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jebtd<6t ttAen, wozu sich noch etliche Privat. Wohnungen gesellen sollen Zu diesem Zwecke werden sämtliche Räumlichkeiten umgeändert wer­den. Jahrzehntelang hat das Seminar segensreich gewirkt, und im vergangenen Jahre konnte es noch die Feier seines 5 0jährigen Be­st e h e ns begehen. Eine Wiedereröffnung bei Besserung der Verhältnisse im Lehcerbecuf er­scheint im Hinblick auf di«e getroffenen Maß­nahmen zweifelhaft. Nachdem von feiten des Landesbauamts die notwendigen Schritte zur Instandsetzung der Landstraßen ein­geleitet find, begann man bereits mit den um­fangreichen Arbeiten. Die Hauptverkehrsstraßen erhalten eine neue Kleinschlagdecke, während der Nebenstraßen auch gebührend gedacht werden wird. Der durch das Dilltal führenden Land­straße wendet man ganz besondere Aufmerksam­keit zu. da hier der lebhafteste Verkehr herrscht.

Ausruf von Reichsbanlnoten.

Gemäß § 3 des Dankgesehes vom 30. Aug. 1924 erließ daS Reichsbank-Direktorium eine Be­kanntmachung über den Aufruf und d i e Einziehung der Reichsban k-Noten. deren Ausfertigungsdatum vor dem 11. Ok­tober 1 9 2 4 liegt. Der Aufruf umfaßt sämtliche auf Mark lautende Reichsbanknoten, da die vom 11. Oktober 1924 datierten auf Grund des Bank- gesehes vom 30. August 1924 ausgegebenen Reichsbanknoten auf Reichsmark lauten. Gemäß § 1 der ersten Verordnung zur Durchführung des Münzgesetzes vom 10. Oktober 1924 bleiben die aufgerufenen Noten bis zum Ablauf von drei Monaten nach ihrem Aufruf durch das Reichs­bankdirektorium gesetzliches Zahlungsmittel in der Weife, daß eine Billion Mark einer Reichsmark glcick^eseht wird. Mit dem Ablauf des 5. Juni 1925 verlieren die aufgerufenen Noten ihre Eigen­schaft als gesetzliches Zahlungsmittel. Die Be­sitzer derselben können sie noch bis zum 5. Juli 1925 bei allen Kassen der Reichsbank in Zah­lung geben, oder in dem gemäß § 3 Absatz 3 des Dankgesetzes vorgeschriek^nen Verhältnis, wo­nach eine Billion Mark bisheriger Ausgabe gleich einer Reichsmark zu setzen ist, gegen gesetzliche Zahlungsmittel Umtauschen. Mit Ablauf des 5. Juli 1925 werden die Noten kraftlos und die Einlösungspflicht der Reichsbank ist erloschen. Eine Nachfrist kann nicht gewährt werden. Es liegt somit im Interesse eines jeden Noten- inAtbers, die aufgerufenen Noten möglichst bald der zuständigen Reichsbankanstalt zuzusühren. Da das kleinste, für einen Umtausch zur Verfügung stehende Zahlungsmittel ein Reichspfennig ist, so können Noten in Abschnitten unter zehn Mil­liarden Mark nur in Gebunden und in einem durch zehn Milliarden teilbaren Betrag einge­reicht werden. Wie sich aus dem vorstehenden ergibt, ist das Wertverhältnis zwischen den alten auf Mark lautenden Noten und den neuen auf Reichsmark lautenden Noten gesetzlich fest gelegt. Anträge, die eine Einlösung der allen Noten zu einem höheren Betrag zum Ziele haben, sind so­mit zwecklos und können keinerlei Berücksichtigung finden. Sie werden von allen Dienststellen der ReichSbank unbeantwortet bleiben.

Kirche und Schule.

gl. Saasen, 6. März. Am 10. März findet in unserer Kirche auf dem Veitsberg der De­ka n a t s t a g für das Dekanat Grün- berg statt. Es ist der letzte, den Herr Dekan Röschen leitet, da derselbe mit dem 1. April 1925 fein Amt als Dekan niederlegt. Deshalb Ard auf dem diesmaligen Dekanatstage die Wahl eines neuen Dekans erfolgen. Hvn den rechtsstehenden Mitgliedern des Deka­natstages ist Herr Pfarrer Scriba in Wetter- feld, von den beiden anderen Gruppen Herr Pfarrer Schmidt in Grünberg zum zukünf­tigen Dekan vorgeschlagen.

Amtsgericht Gießen.

* Gießen, 3. Marz. Ein Händler von hier hatte in einer hiesigen Wirtschaft beleidigende Aeuherungen über die Art des Betriebs getan und der mehrmaligen Aufforderung des Wirtes zum Verlassen des Lokals leine Folge geleistet. In der heutigen Sitzung nahm er die gefallene Beleidigung mit dem Ausdrucks des Bedauerns zurück, erklärte ausdrücklich, daß er seine Aeuße- rung nicht aufrechlerhallen könne, und verpflich­tete sich zur Zahlung einer Buße von zehn Mark an die Kriegsbeschädigten, Ortsgruppe Gießen, und zur älebecnahme sämtlicher Kosten. Nach Zahlung der Buhe und Kosten soll die Privatklage zurückgenommen werden.

Ein Mieter hatte gegen seinen Hausherrn Privatklage erhoben, weil dieser ihm und seiner Frau zu Neujahr angeblich sogenannteäl z - karte n" gesandt hatte. Aus der einen war eine ältere Frau mit einem Schloß vor dem Mund dargestellt, und darauf geschrieben:Ach hält' ich nur mein Schlappmaul zu". Die zweite Karte, auf der ein schwerbetrunkener Mann von seiner Frau die Treppe hinaufgrzvgen wird, ent­hielt die Worte:Dieses Modell paßt für Lumpezeug". Der Vermieter bestritt anfänglich, die Karten geschrieben und abgesandt zu haben, gab dies aber nachträglich zu. Er behauptete, die beiden Karten feien ihm ursprünglich mit der Post zugesandt worden, er nehme sicher an, der Mieter habe sie ihm gefchiät. In seiner Aufregung habe er seine Aufschrift ausradiert, diejenige des Mieters daraufgeschrieben und sie in dessen Briefkasten geworfen. Er erhob deshalb Widerklage gegen den Mieter. Dieser stellte in Abrede, die Karten geschrieben und versandt

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zu haben. Ein Schris tsachverständiger soll nun an Hand von Schriftproben und des noch vor­handenen Restes der ursprünglichen Aufschriften feststeNen, ob der Mieter tatsächlich die Karten geschrieben hat.

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Deutsche Ausgrabungen auf Aegiaa.

Auf der Insel Aegina im attischen Meer­busen, aus der jetzt Geheimrat Paul Wolters, der Direktor der Münchener Glyptothek und Or­dinarius der klassischen Archäologie an der dor­tigen älniversität, die von seinem Vorgänger Adolf Furtwängler begonnenen Ausgrabun­gen zum Abschluß bringt, um besonders die Fragen betreffend das Heiligtum der Aphaia, den Sih der Giebelgruppen der Aegtneten in München zu klären, hat Dr. Welter vom Deutschen Archäologischen Institut in Athen seine Ausgrabungen am Tempel der Aphrodite jetzt fortgesetzt. Er hat dort den Teil eines großen Palastes der griechischen Frühzeit aufgedeckt, mit zahlreichen Räumen und einem Auhenwall mit Türmen und Gängen. Derselben Zeit gehören auch alle von Welter dort gefundenen Töpferwaren an. die aus dem typischen grünlich-gelben Ton der Insel angefertigt sind.

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Vertreter einer Lebensmittelgrohhandlung in Frankfurt a. M. Waren, die er im anvertrauten Besitz hatte, unrechtmäßig für sich verbraucht haben. Das Gericht konnte jedoch eine Schuld im Sinne der Anklage nicht feststellen und sprach den Angeklagten frei. Wegen Beleidigung war der Maurer Hermann M. aus Ah buch angeklagt. Einer Vorladung deS Bürgermeister­amts Krofdorf leistete der Angeklagte keine Folge, rief vielmehr das Bürgermeisteramt telephonisch an und teilte ihm mit, er würde der Vorladung keine Folge leisten, denn das Bürgermeisteramt sei zu einer Vorladung gar nicht berechtigt. Als die Derwaltungsgehilsin Frl. A. bei diesem Tele­phongespräch ihn auf die evtl. Folgen seines Nichterscheinens aufmerksam machte, soll er. wie die Anklage behauptet, beleidigende Aeußerungrn gegen Frl. A. gebraucht haben. In der heutigen Verhandlung bestreitet der Angeklagte die Be­leidigung unb versucht, feinen Worten am Tele­phon eine andere Deutung zu geben, was jedoch durch die eidliche Aussage der Zeugin widerlegt wird. Das Urteil lautete auf 5 0 Mark Geld­strafe.

Gerichtssaal.

O Wetzlar, 5. März. (Kleine Straf­kammer.) Durch Urteil des Amtsgerichts Braunfels ist der Schmied Wilhelm G. aus Weiperfelden wegen gefährlicher Körper­verletzung zu einer Gefängnisstrafe von 6 Monaten verurteilt worden. Seinen An­trag auf Aussetzung der Strafvollstreckung hat das Gericht abgelehnt. Der 20 Jahre alte An­geklagte ist noch unbestraft. Der Angeklagte hat am 29. September 1924 eine Hochzeit in Ober­quembach mitgemacht: er will hierbei stark dem Alkohol zugesprochen haben. Vor der Heimfahrt ist er dann mit seinem Vater, der 53 Jahre alt ist, in Streit geraten. Als sein Vater ihn nun angeblich schlagen wollte, habe er seinen Revolver gezogen unb auf seinen Vater 5 bis 6 Schuß ab- gefeuert. Ein Schuß traf den Vater in den Arm, ein anderer in das Dein, und der Verletzte muhte sofort in das Krankenhaus- zu Niederweisel über­führt werden, wo er sich einer Operation unter­ziehen mußte. Der Angeklagte hatte gegen das Urteil Berufung eingelegt und versucht, seine Tat mit sinnloser Trunkenheit zu entschuldigen. Der Vater erklärte als Zeuge, daß er kein Interesse an der Bestrafung seines Sohnes habe und lieber sehen würde, wenn keine Bestrafung er­folgen würde. Das Gericht verwirft di e Be­rufung des Angeklagten. Es nimmt an, daß der Angeklagte damals wohl angetrunken, nicht aber sinnlos betrunken war. Die Gefährlichkeit seiner Tat, insbesondere der älmstand, daß sie gegen den leiblichen Vater gerichtet war, erheische eine strenge Bestrafung. - - Wegen Diebstahls hat das Amtsgericht in Dillenburg den Arbeiter Emil P. aus Köln zu einem Monat Gefängnis verurteilt. Es handelte sich um den Diebstahl von Handtüchern. Der Angeklagte hat gegen das Urteil Berufung eingelegt mit der Behauptung, daß er als Täter nicht in Frage komme. Da die Sache bereits 2 Jahre zurückliegt, können heute die Zeugen die einzelnen Handtücher nicht mehr genau wiedererkennen, behaupten aber, daß die ihnen damals vorgelegten Tücher bestimmt ihr Eigentum waren. Das Gericht ermäßigt die Strafe auf 2 Wochen Gefänan.is. Der Walzmeister August W. ist vom hiesigen Amts­gericht mit noch einigen anderen Personen s. Z. zu einer Geldstrafe von 10 M k. verurteilt worden, weil er entgegen der Verordnung des Reichspräsidenten an einem öffentlichen Umzug auf öffentlichen Straßen und Plätzen teilgenom- men hat. Es handelt sich um den Umzug in Wetz­lar am 19. Oktober 1923, wo Teile der Beleg­schaft der Firma Buderus im Anschluß an eine vorausgegangene Betriebsversammlung einen De­monstrationszug unter Vorantragung einer roten Fahne und Absingung der Internationale durch die Hauptverkehrsstraßen der Stadt veranstalteten und vor dem Landratsamt und Rathaus demon­strierten. Der Angeklagte hat bei seiner gericht­lichen Vernehmung behauptet, weder an der Be­triebsversammlung noch an dem Umzuge teil» genommen zu haben, was auch von einem frühe­ren Mitangeklagten, der jetzt als Zeuge ver­nommen worden ist, bestätigt wird. Don den heute vernommenen Zeugen erklärt der eine, daß W. damals bestimmt dabei gewesen sei Die Aus­sage dieses Zeugen wird von zwei weiteren Zeu­gen unterstützt. Die Berufung des Angeklagten wird verworfen.

Q Wetzlar, 5. März. (Amtsgericht.) Gegen Strafverfügungen der Polizeirerwaltung Groh-Rechtenbach wegen groben Unfugs hatten der Friedrich K. und Wilhelm Sch. aus Groß-Rechtenbach Antrag auf gerichtliche Ent­scheidung gestellt. Sie bestritten beide die ihnen zur Last gelegte Übertretung und behaupteten, Burschen auS Klein-Rechtenbach seien die Übel­täter gewesen, was auch in der heutigen Ver­handlung seftgestellt wurde. DaS Gericht erkannte daher auf Freisprechung. Wegen Bet­telns wurde der seinerzeit hier festgenommene landstreichende und schon vielfach wegen Bettelns und Landstreichens vorbestrafte Anstreicher Oskar H. aus Wehlen zu 6 Wochen Haft verurteilt. 3 Wochen Untersuchungshaft wurden angerechnet. Wegen Diebstahls war der Bergmann Wil­helm H. aus Niederwetz angeklagt, weil er im November 1924 etwa 1,5 Rm. Eichennuhholz aus dem Gemeindewald Niederwetz entwendet haben soll. H. bestreitet den Diebstahl und be­hauptet, er habe im Jahre 1923 Holz gekauft gehabt und daher das fragliche Holz für das Eeinige gehalten. Da auch die Aussage des Zeugen die Voraussetzung der widerrechtliche An­eignung nicht ergaben, erfolgte Freispre­chung. Der Ehefrau Lina H. geb. K. war zur Last gelegt, im Jahre 1924 drei Diebstähle begangen, und zwar 1. dem Invaliden O. ein Paar Halbschuhe. 2. dem Kaufmann D. in Wetzlar aus seinem Geschäft eine Tasse und 3. dem Schlosser Heinrich P. in Wetzlar eine Brieftasche mit 23 Mk. Inhalt gestohlen zu haben. Während die Angeklagte die Diebstähle zu 1 und 2 be­streitet, gibt sie den Diebstahl zu 3 zu. Das Gericht erachtet sie durch die Zeugenaussagen auch des Diebstahls zu 2 für überführt und diktiert ihr wegen der Diebstähle zu 2 und 3 zu 1 hatte der Staatsanw U die Anklage zurückgezogen 2 Wochen Ge sängnis zu. Wetter hatte sich der Kaufmann Friedrich M. aus Wetzlar wegen Unterschlagung zu verantwor­ten. M. sollte, wie die Anklage behauptete, als

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Die Narrenkappe.

Splitter und Sparren vom NedakttonSttsch

Theater-Anekdoten. W. ist ein aus­gezeichneter Charakterdarsteller, aber die Gabe des Gesanges ist ihm versagt. Trotzdem muhte er in einer Posse singen, er hatte große Angst davor. Der Abend naht, sein Herzklopfen wird immer stärker. Mitten in dem langen Couplet bleibt er stecken der Text ist ihm vollständig ausgegangen, und das ganze Couplet singt er zu Ende mit:lataloÜT geht ab, und sagt triumphierend: «Wenn ich jetzt nicht die Geistesgegenwart" gehabt hätte, lalatakt zu sin­gen, wäre ich stecken geblieben".

Norddeutscher Humor.

Dat Klockenspitt.

Vor en por Johr kummt mal son lütten KaffeesachS no Hamborg. Op'n Hoppenmark heuri he bat KlockenspittEin feste Burg" pingeln.

Ne, Heer n Se mal", seggt he to en Spieker« arbeitsmann,das beert sich ja ganz wunder­bar an!"

Dat hüt is noch gornix", seggt de Mann, dor möten Se mol körnen, wenn'n Senoter dod- bieben is: denn spell all' de Klocken von all' de Hamborger Toorns veerteihn Doog' lang kn eenen Törn: Nun danket alle Gott.

Buntes Allerlei.

Vom Hornberger Schießen.

Man kennt die Redensartdas geht aus wie das Hornberger Schießen", wird aber selten in der Lage sein, Genaueres über den Gang dieses Schießens anzugeben. Es war resultatlos aber warum? Der gute Markgräfler Wein soll daran schuld gewesen sein.

In zwei aufeinander folgenden Jahren (1665 und 1666) hatte es im rheinischen Oberland eine so gute Weinernte gegeben, daß man für wenige Kreuzer eine solche Menge Markgräfler sich einverleiben konnte, daß die Klarheit des Geistes ins Wanken geriet Als nun Johanni 1667 in Homberg das Königschießen stattfand, gelang es keinem Schützen, die Scheibe zu treffen, so daß an Schützenkönig und weiteres Feiern nicht zu denken war. Damit die Horn­berger nun aber nicht bloß diesen Schaden, son­dern auch den nötigen Spott davontrügen, be­richtet die Chronik weiter von dem Versuch des Bürgermeisters und des Rates, doch noch einen Schützenkönig ausfindig zu machen. Sie be­schlossen, den Scheibenanzeiger zu beauftragen, zu messen, wie nahe und weit ein jeglicher von den Schützen an der Hcheibe vorbeigeschossen: derjenige aber, so zunächst daran war, wenn­gleich ohne sie zu treffen, der sei unser König". Leider war der Scheibenanzeiger ein zu ehr­licher Mann, um den in dieser Aufforderung liegenden garten Wink" zu verstehen. Er mel­dete einfach, daß die Kugeln keine Spur ihrer Flugbahn in dem Luftraum gelassen. Daraufhin schüttelten alle die Köpfe, und es war das Hornberger Schießen zu Ende".

Kreuzwortrittselstatistik.

Die Leidenschaft für Kreuzworträtsel, die über die ganze Well verbreitet ist, hat in den Ver­einigten Staaten beängstigende Formen ange­nommen und natürlich auch die Statistiker beschäftigt. So will ein Amerikaner auSgerechnet haben, daß sich etwa 90 Millionen P er- fonen in den Vereinigten Staaten mit den Kreuzworträtseln beschäftigen. Es würden also fast nur noch die Säuglinge und die unmün­digen Kinder übrig bleiben, die stricht dieser Leidenschaft erlegen sind. Gin anderes Zeichen dieser Manie ist es, daß in Nordamerika wäh­rend des letzten Halbjahres 1924 fast 3 Mil­lionen Wörterbücher mehr oert'uft wor­den sind, als in der selben Zett 1923. Dies läßt sich nur durch den Eifer der Rätsellöser erklären, die im Lexikon nach Worten suchen. Eine noch eigenartige Folge aber. hat die Mode in England gehabt. Hier wurden in der Zett vom 1. September 1924 bis 1. Januar 1925 355000 Radiergummis mehr verkauft, als in der entsprechenden Zeit des Vorjahres. Auch dafür findet man die einzige Erklärung in dem Verbrauch der Rätsellöser, die beim Ausprodie- ren her Worte häufig radieren müssen.

Der Branntwein als Allheilmittel.

Während man heute dem Branntwein eher eine gesundheitsschädigende Wirkung zu- schreibt, hielt man ihn in alter Zeit für ein Allheilmittel, das in allen möglichen Fällen angewendet wurde. Da heißt es:Der Branntwein ist gut für die Gicht, die kranken Glieder damit zu bestreichen. Wer heiser sei, der bestreiche sich mit gebrannten Wein um den Hals und trinke ihn morgens nüchtern. Wer alle Morgen einen halben Löffel vom Brannt­wein trinkt, der wird niemals krank. Item, wenn einer sterben soll, so gießt man ihm ein wenig gebrannten Weines in den Mund, so wird er vor seinem Tod reden. Wer solchen Wein in einen Toten gießt, der verfaulet noch verstinket nimmer auf der Erden noch darunter. Denn man Fleisch damit bestreicht, es sei roh oder gesotten, so fault und stinkt es nicht. Welcher Mensch den Stein in der Blase hat, der trinke fein alle Morgen ein wenig Branntwein: das zerbricht den Stein, und kommt von ihm und wird gesund. Auch wer gebrannten Wein alle Morgen trinkt, der bleibt gesund am Herzen, an der Lunge oder Leben. Der gebrannte Wein ist auch gut dem Menschen, dem das Haupt weh tut, auch wer trübe und rote Augen hat, der streiche ein wenig davon auf die Brauen, und wenn er schlafen geht, so tröpfle er ein Tröpslein in die Augen, so wird er gesund. Item, wer nicht hört, der tue ein Tröpslein in die Ohren, so wird er wieder hörend. Auch wer wasser­süchtig sei, der trinke gebrannten Wein und streiche ihn um den Bauch, wan ner aus dem