Blumenkohl 20 bis 100, Salat 10, Endivien 10 bis 20, Ober-Kohlrabi 5, Lauch 5 bis 10, Rettich 5 biS 30, Sellerie 10 bis 30; das Duiü>: Radieschen 10 Pf.
Bornotizcn.
— TageskalenderfürSamstag: Vortragssaal der Buchhandlung Keißner, 8 Uhr spricht Wilhelm Michel (Darmstadt). — Stenographen-Ge- sellschast Gabelsberger: Bereipsabend und Generalversammlung. — Leibdragoner: Versammlung 8.30 Uhr im „Frankfurter Hof". — Turnverein 1846: 8.30 Uhr Winterfest in der Turnhalle. — Geflügel- und Vogelzuchtverein: 8.30 Uhr Monatsoersamm- lung im „Pfälzer Hof". — Artillerieverein: 8.30 Uhr Monatsversammlung im Vereinslokal. — Lichtspielhaus, Bahnhofstraße: „Rintintin, der Hund von Karibu" und .Hedda Gabler". — Astoria- Lichtspiele: „Ein Tag. im.Paradies", „Fatty als Reisender". „Das Ehestandsgewitter".
_ Tageskalender für Sonntag: Stadttheater: 7 Uhr „Der Familientag" (Ende 9.30 Uhr). — V. H. C. Gießen Ausflug, Abfahrt morgens: 8.24 Uhr. — Markusgemcinde: 2 Uhr nachmittags, Turhalle, Vortrag und Gemeindefeier. — Goethebund 8.30 Uhr Kaufmännisches Dereinshaus Musikabend. — Oberhessischer Verein für innere Mission: 6 Uhr Festgottesdienst in der Stadtkirche. — Gesangverein Heiterkeit: 4 Uhr Neue Aula der Universität, Konzert. — Bauerschvr Gesangverein: 8 Uhr Universitäts-Restaurant Familienzusammen- klift. — Lichtspielhäuser wie Samstag.
-- Aus dem Stadttheaterbureau wird uns geschriebene Ts ist der Intendanz gelungen, für Donnerstag. 12. Rovember. ein Gastspiel der russischen Kleinkunstbühne „Der goldene Hahn" zu vereinbaren. Die Darbietungen der Gäste, die eigene Dekorationen mitbringen, sind im Stile „frcS blauen Bogels" gehalten, dessen Gastspiel im Juni d. 3. so außergewöhnlichen Anklang gefunden hat.
— Reichszentrale für Heimat- d i e n st. Mvntaaabend Dortrag von Privatdozent Dr. Raab-Gießen über: „Die Revaratrons- frage, Entwicklung, Aussichten und Aufgaben .
ßll. Bon der Landes-Universität Gießen. Der ordentliche Professor für Reues Testament an unserer Universität Lic theol. Georg Bertram wurde von der Theologischen Fakultät der Universität Berlin zum Doktor der Theologie ehrenhalber promoviert.
•• D i e Wahlbezirks-Einteilung in der Stadt Gießen zur bevorstehenden Stadtverordneten-, Kreistags- und Provinziallagswahl wird im heutigen Anzeigenteil bekannt- gegeben. Die Wahlzeit ist in Gießen auf die Zeit von 9 Uhr vormittags bis nachmittags 6 Uhr festgesetzt.
** Der Turnverein von 1846 hielt am Donnerstag seine Hnuvtverlammluna ab. die sehr gut besucht war. Mit großer Befriedigung kann der Brrein auf das abgelaufene Geschäftsjahr blicken. Der 1. Sprecher, Universitats-Ob^- inspektor Erle, gab einen umfassenden Bericht über die Tätigkeit des Borstandes und dankte allen BorstandsmitgliÄ>ern und Turnern für ihre selbstlose und uneigennützige Arbeit. Er ermahnte zu treuem Zusammenhalten im Interesse der großen deutschen Turnsache. Hervorzuheben ist, daß die Mitgliederzahl auf 764 (ohne Schüler und Schülerinnen) gestiegen ist, im letzten Jahre traten 245 neue Mitglieder dem Verein bei Oberturiiwart Erb berichtete über die tur- ncrische und sportliche Tätigkeit, Frqnz Sauer über lüejenige im Schwimmen, Grimm über die Erfolge der Spieler, Hergenrother berichtete über die Fechter und Roth über die Iugendabteilung. Alle Berichte zeugten von den besten Erfolgen. Im ganzen wurden 245 Siege, darunter viele erste, errungen. Dereinsrechner R e i n i n g erstattete den Rechnungsbericht. Bon den nach den Satzungen ausscheideiwen Vorstandsmitgliedern wurdeii wiedergewahlt: Uver- turnwart Erb, Rechner Rein in g, Gegenschreiber Friedrich Bellos, Beisitzer Georg Dellvf, Spielwart Peter Grimm, Schwimm- wart Franz Sauer und Fechtwart Karl Hergenrother. Reugewählt wurden: Regierungs- Baurat M a n g o l d als 2. Sprecher, Karl Reu-
Die Rechtsecke.
Aus der
„Hessischen Rechtsprechung".
Eine Milchverkaufsordnung kann vorschrei- ben, daß Milch, die zwar verändert ist, aber einen bestimmten Mindestfettgrhalt nicht aufweist, als „Magermilch" verlauft werben muß.
Die Milchverlaufsordnung der Stadt Worms vom 6. Juli 1903 schreibt in §3 vor : „Milch darf nur als „Vollmilch" oder als „Magermilch" in den Verkehr gebracht werden. — „Vollmilch" ist das unveränderte Gesamtgemelke einer oder mehrerer ganz ausgemolkener Kühe, mit mindestens 3 v. H. Fettgehalt. Als „Magermilch" ist zu bezeichnen: 1. Milch, der Fett (Rahm) entnommen ist; 2. unveränderte Milch, deren Fettgehalt weniger als 3 v. H. beträgt. Unter Milch ohne nähere Bezeichnung ist st e t s Vollmilch zu verstehen."
Der Angeklagte hat unveränderte Kuhmilch, deren Fettgehalt weniger als 3 Prozent betrug, ohne nähere Bezeichnung — also als Vollmilch — in Worms in den Verkehr gebracht, obwohl er vom Polizeiamt Worms auf die oben wiedergegebenen Vorschriften aufmerksam gemacht worden war, und ist deshalb bestraft worden. Er legte Revision ein und rügte Gesetzesverletzung bei Anwendung des materiellen Rechts auf den festgestellten Tatbestand. Die Revision wurde vom Oberlandesgericht Darmstadt zurückgewiesen, und es blieb deshalb bei der Bestrafung.
Aus den Gründen ist mitzuteilen: Das Reichsnahrungsmittelgeseh hat die hier in Frage kommende Materie nicht so umfassend geregelt, daß neben ihm nicht noch andere in dieses Gebiet fallende Bestimmungen zu Recht bestehen können. Der § 5 des Rahrungsmittel^ehes, auf den sich die Revision stütze, habe nur die Bedeutung, daß, falls die Regelung der Materie durch das Reich erfolgen sollte, dies aus dem dort genannten Wege für bas ganze Reichsgebiet geschehen könne. Soweit Vorschriften für das Reich nicht erlassen werden, sei die landesrechtliche Regelung unter der Beschränkung des Paragraphen 8 des Rahrungsmittelgesehes zulässig. Da eine Regelung im Sinne des zitierten § 5 — diese Spezialbestimmung kommt hier in Frage — von Reichswegen nicht erfolgt ist, stand der Erlassung des § 3 der genannten Milchverkaufsordnung nichts im Wege. Letztere sei auf dem in Hessen gesetzlich vorgeschriebenen Wege zustande gekommen. Von einem Verstoß gc-ien den verfassungsmäßigen Grundsatz, daß Rc: - recht Landesrecht breche, könne keine Rede sein. Das Oberlandesgericht tritt auch der Revisionsrüge, daß dem Angeklagten in unzulässiger Weise zugemutet werde, naturreine Milch als
„Magermilch" zu verkaufen, nicht bei, gesteh- vielmehr der Milchverkaufsordnung .das Recht zu, im Wege der gesetzlichen Interpretation zu erklären, was unter „Dolünilch" und was unter „Magermilch" zu verstehen sei. Die Verkaufs- Ordnung halte sich in den Grenzen des Zulässigen, wenn sie zum Schuhe der Gesundheit- des Verbraucherpublikums bestimmt, daß „Vollmilch" einen Fettgehalt von mindestens 3 Proz. haben müsse. Der Ausdruck „Magermilch" weise nicht auf eine künstliche Veränderung hin, sondern solle nur erkennen lassen, daß die Milch nicht den für Vollmilch vorgeschriebenen Fettgehalt von mindestens 3 Prozent habe. Die Milchverkaufsordnung für den Kreis Mainz vom 23. Mai 1905 habe die gleiche Bestimmung. Der erkennende Senat habe keine Veranlassung, von der in seinem Urteil vom 23. Dezember 1909 vertretenen Auffassung abzuweichen. Daß der Angeklagte schuldhaft gehandelt habe, ergebe sich aus seiner vorherigen polizeilichen Verwarnung. (Urteil des Oberlandesgerichts Darmstadt vom 28. Rovember 1924. <5.119'24.)
3m Leschlagnahmeversahren ist der Wohnungssuchende, zu dessen Gunsten die Beschlagnahme erfolgt, nicht Partei. Ein Beisitzer des Mieteinigungsamtes ist deshalb wegen Verwandtschaft mit ihm von der Ausübung seines Amtes nicht kraft Gesetzes ausgeschlossen.
Die Vorschriften der Zivilprozeßordnung über die Ausschließung und Ablehnung der Gerichtspersonen gelten nach § 8, 37 des Mieterschutzyesetzes sinngemäß auch für die Mitglieder des Mieteini- gungsamtes. Nach der Zivilprozeßordnung ist der Bruder einer Partei von der Ausübung des Richteramtes ausgeschlossen. Parteien waren im vor- liegenden Falle: Der Grundeigentümer S., der Einsatzberechtigte I. und die Gemeinde F. Der Wohnungssuchende A., für den die Gemeinde die Wohnung beschlagnahmt hat, war nicht Partei, ist im Verfahren vor dem Mieteinigungsamt auch nicht aufgetreten. Die Beschlagnahme zu seinen Gunsten besagt nicht mehr, als daß die Gemeinde beabsichtigt, dem Verfügungsberechtigten anzusinnen, einen Mietvertrag mit ihm abzufchließen. Lehnt der Berechtigte dies ab, so ist das Mieteinigungsamt wegen Abschlusses eines Zwangsmietvertrags' von der Gemeinde anzugehen. Ein Bruder des Wohnungssuchenden war demnach nicht von der Ausübung des Beisitzeramts traft Gesetzes ausgeschlossen. Wegen Besorgnis der Befangenheit kann der Beisitzer nach § 43 der Zivilprozeßordnung nicht mehr abgelehnt werden, nachdem sich der Beschwerdeführer auf eine Verhandlung vor dem Mieteinigungsamt eingelassen hat, ohne den ihm bekannten Äblebnungsgrund zuvor geltend zu machen. (Oberlandesgericht Darmstadt, I, Zivilsenat vom 5. Februar 1925 W. 747/24.)
ter als Beisitzer und Wilhelm Loh als Jugend- lixirL
** Gesellschaft für Erd- u nd Völkerkunde. Dor einem zahlreichen Publikum sprach am Donnerstagabend in der Reuen Aula der Universität der Generalstabsmajor a. D. Dr. jur. et rer. pol. Tzschirner-Berlin über das Thema „Im Generalstabsdienst nach Bagdad und Persien." Der Vortragende erzählte in recht fesselnder Weise aus dem reichen Schatze seiner Kriegserinnerungen, wodurch er seiner Hörerschaft ein anschauliches Bild von Land und Leuten und den damaligen Geschehnissen im Orient vermittelte. Im Dienste des Generalstabs kam der Redner 1915/16 über den Balkan, die Türkei, das heutige Syrien und Palästina nach Bagdad und Westpersien, wo ihm die Aufgabe zufiel, einer verstärkten russischen Kavalleriedivision unter dem General Prinz Bjeloselski lämpfend entgegenzutreten. Die kriegerischen persischen Reiterstämme hatten den deutschen Offizier auf Schleichwegen über das Hochgebirge in ihre von Europäern noch nie betretenen Gebiete geholt, um unter seiner Führung ihre Heimat vor den gehaßten russischen Erbfeinden zu schützen. Auch
die an der Front unter schwedischem Befehl noch vorhandene reguläre persische ©enbarmerie aller Waffen wurde dem Vortragenden damals unterstellt. Es gelang, den immer wieder vor- stoßenden russischen Prinzen zurückzuweisen, bis der durch Feldmarschall von der Goltz Pascha in Kut-el-Amara eingeschlossene englische General Townshend vor den Türken kapituliert hatte und dadurch ein türkisches Armeekorps zum Einsatz gegen Kermanschah frei wurde. Die märchenhafte, von den Jahrtausenden kaum berührte Welt des türkischen, arabischen und mit uralter Kultur erfüllten persischen Orients, bildhaft gemacht durch Originalaufnahmen des Vortragenden, erstanden an diesem Abend vor den Zuhörern. Das Sterben des unglücklichen Ar- meniervolkes in der winterlichen Euphratwüste wurde geschildert. Im Hinblick auf die neuesten Ereignisse bei den Drusen und in Damaskus wurden u .a. auch einige Aufnahmen des Vortragenden aus Syrien und Palästina vorgeführt. Der genußreiche Abend wurde dem Redner mit lebhaftem Beifall gedankt.
k. Frontfliegcr im Westen. Am Donnerstag abend fand in der Turnhalle am
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OSvxckdOgarten etn vorn Otangtextfc&en Orden veranstalteter Lichtbilder-Vortrag statt, in dem Dr. Kuermann. Leutnant und BUdvffizier der ehern. 210. St Fliegerabteilung 23 2b, über das Thema . Frontflieger im Westen" sprach An Hrmd zahlreicher sehr guter Fliegeraufnahmen zeigte der Redner zunächst das Leben und Treiben auf dem Flugplätze hinter der Front und die Zusammenarbeit zwischen Flieger und eigener Artillerie. 11. a. erklärte er. wie es dem Flieger möglich ist, auS der Höhe die feindlichen Batterien, das eigene und das feindliche Grabennetz und die Vornahme von Erdarbeiten zu er- femten. Anschließend wurden Ausnahmen aus den Trichterfeldern in Flandern, andrer Somme, am Chemin des DameS, bei Reims und Royvn gezeigt. Besonders eingehend beschäftigte sich der Redner mit den Kämvfen, die um den Besitz des Mt. Renaud bei Royon geführt wurden. Trotz des verheerenden Artilleriefeuers gelang es erst nach zweimaligem vergeblichen Versuch, diese Höhe, die von den Franzosen mit großer Zähigkeit verteidigt touret, m deutschen Besitz zu bringen. Werter kam der Redner auf die Bor- marschtage im März 1918 zu sprechen und zeigte im Lichtbild vorgehende deutsche Infanterie, zer- trommelte englische Stellungen, die Wirkung der deutschen Gasgranaten und die Angriffe der englischen Tanks. Im Verlauf seiner Ausführungen kam der Vortragende auch auf die deutsche Verkehrs flieg erei nach dem Kriege zu sprechen und zeigte an Hand einiger Tabellen und Bilder den großen Fortschritt, den die deutsche Verkehrsslregerei, an deren Spitze die Junkers- Werke in Dessau stehen, in den letzten Jahren gemacht haben. Der Vortrag wurde sehr beifällig ausgenommen.
’• D i e Deutsch nationale Lrauen- gruppe hielt unter dem Vorsitz von Frau Klewih einen Vortragsabend ab. Frau Stadt- rat Kausler sprach über das Thema: „Die Frau int politischen Leben". In eindrucksvollen, scharf umriffenen Gedanlengängen zeigte die Rednerin den Wert der Frauenarbeit in dem großen Betrieb deS Berliner Stadtparlaments. In großen Zügen streifte sie alle Gebiete, in denen gerade die anftrengenbe Kleinarbeit nur von Frauen geleistet werden kann, durch die oft Großes erreicht wird. Die letzten politischen Ereignisse berührend, zeigte Frau Kausler ihr tiefes Wissen auf dem Felde der politischen Tätigkeit. Reicher Beifall lohnte die ausgezeichneten Ausführungen.
Kirchlich« Nachrichten.
Evangelische Gemeinden.
Gießen. Sonntag. 8. Rovember. 22. n. Trinitatis. Stadttirche. 9'/,: Pfarrer Becker. 11: Kinderkirche für die Markusgemeinde. Pfarrer Becker. 6 Uhr: Festgottesdienst aus Anlaß des Iahresfestes deS Oberhess. Vereins für innere Mission Pfarrer Dr. Ritter aus Marburg. - IohannesttrSe. 9'/,: Zugleich Militärgvt tesdienst. Pfarrer Ausfeld. 11: Kinderkirche für d. IohanneSgemeinde. Pfr Ausfeld. 5: Pfr. Bechtholshe'mer. 8: Bibelbesprechung im Iohannessaal. Pfr. Mahr. — Konfirmandensaal, Liebigstraße 56. 2: Laubstummengottesdienst. Psr. Bechtolshcimer. - Kirchberg. 10; 11: Heil. Abendmahl f. d. Iug. v. Lollar. Mainzlar. 17». — Wieseck. Erntedankfest. 9' /„Opfer f. d. Epilept^Anstalt.Rieder- Ramstadt, 10'/. Kinderk., 77, ßiturg. Erntedankfeier. Watzenborn - Garbenteich. Watzenborn-Steinberg: 9: Beichte, anschl. Gottesdienst und heiliges Abendmahl der Jugend. Garbenteich: L
Katholische Gemeinden.
Gießen. Samstag, den 7. Rod. 4'/, u. 7 Beichte. Sonntag, den 8. Rov. 23. Sonntag nach Pfingsten 61/, Beichte, 7 Messe, Kom. der Jünglinge, 8 Kom„ 9 Hochamt mit Pred., 11 Messe mit Pred., 57- Christenlehre u. Andacht. - Grünberg. 97, Messe mit Pred. — Hungen. 97, Hochamt mit Pred. - Lich. 77? Messe mit Pred.
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