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Stadttiieal

taufmann vor mir elegante Erscheinung,

Konkordats zugesagten Einkünstc auch für den Fall des Rückganges der landwirtschaftlichen Konjunktur in vollem Mähe gesichert sein sollen.

Schon diese wenigen erwähnten Desttmmun- gen lassen die Annahme des auch sonst eine Reihe weitgehender staatlicher Zugeständnisse enthalten­den Konkordats recht bedenklich erscheinen. Der Hauptgefichtspunlt, der bei der Brur.eilung des Inhalts des Vertrages besonders beobachtet werden muh, ist aber- der, dah es sich bei der Annahme des Konkordats nicht um die Verab­schiedung eines jederzeit durch Parlamentsbe- schluh im Dedarsssalle zu ändernden Gesetzes, sondern um einen völkerrechtlichen, für Jahrhunderte bestimmenden Vertrag handelt, der, einmal angenommen, die Weimarer Ver­fassung und die ichige bayrische Staatsverfassung voraussichtlich weit überdauern wird.

Hunderten von Patronen in ihren bunten Gurten und vorsintflutlichen Schießprügeln bewaffnet zo­gen diese Komitatschibanden ständig durch die Straße. Des Rachts wurden fic ausgesandt, um in albanisches Gebiet ctnzufallen, zu brandschatzen und zu plündern. Vor dem Gasthaus Europa in Podgoriha, wo einer der berühmtesten Führer Luk L u k o i sein Quartier hatte, fand täglich eine Art Appell statt. Als ich Lukoi kennen lernte, glaubte ich nicht, einen albanischen Ausstands- sührer. sondern einen deutsch-böhmischen Groh-

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heil vermieden werken können. Man kennt an maßgebender etclk die Sisyphusarbeit der Ju­dikatur und seht doch dort dem Fasse keinen Voden ein. Der Sachunkundige per steht, Wa­ich meine und worauf ich hinzielc.

Wie häufig wird auch in einem Gesetze auf ein anderes Bezug genommen, und zwar auf einen ganz bestimmten Paragraphen. Welcher Rechtsgelehrte, weicher Steuergelehrte, welcher Derwaltungsbeamte höheren oder niederen Gra­des wollte sich rühmen, ganze Geseyestexle aus­wendig zu willen? So schlägt er alfo den zitierten Paragraph auf. T u t c v c» a 11 c i n? Ach nein, mit ihm tun es im Laufe der Zeit Tausende, viel­leicht Zehntausende von Ratsuchenden. Hal ein jeder sogleich das betreffende Geletz. die Ver­ordnung usw. zur Hand? Rein, er muß es auf dem Büchergestell, in der Bibliothek ober wer weiß wo sonst erst suchen! llnb alle zeitraubende Mühe wäre erspart geblieben, wenn das Gesetz den angezogenen Paragraphen an der einschlä­gigen Stelle abgedruckt hätte. Aber dieses so unendlich einfach- Rezept anzuwenden, fallt dem Gesetzgeber" häufig fo unendlich schwer. Ist das Papier wirklich so teuer? Kommt aber die Ge­setzesvorlage an die Volksvertreter, die doch letzten Endes die Verantwortung für den guten Gang der Desehgebungsmaschine und den Wort­laut der Gesetze tragen, ja. darrn ist unter den vielen Köpfen keiner, der zu sagen wagt: Was da geschrieben steht, verstehe ich iricht. und das Boll draußen verstcht's ganz gewiß auch nicht, weil der Wortlaut des gellenden Rechts sich aus dem Gesetze nicht entnehmen läßt und erst noch in einer höchst überflüssigen Weise unter Zuhilfe- «rahme von anderen häufig recht schwer beschass- baren Gesetzesstellen zusammengctragen werden muß. Sollte solches geschehen dürfen? Roch ist eS aber nicht das Schlimmste Ich finde dieses darin, wenn am Ende irgendeines Gesetzes. einerVerord- nung usw. als letzter Paragraph der Weisheit höchster Schluß steht:

Mit dem Inkrafttreten dieses Gesetzes sind alle entaegenstehenden gesetzlichen Destimmungeo ausgehoben."

Sollte mans wirklich glauben? Wer kennt ..alle" entgegenstehenden Bestimmungen? Hossent- sich doch derjenige, der den Entwurf des neuen Gesetzes in zeitraubender Arbeit verfaßt hat. Unk hätte er sich nicht die Mühe nehmen können, diese nunmehr außer Kraft tretenden Gesetze usw. im Lause der Zeil zusammenzustellen und in dem besagten letzten Paragraphen nunmehr einzeln aufzuführen?

Ich las einmal - - die Richtigkeit der Angabe kann ich im Augenblick nicht nachprüfen. daß in England leine Abänderung einer gesetzlichen Bestimmung stattfindet, ohne dah zugleich dör künftig geltende Wortlaut des ganzen Gesetzes neu veröffentlicht wird. 3m Einzelsalle mag diese Bestimmung überspannt sein und jedenfalls ir Deutschland den Staatssäckel mit Druckkosten allzu sehr belasten. Besteht aber die besagte englische Gesehgebungsgepflogenheit. fo tonn ihre weit­gehende Rachübung ben Gesetzgebern im Reicht, in Öen Ländern und sonstigen maßgebenden Stellen nur eindringlichst empfohlen werden Sie werden dann vielen, sehr vielen Zeit. Arbeit und Geld ersparen.

Rachdem uns die vorstebenden Ausführungen schon seit einiger Zeit übergeben waren, lesen wir soeben in einer Kundgebung des Präsidiums des Verbandes Mitteldeutscher Industrieller in Frankfurt a. M. folgenden Schlußsatz:

Wir wenden uns schließlich dagegen, daß Gesetze und Verordnungen in einer Form er­lernen. die außer von dem Verfasser höchstens von solchen verstanden werden, die durch fort­gesetztes Lesen amtlicher Anordnungen den Sinn für die Bedeutung der Sprache als Ausdrucks« mittel für Gedanken und Willensäußerungen der« Ihren haben.

Dem wäre nichts hinzuzufügen.

zu haben. Stattliche, saft l, blondes Haar, blaue Augen,

Sonntag, u. l adüs.8i< il iaili

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Gießen.

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beherrscht er siießend die deutsche Sprache Wiener Dialekt. Er hat auch lange in Wien und Graz Philosophie studiert, bis er wie alle Politik hineingerissen wurde. Bei dem Sommer- umsturz ist sein Besitztum in Slutari von den Gegnern ausgeplündert und völlig eingeäschert worden. Er selbst mußte siüchten.

Man sieht, wer hier auf dem Balkan Politik treibt, muh nicht nur mit Hab und Gut, sondern auch mit Leib und Seele für seine Meinung ein­st ehen. Der Kampf ist daher ehrlicher aber auch leidenschaftlicher und blutiger.

Mllte Dezember schlugen die Aufständischen unter Zoguls Führung überall an den Grenzen los, und drangen weit in Albanien vor. Das Ziel bildete die soeben eroberte Hauptstadt Tirana. Diese hat mit seinen 56000 Einwohnern die Resi­denzwürde erst seit bem Weltkrieg, und wohl auch nur deshalb, weil man sie den großen Städten mit 2040 000 Bürgern nicht gönnen wollte. Sku- tari lieh Dalona, und Durazzo ließ Kortscha nicht den Vorrang. Die großen im Rorden, Süden. Osten und Westen des Landes hatten ja mächtig werden können, da einigten sie sich auf das kleine Rest mitten drin, nahe den hohen Bergen mit vielen Moscheen und nur einer Kirche. Die kleinste Hauptstadl Europas mit der schönsten Lage!

Hier herrschte bisher die Regierung des frühe­ren griechisch-orthodoken Bischofs Fan R o l i. der jetzt vor seinem Vorgänger und Rachfolger Zogul nach Italien geflohen ist, ein Mann von umfallenden Kenntnissen, der viel in Europa gereift ist und sich auch mehrere Monate 1922 in Berlin aufgehalten hat. Die meisten übri­gen Minister sind Mohammedaner entsprechend den 75 Prozent mohammedanischer Albanesen. Sie gehören sämtlich der Partei der Radikal- Demokraten an. während sich die Anhänger Zo- guls meist als Rational-Demokraten bezeichnen. Ursprünglich waren für Dezember Parla­ments-Reuwahlen angesetzt, d cfe find aber jetzt durch den Umsturz üb rfrussig geworden.

Fan Roll und feine Minister standen, wie sie mir gegenüber häufig betonten, Deutschland außerordentlich freundschaftlich gegenüber Dies ist ohne weiteres erklärlich, weil man hier unten auf dem Balkan ganz genau weih, daß Deutschland anders als die eigenen Rachbarn keine politischen, sondern nur wirtschaft­liche und kulturelle Interessen hat.Gern würden wir diese noch enget gestalten", meinte Fan Roll. Aus diesem Grunde steht auch die Er­richtung eines albanischen Konsulates in Berlin zur Erörterung und mühte auherordentllch be­grüßt werden.

Vorläufig beschränken sich die Beziehungen zu Deutschland auf das Vorhandensein des deutschen Geschäftsträgers in Tirana und die zeitweilige Anwesenheit deutscher Ingenieure.

Rur in dem durch Ueberfällc berüchtigten Marmuraswald gibt es eine größere deutsche ©ie Ölung: die Deutsch-Danziger Holzverwer­tungsgesellschaftInag". Sie hat dort ihr Quar­tier aufgeschlagen, und mit einem ihrer Leiter, dem trefflichen Dr. Rücker ich wünsche ihm, dah er nicht mehr allzu lange in dieser Einöde haust konnte ich hier unten auf dem Balkan im europäischen Urwald ein Glas echtes Münche­ner auf Deutschlands Wohl trinken.

Unsere Gesetzgebungstechmk.

Don Amisgerichtsrat F. Gros, Mitherausgeber der Hessischen Gesetzessammlung. (Rachdruck, auch mit Quellenangabe, verboten.)

Wer, wie der Verfasser dieser Zeilen, seit langen Jahren die Gesetze eines deutschen Landes bearbeitet und sie auf ihren noch geltenden Wort­laut hin überprüft, vermag dte auherordent- lichen Schwierigkeiten, die mit der 'Bearbeitung eines jeden Gesetzesstoffes verbunden sind, aus­reichend zu würdigen. Der Laie, der einen Ge- setzesteft lieft, ahnt kaum die Fülle der Gesetzes- kenntnissc, die jener besitzen soll, der sich der Aufgabe unterzieht, werdendes Recht in end­gültige Gesetzesform zu gießen. Der Gesetzgeber mutz in erster Linie rechtshistorisch gebildet sein, damit er nicht Bestimmungen zu Gesetzeskraft verhilft, deren Unwert oder praktische Unbrauch­barkeit sich in früheren Zeitläuften ausreichend erwiesen hat. Er mutz es vermeiden, das neue Gesetz mit irgendeiner anderen der sonstigen nach Tausenden zählenden gesetzlichen Bestimmungen des Reiches oder seines Landes in Widerspruch zu setzen, et muh oder soll den Grund, das Ziel und die Wirkung geradezu jedes Ernzelsatzes des neuen Gesetzes erkennen und voraussehen. Dabei soll sich der Gesetzgeber einer klaren, deutlichen Sprache befleißigen, er soll Dunkelheiten und Mehrdeutigkeiten vermeiden, so daß ein jeder wenn irgend möglich ieöer Gebildete Sinn und Ziel einer Gesetzesbestimmung erfassen kann, da­mit, wie es schon vor jetzt fast sieben Iahrhun- derten im Sachsenspiegel hieß, ein jeder wie in einem Spiegel das Recht erschauen kann. Ist das in der heutigen Gesetzgebung stets der Fall?

Die Frage stellen, heißt sie bereits verneinen. Es ist weder Zweck noch Absicht, irgendein be­stimmtes Gesetz herauszugreifen, um an feinem Wortlaut oder auch nur schon an seiner säst inv verständlichen ileberfrbrift zu mäkeln. Ich will von allgemeinen Dingen reden, deren Wirkung schon so mancher am eigenen Leibe und am eigenen Geldbeutel spüren muf *. Wie oft tauchen bereits bei der Entstehung eines Gesetzes Streitfragen aus. die der Gesetzgeber mit einem etnygen Satze hätte vermeiden können. Er unterläßt es aber. Die Folge ist. dah nunmehr an allen möglichen Behörden, Gerichten. Verwaltungsstellen aller Art, Zweifel auftauchen, bisher friedliche Men­schen sich in die Haare geraten, Ströme von Tinte fliehen und unversiegbare Redebäche an deutschen grünen Tischen munter vorbeiplätschern In­stanzenzüge aller Grade werden in Bewegung gesetzt, und darinnen sitzt das rechtsuchende Publi­kum. Das Fahrgeld wird am Ende bezahlt, wenn die Kostenrechnung kommt. Und mit einem einzigen klaren Rechtssätze hätte das ganze Un-

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Zwei Sonntagsbriefe.

Sehr geehrte Redakion.

S'is nett ze glaube un doch woahr. nemlid), dah aich verzehmoal zou erntet Weihnachts­feier ingeloade sei morn. Des woar c wing viel, awer mer hunns gepackt, nämlich aich un mei Kadrinche hunn uns in de Erwett getaalt. In siewe Weihnachtsfestlichkeite is mei Kadrinche ge- gange, in de atmete siewe aich un des Fritzi, woas unser Bub is, hott in de Klaakinnerschvul sei Chtihkmdche arieht, e Zibbelkapp. c paar Schtrimb un Ebbel un Riß. E Woch vor de Feier- tag Hotts aagefange, un c Woch dernach is nach noch e Festlichkeit uff de annere gefolgt, baal in de Tornhall, baal in Sauersch G^al. nachher uff de Liewigshee, im katolische Vereinshau« un umgekehrt, Kory un gut, mer hott vor lauter Zores nett gewißt, ob mer e Bub odder e Mädche is. Siewemool hott mei Kaddrinche des Weih- nachtsliedSchlitte Rächt heilge Rächt" im Chor mitgefunge un nochheer nachts devon geträumt un im Traam hott se noch gefunge:Schiaaf in himmlicher Ruh". Schloss not, hun aich aus ineim Bett enniwer gerufe, 's werd Zeit, aich mecht nemlich aach schloofe un mei Rouh hawe, do draa is awcr nett ze denke, solange du singst. Bei den ibliche Derloosunge bei de Weihnacht feiern hunn aich aach c boarmol gewönne, atoct lauter Krimskrams mit dem aich nix aafangc kann. Zum Beischbicl zou meine drei lange Tu- wackspeife noch e Kleebche, en helzerne Koch- lefsel. c Wickeftnibbche, unn c Packetche Sieglack. Ich will sehe, daß aich de Sache uff c aaschtännig Weis' Widder loos Wern. Aich halt mer fest föi> genomme. aach in de Rädselwettbewerb vum Giesser Aazeiger inzetrete, ower erschtens woar mei Kobb vun bene viele Festlichkeite ganz dorch- ennamrer geroale un zom zweite reichte mei geografisch Kenntnisse nett wett über Lihel- sinne enaus, un Geschichte, Maddemahdtck, Füh- fil, Middelochie un wäi de fchee Wisseschafte all heiße, hunn mer mei Lebdag nett gepaßt. Un warum aach dene amtete, bat sich de Köbb mit Erfolg zerbroche hawe, däi schee Radselpteise wegschnabbe, des hält' aich aach nett fertig ge­braucht. im Gegetaal, aich fveue mich mtt bene viele Bicher, Kubberschtich- un Theaterkoarte- getomner, bene hoffen blich werd der Wegk vun Waaldgirmes un Rod heim nett allzoulang bis uff ihre öchberrsitz im Teater wem. Doah mei Freund Daalser in te Hondsgass aach en Preist krieht hott, freut mich noch gans befonnerschi. Er is nett domm un hott mer. mteh wäi aamool mei Schulussgab mach' Helle, wäi mer beim Kurschmann in bet Schoul gehockt bawwe,

chinderkla^igll, Wochen oller

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Dottsschullehrer und Volksschullehrerinnen eine viel durchgreisendere Macht, als sie der Antrag W i n d h v r st im Preußischen Abgeordnetenhaus im Februar 1889 der Kirche verschaffen wollte. Damals verlangte das Zentrunt nur, daß ein kirchlich beanstandeter Lehrer zur Erteilung des Religionsunterrichtes nicht weiter zu­gelassen werde. Rach dem bayrischen Konkordat kann ihm dagegen der Unterricht und die Er­ziehung der Kinder an ben katholischen Volks­schulen überhaupt untersagt werden. Auch im Rechnen. Schreiben und Zeichnen darf er nicht mehr an einer solchen Schule unterrichten. Er muß also pensioniert werden, wenn sich nicht vielleicht für seine Verwendung an einer der wenigen weltlichen Schulen in Bayern Gelegen­heit bietet. Der Antrag Windhorst ist seinerzeit im Preußischen Abgeordnetenhause. unter Ableh­nung einer Ausschuhberatung, mit allen Stirn-, men gegen die des Zentrums und der Polen ver­worfen worden. Als Redner der Konservativen erklärte damals der Hofprediger Stöcker einen Zustand für praktisch unhaltbar, bet dem der Staat die Lehrer anstellt, aber die Kirche auf religiösem Gebiete sie absetzt. Wie würde Stöcker erst das neue bayrische Konkordat beurteilt ha­ben. welches zwar die Volksschule theoretisch als Staatsschnle aufrechterhält, die Anstellung der Lehriräfte aber von kirchlicher Zustimmung ab­hängig macht und deren Entfernung aus katho­lischen Volksschulen auf kirchlichen Wunsch ge­währleistet. Wie derartige Bestimmungen nut den Art. 143149 der R ei chs ver f a s su n g vereinbar sein sollen, ist unersindltch. Wtrd doch im Art. 144 das gesamte Schul­wesen der Staatsaufsicht unter st eilt und im Art. 149, der den Religionsunterricht als ordentliches Lehrfach aufrechterhält, ein Zwang gegen den einzelnen Lehrer, biefen Unterricht zu erteilen, ausdrücklich abgelehnt.

Außer auf dem Schulgebiet enthält das bay­rische Konkordat noch auf einem anderen, beson­ders vollswirtschaftlich sehr wichtigen Gebtete Bestimmungen, die wohl mtt bem Wortlaut, aber schwerlich mit dem Geist der Reichsverfassung ver­träglich erscheinen. Um Deutschland von der Le­bensmitteleinfuhr nwglichst unabhängig zu ma­chen und zugleich dem Devollerungszuwachs bte Ansiedlung auf dem Lande zu erketchtem. be­zeichnet die Reichsverfassung die Fo rde.r u ng der Siedlung als eine der Aufgaben des Reiches und schreibt die Auflösung aller £ibct- kommisse vor. Rach dem bayrischen Konkordat sollen dagegen die Orden und Kongre- «ationc K bciügli» d-s ®runt>=rtocrto t.on jeder staatlichen Beschränkung bc f re 11 werden. Wohl spricht der Art. 2 des ÄonforbateÄ nur von einerbesonderen staatlichen Beschränkung oder Aufsicht^ Aus der Begründung ergibt ncy aber, dah. wie die übrigen juristischen Personen in Bayern so auch die Orden in Zukunft keinerlei 'Beschränkwrg hinsichtlich des Grimderwerbsunter- l iezen sollen. Wie sehr etn solcher Verzicht auf jede Staatsgenehmigung den Grunderwem der toten Hand begünstigt, ist klar. Saniber htnaus nimmt aber der bayrische Staat noch eine D tierung der bischöfl t ch e n S tu h le und Domkapitel in Grundbesitz " Aussicht, obwohl die Regierung, solange

war, Bedenken getragen hat. die gleiche, in bem Konkordat von 1817 enthaltene Vereinbarung zur Ausführung zu bringen. Angesichts der len dem Kriege außergewöhnlich stark schwmttenden landwirtschaftlichen Erträge wurde Dauern länd­lichen Grundbesitz in großem Ausmaße der Kirche überto offen müssen, wenn ihr die m Art, 10 ocs

Das bayrifcheKonkordat.

Don Ministerialdircktor a. D. Dr. Fleischer.

In den nächsten Wochen wird sich entscheiden, vb das von der bayrischen Regierung mit dem Papst vereinbarte Konkordat die Zustimn.ung oer Mehrheit des bayrischen Landtages findet. ES schweben in dieser Richtung dauernd Ver­handlungen zwischen der- Regiening und der den Ausschlag gebenden Deutschnativnalen Volkspartei. Das Schicksal des Konkordates ist nicht nur für Bayern, sondern auch für das übrige Deutschland von weittragender Bedeutung. Ist das Konkordat doch der erste von einer deutschen Regierung fett der Revolution mit der Kurie über kirchen- und schulpolttische Fragen geschlossene Vertrag. Wie bereits die bayrische Regierung offiziös angekündigt hat. sott und wird sein Inhalt, mindestens kirchlicherseits, als Muster für ein gleiches von der Reichsregierung f ü r das ganze Reich in Aussicht genommenes Abkommen benutzt werden.

Die meisten bis zum Beginn des vorigen Jahrhunderts in Kraft getretenen ftonforbata beschränken sich auf das k i rch enpolitische Gebiet. Das geltende bayrische vom 5. Juni 1817 erhält darüber hinaus nur die allgemeine Zu­sicherung (Art. V Abs. 4), daß die Bischöfe bei der Ausübung ihrer Pflicht, über die Glaubens­und Sittenlehre zu wachen, auch in Bezug auf die öffentlichen Schulen nicht gehindert werden sotten. Dagegen sind in dem neuen Konkordat nach dem Muster der von Pius IX. mit Oesterreich und den mittelamerikanischen Re­publiken geschlossenen Konkordate eingreifende Bestimmungen über das Schulwesen getroffen. Die Kurie enthält nicht nur weitgehende Rechte gegenüber der Besetzung der theologischen Fakultäten an den staatlichen Universitäten und hinsichtlich der Auswahl der Reli-- gionslehrer an den höheren Lehranstalten: durch die Art. 5 und 8 wird der Kirche auch ein maßgebender Einfluß auf d.e Auswahl der Lehrer, und zwar aller Lehrer, an den katho­lischen Volksschulen cingeräumt. An ka­tholischen Volksschulen dürfen fortan nur noch solche Lehrkräfte wirken, die .geeignet und bereit find, in verlas,iger W ife in der kathol schen Re- ligionskehre zu unterrichten und im Geiste des katholischen Glaubens zu erziehen." Heber diese Eignung entscheidet nicht der Staat, sondern die K i r ch e. Dem B schof und fernen Be­auftragten wird nicht nur die Beaufsichtigung und Lettung des Resigionsunterrichts übertragen, son­dern auch das Recht zugestanden ..Mißstände im religiös-sittlichen Leben der kathosischen Schüler wie auch ihre nachteiligen oder ungehörigen 'Be­einflussungen in der Schule" mit der Wirkung zu beanstanden, dah die staatliche Unterrihtsbehörde zu entsprechender Abhilfe verpflichtet ist. Wird ein Lehrer llrchsicherseits für ungeeignet für den Religionsunterricht erklärt, so ist feine Verwen­dung an katholischen Volksschulen nach diesen Bestimmüngen überhaupt ausgeschlossen.

Die Kttche erhäll damit über die gesamten

Albanien.

Don Robert Kempner.

(Rachdruck, auch mit Quellenangabe, verboten!) Durazzo, Ende Dezember 1924.

In Anbetracht der nunmehr deutlich erfembaten Bestrebungen Italiens, Jugoslawiens u. Griechen­lands, Albanien unter dem Vor­wand. es vermöge nicht sich selbst zu verwalten, in drei untergeordnete Telle zu zerlegen, sind die nach­stehenden Ausführungen von beson­derem Interesse. D. Red.

Reuer Ausruhr, Regierungswechsel, Einfall von Komitatschibanden: kann's anders fein, hier unten in Albanien, wo Abendland und Morgen­land ineinander übergehen, wo Christentum und Mohammedanismus um die Herrschaft ringen, wo Südslawen, Romanen, Griechen dieses un- kündbare Land von Belgiens Größe politisch und wirtschaftlich knechten wollen? Stets vul­kanisch brodelnd, stets kochend In leidenschaftlicher Liebe zur Freiheit nach innen und außen: das ist Albanien, das war es, und das bleibt es.

Vach dem Tode des größten Rationalhelden Georg Kastriota Skanderbeg (1467), dessen Bild auch heute noch bi der kleinsten Bauernkate wie im Arbeitszimmer des Mbiisters anzutresfen ist, kam das Land trotz heldenhafter Abwehrkämpfe unter türkische Herr­schaft. Viereinhalb Jahrhunderte gelang es nicht, das Joch abzuschütteln, bis in den Dalkan- friegen die Stunde der Freihett schlug, und durch die Londoner Konferenz 1913 Albaniens U n- ahhängigkeit von den Mächten erklärt und garantiert wurde.

Aber auch damit war dem Lande noch keine Ruhe geschenkt. Erst das positische Abenteuer des Prinzen Wied, der sich nur ein halbes Jahr in seinem Palast in Durazzo hallen konnte, ohne je das Innere seines Staates kennen zu lernen. Dann kam der Weltkrieg. Trotz seiner Reu- tralität wurde Albanien österreichisch-italienischer Kriegsschauplatz. Der Hafen von Da­lona war ein besonders heitzumstrittener Puntt. So wurde die Konsolidation deS jungen Staats­wesens verhindert. Rach dem Kriege sind es italienische und südslawische Macht- gelüfte, die ehrgeizigen Stammeshäuptlingen bei Aufständen im Innern moralisch und finanziell den Rücken stärkten.

Auch bei den soeben ausgebrochenen Unruhen handelt es sich letzten Endes um die Frage, ob die Westküste des Adriatischen Meeres italieni­sches oder jugoslawisches Einfluhgebiet sein und werden soll.

Bei einem reinen Agrarstaat auf primitiver Entwicklungsstufe wie Albanien spielen die Be­ziehungen zu den Rachbarstaaten die polttische Hauptrolle. Hinzu kommt, dah 800 000 Albanesen also ebensoviel wie im Lande selbst außer­halb der Staatsgrenzen wohnen, und zwar meist in Jugoslawien. Hier gibt es wette Gegenden mit vielen Dörfern, die fast aus­schließlich von Albanern bewohnt werden. Von größter Wichtigkeit ist es ferner für die Aus­landsbeziehungen, dah sämttiche telegraphischen R achr ich t en aus Albanien über Belgrad oder Rom gehen, so daß sie den dortigen Wünschen entsprechend gefärbt werden, und bas> übrige. Ausland meist ein falsches ober unvoll­ständiges Bild über die inneralbanischen Ver­hältnisse hat.

Bis zur Mitte dieses Jahres herrschte als Diktator der 29jährige serbenfreundllche Minister­präsident Achmed Bey Zogul, der schon mtt 23 Jahren Innenminister war. Seine Macht stützte sich vornehmlich auf die Grundbesitzer, die reichen Bays. Mehrere Jahre konnte er sich halten, und mit großer Umsicht und weitschauen­dem Blick führte er manche (Steuerung, besonders auch Schulen im Lande ein. Aber lange wollten die freiheitsiebenden Beybewohner sein Regiment nicht tragen, und die grobe Anzahl von Hi«^ richtungen seiner politischen Feinde, die öffentlich auf ben Marktplätzen stattfanden, lieh die Em­pörung gegen ihn wachsen.

Der von deutschen Einwanderern stammende 20jährige Student Bey Walter fasste den Ent­schluß, Zogul durch ein Attentat bei Selle zu schaffen. Seine Mordvorberettungen begann er damit, daß er sich für den Fall, bah er selbst umkäme, photographieren lieh, um fern Bild als Befreier bem Vaterland zu erhalten. Die rote albanische Rationalfahne mtt dem schwarzen Adler um die Brust gewunden, stürzte Walter ins Par­lament, traf den Ministerpräsidenten am Eingang des Sitzungssaales und feuerte auf ihn eine An­zahl Schüsse ab. Zogul brach schwer, aber nicht tödlich verletzt zusammen. Walter wurde nach heftiger Gegenwehr und Verfeuerung seiner letzten Patronen im Abort des Parlaments überwältigt und ins Gefängnis geworfen

Achmed Bey Zogul genas allmahsich, aber seine Stellung war erschüttert. Der Anstoß zur Revolution war gegeben und er mutzte zu seinen serb:schen Freunden außer Landes nach 'Belgrad flüchten. Doch fein Tatendrang und Ehr­geiz ließ ihm keine Ruhe. Er strebte von neuem nach seiner früheren Machtstellung tn Albanien und fand auch bei ferb.schen Politikern morallsche und geldliche Unterstützung.

Eine immer größere Anzahl feiner Anhänger versammelte sich auf seinen Ruf im letzten halben Jahre an der serbisch-albanischen Grenze wid ihr 2Iufenthalt wurde von der jugoslawischen R^ gierung sellistverstündlich geduldet. Rördsich von Slutari bildete die alle türsisch-montenegri- nische Grenzstadt Podgoritza, im Offen beä Landes die Gegend um Dibra, das historische Amselfeld, den Sammelpuntt der Zogulisten. Mit

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Samstag, 10. Januar 1925

Nr. 8 Zweites Blatt

Giehener Anzeiger (seneral-Anzeiger für Vderhesfen)