zcc jyctc (jrtrfaitsrrttrrtftet einen Sarmstaorer Geschäftsmann an Stelle einer vermittelnden Bank bevollmächtigt hat, Kredite für den hessischen Staat zu beschaffen. Sie fragen weiter: Wer ist dieser Geschäftsmann? Findet er Gewähr, dah der hessische Staat hierdurch nicht benachteiligt wird? Welche Provision erhält er? Ist es richtig, dah dieser Vermittler wieder einen anderen mit der Vermittelung beauftragt hat? Welche Summe soll beschafft werden? Ist es richtig, dah dem gleichen Herrn durch die Hessische Landesbank ein Kredit von 250 000 Mk. aus hessischen Staatsmitteln gewährt wurde? Wann ist dies geschehen? Sind diese 250 000 Mk. wieder -urückgezahlt worden usw.?
Die Studienanstalt für Oberhessen.
Antrag auf Ausbau der Gießener Höheren Mädchenschule.
Im Landtag hat die deutsch-vollsparteiliche Abgeordnete Birnbaum folgenden Antrag eingebracht:
Ich beantrage, der Landtag wolle beschließen, 1.daß die Höhere Mädchenschule zu Gießen zu einer Dollanstalt ausgebaut werde, intern ihr nach dem Muster von Darmstadt und Mainz eine Studienanstalt angegiiedert wird, 2. daß der Staat wie in Darmstadt und Mainz einen erheblicheuZuschuß zu den Kosten beitrage.
Zur Begründung wird folgendes ausgeführt:
Seit 1913 bestehen in Hessen zwei Studien- anstalten, in Darmstadt und Mainz, zu deren Kosten der Staat die Hälfte beiträgt. Rur Oberhessen hat keine einzige Dollanstalt für Mädchen. Die Höhere Mädchenschule in Gießen ist in ihrer jetzigen Gestalt ein Rumpfgebilde, da sie nur mittlere Reife, dem früheren Einjährigenzeugnis vergleichbar, verlecht, für viele Berufe wird aber schon jetzt das Maturum verlangt, und es wird in steigendem Maße in der Zukunft gefordert werden. Doch ist nicht dies der allein maßgebende Gesichtspunkt, vielmehr soll durch die Studien- anstalt nicht nur den studierenden, sondern allen denjenigen Mädchen, die das Streben nach einer vollständigeren Bildung haben, diese im Rahmen der ihnen vertrauten und ihrer Wesensart an» gepaßten Schule übermittelt werden. Sie werden dadurch nicht gezwungen, entweder in die Ober- realfchule überzutreten, wodurch sie ein Iahr verlieren, oder schon im zehnten Iahr sich für den älebertritt in eine der anderen Knabenanstallen zu entscheiden. Es liegen bereits zwölf feste Anmeldungen vor, und weitere werden ohne Zweifel erfolgen, sobald die Errichtung der Studienanstalt für Ostern d. I. beschlossen ist
Don Braun zu Marx.
Marx nimmt die Wahl zum preußischen Ministerpräsidenten an.
Cs ist also jetzt entschieden: Herr Marx wird die Wahl zum preußischen Ministerpräsidenten annehmen und sein neues Kabinett am Mittwoch dem Landtag vorstellen. Damit ist aber gleichzeitig festgestellt, daß er die Verhandlungen über die Vollsgemeinschast nur zum Scheine geführt hat, um hinter diesem Schleier völlig ungestört seine Regierung auf der Basis der Weimarer Koalition bilden zu können. Denn sonst hätte es keinen Zweck gehabt, dah er Herrn Dr. v. Campe, den Führer der Deutschen Vollspartei, eigens nach Berlin kommen ließ, wo er vorher schon Süßte, dah die Sozialdemokraten, die
>ch unbedingt positiv Antwort der D-e utsch nationalen benutzen würden, um zu behaupten, daß durch die Haltung der Deutsch- nptionalen die Vollsgemeinschast aussichts - lo s geworden wäre. Ganz abgesehen davon, daß es ja eigentlich von vornherein ausgeschlossen erscheinen mußte, bei den sehr viel schwierigeren Verhältnissen im preußischen Landtag ein Experiment zum Erfolg zu führen, das im Reich kläglich gescheitert war. Herr Marx konnte sich also nicht im Unklaren darüber sein, daß, wenn er das Mandat annahm, für ihn nur ein Kabinett a u f der Grundlage der Weimarer Koalition in Frage käme. Denn soweit hatten die Sozialdemokraten sich doch zweifellos gesichert, daß sie einem Ministerpräsidenten, den sie gewählt hatten, nicht freie Hand geben würden, um ein Kabinett ohne oder gar gegen sie zu bilden.
Run ist es dem Zentrum höchst unbequem, daß überhaupt von der Weimarer Koalition gesprochen wird, und deshalb ist nach langen schwierigen Erwägungen die Kombination eines Minderheitskabinetts von Zentrum Und Demokraten entstände?!, an dem sich die Sozialdemokraten offiziell nicht beteiligen würden, in dem vielmehr lediglich Herr Seve- ring, nicht als parteipolitischer, sondern als „Fachmi n i st e r" säße. Riemand wird das ernsthaft genommen haben, Herr Severing kann nach seiner ganzen Vergangenheit und nach seiner Veranlagung den Sozialdemokraten nicht c?bstreifen — das hat ja auch die mehr als liebevoll^ Rachiicht gezeigt, die er seinem Parteifreunds Richter, dem nun endlich abgesägten Polizeipräsidenten von Berlin, bewies —; wenn also Herr Severing im Kabinett drin sitzt, dann sitzen auch die Sozialdemokraten drin.
Die Führer der Sozialdemokraten wußten daher auch wohl, was sie taten, als sie sich eine sonst ganz unverständliche Beschränkung in der Zahl der Minister auferlegten. Sie haben sich freilich in ihrer Fraktion nur sehr schwer durchgeseht, weil die kleineren Geister mindestens noch ein zweites Ministerium haben wollten, schließlich aber hat die 'Fraktion sich mit einem Minister Severing begnügt, gleichzeitig aber auch Herrn Marx mitgeteilt, daß sie sich trotz schwerer Bedenken wegen dieser nicht ausreichenden Vertretung an dem Kabinett „beteiligen" wollte. Das Wort ist wert- voll, denn es zerreißt den Rebel, der künstlich um die versteckte Weimarer Koalition gebildet werden sollte und wird auch allen übrigen Parteien klar machen, wie sie sich nun zu der neuen Regierung stellen sollen. Herr Marx aber braucht ein Vertrauensvotum, und das wird er nur bekommen, wenn die zufällige Besetzung des Hauses ihm günstig ist, werden aber die letzten Reserven auf die Beine gebracht, dann kann es geschehen, daß er vom neuen Kabinett schon am Eröff nungstage wieder purzelt.
Der Aeltestenrat des preußischen Lanv- tages hielt heute mittag eine Sitzung ab, um insbesondere die Geschäftslage zu besprechen. Ministerpräsident Marx hatte mitteilen lassen, daß er die Wahl annimmt und am Mittwoch in der auf 2 Uf)t anberaumten Plenarsitzung das Kabinett vvrstellen wird. Die Regierungserklärung werde etwa 20 Minuten in Anspruch nehmen. Darauf wird der Landtag in eine einstündige Pause eintreten, um dann sofort die Besprechung der Regierungs- erflärung zu beginnen. Am Donnerstag und Freitag soll die Besprechung fortgesetzt werden. Am Freitag wird dann am Schlüsse der Besprechung die Abstimmung über die Regierungserklärung ftattsinden.
Derkehrspolttische Fragen im Reichstag.
Berlin, 17. Febr. Am Regierungstische Reichsverkehrsminister Dr. Kröhne. Die zweite Lesung des Reichshaushaltsplans wird beim Reichsmini st erium fortgesetzt.
Der Ausschuß fordert u. a. den Entwurf eines Wasser st raßengesetz es. Ferner ersucht er die Reichsregierung. der Entwicklung des Kraft- Verkehrswesens besondere Beachtung zu schenken. Weiter sollen die Bahnhofsbuch- handlungen von Schund- und Schmutzliteratur gesäubert werden.
Abg. Schumann (Soz.): Dem Luftverkehr müfTe jede Forderung zuteil werden. Der Redner verlangt die endliche Fertigstellung des Mittellandkanals: ebenso wichtig sei der Rhein-Main-Donau-Kanal und der Hansa-Kanal. Er fordert dann Ausbau der Unfallverhütung und den Erlaß einer Reichsverkehrsverordnung. Die Eisenbahn dürfte nicht heruntergewirtschaftet werden, nur um hohe Ueberschüsse zu erzielen. Der Redner behandelt dann dieArbeitsverhält- n i s s e bei der Reichsbahn, die leider kein Musterbetrieb sei.
Abg. Koch-Düsseldorf (Dntl.) hat lebhafte Bedenken, ob das neue internationale Regime bei der Reichsbahngesellschaft auch die deutschen Wirtschaftsinteressen ausreichend berücksichtigen werde. Der Derwaltungsrat habe ein ganz neues Programm aufgestellt, was auch eine Reu- Ordnung der Werkstättenverwal- tung enthalte und von dem man offiziell bisher nichts erfahren habe. Die neue Zuwendung der Reichsbahngesellschaft an ihre leitenden Beamten habe in der ganzen Öffentlichkeit Entrüstung hervorgerufen. Der Richstag müsse aufs Schärfste gegen eine solche Gchälterpo'i ik protestieren. Ramentlich auf das bfetzte Gebiet müßten fokhc Maßnahmen in höchstem Maß» erli-ter^d wirken. Auch b:e Entschädigung d r A f'ichtsratemitglieder sei sehr hoch. Bei der Bestellung des Generaldirektors sei nicht nur nach vol't'schen, sogar nach parteipolitischen Rücksichten verfahren worden.
Abg. Dr. G i l d e m e i st e r (D. Dp ) stellt als einmütige Meinung des Deutschen Reichstages fest, daß das Reichsverkehrsmini st erium erhalten werden mü"f?. Der Reichstag habe die Bedeutung des Verkehrswesens auch dadurch anerkannt, daß er einen besonderen Verkehrsausschuß geschaffen habe. Trotz der Verpfändung der Reichsbahn zu Reparationszwecken sei das Verkehrsministerium weiter eine Hoheitsverwaltung für die Eisenbahn. Die Befugnisse der Reichsbahngesellschaft feien streng beg enzt und dürften nicht erweitert werden, z. B. durch Angliederung des Kraftfahrwesens. Eine Monopolisierung des Verkehrswesens durch die Reichsbahn sei nicht zu erweitern. Der Redner regt an, den Kraftwagenverkehr auf dem Lande zu erweitern. Die Tarllpolitik müsse sich nach den Bedürfnissen der Volkswirtschaft richten. Die ungebührliche Erhöhung der Beamtendezüge bei der Reichsbahn könne die Reichs'■egietung nicht ohne Widerspruch annehmen, weil dadurch die gleichstehenden Beamten der anderen Verwaltungen herabgesetzt würden. (Zustimmung.) Deutschland müsse in den Weltverkehr wieder eingeschaltet werden. Die große unb lohnende Ausgabe des Verkehrsministers sei es, jede Der- kehrsmöglichkeit herauszuholen.
Das Haus vertagt sich auf Mittwoch.
Der TschekaproZeß.
Leipzig, 17. Febr. (WTB.) Heute wurde zunächst der Fall des württembergischen Ministers des Innern, Bolz, besprochen. Reumann beauftragte P o e g e, sich mit Bolz als angeblicher Korrespondent einer auswärtigen Zeitung in Verbindung zu setzen. Poege erfuhr von Frau Bolz, daß der Minister erst spät abends von Ulm nach Stuttgart zurückkehren Weiche. Da die Beobachtung sich sehr schwierig gestaltete, auch niemand außer König den Minister kannte, wurde die Angelegenheit aufgegeben.
Es wurde hierauf der T a t b e r i ch t verlesen, den Reumann über seine Tätigkeit in Stuttgart für das Parteidirektorium a n gef e r » tigt hat und den Mvrsner nach Berlin bringen sollte. Den Bericht hat Reumann Poege diktiert. Die Verteidiger Dr. Löwenthal und Dr. Frankl hielten es für auffällig, daß Reumann ein die Partei kompromittierendes Schriftstück entgegen dem Parteiverbot bei sich trug. Der Angeklagte erfiärte dazu, daß er verpflichtet war. den Bericht zu erstatten. Rechtsanwalt Dr. Frankl fragte, weshalb Reumann derartige Schriftstücke niemals selbst geschrieben habe. Als Reumann schwieg, präzisierte Dr. Fränkl seine Frage dahin: weshalb hat er niemals seine eigne Handschrift hergeben wollen? Da der Angeklagte mit der Beantwortung zögerte, warf der Vorsitzende ein, er wolle sie eben von einem anderen schreiben lassen. Der Angeklagte bestätigte dies und er- flärte. er habe bei der Abfassung mit seinen Genossen beraten und zwischendurch weiter diktiert. Rechtsanwalt Fränll bemerkte, Reumann sei also ebenso vielseitig wie Iulius Cäsar.
Der Angellagte Poege gab die Erklärung ab, daß die Angabe Reumanns, daß beim Diktat noch andere Genossen zugegen waren, falsch sei. Reumann habe mit den Händen in den Hosentaschen diktiert wie Cäsar. (Große Heiterkeit.) Rechtsanwalt Dr. Marschner macht darauf aufmerksam, daß der Bericht völlig fließend und ohne Korrektur geschrieben sei. Das sei doch kaum möglich, wenn zviscbeu durch gesprochen wurde. Reumann erftärte, es habe sich nicht um einen theoretischen Aufsatz gebandelt, sondern um einen Tatsachenbericht, der ihm keine Schwierigkeiten machte.
Im Anschluß hieran kam der Fall Schlotter zur Besprechung. Die Gruppenmitglieder Reumann, König und Margies kamen an mehreren Abenden im Schwarzwaldstübl in der Rähe der „Arche Roah" zusammen. König und Poege sollten Schlotter beim Verlassen des Lokals erledigen. Die Art der Erledigung sollte ihnen selbst überlassen bleiben. Margies hatte vorgeschlagen, Schlotter niederzuschlagen und ihm die Schlagader mit einem Rasiermesser aufzuschneiden. Schlotter kam jedoch diesen Abend nicht in die „Arche Roah". Der Vorsitzende erwähnte dann den Fall Zank. Reumann bekundete, die Rachricht erhalten zu haben, dah in Pommern Zank sich der Spitzelei verdächtig gemacht habe. Auf die Frage des Reichsanwalts über die politische Abteilung bekundete Reumann, die Partisanen seien von dem Revko (Revolutionskomitee) geschaffen worden, und zwar vor allem in ländlichen Bezirken. Die Leitung der Organisation lag i n Händen eines Russen mit dem Decknamen Andree. Dozenhardt sei beauftragt worden, im Bezirk Süöwest Partisanen-Gruppen zu bilden.
Der KontroLlbericht.
London, 18. Febr. (WTB. Funkspruch.) Dem diplomatischen Berichiersta ter des „Daily Telegraph" zufolge herrscht in englischen Kreisen allgemein die Auffassung, daß der Bericht der Interalliierten Mckiiär-Kontroll-Kommis- sion entweder in vollem Wortlaut oder überhaupt nicht veröffentlicht werden sollte. Auszüge seien unfair und irreführend. General Walch, der Vorsitzende der Interalliierten Militär-Kontroll- Kommissron in Berlin ist gestern abend in Paris angekommen und wird heute vormittag den Bericht über die Gene al-In- speklion den zuständigen Stellen überreichen.
Aus aller Welt.
Unglück auf der Berliner Stadtbahn.
Arn Dienstagvormittag kurz nach 5 Uhr wurden auf der Stadtbahnstrecke zwischen dem Lehrter 'Bahnhof und Bellevue zwei Arbeiter von einem Vorortzug überfahren. Dem einen von ihnen wurde der Kopf vom Leibe getrennt, während der andere nur unerhebliche Verletzungen erlitt. Wie die Telunion von zuständiger Seite erfährt, liegt Selbst -- verschulden der Arbeiter vor, da sie sich unbemerkt von der auf dem Heimgang befindlichen Kolonne entfernt hatten.
Lawinenstürze in der Schweiz.
Durch den Föhn, der in den letzten Tagen in der Schweiz wütete, wurde in Centovalli (Kanton Tessin) eia Bahnwärterhäuschen durch eine Lawine verschüttet. Zwei Töchter des Lahn- tyärters fanden den Tod. Die Eltern und drei weitere Kinder konnten sich retten. Im Feldliner Tal wurden vier Arbeiter durch eine Lawine getötet, sieben konnten verletzt geborgen werden. Auf dem Splügenpaß wurde die Hütte von zwei Lawinen verschüttet, wobei zwei Wegemacher ums Leben kamen. Auf dem Splügenpaß liegt 3 Meter Reuschnee. Im Engadin wurden durch Schneefall der Berni na pah und andere Uebergänge gesperrt.
Aus Stadt und Land.
Gießen, den 18. Februar 1925.
D'e Gießener Getränkesteuer.
Klagen vor dem Provinzialansschnß.
In der P r o v i n z i a l a u s s ch u ß s i h ung vom 14. Februar standen folgende Klagen zur Verhandlung:
Gießener Brauhaus und Spiritusfabrik A. & W. Denningh off in Gießen,
Brauerei Ihring-Melchior, Korn- mandit-Gesellschaft in L i ch,
Heinrich Gobel in Riedershausen gegen die Stadt Gießen wegen Heranziehung zur städtischen Getränkesteuer. Den Klagen liegt folgender Tatbestand zugrunde:
Die Stadt Gießen erhebt mit Genehmigung des Ministeriums des Innern vom 24. August 1923 zufolge Beschlusses der Stadtverordneten- versammlung auf Grund der Gemeinde-Getränke- Derbrauchssteuerordnung vom 31. August 1923 unter anderem von dem in dem Gemarkungsbezirk der Stadt Gießen zum Ausschank kommenden Biere eine Getränkesteuer. Die Getränkesteuer wird nach dem Kleinhandelspreis erhoben. Sie beträgt bei Bier 5 vom Hundert. Bezüglich des in der Stadt Gießen erzeugten Bieres erfolgt die Feststellung der steuerpflichtigen Menge und die Erhebung der Getränkesteuer beim Erzeuger. Dieser hat spätestens am 7. Werktag eines jeden Monats dem Oberbürgermeister eine Anmeldung einzureichen, in der die Menge der an die Verbraucher abgegebenen Getränke anzugeben ist. Von den Klägern kommt hier die Firma A. & W. Denninghoff in Betracht. Bei dem Bier, das von auswärts in den Gemarkungssteuerbezirk Gießen eingebracht wird, sind die „E i n 6 r t n g e r“ zur entsprechenden Anmeldung verpflichtet. Hier kommen als „Einbringer" die beiden anderen ftagenben Firmen in Frage. Der Kleinhandelspreis wird berechnet, indem zu dem Großverkaufspreis des Bieres ein Zuschlag von 25 vom Hundert erfolgt. Die klagenden Firmen haben bis Ende August 1924 die fällig gewesenen Getränkesteuern bezahlt, haben jedoch bezüglich der Getränkesteuer, die für die Monate Iuli und August 1924 bezahlt wurde, im Derwal- tungsstreitverfahren Klage auf Rückerstattung der von der Stadtkasse Gießen eingezogenen Beträge erhoben, weil sie sich durch die Heranziehung zur Getränkesteuer beschwert fühlen und nach ihren Erklärungen die Getränkesteuer den Wirten und Kleinbierhändlern nicht weiter in Rechnung gestellt haben. Rach Ansicht der Kläger ständen der Stadt nur zwei gesetzlich zulässige Möglichkeiten der Besteuerung zur Verfügung:
1. Besteuerung nach der Menge. In diesem Falle sei die 4. Verordnung des Reichsministers der Finanzen über Höchstsätze für die nach der Menge des steuerbaren Getränkes bemessenen Gemändegetrankesteuern vom 24. Ro° vember 1923 zu beachten, wonach im Iahre 1924
für Bolivier nur 2 Grn. pro Hektoliter an oe» meinöegetränfefteuer hätten erhoben werden dürfen, und zwar beim Erzeuger.
2. Besteuerung nach den Kleinverkaufspreisen, mit höchstens 5 v. H., und zwar ausschließlich bei den Wirten und Kleinbierhändlern.
Statt dessen verknüpfe die Stadt die beiden Möglichketten miteinander und erhebe von den Erzeugern eine Steuer, die die Höchstgrenze von 2 Gm. pro Hektoliter übersteige, so daß 2,50 Gm. vom Hektoliter Exportbier und 2,80 Gm. vom Hektoliter Bockbier zur Erhebung kämen, während beim Lagerbier sich die Steuer an der Steuergrenze von 2 Grn. pro Hettoliter bewege.
Ter Vertreter der Stadt Gießen beantragte Abweisung der Klagen, da die Ge- meinde-Getränke-Verbrauchssteuerordnung ordnungsmäßig zustande gekommen sei. Das Verfahren der von der Stadt Gießen durchgeführten Veranlagung könne durchaus nicht beanstandet werden.
Die Vertreter der Parteien verhandelten längere Zft streitig zur Sache, auch wurde Beweis über die in der Stadt Gießen im Iahre 1924 gültig gewesenen Grohverkausspreise und Kleinhandelsverkaufspreise für Bier erhoben. Rach der Beweisaufnahme betrugen die von den Brauereien erhobenen Grohverkaufs- p reise für Vollbier und zwar l.-für,.2agerbier (llprozentige Stammwürze) 32 Gm. pro Hektoliter, 2. für Exportbier (13prozentige Stammwürze) 40 Gm. pro Hektoliter, 3. für Bockbier (14prozenftge Stammwürze) 45 Gm. pro Hektoliter. Zu Beginn des Iahres 1924 waren die Eroßverkaufspreise pro Hektoliter etwa 2 Gm. höher, fielen aber im Februar auf vorerwähnte Sähe. Die Kleinverkaufspreise betrugen im Durchschnitt für Cxportbier 2,5 Zehntel 15 Pf., 4.5 Zehntel 30 Pf., 1 Liter 60 Ps. Die Preise für Lagerbier waren etwas geringer, doch kommt Lagerbier wenig zum Ausschmnk. In den besseren Wirtschaften und Cafes galten im Durchschnitt folgende Preise für Exportbier: 2,5 Zehntel 20 Pf., 4.5 Zehntel 40 Pf., 1 Liter 80 Pf., doch ergaben sich auch Preise von 30 Pf., 60 Pf. bzw. 1,20 Mk., je nach den besonderen Derhält- mssen infolge außerordentlichen Aufwands in den Lokalen. Das Flaschenbier (e/10 Liter) wurde mit 35 Pf. für Lagerbier und mit 45 Pf. für Exportbier verkauft.
Der Vertreter der Stadt Gießen berief sich darauf, daß der Gesetzgeber mit keinem Wort zu erkennen gegeben habe, daß eine Erhebung der Steuer nach dem Kleinverkaufspreis bei dem Erzeuger unstatthaft sei. Dieses Verfahren lasse 'ich auch technisch unschwer beim Erzeuger durchführen, da die durchschnittlichen Klettwerkaufspreise dem Erzeuger ja bekannt feien. Es komme einzig und allein darauf an, daß die zur Erhebung kommende Getränkesteuer den zulässigen Höchstsatz, nämlich 5 v. H. vom wirklichen Kleinoerkaufspreis nicht übersteige. Die hiesige Getränkesteuer reiche nicht entfernt an diesen Höchstsatz heran, wie die Beweisaufnahme ergeben habe. Die Brauereien hätten jederzett die Möglichkeit, die ihnen angeforderte Biersteuer den Wirten weiter zu verrechnen. Dies wollten sie aber anscheinend nicht.
In dem Verfahren war Wetter ftrittig, ob die beiden auswärtigen Brauereien als „(Sin» bringet" im Sinne der Getränkesteuer anzusehen seien. Gegenüber dem Vorbringen der klagenden Firmen, daß als „Einbringer" nur eine in dem Steuerbezirk wohnende Person, also der Empfänger des von auswärts gelieferten Bieres in Frage kommen könne, vertrat der Vertreter der Stadt Gießen unter Berufung auf die früheren Oktroibestimmungen den gegenteiligen Standpunkt, daß nämlich derjenige steuerpflichtig sei, in dessen oder dessen Angestelllen Gewahrsam sich das steuerpflichtige Getränk beim Lieberschreiten der Gemarkungsgrenze befindet.
Das Urteil des Provinzialausschusses wird in einer der nächsten Sitzungen verkündet werden.
Gießener WochernnnrkLpreise
am 17. Februar (Händlerpreife).
Cs kosteten auf dem heutigen Wochenmarkt: Butter 200, Matte 35, Käse 50 bis 70, Wirsing 15. Weißkraut 10 bis 15, Rotkraut 20, gelbe Rüben 10, rote Rüben 10 bis 15, Spinat 50, Unter-Kohlrabi 8, Grünkohl 20 bis 25, Rosenkohl 50 bis 60, Feldsalat 100, Tomaten 150, Zwiebeln 15 bis 25, Meerrettich 30 bis 100, Schwarzwurzeln 50 bis 70, Kartoffeln 5, Aepfel 15 bis 20, Birnen 10 bis 15. Dörrobst 30, Honig 40, Endivien 100 Pf. das Pfund, Eier 12 bis 13, Blumenkohl 60 bis 200. Salat 50. Lauch 5 bis 20. Sellerie 30 bis 70 Pf. das Stück,
Bornotizen.
— Tageskalender für Mittwoch: Stadttheater 71/. Uhr: „Der Kreidekreis" — Iugendring Gießen, 8Vi Ubr: Saalbau Sauer Guitarre Soll-Abend — Bund deutscher Doden- reformer, 83/2 Uhr: Gewerbehaus Vortrag — Gewerkschaftsbund der Angestellten, 8 Uhr: Hessischer Hof Vortrag — B rhern-Derein, 8 Uhr bei Sauer Generalversammlung — Lichtspielhaus Bahnhofstraße: „Die Stimme vom Minarett".
— Gesellschaft der Gießener Kunstfreunde. Am Freitag, 20. Februar, wird der durch seine Forschungen auf dem Gebiete der italienischen Kunstgeschichte allseits bekannte Professor an der T. H Hannover Lic. Dr. Paul Schubring über „Dantes Hölle im Bilde der Iahrhunderte von Botticelli bis Feuerbach" sprechen. Da Professor Schubring auch der Ruf eines ausgezeichneten Redners vorausgeht, wird dieser Vortrag allgemein interessieren. Räheres in der heutigen Anzeige.
Wettervoraussage.
Unbeständig, noch vorwiegend wolkig, keine großen Temperaturschwankungen.
Wirbelausläufer bedingen weite chin unbeständiges, wechselnd wolkiges Wetter mit einzelnen Regenfällen bei verhältnisinäßig milden Temperaturen.
** Der Provinzialausschuß hat in seiner Sitzung vom 14. Februar der Klage des Heinrich Gottwals zu Berstadt gegen das Kreisamt Büdingen stattgegeben und dem Kläger den nachgesuchten Wandergewerbeschein erteilt. Die Klage des Hugo S ch u d t jun. in Dorheim auf Aufhebung des Polizeibefehls vom 3. September 1924 wurde als unbegründet kostenpflichtig abgewiesen
** Die öffentlichen Geb auöe unserer Stadt hatten gestern Halbmast geflaggt. Damit wurde den bei dem Dort-


