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Blumenkohl 20 bis 100, Salat 10, Endivien 10 bis 20, Ober-Kohlrabi 5, Lauch 5 bis 10, Rettich 5 biS 30, Sellerie 10 bis 30; das Duiü>: Radies­chen 10 Pf.

Bornotizcn.

TageskalenderfürSamstag: Vor­tragssaal der Buchhandlung Keißner, 8 Uhr spricht Wilhelm Michel (Darmstadt). Stenographen-Ge- sellschast Gabelsberger: Bereipsabend und General­versammlung. Leibdragoner: Versammlung 8.30 Uhr imFrankfurter Hof". Turnverein 1846: 8.30 Uhr Winterfest in der Turnhalle. Geflügel- und Vogelzuchtverein: 8.30 Uhr Monatsoersamm- lung imPfälzer Hof". Artillerieverein: 8.30 Uhr Monatsversammlung im Vereinslokal. Lichtspielhaus, Bahnhofstraße:Rintintin, der Hund von Karibu" und .Hedda Gabler". Astoria- Lichtspiele:Ein Tag. im.Paradies",Fatty als Reisender".Das Ehestandsgewitter".

_ Tageskalender für Sonntag: Stadttheater: 7 UhrDer Familientag" (Ende 9.30 Uhr). V. H. C. Gießen Ausflug, Abfahrt mor­gens: 8.24 Uhr. Markusgemcinde: 2 Uhr nach­mittags, Turhalle, Vortrag und Gemeindefeier. Goethebund 8.30 Uhr Kaufmännisches Dereinshaus Musikabend. Oberhessischer Verein für innere Mission: 6 Uhr Festgottesdienst in der Stadtkirche. Gesangverein Heiterkeit: 4 Uhr Neue Aula der Universität, Konzert. Bauerschvr Gesangverein: 8 Uhr Universitäts-Restaurant Familienzusammen- klift. Lichtspielhäuser wie Samstag.

-- Aus dem Stadttheaterbureau wird uns geschriebene Ts ist der Intendanz ge­lungen, für Donnerstag. 12. Rovember. ein Gast­spiel der russischen KleinkunstbühneDer gol­dene Hahn" zu vereinbaren. Die Darbietungen der Gäste, die eigene Dekorationen mitbringen, sind im StilefrcS blauen Bogels" gehalten, dessen Gastspiel im Juni d. 3. so außergewöhn­lichen Anklang gefunden hat.

Reichszentrale für Heimat- d i e n st. Mvntaaabend Dortrag von Privatdozent Dr. Raab-Gießen über:Die Revaratrons- frage, Entwicklung, Aussichten und Aufgaben .

ßll. Bon der Landes-Universität Gießen. Der ordentliche Professor für Reues Testament an unserer Universität Lic theol. Georg Bertram wurde von der Theologischen Fakultät der Universität Berlin zum Doktor der Theologie ehrenhalber promoviert.

D i e Wahlbezirks-Einteilung in der Stadt Gießen zur bevorstehenden Stadtverordneten-, Kreistags- und Provinzial­lagswahl wird im heutigen Anzeigenteil bekannt- gegeben. Die Wahlzeit ist in Gießen auf die Zeit von 9 Uhr vormittags bis nachmittags 6 Uhr festgesetzt.

** Der Turnverein von 1846 hielt am Donnerstag seine Hnuvtverlammluna ab. die sehr gut besucht war. Mit großer Befriedigung kann der Brrein auf das abgelaufene Geschäfts­jahr blicken. Der 1. Sprecher, Universitats-Ob^- inspektor Erle, gab einen umfassenden Bericht über die Tätigkeit des Borstandes und dankte allen BorstandsmitgliÄ>ern und Turnern für ihre selbstlose und uneigennützige Arbeit. Er ermahnte zu treuem Zusammenhalten im Inter­esse der großen deutschen Turnsache. Hervorzu­heben ist, daß die Mitgliederzahl auf 764 (ohne Schüler und Schülerinnen) gestiegen ist, im letzten Jahre traten 245 neue Mitglieder dem Verein bei Oberturiiwart Erb berichtete über die tur- ncrische und sportliche Tätigkeit, Frqnz Sauer über lüejenige im Schwimmen, Grimm über die Erfolge der Spieler, Hergenrother be­richtete über die Fechter und Roth über die Iugendabteilung. Alle Berichte zeugten von den besten Erfolgen. Im ganzen wurden 245 Siege, darunter viele erste, errungen. Dereinsrechner R e i n i n g erstattete den Rechnungsbericht. Bon den nach den Satzungen ausscheideiwen Vor­standsmitgliedern wurdeii wiedergewahlt: Uver- turnwart Erb, Rechner Rein in g, Gegen­schreiber Friedrich Bellos, Beisitzer Georg Dellvf, Spielwart Peter Grimm, Schwimm- wart Franz Sauer und Fechtwart Karl Her­genrother. Reugewählt wurden: Regierungs- Baurat M a n g o l d als 2. Sprecher, Karl Reu-

Die Rechtsecke.

Aus der

Hessischen Rechtsprechung".

Eine Milchverkaufsordnung kann vorschrei- ben, daß Milch, die zwar verändert ist, aber einen bestimmten Mindestfettgrhalt nicht aufweist, alsMagermilch" verlauft werben muß.

Die Milchverlaufsordnung der Stadt Worms vom 6. Juli 1903 schreibt in §3 vor : Milch darf nur alsVollmilch" oder als Magermilch" in den Verkehr gebracht werden. Vollmilch" ist das unveränderte Gesamtgemelke einer oder mehrerer ganz ausgemolkener Kühe, mit mindestens 3 v. H. Fettgehalt. AlsMager­milch" ist zu bezeichnen: 1. Milch, der Fett (Rahm) entnommen ist; 2. unveränderte Milch, deren Fettgehalt weniger als 3 v. H. beträgt. Unter Milch ohne nähere Bezeichnung ist st e t s Vollmilch zu verstehen."

Der Angeklagte hat unveränderte Kuhmilch, deren Fettgehalt weniger als 3 Prozent betrug, ohne nähere Bezeichnung also als Vollmilch in Worms in den Verkehr gebracht, obwohl er vom Polizeiamt Worms auf die oben wieder­gegebenen Vorschriften aufmerksam gemacht wor­den war, und ist deshalb bestraft worden. Er legte Revision ein und rügte Gesetzesverletzung bei Anwendung des materiellen Rechts auf den festgestellten Tatbestand. Die Revision wurde vom Oberlandesgericht Darmstadt zu­rückgewiesen, und es blieb deshalb bei der Be­strafung.

Aus den Gründen ist mitzuteilen: Das Reichsnahrungsmittelgeseh hat die hier in Frage kommende Materie nicht so umfassend geregelt, daß neben ihm nicht noch andere in dieses Gebiet fallende Bestimmungen zu Recht bestehen können. Der § 5 des Rahrungsmittel^ehes, auf den sich die Revision stütze, habe nur die Bedeutung, daß, falls die Regelung der Materie durch das Reich erfolgen sollte, dies aus dem dort genannten Wege für bas ganze Reichsgebiet geschehen könne. Soweit Vorschriften für das Reich nicht erlassen werden, sei die landesrechtliche Rege­lung unter der Beschränkung des Paragraphen 8 des Rahrungsmittelgesehes zulässig. Da eine Re­gelung im Sinne des zitierten § 5 diese Spezialbestimmung kommt hier in Frage von Reichswegen nicht erfolgt ist, stand der Er­lassung des § 3 der genannten Milchverkaufs­ordnung nichts im Wege. Letztere sei auf dem in Hessen gesetzlich vorgeschriebenen Wege zu­stande gekommen. Von einem Verstoß gc-ien den verfassungsmäßigen Grundsatz, daß Rc: - recht Landesrecht breche, könne keine Rede sein. Das Oberlandesgericht tritt auch der Revisions­rüge, daß dem Angeklagten in unzulässiger Weise zugemutet werde, naturreine Milch als

Magermilch" zu verkaufen, nicht bei, gesteh- vielmehr der Milchverkaufsordnung .das Recht zu, im Wege der gesetzlichen Interpretation zu erklären, was unterDolünilch" und was unter Magermilch" zu verstehen sei. Die Verkaufs- Ordnung halte sich in den Grenzen des Zu­lässigen, wenn sie zum Schuhe der Gesundheit- des Verbraucherpublikums bestimmt, daßVoll­milch" einen Fettgehalt von mindestens 3 Proz. haben müsse. Der AusdruckMagermilch" weise nicht auf eine künstliche Veränderung hin, son­dern solle nur erkennen lassen, daß die Milch nicht den für Vollmilch vorgeschriebenen Fett­gehalt von mindestens 3 Prozent habe. Die Milchverkaufsordnung für den Kreis Mainz vom 23. Mai 1905 habe die gleiche Bestimmung. Der erkennende Senat habe keine Veranlassung, von der in seinem Urteil vom 23. Dezember 1909 vertretenen Auffassung abzuweichen. Daß der Angeklagte schuldhaft gehandelt habe, ergebe sich aus seiner vorherigen polizeilichen Verwarnung. (Urteil des Oberlandesgerichts Darmstadt vom 28. Rovember 1924. <5.119'24.)

3m Leschlagnahmeversahren ist der Wohnungs­suchende, zu dessen Gunsten die Beschlagnahme erfolgt, nicht Partei. Ein Beisitzer des Miet­einigungsamtes ist deshalb wegen Verwandt­schaft mit ihm von der Ausübung seines Amtes nicht kraft Gesetzes ausgeschlossen.

Die Vorschriften der Zivilprozeßordnung über die Ausschließung und Ablehnung der Gerichtsper­sonen gelten nach § 8, 37 des Mieterschutzyesetzes sinngemäß auch für die Mitglieder des Mieteini- gungsamtes. Nach der Zivilprozeßordnung ist der Bruder einer Partei von der Ausübung des Rich­teramtes ausgeschlossen. Parteien waren im vor- liegenden Falle: Der Grundeigentümer S., der Ein­satzberechtigte I. und die Gemeinde F. Der Woh­nungssuchende A., für den die Gemeinde die Woh­nung beschlagnahmt hat, war nicht Partei, ist im Verfahren vor dem Mieteinigungsamt auch nicht aufgetreten. Die Beschlagnahme zu seinen Gunsten besagt nicht mehr, als daß die Gemeinde beabsichtigt, dem Verfügungsberechtigten anzusinnen, einen Mietvertrag mit ihm abzufchließen. Lehnt der Be­rechtigte dies ab, so ist das Mieteinigungsamt wegen Abschlusses eines Zwangsmietvertrags' von der Gemeinde anzugehen. Ein Bruder des Woh­nungssuchenden war demnach nicht von der Aus­übung des Beisitzeramts traft Gesetzes ausge­schlossen. Wegen Besorgnis der Befangenheit kann der Beisitzer nach § 43 der Zivilprozeßordnung nicht mehr abgelehnt werden, nachdem sich der Be­schwerdeführer auf eine Verhandlung vor dem Mieteinigungsamt eingelassen hat, ohne den ihm bekannten Äblebnungsgrund zuvor geltend zu machen. (Oberlandesgericht Darmstadt, I, Zivilsenat vom 5. Februar 1925 W. 747/24.)

ter als Beisitzer und Wilhelm Loh als Jugend- lixirL

** Gesellschaft für Erd- u nd Völkerkunde. Dor einem zahlreichen Publi­kum sprach am Donnerstagabend in der Reuen Aula der Universität der Generalstabsmajor a. D. Dr. jur. et rer. pol. Tzschirner-Berlin über das ThemaIm Generalstabsdienst nach Bagdad und Persien." Der Vortragende erzählte in recht fesselnder Weise aus dem reichen Schatze seiner Kriegserinnerungen, wodurch er seiner Hörer­schaft ein anschauliches Bild von Land und Leuten und den damaligen Geschehnissen im Orient vermittelte. Im Dienste des Generalstabs kam der Redner 1915/16 über den Balkan, die Türkei, das heutige Syrien und Palästina nach Bagdad und Westpersien, wo ihm die Aufgabe zufiel, einer verstärkten russischen Kavalleriedivi­sion unter dem General Prinz Bjeloselski lämpfend entgegenzutreten. Die kriegerischen persischen Reiterstämme hatten den deutschen Offizier auf Schleichwegen über das Hochgebirge in ihre von Europäern noch nie betretenen Gebiete geholt, um unter seiner Führung ihre Heimat vor den gehaßten russischen Erbfeinden zu schützen. Auch

die an der Front unter schwedischem Befehl noch vorhandene reguläre persische ©enbarmerie aller Waffen wurde dem Vortragenden damals unterstellt. Es gelang, den immer wieder vor- stoßenden russischen Prinzen zurückzuweisen, bis der durch Feldmarschall von der Goltz Pascha in Kut-el-Amara eingeschlossene englische Ge­neral Townshend vor den Türken kapituliert hatte und dadurch ein türkisches Armeekorps zum Einsatz gegen Kermanschah frei wurde. Die märchenhafte, von den Jahrtausenden kaum be­rührte Welt des türkischen, arabischen und mit uralter Kultur erfüllten persischen Orients, bild­haft gemacht durch Originalaufnahmen des Vor­tragenden, erstanden an diesem Abend vor den Zuhörern. Das Sterben des unglücklichen Ar- meniervolkes in der winterlichen Euphratwüste wurde geschildert. Im Hinblick auf die neuesten Ereignisse bei den Drusen und in Damaskus wur­den u .a. auch einige Aufnahmen des Vortra­genden aus Syrien und Palästina vorgeführt. Der genußreiche Abend wurde dem Redner mit lebhaftem Beifall gedankt.

k. Frontfliegcr im Westen. Am Donnerstag abend fand in der Turnhalle am

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OSvxckdOgarten etn vorn Otangtextfc&en Orden veranstalteter Lichtbilder-Vortrag statt, in dem Dr. Kuermann. Leutnant und BUdvffizier der ehern. 210. St Fliegerabteilung 23 2b, über das Thema . Frontflieger im Westen" sprach An Hrmd zahlreicher sehr guter Fliegeraufnah­men zeigte der Redner zunächst das Leben und Treiben auf dem Flugplätze hinter der Front und die Zusammenarbeit zwischen Flieger und eigener Artillerie. 11. a. erklärte er. wie es dem Flieger möglich ist, auS der Höhe die feindlichen Batterien, das eigene und das feindliche Graben­netz und die Vornahme von Erdarbeiten zu er- femten. Anschließend wurden Ausnahmen aus den Trichterfeldern in Flandern, andrer Somme, am Chemin des DameS, bei Reims und Royvn gezeigt. Besonders eingehend beschäftigte sich der Redner mit den Kämvfen, die um den Besitz des Mt. Renaud bei Royon geführt wurden. Trotz des verheerenden Artilleriefeuers gelang es erst nach zweimaligem vergeblichen Versuch, diese Höhe, die von den Franzosen mit großer Zähig­keit verteidigt touret, m deutschen Besitz zu bringen. Werter kam der Redner auf die Bor- marschtage im März 1918 zu sprechen und zeigte im Lichtbild vorgehende deutsche Infanterie, zer- trommelte englische Stellungen, die Wirkung der deutschen Gasgranaten und die Angriffe der englischen Tanks. Im Verlauf seiner Ausfüh­rungen kam der Vortragende auch auf die deut­sche Verkehrs flieg erei nach dem Kriege zu spre­chen und zeigte an Hand einiger Tabellen und Bilder den großen Fortschritt, den die deutsche Verkehrsslregerei, an deren Spitze die Junkers- Werke in Dessau stehen, in den letzten Jahren gemacht haben. Der Vortrag wurde sehr bei­fällig ausgenommen.

D i e Deutsch nationale Lrauen- gruppe hielt unter dem Vorsitz von Frau Klewih einen Vortragsabend ab. Frau Stadt- rat Kausler sprach über das Thema:Die Frau int politischen Leben". In eindrucksvollen, scharf umriffenen Gedanlengängen zeigte die Red­nerin den Wert der Frauenarbeit in dem großen Betrieb deS Berliner Stadtparlaments. In großen Zügen streifte sie alle Gebiete, in denen gerade die anftrengenbe Kleinarbeit nur von Frauen geleistet werden kann, durch die oft Großes erreicht wird. Die letzten politischen Ereignisse berührend, zeigte Frau Kausler ihr tiefes Wissen auf dem Felde der politischen Tä­tigkeit. Reicher Beifall lohnte die ausgezeich­neten Ausführungen.

Kirchlich« Nachrichten.

Evangelische Gemeinden.

Gießen. Sonntag. 8. Rovember. 22. n. Trinitatis. Stadttirche. 9'/,: Pfarrer Becker. 11: Kinderkirche für die Markusgemeinde. Pfarrer Becker. 6 Uhr: Festgottesdienst aus Anlaß des Iahresfestes deS Oberhess. Vereins für innere Mission Pfarrer Dr. Ritter aus Marburg. - IohannesttrSe. 9'/,: Zugleich Militärgvt tesdienst. Pfarrer Ausfeld. 11: Kinderkirche für d. IohanneSgemeinde. Pfr Ausfeld. 5: Pfr. Bechtholshe'mer. 8: Bibelbesprechung im Iohannessaal. Pfr. Mahr. Konfirmandensaal, Liebigstraße 56. 2: Laubstummengottesdienst. Psr. Bechtolshcimer. - Kirchberg. 10; 11: Heil. Abend­mahl f. d. Iug. v. Lollar. Mainzlar. 17». Wieseck. Erntedankfest. 9' /Opfer f. d. Epilept^Anstalt.Rieder- Ramstadt, 10'/. Kinderk., 77, ßiturg. Erntedankfeier. Watzenborn - Garbenteich. Watzenborn-Steinberg: 9: Beichte, anschl. Gottesdienst und heiliges Abend­mahl der Jugend. Garbenteich: L

Katholische Gemeinden.

Gießen. Samstag, den 7. Rod. 4'/, u. 7 Beichte. Sonntag, den 8. Rov. 23. Sonntag nach Pfingsten 61/, Beichte, 7 Messe, Kom. der Jünglinge, 8 Kom 9 Hochamt mit Pred., 11 Messe mit Pred., 57- Christenlehre u. Andacht. - Grünberg. 97, Messe mit Pred. Hungen. 97, Hochamt mit Pred. - Lich. 77? Messe mit Pred.

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