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Die jetzt

Kirchliche Nachrichten.

Evangelische Gemeinden.

Gießen. Sonntag, den 30. März 1924. Lätare Etadtkirche. 9',,: Pfr. Mahr. 11: Kinderk. für dir Matthäusgem., Pfr. Mahr. 2: Vorstellung u Prü, fung d. Konfirmand, a. d. Markusgem., Pfr. Becker 6: Pfarrass. Hertel. IohanneSkiche. 9*/,: Pfr. Bech. tolsheimer. 11: Kinderkirche für die Lukasgein., Pfr Bechtolsheimer 6: Pfr. Ausfeld. 8: Bibelbesprechg. Pfr. Mahr. Mittwoch, d. 2. April. 6: 5. Passions- and. Pfr Ausfeid. Samstag, 5. April. 2: Beichte f. d. Konfirmanden a. d. Markusgem. u. d. Angehörig. Pfr. Becker. LukaSgemeinde. Sonntag, 30. März, abds. 8 Ubr. Gemeindeaben) L Saal (Liebigstc. 56). Dortrag überDie Erbauung der Iohanneskirche 1891 1893. Musikal. u. gefangl. Darbietungen. Kirchberg. 10. Lollar. I1/». Wieseck. 10; abds. 77,: Liturg. Passionsfeier.

Katholische Gemeinde».

Gietzen. Samstag, 29. März. 4 , u. 7 Deichte. Sonntag, 30. März. (4. Fastensonntag). 67, Deichte. 7 Messe. 8 Komm.. 9 Hochamt m. Pred., 11 Messe m. Pred., 5'/, Christen!. und And. Grünberg. 97, Messe m. Pr.

Hessen-Nassau.

Frankfurt <l M., 28. März. Frankfu rter Theaterkrtse wurde

gerettet werden. Eine Diskussion war vorgesehen, doch meldete sich niemand zum Worte, trotzdem auch viele Arbiter an der Versammlung nahmen.

Sitzung der Stadtverordneten.

' Gietzen 28. Mär» 1924.

26x8 den heutigen 'Entscheidungen des Stadt- Parlaments find drei (Punkte als besonders be­merkenswert hervorzuheben: die >neuen Kana l- benuhungs gebühren, die neuen S t ra­tzen reinlgungsko st en und die neuen Müllabfuhrgebühren, die sämtlich der Eoldmarkrechnung angepatzt wurden. .Die neuen Gebühren treten bereits am 1. April dem Be­ginn des neuen Rechnungsjahres, in Kraft. Von Bedeutung war schlietzlich «noch die einstimmige Genehmigung eines ExtrahiebesL»on 2000 Festmeter im Stadtwald. Den der Sach­verständige, Etadtv. SJJrof. Dr. Borg mann, als unbedenklich nach jeder Richtung hin bezeich­nete. 3m übrigen (erledigte das Haus in flotter Arbeit eine grobe Anzahl kleinerer Vorlagen. Die nächste Sitzung Dürfte wie man einer Aeutze- rung des Oberbürgermeisters entnehmen konnte, die Vorlage des ernten, auf die Goldmartrechnung gestellten Haushaltungsplanes und Hessen Be­ratung bringen.

rmd den Gruben, die die Äraunwyle für dieses liefern, eingesetzt werden mußte und dadurch der größte Teil der Provinz Ober Hess en vor den unan­genehmsten Folgeersche'mungen bewahrt wurde, und da auch unter den vorgeführten Lichtbildern sich eine Anzahl aus dem Kraftwerke Wölfersherm befanden. Herr Schreiber-Stolze verwahrte sich energisch gegen den von den hiesigen Bergarbei­tern erhobenen Vorwurf, daß die Technische Rot­hilfe eine Streikbrecher-Organlsatron sei, und legte dar, daß sie stets nur zur Weiterführung lebens­wichtiger Betriebe eingesetzt werde. Ec führte an einer Reihe von Beispielen aus, daß die Ern- setzung häufig gerade im Interesse der Arbeiter er­folge; so war seinerzeit die 6in)eßung im Kraft­werke Wölfersheim dringend geboten im Intereste der Arbeiter, die sonst brotlos geworden wären, denn so konnte die Grube Abendstern noch ganz kurze Zeit vor dem Ersaufen durch das Eingreifen

der 3tt>tr»tenfl-

berechtigten. Montag abend Monats- Versammlung. (Siehe Anzeige.)

Landkreis Gietzen.

z Saasen, 28. (März. Bei der hiesigen Wren n ho lz ve rst eig eru n g die besonders ixrucß von den,Bewohnern des Duseckertales stark besucht war wurden für 4 Meter Buchenschertholz 70 Mk. uno Darüber bezahlt. Daß dresec Preis im Verhältnis zu Iben Kohlenpreisen zu hoch tft, hielt ebensowenig «wie die Geldknappheit die Steigerer ab, dresen Hohen Preis zu bieten.

Grünberg, 28. März. Das Krersamt Gießen hat für kommenden Donners lag, 3. 2lpril, bcer einen Schweinemarkt genehmigt.

* H u n g e n, 28. März. Am kommenden Mon­tag, 31. März, findet mit kreisamtlicher Genehmi­gung hier ein Diehmarkt statt.

Kreis Alsfeld.

* Alsfeld, 28.März. DerStadtvor- stand hat in seiner jüngsten Sitzung beschlos­sen, dem Turnverein vom städtischen Fest­platz soviel Gelände abzugeben, als er zu dem projektierten Anbau an die Turnhalle benötigt. Die Auflassung des Geländes soll erst erfolgen, wenn mit der Ausführung des Reu­baues begonnen ist. Als Kaufpreis wurden 2.50 Mk. für den Quadratmeter festgesetzt. Ne­ben der Turnhallenerweiterung soll von pri­vater Seite auf dem Grundstück der Gastwirt­schaftZum Anker" (Besitzer Möller) ein Saal errichtet werden, der in seinem Ausmaß die Dimensionen des früherenDeutschen Kaiser" zum mindesten erreicht. Bei dieser Gelegenheit sei auch mitgeteilt, daß die Absicht besteht, an Stelle der jetzigen untauglich gewordenen städtischen Festhalle am Lindenplatz eine neue, auch in einfachem Stil gehaltene Fe st Hal le längs des Mainzer KuhwegS zu errichten.

Kreis Schotten.

* Wetters e l d, 25. März. Einen gen atz- reichen Abend bereitete unseren Einwohnern die hiesige Ortsgruppe des Landjugendbundes am vergangenen Sonntag Abend. Es kam zur Auf­führung derDettÄ-Heini", ein gutes und ernstes Dollsstück. Lehrer S i tz l e r, dec sich um die Be­strebungen des Landjugendbundes sehr bemüht, hatte dieses Dollsstück eingeübt und die Auffüh­rung überwacht. Am Schluffe des Abends sprach Dülgermeiaer Krauß dem Landjugendbund und seinem Leiter im Aamen aller Anwesenden herz­lichen Dank aus.

Kreis Friedberg.

* Friedberg, 28. März. Der auf den 2 April festgesetzte Schweinemarkt findet we­gen dec Maul- und Klauenseuche nicht statt.

sf. Wölfersheim, 27. März. Am Sonn­tag fand im Saale von Huber eine von dec Tech­nischen Rothilfe veranstaltete, zahlreich besuchte Versammlung statt, in der Herr Schreiber-Stolze über das Thema .Warum jetzt noch die Technische Rothilfe?", und Herr H i l s d o r f über die seitherige Einsetzung der Technischen Rothilfe in hiesiger Gegend sprachen. Die Versammlung erregte deshalb besonderes 3n- tereffe, weil die Technische Rothrlfe bereits zwei­mal (1921 und 1923) im Kraftwerke Wölfersheim

Sitzungsbericht.

Anwesend: Oberbürgermeister Keller, Bür­germeister K r e n z i e n, t-ie Beigeordneten Dr. Selb, Dr. Frey, Dc. Rosenberg und 36 Stadtverordnete.

Der Oberbürgermeister verpflichtet zunächst den Stadtv. Friedrich Fritz (Komm.), der als Rachfolger des durch Mandatsverzicht ausgeschie­denen früheren Stadtv. Bierau in das Haus eingetreten ist.

Reuordnung wichtiger städtischer Gebühren.

Die Gebührenordnung über die Benutzung der städtischenKanäle vom 17. Oktober 1923 wird mit 'SMrtung vom 1. A p r i l ab aufgehoben. Dom gleichen Zeitpunkt ab gilt die nachstehende neue Bestimmung: Die jährliche Gebühr beträgt 1 Goldpfennig für jeden Quadratmeter grundbuch- mäßigen Flächeninhalts der angeschlostenen Lie- genschift und 1,50 Goldmark von 1000 Mk. des Boandversicherungswerles der darauf befindlichen Gebäude. Für ihre Berechnung ist die Grund- stückseinteilung in den öffentlichen Büchern nicht maßgebend, sondern es ist die ganze, eine wirt­schaftliche Einheit bildende Liegenschaft desselben Eigentümers zugrunde zu legen. Der geschuldete Betrag ist für iedes Kalendervierteljahr in den ersten 15 Tagen der Monate April, Juli, Oktober und Januar jeben Jahres zu entrichten. Bürgermeister K c e n z i e n bemerkt erläuternd zu der Vorlage, die Stadt habe in 1924 für die Kanaluntecyaltung 153 600 Mk. aufzabringen, durch die neuen Gebühren, die eine Verminderung gegenüber den Doickriegssahen bedeuten, weide eine Einnahme von 153 153 Mk. erwartet. Die Gebührenverminderung ist mit Ersparnissen in dem Etattitel und mit der gesetzlichen Vorschrift, daß nicht mehr erhoben werden darf, als der Bedarf ausmacht, zu erklären. Das Haus stimmt der Vorlage nach kurzer Aussprache zu.

In der Gebührenordnung für die Benutzung der städtischen Straßenreinigung tritt mit Wirkung vorn 1. April ab folgender 1 an die Stelle dec früheren Bestimmung: Die Rei­nigungsgebühr für jeden von dec städt. Stratzen-

insofern gelöft, als zugunsten der weiteren Tätig­keit des Schauspielmtendanten Weichert auf die Berufung des Intendanten Hartung- Darmstadt verzichtet wurde. Eine starke Majorität entschied sich nach erfolgter Klärung der Situa­tion für Intendant We i che r t, dec als künst­lerischer Leiter des Frankfurter Schauspielhauses weiterhin tätig bleibt Als Operndirektor wurde Generalmusikdirektor Kraus (Wien) an die Spitze der Frankfurter Oper berufen. Der Zoologische Garten blickt am Samstag, 29. März, auf ein 50jähr iges Best ehen auf demPfing st weidgelände zurück. Ge­gründet wurde er am 8. August 1858 auf dem Gelände an der Dackenheimer Landstraße. Seit 1908 steht der jetzige Dicekwc Dr. Prieme! an der Spitze des Instituts.

fpd. Frankfurt a. M. 28. März. Tage­lang wurde die heimische Geschäftswelt durch den Schwindler mit den deckungslosen Schecks der Leipziger Dolksbank in Atem gehalten. Jetzt endlich fiel der Bursche der Hersfelder Polizei in die Hände. Bei dem Schwindler handelt es sich um den 19jährigen Gg. Gewert aus Königsberg und einen Helfershel­fer, den 31 jährigen Fritz Bieber aus Schmauch. Das Paar hatte in H ü n f e l d zwei Räder ausge- schwindelt und mit dir bekannten Leipziger Schecks »bezahlt". Der Schwunde! wurde aber auf Grund der entsprechenden Mitteilungen in den Tages­zeitungen in Hünfeld entdeckt. Das Telephon spielte, und als die beiden Helden rnHersseld ihren Einzug hielten, wurden sie von der Polizei m Empfang genommen. Ein Schwindler arbei­tet hier seit einigen Tagen mit cerchem Erfolg nach folgendem allen Rezept: Er versucht in Geschäften einen größeren Geldschein zu wechseln. Wenn er das Wechselgeld eißal en hat, steckt er es in einen Briefumschlag, den er in die Tasche bugsiert.. Will er nun den großen Schein geben, dann tut er so, alS ob er ihn vergessen habe. Er gibt den Brief­umschlag mit dem Wechselgeld wieder zurück. In WirklicKeit aber hat er diesen Briefumschlag un­bemerkt in der Tasche mit einem ebenso aussehen­den vertauscht, in dem sich, wie man später merkt, Papierschnitzel befinden.

reMfpmg zu reinigenden Quadratmeter beträgt 20 Goldpfennig für das Jahr; die Straßenbreite wird jedoch bei Berechnung der zu reinigenden Fläche nur bis zu 7,50 Meter in Ansatz gebracht. Der geschuldete Betrag ist für jedes Ka­lendervierteljahr in den ersten 15 Tagen der Mo­nate April, Juli, Oktober und Januar jeden Jahres zu entrichten. Bei Eckgrundstücken ist die Straße, in der die größere Frontlänge liegt, allein in Ansatz zu bringen. Bürgermeister Kreu­zten erklärt hierzu, dje Straßcnceirngungskosten seien für 1924 auf 69 680 Ml. txranid>iagt, aas den neuen Gebühren erwarte man 67 830 Mk. Die Sprecher der Sozialdemokratie und der Kommu­nisten lehnen die Vorlage ab, da sie eine versteckte Mietssteuer sei. Oberbürgermeister Keller gibt zu erkennen, daß auch der Stadtverwaltung die Vorlage nicht angenehm ist; nachdem die Koali­tionsparteien des Landtags die Gemeinden beim Finanzausgleich sehr benachteiligt hätten, müßten die Kosten der Gemeinden notgedrungen eben auf diese Weise mit aufgebracht werden. Diesem Stand­punkt schließt sich dir Mehrheit des Hauses an und genehmigt die Vorlage gegen die Linke.

Die Gebührenordnung für die Benutzung bei städt. Müllabfuhr erhält mit Wartung vom 1. April ab folgenden neuen § 1: Die Gebühr für die Benutzung der städt. Müllabfuhr beträgt im Jahr 25 Goldpfennig für je 100 Mk. der Grund- miete dec von dem Eigentümer, Mieter, Pächter usw. innegehabten Räumlichkeiten; beim Fehlen einer Grundmiete treten an ihre Stelle */5 des Miet» oder Pachtwertes vom 1. Juli 1914. 'per geschuldete Betrag ist für jedesKalendervierteliad in den ersten 15 Tagen der Monate April, Juli, Oktober und Januar jeden Jahres zu entrichten. Bürgermeister K r e n z i e n weist daraus hin, daß die Kosten für die Müllabfuhr in 1924 auf 11900 Mk. veranschlagt sind, die Gebührenein­nahme auf 11 891 Mk. Von den gleichen Gesichts­punkten aus wie bei der vorhergehenden Vorlage und mit derselben Mehrheitsbildung wird auch über diese Angelegenheit entschieden.

(Schluß des Berichts folgt.)

Makkaroni und Eiernudeln

Öffentliche Aufforderung zur Abgabe einer Steuererklärung für dieDeranlagung zurDermögenS- steuer für baß Kalenderjahr 1924.

1. Zur Abgabe einer Steuererklärung sind verpflichtet:

Lalle im Bezirk der unterzeichneten Finanzämter wohnenden oder sich dauernd oder nur vorübergehend auf* haltenden selbständigen steuerpflichti­gen Personen (Deutsche oder Richt­deutsche),

2. juristische Personen des öffentlichen und des bürgerlichen Rechts sowie alle Derggcwerkschaften, nicht rechtsfähige Pers onenverei- tgungen. An stak len,

Stiftungen und andere Zweckrermvgen, sofern sie den Sitz oder den Ort der Leitung in den Bezirken der unter­zeichneten Finanzämter haben, also tn^befcmbere Erwerb' geselbchas'<m (wie Ak teng.f lscka t n Ko > ma bi Le e I- fchcrsten auf Aktien, Gesell1chafte:t mit beschränkter Haftung, Kolonialgesell- schasten), Erwerbs- und Wickchifts- geno's.nscha'ten, eingetragene Der i e, nicht rxchtssä'.ize Personenverei tgun- gen, die Erwerbs-Wecke verfolgen (außer Gesellschaften, bei denen die Gesellschafter als Unternehmer des Betriebes anzusehen sind, z. D. offene Hand.ls- und Kommanditgesellschaf­ten), Stiftungen, Anstalten und Zweck­vermögen,

toerm sie am 31. Dezember 1923 ein Vermögen von mehr als 5000 Goldmark besessen haben.

Zur Abgabe einer Steuererklärung sind ferner verpflichtet ohne Rücksicht lauf die Höhe des Vermögens und ohne Rücksicht aus Sdaatsa-ngehörigkeit,Wohn­sitz, Aufenthalt, Sitz oder Ort dec Lei­tung alle natürlichen und juristischen' Personen, sowie Personenvereinigungen und Vermögensmassen. die nach § 3 des Rexm. St. G. mit ihren inländischen - ..d- und Betriebsvermögen fteuer-

pflich ig sind (beschränttSteuerpfl ich.ige).

H- Die hiernach zur Abgabe einer Steuererklärung Verpflichteten werden aufgefordert, die Steuererklärung unter Benutzung des vorgeschriebenen Vor­drucks in der Zeit vom 1. b i s 15. April 1 924 bei den unterzeichneten Finanzämtern einzu reichen. Vordrucke für die Steuererklärung können vom 1. April ab von den unterzeichneten Finanzämtern bezogen werden. Die Steuererklärung ist schriftlich zweck- mäßig eingeschrieben einzureichen oder mündlich vor den Finanzämtern abgu- jgeben.

Die Pflicht zur Abgabe der Steuer­erklärung ist vom Empfana eines Vor­

drucks zur Steuererklärung nicht ab­hängig.

Die Abgabe der Steuererklärung bei den unterzeichneten Finanzämtern ist nicht erforderlich, soweit die unter I be­zeichneten Personen die ©tcuererflärung bei einem anderen Finanzamt abgegeben haben.

III. Wer die Frist zur Abgabe der ihm obliegeirden ©teuererflärung ver­säumt, kann mit Geldstixifen zur Ab­gabe der Steuererklärung angehalten werden; auch kann ihm ein Zuschlag bis zu 10 v. H. der festgelegten Steuer auf erlegt werden. Die H in er^i hung oder der Versuch einer Hinterziehung der Ver­mögenssteuer wird mit Geldstrafe be­straft, auch kann auf Gefängnis erkannt werden; ein verlässiges Vergehen geaen bieS euergee e.St u.rgesäh du. g) ul d ebenfalls bestraft. 2363B

Gießen, Butzbach, Grün berg, Hungen, ben 28. März 1924.

__________Die Finanzämter.__________

Holzversteigernng

Rächst en Montag, von vor­mittags 10 llßr anfangend, soll nachver­zeichnetes Ruhholz aus hiesigem Ge­meindewald an Ort unb ©teile ver­steigert werden:

1. ca. 15 Festmeter Derbstangen,

2. ca. 5000 Bohnenstangen,

3. ca. 10 Fstm. R isstangen,

4. ca. 5 Fstm. Gichmstämme 5. u. 6.Kl.,

5. ca. 8 Fstm. Fichtenstämme 2. Kl.

6. ca. 8 Fstm. Äicfernftämme 3. Kl.

Bemerkt wird, daß die Derb» und Reisstangen vormittags zur Versteige­rung kommen, das übrige Holz von nach­mittags 2 Ußr an.

Zusammenkunft ist im Ort.

den 27. März 1924.

Hess. Bürgermeisterei Bersrod.

Becker. 2354 D MNMMM im Stadtwald Bad-Nauhcim.

Mittwoch, den 2. April 1924, vorm. 8', Uhr. Zusammenkunft an der Wald­wirtschaft. Versteigert werden im ftotflort Naud 3 und 6:

Eichen-Stämme: 2 1. Kl. 6,44 ffltm 11 2. Kl. 14,43 Fstm., 40 3. Kl. 39,49 Fstm" 34 4. Kl. 22,82 Fstm. ''

Efchen-Stämme: 3 3. Kl. 3,37 Fstm 23 4. Kl. 12,46 Fstm., 48 5. Kl. 20,42 Fstm" 149 6. Kl. 31,8» Fstm. '

LscheN'Derbstangen: 38 Stück 2,07 Fstm.

Werkfchett: 54 Rm. Eichen und 8 Rm. Erlen.

Das Holz liegt an chauffierten Straßen, eine halbe Stunde von der Bahn entfernt.

Bad-Nauheim, den 26. März 1924.

Der Bürgermeister. 2286D

Bekanntmachung.

Das Hessische Gesamtministerium hat un- term 19. Februar d Is. eine Verordnung über die Abänderung der Lchornsteinfeqer- ordnung vom 4. 3. 1921, und das Hessische Ministerium des Innern eine Bekannt­machung über die Neufestsetzung der Ge» bühren für die Schornsteinreinigung unter dem 10. d. Mts. erlassen.

Auf den Aushang in den Anschlagkästen wird verwiesen. 24033

Gießen, den 25. März 1924.

Der Oberbürgermeister. I. V.: Krenzien.

Holzsnbmission.

Die Gemeinde Bersrod verkauft 1 im Wege schriftlichen Angebots folgen­des Stammholz:

Fichten stamme

3. Klasse ca. 10 Festmeter,

4. Klasse ca. 13 Festmeter,

5a Klasse ca. 15 Festmeter,

5b Klasse ca. 30 Festmeter, Kiefern st ämme

5. Klasse 54 Stück, 24,61 Festmeter.

Angebote sind pro Festnreter in Gold­mark getrennt nach Sortiment und Klassen mit der AufschriftHolzsub- Mission" bis zum Dienstag, dem 1. April l. I., nachmittags 3 llßr, bei unterzeichneter Bürgermeisterei einzu- reichem, wo anschließend die Eröffnung stattfindet. Sämtliche Bedingungen wer­ben vor Oeffnung der Angebote be- fianntgegeben. 2353V

Bersrod, den 27. März 1924.

Hess. Bürgermeisterei Bersrod.

_____________Becker._____________

Brennholzversteigerung

im

Licher Stadtwald.

3n den Distrikten: Iappenau, Gäns- weide, Plattcnwald, Schweinstallshege, Maurerkafparskopf, Oberspeierlingskopf, Eifenkaute, Fichtenkopf werden am Frei­tag, den 4. April d. Is., vorm. 10 Uhr, nach vorheriger Zusammenkunft am Brei« tenrod in Zappenau 64 versteigert: Scheiter: Rm. Buche 7, Eiche 13, Fichte 8. Knüppel: Rm. Buche 12, Birke 13, (Eric 50,

Aspe 8, Eiche 2.

Reisig: Wellen Buche 10000, Eiche 2360, Birke 550, Erle 150, Linde 50, Kiefer 50, Fichte 150.

stödte: Rm. Buche 53, Eiche 238, Fichte 120, Kiefer 12.

Reisig: Rm. Eiche 339, Fichte 45.

Das im Distrikt Gänsweide, Platten, wald und Fichtenkopf lagernde Brennholz wird nicht vorgezeigt.

Lich, den 27. März 1924. 2402D

Hessische Bürgermeisterei Lich.

Völker,

holzversteigerung.

Montag, den 7. April I. Is., vor­mittags 9 Uhr, werden aus der Försterei Saasen bei Herrn Gastwirt Wilh. Schepp II. Saasen oerstegert: Stämme. 18 Eichen = 7,30 Fm. meist 6. Kl., 89 Fichte --- 54 Fm. 2. - 5b. Kl., 1 Kiefer 1,73 Fm., 2 Lärche 1,80 Fm. Den stangen: 278 Fichte 17,45 Fm., 1 Lärche 0,22 Fm. Reis» stangen 59Fichte -0,93Fm. Rm.:4Eichen- nu knüppel (2,5 Meter lg.). Scheiter: 370 Buche, 4 Eiche, 4 Kiefer. 2 Fichte Knüppel: 358 Buche, 87 Eiche, 10 Birke, 4 Aspe, 40 Kiefer, 4 Lärche, 78 Fichte. Reisig: 292 Buche, 82 Eiche, 2 Birk«. Stöcke: 105 Buche, 26 Eiche, 2 Birke, 18 Fichte.

Das Holz ist vorher einzusehen, die unterstrichenen Brennholznummern kommen nicht zum Ausgebot. Nähere Auskunft durch Herrn Förster Höres zu Reinhardshain.

Grünberg, am 28. März 1924 [2419D

Hess. Oberförsterei Grünberg.

Holzverfteigernng

Versteigert werden Mittwoch, 2. April lsd. Is., vormittags 9 Uhr im Distrikt Hexenbusch an der Kreuzung der Fang- und Torfschneise beginnend aus den Staatswald- dlstrikten Hexenbusch, Wüstung u. Fuchsbau:

Stämme: Kiefer 3. Kl. 2 St. = 0,77 Fstm., 4. Kl 13 St. = 5,66 Fstm., 5. Kl. 11 St. = 4,07 Fstm., Fichte 3. Kl. 1 St. = 0,80 Fstm , 4. Kl. 4 St. = 2,47 Fstm., 5a. Kl. 10 SL = 4,66 Fstm., 5b. Kl. 11 St. = 3,44 Fstm., Nutzfchetter: Kiefern 60 Rm. (3 m lang) 2,4 Rm. (2,1 m lang), Fichte 14,7 Rm. (3 in lang), Nutzknüppel: Kiefer 19 Rm. (2,5 m lang); ferner Brennholz: Scheiter: Kiefer 1. Kl. 140 Nm., 2. Kl. 6,9 Rm., Fichte 2 Kl. 5 Rm, Knüppel: Eiche 1,5 Rm., Kiefer 1. Kl. 58,6 Rm., 2. Kl. 6,4 Rm., Fichte 2. Kl. 4,8 Rm., Reifer: Kiefer 331 Rm, Weymouthskiefer 5 Rm., Fichte 75 Rm., Stöcke: Eiche 4,4 Rm., Kiefer 58,3 Rm, Fichte 9,2 Rm.

Dorgezeigt wird nur das Holz im Diftriht Hexenbusch. Auskunft durch Herrn Förster Seipp zu Forsthaus Hüttenberg.

Gießen, 28. März 1924. 2401D

Oberförsterei Schiffenberg.

Schneider.

MW " WMWsl beginnt mit ihrer Wachtätigkeit am 1. April. Noch nicht angeschlossene Interressenten können sich noch am melden beiHerso" Plockstraße 5.

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Submission ans Buchenschwellenholz.

Rachgenannte Mengen sollen auf dem Submissionswege unter den für die hes­sischen Stacnswaldungen gültigen Bedin­gungen verkauft werden:

52 Fstm. 1. Kl. und 17 Fstm. 2. Kl.

Die Gebote sind verschlossen und mit entsprechender Aufschrift versehen, je Festmeter in beiden Klaften, ohne Vor­behalt bis spätestens Mittwoch, den 9. April nachmittags l1 U')r auf un* ferem Geschäftszimmer einzureichen.

Etorndors, den 27. März 1924. 2417V Hessische Oberförsterei Stomdorf.

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