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][ Marburg, 13. Mai. 3m Sitzungssaal des Rathauses tourben heute die neue n Sta dt- verordneten in ihr Amt eingeführt und verpflichtet. Von den 30 Mitgliedern gehörten 11 schon früher dem Kollegium an. Der seitherige Stadtverordnetenvorsteher. Iustizrat Rohde.
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6 Sa as en, 14. Mai. Die am Mittwoch hier abgehaltene Holzversteigerung aus dem ehemalig C-lemmscheu Wald brachte trotz der Geldknappheit eine neue Preis st eigerung. Es kosteten 4 Raummeter Duchenscheit 60 bis 65 Mk., 4 Raummeter Buchenknüppel 50 Ml. und darüber. — 3n dem Bericht vom Dienstag über die Glockenweihe ist der Rame unseres ersten Lehrers falsch angegeben. Es mutz richtig heihen Herber.
Kreis Schotten.
§ Lllrichstein, 14. Mai. Der .Bund Deutscher Wan derer", einer der ältesten Bündr der deutschen Hugendbewegung, wird an Pfingsten hier oben eine Religiöse Wo che halten. Diese Teranstaltung entspringt einem tiefen inneren Müssen, das jeder versteht, der weist, wie gerade auf dem Weg zu wahrer Religion, Jugendliche s uche n. Deshalb soll einmal der Versuch gemacht werden, an 5 Tagen, in wirklicher G«neinschaft, religiös-sittliche Fragen zu erörtern und so im einzelnen Teilnehmer Klärung und Vertiefung zu wirken. Die Woche beginnt mit der Frage, ob man überhaupt „sittlich" leben kann: dann wird die Frage nach der Autorität -gestellt, ob wir sie brauchen, und welche. Darauf treten die beiden grosten Konfessionstypen vor das Auge, in ihrer Idealität und irdischen Bedingtheit. Den Abschlust bildet die soziale Frage von besonderem Standpunkt aus. Der genaue Plan der Woche ist folgender: das Gesamt- thema ist „die Krisis der Kir chen". Einzel themata sind: 1. das Problem der Ethik, 2. 'hie Fvage der Autorität, 3. der Katholizismus, 4. der Protestantismus, beide als 3dee und Erscheinung gefaßt, 5. Massenseele und Einzelseele. Kleber alle Gegenstände wird zuerst eine Einführung gegeben: Aussprachen schließen sich an, die jeden zu Wort kommen lassen. Ein Abend bringt eine musikalische Feier. Die Woche ist, der Voraussetzungen wegen, nur für Glieder der ausgesprochenen Jugendbewegung bestimmt: Leiter ist Pfarrer Kornmann, Alrich stein.
Starkenburg und Rheinhessen.
rm. Darmstadt, 14. Mai. Der Vade- betriebimgrvhenWoog, der jetzt dem städtischen Amt für Leibesübungen untersteht, wird morgen, 15. Mai, eröffnet. Es sind gegen früher eine Reihe von Neuerungen und Verbesserungen getroffen worden, die eine vorteilhafte Weiterentwickelung des Bades erwarten lassen.
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Berlin, 14. Mai. (Wolff.) Aach der .Reuen Berliner Zeitung" ist der 17jährige Realschüler Günther Seidel, der am 6. September des Vorjahres die neunjährige Tochter Ange des Schlächtermeisters DvttkowSkh getötet hatte, gestern vom Jugendgericht in Charlotten- burg zu zwei Ja hren vier Monaten Gefängnis verurteilt worden. Seidel wird nach neunmonatiger Haft mit einer vierjährigen Bewährungsfrist auf freien Fust gesetzt.
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veS Kl verursacht Haven, worauf Klein, tote er angibt, in Rottoehr auf den H. schost. Dieser wurde durch den Schust erheblich, aber nicht lebensgefährlich in der Brust verletzt. Er wurde tn die Chirurgische Klinik verbracht, wo er heute wieder vernehmungsfähig ist. Der Borfall wird zur Zeit noch von der Polizei untersucht. Die in Der Stadt umherschtoirrerwen Gerüchte, die aus Dem Auftritt bereits einen Mord gemacht haben, sind unzutreffend.
** Der Landesverband Hessen Des Reichsverbandes derAusge- Kviesenen und Verdrängten von fiRHein und Ruhr veranstaltete am Svnn- itag am Otzberg, einige Wegstunden von Darmstadt entfernt, eine Kundgebung, an cher Tausende teilnahmen. Das Staatsmini- isterium und verschiedene andere hessische Behörden hatten Vertreter entsandt. Rach mehreren Ansprachen wurde eine Entschließung angenommen, in der zum Ausdruck kam, daß eine Hauptbedingung bei den bevorstehenden Reparationsverhandlungen die Frei- lassungder Gefangenen und die Rück- lehrderAusgewiesenenfein müsse.
Bsrnotizen.
— TageskalenberfürDonnerstag. Evangel. Bund: 8 Mr in derf Stadtkirche Fa- milienabend mit Dortrag über „Die Zustände am Ahrin". — Gewerkschaftsbund der Angestellten: 8 im Hvpfeld Monatsversammlung — Li cht - spi?lhaus. Bahnhofstraße: „Das Geheimnis vom Brinkrnchof". — Palast-Lichtspiele: „Pat und Pa- tachon". — Rundfunkhaus Löberstraße: 8V2 ^Ihr das Dokalquartett.
Landkreis Gießen.
X Wieseck, 14. Marz. Don ihven drei Glvcken hat unsere Gemeinde die mittlere aus dem Jahre 1734 im Kriege geopfert. Das zur Beschaffung einer neuen Glocke angesammelte Kapital fiel der Inflation zum Opfer. Dank der reger gewordenen Verbindung der Wiesecker in Amerika mit ihrer Heimat bildete sich unter dem Dv-rsih von Heinrich Weller-Buffalo ein Ausschuß, der die Mittel für eine neue Glocke aufbrachte. Sie wurde letzte Woche durch Vertreter des Kirchenvorstandes in der Glockengießerei Rin cker in Sinn abgenommen und nach »Klang, Material und Form als trefflich gelungen befunden. Die feierliche Einholung soll am Samstag, 17. d M., abends 61/2 älhr, erfolgen und die Glvckeneinweihung am Sonntag. 25. Mai, abschließend mit einem Gemerndsabend, stattfinden. Die Aufhängung der Glocke soll am Montag er- folgen: sie kann im Laufe des Sonntags besichtigt werden. — Unsere im Innern sehr der Erneuerung bedürftige Kirche erhielt in diesen Tagen als Gabe der diesjährigen Konfirmanden eine große Wiedergabe des von Karl Dauer
Die reaelmätzigen Anzeigen für Pfeiffer L DillerS Kaffee-Essenz weisen daraus bin, dah dieser Artikel jetzt wieder tn vollem Umfang und tn der altbekannten Güte zu haben ist. Eü erscheint deshalb angebracht, den HauSsrauen die Beachtung der Kochvortchrist in Erinnerung zu bringen. Mau nehme bet Bohnenkaffee aus 1 Liter Wasser 12 Gramm, (= 4 Kaffeelöffel» gemahlenen Kaffee und 4 Gramm (= 1 schwacher Kaffeelöffel» Pfeiffer & Dillers Kaffee- Essenz: bei Malzkaffee, auch Korn- oder Gerstenkaffee auf 1 Liter Wasser 20 Gramm (= 5 Kaffeelöffel» gemahlenen Malzkaffee und 4 Gramm (= 1 schwacher Kaffeelöffel) Pfeiffer & Dillers Kaffee-Essenz. Nach Geschmack kann man auch mehr oder wenigerKanee- Effenz verwenden, nie jedoch zuviel, weil sie sehr ausgiebig ist.3153c
dern nur wegen verbotenen Handels zu insgesamt 50 Mk. Geldstrafe verurteilt. K., der an sich Handelserlaubnis besaß und sich des besten Rufes erfreut — er war mit Rücksicht auf die Sachlage überhaupt nicht wegen Hehlerei angeklagt worden —, wurde lediglich zu 20 Mk. Geldstrafe verurteilt, weil er den Kaffee von einer Stelle angekauft hatte, die keine Handelserlaubnis besaß. Die Strafvollstreckung gegen QL, der zur Zeit der Tat noch jugendlich war, wurde auf Grund des Hugendgerichlsgesehes mit einer Bewährungsfrist von 5 Jahren ausgesetzt. — Gegen drei Angeklagte, die nicht erschienen Waren, wurde das Verfahren abgetrennt.
Schöffengericht.
* Gießen, 8. Mai. 3m Oktober v. 3- wurden bei einer hiesigen Firma zwei Ballen Kaffee gestohlen. Ein Teil der Kaffees wurde in Grünberg beschlagnahmt, wohin ihn der Schuhmacher Enfit P. und der Kaufmann Ernst St., beide aus Gießen, in einem Schließ korb verbracht hatten. Die weiteren Ermittlungen ergaben, daß ein anderer Teil des Kaffees durch verschiedene Hände hindurch an den Kaufmann A. K. in Gießen gelangt war. P gab an, den Kaffee von dem Lehrling Rudolf R. aus Gießen erhalten zu haben. Die Hebergabe des Kaffees ist eines Abends am Oswaldsgarten erfolgt. QL war als Lehrling bei der bestohlenen Firma. P. hatte den QL eines Abends am Bahnhof kennen gelernt, wo R. ihn ansprach, nachdem er zugehvrt hatte, wie P sich mit St. über Schiebergeschäfte in Lebensrnitteln unterhielt. Wie P. weiter behauptet, bot QL ihm zunächst Seife an, die er auch kaufte. Ferner übergab R. dem P. eines Tages ein größeres Paket, in dem sich Kaffee, Haferflocken, Zucker, Kakao und Schokolade befand. Dem P. war es nicht zweifelhaft, daß R. auch diese Sachen bei seiner Firma entwendet hatte. P., der ein offenes Geständnis ablegte, machte einen durchaus glaubhaften Eindruck. R. leugnete hartnäckig, jemals mit P. zusammen gekommen, geschweige denn ihm irgend etwas verkauft zu haben. Das Leugnen half ihm nichts. R. wurde wegen Diebstahls verurteilt, zumal außer der Belastung durch P. noch sonstige Umstünde für seine Schuld sprachen. Insbesondere war festgestellt, daß kein sonstiger Angestellter oder Arbeiter der bestohlenen Firma als Dieb der Kaffeesäcke in Frage kommen konnte. Ferner wurde dem QL nachgewiesen, daß er ein Postpaket seiner Firma an einen Kaufmann in Schlitz unterschlagen hatte. Das Paket war auf der Post nicht aufgegeben worden. Der Angeklagte war gesehen worden, wie er mit dem Paket das Geschäft verlassen hatte, nachdem er den Auftrag erhalten hatte, es bei der Post aufzugeben. Der Angeklagte R. gab zu, in einer Privatwohnung, die die Bewohner während ihrer Abwesenheit der Obhut der Mutter des R. anvertraut hatten, ein Zigarettenetui gestohlen zu haben. Außer den genannten Beschuldigten saß noch auf der Anklagebank der Kaufmann Karl QL von Gießen. Er war der Hehlerei beschuldigt. Er hatte 20 Pfund von dem gestohlenen Kaffee angekauft und weiter veräußert. Es wurden verurteilt: R. wegen Dieb»- stahls und Unterschlagung zu 3 Monaten Gefängnis, abzüglich 6 Wochen Untersuchungshaft,
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