Einzelbild herunterladen

Nr. 19? Zweites Blatt Siebener Anzeiger (General-Anzeiger für Vberheffen) 5rettag, 22. August (92$

Die Machtprobe in Schweden.

Don unserem Stockholmer Vertreter. Stockholm, 19. Aug.

Mit den immer länger werdenden Schatten der Sonne, die ja bereits 6 Wochen der Wende hinter sich hat, vergrößern sich auch die Schatten, welche die im September stattfindende Wahl zum schwedischen Anterhause voraus- wirst. Während aber die bürgerlichen Parteien -noch lange sich nicht klar sind, ob sie getrennt marschieren und veiÄnt, wie anläßlich der tot)-en Wahl, geschlagen werden sollen, ha', die soziali­stische. Airtei bereits getagt und ist sich über ihre Kandidaten klar- weniger klar dürfte sie sich über ihr Programm sein, denn wenig sind die Wün'che, die vor dem schwedischen Sozialisten als Traum dast^hen. Der schwedische Arbeiter hat so ziemlich alles erreicht, was ihm vorher 3b?ol war und die größten Ideale bedeuten, wie bekannt, nich s, wenn sie einmal zur Wirklichkeit werden: sie sind dann selbstverständlich geworden und wenn man von dem russisch gefärbten Ideale der schwedi­schen Kommunisten, der gründlichen Teilung von Hab und ßhit absieht, sind es die Arbeiter in Schweden, welchen alles erlaubt ist und nichts verboten wird, weil man sich nicht traut, dieser Gewalt eine gleich starke entgegenzusetzen. Der Schwede liebt den Krakehl und da ja in der ganzen Welt weniger die Vernunft als das Schreien Recht behält, so ist es hier nicht anders. Heute, wo die svzialisttsche Partei nicht nur über eine Reihe mtntftrabler Persönlichkeiten, sondern auch gewesener Minister verfügt, in Stockholm, tn anderen Stadtgemeinden und Kommunen v el ? öffentliche Vertrauensposten besitzt und bei der herrschenden Konrmuna lgesehgebung unernge- schränkt regiert, droht ihr nun Gefahr von den Kommunisten, welche bei ihren weitgehenden, faum mehr als utopistisch zu bezeichnenden Forderungen und roten Schlagworten selbstverständlich auf den Beifall und die Stimmen der ganz Anzuftiedenen rechnen können. Wenn man bedenkt, daß bei den letzten Wahlen 54 Prozent aller Wähler für die Sozialdemokraten stimmten, daß aber in die­sen 54 Prozent mindestens 6 Prozent Kommu­nisten waren, sieht man deutlich, wer das Züng­lein an der Wage ist. Und da liegt eben der Hund begraben: die Attsvzialdemo traten sind zu bürgerlich geworden, ihre Macht ist wesentlich eingeschränkt und es würde zu weit führen, würde man alle Pikanterien erzählen, welche beweisen, daß Branting und sein Stab nicht mehr voll­ständig Herren der Arbeiterscharen sind. Bei den hohen Löhnen, der achtstündigen Arbeitszeit und allen den anderen sozialpolitischen Errungen­schaften hat sich jeder vernünftige Arbeiter alles zugelegt, was zu des Lebens Annehmlichkeiten gehört: Schrebergarten mit nettem Häuschen, Segel-, Ruder- und Motorboote, Fahrrad und Motorrad. Man kann ruhig sagen, ohne Reid und ohne Mißgönnen, daß es äußerst schwer hält, den Arbeiter von den Bürgern zu unter­scheiden, wenn im Mälarf« oder in den Schären ein schöner Sonntag hunderte von fröhlichen Menschen auf das Wasser führt. So soll es auch sein und ® wäre sicher Ruhe im Lande, trenn nicht der sogenannteköniglich-schwedische Reid" zu immer größeren Wünschen anspovnte. Es gibt gegenwärtig viel mehr Arme unter der bür^rlichen Bevölk^ung ÄS unter den Arbeitern.

Während alfa die Altsvzia listen nicht mehr sv blutgierig sind, da das Sitzen auf den Mi ni­st ertabouretts verweichlicht, können sich dagegen die Kommunisten auf Grund der großen Presse­freiheit um so mehr ausschwelgen und tun dies mich gründlich. Richt nur in den Presseorganen riecht es statt nach Druckerschwärze nach Blut, nein, auch in den öffentlichen Versammlungen tropft statt Speichel Blut von den Lippen der Redner. Trat da neulich der Abgeordnete Kilbom auf und verkündete, es würde nicht ftüher rich­tiger Friede im Lande sein, bevor nicht jeder Arbeiter und jeder Bauer, jeder Kätner an der Wand sein Mausergewehr hängen haben werde und sich darauf verstünde, wohin er die Mün­dung zu richten habe. Es wird befremden, daß Kilbom von Bauern sprach, aber wer Land und Leute kennt, weih, daß Inerkwürdigerweise gerade ein großer Teil der jüngeren Bauerngeneration im sozialdemokratischen Fahrwasser segelt. Es gibt wirklich insbesondere in Dalekarlien mehr sozia­listische Bauern als man zu meinen glaubt: wenn man in diesem schönen, fruchtbaren Landes teile mit der erbgesefsenen. ewig freigewesenen Bauern- bebolterung die netten Gehöfte sieht, wenn man

weiter sieht, daß fast jeder Bauernhof seinen Ford- Wagen Hal, dann versteht man diese Erscheinung nicht und man fragt sich, wie'v es dahin kommen konnte. Die antimilitaristische Propaganda der Kommunisten Hal es aber so weit gebracht, daß Bauernsöhne sich lieber einen Finger abhacken oder sich die Zähne ausschlagen, als im Heere die wenigen Tage zu dienen. Um aber nun auf Kilbom und seine Brandrede zurückzukvmmen: es hat sich dieser Tag: ein Mann gefunden, b:r die neugierige Frage aufwirft, es wäre doch inter­essant zu wissen, welche Richtung Herr Kilbom den Mausergewehren zu geben wünschte.

Dieser beherzte Mann, sein Rame verdient genannt zu werden, es ist ein Direktor D. F. Lundgren in Täby, wirft ab:r die Frage nicht etwa in einer Zeitung auf, sondern er gebt an eine Persönlichkeit, di: man am besten als die schwedische Minerva bez ichren könnte. Lundgren schreibt an den 3. K., wie er im Zeitungsjargon heißt: 3. K. ist aber der 3ustizkanzler. die enice Person oder, wenn man will, Behörde, obwohl er ad personam 3ustizkanz'.er ist. welch r nach der schwedischen Verfassung als Oberster üb r Recht und Unrecht zu Wachen hat. Er HK keine Vinte vor den Augen und er hält auch nicht die Wage der GerechtiAeit, sondern er greift ein, wo schein­bar kein Richter und kein Ankläger ist. und er überprüft von amtswegen, aber auch angerufen die Iüstizbehörben. Er hat eine beneidenswerte Stellung und bildet mit den Ministern zusammen die Regierungslanzlei, steht aber über dem 3ustiz- minister und allen Gernchtsbehördeir.

An diesen Mann schreibt Lundgren und fragt ihn ganz formlos, ohne Stempel, was er zur Rede Kilboms zu sagen hat.Für die vielen friedlichen Mitbürger, die bisher ter Auffassung waren, daß man sich in dem schwedischen Rechts­staate ganz Wohl bewegen könne, ohne ein Mau­

sergewehr an der Wand hängen zu baden und ohne orientiert zu sein, wohin die Mündung am besten zu richten wäre, dürfte es," schreibt Lund­gren,von 3nteresse sein, durch Maßnahmen des Iustizkanzlers zu erfahren, wie es eigentlich mit den Möglichkeiten hierzulande bestellt sei, sein Leben zu bewahren. Sollte eine Antersuchung darlegen, daß ein Streben, wie es Herr Kilbom unter lebhaftem Beifall empfohlen hat, in den Gesetzen seine Stütze fände und daher die Tole­ranz oder die Passivität der Polizei vollständig befugt war, so wäre es höchst wünschenswert, daß durch die Maßnahmen des 3ustizkc»nzlers klar und deutlich festgestellt werde, wie die Personen, gegen welche die Mündungen der Mausergewehre zu richten wären, sich zu verhalten hätten, um ihrerseits alles Rötige vorzukehren. Es wäre schließlich von besonderem 3nteltese. wenn es dein Iustizkanzler gelänge, von Herrn Kilbom eine Erklärung zu verlangen über die Richtung, gegen welche die Mündung der Mausergewehre zu r.ch- ten wäre."

3n dieser Streitfrage sind also 3 Parteien vertreten: der zweifellos bürgerliche Herr Lund­gren, der Kommun istenhäuptling Kilbom und die Staatsgewalt in Person des 3ustizkanzlers: es wird sehr interessant sein, zu hören, zu welchem jedenfalls salomonischen Urteile der 3. K. gelangen wird. Seine Stellung ist in diesem Falle weniger beneidenswert. L a g o m.

Delbrück contra Branting

Aus Anlaß einer Rede, die kautStockholms Tidningen" der Vertreter Schwedens im Völker­bund, Branting, gelegentlich einer Friedens­demonstration gehalten hat und in der er auch die Frage der Kriegsschuld berührte, sendet Hans Delbrück an Branting einen offenen Brief, in dem er der Behauptung Drcur- tings entgegentritt, daß bie Zentral­mächte schuldig seien, weil ihr: Politik im 3ahre 1914 die Gefahr eines militärischen Zusammenstoßes bedeutete: Delbrück schreibt:

Es ist Ihnen also offenbar unbekannt, daß das Versailler Ultimatum vom 19. 3uli 1919 etwas ganz anderes behaup­tet. Dieses Ultimatum behauptet, daß Deutsch­land mit Vorbedacht seit langer Zeit den Welt­krieg vorbereitet und entfesselt habe, um die Welt- Hegemonie zu erwerben. Wer über die Kriegs­schuldfrage sprechen will, kann nicht umhin, zu dieser Behauptung Stellung zu nehmen, trenn er sich nicht dem Verdacht aussetzen will, daß er zu verdrehen wünsche."

Delbrück wendet sich dann gegen die Aeußc- nmg Drantings, daß die Regierungen der Zen­tralmächte Serbien aus Anlaß des Mordes tx>n Serajewo zur Unterwerfung zwingen wallten und keine Rücksicht darauf nahmen, daß damals,

I ebensowenig wie später, bewiesen werden konnte, daß die serbische Regierung und ihre Politik in irgendeinem Zusammenhang mit der Verschwö­rung stand, die zu dem Morde führte. Delbrück weist darauf hin, daß das Attentat von Serajewo von dem Chef der Rachrich- tenabteilung im serbischen General­stab organisiert worden und daß der Mordplan erwachsen ist auf dem Boden der van der serbischen Regierung seit vielen 3ahre i plan­mäßig vorbereiteten und geförderten Agitattvn für die Losreihung der südslawischen Provinzen von der habsburgischen Doppelmonarchie.

Delbrück erinnert dann Wei er daran, daß die Verabredungen zwischen dem russischen Botschafter in Paris, 3 s w o l I k i, und Poincare di­rekt auf die Entzündung des Welt­krieges hinausliefen, damit Rußland Konstantinopel und Frankreich Elsaß- Lo l h - ringen erobere Die Behauptung Brantm's, daß aut Seiten der Entente kein Kriegswille vorhanden gewesen sei, was daraus hervorgehe, daß die Franzosen ih e Armeen zehn Kilometer h.nier die Gre ize zurück­gezogen hätten, widerlegt Delbrück damit, daß er auf das Telegramm des französischen Kriegsministers an General Ioffre hittoeist, in dem er ihm mitteilt, daß diese Maßnahme aus diplomatischen Gründen getroffen War­den sei, um im englischen Volke die Vorstel­lung zu erwecken, daß Frankreich der ange­griffene Teil sei.

Schließlich wendet sich Delbrück gegen die Aeuherung Drantings, daß die Ruhropera- t io n verstanden werden müsse als der einzige Weg, Deutschland zur Erfüllung seiner Verpflichtungen zu zwingen. Delbrück schreibt:

Es ist 3hnen offenbar nicht bekannt, daß Deutschland behauptet, seine Verpflichtungen bis zur völligen Erschöpfung seiner Kräfte erfüllt zu haben. Beweise dafür hat Deutschland auch wiederholt angeboten, unparteiischen internatio­nalen Kommissionen usw. zu unterbreiten. Frankreich aber hat jede solche schiedsgericht­liche Antersuchung abgelehnt."

Fragen der Unfallversicherung Was hat ein Anfallverlehter zu beachten, um die Ansprüche auf Anfallrente nicht zu verlieren?

Don H. Lutz Oberfefr. am städt. Dersicherungsamt München. Wenn schon gegenwärtig mit Recht von den Arbettnehmern viel über die unzulänglichen noch in Papiergeldwährung zur Auszahlung gelan­genden Anfallrenten geklagt wird, so darf nicht außer- acht gelassen werden, daß auch diese Renten in absehbarer Zeit wertbeständig werden müssen. Es sei hierbei nicht so sehr der kleinen 1020prvzenttgen Renten als vielmehr der höheren Renten der in ihrer Arbeitsfähigkeit erheblich geschädigten Anfallverlehten ge­dacht. Für letztere wäre es sehr bedauerlich, wenn auch die Reichsunfallversicherung ein Opfer des Krieges würde. Die Arbeitnehmerschaft wäre da­durch erheblich geschädigt. Beispielsweise würde in diesem Falle ein durch Unfall arbeitsunfähig gewordener Verletzter, der nur mehr Anspruch auf Invalidenrente hat, eine jährliche Rente von ca. 240 M. beziehen, während ein der reichs- gesehlichen Anfallversicherung unter Liegender

Anfallverletzter bei einer durch Betriebsunfall hervorgerufenen Arbeitsunfähigteit 66-'3 Prozent seines Iahresarbeitsverdienstes als Rente er­hält. Hoffen wir, daß auch die Anfallversicherung über die Rot der Zeit hinwegkommen und ihre segensreiche Wirkung bald so wie zur Friedens- zeit auszuüben imstande sein wird.

Was hat nun ein Anfallverletzter zu be­achten. damit er seines Anspruches auf Rente nicht verlustig geht?

Es muß hierbei vovausgeschickt werden, daß nur solche Anfälle in Frage kommen, welche sich in Betrieben die der reichsgesehlichen Versiche­rung nach § 537 RVO. unterliegen, ereignen. Verletzt sich ein Arbeitnehmer in einem solchen Betriebe, so muh sein erstes Bestreben sein, für die Erstattung der Unfallanzeige durch den Betriebsunternehmer Sorge zu tragen. Letzterer hat gemäß § 1552 RVO. die vorschriftsmäßige Aofallanzeige sowohl der Ortspolizeibehörde als auch dem Dersicherungsträger (Berufsgenossen- schaft) zu übermitteln. Dies kann natürlich nur dann geschehen, trenn dem Arbeitgeber der Anfall vom Verletzten gemeldet wird. Hier werden von

feiten der Verletzten oftmals große ilnter- lassungssünden begangen.Solange ich arbeiten kann, brauche ich den Anfall nicht, ich kann ihn ja auch später melden", so hört man oft sagen. Man vergißt, daß der Rachweis für den Be­triebsunfall später nicht mehr so leicht zu er­bringen ist. Keine Derufsgenossenschaft gewahrt ernx Anfallrente, trenn nicht der Betriebsunfall durch die ortspoliz^iliche Anfall« Untersuchung einwandfrei nachge« wiesen ist. Des weiteren erwachsen dem Ver­letzten oft noch Schwierigketten durch den Be­triebsunternehmer, deii er zur nachträg­lich e n Unfallmeldung ersucht.

3n den ersten 13 Wochen hat der Verletzte grundsätzlich keinen Anspruch gegen die BerufS- genosscnschast er muß aber innerhalb dieser Zeit schlüssig werden, ob er Rentenansprüche an die Berufsgenossenschaft zu stellen hat. Dies wird dann der Fall sein, trenn voraussichtlich nach Ablauf der ersten 13 Wochen noch wesentliche. er werbSbehindemde Anfallfolgen bestehen werden. Viele Der- lehtc sind der Anschauung, daß sie nur bann eine Rente bekommen, trenn sie nach der 13. Woche noch nicht arbeiten können. Die Renten sind aber prozentual ab geftuft und sollen nicht nur den gänzlich arbeitsunfähigen, sondern auch den arbei­tenden Anfallverlehten für die teilweise Ein­buße ihrer Erwerbsfähigkeit entschädigen. Bevor die Derufsgenossenschaft zur Rentenfestslellung schreitet, hat die Ortspolizeibehörde die Anfall­untersuchung gemäß § 1559 RVO. vorznnehmen. Die Anfalluntersuchung bildet den Grundstein, auf welchem sich das ganze Entschädigungsver- fahren auf baut, und sie wird von Amts (regen, Dorgenommcn. Der Verletzte handelt Flug, trenn er feinen Anspruch auf Rente bei der Beruss- genosftnschaft. zu welcher fein Betrieb gehört, schriftlich anmeldet oder bei der OrlSpolizei- behördc noch vor Abbaus der 13. Woche die Vornahme d^r amtlichen Anfalluntersuchung be­antragt und bei seiner Einvernahme Anfallrente beansprucht.

Was die Frage der Verjährung des Rentcnanspruches anbelangt, so lautet der hierzu einschlägige Paragraph 1546 der Reichsversiche­rungsordnung wie folgt:

Wird die Anfallentschädigung nicht von Amts wegen festgestellt, so ist der Anspruch zur Ver- meidung des Ausschlusses spätestens zwei 3ahre nach dem Anfall bei dem Versiche­rungsträger (Derufsgenossenschaft) anzumelden. Das heißt mit anderen Worten: Wenn der Ver­letzte infolge eines Betriebsunfalles eine Einbuße seiner Erwerbsfähigkeit erleidet unb er stellt innerhalb zweier 3ahre keinen Anspruch auf Ent­schädigung, so ist dieser erloschen.

Rach Maus genannter Frist Bann nach § 1547 RVO. der Anspruch auf Rente noch geltend gemacht werben, es ist also der Anspruch nicht verjährt, wenn

1. eine neue Folge des Anfalles, die einen Ent« schädigungsanspruch begründet, erst später, ober eine innerhalb der Frist eingetretene Folge erst nach Ablauf der Frist in wesentlich höhe­rem Maße, trenn auch in allmählicher gleich­mäßiger Entwicklung des Leidens bemerkbar geworden ist :

2. der Berechtigte an der Anmeldung seines Ren- tenanspruches durch Verhältnisse verhindert worden ist, die außerhalb seines Willens waren.

Der Anspruch ist in beiden Fällen binnen: drei Monaten anzumelben, nachdem die neue An­fallfolge oder Verschlimmerung bemerkbar ge­worden unb das Hindernis weggefallen ist.

Zur Erläuterung der Ziffer 1 des § 1547 fei folgendes bemerkt: Eine Verletzung, bie dem Ar­beitnehmer in den ersten zwei 3ahren nach dem Anfall keine derartigen Beschwerden macht, daß er einen Rentenanspruch erheben kann, verschlim­mert sich nach Ablauf der Frist in einem Maße, daß eine Einbuße der Erwerbsfähigkeit ein tritt; hier liegt eine Verjährung nicht vor, nur muh der Verletzte darauf achten, Rentenanspruch drei Mo­nate nach der eingetretenen Verschlimmerung zu erheben.

Zur Ziffer 2 des § 1547 sei bemerkt: Eine Verjährung liegt nicht vor, wenn der Verletzte infolge Krankheit nicht bei Ankenntnis des Ge­setzes oder Ankunde des Lesens und Schrei­bens verhindert war, Rentenanspruch zu er­heben: auch hier gilt die Frist von 3 Monaten nach Wegfall der Verhinderung.

3n Zweifelsfällen wird der Verletzte stets gut tun, das Derufungsverfahren, das kostenlos ist, durchzusechten. Die Derufsgenossen­schaft muh dem Berechtigten auf seinen Renten-

Konferenz-Geschichten von einst.

Die soeben beendete Londoner Konferenz hat bet Berichterstattung große Aufgaben gesteift, unb man kann wohl sagen, baß diese zur Zufriedenhett gelöst wurden. Die Berichterstatter aus allen Tei° len der Welt, die hier versammelt waren, wurden vortrefflich informiert unb waren in der Lage, sehr rasch über bie einzelnen Stadien der Der- Handlungen und bie abgeschlvssenen Verträge zu berichten In früheren Zetten hatten es bie Jour­nalisten nicht so gut. Die Geheimbiplornatte stand in voller Blüte unb suchte alles von ber Oeffent- lichkeit möglichst fernzuhalten. Es herrschte da­mals ein grimmiger Kampf zwischen ber guruxf» Haltung ber Staatsmänner unb ber Reugrerbe der Berichterstatter, unb nur mit ben schwierigsten Tricks konnte ein tüchtiger 3ournalift den In­ferenzen ein Schnippchen schlagen. 3n diese Zett vor fast 50 Iahren führen uns bie soeben in Lon- bvn erschienenen Erinnerungen eines ungenann­ten Staatsmannes, bie unter bem TitelDas Licht früherer Tage" erschienen finb. Der Verfasser er­zählt in amüsanter Weise von ber Merli ne r Konferenz von 1878, bei ber Dismarck^für strenge Geheimhaltung sorgte, unb von den Ta­ten des berühmten Berichterstatters derTimes , be Dlowiy. Blowih war derjenige unter den anwesenden Berichterstattern, der über die Ver­handlungen etwas herausbekam unb in seinem Blatt veröffenllichte. Er hatte einenHelfers­helfer", einen jungen Mann, ber mit einem der führenden Staatsmänner eng befreundet war. Die­ser teilte Dlvwitz alles mit, was vor sich ging. ES wäre aber sehr unvorsichtig unb auffällig ge­wesen, wenn ber sehr bekannte 3ournalist mit dem jungen Mann gesprochen hätte, unb so hatten die beiden folgenden Trick der Verständigung verab- rebet. Der Helfershelfer sah jeden Tag zu Mittag m bau Hotel, in dem Mowitz wohnte, unb er

brachte dann seinen Bericht im Futter seines Hutes mit. Wenn er fortging nahm er statt seines Hutes den von Blowih, der Iournalist nahm dann den Hut seines Zuträgers unb setzte sich auf diese Weise in den Besitz ber Reuig ketten. Eines Ta­ges wollte es der Zufall, daß ein anderer Be­richterstatter seinen Hut mit dem des Helfers­helfers vertauschte. Glücklicherweise hatte er keine Ahnung, welch kostbaren Fund er gemacht hatte, sondern gab den Hut zurück, ohne von dem 3n- halt des Futters eine Ahnung zu haben. Dio- wih verfügte über ein geradezu wunderbares Ge­dächtnis. Als der Vertrag soweit fertig war. bah er nur noch unterzeichnet werben mußte, lag ihm natürlich daran, als erster den Wortlaut zu ver­öffentlichen. Die Abschrift von einem Teil hatte er sich verschafft, aber wie sollte er zu dem übri­gen kommen? Er überredete einen ber Beteilig­ten, ihm einzelne Paragraphen wenigstens schnell vorzulesen. Dann stürzte er in fein Hotel unb diktierte seinem Sekretär alles, was er gehört hatte, Wort für Wort nieder. Da er wußte, daß sein Gepäck kontrolliert wurde, so lieh er sich das Schriftstück, bas den Vertrag enthielt, in seine Weste einnähen, brachte es persönlich nach Lon­don, und dieTimes" hatte die Genugtuung, zuerst den Berliner Vertrag ber Wett mitzuteilen, bevor er noch amtlich bekanntgegeben war.

DerHexenmeister von Schenectady".

Wieviel bie Kultur der Vereinigten Staaten deutschem Geist und deutschen Männern verdankt, daran weichen die Amerikaner immer wieder erin­nert, wenn einer ber groben Männer dahingeht, bie aus Deutschland eingeüxmbert sind unb denen sie so viel verdanken. Ein Deutscher, dessen Tod man in der Stadt seines Wirkens mit geradezu fürstlichen Ehrungen dem Gedächtnis der Aachweft

eingeprägt hat, unb bem die angesehensten ameri­kanischen Zeitungen unb Zeitschriften begeisterte Rachrufe widmeten, war Karl Proteus Steinmetz, ber sog.Hexenmeister von Schenectady". Die Be­deutung dieses vor kurzem dahingeschiedenen Deut­schen, beffen erstaunliche Begabung wie ein Wun­der angestaunt wurde und Der durch seine eigen­artige körperliche Erscheinung bie Phantasie der Menge beschäftigte, wirb von Prof. Felix Hase in derAmschau" gewürdigt. Steinmetz war ein kleiner, stark verwachsener Mann mit großem Kops, klugen Augen, bie unter einer Brille gütig her­vorsahen., stets mit der Zigarre im Mund.Wenn man diesen fobolbartigen Krüppel sah, dessen Kör­per gleichsam nur das Anhängsel eines riesen­haften Hirns war." heiht es in einem Rachruf. wie er in seinem Laboratorium mit selbsterzeugten Blitzen spielte, bann glaubte man etwas zu sehen, was ans Aebernatürliche grenzte." Karl Steinmeh war am 9. April 1865 in Breslau geboren. Auf btr Aniversität. auf ber er sich den Raturwissen­schaften widmete, trug ihm bie verblüffende Viel­seitigkeit seines Könnens den BeinamenProteus" ein, ber ihm auch später in Amerika blieb. Da ihm seine soziattstifchM Anschauungen das Fort­kommen in ber Heimat erschwerten, ging er mit einem Studien genossen Oskar Asmussen aus Kali­fornien nach ben Vereinigten Staaten. Der Freund bezahlte für ihn bie Aeberfahrt. und als die Zoll­behörde dem fleinen buckligen, gänzlich mittellosen Deutschen die Einwanderung nicht gestatten wollte, gelang es Asmussen, ihn durc^uschmuggeln.Wir verzeihen gern das Vergehen der Beamten," heiht es darüber in einem Rekrolog,weil sie uns in den Besitz eines solchen Schatzes gesetzt haben." Der amerikanischen Technik war damit eine Kraft ge­wonnen, die besonders auf bem Gebiete der Elek­trizität Gewältiges leistete.Steinmetz war in Amerika ber hervorragendste Vertreter der engen Beziehung zwischen moderner Wissenschaft unb 3nbuftrie, fo heißt es in einer Würdigung ber Rew Vork Times".Sein Wirken bestand nickt

bloß in ber Anwendung der Ergebnisse wissen­schaftlicher Erfindungen auf die geschäftliche Praxis. 3m Gegenteil: er war ber Vertreter so­wohl der reinen Wissenschaft wie der angewandten Wissenschaft, indem er sich den Forschungen und Erfindungen widmete, die, wie et wett vor schauend behauptete, schließlich nicht bloß unmtttelbar bet 3nbuftrie, sondern auch mittelbar der menschlichen Gesellschaft als Ganzes zugute kommen würden. Die glänzenden Erfolge, die er in seinem vorzüg­lich ausgestatteten Laboratorium zeitigte, setzten sogar seinen einzigen Rebenbuhler, Thomas Alva EÄson, in Helles Erstaunen, als er Steinmetz noch kurz vor seinem Tode in Schenctadh besuchte." Das größte Auftehen erregte Sleinmeh im vorigen 3ahr durch bie Erfindung seinesDlitzerzeu- g e r s", mit dem er einen künstlichen Blitz in bei Stärke von einer Million Pferdekräften hervor- rief. Man verglich den buckligen Zauberer da­mals mit 3upiter. da er, wie dieser, Blitze scheu- bem könnte. Außer mit Arbeiten auf bem Gebiet der Elektrizität beschäftigte er sich auch mit der Er­zeugung deskalten Lichts", das er für wirkungs­voller unb billiger hielt als das elektrische Licht, unb trat für bie stärkere Verwendung der Wasser­kräfte ein. Die Vervollkommnung aller Arten vor elektrischen Motoren war sein Hauptziel: ein 3ahi vor seinem Tode schuf er noch ein neues elektri­sches Auto, das nur 2000 Pfund wiegt, 1000 Dol­lar kostet, eine Schnelligkeit von 60 Kim. die Stunde hat und 300 Kirn, ohne Erneuerung der Batterie läuft. Als Mensch war Steinmetz von großer Anspruchslosigkeit, und der hohe 3dealis- mus, mit dem er die Güter dieser Wett ver­schmähte, rang den Amerikanern die höchste Ach­tung ab. Am Tage feines Todes wurden in Sche- nectady, wo er sein Laboratorium hatte, sämtliche öffentlichen Schulen geschloffen, und solange seine Leiche aufgebahrt lag, waren sämlliche Flaggen auf Halbmast gesetzt.