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Ur. 182 (Elftes erscheint täglich, außer Sonn- und Feiertag».

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BießenerFamilienb lotter Heimat im Bild.

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Blatt

175. Jahrgang

vonnerrtag, 6. August (925

GietzenerAnzeiger

General-Anzeiger für Oberheffen

Drud und Verlag: vrühl'sche UniversttätL-Vuch- und Zteindruckerei R. Lanze in Stehen. Zchriftleitnng und Seschäftrftelle: Schulstrahe 7.

Annahme von Anzeigen für die lagesnummer bis zum Nachmittag vorher ohnejedeBerdindlichkeit.

Preis für 1 mm höhe für Anzeigen von 27 mm Breite örtllchb, auswärts 10 (Bolbpfennig; für Re­klame-Anzeigen v 70mm Breite 35 Goldpfennig, Playoorfchrist 20", Auf­schlag. - Verantwortlich für Politik u. Feuilleton: Dr. Friedr. Wilh. Lange; für den übrigen Teil: Ernst Blumschein; für den Anzeigenteil: HansBeär, sämtNch in Gießen

Mazedonien.

Knapp zwei Tageretsen von Schneidemuhl, wo sich heute dank polnischer Frivolität Glend über Glend häuft, und ein paar Stunden nur von der bulgarischen Hauptstadt entfernt, erzittert feit Tagen wieder die Luft von dem Stöhnen Zehn- taufenber auS Griechisch-Mazedonien vertriebener Bulgaren, franler Greise, unmündiger Kinder, schwacher Frauen und Trif­tiger. arbeitsamer Männer. Das gleiche dort wie hier: immer wieder Rachkriegsverträgc, immer wieder die Federstriche gewaltiger Kanonenhelden und hohler Diplomatenköpfe. Als fei das uralte mqzedänische Problem heute, in einer Zeit, da gewissermaßen lein Erdfleck mehr herren­los ist, da man neben Versailles auch Genf hat. nicht zu lösen, als müsse die Welt auch in der Zukunft durch den seit dem byzantinischen Zeit­alter andauernden blutigen Kampf um das Recht der Mazedonier in Unruhe gehalten werden.

Zu den Zehntausenden geplagter und entrechte­ter Deutscher, die Haus und Boden in Polen oerlassen müssen, gesellen sich die Zehntaufende von Familien bulgarischer Herkunft aus Maze­donien. Der gleiche sanktionierte Vertreibungs- mahn reißt dort liefe Wunden. Nachdem Jugo­slawien erst in der vorigen Woche etwa siebzehn bulgarische Dörfer in Jugoslawisch-Mazedonien mit etumpf und Stil vernichtet hat, weil den allgewal­tigen Lokalbehörden dort das bescheidene Verlangen der bulgarischen Bevölkerung nach enger politischer Bewegungsfreiheit nicht gefiel, nehmen jetzt die Griechen die Ermordung eines Kaufmannes durch gemeine Verbrecher zum Anlaß, um vorzeitig Zwangsausfiedlungen vorzunehmen. Da­bei ist weder von griechischer noch von bulgarischer Seite festgestellt, welcher Nationalität die Mörder des Kaufmanns sind. Griechenland brauchte aber für seine Maßnahmen keine Begründung, denn, so wüst es auch für ein europäisches Ohr klingt, die Athener Regierung glaubt, das mazedonische Pro­blem mit der Vernichtung des Bulgarentums auf griechischem Gebiet läsen zu können. Gleichzeitig Dorgenommene Truppenkonzentrierun- gen an der griechisch bulgarischen Grenze sollen den Anschein erwecken, als handle es sich tatsächlich um eine Gefährdung griechischen Besietzes. Und doch ift dieser Besitz nicht anders zum Recht gewo/den. al» durch die gewaltsame Loslösung buh garcschenGebietes. ähnlich wie es mit Elsaß- Lothringen in bezug auf Deutschland geschehen ist.

Haben nun die Griechen irgendwelche durch Geschichte oder spezifische Landesvcrhaltnifse ge­rechtfertigten Ansprüche auf den strittigen Teil Mazedoniens, von dem erhebliche Flächen nach Kriegsende auch den Serben zugefallen find? Alles, was ein Grieche für feinen Stand­punkt vorbringen könnte, wäre, daß Mazedo­nien im frühen Mittelalter durch die Ein­wanderung von Slawen zu bulgari­schem Gebiet geworden ist, daß die Griechen selbst der kulturellen und wirtschaft­lichen Uebermacht gewichen find, daß eia Teil der mazedonischen Bevölkerung das griechische Oekumenifche Patriarchat in Konstantinopel aner­kennen, daß gewisse eu?nisa'- Verhältnisse i?c= dingt, aber auch nur bedingt für die Griechen sprechen

Dem stehen die Argumente Bulgariens gegenüber und der Politiker kann hier nur den wissenschaftlichen Forschungsergebnissen folgen, die von den Gegnern eines selbständigen Mace- doniens zwar verdreht und verleugnet werden, die nichtsdestoweniger aber ein für alle Mal die Unterlage für die macedonifche Forderung Makedonien den Macedoniern!" bilden. Ge­wiß, die Griechen find zu Beginn des Mittel­alters von slawischen Stämmen verdrängt wor­den. Macedonien ist aber bis auf den heutigen Tag der Kulturguell der bulgarischen Geschichte, es hat von Bulgarien aus einen sehr großen Teil der ganzen slawischen Welt befruchtet und die unerschütterliche, feit altersher bekannte Sym­pathie dec zersplitterten macedonischen Bevölke­rung zu Bulgarien ist im Zeitalter des Völker­bundes schließlich nicht der letzte Beweis für die Zugehörigkeit eines Gebietes.

Der Völkerbund aber hat bis heut§ weder Muße noch Lust gehabt, das mazedonische Pro­blem. das ganz Europa unausgesetzt in nervösem Dorkriegsstadium hält, gerecht zu lösen. Ihm find geschriebene Verträge mehr als Lkecht und Freiheit, deren 'Beschützer er zu sein vorgibt. Was tun z B im Augenblick letzt seine beiden Kommissionen in Athen und Sofia? Dem im Einvernehmen mit ihm getroffenen Abkom­men zufolge hätte die Abwanderung der vom griechisch-bulgarischen Bevölkerungsaustausch be­troffenen Bulgaren aus Griechisch-Mazedonien er st am 15. August erfolgen müssen. Da den Bulgaren aber das Los der vor ihnen Abge- wanderten winkte, da sie das fernere Verbleiben an Ort und Stelle dem Elend in den Flücht­lingslagern vorzogen und sich im Augenblick noch nicht schlüfsig darüber waren, ob sie und warm sie auswandern können, griff die griechische Re­gierung mit Gewalt ein.

Das Ziel der Griechen in klar: die Ver­minderung des bulgarischen De st a nö­let I e d der Bevölkerung in Mazedonien von 51 Proz auf eine so geringe Zahl, daß er unter den jetzt 9 Proz. ausmachenden Griechen steht. Damit glaubt man auch das Fundament der mazedonischen Freiheitsbewe­gung zerstören zu können, vergißt -aber, daß Mazedoniens Entwicklung schon oft vor ähnlichen Fragen gestanden hat und daß die Geschichte immer wieder f ü - ein selbständiges Ma - zedvn ien unter Anlehnung an Bulgarien ent­scheidet.

Der Kampf um den Finanzausgleich.

Annahme des Komprornitzvorschlags in zweiter Lesung. Drohender Konflikt mit dem Reichsrat.

Die Steuerberatungen im Reichstag nähern sich allmählich ihrem Ende, sie erlebten noch einmal einen Höhepunkt bei der Behandlung des Finanzausgleichs, der übrigens feit Wochen im Mittelpunkt heftiger Auseinandersetzungen zwischen dem Reiche und den Ländern stehl. R e- gierung und Reichstag waren sich schon feit geraumer Zeit über die Verteilung der Anteile einig. Das Verhalten einer großen Anzahl von Landesregierungen, die mit dem Verteilungsschlüssel nicht einverstan­den waren, vor allem die Drohung Preußens mit einem Einspruch des Reichs r a t e s , haben schließlich das Kabinett und die Regierung bewogen, das alte Kompromiß, das den Ländern einen Mindestbetrag von 1500 Millionen ga­rantiert, einer ileberprüfung zu unterziehen und diesen Satz auf 2100 Millionen aus Einkommen-, Körperschaft- und Umfahftcuer zu erhöhen. Der prozentuale Anteil bleibt allerdings derselbe.

Zu diesem neuen Zugeständnis ergriff am Mittwochmittag der Reichsfinanzminister von Schließen im Plenum das Wort, er stellte fest, daß es die Regierung an ernsten Versuchen nicht habe fehlen lassen, mit den Landesregierun­gen zu einer Verständigung zu kommen. Sie sei jetzt sogar so weit gegangen, den Ländern lieber- Weisungen bis zur Höhe von 2,1 Milliarden zu garantieren und sie des Risikos in bezug auf das Gesamtaufkommen in den hauptsächlichsten Steuern zu entheben, da dieses Risiko jetzt vom Reich allein getragen wird. Bleibt allerdings das Steueraufkommen hinter der geschätzten Höhe zurück, so ergibt sich für das Reich die Gefahr, daß sich nicht nur der Anteil des Reiches mindert, sondern auch das Reich außerdem noch den Öän- öern und Gemeinden die Ausfälle an ihren An­teilen erseht.

Ein größeres Entgegenkommen konnte die Reichsregierung angesichts der gespannten Finanzlage des Reiches nicht zeigen. Das hin- öertö aber den preußischen Finanzminister Hoepker-Aschoff nicht, die neue Form des Finanzausgleiches abzulehnen und auf der alten De'Uligung der Länder und Gemeinden an der Einkommen- und Umsatzsteuer zu be­harren. Den gleichen Standpunkt vertrat auch der bayerische Gesandte v. P reger, ihm schloß sich ebenfalls der sächsische Finanzminister Rein­hold an. Dann kam die Reichstagsoppv- sition zu Worte, deren Wünsche reichlich weit auseinanderliefen.

Zwischendurch wurde wieder der Versuch ge­macht. das Haus für beschlußunfähig zu erklären, diesmal von sozialdemokratischer Seite. Der Vor­stoß scheiterte aber.

Der Kamps dreht sich hauptsächlich um die Hauszins st euer, die unter dem verschämten 'NamenSteuer vom bebauten Grundbesitz' mit dem Finanzausgleich verkoppelt ist. Sie wird von Ländern und Gemeinden erhoben zur Deckung ihres allgemeinen Finanzbedarfes, sowie zur För­derung der Bautätigkeit auf dem Gebiete des Woh­nungsbaues. Für Wohnungsbauzwecke muffen zu- nächst in den zwei Jahren vorn 1. April 1926 bis 31. Marz 1928 mindestens 1520 Proz. der Frie- dcnsmiete zur Verfügung gestellt werden. Die Mieten sollen allmählich gemäß der allgemeinen Wirtschaftslage erhöht werden. Die Reichs- regierung setzte mit Zustimmung des Reichs­rates die Mindesthöhe der gesetzlichen Miete im Reiche einheitlich fest. In der Be­stimmung, daß die Miete am 1. April 1926 min­destens die Friedsnsmiele erreichen solle, wurde noch im letzten Augenblick das Wortmindestens" gestrichen.

Heber das voraussichtliche Ergebnis der Ab­stimmung war man in den Rachmittagsstunden im Reichstag einigermaßen besorgt, da angesichts der Haltung Bayerns mit einer Ablehnung des Finanzausgleiches auch durch die Baye­rische Volkspartei gerechnet wurde. Die Abstimmung ergab dann jedoch Annahme der Koinpromihvorschläge mit den Stimmen der Bayerischen Volkspartei. Damit hat die zweite Lesung der Eteuervorlagen ihr Ende gefunden.

Sitzungsbericht.

Berlin. 4 Aug Das Haus fetzt die zweite Beratung des Gesetzentwurfs über öie gegen­seitigen Besteuerungsrechte des Rei­ches, der Länder und Gemeinden fort.

Abg Koenen (Kom.) lehnt den Entwurf wegen seiner Tendenz ab, da durch Aufbürdung neuer Lasten auf die Dersorgungsbetriebe den Konsumenten die notwendigen Bedarfsartikel (Gas. Walser und Elektrizität) verteuert würden.

Abg. Dr Fischer-Köln (Dem.) beantragt, das Steueraufk atmen aus den Gas-, Wasser- und Elektrizitätswerken den Ländern und Gemeinden, die sie betreiben, oder auf dem Wege der Kon- zesfionierung betreiben lasten, zu überweisen.

Ein Antrag Kulenkampff (D. Vpt-). der auch die öffentlichen DersorgungsbeLriebe, die lebenswichtigen Bedürfnissen der Bevölkerung die­nen. der Körperschaftssteuer unterwerfen will, wird in namentlicher Abstimmung mit 224 gegen 146 Stimmen abgelehnt.

Der Antrag Dr. Fischer (Dem.) wird dann mit 346 gegen 26 Stimmen abgelehnt.

Die Vorlage wird unter Ablehnung aller übrigen Abänderungsanträge in der Ausschuh- faffung angenommen.

Es folgt dann die zweite Beratung des Zinanzausgleichgesehes. Das Gesetz be­stimmt nach den Vorschlägen des Ausschusses, daß die Länder vom 4. Oktober 1925 ab von dem Auskommen an Einkommen- und Körper- schaftssteuer 3 4 erhalten, von dem Auskommen an Umsatzsteuer bis zum 31. März 1926 35 Prozent, dann 30 Droz. 'Die Beteiligung der Gemein­den regelt die Landesgeseygeoung. Rach einem Antrag der Regierungsparteien soll den Ländern und Gemeinden für ihren Anteil an den erwähn­ten drei Steuern in den Jahren 1925 und 1926 ein jährlicher Mindestbetrag von 2100 Millionen Mark garantiert worden.

In der Vorlage wird weiter bestimmt, daß der Mietzins spätestens am 1. April 1926 die Höhe der Friedensmiete erreicht haben muß.

Die bisherige Ha u s z i n s st,e u e r wird nach der Vorlage als Steuer auf bebauten Grund und Boden von, den Ländern und Gemeinden erhoben. Ihr En rag wird nur zum Teil zur Förderung der Wohnungsbautätigkeil verwandt und dient im übrigen den allgemeinen Bedürfnissen der Länder und Gemeinden.

Reichsfinanzminister von Tchliebcn

Das Gesetz über Abänderung des Finanz­ausgleichs, das den Abschluß der Steuerreform bildet, erstrebt die Lösung der Ausgabe, die Steueraufkommen zwischen dem Reich, den Ländern und den Gemeinden zu verteilen. Eine Verständigung zwischen dem Reich und den Ländern hat sich bisher nicht erzielen lassen. Die Reichsregierung ist nunmehr bereit, noch einen weiteren Schritt zu tun, indem sie den Cänöern und Gemeinden bis zur Einführung der Zuschläge zur Einkommen- und Körperschafls- fteucr, d. h. für das Rechnungsjahr 1925 und 1926 die Anteile aus dem Aufkommen an Ein­kommen-, Lörperschafts- und Umsatzsteuer iiW Höhe von 2100 Millionen Rentenmark garan­tiert. Dies bedeutet, daß das Risiko in Bezug auf das Gesamtaufkommen in den haupt­sächlichsten Steuern allein vom Reich ge­tragen wird. Gegenüber der Kritik, die von der Opposition an der Etat- und Zincuizgebah- rung des Reiches geführt worden ist, begrün­det der Minister die Richtigkeit der von ihm schon wiederholt gegebenen Zahlenaufstellungen und Feststellungen. Er weist den Vorwurf der Heberschußpolitik zurück und versichert, daß er der Erste sein wird, der für eine weitere Steuerherabsetzung eintreten würde, wenn tatsächlich durch die Besserung der allgemeinen Wirtschaftslage höhere (Steuerbeträge eingehen würden, als zur Balancierung des Etats erforderlich sind. Eine zahlenmäßige Differenz würde nah Ansicht des Ministers mit den Ländern nicht bestehen. Die Differenz er­strecke sich nur auf zwei Punkte: Einmal wollten die Länder

das Auskommen an der Umsatzsteuer, und zwar 35 Proz. von einem Gesamtaufkommen von 1500 Millionen Rentenmark besonders garantiert

haben. Dies würde zur Folge haben, daß das Reich auch bei einer etwaigen weiteren Senkung der Umsatzsteuer das volle Risiko zu tragen hätte, ohne sich durch ein höheres Aufkommen und höherer Hebertoeilungdbeträge aus der Einkom­men- und Körperschaftssteuer davon befreien zu können. Sodann wollten die Länder dem Reiche die Einkommenbesteuerun g wieder ab- nehmen. Einer Herabsetzung des Reichsanteils muß sich die Reichsregierung aber widersetzen. Bei allebem sei zu bedenken, daß es sich nur um eine vorläufige Regelung handelt. Die end­gültige Lösung des Finanzausgleiches soll den Ländern unb Gemeinden ein Zuschlagsrecht zur Einkommen» und Körperschafts­steuer bringen. Da die Auslchußbeschlüffe für die Einführung dieses Zuschlagsrechtes den 1. April 1927 in Aussicht nehmen. Hal die nun­mehr getroffene Regelung nur V/$ Jahre Gel­tung. In der Zwischenzeit wird das Reich die Unterlagen für die endgültige Regelung des Zuschlagsrechtes befchaflen, wobei ihm nichts ferner liegt, als eine Einmischung in die den Ländern obliegende Auflicht über die Gemeinden. Zum Schluß betont der Minister erneut, daß es die Reichsregierung nach wie vor besonders be­grüßen toürbe, wenn es gelänge, mit den Län­dern auf der allgemeinen Grundlage der Be­schlüsse des Steuerausschufses zu einer Verständi­gung zu kommen. (Beifall rechts.)

Der preußische Finanzminister Dr. Höpker-Aschoss

begründet dann den von den Ländern im Reichs­rat zu der Vorlage eingenommenen Standpunkt. Die Mehrheit der Länder habe sich damit ab­gefunden, daß auf dem Gebiete der Einkommen- und Körperschafts steuer dem Reich die Verwal­tung bleibt, aber sie müssen als Ausgleich für Herabsetzung ihres Anteils an diesen Steuern eine Erhöhung des Anteils an der Umsatz st euer von 35 auf 40 Prozent verlangen. Die in dem Kompromiß gebotene Gesamtgarantie nehme den San tarn bte Hoffnung der Beteiligung an dem Mehr aus- kommen aus der Einkommen- und Körperfchafls- fteucr. Die Länder hätten aber an einer solchen Beteiligung daL größte Imevefle. Sie würden

sich mit der beschlossenen Herabsetzung ihres An­teils abfinden, wenn ihnen 500 Millionen Auskommen auS der Umsatz st eue r ga­rantiert werden. Im anderen Falle würden die Länder gezwungen fein, lebhafte Rufe rechts. Z u sparen) auf die Erfüllung notwendiger Aufgaben zu verzichten . Die Mahnung zur Spar­samkeit sei von den Ländern schwerer zu erfüllen, als es dem Reiche möglich war Das Reich habe seine größten Verwaltungen abgebaut. Bei den Ländern fei ein Abbau viel schwerer möglich. Das Reich schätzt die Ginnahmemöglichkeiten der Länder und Gemeinden viel zu hoch ein Die Länder hoffen auf eine Weiterentwicklung der Einkommen- und Körperschafts­steuer. Der Vermittlungsvorschlag der Länder und Gemeinden gehe schon an die Grenzen des möglichen Entgegenkommens. Werde dieser Vorschlag, der einmutig von allen Ländern gemacht werde, abgelehnt, so wären die Länder leider in die Rolwendigkeit versetzt, gegen die Beschlüsse des Reichstages Einspruch im R e i ch s r a t zu erheben

Der bayerische Bertreter im Reichsrat non Preger erklärt, die bayerische Regierung habe immer eine reinliche Scheidung zwischen der Finanz- Wirtschaft des Reiches einerseits und der der LcGtdcr andererseits erstrebt und darum auch der Erzberger, scheu Steuerreform widersprochen. Der Finanzaus- gleich komme diesem Standpunkt Bayerns wenig entgegen.

Der sächsische Finanzminister Rein- hold betont unter dem Beifall der Linken, es sei erst neueren Datums, daß die Regierungsparteien das Streben nach größerer finanzieller Selbständigkeit als Schweroerbrechen betrachten. Die Tatsache, baß Sachsen in der vorliegenden Angelegenheit mit den übrigen Ländern zusammen vorgehe, sei schon der Beweis dafür, daß dieses Vorgehen nichts mit Par- likularismus zu tun Hot

Abg. Dunkel (Wirtsch. Verein.) erklärt, seine Freunde wären Gegner des auf später angefünhigfen Zuschlagsrechtes der Länder und Gemeinden

Inzwischen haben fast alle Abgeordneten den Saal verlassen.

Es sind nur noch Abgeordnete der Sozialdemo, kraten anwesend.

Abg. Ludwig (Soz.) beantragt, die Sitzung nach dem Tiergarten zu verlegen, da wären die Rechtsparteien, die die Geschäfte machen.

Bizepräsidenl Bell riigt diese Ausdrucksweise. (Zwischenruf bei den Sozialdemokraten: Es ist aber so.) Abg. Ludwig wiederholt seinen Antrag auf Vertagung. .

Bizepräsidenl Bell setzt die Abstimmung über diesen Antrag auf einige Minuten aus. Als durch die Alarmoorrichtung des Hauses eine erheblichere Anzahl von Abgeordneten der Rechten in den Saal gerufen find, wird der Bertagunasantrag gegen die Sozialdemokraten und Kommunisten a b a e l e h n t.

In der Einzelberatung begründet 2wg. Sil­be r s ch m i d 1 (Soz.) sozialdemokratische Anträge zur Mietzinssleuer. Danach solle nicht mehr als 20 Proz. der Friedensmiete der Deckung des allge­meinen Finanzbedarfes Vorbehalten werden. Zehn Proz. des Steueraufkommens sollen zu Mielbei- Hilfen für zahlungsschwache Mieter verwandt werden.

Rach einem weiteren Antrag soll die Miete höchstens 100 Proz. der Friedensmiete be­tragen dürfen, während sie nach der Ausschußoor- läge vom 1. 4. 1926 ab mindestens 100 Proz. be­tragen soll.

Ein neuer Antrag der Regierungsparteien will in der Bestimmung das Wortmindestens" streichen.

Abg. Schneider (Dem.) hält es angesichts der Rotlaae der Länder für unvermeidlich, daß für eine gewiße Zeit ein Zinsbetrag des Aufkommens der Hauszinssteuer auch für die allgemeinen Fi­nanzbedürfnisse der Länder verwandt werden muß. Zur Förderung der Bautätigkeit müß­ten aber mindestens 20 Proz. der Friedensmiete aufgewandt werden.

Bei der Abstimmung wird vom eigent­lichen Finanzausgleich der Antrag der Regierungsparteien angenommen, der den Län­dern aus dem Auf lammen der Einkommen-, Körperschafts- und -Umsatzsteuer insgesamt 2100 Millionen garantiert. *

Zur HauszinS st euer wird die Vorlage in der Ausschußsaflung angenommen.

Hcrvorzuheben ift. daß dem Finanzausgleich auch die Bayerische Dolkspartei zu- ae stimmt hat. obwohl in der ersten Erklärung der Regierungsparteien zu dem Gesamtgesetz- gebungswerk betont wurde, daß die Bayerische Dolkspartei beim Finanzausgleich ihre eigenen Wege gehe. Die Fraktion hat sich, wie wir hören, ihre endgültige Stellungnahme für die dritte Lesung Vorbehalten.

Um 91 , ilbr vertagt sich das Haus auf Donnerstag. Aus der Tagesordnung stehen die Interpellationen wegen der aus Polen aue- gewiefenen deuts che n Optanten.

Neue Verhandlungen.

Berlin, 6. Aug. «TU.) Heute follen, wie der .Lokalanzeiger" berichtet, unter dem Dor- s i h des Reichskanzlers neue Besprechun­gen zwischen den Führern der Regierungsparteien und dem Reichsfinanzminister über den Finanz­ausgleich stattfinden. Da der Finanzaus al eich im