Ausgabe 
11.12.1925
 
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Turnen, Sport und Spiel.

Stand und Vorschau der Bezirks­liga in Hessen-Hannover.

tz. Nur durch die Spicloerzichte von Dieben und Osterode erhält die Tabelle ein anderes Gesicht, nicht aber eine andere Reihenfolge. Durch das dreimalige Nichtantreten verliert Osterode nicht nur die bisher errungenen Pluspunkte (siehe Vvrbericht im .Tietz. Anz." Ausgabe vom Mitt- woch, 9. Dez.) sondern auch die der noch aus­gehenden Spiele gegen 6. D. Göttingen und Marburger S. Dg. Diese Aenderungen sind in nachstehender Tabelle berücksichtigt. Sn durch­schnittlich 3 bis 4 Spielen ist die diesjährige Saison beendet, ausgenommen die des zukünftigen Bezirksmeisters. Lieber diesen Titel werden erst die kommenden Sonntage endgültige Klärung bringet.

Kurhessen Kassel

21 Spiele

35 Punkte

..Sport" Kassel

22

35

05 Göttingen

24

32

Borussia Fulda

23

31

Hessen 09 Kassel

21

28

Spielv. Kassel

24

28

D

S. Vg. Göttingen

24

28

e.

S. E. 03 Kassel

20

25

Marburger S. Vg.

22

24

Wetzlarer F. C. 05

23

20

*

ES. Vg. Hann.-Münden

24

16

(Stehen 1900

24

10

«

Kurhessen Marburg

26

9

w

Osterode

26

w

3

V

Der kommende Sonntag: durch das Aus­scheiden Osterodes aus dem weiteren Wettbewerb findet das ursprünglich angesetzte Spiel S. Vg. Göttingen-O st erode nicht statt. Ohne Kampf erhält Göttingen die Punkte (sind in obiger Tabelle bereits enthalten). Ein weiteres Treffen: S. Bg. H a n n .-M ü n d e nB o ru s- s i a Fulda ist auf Wunsch Fuldas auf einen späteren Termin verlegt. Die Verlegung ist un­bedeutend, da Fulda doch tödlicherer Sieger blei­ben würde. Zwei Begegnungen finden also nur statt: S. E. 0 3K u r h e s s e n" Kassel. (Man kann zum Vergleich nicht das erste Abschneiden der 03er in der vorigen Serie heranziehen. Da- inalS gehörten sie zu den schwächsten Mann­schaften im Bezirk. Heute kann kein Mensch dafür garantieren, daß Kurhessen wieder ge­winnt. Wir müssen vielmehr den Ausgong des Spiele- völlig offen lassen.) Hessen 09 Kasse lW etzlarer F. C. 05. (Man mutz schon denHessen" etwas mehr Chancen geben für diesen Kampf als der Provinz. Wetzlar muh ein sehr gutes Spiel liefern, um sich gegen den großen Gegner, den Bezwinger des Alt­meisters Kurhessen, zu halten.)

LahnkreishandbaU.

tz. Da am vergangenen Sonntag auf dem Spiel­feld kein Kampf zustande kam, steht die Tabelle un­verändert. Gegen das vom Schiedsrichter für ver­loren erklärte Spiel Hessen gegen 05 Wetz- 1 a r haben die Wetzlarer Protest eingelegt. Des weiteren ist auch bis heute über das Nichtantreten von 1900 in Wetzlar-Niedergirmes noch nichts be­kannt. Wir nehmen demzufolge eine Tabellenände­rung erst vor, wenn die Behörde ihr Urteil ge­sprochen hat. Laut Verfügung des T. B. A. (Tech­nischer Bezirksausschuß) müssen die Gaue bzw. Kreise ihren Handballmeister bis zum 17. Januar 1926 melden. Nachdem der Beginn der Spiele im Ähnkreis künstlich derart hinausgeschoben wurde, daß jetzt noch nicht einmal die Vorrunde beendet ist, ist es unklar, wie an den paar noch ausstehenden Sonntagen der Meister noch rechtzeitig ermittelt werden soll.

Am kommenden Sonntag treffen sich: P o l.- Spv. Wetzlar gegen Hessen Gießen (vor­aussichtlich zwei gleichstarke Gegner) und F. E. Wetzlar gegen S. C. Wetzlar-Niedergir­mes. (Trotz Ersatz sollte F. C. das Spiel knapp gewinnen.)

Sportvorschau für Sonntag, 13. Dezember.

Rasensport:

Im Fußball gibt es wiederum in erster Linie Punktspiele. Endspiel um den N. F. V.-Pokal zwischen Holstein-Kiel und Eimsbüttel in Ham­burg. Fußball-Länderspiel BelgienOesterreich in Lüttich. Auch der H a n d b a l l s o o r t bringt vornehmlich Meisterschaftsspiele, ebenso wie der Hockeysport. Rugbyspiel Südd.Branden­burg.

Schwimmen:

Anläßlich der Einweihung des Stettiner Hallen­bades treffen sich die Schwimmsportler zu meh­reren Mannschafts- und Einzelkämpfen. Im Leip­ziger Carolabad kommt ein Klubzweikampf zwi­schen Poseidon D. f. B. Leipzig und Hellas-Magde­burg zum Austrag.

Fechten:

In Flensburg findet am Samstag und Sonntag ein Fechtturnier statt, zu dem aus Hamburg, Kiel, Hannover, Wilhelmshaven, Eimsbüttel, Berlin, Offenbach und von der Reichsmarine zahlreiche Mel­dungen oorliegen.

Radsport:

In Dortmund kommt ein Zweistunden-Mann- schastsfahren in der Westfalenhalle zum Austrag. Die Breslauer Jahrhunderthalle sieht ein vorzüg­lich besetztes Mannschaftsfahren. Auch die Steher sowie die Amateure werden am Start erscheinen.

Wintersport:

Im Eishockey tritt der bayerische Meister S. E. Rissersee in Wien gegen den österreichischen Meister, den Wiener Eislaufoerein, an. Am Vortage spielt der S. C. Rissersee gegen Plötzleinsdorf. In Schierke beginnt die Wintersaison am 15. 12. 25 mit Skikursen und Eislaufkursen. Der Skiverband Sachsen bringt einen Langlauf um den Schwarten­berg bei Olbernhau zur Entscheidung, wahrend das Sauerland mit einem Zweier-Eröffnungs-Bob- rennen und einem Fünfer-Eröffnunas-Boorennen am Winterberg seine diesjährige Wintersportzeit eröffnet. Zweiter Märkischer Wintersporttag in Buckow (Märkische Schweiz) mit Durchführung des Langlaufs für die Norddeutsche Skimeisterschaft.

Eine deutsche Höchstleistungs ifte

Die Deutsch/ Sportbehörde für Leichtathlettk veröffentlicht im Dezemberheft der ZeitschriftStart und Ziel" eine Liste der auf allen Gebieten der Leichtathletik erzielten deutschen Höchst­leistungen. Im einzelnen wurden die Rekorde von folgenden Personen aufgestelll:

Laufen: 50 Meter Houben - Krefeld, 5,4

Sekunden, 100 Meter R. Rau- Charloitenburg, 10,5 Sek., 200 Meter H. Hauben- Krefeld, 21,5 Sekunden, 400 Meter H. Braun- München, 48,3 Sek. (diese Höchstleistung des im Weltkrieg gefal­lenen deutschen Meisters Braun wurde bereits im Jahre 1912 aufgestellt und konnte trotz aller An- ftrengungen bis jetzt nicht überboten werden): 500 Meter Dr. Peltzer - Stettin, 1:05,2, 800 Meter H. Braun- München 1:52,2, 1000 Meter Dr. Pelt- z e r - Stettin, 2,30,3, 1500 Meter Dr. Peltzer - Stettin, 3:49,4, 3000 Meter Bedarfs- Düsseldorf, 8:44,5, 5000 Meter derselbe, 15:14,2, 7500 Meter derselbe, 23:54,4, 10 Km. derselbe, 32:14,2, 15 Km. derselbe, damals Eintracht Frankfurt a. M., 49:47,5, 42,2 Km. (Marathonlauf) P. H e m p e l - Charloitenburg, 2 Stunden 47:05,2, Einstundenlauf B e d a r f f - Frankfurt a. M., 17,979 Kilometer, 4mal 100-Meter-Staffel Verein Kickers Stuttgart, 42,2, 10ma( 100-Meter-Staffel Ver­ein S. C. Eh a r l o t t e n b u r g , 1:48,3, Schweden­staffel, 400, 300, 200, 100 Meter, Mlg. Mann­heim, 1:58,7, 4mal 100-Meter-Staffel Mtg. Mann beim, 3:25,4, Olympische Staffel Mtg. Mannheim, 3:34,6, 110-Meter-Hürdenlaufen H. T r o ß b a ch - Berlin, 14:9, 400-Meter-Hürdenlaufen G. v. M a s s o w - Berlin-Zehlendorf, 56,2 Sek.

Gehen. 5000 Meter H. Müller- Berlin, 21:05,8, 25 Kilometer M ü l l e r - Berlin, 1 St. 38:26, 100 Kilometer Brockmann - Charloitenburg, 10 Stunden 24:02,4, Einstundengehen P. Gunia - Berlin, 13,009 Km.

Springen: Weitsprung vom Stand Selz- Altona, 3,22 Meter, Weitsprung Hornberger- Kreuznach, 7,33 Meter, Hocksprung vom Stand Frey- Neustadt a. d. D., 1,49 Meter, Hochsprung Pasemann - Berlin, 1,923 Mtr., Stabhochsprung Fricke- Hannover, 3,80 Meter.

Werfen und Stoßen: Speerwerfen, best­armig L Ü d e ck e - Berlin, 62,14 Meter, do. beid­armig derselbe, 103,26 Meter, Diskuswerfen, best­armig Steinbrenner - Frankfurt a. M., 46,66 Meter, do. beidarmig Buchgeißer - Freiburg i. Dr., 75,83 Meter, Kugelstoßen, bestarmig Sol­lt n g e r - Darmstadt, 14,33 Meter, do. beidarmig H a y m a n n - München, 24,68 Meter, Steinstoßen v. Halt- München, 10,63 Meter, do. beidarmig Geier- München, 17,745 Meter.

Zahlen vom deutschen Turnen.

Berlin die turnerreichste Stadt.

do. Die jetzt bekanntwerdenden statistischen Er­hebungen geben über die Entfaltung der turn- beweg ung in Deutschland im Jahre 1 9 2 5 ein interessantes Bild. In der Gesamtzahl ist allerdings eine geringe Abnahme der Ziffer der in Deutschland Turnenden zu verzeichnen, die aber vornehmlich auf eine Abnahme der turnenden Män­ner zurückzuführen ist, die durch die Zunahme der turnenden Frauen, Knaben und Mädchen nicht aus­geglichen werden konnten.

Unter den deutschen Großstädten, als bereit Zahl die letzte Erhebung (einschließlich Saarbrücken und Danzig) 47 mit über 100 000 Einwohnern ergab, steht Berlin mit 34 557 Dereinsangehörigen an erster Stelle. Das Hauptkontingent stellen natur­gemäß die Männer mit 17 189, und auch in dieser Ziffer ist Berlin führend. An zweiter Stelle folgt Leipzig mit insgesamt 27 194 Dereinsangehöri­gen, davon 16 211 Männer. Danach ist also Leip­zig,die Turnerschaft", von Berlin überholt worden, und zwar in allen vier Klasien: der Männer, Frauen, Knaben und Mädchen. Sofern aller­dings das prozentuale Ergebnis zum Maßstab ge­nommen wird, steht Leipzig weiter vor Berlin. Es folgen bann: 3. Dresden 19 521, 4. Frankfurt am Main 17 275, 5. München 14 532, 6. Hamburg 13 601, 7. Nürnberg 8295, 8. Stuttgart 8275, 9. Bre­men 8141, 10. Kiel 8050, 11. Hannover 7852, 12. Saarbrücken 6983, 13. Breslau 6612, 14. Chemnitz 6555, 15. Essen (Ruhr) 5944, 16. Dortmund 4937, 17. Mannheim 4717, 18. Mainz 4555, 19. Köln 4414, 20. Karlsruhe 4365, 21. Ludwigshafen 4161, 22. Magdeburg 4151, 23. Plauen i. V. 4023, 24. Stettin 3707, 25. Augsburg 3539. Im ganzen haben 45 Städte über 1000 Turner. Berlin steht auch in den Zahlen der einzelnen Klassen, so wie Männer, auch Frauen, Knaben und Mädchen an erster Stelle. 5 Städte haben mehr als 6000 Männer­turner. 6 Städte mehr als 2000 Turnerinnen, 8 Städte mehr als 1000 turnende Knaben, 4 Städte mehr als 2000 turnende Mädchen.

Die größten deutschen T »rnvereine.

Der größte deutsche Turnverein ist die Berliner Turnerschaft. An zweiter Stelle steht der Männerturnverein Mün­chen. Die Zahlen sind: 5892 für die B. T., 5319 für den M. T. D. München. Beide Vereine führen mit einem Abstand von über 1000 Mitgliedern vor den dann folgenden. Sowohl in der Zahl der Män­ner als der Frauen wird die Berliner Turner- lchast vom M. T. D. München jedoch überflügelt. Der Männerturnverein München steht mit diesen beiden Zahlen unter allen deutschen Turnvereinen überhaupt führend da. Dagegen besitzt die Berliner Turnerschaft die größte Mitgliederzahl an Knaben, in der Klasse der Mädchen steht sie hinter der Ham­burger Turnerschaft an zweiter Stelle. Die Zahlen für B. T. und M. T. V. München sind: Manner 2972:3280, Frauen 558:935, Knaben 1588:490, Mädchen 774:614.

Insgesamt ist die Reihenfolge: 1. Berliner Turnerschaft 5892, 2. M. T. D. München 5319, 3. Hamburger Turnerschaft 4042, 4. T. S. V. 1860 München 2956, 5. T. V. 46 Nürnberg 2929, 6. T. V. Eintracht,Dorvnunb 2892, 7. Turnerschaft Freiburg i. Dr. 2890, 8. T. D. Mannheim 2629, 9. A. T. D. Dresden 2627, 10. T. V. Dorwärts- Breslau 2550, 11. T. S. Vg. Leipzig-Lindau 2509, 12. Turngemeinde in Berlin 2474, 13. Allgemeiner T. V. Leipzig 2459, 14. M. T. D. 44 Kiel 2441, 15 Eintracht-Frankfurt a. M. 2349, 16 T. K. 2348, 17. Turnerbund Ulm 2259, 18. T. D Pforzheim 2253, 19. M. T. D. Lüneburg 2182, 20. A. T. D. Breslau 2143, 21. T. D. Hanau 2031. Im ganzen haben also 21 deutsche Turn­vereine über 2000 Mitglieder.

Schwimmen.

Der 300 Meter Rekord Heinrichs anerkannt.

vo. Äunmehr hat die neue Höchstleistung Heinrichs in Spandau ihre Anerkennung durch den Deutschen Schwimmverband gefunden. Der deutsche Rekord über 200 Meter bet lautet: 2:23,2, aufgestellt am 29. November 1925 von Herbert Heinrich, Poseidon-WD.-Leipzig in Spandau auf einer 25-Meter-Dahn mit Start- spnrng.

Die Rhön als neues Mntersportgebiet.

Im Herbst 1924 haben sich die im Verband Mitteldeutscher Ski-Vereine organisierten Skivereine u. a. zu einem Rhön-Ski-Gau zusammen­geschlossen, um der Rhön auch wintersportlich die Bedeutung zu verschaffen, die die meisten anderen deutschen 'Mittelgebirge schon lange erreicht haben. Bis heute haben sich dem Gau zehn Vereine angeschlossen, die Silbung weiterer Vereine ist in Vorbereitung. Der Wintersportverein Gersfeld hat außer feinen guten Sprungschanzen am Simmelsbera-Dammelhof und Reesbach-Kalbenhof im letzten Winter einen guten Uebungshügel

in der Sandwkese unmittelbar M Gersfeld errichtet. Die skisportlichen Veranstaltungen des Gaues finde» auch in diesem Winter wieder in Gersfelds Um­gebung statt. Am 10. Januar 1926 wird neben einem Lang- und Geländelauf des Rhön-Ski-Gaue» in der Umgebung von Gersfeld zugleich der 4. Aus­trag des Rhön-Wanderpreises ausaekämptt werden, im Februar ein Staffellauf des Ryön-Ski- Gaues über die kuppenreiche Rhön um den vom Rhön-Club gestifteten Wanderpreis . sowie ein Sprunglaus-Weltbewerb. Auch die Rodelbahn ist gut im Stand, auf ihr soll in diesem Winker erst­malig ein für jedermann offenes Rodelrennnen abgehalten werden.

Der Rechtswege!.

SpekU: ationsgewrnne und Einkommensteuer.

Von Dr. Paul Ruprecht, Dresden.

Spekulationsgewinne, d. h. Gewinne aus einzelnen Veräußerungsgeschäften, lagen nach den bisherigen Einkommensteuervorschriften dann vor, wenn der Erwerb des veräußerten Gegenstandes zum Zwecke gewinnbringender Wiederoeräußerung erfolgt war. Der Beweis für diese vorwiegend inneren Motive lag bisher der Steuerbehörde ob und war natur­gemäß in den meisten Fällen schwer zu führen. Diese Schwierigkeit hat das neue Einkommensteuer­gesetz dadurch zu überwinden versucht, daß es ob­jektive Merkmale dafür ausgestellt hat, wann eine Veräußerung als Spekulationsgeschäft anzusehen ist.

Dies soll nach den neuen Vorschriften von der zwischen Anschaffung und Veräußenmg vergange­nen Zeit abhängen. Wenn sie weniger als zwei Jahre ausmacht, dann begründet sie bei Grundstücks­geschäften die Einkommensteuerpflicht für den Mehr­erlös, die bei anderen Gegenständen, wie vei Wertpapieren, schon gegeben ist, wenn die Besitz­dauer weniger als drei Monate beträgt. Diese Steuerpflicht liegt auch bann vor, wenn der Erwerb der Veräußenmg zeitlich folgt, womit die steuerliche Erfassung der Gewinne aus gewißen Börsengeschäf­ten, wie z. B. Termingeschäften, ermöglicht wer­den soll.

Für die bisher genannten Einnahmen sieht das neue Einkommensteuergesetz gewisse Befreiungen vor. Dies ist zunächst der Fall, wenn der im Steuer­abschnitt (Veranlagungsjahr) aus Veräuherungs- geschäften erzielte Gewinn weniger als 1000 Reichs­mark beträgt. Weiterhin find die Gewinne aus der Veräußerung von solchen Gegenständen einkom­menssteuerfrei, die nicht zum vermögenssteuerpflich- tigen Vermögen des Veräußerers gehören. Was als solches anzusehen ist, regelt der § 5 des Vermögens­steuergesetzes in Verbindung mit dem § 2 des Reichs- bewertungsgesetzes, nach dessen 8 39 Hausrat und andere bewegliche Gegenstände, sofern sie nicht im § 37 desselben Gesetzes besonders aufgezählt sind, nicht dazu gehören. Danach sind im Gegensatz zum Hausrat u. a. vermögenssteuerpflichtig Gegenstände aus edlem Metall, Schmuck- und Luxusgegenstände, die nicht zur Wohnunasstattung des Steuerpflich- tigen gehören, sofern der gemeine Wert für den einzelnen Gegenstand 10 000 Rm. ober für meh­rere gleichwertige ober zusammengehörige Gegen- stände 50 000 Rm. übersteigt. Werke lebender ober vor weniger als 15 Jahren verstorbener deutscher Künstler sind hiervon ausgenommen, womit au» solchen Verkäufen erzielte Gewinne als steuerfrei zu gelten haben.

Die nach den gesetzlichen Vorschriften aus der Besitzbauer sich ergebende Steuerpflicht für Der- äußerungsgeschäfte tritt nickt ein, wenn der Steuer­pflichtige den Nachweis dafür erbringen kann, daß er den veräußerten Gegenstand nicht zum Zwecke der Wiederoeräußerung erworben hat, und daß der Ver- kauf aus befonberen Gründen, wie z. D. Krankheit und berg!, nötig geworden ist.

Die Gewinne aus Veräußerungsgeschäften wer­den nach 6 43 des Einkommensteuergesetzes durch den Ueberschuß der erzielten Einnahmen über die Ausgaben bargestellt. Die ersteren sind identisch mit dem Verkaufserlös, dem noch etwaige Nebenleistun­gen des Erwerbes hinzuzurechnen sind, wie z. B. die Uebernahme etwaiger Hypotheken durch ihn. Abzuziehen von dem Veräußerungspreis sind etwaige Leistungen und Kosten des Verkäufers, die durch "die Veräußerung bedingt sind, wie z. B. Ver- mittlungs-, Grundbuch-, Notariatsgebühren u. dgl.

Dem nach diesen Zu- und Abrechnungen sich er­gebenden Verkaufserlös sind zur Ermittlung des Ge­winns die Ausgaben gegenüberzustellen. Sie be­stehen aus dem Anschaffungspreise zuzüglich der evtl, entstandenen Kosten, denen auch die Wertzu­wachssteuer und den Wert erhöhende Verbesse­rungen hinzu zurechnen sind. Dagegen ist es nicht statthaft, Zinsen für das investierte Kapital, selbst wenn kein Ertrag erzielt worben ist, dem Anschaf­fungspreis zuzufchlagen.

Von den in einem Steuerabschnitt (Veran­lagungsjahr) durch Spekulationsgeschäfte erzielten Gewinnen können die in der gleichen Zeit bei sol­chen Gescl)äften erlittenen Verluste in Abzug ge­bracht werden. Wer z. B. bei einem sonstigen Ein­kommen von 10 000 Rm. noch 5000 Rm. durch Spekulationsgewinne verdient und 6000 Rm. da­bei verloren hat, der hat ein Einkommen von 10 000 Rm. und nicht etwa von 9000 Rm. zu versteuern.

Die hier behandelten Gewinne werden den übrigen Einkünften des Steuerpflichtigen hinzuge- rechnet und bann bie Steuer von der sich ergeben­den Gesamtsumme nach dem für diese maßgebenden Tarifsatz berechnet.

Soweit die behandelten Veräußerungsgeschäste im Gewerbebetrieb des Steuerpflichtigen Vorkom­men und dort durch die Buchführung als Teil seines gewerblichen Einkommens erschienen sind, werden sie nicht von den hier besprochenen Bestimmungen, sondern nur von den für die Besteuerung dieses Einkommens geltenden Vorschriften betroffen.

Das Hypothekenaufwerlungs - ge'etz vom Reichsgericht für rechtswirksam erklärt.

js. 3n einem Auftoertunasprozeh um ein Hypothekendarlehen hat daS Reichsgericht die Verfassungsmäßigkeit deS Hypothekenauf- wertungsgeseyes nachgeprüft und ausgesprochen, daß dieses Gesetz der Verfassung nicht wider­spricht und deshalb rechtswirksam ist. In den reichsgerichtlichen Entschei-- dungsgrunden wird u. a. auSgeführt: SS ist in der öffentlichen Meinung in erster Linie ein Verstoß gegen Art. 153 R.-Verf. behauptet worden, weil die Regelung der Hypothekenauf­wertung eine zwangsweise Entziehung von Rech­ten darstelle. Tatsächlich ließ aber die völlige

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Waisenrente unehelicher Kinder, deren valer vor dem 20. August 1923 gestorben ist. (§ 1259 der Reichsverflcherungsordnung vom 13. Juki 1923.)

Nack einer Entscheidung des Oberversicherungs- amtes Merseburg ist die Ansicht der Beklagten irrig, daß das Gesetz vom 13. Juli 1923, das bie Aus­dehnung des § 1259 RBO. bezüglich der Gewährung der Waisenrente auch an uneheliche Kinder auf die Fälle ausspricht, In denen der Vater des unehelichen Kindes bereits vor Inkrafttreten des Gesetzes ver­storben ist, keine Anwendung zu finden habe. Durch Art. 3 Nr. 10 des fraglichen Gesetzes sind auch bie unehelichen Kinber, die früher überhaupt keine Rente bezogen, rentendezugsberechtigt geworden. Nach der Verordnung des Reichsarbeitsministers vom 14. Juli 1923 ist Art. 3 Nr. 10 des Gesetzes am 20. August 1923 in Kraft getreten. Da es sich im vorliegenden Falle nicht um eine bisherige lau­fende Rente, sondern um einen neuen Anspruch handelt, haben die unehelichen Kinder, deren Vater vor dem 20. August 1923 gestorben sind, vom In­krafttreten dieses Gesetzes ab Anspruch auf Waisen­rente. Das Gesetz vom 13. Juli 1923 gibt diesen un­ehelichen Kindern einen neuen Anspruch auf Grund des Artikels 3 Nr. 10, und diese günstigeren Bestim­mungen sind somit auf bie Fülle anzuwenden, in denen der Anspruch nach dem 20. August 1923 ge­stellt worden ist. Das Gericht vertritt auch den Standpunkt, daß das Gesetz auch nur aue der Er­wägung heraus entstanden ist, den unehelich gebore­nen Kindern, deren Väter im Kriege gestorben sind und die demnach nicht in der Lage waren, die Mut­ter später zu heiraten, in sozialer Hinsicht zu helfen.

Unsicherheit der Auswertung eine gesetzliche Re­gelung im Interesse des gesamten Wirtschafts- lebens dringend geboten erscheinen. , Eine ab­schließende Regelung der Aufwertung ist von der Mehrheit des Reichstagsausschusses mit der Rot- Wendigkeit der Erhaltung von Ruhe, Ordnung und Sicherheit begründet worden. Es bandelt sich also nicht um eine Entziehung wohlbegrün­deter Rechte, sondern um eine Festsetzung und Begrenzung der durch die Geldentwer- tting erschütterten Rechtsverhältnisse. Außerdem würde die Entziehung von Gläubiger- rechten auch erfüllt sein durch die in der Reichs­verfassung ausgestellten Erfordernisse für die Zu­lässigkeit der Enteignung. Was die Rückwir­kung betrifft, so ist zu bemerken, daß grund­sätzlich keine Bedenken dagegen bestehen, daß ein Gesetz sich rückwirkende Kraft beilegen kann. (V 621/24. 4. Rovember 1925.)

Kammer^erichlsenLscheidung in Auswerlungsfragen.

Amtlich wird folgender Beschluß des Er st en Zivilsenats des preußischen Kam­mergerichts vom 15. Oktober d 3. bekannt- gegeben: Eine in der Zeit vom 15. 3uni 1922 bis zum 14. Februar 1924 erteilte Löschungsbew'.lli- gung ist eine ausreichende Löschungsunterlage selbst dann nicht, wenn s'.e über eine Zahlung der Hhpotheke:'forderung nichts enthält. ES bedarf vielmehr der Beibringung ergänzender Unter­lag en. Solche sind der Rachwe'L eines ausdrück­lichen Aufwertungsverz.chts im Sinne deS § 14 der Verordnung über Oie Einrichtung der Aus­wertungsstellen vmn 21. 3uli d. 3., oder bei bereits abgelaufener Anmeldefrist eine Bescheini­gung der Äufwertungsstelle üoer die Richtanmel- dung.

Kammergericht.

Das Wohnungsamt kann bie ordnungsmäßig erfolgte Zuweisung einer Wohnung nicht zurück- nehmen, wenn sie dem Wohnungsuchenden ;u- gegangen ifi.

Aus ben Gründen: Wem das Wohnungsamt Räume zuweist, und ebenso, wenn es dem Verfü- aungsberechtigten einen ober mehrere Wohnung, juchende zum Zwecke des Abschlusses eines Miet­vertrags namhaft macht, so wird es als Verwal­tungsbehörde traft öffentlichen Rechts tätig. Für Verfügungen von der Art der wohnungsamtlichen Zuweifungen kommt eine Rechtskraftwirkung nicht in Bettackt. Verfügungen der Behörden können aber Sunächst stets abgeänbert werden, solange sie dem, ür den sie bestimmt sind, nicht zugegangen finb, enn als Akte des öffentlichen Rechts sind sie vor der erforderlichen Bekanntgabe überhaupt nicyt oor- banben. Die Verwaltungsbehörden haben nur auf das Gemeinwohl zu achten und ihr Verhalten allein in Rücksicht auf die allgemeinen Bedürfnisse ein- zurichten. Diese Regel muß jedoch eine Ausnahme erleiden, wenn auf Grund des öffentlich-rechtlichen Vorgangs, der zurückgenommen werden soll, bereits Rechte anderer entstanden sind. Verfügungen, die Rechte zur Entstehung gebracht haben,unterliegen b e m freien Wider- ruf nicht. Dieser nirgends allgemein ausge­sprochene Grundsatz muß aus einer Reihe non Einzeloorschriften entnommen werden. (§ 115 DGB., § 311 HGB., § 32 Ges. über die Angelegenheiten Der Freiw. Gerichtsbarkeit u. a. tn.) Ist die Zu­weisung durch das sachlich zuständige Wohnungs­amt erfolgt, so kann sie nicht mehr qurüefgenommen werden, sobald sie dem Empfänger zugeganaen ist und damit den beiden Beteiligten die Befug­nis zum Abschluß eines wohnungsrechttich gültigen Mietvertrages verliehen hat. (Kammergericht, 17 Z.- Senat vom 17. November 1924. 17 P. 95/24.)