m. <92 Zweites Blatt
Gießener Anzeiger (General-Anzeiger für Gderheffen)
Dienstag, VS. August (925
Die Steuerreform.
Bon Otto Keinath, M. d. R.
Aach dem Abschluß der Steuerreform lohnt es (ich, noch einmal einen Gesamtüberblick über die Ziel« und Ergebnisse des Reformwerks zu geben, lieber die Ziel waren, wie |o häufig, sehr falsche BolsleUungen in der Bevölkerung vorhanden. Da erroaneten die einen eine abschließende Steuer« qescggebung auf lange Eicht, vielleicht sogar mit Steuersätzen, die denen der Vorkriegszeit _ nahe kamen, dort hofften die anderen auf die Erfüllung, einer Unzahl von Einzelwünschen. Es konnte leider nach Lage der Dinge weder das eine noch das andere in Betracht komnien. Das Ziel konnte vielmehr nur eine Liquidation der Steuergesetzgebung der Inflationszeit und eine rämpfung der Härten und grausamen Steueroer ordnungen der Stobilisierungsüberganaszeit, also die Beseitigung der h ä r l e st e n U n . gle Ichheiten des Steuerdrucks und die Ausmerzung besonders krassen Steuerunrechts sein.
Die Festlegung unserer Steueroerhältnisse auf lange Eichl mutz einer späteren Zukunst überlassen bleiben, bis sich die autzcnpolitischen und die Han- delepolitischeii Verhältnisse des Reichs ebenso wie die wirtschaftlichen Verhältnisse im Innern weiter geklärt haben. Man mutz sich vor Augen holten, dotz die Vermögens- und Einkommen- Verhältnisse der besitzenden Schichten des Volkes noch ganz unklar find, daß ein lo wesentlicher Teil des deutschen Volksoermögens, wie der städtische Haus und Grundbesitz heute überhaupt noch nicht in Zahlen gefotzt wer- den kann, weil die Wohnungszwangswirtschaft fortbesteht, datz das bedeutsame industrielle Betriebsvermögen zur Zeit keine, zum Teil nur eine mäßige Rente abwirft und infolgedessen stark entwertet ist, datz auch der reine Kapitalbesitz, der größtenteils aus Dividendenpapieren besteht, infolge der katastrophalen Entwertung der Aktienkurse einen abnorm niedrigen Wert hat, datz die Auswirkung der Aufwertungsgesetze einerseits auf den Sachwertbesitz, anderseits aus den Kapital besitz weder berechnet noch geschätzt werden kann, dann wird man begreifen, datz ein abschließende'' Urteil über die dauernde Steuerleistungssähigkeit aus Vermögen und Einkominen der veranlagten Steuerpflichtigen unmöglich ist. Man mutz sich weiter vor Augen halten, datz auch das Erträgnis aus der Lohnsteuer, also aus der Besteuerung der Lohn- und Gehaltsempfänger, ähnlichen, wenn auch nicht so starten Unsicherheiten unterworfen ist. weil auch die Löhne und Gehälter in vollem Flusse sind und die weitere Entwicklung der Lebenshaltungskosten sich durchaus nicht mit Sicherheit voraussehen und vorausberechnen läßt.
Es erhob sich die Frage, ob man trotz dieser Unsicherheit im Hinblick auf die unzweifelhafte Scho- nungsbedürftigkeit der Steuerpflichtigen jede Rücksicht auf die geaenwärttgen Bedürfnisse der öffentlichen Körperschaft fallen lassen und jede Steuer für sich allein betrachten und so weit herabsetzen könne, als dies vom Standpunkt der Steuerzahler aus betrachtet wünschenswert erschien. Es ist selbstverständlich, datz äu tzerste Sparsamkeit bei allen öffentlichen Körperschaften, namentlich auch bei den Gemeinden, aufs dringendste gefordert werden mutz. Man mutz aber verständigerweise an- erkennen, datz auch die schärfsten Sporsamkeits- mahnohmen eine Herabdrückung der Ausgaben etwa auf die Höhe der Friedensausgaben nicht erzielen können, sondern datz trotzdem eine gewaltige Steige- rung des staatlichen Bedarfs bleiben wird. Es ist beispielsweise unmöglich, die Kriegsbeschädigtenfür- sorge aufzuheben, und es ist unmöglich, sich von den das Reich schwer belastenden Rcparotionsaus- gaben zu befreien. Die nun bewilligten Steuern decken den Bedarf des Reichs nicht vollständig, cs bleibt vielmehr ein nicht unerhebliches Defizit. Ein Defizit in diesem Ausmaße kann noch verantwortet werden und wird im Laufe des Jahres einen heilsamen Druck auf weitere Sparsamkeit aus» üben. Aber wesentlich weiter in der Senkung der Steuern zu gehen, wie es manche „populäre" Anträge verlangten, war unmöglich. Man hätte dadurch einen furchtbaren Schlag nicht nur gegen die Reichssinanzen, sondern auch gegen das Volk und die Wirtschaft geführt. Man stelle sich bloß vor, datz zu der bekannten starken Unterbilanz im Außen- Handelsverkehr und zu der Steigerung der Lebens- Haltungskosten und der Löhne und Gehälter noch starke Defizite der Staatshaushalte und infolgedessen starke schwebende Schulden — langfristige Anleihen sind zur Zeit nicht unterzu-
Die deutschen Kolonial- markenund ihreDorläufer
Eines der interessantesten und besonders in Staaten deutscher Zunge beliebtesten öammelgeblete ist das der Marken der deutschen Postanstalten im Auslande und der deutschen Kolonien.
Das erste deutsche Postamt im Auslande wurde am 1. März 1870 in Konstantinopel vom Norddeutschen Postbezirk eröffnet. Die Postverhälmisfe in der Türkei waren ziemlich traurige, und so hatten einige europäische Staaten, in erster Linie Oesterreich und Rußland, eigene Postämter errichtet. Diesem Beispiel folgte nun der Norddeutsche Postbezirk, der zur Frankierung der in Konstantinopel — der Eik des Postamtes war erst Pera, dann Galata — ausgegebenen Sendungen seine normalen Marken verwenden. Diese Marken unterscheiden sich von den in den heimischen Postämtern verwendeten nur in gebrauchtem Zustande, durch die Abstempelung (Konstantinopel) und man bezeichnete sie ebenso wie die in den anderen deutschen Postanstalten im Ausland oder der Kolonien verwendeten normalen deutschen Reichsbriefmarke als Vorläufer deutscher Kolonialmarken. Sie sind heute schon ziemlich selten. So wird, um nur ein Beispiel anzuführen, die grüne j-Groschen-Marke des Norddeutschen Postbezirks gewöhnlich abgestempell mit 30 Pfennig mit dem Stempel Konstantinopel auf das Hundertfache, mit 30 Goldmark, bewertet.
Durch Begründung des Deutschen Reiches ging das Postregal auf das Reich über, und vom Jahre 1872 wurden auch nur noch die Postwertzeichen der deutschen Reichspost beim deutschen Postamt in Konstantinopel verwendet. Die Entwicklung der deutschen Kolvnialpolittk brachte selbstverständlich das Bestreben, in den Gebieten, die zur deutschen Inter- essensphäre gehörten, deutsche Postanstalten zu errichten, und so entstand 1886 die deutsche Postanstalt in Schanghai, der die Postämter m Peking, Futfchau und noch eiiv Anzahl chinesischer Städte folgten. Die folgenden 3a&re brachten bann die Errichtung von
bringen — der öffentlichen Körperschaften hinzu- kommen würden, und man wird begreifen, daß ein neues Abgleilen in die unheilvollen Bahnen der Inslationsjahre mit Notwendigkeit einsetzen mußte.
Dadurch war für die die Negierung stützenden Parteien die allgemeine Linie streng vorgeschrieben: unter feinen Umständen das im legten Jahre Er rungenc — nämlich geordnete Staatsfinanzen — wieder preiszugeben, und die Steuerermäßigungen und Steueränderungen nur in einem mit der Lage der Reichsfinanzen erträglichen Ausmaße vorzu- nehmen und weitere Reformen unseres Steuer- wesens für später oorzubehalten. Die Opposition freilich hat sich auf einen anderen Standpunkt gestellt. Sie hat die Steuerreform aufgelöst in die einzelnen Teile und diese nach den jeweiligen Parteiwünschen behandelt, unbekümmert um das finan- zielle Gesamtergebnis. Es ist kein Zweiiel, datz die Oppositionsparteien den größten Teil ihrer eigenen Anträge, deren Erfüllung Milliarden Ausfälle ge- bracht hatten, sofort hätte fallen lasten muffen, wenn sie gezwungen gewesen wäre, selbst die Regierung zu übernehmen.
Was sind nun die tatsächlichen Ergebnisse der Steuerreform? Es ist zunäcr.st das Reichs- bewerlungsgesetz hervorzuheben, das in der Geschichte des deutschen Finanzwesens eine neue Epoche einleitet. Das Gesetz bringt in die Berwor- renheit des Steuerwesens, wie es nun einmal durch die geschichtlich gewordene Gliederung in Reich, Länder, Gemeindeoerbände und Gemeinden geworden ist, zum erstenmal Klarheit und Einheitlichkeit, soweit es sich um die Feststellung der Werte der Steuerobjekte handelt, so daß der Steuerpflich- hgc wenigstens in der Wertermittlung nicht mehr der Spielball der verschiedenen öffentlichen Körperschaften ist. Es ist ein hohes Verdienst der maßgebenden Stellen des Reichsfinanzministeriums, insbesondere des Staatssekretärs Popitz, mit diesem Werke den Grund gelegt zu haben für die gegenwärtige und die zukünftigen Finanzreformen.
Das Einkommensteuergesetz stellt nach Jahren wilder Besteuerung dc. Steuerpflichtigen nach beliebigen Merkmalen endlich wieder den Grundsatz auf, datz Einkommensteuer nur vom tatsächlichen Goldeinkommen erhoben wird, mit der kleinen Ausnahme der Verbrauchsbesteuerung in außergewöhnlichen Fällen. Das ist, verglichen mit den rücksichtslosen Eingriffen in die Substanz, nicht bloß durch Vermögenssteuern und -abgaben, sondern auch durch „Einkommens"besteuerung, unzweifelhaft ein gewaltiger Fortschritt. Es ist weiter die Steuer- tarif, der früher bis auf 60 Prozent des Einkommens ging, wesentlich gesenkt worden. Der Tarif, der nun von 10 bis 40 Prozent, durchgestaffelt, läuft, ist freilich immer noch zu hoch, ober er nähert sich doch 'einer vernunftgemäßen Fassung wieder an. Leider ist der Antrag der Deutschen Dolkspartei, den schwankenden Gewinnergebnissen der Gewerbetreibenden durch Wiedereinführung des dreijährigen Durchschnitts Rechnung zu tragen, nicht angenommen worden, da der größte Teil auch der Reqierungs- parteien dagegen stimmte, während von der Opposition nur die Demokratische Partei für den Antrag eintrat. Es ist aber immerhin in einer Entschließung die künftige Einführung des dreijährigen Durchschnitts gefordert worden. Auch für die Lohn- steuerpflichtigen sind wesentliche Erleichterungen geschaffen durch Anpassung des steuerfreien Eriskenz- minimums der Steuerpflichtigen für Frau und Kinder an die gegenwärtigen Lebenshaltungskosten, insbesondere die kinderreichen Familien werden die Erleichterung stark empfinden. Es ist gelungen, datz auch die Mittelschichten mit Einkommen bis zu 8000 Mark durch Senkung der Lohnsteuer um je 1 Prozent für Ehefrau und jedes Kind eine wirksame Steuermäßigung erfahren haben.
Bei der Vermögens- und Erbschaftssteuer konnten konfiskatorifch wirkende Anträge abgewiesen werden. Die Verkehrs st euern, die unvernünftig hoch waren, sind wenigstens so heruntergesetzt worden, datz der Geschäftsverkehr nicht schon durch die Steuer allein lahmgelegt wird. Einige von ihnen werden freilich spater noch weiter heruntergesetzt werden müsien. Die Herabsetzung der Umsatz- steuer von li bis 1 Prozent wird den gesamten Warenverkehr beleben und die industrielle wie auch die landwirtschaftliche Produktion und den Handel fördern und der gesamten Derbraucherschast zugute fonimen. Insbesondere wird die durch die kumulierte Umsatzsteuer für den Außenverkehr ausgerichtete Ausfuhrsperre aemildert werden. Afich die diesmalige Verhandlung über die Umsatzsteuer hat übrigens gezeigt, daß eine dauernde Besserung nur durch eine Aenderung des S n st e m s der Unsatzsteuer zu erzielen ist. Die schädliche Luxus st euer konnte leider allgemein nur auf 7$ Prozent gesenkt werden.
Deutsch-Neu-Guinea, Deutsch-Ostafrika, Deutsch-Südwestafrika, Kamerun, Marschallinseln, Samoa und Togo und nach einer längeren Pause, im Jahre 1888, die Ausstellung der Postanstalten Marokko, aus den Karolinen und Marianen. Bei diesen Postämtern wurden, mit Ausnahme der zwei zuletzt genannten, in der ersten Zeit ihres Bestehens deutsche Reichsmarken, also Vorläufer, gebraucht. Eigene Marken, und zwar Reichsmarken mit Ueberbrucf des Kolonialnamens, bestehen für die Türkei vom Jahre 1884, für Deutsch-Ostafrika vom Jahre 1893, für die anderen Gebiete von 1897 bzw. den folgenden Jahren an. Diese Ueberbrutfmarten würben in ben Kolonien 1900 burch eine einheitliche Kolonialmarke in ber bekannten Schiffstype ersetzt. Die Postanstal- ten in China, Marokko unb ber Türkei erhielten jeboch auch weiterhin bie Marken bes Deutschen Reiches mit bem entsprechenden Aufdruck. Die Herstellung der in ben fremben Postgebieten gebrauchten Briefmarken auf einem neuen Papier mit (Raulen-) Wasserzeichen konnte nicht allgemein burchgesührl werben. Es kam ber Weltkrieg, unb bie Absendung ber zum Teil schon fertiggestellten Marken mußte unterbleiben. Diese würben bann in Berlin beim Postschalter für Briefmarkensammler bis lange Zeil nach bem Kriege verkauft. Sie finb als sogenannte „Schalterausgabe" bekannt. Von ben ersten Ausgaben ber Kolonialmarken gibt es zahlreiche, zum Teil sehr gut gelungene Fälschungen, während bei den späteren Ausgaben weniger die Marke selbst als bie Abstempelung gefälscht wirb, weil im allgemeinen die gebrauchten Marken höher im Werte stehen als die ungebrauchten.
Ein besonderes Kapitel bilden die provisorischen Ausgaben ber Kolonialmarken. Sie finb meistens spekulativen Ursprungs. Ihr Erscheinen wirb jeboch immer mit dem Umstand erklärt, daß der betreffende Wert bei der Postanstatt aufgebraucht war. Als Bei- spiel möge das sogenanckte Kiete-Provisorium angeführt werden. 1908 erschien im Briefmarkenhandel eine Fünfpfennigmarke von Deutsch-Neu-Guinea mit einer großen 3 überdruckt. Es wurde erzählt, daß Anfang Februar in dem kleinen Postamt Kiele in
Es sind aber weitere Senkungen im Dege der Verordnung in Aussicht genommen.
Von den Verbrauchssteuern wurde bie Steuer auf Bier und auf Tabak einigermaßen den entsprechenden Besteuerungen im Auslande cm- gepaßt, um dadurch den fortgesetzten Angriffen der Ententestaalen über die mangelnde Besteuerung von Genußmitteln in Deutschland aus bem Wege zu geben. Die Wein st euer wurde mit Rücksicht aus die Notlage der Winzer ermäßigt und gleichzeitig ist eine Beseitigung der lästigen Beherbergungssteuer und eine allmähliche Beseitigung der Gemeindegetränkesteuer beschlossen worden. Die übrigen Verbrauchssteuern sind wieder auf eine vernünftige Goldgrunblage gestellt worden.
Bei dem Flnanzausgleich zwischen Reich, Säubern unb Gemeinden traten große Schwierigkeiten wegen ber Haltung ber Bayerischen Dolkspartei, eines Teils der Wirtschaftlichen Vereinigung imb ber Opposi tionsparteien auf. Infolgebessen konnten schärfere Maßnahmen zur Durchführung einer größeren Spar- famteit nicht burchgesegt werben. Es ist aber immerhin gelungen, für das Reich bie geforberte Quote an ber Umsatzsteuer mit 25 Prozent unb bie Quote an der Umsatzsteuer mit 70 Prozent zu sichern. Der An- sprach ber Länder auf unbegrenzte Z u - schlüge zur Einkommensteuer, die zur Zeit geradezu verheerend gewirkt hätten, wurde a b • gewiesen und die Regelung des Zuschlagrechtes auf den 1. April 1927 verschoben. In der Zwischenzeit sollen die Etats der Länder und Gemeinden sorgfältig durchgeprüft werden. Da zur Zeit ohne die H a u szi n s st c ii e r ein Ausgleich zwischen Landern unb Gemeinden unmöglich gewesen wäre, mußte bie Hauszinssteuer noch, einmal auf kurze Frist bewilligt werben, boch sinb bem Hausbesitzer in bem neuen Gesetz neben ben Instandhaltungs- unb Verwaltungskosten für sein Eigenkapital wenig- ftens Minimaleinkünfte sichergestellt worden. Im ganzen bedeutet das Gesetz auch für den Hausbesitzer gegenüber dem jetzigen Gesetz einen Fortschritt.
' Wenn man die Gesamtergebnisse des Steuerwerkes überblickt, so kann nicht bestritten werden, daß bas Wett einen ganz wesentlichen Fortschritt sowohl in ber Richtung einer Systematisierung, Vereinfachung unb Uebersichtlichmachung ber Steuer- gesetzt, wie auch in ber Richtung ber Anpassung an bie steuerliche Leistungsfähigkeit ber Bevölkerung barstellt. Das beutsche Volk hat allen Grund, entgegen den Beschwerden über die Nichterfüllung von Sonderwünschen der oder jener Kreise, den Parteien Anerkennung zu zollen, bie unbekümmert burch bie Angriffe, im Bewußtsein ihrer Verantwortung gegenüber bem Staate wie gegenüber den Steuerpflichtigen, zusammen mit ber Regierung ein Werk geschaffen haben, bas immerhin einen bebeutfamen Markstein bildet auf dem Wege zur künftigen Dauerregelung der deutschen Finanzen.
Der Vergleich.
Don Oberlandesgerichtsrat Dr. Dovenfiepen, Kiel.
II.
Aach § 323 Abs. 4 der Zivilprozeßordnung (RG. vom 13. August 1919) kann im Wege der Klage eine Abänderung vollstreckbarer Dergleiche, in denen eine Verpflichtung zu künftig wiederkehrenden Leistungen — z. D. von Unterhalts- renten — übernommen worden ist, verlangt wer- den, falls nach Abschluß des Vergleichs eine wesentliche Aenderung derjenigen Verhältnisse eingetreten ist, welche für die üebcrnatjmc der Verpflichtung zur Entrichtung der Leistungen, für die Bestimmung der Höhe der Leistungen oder die Dauer ihrer Entrichtung maßgebend waren. Der richtigen Ansicht zufolge ist diese Vorschrift auch auf außergerichtliche Vergleiche entsprechend auszudehnen. Der Halter — Eigentümer — eines Kraftwagens, der den Kriegsbeschädigten T. überfahren und schwer verletzt hatte, hat sich mit ihm in dessen Schadensersatz- anspruch gerichtlich dahin verglichen, ihm den gesamten damaligen persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen der Parteien entsprechend eine fortlaufende Unterhaltsrente von monatlich 100 Am. zu verabfolgen. Run erhöhen sich zufolge einer nachträglich eingetretenen wesentlichen Gesundheitsverschlechterung des T. seine Dedürfnisse um das Doppelte, während die Dermögensver- hältnisse des wohlhabenden Kraftwagenhalters gleich gut bleiben und auch eine höhere Belastung durchaus vertragen. Dann kann 3E. im Klagcwcge die Erhöhung seiner Rente auf monatlich 200 Rm. mit Erfolg begehren. Bessern sich umgekehrt die gesundheitlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse des T. um das Doppelte, so
Deutsch-Neu-Guinea alle Dreipfennigmarken ausgegangen waren unb ber Postbeamte beshalb bie obengenannte Marke herstellte. Tatsächlich war bie Sache aber so, baß ein zur Besatzung eines dort anfernben Kriegsschiffes gehörenber Offizier ben Postagenten, ber nicht Berufspostbeamter, fonbern ein Lazarettgehilfe war, bat, ihm einige schon mit bem Poststempel versehene Freimarken zu fünf Pfennig mit bem Ueberbruck 3 zu versehen. Der Postbeamte, ber biese Bitte als eine Spielerei ansah, willfahrte bem Wunsche. Ausdrücklich wirb von amt- sicher Stelle sestgesteUt, daß jene Freimarken keine neugeschaffenen Aushilfswerte barstellen. Trotz bieser einroanbfreien Feststellung werben heute noch in einem beutschen Katalog (1925) bie Marken als amtliche Ausgabe angeführt unb zum Preise von (nur) 350 Mark (!!!) ungebeten. Aber auch bei jenen Ausgaben, beren Entstehen vielleicht etwas mehr Berechtigung hat, wirb sich ber Durchschnittssammler ben Erwerb eines solchen Stückes gut zu überlegen haben. Außer ben vielen Fälschungen, bic meistens vorzüglich gelungen finb, existieren von verschiebenen Ausgaben Neubrucke, bie von ben Originalen nicht zu unterfdjeiben finb. Sie werben gewöhnlich als spätere ober zweite Auflage bezeichnet. So wirb zum Beispiel offiziell zugegeben, baß bie erste Auslage des Futschau-Prooisoriums 1500 Stück betrug, während bei der zweiten nur zu spekulativen Zwecken gemachten Auflage 2500 Stück hergestellt wurden.
Durch den unglücklichen Ausgang des Weltkrieges verlor Deutschland esine Kolonien, auch die deutschen Postämter im Auslande mußten im Sinne des Friedensvertrages aufgelassen werden. Die Postanstalten wurden von Engländern unb Franzosen übernommen, die Vorgefundenen Briefmarken mit einem englischen Aufdruck versehen und so verwendet. Be- sonders die hohen Markwerte dieser Marken gehören heute schon zu den großen Seltenheiten.
Das Land der Bibliotheken.
Wan hat Deuttchland das „Land der Biblio» cheken" genannt, und das mit Recht, denn wenn
kinn der Äraftroagcnbaltcr im Klageweg eine Herabsetzung seiner Rentenpilicht au* die Hälft« begehren.
Der Vergleich i-; gleichwie >eder andere Der. trag auch wegen Irrtums. Drohung oder arglistiger T ä u f a> u n g anfechtbar. Außerdem aber ist nach der Spe ilvrrfchrift des § 779 BGB der Vergleich unii'irilam, wenn der nach feinem Inhalte als feststehend zugrunde gelegte Sachverhalt der Wirtlich'eil nicht entsprich! unb der Streit oder die Ungewißheit bei Kenntnis der Sachlage nicht entstanden sein würde. Unwirksam ist z. D. ein über eine Forderung abgeschlossener Prozeßvergleich, wenn sich später her- ausstellt. daß die Forderung schon zurückbezahlt war oder der im Testamente des A zum Alleinerben eingesetzte Reffe des A. vergleicht sich mit dem im Testamente eingesetzten Vermächtnisnehmer T. über die im Testamente nicht klar genug zum 2 (druck gebracht - Höhe deS Vermacht 'lies, und nun stellt sich später durch Auf- finbung ein » neuen Testamentes heraus, daß das alte Testament aufgehoben und ein anderer, zum Alleinerben eingesetzt ist 3n bnden Fällen fehlt eS an der beiderseits als feststehend an- gcncmmcncn Ve"gleichsgrundlage ; hat also der Reffe des Erblassers die Vergleichslumme an X. ausgezahlt. so ist dieser ungerechtsertigt bereichert unb muß sie in voller Höhe wieder zu- tückzahlen.
Werden dagegen nach dem Abschluß des Vergleichs neue Beweismittel, z- B. Urkunden. aufgenommen, welche das Bestehen des zweifelhaften Anspruchs völlig Läre.i und ebenso seine Höhe, wie elwr die Schulduttunde über bad streitig gewesene Darlehen, so kann sich der Gläubiger, der dem Schuldner einen Teil der Forderung nachgelassen bitte, nicht auf Unwirksamkeit des Vergleiches gemäß § 779 DGB- bc- lufen. Auch wegen Irrtums kann der Vergleich nicht angefochten werden Hatte jedoch der Schuldner dem Gläubiger die Eristenz der Urkunde arglistig verschwiegen, insbesondere auf ausdrückliches Befragen dies? Beitritten, so kann der Vergleich wegen arglistigen Verschweigens gemäß 8 123 DGB. angefocht m werden
Im allgemeinen kann den Parteien zur Schließung eines Vergleiches, insbesondere bei zweifelhafter Rechtslage, nur angeraten werden, denn der Ausgang eines Prozesses ist säst stets in hohem Grade ungewiß und unabsehbar, die erste Instanz entscheidet vielleicht in einem dem Kläger günstigen Sinne und die letzte Instanz unter Aufhebung des erstinstanzlichen Urteils umgekehrt für den Beklagten günstig. Das alte volks- iümliche Spiichwori .Ein magerer Vergleich ist besser als ein fetter Prozeß" hat daher durchaus die Wahrheit für sich
Gießener Jugendgericht.
Wegen mangelnden Materials hatten die für Juni und Iull vorgesehenen Sitzungen erfreulicher Weise ausfallen können Am Freitag. 14. August, wurden folgende Sachen verhandelt:
Im Dezemi»er 1924 waren an der Kreisstraße Ailendorf a. d Lumda - Climbach mehrere schon ältere Obstbäume mit einem Beile angehauen worden. Der Verdacht lenkte sich auf einen 17jährigen Arbeiter aus Mendorf, der zunächst bei der Gendarmerie seine Täterschaft zugab. daS Geständnis später jedoch widerrief und angab. er habe aus Furcht die Unwahrheit gesagt. Am Tage vor der Verhandlung meldete sich eine Zeugin aus Climbach, die gesehen haben will, wie andere fremde Jungen die Bäume beschädigten. Zwecks Erhebung weiterer Beweise mußte deshalb die Verhandlung vertagt werden.
Eine 16jährige Dienstmagd in Treis a. d Lda. ist angeklagt. weil sie im Februar l. 3. an vielen Tagen Walser in die zum Vettauf bestimmte Milch geschüttet hat, und zwar bis zur eineinhalbfachen Menge der Milch. Sie gibt als Grund hierfür an, daß eine Kuh beim Melken „geschmissen" habe. Aus Furchr habe sie das Tier nicht ausgemolken und sie habe deshalb Wasser zugeschüttet, um die fehlende Milchmenge zu ersehen. Die Dienstherrschaft hatte hiervon keine Ahnung. Sie kam deshalb zunächst leibst in den Verdacht der Fälschung. Das Urteil lautete auf einen Tag Gefängnis unter Strafaussetzung.
Ein jugendlicher Radfahrer hatte Einspruch flogen einen Strafbefehl eingelegt, durch den er mit einer Geldstrafe von 5 Mk. und den Kosten belegt worden war. weil er Ende April gegen 81/« Uhr abends bei eintret enber Dunkelheit mit einem Fahrrad durch die hiesige Schulstraße
auch unsere großen Büchereien nicht ein so ehrwürdiges Alter haben wie die Italiens oder Frankreichs, so sind doch seit dem 15. und 16. Jahrhundert bei uns so viele große und wertvolle Düchersammlungen entstanden wie kaum in einem anderen Lande Die Zahl der großen deutschen Bibliotheken beläuft sich nach dem jetzt neu erschienenen „Jahrbuch der deutschen Bibliotheken" insgesamt auf 3 2 3 Anstalten mit über 37 Millionen Bänden. Dabei ist zu bedenken, daß nur die namhafteren Sammlungen berücksichtigt find. Fast ein Drittel dieser Büchereien, nämlich 97. weist Bestände von über 100 000 Bänden auf; 34 unterer Bibliotheken verfügen über mehr als 300 000 und nicht weniger als 10 über mehr als 600 000 Bände. An der Spitze stehen die Staatsbibliotheken zu Berlin und München von denen die Berliner fast 2 Millionen Bände, die Münchener P/e Millionen umfaßt. Don dielen 323 Anstalten find fast die Hälfte, nämlich 158. staatlichen Charakters Die 10 größten deutschen Bibliotheken gehören sämtlich den einzelnen Staaten an, und jtoar in folgender Reihenfolge nach ihrer Größe: Berlin <1 983 000 Bände), München <1 460 000 Bände); nach diesen Staatsbibliotheken bie Universitäts- oder Landesbibliotheken zu München <807 000), Leipzig <731 000), Göttingen <700 000). Darmstadt <671 0001, Tübingen (668 000). Dresden <661 000). Hamburg (660 000) und Würzburg (600 000). In städtischem Delitz find 81 Bibliotheken, von denen Köln mit 460 000 und Frankfurt a. M. mit 438 000 Bänden an der Spitze stehen. Die übrigen 84 Bibliotheken befinden sich in den Händen von einzelnen Körperschaften unb Privatleuten Unter ihnen ist die im raschen Wachstum begriffene Deutsche Bücherei, die vom Buch- händler-Börienverein geschaffen ist und von staatlichen Stellen Zuschüsse erhält, mit ihres 524 000 Bänden bei weitem die größte x


