Ausgabe 
17.5.1924
 
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Samstag, 1L Mai 1924

Gletzener Anzeiger (General-Anzeiger sllr Tberhesien)

Drittes Dian

M.M

sprachliche Belehrung nicht erreicht werden Dann. 2ki Wertem schult er Übcr[egung und Umsicht. Mn Schiller, der sich mit einem Messerschmitt eine Paplttafel verdorben hat, ist eindringlicher ge­warnt, alS ein anderer, der eine Linie falsch ge- zeichn tt hat. Diese Schulung wird nod> gesteigert durch die Arbeit m Ton, Holz oder Eisen. Säge und Hobel erziehen zu feinstem Gefühl, zur Be­obachtung und jJebertegimg. Wie oft kam es früher vor, daß Lehrer oder Schüler einer höhe­ren Schule praktische Arbeit unterschätzten! Hat ein junger Menßch einmal die Freute empfunden, einen einfachen BuchOinband fertigzustellen, ist ilKn ein Kasten aus H»lz oe'ungen mit gu'schlie­ßendem Deckel, hat er auf der Drehscheibe ein fein geschwungenes Gesäß unter feinen Händen entfielwn lassen, so hat er nicht mirmanuell« Fertigkeit" <etoo*nen, sondern, seine Sinne ge­schult und seine betonten auf sachliche Beobach­tung gerichtet. Und er weiß dann Handwerk zu sclZätzen.

Hohen Genuß bereitet perspeltireS Sehen und Zeichnen m der Hanuat unD bescmders auch auf Wanderungen u*b Reik». Es ist so wichtig, wia g»rmmatisch richtig zu (jfimr uni> zu sprechen. Gs kamt aber nur erreicht werden durch immer weedel fleiilt« plastische Betätigung.

Aeußerst Wertvoll känn der Werkunterricht verwendet werden im Dienste der Kunstbetrach-, Mtng oder das rüiz^tlerischen Schaffens. Er be- wechrt ixx- tehtanr Aesthetentum und gewährt wen rB*w auf dem sich gesunde Schchrheits-- imgrifse wttoi*(n Kernen

'ilnmeefltäte* und Kunstakotemren fennen auch auf lebensfrMnD» oder feindliche Bahnen fscheeo ow entsteht eine Stuft zwischen ihrer Arbeit iu* der des werkt cigiaen Bolles. Siieie ßollte ett nH«* F^Mdw übr*»i* toe*m.

Zerrüttung verursacht hat.

Sn allen solchen Fällen ist keine Eheschei- dumg gegeben. Hier klafft eine Lucke zwischen

ter im Deeken schon seOständiger gewordenen OigerO ganz uewittelbar als Zeugnis der 11 n bu (M o m f eit und Rücksichtslosig­keit wc tw Augen tritt. Wir denken da z. B. an dieAufräunn»nDAarbeiten" rn den Schulbüchern u.7tö rn den Schtilerbibliotheken, Doll man sich denn nicht abge stoßen fühlen, wenn man er* fälxt, hat) 3erh-*r der neuen Aera z. B. eine Lebensbeschreibung d?S unvergeßlichen deutschen SeetzeOen Otto Weodi ge n als MinderwerkiO»» Buch beqeichne-a und es aus der Schüierbiblwthes irt fernen wollten, und daß nur her ffa*d Widerstand eines deswegen

eft ZBromstzr angesehenen gerechtdenkenden Bannes es war, der diese Absicht nicht zur trauriger» Tat werden lief). Dieser Fall ist vor einiger i^ait im Gießener Bereich vorge- kemmen Unsere Jugend- braucht Helden, die alt*?; für ihr Vaterland Hingaben, als Vvr- U»er, um ferij daran zu »geistern für die ^jfcrrft intfetw* Boltes: hier aber wurde das '7.r*eatir an einen grvfMn deutschen Mann von 3*w EMier in so beschämender Weiß WNertUff. ilnfc wa» man von dieser Bewertung

Recht und Leben. Das Dorhandensein dieser Lücke zeitigt die widerlichsten Erscheinungen. Da das Recht keine Hilfe bietet, werden wirklich oder zum Schein die Scheidungsgründe des Ehebruchs oder der böslichen Berlassung in Szene gesetzt. Es ist nicht an dem, durch Erweiterung der Ehe­scheidungsmöglichkeit einen Anreiz zur Vermeh­rung der Scheidungen zu geben, sondern es han­delt sich darum, an Stelle frivoler Gesetzesum­gehungen einen rechtlich geordneten Zustand zu schaffen. Daß mißbräuchliche Versuche vorkommen werden, lästig gewordeüe Ehefesseln leichtfertig abzustreifen, ist natürlich nicht zu bestreiten. Aber eben deshalb muß sich der Gesetzgeber der Sache bemächtigen und versuchen, wirksame Bürgschaften gegen Mißbrauch und Willkür aufzurichten.

Aus diesem Grunde würden alle Anträge abzulehnen sein, welche ohne sachliche, richterliche Beweiswürdigung eine Scheidung toegeti objek­tiver Ehezerrüttung ohne weiteres schon dann zu- lassen wollen, wenn be»c »hegattcm den Schei­dungsantrag gestellt haben. Das wäre der in andere Worte gekleidete, aber in der Sache un- verhüllte alte naturrechtlich« Scheidungsgrund ter gegenseitigen Einwilligung", der auf einer gänz­lich schiefen Konstruktion der sogenannten Ver­tragsnatur der Ehe beruht, dessen Zulasfung die Willkür zum Grundgesetz der Ehe erheben, die leichtfertige Schließung von O^en begünstigen, mißbräuchlichen Ehelösungen Tür und Tor offnen würde. Das französische Recht hat ihn schon nach wenigen Hahren wieder aufgehoben, das deutsche seine Aufnahme abgelehnt. Man kann mit Bestimmtheit sagen, daß er dem deutschen Rechts- und SittlichteitSdewußtsein weit über­wiegend direkt zuwider ist. x

Diesem radikalen Vorschlag habe ich eine andere Lösung entgegenzustellen. Die Einführung des neuen Ehescheidungsgrundes ist tragbar, aber auch nur dann tragbar, wenn seine Anwendung mit einer wirksamen materiell- und Proqeßrechi- lichen Garantie ausgestattet wird. Die erstere muß Darin bestehen, daß seit mindestens einem Jahre vor Zulassung Der Scheidungsklage die ($begatten bereits tatsächlich in Trennun« gefoN Ixiten. Darin liegt ein unentbehrliches Ärfterium wahrhaftiger Ghezerrüktung und der Aus sichte - losigkeit einer Wiederaufnahme ter ehelichen Ge­meinschaft Aehnlich Schweden, Rorwegen, Däne­mark. Prozeßrechtlich ist zu fordern unbeschränktes Prüfungsrecht des Richter«, daß bie vongebrach- ten Gründe objektiver Ghezerrüktung auf Wahr­heit beruhen. Denn mehr noch al- bei Der Sch«- dangssir»gr wegen verschuldeter Eh.'Zerrüttung fDe­nen sich hinter dem wesenlos«! Dunbll ter Ob­jektivität (junDert Vorwände. namentlich die Maske ter geg*ifeitigen SinwilliAing verberg«. Daher ausnahmslose Beweispflicht und volle Freiheit des Eherichters. Vorbildlich in ter Strenge ter prozehrechtlichen Kautelen ist das Recht 'ter Schwei-. Sn diesem Punkte mühte freilich die deutsche Reform noch , weiter gehen und im Zusammenhänge mit der Einführung des neuen EhescheidungSgrundes das ganze Ehever- fahren umgestalten, etwa zu einem Akte beschleu­nigter freiwilliger Gerichtsbarkeit, um endlich Die Qual und Sinnlosigkeit tes Formalismus lang­jähriger Sheprozesse aus ter Well» zu schaffen.

haben."

Zn seinen Hoffnungen getäuscht, hat das Laichesamt für das Bildungsweson nun un­geordnet, .

daß das Tragen irgendwelcher Abzeichen . in der Schule und auf tew W*«e von und zur Schule verbot«! ist. AbGeiche« dürfen auch nicht in die Schule mitgetea«* werden. Außerdem erwarten wir von ter Schulen und jetem einzeln«! Lehrer, daß sie ein wachsames Auge aus Da« Schüler­vereinswesen haben. . Hierbei genügt c« nicht, sich auf etwaige Satzung, zu ver­lassen: es muß vielmehr Darauf geachtet, werden, wie sich die Vereinigungen und die ihr angeberenten Schüler betätigen."

Das Landes bild', ngOamt verlangst von den Schulleitungen, daß sie die Besvlgung des Aus­schreibens strengstens übettvachen. unl es nimmt an, daß die Direktoren und Lehrer in Erfül­lung 6er

ihnen auf erlegten Pflicht positiven Wir­tens die erwähnte Verordnung ustd die jetzige Verfügung in einer auS dem Heiden lommenden und zu Herzen gehende»! An­sprache erläutern und auf Die Schüler ein­wirken, daß sie es lernen, sich dem Vol»- staat und seinen Einrichtung« verpflichtet zu fühlen. Wir sind überzeugt, daß sie es verstehen, die Schüler ohne Ktemkunff und unter Schonung des jugendlichen Gemüts eindringlich davor zu warnen, mit ihrer politischen Unreife zu demonstrieren, ober gar gegen den Staat und andere Deutsche betrübliche Feindschaft zu hegen."

Mit dem Grundgedanken des Lanbesbil- bungsamts, daß die Politik nicht- für unterbiet Menschen ist und daß sie nicht in die Schule gehört, kann man sich ohne weiteres einverstanden erklären, ebenso kann man der Anordnung zu­stimmen, die das Tragen von Abzeichen in der Schule und auf dem Weg von und zur Schule verbietet- beites gehört ja logischerweise zu­sammen. _ _ , _

Aber etwa- anderes, nämlich G ru n d s a h - l ich es ist es, das bei diesem Erlaß die Kritik herausfordert: es ist die sehr anfechtbare Ein­stellung unserer nachrevolutionären Regierenten gegenüber den Kreisen, die anders denken als sie, die heute am Staatsruter sitzen. Der frühere preußische Kultusminister Konrad Hänisch hat vor einigen Wochen in einer öffentlichen Ver­sammlung in der Turnhalle zu Gießen sich darüber beklagt, daß das geistige Deutschland nicht die innige Verbindung mit dem heutigen Staate habe, die man in seinen und verwandten politischen Kreisen so dringend wünsche, und er hat dabei einige Dinge erwähnt mangelnde Beachtung der wirtschaftlichen Rotwendigkeiten dieser Kreise ujto., die er für das Beiseitestehen des geistigen Deutschland verantwortlich macht. Gr hat Damit sicherlich Das Richtige getroffen. Aber es find neben Den materiellen Dingen noch andere Ge- fichtspunkte, deren Vernachlässigung weite Kreise der Volksgenossen dem Staat von heute ent­fremdet. Vor allem ist es die weitverbreitete, auch in manchen RegierungSmichnalMi zum Au»ruck gekommene Mißachtung ter politischen u«d na­tionalen Gefühle derjenigen, die M als aufrechte Menschen nicht über sich bringen können, heute dem einKreuziget ihn!" zuzurNfen. Dem sie gestern mitHosianna!" zujubelten. Anstatt diesen

Sch beantworte also die gestellten Fvagsn dahin, daß, falls ich noch einmal berufen sein füllte, im neuen Reichstag an diesem Probten« mitzuarbeiten, ich eine Reform destH**Dung*- rechts aus den vorgezeichneten Linien vertreten würde. ________________ ___

Schüler Politik Landesbildungsamt.

Schwere Kümmernisse bedrücken das Lantes- amt für das Bildungswesen. Wie e6 vor einigen Tagen in einem Erlaß an Die Schulleitungen tes Landes bekanntgab, hat es erfahren müßen,

daß sich zahlreiche Ogenteerbänte, be­sonders innerhalb Der höher« Schill«. rn einer Form betätigen, bi» unsere ernfteftae Sorgen wachcusi. Seither glaubten wir. von besonderen Maßnahmen absehen zu können, in der Hoffnung, daß die Jugend selber zur Einsicht kommt unD daß <* den Schulen gelingen wird, ter AuSwüchf» Hmr zu werden, toewn sie den ihnen durch die Verfassungen und die Verordnung vom 26. August 1922 auferlegten Pflichten ge­wissenhaft Nachkommen. Gs will uns Mw nan, daß sich diese Hoffnung nicht in Dem Maße erfüllt hat, wie wir Dio* gewüischt

Ein deutsch-evangelisches Kulturjubiläum.

Don LudwigHeine-Heuckewalde.

Vierhundert Jahre evangelisches Gesangbuch! Der Sonntag Cantate soll in diesem Jahre ter Feier des evangelischen Gemeintegesanges dienen. Die Bedeutung dieses Tages tritt aus dem Rah­men des kirchlichen und gottesdienstlichen Lebens heraus, denn das evangelische Gesangbuch ist ein erhabenes Denkmal Deutsch-evangelischer Kultur Dfe besten Seiten deutschen Wesens, gelautert unD befruchtet durch den Geist der höchsten und reuy sten Religion, sprechen aus jedem Blatte des Ge­sangbuches.Ein' feste Burg ist unser Gott. Wie ist die deutsche Kraft hier mit dem Vertrauen attf Gott ein Bündnis eingegangen das teure Menschenfurcht kennt. Dieses Lied schlägt eine je­ner Stimmungen an, die immer wieder die deutsche Seele packen, und so feiert der Luthergeist immer wieder eine Auferstehung, wie etwa in Bismarcks Wort:Wir Deutsche fürchten Gott und sonst nichts auf der Well!"Gott ist gegenwärtig' und manchem anderen Lied. Da fühlt man es, wie ter denkende, philosophische Geist tes Deutschen sich in Den -Urgrund und Urfbrung des Lebens ver­senkt, suchend und sehnend, aber auch Demütig und ahnend: eine dauernde Mahnung daran, Daß die Wahrheit nur dem Geschöpf aufgeht, das im rech­ten Verhältnis zu seinem Schöpfer steht.Vorn Himmel hoch, da komm' ich her." Mit den äuße­ren Zeichen unseres Weihnachtsfestes toiro ter Kintersinn ter deutschen Märchenwelt lebendig, der auch Erwachsene immer wieder mit seinem Hauber gefangen nimmt. Oder denken wir an den unerschöpflich' quellenden CieDerborn Paul ©er- hardt's: Die Fülle und ter Reichtum tes deut«

Kreisen mit Geduld, weitgehendster Schonung ihrer Gefühle und feinem Takt ter allmählichen ilebergang vom lieb- gewordenen Alten Hu Dem in den dunkelsten Tagen De# B«t«rlantes gewaltsam geschaffenen Reuen zu erleichtern, hat man ihnen das Dasein nur herzlich schwer gemacht vielfach wohl un­bewußt, sehe häufig aber bewußt! hat sie rücksichtslos beiseite gedrängt und ihnen oft Leute vor die Rase gesetzt, die erst im Rovember 1918 ihrzuverlässige« Republikanerium" erkannten, die aber von den Pflichten und Aufgaben, die sie an Stelle ter Verdrängten nun übernehmen soll­ten kA dahin und auch viel später noch herzlich oder gar keine Ahnung hatten Die Kunst ter Mvnschentehandlung Haden eben viele neuzeit­liche Mflaner bis jetzt noch viel weniger »»dtoirWr, att manche preußische Konservativen ter frübtwi Zeit. Daß die materiell und geistig mihhantelten Volksgenossen auf das Verhalten ter neuen Machthaber wenig freundlich reagierten, toeiwt auch nicht mit der plchsifchen Tat, sondern mit ihrer gr ißt Wen Kraft, und daß sich diese Stimmung temi co ipso auch auf Den Rachwuchs ütertrug. ist nur allzu natürlich Letzten Endes ist «ffo das IJfltet, 'lx* dem Lantesbildungsamt so große Kvpffchm«r»en bereitet, doch nur auf dem Boden gewachsen und groß geworden, den tie neuen Regierenden mit ihrer kurzsichtigen PvlMk so gut gedüngt haben. Aber das erklärt kc ©ttrmnuws des Rachwuchses noch nicht er- fchöpfaird. 6" in wxrmafjen weiter vervollständigt irtrb das Dild. wenn man an das erinnert, was

die ebenfalls Dem 3rtt>ej: »«kielen.

Das Lmrte»bildi»gsamt wird mit seinem neu« «rteß zwar 2»utzMichtmten imD Wahl auch gewisse Detetem auf Den Schulhöfen beseitigen, es wird damit aber tea G eist nicht ändern können, der «ren einmal 1* toeiiw Kreisen unserer Jugend ist. Auch ..non Herzen kommende und zu Herzen gehmche Ansprachen" im Sinne des Lantesbil- dungsamts werden keine Wandlung schaffen in ter heutigen hochgerichteten Gesinnung weiter Teile unserer Jugend, sondern nur ehre Wandlung, de» Geistes bei unseren Regieren den, also auch im Landesbildungsamt, kann eine allmähliche Aussöhnung Der heute noch ab­seits vom neuen Staate stehenden Volksgenossen mit Diefcm Staate herbeiführen. M e h:: Rück­sichtnahme auf Die Gefühle Anderste' Tnter, taktvolles Vorgehen auf allen Geisten, llnterfciffung der Beamtenstellenbesetzw.lediglich >um dec Parteiverdienste willen, Ächtung Der Gesinnungsfestigkeit aufrechter Männer, FreihÄt der Heltenverehrung auch rn Iuaendbüchern, selbst wenn sie übereif­rigen ^«zisisten auf die Rer'ven gehen sollte, Das find ä. B. einige Voraussetzungen und zugleich Grundpfeiler, aus denen die Regierenden von heute ficherar stehen können als auf Maßnahmen, die den üblen Beigeschmack ter mittelalterlichen 3n» guisttion t-abcn und obendrein noch den Lehr­körper zu Vigllantendienten herabdrücken wollen 5>ic jetzige v^ck>ehrt eingetellte und in ihrer Ver- kehrtheis noch> dazu rücksichtslos geübte Regie- runHspraxis wrftÜTnnt in weiten Kreisen, selbst von guten Demoteaten farm man diese Äeberzeu- gung hören; sie schafft nur das Gegenteil von tem, wffs man erreichen will. Auf dem andern Wege aber hat nxrn mehr Aussicht, Herzen zu ge- wnrnn, das geistige Deutschland schließlich doch für daS Reue zu erwärmen und damit auch beim Rechwuchk eine Stimmung zu schaffen, die es ihm möglich iw ♦en wird,sich dem Volksstaat und feinen Ssnrichtungen verpflichtet zu fühlen".

Die Ehefcheidungsfrage.

Don Geheimrat D. Dr. Wilhelm Kahl, v. Pros, ter Rechte an Der Universität Derlln.

Mitglied des Reichstags.

Durch die Auflösung des Reichstags sind vranche gesetzgeberischen Plane zunächst hinfällig geworden. So auch Die Anträge zur Reform ter Ehescheidung. Als Mitglied tes Rechtsausschuffes tes verstvrtenen Reichstags werde ich mit fragen über Die weiteren Aussichten Der Reform be- fturmt. Ich kann diesem Ansturm nicht anders aerecht werten, als indem ich mich noch einmal öffentlich zur Sache äußere. Wie ter neue Reichstag sich dazu stellen wird, ist natürlich nicht vovauszusagen. Gewiß aber ist, daß Die alten Anträge wieterkehrrn und vielleicht neue hrnzutreten werten Lluszuschalten oder auch nur aufzuhalten ist Die Bewegung nicht. Sie hat eine Starke und praktische Bedeutung gewonnen, Die »am Gesetzgeber nicht einfach übersehen werten kann. Wer Daran zweifelt, informiere sich in ten Bureaus Der Eheanwälte und aus Den Akten ter Chegerichte. Für Die Dolkskreise, Die un­mittelbar von ter Sache betroffen sind, bestehen wirkliche Rotstänte. Das können auch Diejenigen nicht bestreiten. Die, wie ich persönlich, jeder Er­leichterung der Ehescheidung grundsätzlich mit öoigc und Bedenken gegenüberstehen Ich habe den Einwand gehört, das teutsckre Volk habe sich jetzt mit größeren und lebenswichtigeren Dingen zu befassen, als mit eherechtlichen Problemen. Dkser Einwand ist oberflächlich- Auch unter Der ungeheuren Katastrophe des Vaterlandes nehmen die E'nzelschicksale ihren unerbittlichen Lauf und wirken auf das Ganze zurück. Dies gilt von ter Ehe im besonderen. Gesunde Ehen sind die Grund­lage gefunden Staats- und Volkslebens. Man Darf also das unbequeme Problem nicht ab­schieben. Man muß eine Lösung suchen, die Die Heiligkeit ter Ehe voll konserviert, ater ter Ge­rechtigkeit und den Rotwendigkeiten des Lebens Rechnung trägt.

Der Streit gefyt um die srage. ob neben ten bereits bestehenden Ehescheidungsgriinten des Ehebruchs, Der Letensnachstellung, Der böslichen Verlasfung, ter schuldhaften Ehezerrüttung durch schwere eheliche Pflichtverletzung und der un­heilbaren Geisteskrankheit noch der Scheidungs- gründ ter sogenanntenobjektiven Ehezezerrüt- tung zugelassen werden, D. h.. ob Scheidung auch dann schon auf Antrag zulässig sein soll, wenn ohne Verschuldung eines Ehegatten aus irgend- welchen anderweitigen Ursachen eine so tiefe Zer­rüttung tes ehelichen Verhältnisses eingetreten ist. daß eine Dem Wesen ter Eh: entsprechende Fortsetzung ter Lebensgemeinschaft nicht mehr erwartet werten kann.

Eine sachliche Diskussion hierüber fetzt ten Tatsachenbeweis voraus, daß es vollkommene Ehe­zerrüttung ohne Verschulten eines oder beiter Ehegatten in Wahrheit und Wirklichkeit gibt. Dieser Beweis ist durch tausend Erfahrungen unb Beobachtungen, durch Die glaubwürdigsten Selbstzeugnisse, durch Aerzte, Geistliche und Ju­risten unbestreitbar und unwiderleglich erbracht. Die objektive Ehezerrüttung Bann durch sehr ver­schiedene Llrsachen bewirkt worden fein. -Unter Dem Druck äußerer Verhältnisse war ohne nähere Kenntnis ter beiderseitigen Eigenschaften und Lebensbedingungen eine Ehe unter Umständen geschlossen, Die einen Vorwurf ter Fahrlässig- feit nicht rechtfertigen. Während der Ehe hat sich an ten Schicksalen und Vorgängen des täg­lichen Lebens eine Unvereinbarkeit ter Tempe­ramente und Charaktere Derart entzündet, daß sie auszugleichen auch bei redlichem Willen, ver­söhnlicher Stimmung und sittlicher Selbstzucht nicht gelingen Bann. Bei starker religiöser Emp­fänglichkeit und Empfindsamkeit beiter Ehegatten Hit Der eine Religion oder Konfession gewechselt oder es haben sich diese Differenzen aus Anlaß ter religiösen Kiirtererziehung entwickelt. Eine Verkettung unglücklicher Zufälle, plötzliche Ver­armung, schuldlos eingetretenes geschlechtliches Unvermögen und ähnliches haben alle Bedin­gungen körperlicher oder geistiger Lebensgemern- t^aft hoffnungslos zerstört. Bei einem der Ehe­gatten hat sich chronisch eine jener unseligen, ysychopathischen Zwischenstufen festgesetzt, die die Grenze der Gesundheit weit überschritten, Die ter unheilbaren Geisteskrankheit längst nicht erreicht haben, tatsächlich aber die Fortsetzung ter Ehe zur täglichen Qual gestalten. Sn Gruchots Bei­trägen zur Erläuterung Des deutschen R-echts, Hahrg. 67, H. 1 S. 8, 1924, habe ich aus eigener Kenntnis, ein Beispiel hinzufügen müssen, in Dem <ruch die Politik eine erschütternde objektive Ehe-

Selbst in dieser maßvollen Beschränkung wird die Reform in Tnanchen Dolkskreisen noch Be- tenfen erregen. Sie verdienen volle und gerechte Würdigung. Sie klammern sich an ten seit ter Reformation im deutschen Recht eingebürgerten Grundsatz, daß, abgesehen von Dem Falle ter Geisteskrankheit, eine Ehe nur wegen schwerer Verschuldung eines Ehegatten geschieden werten könne. Die 'weitere Geltung tes Verschuldungs- Prinzips bleibt auch von meinem Vorschläge völlig unberührt. Sch weife aber Darauf hin. daß selbst unter ter Herrschaft tes früheren gemeinen Rechts Die Scheidung bei obyeDtiter Ghezerrütfuntz in Dem Suftitut ter fogienannten Ehescheidung aus lantesterrlicher Machtvollkommenh it in Den meisten deutschen evangelischen Landeskirchen eine breite Anwendung gefunden hat. Der Landes­herr schied, wo Die Grünte deS strengen Rechts nicht ausreichten, aus eben ten ^Irsachen, die heute für Den Schridungsgru nd der objektiven Ehezeirüttung gdtenb gemacht werten: absolute Unvereinbarkeit ter Eh.rraktere, Erwartung »ter Verhütung noch größeren Anglücks. Billigkeit, schuldlose Smpvtenz, Reffgionswechssel und tergl. So fehlt es also auch keinesw«gs am geschicht­lichen Anknüpfungspunkt, vnteich aber sei nicht vergessen, daß es unmöglich im Sntti* Der Volksgemeinschaft gelegen sein kann, zerrüttete Eh:n, lügenhafte Scheinehen unbedingt traft ge­setzlichen Zwanges «usrechtruerhalten, ja. daß letzten Endes solcher Instand dem Dearfff, b*n Desen, der Würde ter Ehe selbst »Deelp richt.

Gchnlwer-ftätte.

Von Dr. Hermann Friedrich

Werkunterricht soll allgemein an ten höheren Schulen eingeführt toerDen. Das überrascht in manchen Kreisen ter Elternschaft. Bister galt Kinderarbeit dieser Art als Zeittertoeib und ge­duldete Spielenei. Für gewisse Kreise ter Lehrer­schaft stand es seit IahrHehnten fest, daß Hand­fertigkeit Dem getarnten Denk- und Sprachunter­richt eine wichtige Ergänzung, wenn nicht gar eine unerläßliche Bedingung bietet.

Vom Zeichnen ist im allgemeinen schon eher bekannt, daß es ein Prüjungsmittel für das Sn- nenleben des Schülers Durftent ui* gleichwertig neben den Ausdruck durch Die Spreche tritt. Der heutige Zeichemmterricht tegt te* .'Art

Darauf, daß er emen Ge««^and in Wirklichkeit betrachtet das Material iessesbrn u ver­sucht ited nach Dem Stoede fragt, ter Damit ver- folfft wird. AuS einer großen Fülle von Ge° tenfen unD «ndrtete» entsteht die Z»ch° rtung des SchRters, die, gewru wtem«Darfteklu>tz« in Worten, erkennen läßt, was ter Schäler DvistiO verarbeitet hat, und was er davon DaryiTtel ten imfkmte ist. -

Bei ter zeichrnrischen BrlPwbter«- von Kor- Vern ist imner wieder M bedenken, daß eine nraM unterschätzende TätigHitDariA biLte^

einen Körper «rn Drei Dimensionen Dnrch «ne Zeichnung von zwei »ironfknien teMiftekte« Rur »u oft kann man beobachten, wie wenig ©rtoaetfene mit mir ütewrWr Mlduo, sind, wennsie eine Zeichnung erfassen svlten, uiD ym ihnen jugemutet wird, daraus er* flaee körper- ^(^Werkuni^richt^ter Papter und Pappe bearbeitet, leistet einer schufen ^akstrna von Qinte pnd Fläche reiche Hilfe, wie fre durch

scheu Gemütes, alle feine Stimmungen im Ver­hältnis zur Ratur, zur menschlichen Geme»schaft. zur Welt der Wirllichkeit sprechen hier- m tiefer und echter Empfindung zu uns.

Doch, auch geschichtlich betrachtet, ist das evangelische Gesangbuch ein Kulturdenkmal des deutschen Lebens, wie es Baum ein zweites rn sol­cher Gedrängtheit inneren Reichtumes gibt. Das Einzelgeschehen im Menschenteten, alte dre wech­selnden Geschicke unserer irdischen Wallfahrt zwi­schen Den Polen von Geburt und Tod, Freud unD Leid, Zagen und Zweifel, Hoffnung und Gewiß­heit finden ihre dichterische Verkkirung, werden mit Den tiefsten Kräften Der uberteunten, geläutert, gestärkt und aus dem Fluch «gen Der Zeit heraus gehoben zum iln wan Debawi der Ewigkeit. Ebenso stark spricht daS geschichtliche Ur­leben des deutschen Voltes in Der .^ior^ioas- zeit, im Dreißigjährigen Kriege, m der Befrei­ungszeit (Sch weiß, an wen ich glaube!) airs den deutsch-evangelischen Kirchen bietet n; alte S«)win° gungen des deuchchen Gefühlslebens Erklingen ge­treulich Darin wieder. Luther, Gerhardt, Arndt: Drei leuchtende Sterne am deutschen Lieder Him­mel.

Es mußte sich von selbst fügen, daß dse reli­giöse Dichtkunst des deutschen Denins sich mit ter tiefen, musikalischen Anlage unseres Wesens zu einer Einheit verband, welche die herrlichsten Of­fenbarungen Der Menschheit erblühen ließ. Wir brauchen nur an. das Ehoralbuch und an Män­ner wie Zoh. Seb. Bach zu denken. So kann die Öubeffeier des evangelischen Gesangbuches in die­ser tiefernsten Zeit tem deutschen Volke zu rechter innerer Erhebung dienen. Wird dieser Geist tn Der deutschen Volksseele wieder lebendig, so ist uns nicht bange um die deutsche Zukunft.