht mehr ganz so. wie ehe­dem. Aber es wird kommen der Tag^ da wird wie einst Prinz Karneval fein souveränes Reich aufrechten unb .Hunderttausende werden das Haupt dankbar lachend zu ihm erheben. Sie werden ihm zujauchzen und sich eins mit ihm fühlen in dem Bewußtsein, daß ein Dasein ohne Freude, ohne Lachen, das sich bis zur diony­sischen Verzücktheit steigen mag. einem Leben ohne Sonne und Frühling gleich fonrmt.

Solche Gedanken wurden besonders stark in mir lebendig, als ich jüngst in die marmorne Schönheit der Uffizien zu Floren; mich versenk.e. Besonders die Eusarschädel erregten mein Blut. Weiß und fühle ich doch, daß Brücken von mir über lange Geschehnisse hinüberführen zu alt- römischer Vergangenheit, die hier wieder Gegen­wart wird.

Jahrhundertelang faß das römische Eroberer­volt in Germanien. mehr wie eine halbe Million romgeborener Männer mag bei uns am Rhein seßhaft geworden sein. Die Legionäre erhielten nach Beendigung ihrer Dienstzeit in den Kolonien Dotationen an Geld und Land,

aber keine Frauen. Sie nahmen also Einge­borene zur Ehe.

Der Riesenstrom südllchen Blutes ist heute noch deutlich nachweisbar die Schädelbildung der dinarifchen und medlleranischen Rasse ist sichtbarer Beweis. Doch auch noch anderes: die laute Stimme des Blutes.

Italiensehnsucht der Deutschen ist zum guten Teil Heünatssehnsucht. Der berühmte rheinische Humor ist Folge sonniger Veranlagung die ist eingepslanzt durch die Kolonisten, die aus dem Sonnenlande, dem Süden, kamen.

Froh die Stunde genießen, mit einem Scherz über Schweres Hinweggleiten, einer heiteren Richtigkeit für kurze Zeit zentrale Bedeutung geben, fest halten am Glauben: es wird schon wieder besser werden, ein Lied auf frohen Lippen, auch wenn der Buckel noch so voll gepackt ist das sind güldene Erbstücke aus der deutschen Entwicklungsgeschichte, soweit sie mit der römi­schen Kolonisationspolitik verkippest war.

Die Mehrzahl unserer Dichter und Sänger entstammt dem Rheingebiet. Das kommt nicht von ungefähr.

Die Germanen, in Sonderheit die Franken, übernehmen in Kleidung, Sprache. Häulerbau, schnell die höhere Kultur der Eroberer. Ein gut Teil aller deutschen Wörter ist lateinischen Ursprungs. Das Rhein-, Main-, Lahngebiet hat seine spezifische Rote, anthropologisch von Rom erhallen.

Das Klangbett des rheinischen und des süd- llalienifchen Dialekts ist von ausfallend gleicher Machart. Der kölsche Jong braucht nur die italie­nischen Vokabeln zu lernen den rechten Schwung besitzt er schon von Kindesbeinen an. Und wenn wir in das kölsche Sprach bett die laleinifchen Vokabeln streuen, haben wir eine Vorstellung, in welcher Art das Altrömische aus­

gesprochen wurde. Die Mutter der klanglich far­bigen. gesanglichen rheinischen Sprechweise wohnte in Rom.

Und in dieser Erkenntnis liegt Trost für Künftiges. Was so tief verwurzelt ist in des Wesens Kern seit fast zwei Jahrtausenden, das kann eine vorübergehende Depression wohl äußer­lich dämpfen, zugrunde gehen kann es niemals wieder. Da alles Leben in Wellenbewegung ab­läuft. so muß einst die Entwicklung auch wieder den Wellenberg erreichen. Und dann wird auf« neue aufleuchten der sonnige, goldene, leben- bejahende. Seele und Leib erfrischende, rheinische Humor.

Musikalische Vererbung.

Daß musikalische Begabung erblich ist, zeigt nicht nur der Stammbaum der großen Musiker, sondern ist auch im Alltagsleben vielfach zu beobachten. Heber die Gesetze dieser Vererbung war aber bisher wenig bekannt, und es ist daher eine dankenswerte Tat der beiden Professoren H a e d e r und Ziehen, daß sie in ihrem Werk .Vererbung und Entwicklung der musikalischen Begabung" durch statistische Erhebungen bei mehreren tausend Menschen gewisse allgemeine Grundsätze der Ver­erbung feftgeftellt haben. Rach ihren Ergeb­nissen, überwiegen in Ehen, bei denen nur eins der Ellern musikalisch ist. die männlichen ausgeprägt musikalischen Rachkommen die weib­lichen: dies gilt vor allem, wenn die Mutter der musikalische Tell ist. Wenn beide Eltern musikalisch sind, dann kommen etwa 40 Prozent sehr ausgeprägt musiLllische und fast 40 Prozent musikalische Rachkommen vor. Es finden sich aber auch wenig musikalische und gänzlich unmusikali­sche Rachkommen. Es zeigt sich, daß männliche

samstag, z.\. zeorum y?za

Außenpolitische Umschau.

Don Pros. Dr. Otto Hoetzsch. M. d. R.

Der Konflill der Türken und der Grie­chen um die Vertreibung des Patriarchen au« Konstantinopel, her Ausfall der Wahlen in Jugoslawien, das neue Ringen Ocster­reich S um eine Völkerbundshilse. es sind alle« Vorgänge auch von größerer außenpolitischer Bedeutung Aber die wirklich großen Fragen Europas, die im Vordergrund heben, drängen doch alles nicht nur von uns. auch für die Kabi­nette von London und Paris, leibst für daS in Rom zurück. Jeder Tag beftauqt neu, daß in den Mittelpunkt der außenpolitischen Erörte­rungen eben die Sicherheitsfrage ge­rückt ist.

Die letzte Woche hat die Rote Churchills an den französischen Finanzminister gebracht, die mll bestimmten Vorschlägen Englands an Frank­reich die Schulden frage wirllich etwa« weiterzubringen in der Lage ist. Sie hat außer­dem den Ab chluß der Arbeiten der Militär- kommission des Völkerbünde« in Genf gebracht. Jetzt bereitet man sich in London und Paris auf die Zusammenkünfte der Minister Chamberlain und Herr tot, Ehurchill und C l e m c n t c I vor, und dann will man am 10. März die neue Tagung de« Rate« de« Völkerbundes In Genf beginnen, auf der die SicherheitSirage. io vorbereitet, weitergescho­ben werden ioll. Durch die iI i t ä r f en­troll c und den Bericht, der endlich in Aussicht steht, ist Deut chland mit allen diesen Besprechun­gen und Gegensätzen noch enger verbunden, wirk es von ihnen noch stärker berührt alS es an sich schon durch die Bedeutung der Frage selbst bei Fall wäre.

Die Einzelheiten der Schuldenfrage intcr« cfficrer. hier nicht Aber töicßiig ist ber große Gegensatz, der, zw.scheu den beiden maßgebenden Mannern Churchill und Clementel in der An­gelegenheit besteht. Englands großer Ge­sichtspunkt ist ja. daß eS von seinen Schuldnern nur soviel haben will, als es selbst nach dem bekannten Arrangement an die Vereinigten Staaten, an Amerika zahlt. Dabei versteht es unter feinen Schuldnern nicht nur die Alliierten des Krieges, denen es geborgt hatte, oder für bu es eine Bürgschaft bei den Vereinigten Staaten übernommen hat, sondern auch Deutschland Das heißt, daß England. feinen ReparationS- anteil aus den Zahlungen des DaweSplanes in diese Forderung einrechnet, mithin den entspre­chenden Satz an der Forderung an Frankreich ab­zieht. Man spricht davon, daß auf diese Weise England nicht weniger alsA seiner nominellen Forderung an Frankreich tatsächlich st reicht. Insofern ist allerdings bu letzte englische Rote ein Anstoß zu einer /Regelung des brennenden Problems.

Aber Frankreich, ohne Unterschied von Poincare und Herriot, lehnt diesen Zu- sa mm en Hang zwischen fraiubiifcßen Schulden und deutschen Reparationszahlungen ab. Es fragt Churchill, was werden solle, wenn au« irgendwelchen Gründen die Zahlungen auS dem Dawesplan nicht voll eingingen. Werden bann die Alliierten. Frankreich, Italien und andere Schuldner, ebenso auch solidarisch für die ganze Summe haltbar sein? Das ist ein Gegensatz, der bisher unausgeglichen ist. Hinzu kommt nun, daß der Kampf um die Ordnung der französischen Finanzen und ber Kamps um den Kurs des Franken die Reigung Frankreichs, jetzt an die Bezahlung oder Regelung seiner Schultz gehen, keineswegs erhöht. Also sieht man nicht, wie ba eine Einigung zustande kommen soll. Indes ist Herriot bereit, mit England verhandeln zu lassen, weil auf diesem Wege noch am ehesten Aussicht auf eine Streichung ist, eine Aussicht, die in den Verhandlungen mit Amerika völlig ausgeschlossen ist.

In der Sicherheilssrage liegt eS nicht viel anders. Hier steht heute England auf dem Standpunkt, daß Entwaffnung Deutschlands und Kölner Zone direkt mit Srcherheitsfrage und Genfer Protokoll gar nichts zu tun haben. Der Bericht über die Militärkontrolle soll er­gehen. die ..Verfehlungen" Deutschlands sollen von diesem bereinigt werden. Ist das der Fall, haben die alliierten Truppen aus ber Kölner Zone abzurücken. Die Sicherheitsfrage aber wird weiter behandelt, in Genf, im englischen Reichsverteidigungskomitee, in den Verhandlun­gen Chamberlains mit den großen englischen Kolonien, nvt all den Erwägungen, in denen man nicht recht vorwärts kommt: Pakt zu dreien, das heißt: England, Frankreich, Belgien, Frag« der Ostgrenze, Frage Holland und Schelde usw

Personen für die musikalische Begabung im all­gemeinen empfänglicher smd. und daß die musi­kalische Vererbung durch die Mutter im allge­meinen wirksamer ist.

Die Entwicklung der Musikbegabung weist im Leben de« Einzelnen zwei Höhepunlle auf. Die Musikbegabung tritt bei inusllalisch sehr veran­lagten Personen schon oft vor dem Ende des zweiten Lebensjahres hervor. Dabei spricht mit. baß die Musikbegabung von den musi­kalischen Eltern gewöhnlich leichter und früher entdeckt wird als in anderen Fällen unb auch die Anregung auf musikalischem Gebiet größer ist. Aus solchen musikalischen Familien kommt öfters bic Angabe, baß musikalische Begabung in Form richtigen Singens schon vor dem Sprechenlernen auf tritt Kurz vor ber Pubertät macht sich die musikalische Begabung bann stärker gellend und wird daher leichter erkannt. Don 45 komponieren­den Personen hatten 13 feine Gelegenheit, früh Musik zu hören. Ueberhaupt kann sich die kompo­sitorische Begabung unabhängig von musikalischen Anregungen in der Kindheit entwickeln. Eine sichere Beziehung zwischen musikali­scher und mathematischer Begabung, wie sie oft behauptet w >rden ist, formte nicht fest- gestellt werden. Vielmehr ist der ProzeMfah der mathematischen Begabung auffallend hoch bei musikalisch nicht veranlagten männlichen Per­sonen: anbererfeit« zeigen die sehr musikalischen Menschen einen niedrigen Prozentsatz mathemati­scher Begabung. Dagegen b'-steht beim männ­lichen Geschlecht wahrscheinlich eine Beziehung zwilchen mustkalischer und zetchnerischer und in noch höherem Maße zwischen mufitalischer und dichterischer Begabung. Beim weiblichen Geschlecht scheint mit der Musikbegabung häufiger zeichneri­sche als dichterische Begabung verbunden zu fein.