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1.5.1925
 
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Er. IO| Zweiter Blatt Gießener Anzeiger (General-Anzeiger für Oberhesfen)Zreitag, (, Mai 1925

Ein Staatssekretariat für das Handwerk?

Aon Syndikus Dr. Hans Höhlbaum.

Am 19. Februar d. I. Hot sich der 8. (Volkswirt- (chajUicüe) Ausschuß des Reichstags mit der Frage der Schaffung eines Staatssekretariats für das Handwerk befaßt und sich schließlich in ablehnenden Sinne geäußert, lieber den glei­chen Gegenstand haben dann am folgenden Tag Be­sprechungen zwischen dem Reichskanzler, Reichswirt - fchaftsminister und Reichssinonzminister einerseits und dem geschäftsführenden Präsidium bes Reichs- verbandes des Deutschen Handwerks andererseits stattgesunden. Die Frage wird die beteiligten Stellen und den Reichstag, dem mehrere diesbezüg­liche Anträge oorliegen, noch weiter beschäftigen und soll hier einer kurzen Kritik unterzogen werden.

Gegenwärtig ist das Handwerk nur in einem einzigen Ministerium, dem Reichswirtschaftsministc- rium, durch einen Referenten vertreten. Das Fehlen weiterer Referenten macht sich insbesondere im Tätigkeitsgebiet des Reichsarbeiks- und des Reichsfinanzministeriums sehr zum Nachteil des Handwerkerstandes fühlbar.

Die ungenügende Vertretung in den leitenden Reichsbehörden hat nun dazu geführt, daß die wirtschaftlichen Interessen des Hand­werks bei den wichtigsten Entscheidungen der Wirt- schosts- und Finanzpolitik keine Berücksichtigung ge­funden haben. Und dabei umfaßt das Handwerk doch immerhin fast ein Sechstel der Gesamtbevölkerung und hat sowohl durch seine Herrschaft über Produk­tionsmittel und Arbeitskraft als auch durch feine Eigenschaft als letztes Glied im volkswirtschaftlichen Aertellungsprozeß wesentliche Bedeutung für die Gesamtwirtschoft. Um nur einige Beispiele schwerer Benachteiligung zu nennen: Bis in den Herbst 1923 hinein war dem Handwerk die Preisbildung untersagt, als Industrie und Großhandel schon längst zur Gvldmarkkalkulation übergegangen waren. Die Folae ist die erschreckende Verarmung des Hand­werks, die sich wiederum durch Rückständigkeit der Produktionsmittel und dadurch hervorgerufene Ver­schlechterung in der Bedürfnisbefriedigung des Pu­blikums auswirkt. Ein weiteres Beispiel: Das Handwerk wird zwar zu den L a st e n der Ren­te n ba n k herangezogen, hat aber im Gegensatz zu den anderen Wirtschafsständen keinen Sitz in deren Aufsichtsrat. Ferner hat das Handwerk bei der Gewährung von Staatskrediten unverhält­nismäßig schlecht abgeschnitten. Schließlich werden auch in der Zoll- und Handelsvertrags- Politik des Reiches die Interessen des Handwerks nicht in genügendem Maße beachtet.

* Diese und andere Schädigungen hoben dazu ge­führt, daß das Handwerk durch den Reichsverband des Deutschen Handwerks mit dem Antrag auf Schaffung eines eigenen Staatssekretariats hervor­getreten ist. Es knüpft damit nur an Bestrebungen an, die bereits lange Jahre vor dem Krieg bestanden und in der Bildung eines Handwerks­mini st eriums gipfelten.

Die Aufgabe des Staatssekretärs wird die fein, alle das Handwerk betreffenden An­gelegenheiten zusammenzufassen und sowohl im Reichs- wirtfchaftsministerium, dem er eingegliedert werden muß, wie gegenüber den anderen Ministerien zu vertreten. Er wird sich hierbei der Referenten in den einzelnen Ministerien, soweit solche bereits bestehen oder noch geschossen werden, bedienen und dadurch eine einheitliche, von der bisherigen Zersplit­terung nicht mehr bedrohte Handwerkerpoli- t i k ermöglichen. Er wird sich zum Ziel setzen müssen, die organische Einreihung des Handwerks in den gesamten volkswirtschaftlichen Erzeugungs- unb Verteilungsvorgang, die jetzt noch nicht vorhan­den ist, zu bewirken und das Verständnis der maß­gebenden Regierungsfaktoren und der Öffentlich­keit für die hindwerkerlichen Belange, das jetzt noch fehlt zu wecken.

Es ist allerdings nicht zu leugnen, daß manche Grunde gegen die Schaffung eines Staatssekretariats für das Handwerk zu sprechen scheinen. Do ist zu­nächst das finanzielle Bedenken: Im ge- fni'iic i Beamten!örper wird abgebaut, und do soll ein neues Staalsselletariat gebildet werden? Wir glauben aber, daß das fiskalische Interesse hier nicht den Ausschlag geben darf. Wir hoffen zuversichtlich, daß die Ausgaben für.dos Staatsfekretariot in an­derer Form vielfältig wieder in den Reichssäckel zu- rückftießen werden, wenn es dem Staatssekretär ge­lungen ist die wirtschaftliche Lage des Handwerker­standes zu heben.

Andere Bedenken sind ressortmäßiger Natur: Die Eingliederung des Staatssekretariats

in das 9 ciar^w'Nschaftsminislenum wird den Ge­schäftsbereich der enberen Ministerien ein wenig verkleinern und daher auf den Widerstand dieser Ministerien stoßen. Derartige unsachliche Widerstände müssen aber unter ollen Umständen überwunden werden.

So tleiben als einzige sachliche Bedenken die auf oerfassungs- und verwoltungs- rechtlichem @e bi et liegenden bestehen. Aber auch sie sind bei einigem guten Willen mit Hilfe des Art. 164 der Reichsverfassung, der die Förderung des selbständigen Mittelstandes durch Gesetzgebung und Verwaltung sicherstellen soll, zu überwinden. Dos Handwerk hoifi darauf, daß dieser gute Wille vorhanden und stark genug ist, sich auch gegenüber d en Parteien, welche alle Maßnahmen zugunsten trr;- Handwerks er officio bekämpfen, und gegen­über bet. Gewerkschaften durchzufetzen. Hofinungs- rcU erinnert es sich der Versicherungen, die der Reichskanzler dem selbständigen Mittelstand, insbefonbeie dem Handwerk, bei seinem Amtsantritt gegeben hat, und der Versprechungen ber bür­gerlichen Parteien vor den Dezemberwahlen.

Die fiskalische Hinanzpolitik.

Mit der Veröffentlichung der Reichseinnahmen und -ausgaben für den Monat März liegt jetzt das Ergebnis des ganzen Etatsjahres (1. April 1924 bis 31. März 1925) vor. In ihm wurden 7,3 Milliarden Mark Einnahmen erzielt; der Voranschlag von 5,24 Milliarden Mark wurde damit um mehr als zwei Milliarden Mark übertroffen. Fast sämtliche Posi­tionen zeigen gegenüber den veranschlagten Beträgen Mehreinkünfte. Besitz- und Verkehrssteuern, die 4,144 Milliarden Reichsmark ergeben sollten, haben 5,76 Milliarden erbracht. Die Einkommensteuer ergab 2,21 Milliarden statt 1,34, die Körperschaftssteuer 0,31 statt 0,14, die Vermögenssteuer 0,50 statt 0,38, die Umsatzsteuer brachte trotz der mehrfachen Herab­setzungen 1.79 statt 1,26 Milliarden Mark, während die erhöhte Umsatzsteuer (die sogenannte Luxus­steuer) mit einem Aufkommen von 119 Millionen Mark hinter dem Voranschlag von 180 Millionen Mark zurückblieb. Zölle lieferten mit 356 Millionen Mark mehr als das Doppelte des Solls (160 Mill. Mark). Die Tabaksteuer erbrachte 513 statt 360 Mill., die Biersteuer 196 statt 126, die Zuckersteuer 218 statt 231, das Branntweinmonopol 141 statt 140, die Weinsteuer 94 statt 48 Millionen Mark usw. Ins­gesamt kamen an indirekten Steuern und Zöllen 1,55 Milliarden Mark auf gegenüber einem Voranschlag von 1,1 Milliarden Mark. Zusammenfassend läßt sich also Jagen, daß die Einnahmen oeinahe um 40 Prozent über den Haushaltsplan hin­ausgehen: schon in den ersten zehn Monaten des Etatsjahres war ein Ueberschuß gegenüber dem Voranschlag der Einnahmen für das ganze Jahr in Höhe von über 20 Prozent zu verzeichnen.

Für Preußen ergibt sich ein ähnliches Bild. Zwar liegen die Ergebnisse für März noch nicht vor: nach den bisher bekanntgemachten Ziffern läßt sich jedoch annehmen, daß in Preußen für das Etatsjahr 192425 ungefähr 1000 Millionen Mark steuerliche Einnahmen zu erwarten sind: da diese im Jahre 1914 nur 538 Milliarden Mark betrugen, wäre also eine Zunahme von ungefähr 85 Prozent zu ver­zeichnen. Auf den Kopf der Bevölkerung umgelegt ergibt sich ungefähr eine Verdoppelung von 14,40 Mark auf 26,60 Mark. Für die Gemeinden kann man annehmen, daß die Belastung an kommunalen Steuern mindestens so groß ist wie die an Landes­steuern. Insgesamt kann man demnach die gesamte jährliche Steuerleistung Deutschlands zur Zeit auf zirka 10 Goldmilliarden veranschlagen. Da das jährliche Volkseinkommen auf 25 Goldmilliarden berechnet werden kann, ergibt sich bei einer Bevöl­kerungszahl von 63,5 Millionen eine ft e ue r l i d) e Gefamtbelastunb von über 150 Goldmark jährlich je Kopf bei einem Einkommen von knapp 400 Mark je Kopf, so daß nur ein freies Ein­kommen von 250 Mark verbleibt, das natürlich bei den Lohn- und Gehaltsempfängern wegen der auf ihnen ruhenden relativ niedrigeren Besteuerung sich erhöht.

Eine derartige Belastung ist auf die Dauer voll­kommen untragbar. Es ist mit allem Nachdruck dahin zu streben, daß die Ausgaben des Reiches, der Länder und der Gemeinden auf das aller» notwendigste beschränkt werden, damit auf diese Weise eine Herabsetzung der Steuern vorgenommen werden kann. Von sehr großer prak­tischer Wichtigkeit ist die Vornahme einer nachträg­lichen ordnungsmäßigen Veranlagung für das Jahr 1924; nur auf diese Weise können die Ungerech­tigkeiten ausgeglichen werden, die durch das System der Vorauszahlungen entstanden sind und die sich

in verschärftem Maße bei seiner Beibehaltung wie- I verholen müßen. Nur bei einer ordnungsmäßigen j Veranlagung läßt sich auch ersehen, wie stark die tatsächliche Steuerfrei! des Landes ist. Anderenfalls ist eine Ueberfchätzung ganz unaus­bleiblich, ein Umstand, der nicht nur innenpolitisch sehr bedenklich ist, sondern der vor allem auch dem Ausland Vorstellungen über die deutsche Wirt 1Hafts- und Finanzkraft suggeriert, die mit ber ta t > sachlichen Lage in keinem Einklang stehen.

Anstellung von versorgungsanwättern in Hessen

Auf dem letzten Landesverbandstag der Zivildienstberech.ig en wurde unter Schilderung der mißlichen Anstellungsverhältnisse in Hessen insbesondere darüber Klage geführt, daß die gesetzlichen Bestimmungen für die Anstellung von Versorgungsanwärtern in Hessen nicht befolgt werden.

Durch diese Bestimmungen (Anstellungs- grundsähe vom 26. Juli 1922) wird den Dersor- gungsanwärtern die Zusicherung ge nacht, daß sie nach einer bestimmten Reihe von Jahren dadurch entschädigt werden sollen, daß man ihnen nicht nur das Recht einräumt, im Zivil versorgt zu werden, sondern auch ein Anrecht auf ge­wisse Stellen gibt, welche in den Anstellungs- grundsähen aufaefüfjrt sind D e Reichsregierung hat dieses Recht gesetzlich festgelegt in dem § 18 des Mannsckastsverio gungsge e;es vom 31. Mai 1906 und den Anstellungsgrundsätzen, we'.che als eine verbindliche reichsge etzliche Beiordnung und nicht lediglich als eine Berwaltungsinstruktion anzusehen find (siehe Entscheidung des Reichs­gerichts 3. Zivilsenat vom 25. Rovember 1897 und 26. März 1901). Auch enthalten sie keineswegs nur Anweisungen an die Behörden, sondern ge­währen den Bersorgungsanwärtern auch subjek­tive Rechte. Desgleichen ist dieses Recht verbrieft in dem Zivilversorg.mgssckeine. Letzterer ist mit­hin als ein Vertrag zwischen Staatsregierung und dem Besitzer des Zivilversorgungsscheines anzusehen Die'er Schein gibt dem Inhcll>er zwar nicht das Recht auf bestimmte Stellen, der An­wärter kann sich aber nach Maßgabe feiner Fähigkeiten um d e'enigen ©.eilen bewerben, die ihm nach den Anstellungsgrundsätzen zugängig sind und sein müqcn. Aus Zrc'en angeführten klaren Bestimmungen geht zwelfel'os hervor, daß die hessische Regierung gehalten ist, die Anstel- lungsgrundsähe genau einzuhalten, weil sie ihre Zustimmung zu denselben ausdrücklich erklärt hat, denn der Reichsrat hat, um eine gleichmäßige Beteiligung der Slaa'en an der Zivilversorgung zu erreichen, in den Anstellungsgrundsähen ein einheitliches Mindestmaß in der Verpflichtung der Behörden zur Anstellung von Bersorgungs- antoärtetn festgesetzt. Wie ist es nun zu er­klären, daß in Hessen die Bersorgungsanwärter mit anderem Maße gemessen werden als im Reiche und in anderen Bundesstaaten?

Daß dadurch in den Kreisen der hessischen Bersorgungsanwärter eine große Unzufrieden­heit Platz gegriffen hat, und der Glaube an Ge­rechtigkeit immer mehr schwindet, darf deshalb nicht mehr Wunder nehmen. Man fragt sich ver­gebens, warum gerade die Bersorgungsanwärter zurückgesetzt werden und wofür sie denn zwölf Jahre und länger dem Staate gedient haben. Wie wäre es denn, wenn einem anderen Stande feine wohlve-d enten Rechte geschmälert würden, die gesamte öf'entliche Meinung wurde dagegen Einspruch erheben und Partei für den betreffen­den Stand nehmen.

Die Landtagsfraktion der Deutschen Volks- Partei hat in Würdigung dieser Sachlage in einem Antrag im Landtage die hessische Regie­rung ersucht, mit allen Kräften dahin zu wir­ken, daß die Staats- und Kommunalbehörden mit weit größerem Umfange wie bisher den zivildienstberechtigten Angehörigen der Wehr­macht die Möglichkeit bieten, in Beamtenstellen einzurücken. Die hessische Regierung wird um möglichst baldige Borlage einer Statistik ersucht, aus der hervorgeht, wieviel Zivildienstberech­tigte seit dem 1. April 1923 in den öffentlichen Dienst übernommen sind und welche Stellen vom 1. April 1925 ab den Zivildienstberechtigten, ge­trennt nach Staats- und Kommunalbehörden, zur Verfügung stehen.

Es wäre zu wünschen, daß die Regierung dem Antrag stattgibt und das statistische Mate­rial vorlcgt.

Vom provinzialaurschuh.

In der jüngsten öffentlichen Sitzung de s Provinzi alausfchufses standen zur Ber Handlung:

Klage der Oberhesfifchen Dafaltwerke Ignatz Seipel in Mühlheim a. M. gegen daS Ä r< i s- amt Büdingen auf Aufheoung des Pv'.izei- lefehlS vom 15. Dezember 1924. Der Kläger bat einen der Gemeinde Lißberg gehörenden Basaltbruch zur Ausbeutung in Pacht. Vertrag­lich darf er den Steinbruch nicht weiter als bis zu einer Entfernung von 8 Metern von ber Friedhofsmauer in Lißberg und von der Frank­furter Straße aus beuten. Er ist aber schon an einer Stelle bis zu einer Entfernung von etwa 5 Metern zur Friebhvfsmauer vorgedrungen. Das Kreisamt Tübingen hat auf Grund des Artikel 66 der Kreis- und Provinzialordnung gegen Seipel einen Polizeibe ehl erlassen, wo­nach ihm im öffentlichen Interesfe zur D feitigung eines gefahrbringenden Zustandes bei Me düng einer Ordnungsstrafe von 90 Mk. unter An­drohung der sofortigen Schließung des Stein­bruchs aufgegeben werde, das Brech.n von Stei­nen höchstens bis zu einer Entfernung von acht Metern von der Friedhofsmauer und von dem am Friedhof vo.überziehenden öffentlich n Weg vorzunehmen. Seipel hat hiergegen King er­hoben und bestreitet die Rotwendigleit Er­lasses des Polizeibefehls, weil durch daS Bechen von Steinen bis zu einer Entfernung von fünf Metern weder die Fri.dhv smauer noch der Weg gefährdet erscheinen. In der mündlichen Ver­handlung wurde Beweis durch Vernehmung des * zuständigen Kreisbauinspektors von Odenbcrg er­hoben. Das Gericht erließ zur weiteren Klärung der Sache einen Beweisbeschluß, wonach zunächst noch ein Gutachten der geologischen Landesanstalt einzuholen ist.

Antrag der Firma Gebrüder Stein in Alsfeld auf Erteilung der Genehmigutzg zum Betrieb einer Anstalt zum Trocknen und Ein­sätzen von Fellen: hier: Berufung der Firma Gebrüder Stein gegen das Urteil des Kreis- ausschusscs des Kreises Alsfeld vom 29. Dezember 1924. Die Firma Gebrüder Stein in Alsfeld unterhält in dem Stadtteil Auf der Hofstadt" in Alsfeld in einer Scheune ein Häute- und Darmlager, in dem auch daS Cinsalz-n und Trocknen ungegerbter Ti.'rf.'ll? ge­werbsmäßig vorgenommen wird. Eine Geneh­migung g mäß § 16 der Reichsgewerbeordnung besitzt die Firma nicht. Das Kreisamt Alsfeld hat sie deshalb ausgefordert, um die Geneh­migung einzukvmmen. Die Firma hält die be­sondere Genehmigungspflicht nicht - erforderlich. In dem eingeleiteten Konzessionsverfahren haben das Amtsgericht Alsfeld wie auch einige in der Umgebung des Lagers wohnende Brwohncr der Hofstadt Einspruch erhoben, weil sie sich durch den infolge der Anlage entstehenden Aas- und Raphtalingeruch und ferner auch durch das äußerst starke Auftreten von Ratten belästigt fühlen. Der KreiSausschuh zu Alsfeld hat die beantragte Genehmigung versagt. In der Ver­handlung vor dem Berufungsgericht wurde Be­weis erhoben durch Vernehmung eineS Arbei­ters der Firma Stein und einer Bewohnerin der Hofstadt als Zeugen und durch Anhörung des Kreisveterinärrates von Alsfeld und des Vorstandes des Gewerbe- und Aufsichtsamts zu Gießen als Sachverständige. Der Vertreter der Berufungsklägerin hielt nach dem Verlaus der Verhandlung die besondere Genehmigrmgspslicht nach § 16 der Gewerbeordnung nicht <r erfor­derlich und beantragte Stattgabe der Berufung. Der Vertreter des Kreisamts beantragte Ab­weisung der Berufung evtl, aber aus besonde­ren wirtschaftlichen Gründen Erteilung der Kon­zession nur auf Zeit. Das Urteil wird in der nächsten Sitzung des Provinzialausschusses ver­kündet.

Antrag der Gemeinde Wölfersheim auf Enteignung von Grundstücken der Christian Schutt Eheleute in Wölfersheim zur Erweite­rung der Haingrabenstraße. Dem Antrag der Gemeinde Wölfersheim auf EnteigiWn von 17 Quadratmeter Gelände aus der Hof reite des Weihbindermeisters Christian Schutt wurde ftatt-

Herz- und Nervenschwäche, Sc'ilaflos qkeit Der sicherste 1rfolg durch Sozon - Elixier 'ansendtaeh bewahrt nläuznde Anerkennungen Allein echt: Wörishofener Naturheil. Elberfeld Niederl.: General-1 >epot u.Niederlaaef. Gießen : Refor'iihaur Pnul Scholz.Gießo-i, Kreuzpl.> D

Maibockfreuden.

Don H. S chade

Der alte große Fridericus hatte Recht, es soll* jeder Erdenbürger nach feiner Fasson selig werden und sich seinen Himmel selber mit eigenen Farben ausmalen. Der Münchner ist fein Asket. Seine Heiligen wandeln nicht mit from­men Blicken über paradiesischen Gef.lden, von dem Gesang der Engel und Seraphine begleitet. Ach nein, es sind alles tüchtige, trinkfeste Männer, die einen guten, würzigen Tropfen zu schätzen wissen und darum im voraus allen denen, die sich im Hofbräuhaus und den vielen Kellern und Dräuen zu viel des Guten zurnuten, Ab­solution erteilen. Ja. diese He.ligen scheinen gerade dazu auserkoren zu sein, das köstliche Bier in himmlischen Tönen zu Preisen und jeden zu fleißigem Genuß aufzumuntern.

Den Rrcht-Münchner mag es ganz sonderbar anmuten, wenn er in diesen Tagen in allen Straßen der Heben Isarstadt den Heiligen T homa s. den unverbesserlichen Skeptiker, mit Glorienschein und Dieickrug in Begleitung eines alten, bärtigen, gehörnten Bockes abgebildet sieht. Das findet man hiex ganz in der Ordnung, und es würde feinem einfallen, zu lächeln ober ein paar verfängliche Fragen an den Heiligen zu stellen. Die -Hauptsache ist doch, daß wieder ein­mal ein Spezialbier, und zwar der starke, würzige, als wirksamste Frühlingskur zu gebrauchende Maibock fließt und man über diesem dick­flüssigen Getränk die Sorgen und Lasten des Alltags vergessen kann.

Seltsam genug ist die Geschichte d eses Bieres und seines Ramens. Ein braunschweigischer Ritter soll vor bald vier Jahrhunderten mit einem bayrischen Herzog, an dessen Tafel er als Ge­ladener saß. eine Wette abgeschlossen haben. Dem Braunschweiger sollte bayrische Bier, dem Mu-d- schenk des Herzogs Braunschweiger ^u in nie"

vorgesetzt werden. Beides muhte in einem Zuge getrunken werden, und wer danach noch fähig war, auf dem linken Fuß stehend, einen dicken Seidensaden durch eine Radel mit feinem Oehr zu ziehen, sollte die Wette ein Faß echten Tokayers gewonnen haben. Ein Jahr wurde in München nach geheimnisvollen, bisher unbe­kannten Rezepten gebraut und geprobt, bis der erste Mai und mit ihm der Braunschweigische Ritter durch die Stadttore mit jubelndem Früh­linggefolge einritt. Die Chronik erzählt, daß der Mundschenk seinen mächtigen braunschweiger Bier- Humpen bezwungen und feinen Faden durchs Oehr gezogen habe, der Ritter aber sei plötzlich verschwunden und kopfüber in den Hof gefallen. Lallend habe er dem teilnehmend fragenden Herzog geantwortet,ein Bock" habe ihn zu Fall gebracht. .Unter gewaltigem Lachen und derben Scherzen wurde das Bier mit diesem Romen ge­tauft. der Mundschenk erhielt ein Faß besten Weines, und Münchens Ruhm galt, jetzt auch in Braunschweig, als unbestritten und unbesiegbar.

Seither wurde am ersten Mai zum Andenken an diesen glorreichen Tag der Maibock getrunken; er durste bis zu Fronleichnam aus geschenkt wer­den. Es war ein Fest, zu dem ganz München, hoch und niedrig. Edle und Gemeine, Radi­weiber, Mamsellen. Künstler, Dienstboten ge­laden waren. Zum Präsidenten wurde der ge­wählt, dem es, kraft einwandfreier Zeugen aus­sag en.^im vorigen Dockjahr gelungen war. binnen zwei Tagenneun und neunzig halbe Maß ohne Brand" (Rausch) getrunken zu haben. Don mor­gens 6 bis abends 11 wurde Tag für Tag wacker getrunken und auch der letzte tiefe Rachtzugzum Zudecken" nicht vergessen, bis Fronleichnam heran- rüdte und der edle Dock ordnungsgemäh mit einer schönen Leichenrede auf ein Jahr zu Grab getragen wurde.

Heute haben diese Docktrünke manches von ihrer Ursprünglichkeit eingebüßt; möglicherweise gab cs dabei ju viel Schlägereien und Raufereien

und mußte die weltliche Obrigkeit einschreiten. Aber die Heiligen haben noch immer ein Einsehen, und ein Heiner Bockrausch ist noch lange keine Sünde und zählt unbedingt in München zu den begehrtesten und schönsten Freuden, die einem der Frühling beschert.

Sonnenfinsternis und drahtlose Wellen

Die letzte Sonnenfinsternis veränderte die Bedingungen für die Ausbreitung der elektri­schen Wellen in einer Weise, wie sie bei anderen Ratureinflüsfen niemals festgestellt wurde. 'Be­obachtungen hierüber fanden in der Empfangs- stelle Geltow statt, die dem Amerikaempfang dient. Man verglich die Empfangslautst ärken, die,von den no^amerikanischen Stationen Iocky Point und Rew Brunswick eingehenden Zeichen während der Sonnenfinsternis mit den normalen, und es ergab sich, daß bei beiden Stationen die Lautstärke auf den vier- bis fünffachen Be­trag gestiegen war. Ein Ansteigen der Laut­stärke tritt zwar regelmäßig zur Rachtzeit ein, aber es handelt sich hier niemals um solch» erheblichen Unterschiede, wie sie die Sonnen­finsternis hervorbrachte. Die Erscheinung wird allgemein darauf zu rückgeführt, daß in den Stun­den der Dunkelheit die Absorption von Energie durch das Sonnenlicht wegfällt, so daß sie we­niger geschwächt zur Empfangsstelle gelangt Man muh also annehmen, daß während der Sonnenfinsternis die Absorption noch geringer war als zur Rachtzeit Die Ursache hierfür läßt sich allerdings noch nicht angeben; ihre Erfor­schung muh der Wissenschaft anheimgestellt wer­den. Auch auf die im Empfänger bemerkbaren atmosphärischen Störungen war die Sonnen­finsternis von Einfluß. Sie traten ebenfalls mit größcr Stärke auf als gewöhnlich. Ihre Zu­nahme überflieg auch das zur Rachtzeit ge­wohnte Maß. Roch eine eigenartige Erscheinung sei erwähnt. Die Richtung, aus der die er­wähnten Störungen lamen, erfuhr während der

Sonnenfinsternis eine Drehung. Kamen sie vorher aus Südwesten, so gingen sie während der Finsternis nach Süden über, wichen also in östlicher Richtung aus. Der Einfluß der Sonnen­finsternis war nicht in allen Ländern von gleicher Art. Günstig war er in Südamerika und be­sonders in Europa. In Rordamerika dagegen wurde die gegenteilig; Wirkung fest gestellt. Der Wissenschaft bietet sich somit eine eigenartige und neue Aufgabe dar, deren Lösung vermutlich wertvolle Erkenntnisse zutage fördern wird.

Kinowagen in Schnellzügen.

Es ist geplant, auf gewissen Strecken der tschechoslowakischen Republik den Schnellzügen als angenehme und nützliche Beigabe Kinowagen anzuhängen. Diese Einrichtung wird wohl nicht vor 1927 ins Leben treten. In Amerika ist sie nichts Neues, die Universal Pictures Corporation hat für alle längeren Eisenbahnstrecken Biowagen errichtet und veranstaltet in ihnen täalidj Kinovorführungen. Auch in Schweden laufen solche Wagen, Deutschland hat sie auf zwei Hauptstrecken ein» geführt. Dasselbe ist bei den englischen Bahnen Der Fall. Die Expreßzüge auf der Strecke London -Schottland haben einen Salonwagen mit Kinoein­richtung. Der Vorstellung während der Fahrt können 25 Personen beiwohnen. In der Tschechof 1 o - w a k e i sollen oierachsige Wagen von 21,5 Meter Länge für je 72 Zuschauer eingerichtet werden. In den Wagen soll auch eine Kabine für Radiotele­phonie Platz finden. Vorerst sollen die Wagen den Schnellzügen auf den Strecken Tetschen@*itinb Wien und EgerPrag Slowakei beigegeben werden.

*

Darmstädter Theater.

Ontenbant Ernst Legal hat soeben die Reu- bearbritung von Webers einaktiger Svieloper Abu Hassan" von Willy Werner (Sättig zur Uraufführung am hessischen Landestheater in DarmstadI angenommen.