Nr. 99
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Erster Blatt
Jahrgang
Montag. 28. April (924
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GietzenerAnzeiger
General-Anzeiger für Gberhesfen
Die Antworten der alliierten Kabinette.
Frankreich gegen Deutschlands Ansicht.
Paris, 26 April. (CEOolff.) "Nachdem heute auch das italienische Antwortschreiben der Re- Sarationskonnnission zug.gangen ist, veröffentlicht iefe dre Antworten ter vier beteiligten Regrc- rungen auf ihren Beschluß, vom 17. Aprtl 1924. 3a der
französischen Antwort
heißt es nach der üblichen Einleitung: „Die Berichte der Sachverständigen entsprächen genau dem Siele, das dre Repavationskornmission ihnen gesetzt hätte, einerseits die Möglichkeit emes Ausgleiches des deutschen Budgets und die Maß- nahmen zur Stabilisierung der Währung zu prüfen, andererseits die Mittel zur Abschätzung und Rückführung der geflüchteten Kapitalien zu untersuchen. Die Berich e sollen die Reparations- fommilfion in den Stand setzen, entsprechend dem Artikel 234 des Versailler Vertrages die Ein- nahmequclsen und die Leistungsfähigkeit Dcu sch- lands zu prüfen. 3m Besitze von Informationen auS detaillierter und wertvoller Arbeit sei die Reparationskvmmission jetzt in der Lage, ihr Urteil zu sprechen, das die Regierungen von ihr erwarteten: eine endgültige Entscheidung, in der die Entschließungen der Sachvrrsländigenberichte ausgenommen, motiviert und in vollstreckbare Form gebracht (denn sie seien, wie das übrigens bei Berichten beratender Persönlichkeiten in der Oc)nung fei, zumeist in Die Form einfacher Angaben geTeidet) und in gewissen Punkten, deren Behandlung die Sachverständigen der Reparationskommi fron s elbst überlassen oder über die sie sich überhaupt nicht ausgesprochen hätten,
vervollständigt würden.
Erst wenn die Reparationskvmmission diese Arbeit burchaeführt und so sämtliche nach dem Te saillrr Vertrag in ihren Zuständigkeitsbereich fallenden sowie die nicht ihrer Kompetenz unterliegenden Punkte genau festgelegt habe, werde sie in der Lage sein, diese letzteren den beteiligten Regierungen mitzuteilen. Die Regierungen könnten ja erst zweckmäßig eingreisen, wenn sie mit Bestimmtheit wühlen, welche praktischen Folgen die Reparationskommission den Vorschlägen der Sachverständigen gebe. Des- o'eichen müßten sie die Möglichkeit zu der Festste lung gehabt haben, daß die deutsche Regierung ihrerseits die erforderllchen Vorkehrungen getroffen habe, um den Beschluß der Kommis ion auszuführen. Es liege auf der Hand, daß diese En scheidung erst gefällt werden könnte, trenn die Reparationokomrmssion alle die Gesetz- und Verordnungsentwürfe genehmigt habe, um deren Llnterbreitung sie die deutsche Regierung gebeten habe, um die Ausführung des Planes xu sichern. Ebenso liege aber auch auf der Hand, daß erst nach dieser Entscheidung die alliierten Regierungen in der Lage sein würden, „die Korkus.onen, die ihrer Kompetenz unterständen, adzuschlie'len, damit die vorgeschlagenen Pläne sobald als möglich ihre volle Wirksamkeit gelangten".
Die deutsche Regierung könne jedoch in diesem Falle nicht auf gleichem Fuße mit den alliierten Regierungen behandelt werden.
Die Reparationskommission könne bei ihrem Vorgehen auf Grund der durch den Versailler Vertrag ihr übertragenen Vollmachten den Einwendungen Rechnung tragen, die von der deutschen Regierung gemacht würden (diese müsse die billige Möglichkeit haben, gehört zu werden) und müsse dann mit der ganzen durch den Versailler Vertrag ihr verliehenen Autorität ihre Entscheidung fällen. Die Sachverständigen hätten übrigens erklärt, daß nach ihrer Ansicht die deutsche Wirtschafts- und Finanzhoheit wieder hergestellt wer.en müsse, sobald der vorgeschlagene Plan zur Ausführung geb acht werde. Da die Reparationskommission beschlossen habe, die Konklusionen der Sachverständigen in ihrer Gesam'hllt anzunehmen, glaube die f a^zösische Regi rung annehmen zu dürfen, daß sie in diesem fapi aten Punkte die Konklusionen nicht abzuändern beabsichtigt habe.
Die Reg'erungen würden untereinander die Frage zu prüfen haben, unter welchen Bedingungen iie gegenwärtig in der Hand Frankreichs und Belgiens befindlichen Pfänder zum Gegenstand einer Verschmelzung oder eines Austausches mit denen gemacht werden sollen, die ungeteilt sämtlichen A liierten übergeben würden. Aber diese Operation könnte erst ft a 11 - finden, wenn Deutschland den Plan effektiv zur Ausführung gebracht habe, und es sei Sache der Regierungen, in gegenseitigem Einvernehmen die Garantien zu bestimmen, die diese Operation erforderlich machen könnten.
Die belgische Antwort
betont, die belgische Riegierung sei bereit, dre Entschließungen der Sachverständigen als Ganzes anzunehmen zum Zwecke einer praktischen und gerechten Regelung der Reparationsfrage. Sie hoffe, daß die Reparationskommission die Gesetzentwürfe der deutschen Regierung, welche für die vollkommene Ausführung des S ach?e ständigen- planes notwendig feien, sorgfältig prüfen werde. Sie hoffe ferner, daß die Reparationskommissivn beschleunigt die Maßnahmen durchführen werde, deren Festsetzung das Gutachten ihr überlassen habe, damit, wenn die Arbeiten fertig«
Gleichberechtigung. — Poincares Pfänderpolitik. - Die britische - Die Dermittlungsaktion der Belgier.
gestellt seien, der anempfohlene Plan mit gegenseitiger Zustimmung der alliierten Regierungen schnell zur Durchführung gebracht werden könne. Die belgische Regierung trete schon jetztmit ihren Alliierten in Fühlung.
Die englische Note
ist in 9 Punkte gegliedert, von denen der zweite besagt: Die englische Regierung nimmt die Empfehlung der Reparationskommission, die unter die Zuständigkeit der alliierten Regierungen fallenden Entschließungen zu billigen an und wird alles in ihrer Macht stehende tun. um ihnen praktischen Erfolg zu verschaffen.
Unter 3. heißt es: Die Empfehlungen der Sachverständigen stellen nach Ansicht der englischen Regierung keine Herabsetzung der Gesamtreparationsschuld Deutschlands dar und die notw neigen Modifikationen des Londoner Zahlungsplanes liegen nach ihrer Ansicht innerhalb der Kompetenz einer einstimmigen Entschließung der Reparationskommission, erfordert jedoch keine besonderen Vollmachten dec in der Re ara i nskcmmis ion te.treten n Regie ungen. Wenn jedoch in diesem Punkte irgendwelche Zweifel bestehen, ist die englische Regierung bereit, solche besonderen Vollmachten zu erteilen.
Der 5. Punkt besagt: Die einzigen Anempfehlungen der Sachverständigen, die unter
die Zuständigkeit der alliierten Regierungen fallen, sind nach Ansicht der englischen Regierung folgende:
a) Die Wiederherstellung der wirtschaftlichen und fiskalischen Oberhoheit der deutschen Regierung über die gesamten deutschen Gebiete,
b) die notwmdigen Schritte zu unternehmen, um die neuen Garantien und Kontrolllnaß» nahmen wirksam zu machen, soweit sie nicht durch die bestehenden Bestimmungen des Versailler Vertrages schon eingesetzt sind,
c) die Zusammenfassung aller finanziellen Lasten Deutschlands auS dem ' Friedensvertrag in einer Annuität.
6. Hinsichtlich des ersten Punktes ist die englische Regierung bereit, den Empfehlungen der Sachverständigen ihre volle Zustimmung zu geben und in Beratungen m>t den anderen alliierten Regierungen alle nötigen Schritte zu ergreifen, um in kürzester Frist ihre volle Wiederherstellung zu erreichen.
7. Hinsichtlich des zweiten Punktes bleibt, nachdem dir deutsche Regierung bereits ihre Zustimmung gegeben hat, nur übrig, den zu treffenden Maßnahmen volle Zustimmung zu erteilen. Die englische Regierung ist bereit, in dieser Beziehung alles zu tun, was als das angenehmste und wirkungsvollste zu diesem Zwecke erscheint.
8. Hinsichtlich des dritten Punktes nimmt die englische Regierung die Empfehlung der Sachverständigen an und ist bereit, ihrerseits der Reparationskvmmission einen Plan vorzuschlagen für die Durchführung dieses Punktes.
Die italienische Antwort erklärt, die italienische Regierung fei für ihren Teil schon jetzt geneigt, die Entschließungen der Sachverständigen sowie dir Grundsätze, die für sie maßgebend gewesen feien, in vollem Umfange anzunehmen. denn sie fei überzeugt, daß. tteTe Eat- schl eßungcn und Grundsätze dne gerechte G u .d- lage für die Regelung dec Reparationsfrag? und der damit im Zusammenhang stehm.ea Probleme entsprechend der von der italienischen Regierung stets innegebalt .men Linie dar.e len könne r De italienische Regierung ist außerdem der Ansicht, daß die von den Sachverstän.igen einstimmig cr- zi.lten und von der Repaaat o.iskommrs.i ion gebilligten Entschließungen die Lösung ie3 umsa sen den Problems der Regelung der unter der Kompetenz dec al.iierten Regierun en fallend en Fragen erreichen würde, die die Sachverständigen zu regeln, keinen Auftrag gehabt haben.
Die Pariser Konferenz.
Paris, 28. April. (WTD.) Die belgischen Minister T h e u n i s und Hymans haben den gestrigen Abend bei dem belgischen Botschafter zu- gebstacht und Dort auch mit dem belgischen Delegierten in der Reparationskomm.ssion Delacroix und seinen Mitarbeitern verhandelt. Die Konferenz mit den französischen Staatsmännern wird am Quai d'Orsai um 10 Uhr vormittags beginnen. Ueber die Verhandlungen spricht sich das „Echo de Paris" folgendermaßen aus: Es sei wahrscheinlich, daß die Entscheidung, die die Reparationskommission am Dienstag treffen werde, nicht vereinbar mit der sofortigen ^Eröffnung direkter Verhandlungen zwischen den Kabinetten von London, Pa- lungen und Brüssel sei.
Obgleich Poiucars an seinem Standpunkt festhalte, daß er keine endgültige Verpflichtung übernehmen wolle, so lange er nicht völlig aufgeklärt sei über das, was die Reparations- kommifsion unternehme, verstehe es sich von selbst, daß er nicht so well gehen werde, einen offiziösen Meinungsaustausch abFulehmen, da er sich sonst von den Verhandlungen, die in EhequerS beginnen, ausschließen würde.
3n der Unterredung kommt nach Meinung des JS(f)D de Parts" folgender Fragenkomplex zur
E ö terung: Abbau der wirtschaftlichen Okkupation im Ruhrgebiet unter Siche» turg der Mittel, durch die man wl eder zu dem alten Druckmittels!) st em zurückkehcen könne. Dieses Problem sei verbunden mit dem P o5lem der ct> n u l en Sank ionan. Ueber den gra to.ifei Cha a.'ec dec w r scha pichen Demo- bihf.e urg sei eine Angleichung her Ansichten von Paris und Brüssel auherorhentlich leicht. Ueber die Elemente für eine vollkommene Wiederaufrichtung des alten Sanltionstzystems werde man sich jedoch nur nach einigen Schwierigkeiten einigen. Hierüber müsse man mit dem englischen Premierminister kämpfen und
einen Ausweg durch andere Hilfsmittel
suchen, so z. B. wollten eventuell die Belgier ro sch agen: öl? Beschlagnah.rne derZö11e in bum Deutschen Seehafen Hamb, irg. Zur Frage der rheinischen Eisenbahnen, die eine Siche.heitefrage darstellt, habe üch Belgien noch nicht geäußert. Weitere 5ragen,, die zur Verhandlung gelangen würden, seien die Frage der interalliierten Schulden, ter Verteilungsschlüssel und die Frage des ® e- fam't betraget der deutscher Schulden. Don Wichtigkeit sei die Frage der Einschließung der Besatzung-kosten und aller anberen Deutschland zur Last fallenden Aufgaben in ifric Reparatur»ns- summe. 3m Laufe der heutigen Unterredung werde ferner auch die Frage des französisch- belgischen Wirtschaftsabkommens das die Brüsseler Kammer beLvmntlich zurückge- toiefen hat, besprochen werden.
Der Drüs eler Berichterstatter des „Tcmps" stellt fest, eines scheine festzusteßrein. ba& die be gischen Minister um jeden Pr<tiS zu d er Rc- gelang der Reparationsfrage auf der Grundlage dec Sachverständtgenberichte zu gelangen Hostien und zwar sobald wie möglich.
Sie hofften, daß unverzöglö H der Sachver- ständigenplcm in die Lat umst,esetzt werde, damit unter Ausnützung sichtlich er günstige* Umstände der Erfolg der ersten Anleihe von 800 Millionen Goldmark geäschert werde.
3m Hinblick auf die Zukunft feiert sie der Auffassung, daß man bei ausreickxmder Garantie in 5 Zähren 15 Millionen (S.fenbalpm- und 3ndustric- vbligationen 'unterzubringen hoffen dürfe. Unter diesen Umständen wäre das Problem vorläu ig für mch ere Zahve mit Hilfe dieser h d.'utcnLe.r Kap stallen gelöst. Wenn wir,, so erkläre man in Brus el, durch Auflegung großer Anleihen, de.en Träger Privatleute in ter garczen Welt fein werden, b ie Reparationszclhlungen kom- merzialif ier t haben, so f^ben wir bad Ziel gewonnen. Erst dann werden alle Länder daran in ter cf fiert fein, daß Deutschland feine Verpflichtungen erfüllt, die in erster 'Linie kommerzieller Art fein werden. Reue Schwierigkeiten deutscherseits bei ter Durchführung des Sachve - ständigenplanes seien nach belgischer An icht angesichts des völligen Einvernehmens ter Alliierten u n wa hrscheinlich. Was tie „p.vmpten und sicheren SanLtioner" für dm F. II „flagranter Verfehlung" von selten Deuischlan s anlange, von denen die Sachverständigen sprächen, so betrachte man sie in Brüssel als notwendig. Aber die Ansichten schienen sich in dieser Hinsicht etwas verschoben zu halben und es sei festzustellen, daß man in gewißem Grade der englischen Auffassung Rechnung tragen wolle.
Eine unerhörte französische Repressalie.
Berlin, 26. April. (WTD.) Bei der Reichsbankstelle in Mainz ist jetzt ein erneuter Eingriff der französischen Brsatzungs- behörde erfolgt. Eine miwlarische Kommission in Begleitung des Polizeichefs hat einen Betrag von insgesamt 1870 Goldmark entnommen. Die Beschlagnahme erfolgte in Ausführung einer Entscheidung der Interalliierten Kommission als Ersatz für einen Schaden, den angeblich ein Mann namens Herzog in Mainz erlitten haben soll. Die Reichsbankstelle hat durch Nachfrage festgestellt, daß es sich um die Firma Eugen Herzog, Buch- und Steindruckerei, Schießgartenstr. 9/10, handelt, der nach ihrer telephonischen Aussage während des Pas- sivenWiderstandes. eine Sendung P a- pier aus dem unbesetzten, Gebiet in Frankfurt zurückgehalte a worden sein soll. Den ihr hierdurch entstandenen, von ihr auf 1700 Goldmark veransch'lagten Schaden hat sie bei der Section Economique (Wirtschaftsstelle der DesatzungsbehArde) aufgegeben. Es ist bekannt, daß die in d^rr Separat!sten- bewegung angeschlagnen Plakate am Fuße den Damen „Herzog- hcugen.
Deutschlands Zahlungsfähigkeit.
Von Professor Gustav Cassel, Stockholm
Der erste SachverständigenauSschuß hatte die Aufgabe: „Die Mittel, um den Reichsetat inS Gleichgewicht zu bringen, und die Maßnahmen zur Stabil.sierung des deutschen Geldes zu untersuchen." Diese einfache und scheinbar sehr begrenzte Formulierung war das Ergebnis eines langen Streites, in welchem Poincarä sich überhaupt dem Gedanken, einer Sachverständigenkommission widersetzt hatte. Die Logik der ökonomischen Wirklichkeit ist aber stärker als jede politische Formulierungskunst. Das Problem des Gleichgewichts des deutschen Reichsetats muß, solange überhaupt eine Verpflichtung zur Zahlung von Kriegsentschädigung besteht, auch die Mög> lichkeit einer solchen Zahlung und dabei selbst' verständlich auch den Umfang der jährlichen Za Holungen umfaffen. So muß also notwendig die Fähigkeit Deutschlands, Zahlungen an die Alliierten zu leisten, in den Vordergrund gestellt wr- den, und tatsächlich ist die Frage der Angelpunkt des jetzt vorliegenden Berichtes des ersten Sachverständigenausschusses.
Die Kommission hat aber eingefehen, daß die Zahlungsfähigkeit Deutschlands ein zweideutiger Begriff ist. Eine Frage ist, wieviel das deutsche Volk innerhalb Deutschland zahlen kann. Eine andere Frage ist: Wieviel von dieser Summe kann an die Alliierten abgeführt werden? Die Kommisfion ist zu der Auffassung gekommen, daß die erste Summe wahrscheinlich die größere ist: es ist nicht sicher, daß die ganze Summe, die in Deutschland aufgebracht werden kann, auch in demselben Hahr an die Alliierten überführt werden kann. Um scharf zwischen diesen beiden Formen von Zahlungen zu unterscheiden, hat die Kommission vorgeschlagen, daß alles, was in Deutschland gezahlt wird, einem Reparationskonto in der neuen deutschen Reichsbank zugeführt werden soll. Damit wirb die Verpflichtung der deutschen Reichsregierung als erfüllt betrachtet. Diese einfache Regel ist natürlich als ein sehr großer Fortschritt zu betrachten in Verhältnis zu dem gegenwärtigen äußerst unklaren Zustand auf diesem Gebiete. Di< Frage, wieviel vom Guthaben auf dem Konto an die Alliierten überqeführt werden kann, soll besonders geprüft werden, und zwar wird für diesen Zweck ein ausschließlich von Vertretern der Alliierten zusammengesetztes „Uebertoeifungg- komitee" eingerichtet, das nach den für jeden Tag obwaltenden Verhältnissen beurteilen muß. wie große Auslandszahlungen vom Reparationskonto gemacht werden können, ohne die deutschen Wechselkurse aus ihrer Gleichgewichtslage zo bringen. Diese Anordnung ist sehr vernünfnx Und hat besonders den großen Vorteil, daß dii Alliierten selbst vor die mit den Auslands- Zahlungen verknüpften Schwierigkeiten gestellt werden.
Die Frage, wie g-wße Zahlungen hmerfwH» Deutschland geleistet w.rlen tonnen, ist nach ter Me'nung ler Erp-rtkommis ion verhä t ismäßlr bestimmt. Man kann — was die Kommis ion auch macht — für jedes Hah. eine gewisse Summe angeben, wllche man als Zah ungsre.pflichtuog Deutschlands für tiefes Zah: fest legt. Das entsprechende ist nicht möglich bezüglich der A u s 1 a n d s z a h 1 u n g e n. W ie iel un er Wahrnehmung der Stabilität des deu'scher G l» des rach dem Ausland bezahlt werden kann, kann nur die Erfahrung zeigen. Das ist r.atärlich richt'g. Man 'bat aber den Eindruck, daß die Kommis sion das Problem dec Auslandszahlungen ctwas e'.n- seitig vom Ge.ichtspunkte les Einflus es tie‘er Zahlungen auf die Wechselkur'e betrachtet. Dies ist aber streng genommen nur die formelle Seite des hier vorliege.cden Realproblems. Tie wirkliche Frage ist die: Was kann die deutsche Vol's- wirtschaft an das Ausland zahlen über dem Betrag hinaus, len sie für Warenernfuhr und sonstige Pallwpvsten notwendig zu zahei hat? 3ft überhaupt ein Pleberfchuß in der deutschen Zahlungsbilanz möglich und untrr welchen Voraussetzungen und Bedingungen tonn ein solcher Lieberfluß, erreicht werden? Dieses Problem enthalt, wie man leicht sieht, zwei verschiedene Fcrgm, nämlich einerseits, werden die Alliierten Deutschland ein so starkes wirt - schaftliches Aufblühen gönnen, daß ein dauernder HebersHuß der deutschen Ausfvh über die notwendige Einfuhr möglich wird? Andercr- sc-its sind die Alliierten wirllich gewillt, die entsprechende Lieberschußeinfuhr in ihre eigenen Länder zu gestatten? Rach alten Erfahrungen der Rachkriegszeit muß die letzte Frage als eine sehr ernftp Seite des Zahlungs- Problems betrachtet werden. Es ist ohn; Zwüfll ein sehr großer Fortschritt, daß Deutschland j:tzi von je2em Kummer in dieser Hinsicht bcsr.it w rd. und daß es den Alliierten selbst übwlassen wird, wieviel sie an Auslandszahlungen zulassen wollen.
Die Möglichkeit dcu:scher Zahlungen an d e Alliierten hängt unlöslich mit der Möglichkeit einer solchen Llcberschußausfuhr zusammen, und Zahlungen, die über d ese üleberschußausfuhr gehen, sind einfach unmöglich. Es ist ein Fehler, diese Frage vom formalen Gesichtspunkt derWech- selkurse aus zu betrachten. Es ist auch ein pädagogischer Fehler. Von fcanzös scher Seite ist schon die Bemerkung gemacht worden, daß es unnötig sei, so große Rücksicht auf die Stabilität der deutschen Wechselkurse zu nehmen, und daß die Zahlungen an' die Alliierten unabhängig von ihren Wirkungen auf die Wechselkurse fortgehen müßten. Solche Wahnvorstellungen können nur bestehen, so lange die reale Seite des Lieberführungsproblems unaufgeklärt gelassen wird. Es wäre sehr zu wün-


