Ausgabe 
17.4.1925
 
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Siebener Anzeiger (General-Anzeiger für Gveryessen)

Hl 89 3u>ettes Blatt

lva; wollte Bouillon in Angora?

«Bon unserem L. A.-Aorrespondenten.

sRachdruck. auch mit Quellenangabe, verboten.)

Die Türkensahri des Franzosen Bouil­lon ist an der bekannten interessantesten Stelle abgebrochen worden, wahr« scheinlich auf Einwirkung Englands. Die Angelegenheit bleibt weiter in mystt- sches Dunkel gehüllt. D. Red.

Konstantinopel, Anfang April 1925.

Der geradezu feierliche Empfang, den Frank­lin Bouillon bei seiner Landung in Konstantinopel tnb in Angora gefunden hat, läßt die Politik der Türkei in ein Stadium treten, das der Beachtung wert ist. Es ist kaum zuviel gesagt, bah dieser Sonbergesandtc Frankreichs es war, der im ersten ikrtrag von Angora (Oktober 1921) die Basis zu Kemal Paschas Siegeszug im gerbst 1922 gegen iic Griechen legte. Bilder vergangener Jahre tauchen damit wieder auf, als sich die der Auf- teilung preisgegcbene Türkei des Srltans lethargisch ihrem Schicksal fügte, wahrend Kemal seine Scharen in denBergöoenBorderasicns sammelte, bc- droht von den mit englischer Hilfe ausgerüsteten Kriechen, verfolgt durch den Bannfluch des Sultan- Kalifen, verlassen von jener Hilfe, die opferbereiten Männer erst den Namen Heer verschaffen kann, welch letzterer Begriff allein befähigt ist, eine wirk­liche bewaffnete Auseinandersetzung erfolgreich durchzuführen. Damals war es Franklin Bouil­lon, der diese Hilfe brachte, Geld und Waf­fen und die moralische Unterstützung jener Macht, die nach gewonnenem Weltkrieg eine Torherrschast sich zu sichern bestrebt war, durch welche die Mitpartner des Weltringens in neue Sorgen gerieten. Als daher Kemal Pascha die Sie- aespalme pflückte, bedeutete fein Erfolg auch e i n Erfolg Frankreichs; während Kemal die Griechen durch Waffen und größere Tüchtigkeit der Seinen schlug, hatte Frankreich die damaligen Hin­termänner der Griechen, die Engländer zu treffen gemeint und auch getroffen.

Auf zweimaligen Friedenskonferenzen zu Lauf an ne stürzte als erster Zw«5ngsfrieden jener von Sevres; mit dem Griechentraum von Smyrna und Byzanz waren auch englische Hoff­nungen verfluchtet; das war eine Befriedigung Frankreichs ober nicht d i e Befriedigung denn Frankreich hatte erwartet, daß die neuerftanbene Türkei ihren Dank in weitestem Umfange abftatten werde. Frankreich fühlte sich enttäuscht, denn gewisse lyrische Grenzfragen, die Lokalautonomie Antio­chiens, sowie die 6soldzahlungen an französische In- Haber türkischer Staatsschuldscheine blieben unent- > «hieben; Frankreich hatte eben nicht genug mit dem inmerhin platonischen Erfolg gegen England, son- ütrn verlangte für seine Unterstützung auch Real­werte zum Nutzen seines eigenen Borteils und Öen seiner eigenen Bürger.

Fast zwei Jahre dauerte die in Lausanne ein- ?|etretenc Berstimmung, die zeitweilig sogar zu mi- itärifdjen Maßnahmen an der syrischen Grenze führte, wo sogar aus dem Weltkrieg bekannte Heerführer Frankreichs befehligten. Doch die Zeit schwächte die Derstimmungen ob; beiderseits trat man dem Gedanken näher, doch die Fäden wieder anzuknüpfen, wo man sie abreißen ließ |o ent­stand der Plan zu jener zweiten Sondermission Franklin Bouillons, die das Werk der ersten frönen sollte: nach rascher Bereinigung der schwe­llenden nunmehr untergeordnet empfundenen Fra­gen das vom Schrittmacher Franklin Bouillons, dem General Mougin vorbereitetetherzliche Einoetnehmen" zum Abschluß zu bringen, dies stellt den Zweck der diesmaligen Besprechun­gen dar. durch die Frankreich sich dort festzufetzen beabsichtigtigt, wo es eine ungefestigte Stelle des englischen Imperialismus trifft; ob Frankreich durch die Einschaltung der Türkei in seine östlichen Bünd­nissysteme sich einen weiteren Absprung gegen Eng­land sichern will, ober ob es vielleicht nur burch Auf zeigen einer eigenen Festsetzung lebiglich ein Kompensationobjekt erstrebt, um bieses an Rhein und Ruhr gegen englische Thesen aus« zuspielen, bleibe derzeit dahingestellt. Wahrscheinlich sind beide Möglichkeiten beabsichtigt, um dadurch einen neuen Baustein derSicherheit" Frankreichs unb des allgemeinen Weltfriedens herbeizutragen einen Frieden, dessen wörtliche Bedeutung noch nie so sehr verborgen wurde, als gerade dann, wenn Frankreich sich seiner fürsorglich annimmt.

Diesen Bestrebungen Frankreichs kommt zwei» ! fellos der politische Zustand der Türkei entgegen, unb zwar in einem Maße, das bewirkt, daß die

ohnedies nicht geringen frankophilen Neigungen innerhalb der Türkei durch eine Reihe von Der- nunftgrünben verstärkt werben. Mossul unb Surbenaufftanb finb solche Gründe, deren Zusammenhang in der Türkei fraglos erscheint. Ob dieser Zusammenhang tatsächlich besteht, ob England tatsächlich dem Surbenaufftanb wohlwill, um durch diese innertürkischen Schwierigkeiten die Geneigt­heit außenpolitischen Derzichtens in der Mossulfrage zu fordern, bleibe ebenso unentschieden, wie die eng- lifche Ansicht, daß die Türket die Gefahren des Kurdenkleinkrieges übertreibe, um in deren Schlag, schatten Rüstungen oorzunehrnen, deren Umfang weit die vergeblich zu bewältigenden Ziele über­treffen. Tatsache ist, daß ersteres in Angora und letzteres in London geglaubt wird und daß daher die Türkei die Folge ableitet, sie könne außenpoli­tisch die seit Lausanne betriebene splendid Isolation nicht sortsetzen hier treffen sich die Berührungs­punkte der türkischen unb französischen Politik, die durch die Sendung Franklin Bouillons in eine um so entscheidendere Entwicklung treten, als letz­terer ein geschworener Widersacher Englands über­haupt und der englischen Orientpolitik im beson­deren ist.

Nimmt man hierzu, daß sich Scheich Said c I ftube alsVertreter bes Propheten" bezeichnet unb ben Aufstanb unter ber grünen Fahne bes Propheten leitet, sonach ganz zweifellos von k o n- servativ - türkischen 3 b e en beeinflußt wirb, beren Gefahren für Kemal Paschas Reform- Türkei unverkennbar sind, so kommt man zu dem nicht unberechtigten Entschluß, daß Franklin Bouil- km den Zeitpunkt für seine Mission nicht ungünstig wählte, die eine Verstärkung in der persönlichen Freundschaft findet, die Kemal Pafcha und Frank- lin Bouillon verbindet.

Daß man in England mit sorgsamen Augen und finsterem Blick beobachtet, ist ebenso -felbstver- ftänblid), wie die Tatsache offenkundig, daß seit ber Uebernahme des englischen Außenamtes durch Chamberlain eine klarere, kann fast sagen brutal-ostenere Ausdrucksweise Platz griff, die der französischen «Regierung nicht verhehlte, daß Eng- land in der Mission Franklin Bouillons einen u n - freundlichen A k t erblickt, dessen Drohung oder drohende Geste keineswegs geeignet sei, einEnt- gegenfommen" Englands zu veranlassen.

Ob daher die französische «Regierung geneigt ist, zu den inneren Schwierigkeiten noch äußere Miß- Helligkeiten zu häufen, bleibe abermals dahinge, stellt; denn daß diese an Frankreichs wunden Punkt die Frankengeltung greifen und so wieder auf die innere Lage rückwirken würden, scheint offenkundig. Zweifellos ist es sonach jeden- falls, daß England die beabsichtigte Wirkung der Mission Franklin Bouillons verzögern kann, wobei jedoch nicht übersehen werden soll, daß ge­wisse Dispositionen für ein franko-türkisches Zusam­menwirken ebenso zweifellos bestehen.

Wiederaufbau in Rußland.

«Bon unserem Moskauer E. U.-Mitarbeiter.

Moskau, Ende März.

Es ist allgemein bekannt, daß Lenin einst den Satz geprägt hat, der Kommunismus werde in Rußland über kurz ober lang zufammenbrechen, wenn es nicht gelingen sollte, die Weltrevolution zu entfachen. Diese Behauptung ist jo einfach und selbstverständlich, daß es nicht der Prophezeihung des größten bolschewistischen Führers bedurft Hütte. Wenn es heute noch möglich märe, einen Staat von der Außenwelt hermetisch abzuschließen, und auch alle Bedürfnisse der einheimischen Bevölkerung durch die Produktion des Landes selbst zu decken, so hätte Lenin vielleicht auch Unrecht haben kön­nen. Die 'Moskauer «Regierung hätte dann unbeküm­mert um das übrige Weltgeschehen in Rußland den Musterstaat schaffen können, wie ihn der Kommu­nismus der Menschheit in der Theorie verspricht. Nun ist es aber bekannt, daß die Praxis von der Theorie doch wesentlich abweicht und daß vieles, was auf dem Papier steht, noch längst nicht ver­wirklicht werden kann. Eine dauernde Isolierung Rußlands, wie es in der Periode des sogenannten kringerischen Kommunismus der Fall war, konnte unmöglich auf die Dauer aufrecht erhalten werden. Weder Rußland selbst ist imftanbe, seine Grenzen auf die Dauer zu verrammeln, noch das Ausland eine ewige Blockade durchzuführen. Dazu sind die internationalen Wirtschaftsfäden eben doch zu eng verknüpft. Jedenfalls steht es fest, daß die Völker noch immer auf gegenseitige Aushilfe angewiesen waren. Und so konnte es natürlich auch nicht ver­

spielen und als Staatsmänner, hohe Beamte, Künstler, Erfinder oder dgl. in weiteren Kreisen bekannt sind, ohne weiteres verbreitet werden, allerdings unter der Bedingung, daß durch die Verbreitung und Zurschaustellung nicht etwa ein berechtigtes Interesse des Abgebildeten verletzt werde. So hat z. B. das Reichsgericht in einer Entscheidung vom 26. Oktober 1910 den Gebrauch des Bildes des Grafen Zeppelin als Warenzeichen auf Antrag des Grafen untersagt, weil dadurch ein ideales Interesse derselben verletzt worden sei.

Ferner dürfen Bilder, auf denen die Per- onen nur als Beiwerk neben einer Landschaft oder onftigen Oertlichkeit erscheinen, sogenannte Staf- agebilber, ohne Einwilligung der Abgebildeten verbreitet werden, da hier das Interesse nicht der zufällig mitabgebildeten einzelnen Personen, son­dern dem Landschaftsbilde gilt. Auch Bilder von Versammlungen, Aufzügen unb ähnlichen Vor­gängen, an denen die dargestellten Personen teil- genommen haben, bilden eine Ausnahme. Es han­delt sich hier eben nicht um Bildnisse, sondern, um Bilder.

Um den Interessenten der Kunst gerecht zu werden, bestimmt das Gesetz ferner, daß die nicht auf Bestellung gefertigten Bildnisse, sofern die Ver­breitung oder Schaustellung einem höheren Kunst- intereffe dient, verbreitet werden dürfen. Durch diese Vorschrift, für welch photographische Bildni'fe kaum in Frage kommen, soll namentlich die Ver­öffentlichung künstlerischer Bildnisstu- d i e n ermöglicht werden.

Eine Ausnahme ist schließlich noch gemacht im Interesse der Rechtspflege und ber öffentlichen Sicherheit. Das Gesetz bestimmt nämlich m S 24, daß Behörden zu amtlichen Z w e ck e n Bild­nisse ohne Einwilligung des Berechtigten sowie des Abgebildeten oder seiner Angehörigen Dermelfab tigen, verbreiten und öffentlich zur ochau stellen bUrf3m Rahmen dieser kurzen gesetzlichen Be­stimmungen, insbesondere der § 22 und 23, wer­den nun alle Eingriffe in das Recht am eigenen Bilde behandelt. Dazu kommt noch § 33, Zrfs. 2,

Das Recht am eigenen Bilde.

Von Heinrich Müller- Schänke.

Das Recht am eigenen Bilde beruht auf dem Grundgedanken, daß niemand befugt ist, eine Per­sönlichkeit gegen ihren Willen der Deffentlidjfeit preiszugeben. Dieses Persönlichkeitsrecht geht auf die Erben über, denen nach dem Tode eines An­gehörigen die Entscheidung darüber zusteht, ob ein »ilb, zum Beispiel eine Totenmaske, vom Verstor­benen genommen werden soll.

Hiernach kommt ein Recht am eigenen Bilde immer dann in Frage, wenn durch die Verbrei­tung oder öfsentliche Schaustellung schutzwürdige persönliche Interesien verletzt ober Tatsachen ber Oefsentlichkeit preisgegeben werben, deren Ver­öffentlichung nach Sitte und Moral nur den Be­teiligten zustehen würde.

Im § 22 des Reichsgesetzes vom 9. Januar 1907, betreffend das Urheberrecht an Werken der bildenden Künste und der Photographie, ist bas Recht am eigenen Bilde, das, wie gesagt, ein reines Persönlichkeitsrecht ist und mit dem Ur­heberrecht nichts zu tun hat, durch die Bestim- inung feftgclegt worden, daß Bildnisse nur mit Einwilligung des Abgebildeten verbreitet ober öffentlich zur odjau gestellt werben dürfen. Die Einwilligung gilt im Zweifel als erteilt, wenn der Abgebildete dafür, daß er sich abbilden ließ, eine Entlohnung erhielt. Diese Bestimmung bezieht sich in erster Linie auf Berufsmodelle. Die Entloh­nung kann n Geld, aber auch in der Zusicherung einer ober mehrerer Vervielfältigungen der Auf­nahme bestehen. Nach dem Tode des Abgebil­deten bedarf es bis zum Ablaufe von 10 Jahren ber Einwilligung der Angehörigen des Abgebilde­ten, nämlich des überlebenden Ehegatten oder der Kinder, falls diese nicht vorhanden sind, der El­tern. Don dieser Bestimmung gibt es jedoch Aus­nahmen, welche in den § 23 und 24 feftgclegt sind. Unter Anerkennung der Tatsache, daß das Inter­esse des Publikums für zeitgeschichtliche Vorgänge berücksichtigt werden muß. dürfen Bildnisie von Personen, die in der OefjenNichkeft eine Rolle

hindert werden, daß das rote Rußland mit dem weißen Ausland in Verbindung trat Daß der jun­gen Paradiesblütc diese Mesalliance auf die Dauer aber unmöglich gut bekommen kann, das sah man in Sowjetrußland schon zu Beginn der Revolution ein.

Es muß schon einer späteren Geschichtsfor. schung überlassen bleiben, alle jene krampfhaften Versuche der Moskauer Gewaltherrscher eingehend zu beleuchten, die zur Entfachung der Weltreoolu. tion führen sollen. Je länger die rufsifchen Be mühungen andauerten, auf diesem Gebiete ju einem positiven Resultat zu kommen, um so dringlicher er wies sich die Notwendigkeit, von den ursprünglichen Reformabsichten in Rußland selbst abzurücken. Die Einführung der neuen Wirtschaftspolitik durch Le- nin im Jahre 1921 bildete den Beginn für diesen Prozeß. Man erinnere sich in diesem Zusammen­hang nur der zahllosen Parteidiskussionen, die da- mals in Rußland über dieses Thema stattgefunden hoben. Lenin war damals schlau genug, der Partei die brutale Wahrheit ins Gesicht zu schleudern. Eine weitere Aufrechterhaltung der anfänglichen Staatswirtschaft, die das aus der Zarenzcit noch vorhandene Vermögen ohne irgendwelche (Gegen­leistungen wahllos verschenkte, erwies sich als un­möglich. So kündete man eine kleine Atempause an. Das Ausland sollte dem russischen Wirtschastskör- per wieder auf die Deine helfen. Und in der Zwi­schen zeit wollte man einmal kräftig die Weltrevo­lution propagieren. Das tat man denn auch ganz ungeniert. Nur das Ausland wollte nicht so recht heran. Und nach eingen Jahren der berüchtigten Propaganda der 3. Internationale, die mit der Moskauer Reoierung nach sowjetrussischcr Auslas- jung angeblich in keinem Zusammenhang stehen soll, zeigte es sich auch, daß das Ausland für die kom­munistische Leglückungstheorie herzlich wenig Ver­ständnis Hot. Der Drang zum Leben und der Wille zur Erschaffung neuer Güter äußert sich in Europa eben nu.' doch in anderer Weise, als in der foto- listisch angehauchten Slawenwett. Die Zeit war für die Wi hlarl'ett ber Bolschewisten günstiger als sie es in ihren kühnsten Träumen hätten erwarten kön­nen. Aber selbst die chaotischen Zustände der Nach' kriegszeit waren für die 3. Internationale eben nid): fu günstig, als daß die erhoffte Weltrevolution Wirklichkeit hatte werden können.

In Moskau sieht man heute mit größtem Ent­setzen, wie die kommunistische Gemeinde in Europa kleiner und kleiner wird und das nach dem Kriege heillos zerfahrene Wirtschaftsleben wieder allmäh lich in Fluß kommt. Ja, die Dinge sind bereits so weit gediehen, daß man es jetzt im Kreml allen Ernstes aufgegeben hat, im Laufe der nächsten Jahre mit dem Ausbruch der Weltrevolution zu rechnen. Die kühnen bolschewistischen Träume sind verblaßt. Stalin und Sinowjew warnen davor, in nächster Zukunft auf den kommunistischen Umsturz in Europa zu rechnen. Und diePrawda", das Zentralorgan der Russischen Kommunistischen Par­tei, stellt in einer melancholischen Betrachtung die Tatsache fest, daß dem Kommunismus aller Wahr­scheinlichkeit nach jetzt Jahre der friedlichen Arbeit bevorstehen. Dieses Bekenntnis ist mehr als in einer Hinsicht von Bedeutung. Zunächst muß einmal die berechtigte Frage gestellt werden, wie der kommu­nistischen Regieung diese neueAtempause" bekom­men wird. Die Aussichten für die Weltrevolution werden sich im Lause der nächsten Jahre wohl schwerlich zugunsten der 3. Internationale verschie­ben, denn der wirtschaftliche Genefungsprozeß wird in Europa ohne Zweifel weiter seinen Gang nehmen. Dann aber kommt noch hinzu, daß ja auch Rußland die nächsten Jahre dem friedlichen Wiederaufbau widmen will. Der Wiederaufbau des russischen Reiches ist nun aber letzten Endes ledig­lich mit Hilfe des Auslandes zu bemerfteb ligen. Verfolgt Rußland auch weiterhin feine bis- herigen Methoden, fo wird es nicht damit rechnen können, daß das Ausland sich zur Teilnahme am russischen Wiederaufbau bereit finden wird. Das weiß man auch im Moskauer Kreml nur zu gut.

Es ist jedenfalls kein Zufall, daß die sowjet- russische Presse sich gegenwärtig immer wieder mit diesem Thema beschäftigt. Der leitende Gedanke der­artiger Ausführungen ist immer der, daß es jetzt nicht mehr angeht, weiter bei den alten Methoden zu verharren, die die gesunde Entwicklung der schaffenden Kräfte im Reiche hemmen müssen. Das heißt, die sowjetrussische Regierung wird von ihrer bisherigen Politik der Verbote und Repressivmaß- nahmen Abkehr halten müssen. Und zwar nicht nur dem Ausland gegenüber, ob er nun Bauer, Kauf­mann oder sonst was sei, wird die Garantie ge­geben werden müsien, daß sein durch produktive welcher mit Geldstrafe bis zu 1000 Mk. oder Ge­fängnis bis zu 2 Monaten denjenigen bedroht, der den § 22, 23 zuwider vorsätzlich ein Bildnis verbreitet ober öffentlich zur Schau stellt und § 35, nach welchem neben der Strafe auf eine an den Verletzten zu zahlende Buße bis zum Betrage von 6000 Mk. erkannt werden kann.

Streitigkeiten auf diesem Gebiete sind nicht selten. Sie entstehen meistens dadurch, daß der Photograph ein Bildnis ohne Einwilligung des Abgebildeten in seinen Schaukasten aushängt.

Das Urheberrecht, in diesem Falle also das Nachdrucksrecht an dem Bildnis, steht dem Pho­tographen zu, solange er nicht unberechtigt das Bildnis zur Schau stellt, oder sonst verwertet, an der Platte.

Erst wenn er wegen Verletzung des BildNisschutzes bestraft wird, kann das Gericht die Vernichtung der betreffenden Platten anordnen oder sie dem Verletzten gegen Erstattung der Herstellungskosten zusprechen. Die Annahme, daß der Photograph mit einer Platte Mißbrauch treiben könne, genügt nicht, ihm dieselbe abzuoer­langen. Der Photograph darf ferner von jeher Platte einen ober mehrere Abzüge auch über bie bestellte Zahl hinaus machen unb sie sogar in sei- nem Atelier ausstellen. Als öffenlliches Zurschau- stellen ist nur verboten bas Zurschaustellung im Schaufenster, Schaukasten ober auf Ausstellungen, woburch sie bem Anblick bes Publikums preisge- geben werben. Ebenso ist verboten die Verbrei- tung des Bildnisses durch Feilbieten, Berkaus, Tausch oder Verschenken. Giene Verbreitung kann schon in der Uebedafiung eines Exemplars liegen.

Strafbar macht sich der Photograph schon durch die Verbreitung oder öffenlliche Schaustel- lung eines Bildnisses, welche ohne Einwilligung des Abgebildeten erfolgt; eine vorherige Warnung und Auftorderung zur Entfernung des ausgestellten Bildnisies ist nicht, erforderlich.

Welche Nachteile übrigens die unerlaubte Verbreitung eines Bildnisies int Gefolge haben fann, zeigen folgende praktische Beispiele:

Srettag, \L April 1925

Arbeit geschaffenes Vermögen unangetastet bleibt. DerÄulaM so nennt man in Sowjctrußland den Bauern, der cs durch intensiven Fleiß zu etwas gebracht hat wird nicht mehr der Gefahr aus­gesetzt fein dürfen, daß man ihn als ein staats­feindliches Element betrachtet und zu den Ausbeu­tern der Bevölkerung zählt.

Wenn cs der Moskauer Regierung um all diele Dinge wirklich ernst fein follte, lo wäre nidjt mehr daran zu zweifeln, daß ber ruffifche 'Bieberau(bau im Laufe weniger Jahre eine vollzogene Tatsache fein könnte. Aber auch bie Prophezeihung Lenins würde in Erfüllung gehen. Ohne baß ein neuer Um« stürz notwendig wäre, der Rußland einer noch grö­ßeren Verelendung entgegcnfuljren muhte, mürbe sich bannn auf bem Wege der natürlichen Evolution eine Grundlage schaffen lassen, auf ber eine Ver- ftänbigung mit bem Ausland erfolgen könnte.

Dertreterüer'ammlung des Hessischen Landeslehreroereins.

2 a d -R a u he i m , 15. April.

In unserer hessischen Badestadt trasen sich gestern und heute zahlreiche Vertreter der hessi­schen Lehrerschaft aus allen Landesteilen zu wich­tigen Beratungen. Das Vad hatte den Gästen einen würdigen Empfang bereitet. Führungen durch die staatlichenBetriebe füllten die kurzen Erholungspausen der sehr arbeitsreichen Tagung aus. Das staatliche Kurorchester gab gestern abend ein Festkonzert unter Leitung von General­musikdirektor Pros. Win der st ein im großen Konzerthause. das bis zum letzten Platz gefüllt war. Andächtig lauschten die Gaste den gewal­tigen Tonschöpsungen deutscher Meister.

Gestern vormittag fand außer vorbereitenden Sitzungen die Jahresversammlung des F e u e r v e r s i ch e r u n g s v e r b a n d c 6 hes­sischer Lehrer unter dem Vorsitz von Lehrer Ci n d (Rudingshain) statt, am Rachmittag ver­sammelten sich

Hessens Junglehrer

zu einer vorzüglich besuchten Versammlung im Hotel Vurk. Der Vertreter der Junglehrer im Hauptvorstand, Lehrer Krapp (Reinheim i. O.), erstattete einen ausführlichen Bericht über die Tätigkeit des Junglehrerausschusses in den letz­ten fünf Jahren. Er schilderte die große Jung­lehrernot auf wirtschaftlichem und geistigem Ge­biete. Wenn auch viele berechtigte Wünsche und Forderungen unerfüllt geblieben seien, so seien doch anderseits auch schöne Erfolge erzielt wor­den, wenn auch oft unter schwersten Kämpfen. Rektor Koch (Friedberg) behandelte dann das zeitgemäße Thema ,.Schulpolitik und Jung lehr er schaff'. Er führte die hessische Lehrerjugend in die Geschichte der Schulpolitik ein und ließ sie die Rotwendigkeit einer geschichtlich begründeten, jeweils durch staatspolitische Ge­sichtspunkte bedingte sortschrittliche schulpolitische Einstellung klar erkennen. Dr. Weigand aus Darmstadt beleuchtete anschließend in einem Vor­träge die Weiterbi ldung der Jung­lehrer, die nicht nur vor. sondern erst recht nach Ablegung der staatlichen Schlußprüsung notwendig sei. Die Arbeitsgemeinschaften hätten nur dann Wert, wenn sie von allen Lehrern auch den älteren, besucht würden, aus der inneren Erkenntnis heraus, daß sich ein Jugenderzieher seiner so verantwortungsvollen Lebensaufgabe wegen immer weiterbilden müsse. Ziel der Ar­beitsgemeinschaften müsse bleiben: Erhöhung bei Arbeitsfreudigkeit und Vertiefung und Förde­rung der Arbeitsfähigkeit. Die an die Vorträge anschließende Aussprache zeigte, daß in Hessens Junglehrerschaft reges gesundes Streben lebendig ist. Als Vertreter im Hauptvorstand wurde an Stelle des ausscheidenden seitherigen Vertreters Lehrer Melchior (Darm.stadt) in Vorschlag gebracht. Außerdem wurden für den Junglehrer ausschuß aus jeder Provinz Vertreter namhaft gemacht.

Der Beginn der heutigen

Dertreterdersammlung,

die 7800 Lehrer aus allen Teilen Hessens in der Turnhalle des Turnvereins 1860 vereinigte, wurde wegen wichtiger Beratungen des Gesamt- Vorstandes etwas verzögert. In einer Vorver- sannnlung erstattete Rektor Koch - Friedberg Be­richt über wichtige innere Angelegenheiten des

Dt. Weinreichs Mottenükhe' - Den Grimmigsten der Hlotlenlöter

En junger Kavalier, der, nebenbei bemerkt, verlobt war, lernte auf einer Rabsahrt eine junge Dame kennen unb beging auf ber ^Rückfahrt bie Unvorsichtigkeit, sich Arm in Arm mit feiner neuen Freunbin von einem am Wege stehenben «Photo- graphen abbilben zu lassen, in bem Glauben, baß außer ben ihm gelieferten beiben «Silbern weitere Exemplare niemals zum Vorschein kommen würben.

Er war baher nicht wenig überrascht, als ei einige Wochen später von Freunben unb Bekann ten, unter anberem aber auch von seiner Braut bas betreffende Bübchen als «Ansichtspost­karte zu gesandt erhielt mit herzlichen Glückwün­schen zu ber neuen, liebenswürdigen Bekanntschaft. Die Folge baoon war eine Entlobung unb eine Strafanzeige gegen ben Photographen, welcher bi« «Platte, um sich noch einen kleinen «Nebenverdienst zu verschaffen, einem Postkartenverleger verkauft hatte.

«Noch übler wurde einer jungen Sängerin, di« in einem Darietee-Theater auftrat, mitgefpielt. Sie hatte sich photographieren lassen und dem Photo­graphen auf dessen Bitte die Erlaubnis zur Aus- fteUung im Schaukasten gegeben. Hier entdeckte ber Redakteur eines nicht gerade ästhetischen Blattes, ber stets pikante Bilder sucht, die Photographie ber übrigens recht wenig befleibeten Künstlerin, kaufte ein Exemplar an unb ließ es unter ber «Be­zeichnungSumpfblume" auf ber Titelseite seines Blattes erscheinen. Die sehr wenig schmeichelhaf. berührte Künsllerin stellte barauf entrüstet Straf­antrag wegen unbefugten Nachbrucks unb Beleidi­gung unb ließ sich nur burch Zahlung einer sehr hohen Buße dazu bewegen, denselben zuruckzu- nehmen.

Die scharfen Bestimmungen des seit 1909 in Kraft getretenen Gesetzes haben sehr segensreich gewirkt unb dazu beigetragen, baß sowohl Ver­letzungen bes Urheberrechts an Kunstwerken unb Photographien, als auch Verletzungen bes Rechtes am eigenen Silbe sich gegen froher ganz crhebltch verringert haben«