Turnen, Sport und Spiel.
Stand und Vorschau der Bezirksliga in Hessen-Hannover.
tz. Nur durch die Spicloerzichte von Dieben und Osterode erhält die Tabelle ein anderes Gesicht, nicht aber eine andere Reihenfolge. Durch das dreimalige Nichtantreten verliert Osterode nicht nur die bisher errungenen Pluspunkte (siehe Vvrbericht im .Tietz. Anz." Ausgabe vom Mitt- woch, 9. Dez.) sondern auch die der noch ausgehenden Spiele gegen 6. D. Göttingen und Marburger S. Dg. Diese Aenderungen sind in nachstehender Tabelle berücksichtigt. Sn durchschnittlich 3 bis 4 Spielen ist die diesjährige Saison beendet, ausgenommen die des zukünftigen Bezirksmeisters. Lieber diesen Titel werden erst die kommenden Sonntage endgültige Klärung bringet.
Kurhessen Kassel
21 Spiele
35 Punkte
..Sport" Kassel
22
35
—
05 Göttingen
24
32
—
Borussia Fulda
23
31
Hessen 09 Kassel
21
28
Spielv. Kassel
24
—
28
D
S. Vg. Göttingen
24
28
e.
S. E. 03 Kassel
20
25
—
Marburger S. Vg.
22
—
24
Wetzlarer F. C. 05
23
20
*
ES. Vg. Hann.-Münden
24
—
16
(Stehen 1900
24
10
«•
Kurhessen Marburg
26
9
w
Osterode
26
w
3
V
Der kommende Sonntag: durch das Ausscheiden Osterodes aus dem weiteren Wettbewerb findet das ursprünglich angesetzte Spiel S. Vg. Göttingen-O st erode nicht statt. Ohne Kampf erhält Göttingen die Punkte (sind in obiger Tabelle bereits enthalten). Ein weiteres Treffen: S. Bg. H a n n .-M ü n d e n—B o ru s- s i a Fulda ist auf Wunsch Fuldas auf einen späteren Termin verlegt. Die Verlegung ist unbedeutend, da Fulda doch tödlicherer Sieger bleiben würde. Zwei Begegnungen finden also nur statt: S. E. 0 3—„K u r h e s s e n" Kassel. (Man kann zum Vergleich nicht das erste Abschneiden der 03er in der vorigen Serie heranziehen. Da- inalS gehörten sie zu den schwächsten Mannschaften im Bezirk. Heute kann kein Mensch dafür garantieren, daß Kurhessen wieder gewinnt. Wir müssen vielmehr den Ausgong des Spiele- völlig offen lassen.) Hessen 09 Kasse l—W etzlarer F. C. 05. (Man mutz schon den „Hessen" etwas mehr Chancen geben für diesen Kampf als der Provinz. Wetzlar muh ein sehr gutes Spiel liefern, um sich gegen den großen Gegner, den Bezwinger des Altmeisters Kurhessen, zu halten.)
LahnkreishandbaU.
tz. Da am vergangenen Sonntag auf dem Spielfeld kein Kampf zustande kam, steht die Tabelle unverändert. Gegen das vom Schiedsrichter für verloren erklärte Spiel Hessen gegen 05 Wetz- 1 a r haben die Wetzlarer Protest eingelegt. Des weiteren ist auch bis heute über das Nichtantreten von 1900 in Wetzlar-Niedergirmes noch nichts bekannt. Wir nehmen demzufolge eine Tabellenänderung erst vor, wenn die Behörde ihr Urteil gesprochen hat. Laut Verfügung des T. B. A. (Technischer Bezirksausschuß) müssen die Gaue bzw. Kreise ihren Handballmeister bis zum 17. Januar 1926 melden. Nachdem der Beginn der Spiele im Ähnkreis künstlich derart hinausgeschoben wurde, daß jetzt noch nicht einmal die Vorrunde beendet ist, ist es unklar, wie an den paar noch ausstehenden Sonntagen der Meister noch rechtzeitig ermittelt werden soll.
Am kommenden Sonntag treffen sich: P o l.- Spv. Wetzlar gegen Hessen Gießen (voraussichtlich zwei gleichstarke Gegner) und F. E. Wetzlar gegen S. C. Wetzlar-Niedergirmes. (Trotz Ersatz sollte F. C. das Spiel knapp gewinnen.)
Sportvorschau für Sonntag, 13. Dezember.
Rasensport:
Im Fußball gibt es wiederum in erster Linie Punktspiele. Endspiel um den N. F. V.-Pokal zwischen Holstein-Kiel und Eimsbüttel in Hamburg. — Fußball-Länderspiel Belgien—Oesterreich in Lüttich. — Auch der H a n d b a l l s o o r t bringt vornehmlich Meisterschaftsspiele, ebenso wie der Hockeysport. — Rugbyspiel Südd.—Brandenburg.
Schwimmen:
Anläßlich der Einweihung des Stettiner Hallenbades treffen sich die Schwimmsportler zu mehreren Mannschafts- und Einzelkämpfen. Im Leipziger Carolabad kommt ein Klubzweikampf zwischen Poseidon D. f. B. Leipzig und Hellas-Magdeburg zum Austrag.
Fechten:
In Flensburg findet am Samstag und Sonntag ein Fechtturnier statt, zu dem aus Hamburg, Kiel, Hannover, Wilhelmshaven, Eimsbüttel, Berlin, Offenbach und von der Reichsmarine zahlreiche Meldungen oorliegen.
Radsport:
In Dortmund kommt ein Zweistunden-Mann- schastsfahren in der Westfalenhalle zum Austrag. Die Breslauer Jahrhunderthalle sieht ein vorzüglich besetztes Mannschaftsfahren. Auch die Steher sowie die Amateure werden am Start erscheinen.
Wintersport:
Im Eishockey tritt der bayerische Meister S. E. Rissersee in Wien gegen den österreichischen Meister, den Wiener Eislaufoerein, an. Am Vortage spielt der S. C. Rissersee gegen Plötzleinsdorf. In Schierke beginnt die Wintersaison am 15. 12. 25 mit Skikursen und Eislaufkursen. Der Skiverband Sachsen bringt einen Langlauf um den Schwartenberg bei Olbernhau zur Entscheidung, wahrend das Sauerland mit einem Zweier-Eröffnungs-Bob- rennen und einem Fünfer-Eröffnunas-Boorennen am Winterberg seine diesjährige Wintersportzeit eröffnet. Zweiter Märkischer Wintersporttag in Buckow (Märkische Schweiz) mit Durchführung des Langlaufs für die Norddeutsche Skimeisterschaft.
Eine deutsche Höchstleistungs ifte
Die Deutsch/ Sportbehörde für Leichtathlettk veröffentlicht im Dezemberheft der Zeitschrift „Start und Ziel" eine Liste der auf allen Gebieten der Leichtathletik erzielten deutschen Höchstleistungen. Im einzelnen wurden die Rekorde von folgenden Personen aufgestelll:
Laufen: 50 Meter Houben - Krefeld, 5,4
Sekunden, 100 Meter R. Rau- Charloitenburg, 10,5 Sek., 200 Meter H. Hauben- Krefeld, 21,5 Sekunden, 400 Meter H. Braun- München, 48,3 Sek. (diese Höchstleistung des im Weltkrieg gefallenen deutschen Meisters Braun wurde bereits im Jahre 1912 aufgestellt und konnte trotz aller An- ftrengungen bis jetzt nicht überboten werden): 500 Meter Dr. Peltzer - Stettin, 1:05,2, 800 Meter H. Braun- München 1:52,2, 1000 Meter Dr. Pelt- z e r - Stettin, 2,30,3, 1500 Meter Dr. Peltzer - Stettin, 3:49,4, 3000 Meter Bedarfs- Düsseldorf, 8:44,5, 5000 Meter derselbe, 15:14,2, 7500 Meter derselbe, 23:54,4, 10 Km. derselbe, 32:14,2, 15 Km. derselbe, damals Eintracht Frankfurt a. M., 49:47,5, 42,2 Km. (Marathonlauf) P. H e m p e l - Charloitenburg, 2 Stunden 47:05,2, Einstundenlauf B e d a r f f - Frankfurt a. M., 17,979 Kilometer, 4mal 100-Meter-Staffel Verein Kickers Stuttgart, 42,2, 10ma( 100-Meter-Staffel Verein S. C. Eh a r l o t t e n b u r g , 1:48,3, Schwedenstaffel, 400, 300, 200, 100 Meter, Mlg. Mannheim, 1:58,7, 4mal 100-Meter-Staffel Mtg. Mann beim, 3:25,4, Olympische Staffel Mtg. Mannheim, 3:34,6, 110-Meter-Hürdenlaufen H. T r o ß b a ch - Berlin, 14:9, 400-Meter-Hürdenlaufen G. v. M a s s o w - Berlin-Zehlendorf, 56,2 Sek.
Gehen. 5000 Meter H. Müller- Berlin, 21:05,8, 25 Kilometer M ü l l e r - Berlin, 1 St. 38:26, 100 Kilometer Brockmann - Charloitenburg, 10 Stunden 24:02,4, Einstundengehen P. Gunia - Berlin, 13,009 Km.
Springen: Weitsprung vom Stand Selz- Altona, 3,22 Meter, Weitsprung Hornberger- Kreuznach, 7,33 Meter, Hocksprung vom Stand Frey- Neustadt a. d. D., 1,49 Meter, Hochsprung Pasemann - Berlin, 1,923 Mtr., Stabhochsprung Fricke- Hannover, 3,80 Meter.
Werfen und Stoßen: Speerwerfen, bestarmig L Ü d e ck e - Berlin, 62,14 Meter, do. beidarmig derselbe, 103,26 Meter, Diskuswerfen, bestarmig Steinbrenner - Frankfurt a. M., 46,66 Meter, do. beidarmig Buchgeißer - Freiburg i. Dr., 75,83 Meter, Kugelstoßen, bestarmig Sollt n g e r - Darmstadt, 14,33 Meter, do. beidarmig H a y m a n n - München, 24,68 Meter, Steinstoßen v. Halt- München, 10,63 Meter, do. beidarmig Geier- München, 17,745 Meter.
Zahlen vom deutschen Turnen.
Berlin die turnerreichste Stadt.
do. Die jetzt bekanntwerdenden statistischen Erhebungen geben über die Entfaltung der turn- beweg ung in Deutschland im Jahre 1 9 2 5 ein interessantes Bild. In der Gesamtzahl ist allerdings eine geringe Abnahme der Ziffer der in Deutschland Turnenden zu verzeichnen, die aber vornehmlich auf eine Abnahme der turnenden Männer zurückzuführen ist, die durch die Zunahme der turnenden Frauen, Knaben und Mädchen nicht ausgeglichen werden konnten.
Unter den deutschen Großstädten, als bereit Zahl die letzte Erhebung (einschließlich Saarbrücken und Danzig) 47 mit über 100 000 Einwohnern ergab, steht Berlin mit 34 557 Dereinsangehörigen an erster Stelle. Das Hauptkontingent stellen naturgemäß die Männer mit 17 189, und auch in dieser Ziffer ist Berlin führend. An zweiter Stelle folgt Leipzig mit insgesamt 27 194 Dereinsangehörigen, davon 16 211 Männer. Danach ist also Leipzig, „die Turnerschaft", von Berlin überholt worden, und zwar in allen vier Klasien: der Männer, Frauen, Knaben und Mädchen. — Sofern allerdings das prozentuale Ergebnis zum Maßstab genommen wird, steht Leipzig weiter vor Berlin. Es folgen bann: 3. Dresden 19 521, 4. Frankfurt am Main 17 275, 5. München 14 532, 6. Hamburg 13 601, 7. Nürnberg 8295, 8. Stuttgart 8275, 9. Bremen 8141, 10. Kiel 8050, 11. Hannover 7852, 12. Saarbrücken 6983, 13. Breslau 6612, 14. Chemnitz 6555, 15. Essen (Ruhr) 5944, 16. Dortmund 4937, 17. Mannheim 4717, 18. Mainz 4555, 19. Köln 4414, 20. Karlsruhe 4365, 21. Ludwigshafen 4161, 22. Magdeburg 4151, 23. Plauen i. V. 4023, 24. Stettin 3707, 25. Augsburg 3539. Im ganzen haben 45 Städte über 1000 Turner. Berlin steht auch in den Zahlen der einzelnen Klassen, so wie Männer, auch Frauen, Knaben und Mädchen an erster Stelle. 5 Städte haben mehr als 6000 Männerturner. 6 Städte mehr als 2000 Turnerinnen, 8 Städte mehr als 1000 turnende Knaben, 4 Städte mehr als 2000 turnende Mädchen.
Die größten deutschen T »rnvereine.
Der größte deutsche Turnverein ist die Berliner Turnerschaft. An zweiter Stelle steht der Männerturnverein München. Die Zahlen sind: 5892 für die B. T., 5319 für den M. T. D. München. Beide Vereine führen mit einem Abstand von über 1000 Mitgliedern vor den dann folgenden. Sowohl in der Zahl der Männer als der Frauen wird die Berliner Turner- lchast vom M. T. D. München jedoch überflügelt. Der Männerturnverein München steht mit diesen beiden Zahlen unter allen deutschen Turnvereinen überhaupt führend da. Dagegen besitzt die Berliner Turnerschaft die größte Mitgliederzahl an Knaben, in der Klasse der Mädchen steht sie hinter der Hamburger Turnerschaft an zweiter Stelle. Die Zahlen für B. T. und M. T. V. München sind: Manner 2972:3280, Frauen 558:935, Knaben 1588:490, Mädchen 774:614.
Insgesamt ist die Reihenfolge: 1. Berliner Turnerschaft 5892, 2. M. T. D. München 5319, 3. Hamburger Turnerschaft 4042, 4. T. S. V. 1860 München 2956, 5. T. V. 46 Nürnberg 2929, 6. T. V. Eintracht,Dorvnunb 2892, 7. Turnerschaft Freiburg i. Dr. 2890, 8. T. D. Mannheim 2629, 9. A. T. D. Dresden 2627, 10. T. V. Dorwärts- Breslau 2550, 11. T. S. Vg. Leipzig-Lindau 2509, 12. Turngemeinde in Berlin 2474, 13. Allgemeiner T. V. Leipzig 2459, 14. M. T. D. 44 Kiel 2441, 15 Eintracht-Frankfurt a. M. 2349, 16 T. K. 2348, 17. Turnerbund Ulm 2259, 18. T. D Pforzheim 2253, 19. M. T. D. Lüneburg 2182, 20. A. T. D. Breslau 2143, 21. T. D. Hanau 2031. — Im ganzen haben also 21 deutsche Turnvereine über 2000 Mitglieder.
Schwimmen.
Der 300 Meter Rekord Heinrichs anerkannt.
vo. Äunmehr hat die neue Höchstleistung Heinrichs in Spandau ihre Anerkennung durch den Deutschen Schwimmverband gefunden. Der deutsche Rekord über 200 Meter bet lautet: 2:23,2, aufgestellt am 29. November 1925 von Herbert Heinrich, Poseidon-WD.-Leipzig in Spandau auf einer 25-Meter-Dahn mit Start- spnrng.
Die Rhön als neues Mntersportgebiet.
Im Herbst 1924 haben sich die im Verband Mitteldeutscher Ski-Vereine organisierten Skivereine u. a. zu einem Rhön-Ski-Gau zusammengeschlossen, um der Rhön auch wintersportlich die Bedeutung zu verschaffen, die die meisten anderen deutschen 'Mittelgebirge schon lange erreicht haben. Bis heute haben sich dem Gau zehn Vereine angeschlossen, die Silbung weiterer Vereine ist in Vorbereitung. Der Wintersportverein Gersfeld hat außer feinen guten Sprungschanzen am Simmelsbera-Dammelhof und Reesbach-Kalbenhof im letzten Winter einen guten Uebungshügel
in der Sandwkese unmittelbar M Gersfeld errichtet. Die skisportlichen Veranstaltungen des Gaues finde» auch in diesem Winter wieder in Gersfelds Umgebung statt. Am 10. Januar 1926 wird neben einem Lang- und Geländelauf des Rhön-Ski-Gaue» in der Umgebung von Gersfeld zugleich der 4. Austrag des Rhön-Wanderpreises ausaekämptt werden, im Februar ein Staffellauf des Ryön-Ski- Gaues über die kuppenreiche Rhön um den vom Rhön-Club gestifteten Wanderpreis . sowie ein Sprunglaus-Weltbewerb. Auch die Rodelbahn ist gut im Stand, auf ihr soll in diesem Winker erstmalig ein für jedermann offenes Rodelrennnen abgehalten werden.
Der Rechtswege!.
SpekU: ationsgewrnne und Einkommensteuer.
Von Dr. Paul Ruprecht, Dresden.
Spekulationsgewinne, d. h. Gewinne aus einzelnen Veräußerungsgeschäften, lagen nach den bisherigen Einkommensteuervorschriften dann vor, wenn der Erwerb des veräußerten Gegenstandes zum Zwecke gewinnbringender Wiederoeräußerung erfolgt war. Der Beweis für diese vorwiegend inneren Motive lag bisher der Steuerbehörde ob und war naturgemäß in den meisten Fällen schwer zu führen. Diese Schwierigkeit hat das neue Einkommensteuergesetz dadurch zu überwinden versucht, daß es objektive Merkmale dafür ausgestellt hat, wann eine Veräußerung als Spekulationsgeschäft anzusehen ist.
Dies soll nach den neuen Vorschriften von der zwischen Anschaffung und Veräußenmg vergangenen Zeit abhängen. Wenn sie weniger als zwei Jahre ausmacht, dann begründet sie bei Grundstücksgeschäften die Einkommensteuerpflicht für den Mehrerlös, die bei anderen Gegenständen, wie vei Wertpapieren, schon gegeben ist, wenn die Besitzdauer weniger als drei Monate beträgt. Diese Steuerpflicht liegt auch bann vor, wenn der Erwerb der Veräußenmg zeitlich folgt, womit die steuerliche Erfassung der Gewinne aus gewißen Börsengeschäften, wie z. B. Termingeschäften, ermöglicht werden soll.
Für die bisher genannten Einnahmen sieht das neue Einkommensteuergesetz gewisse Befreiungen vor. Dies ist zunächst der Fall, wenn der im Steuerabschnitt (Veranlagungsjahr) aus Veräuherungs- geschäften erzielte Gewinn weniger als 1000 Reichsmark beträgt. Weiterhin find die Gewinne aus der Veräußerung von solchen Gegenständen einkommenssteuerfrei, die nicht zum vermögenssteuerpflich- tigen Vermögen des Veräußerers gehören. Was als solches anzusehen ist, regelt der § 5 des Vermögenssteuergesetzes in Verbindung mit dem § 2 des Reichs- bewertungsgesetzes, nach dessen 8 39 Hausrat und andere bewegliche Gegenstände, sofern sie nicht im § 37 desselben Gesetzes besonders aufgezählt sind, nicht dazu gehören. Danach sind im Gegensatz zum Hausrat u. a. vermögenssteuerpflichtig Gegenstände aus edlem Metall, Schmuck- und Luxusgegenstände, die nicht zur Wohnunasstattung des Steuerpflich- tigen gehören, sofern der gemeine Wert für den einzelnen Gegenstand 10 000 Rm. ober für mehrere gleichwertige ober zusammengehörige Gegen- stände 50 000 Rm. übersteigt. Werke lebender ober vor weniger als 15 Jahren verstorbener deutscher Künstler sind hiervon ausgenommen, womit au» solchen Verkäufen erzielte Gewinne als steuerfrei zu gelten haben.
Die nach den gesetzlichen Vorschriften aus der Besitzbauer sich ergebende Steuerpflicht für Der- äußerungsgeschäfte tritt nickt ein, wenn der Steuerpflichtige den Nachweis dafür erbringen kann, daß er den veräußerten Gegenstand nicht zum Zwecke der Wiederoeräußerung erworben hat, und daß der Ver- kauf aus befonberen Gründen, wie z. D. Krankheit und berg!, nötig geworden ist.
Die Gewinne aus Veräußerungsgeschäften werden nach 6 43 des Einkommensteuergesetzes durch den Ueberschuß der erzielten Einnahmen über die Ausgaben bargestellt. Die ersteren sind identisch mit dem Verkaufserlös, dem noch etwaige Nebenleistungen des Erwerbes hinzuzurechnen sind, wie z. B. die Uebernahme etwaiger Hypotheken durch ihn. Abzuziehen von dem Veräußerungspreis sind etwaige Leistungen und Kosten des Verkäufers, die durch "die Veräußerung bedingt sind, wie z. B. Ver- mittlungs-, Grundbuch-, Notariatsgebühren u. dgl.
Dem nach diesen Zu- und Abrechnungen sich ergebenden Verkaufserlös sind zur Ermittlung des Gewinns die Ausgaben gegenüberzustellen. Sie bestehen aus dem Anschaffungspreise zuzüglich der evtl, entstandenen Kosten, denen auch die Wertzuwachssteuer und den Wert erhöhende Verbesserungen hinzu zurechnen sind. Dagegen ist es nicht statthaft, Zinsen für das investierte Kapital, selbst wenn kein Ertrag erzielt worben ist, dem Anschaffungspreis zuzufchlagen.
Von den in einem Steuerabschnitt (Veranlagungsjahr) durch Spekulationsgeschäfte erzielten Gewinnen können die in der gleichen Zeit bei solchen Gescl)äften erlittenen Verluste in Abzug gebracht werden. Wer z. B. bei einem sonstigen Einkommen von 10 000 Rm. noch 5000 Rm. durch Spekulationsgewinne verdient und 6000 Rm. dabei verloren hat, der hat ein Einkommen von 10 000 Rm. und nicht etwa von 9000 Rm. zu versteuern.
Die hier behandelten Gewinne werden den übrigen Einkünften des Steuerpflichtigen hinzuge- rechnet und bann bie Steuer von der sich ergebenden Gesamtsumme nach dem für diese maßgebenden Tarifsatz berechnet.
Soweit die behandelten Veräußerungsgeschäste im Gewerbebetrieb des Steuerpflichtigen Vorkommen und dort durch die Buchführung als Teil seines gewerblichen Einkommens erschienen sind, werden sie nicht von den hier besprochenen Bestimmungen, sondern nur von den für die Besteuerung dieses Einkommens geltenden Vorschriften betroffen.
Das Hypothekenaufwerlungs - ge'etz vom Reichsgericht für rechtswirksam erklärt.
js. 3n einem Auftoertunasprozeh um ein Hypothekendarlehen hat daS Reichsgericht die Verfassungsmäßigkeit deS Hypothekenauf- wertungsgeseyes nachgeprüft und ausgesprochen, daß dieses Gesetz der Verfassung nicht widerspricht und deshalb rechtswirksam ist. In den reichsgerichtlichen Entschei-- dungsgrunden wird u. a. auSgeführt: SS ist in der öffentlichen Meinung in erster Linie ein Verstoß gegen Art. 153 R.-Verf. behauptet worden, weil die Regelung der Hypothekenaufwertung eine zwangsweise Entziehung von Rechten darstelle. Tatsächlich ließ aber die völlige
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Waisenrente unehelicher Kinder, deren valer vor dem 20. August 1923 gestorben ist. (§ 1259 der Reichsverflcherungsordnung vom 13. Juki 1923.)
Nack einer Entscheidung des Oberversicherungs- amtes Merseburg ist die Ansicht der Beklagten irrig, daß das Gesetz vom 13. Juli 1923, das bie Ausdehnung des § 1259 RBO. bezüglich der Gewährung der Waisenrente auch an uneheliche Kinder auf die Fälle ausspricht, In denen der Vater des unehelichen Kindes bereits vor Inkrafttreten des Gesetzes verstorben ist, keine Anwendung zu finden habe. Durch Art. 3 Nr. 10 des fraglichen Gesetzes sind auch bie unehelichen Kinber, die früher überhaupt keine Rente bezogen, rentendezugsberechtigt geworden. Nach der Verordnung des Reichsarbeitsministers vom 14. Juli 1923 ist Art. 3 Nr. 10 des Gesetzes am 20. August 1923 in Kraft getreten. Da es sich im vorliegenden Falle nicht um eine bisherige laufende Rente, sondern um einen neuen Anspruch handelt, haben die unehelichen Kinder, deren Vater vor dem 20. August 1923 gestorben sind, vom Inkrafttreten dieses Gesetzes ab Anspruch auf Waisenrente. Das Gesetz vom 13. Juli 1923 gibt diesen unehelichen Kindern einen neuen Anspruch auf Grund des Artikels 3 Nr. 10, und diese günstigeren Bestimmungen sind somit auf bie Fülle anzuwenden, in denen der Anspruch nach dem 20. August 1923 gestellt worden ist. Das Gericht vertritt auch den Standpunkt, daß das Gesetz auch nur aue der Erwägung heraus entstanden ist, den unehelich geborenen Kindern, deren Väter im Kriege gestorben sind und die demnach nicht in der Lage waren, die Mutter später zu heiraten, in sozialer Hinsicht zu helfen.
Unsicherheit der Auswertung eine gesetzliche Regelung im Interesse des gesamten Wirtschafts- lebens dringend geboten erscheinen. , Eine abschließende Regelung der Aufwertung ist von der Mehrheit des Reichstagsausschusses mit der Rot- Wendigkeit der Erhaltung von Ruhe, Ordnung und Sicherheit begründet worden. Es bandelt sich also nicht um eine Entziehung wohlbegründeter Rechte, sondern um eine Festsetzung und Begrenzung der durch die Geldentwer- tting erschütterten Rechtsverhältnisse. Außerdem würde die Entziehung von Gläubiger- rechten auch erfüllt sein durch die in der Reichsverfassung ausgestellten Erfordernisse für die Zulässigkeit der Enteignung. Was die Rückwirkung betrifft, so ist zu bemerken, daß grundsätzlich keine Bedenken dagegen bestehen, daß ein Gesetz sich rückwirkende Kraft beilegen kann. (V 621/24. — 4. Rovember 1925.)
Kammer^erichlsenLscheidung in Auswerlungsfragen.
Amtlich wird folgender Beschluß des Er st en Zivilsenats des preußischen Kammergerichts vom 15. Oktober d 3. bekannt- gegeben: Eine in der Zeit vom 15. 3uni 1922 bis zum 14. Februar 1924 erteilte Löschungsbew'.lli- gung ist eine ausreichende Löschungsunterlage selbst dann nicht, wenn s'.e über eine Zahlung der Hhpotheke:'forderung nichts enthält. ES bedarf vielmehr der Beibringung ergänzender Unterlag en. Solche sind der Rachwe'L eines ausdrücklichen Aufwertungsverz.chts im Sinne deS § 14 der Verordnung über Oie Einrichtung der Auswertungsstellen vmn 21. 3uli d. 3., oder bei bereits abgelaufener Anmeldefrist eine Bescheinigung der Äufwertungsstelle üoer die Richtanmel- dung.
Kammergericht.
Das Wohnungsamt kann bie ordnungsmäßig erfolgte Zuweisung einer Wohnung nicht zurück- nehmen, wenn sie dem Wohnungsuchenden ;u- gegangen ifi.
Aus ben Gründen: Wem das Wohnungsamt Räume zuweist, und ebenso, wenn es dem Verfü- aungsberechtigten einen ober mehrere Wohnung, juchende zum Zwecke des Abschlusses eines Mietvertrags namhaft macht, so wird es als Verwaltungsbehörde traft öffentlichen Rechts tätig. Für Verfügungen von der Art der wohnungsamtlichen Zuweifungen kommt eine Rechtskraftwirkung nicht in Bettackt. Verfügungen der Behörden können aber Sunächst stets abgeänbert werden, solange sie dem, ür den sie bestimmt sind, nicht zugegangen finb, enn als Akte des öffentlichen Rechts sind sie vor der erforderlichen Bekanntgabe überhaupt nicyt oor- banben. Die Verwaltungsbehörden haben nur auf das Gemeinwohl zu achten und ihr Verhalten allein in Rücksicht auf die allgemeinen Bedürfnisse ein- zurichten. Diese Regel muß jedoch eine Ausnahme erleiden, wenn auf Grund des öffentlich-rechtlichen Vorgangs, der zurückgenommen werden soll, bereits Rechte anderer entstanden sind. Verfügungen, die Rechte zur Entstehung gebracht haben,unterliegen b e m freien Wider- ruf nicht. Dieser nirgends allgemein ausgesprochene Grundsatz muß aus einer Reihe non Einzeloorschriften entnommen werden. (§ 115 DGB., § 311 HGB., § 32 Ges. über die Angelegenheiten Der Freiw. Gerichtsbarkeit u. a. tn.) Ist die Zuweisung durch das sachlich zuständige Wohnungsamt erfolgt, so kann sie nicht mehr qurüefgenommen werden, sobald sie dem Empfänger zugeganaen ist und damit den beiden Beteiligten die Befugnis zum Abschluß eines wohnungsrechttich gültigen Mietvertrages verliehen hat. (Kammergericht, 17 Z.- Senat vom 17. November 1924. 17 P. 95/24.)


