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Vonnerrtag, sv. Apm 1924

(74. Jahrgang

Erster Blatt

errechnen.

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Annahme von Anzeigen für die Tagesnummer bis zum Nachmittag vorher ohne jedeDerbindlichkeit.

Preis für 1 mm höhe für Anzeigen von 27 mm Breite Örtlid)8, auswärts 10 Goldpfennig; für Re« Klame-Anzeigen v.7vrnw Breite 35 Goldpfennig, Plotzvorfchrift 20°/n Auf. schlag. - Verantwortlich für Politik u. Feuilleton Dr. Friedr. Will). Lange; für den übrigen Teil Ernst Dlumschein; für den Anzeigenteil: Hans Deck, sämtlich in Dietzen.

mühte, wie die irgend einer in der Kommission vertretenen Mächte'. Mehr als diese Grenze war nicht zu erwarten und weniger als sie dürfte Deutschland von den gemein, christlichen Shw e- rigkeiten befreien und ihm in dem industrwl.en Wettbewerb einen unbilligen Vorteil verschaf en. Diesen Grundsatz setzt der Plan in die Wirk­lichkeit um. Mair hat in diesen Plan elastische Berichtigungen hineingearle.tet, die von Anbeginn an darauf ab^ielen, De i Höchstgrad von Produktivität zu erzielen, de. mit der fortdauernden und steigenden Produttivi.ät Deutschlands vereinbar ist. Die DHä^urgen dec in naher Zutunst zu leistenden Zahlungen, we che von einem Geiste geschäftlicher Vorsicht bei der Festlegung der Grundlagen einer Anleihe diktiert worden siiid, sollten nicht einen Augen­blick störend Wirten auf die Gesamtheit der iun^ tigen Zahlungen, die von Jahr zu Hahr steigen werden. Wenn erst einmal normale wirtschaft­liche Verhältnisse und die normale Produktivität in Deutschland wiederhergestellt sein werden, wird man sich überzeugen, datz höchst hoffnungsvole Schätzungen betreffs der sich schließlich als er^irl- bar heraus stellenden Beträge gerechtfertigt s.n). Ohne eine solch« Wiederherstellung aber wer­den die Zahlungen, wie man sie jetzt erzielen kann, von geringem Wert fern, um die drin­genden Dedücfni.se der Gläubigemationen zu befriedigen.

Um die Dauer eines neuen wirtschaftlichen Friedens zwischen den Alliierten und Deutschland zu sichern, der die in dem Plane vorgeschlagenen wirtschaftlichen Restaurierungen impliziert, ist das Gegenstück zu jenen gewöhnlichen wirtschaftlichen Vorsichtsmahregeln gegen Richtinnehaltung von Verpflichtungen darin vorgesehen, die in allem Oie ausdrücklich involvierenden Geschäftsbeziehungen als wesentlich anerkannt haben.

Das Vorhandensein von Sicherungen hemmt oder behindert in keiner Werse* die Ausführungen gewöhnlicher Geschäftsverträge. Die volle Wirk- samkeit beengter Sicherungen soll das normale wirtschaftliche Funktionieren Deutschlands nicht be­hindern und ist von grundwesentlicher Wichtigkeit für die Gläubiger Deutschlands wie für Deutsch­land selbst.

Große Sorgfalt ist darauf verwendet worben, die LI eberwachungsbedingun gen über die innere Organisation Deutich- lands so festzulegen. dah sie ein mit gehörigem Schutz noch erträgliches M in im um an Ein­mischung darstcllt. Falls angenommen, fuhrt dieser allgemeine Plan, seiner Ratur nach billig und vernünftig, schliehlich zu einem dauernden Frieden.

Die Zurückweisung dieser Vorschläge durch die deutsche Regierung bedeutet die wohlüberlegte Wahl einer Fortdauer der wirtschastlichrn Demoralisation, die als Ender7«bnis das deut­sche Volk in hoffnungsloses Elend verstrickt.

sich sehnt.

Das Begleitschreiben des Vorsitzenden Dawes. '

mit dem der Bericht des Komitees der Repa­rationskommission statt eines mündlichen Kom­mentars überreicht worden ist, hat folgenden Wortlaut:

Ihr Sachverst ändigeniomi tee hat einstim ° mig einen Bericht angenommen über dis Mit.el. den Etat Deutschlands ins Gleichgewicht zu bringen und über die zwecks Stabilisierung seiner Währung zu ergreifenden Matzregeln, welchen Bericht ich hiermit die Ehre habe, Ihnen zu überreichen. .

Tief durchdrungen von dem Ge.uhl seiner Verantwortlichkeit gegenüber Ihrer Kommissirn und gegenüber dem Weltgewisstn. grün.et das Komitee seinen Plan auf jenen Grundsätzen der Gerechtigkeit, der Billigkeit und des wechselseitigen Interesses, an deren Vorherrschaft nicht nur die Gläu tger Deutsch­lands und Deutschland selber, sondern d i e g a n z e CB e 11 ein vitales und dauerndes Interesse: ha' en.

Rachdem diese Grundsätze einmal in jenem gewissen guten Glauben, !«r die Grundlage aller Geschäfte und die fest« Gewähr für den Welt- frieden ist, festg legt und angenommen wor en sind, müs en die Anemp eh'ungen des Ko nlt-es nicht in dem Sinne betrachtet werden, als l g en sie Strafen auf, vielmehr in ie.n Sinne, datz sie die Mittel in Vorschlag bri igen zur F r- deruiig der Wirtschaftlichei Erholung aller Vol.ec Europas und den Eintritt in ein neues Zeit­alter des rom Kriege nicht bedrohen Glückes und Gedeihens.

Da als Ergebnis des Krieges die Gläubiger Deutschlands bis zur Grenze ihrer LefftrmaF- fahigkeit Steuern zahlen, muß auch Deutsch­land von Iah-r ?u Jahr bis zur Grenze feiner

Leistungsfähigkeit Steuern zahlen.

Dies steht in ilebereinftimmun ] mit jenen Be­richten, und dem fundamentalen Grundsatz des Versailler Vertrages, bee von Deutschland in seiner Rote vom 29. Akai 1919 clei-^-alls aus­gesprochen worden ist, datz nämlich di» deutsche Besteuerungverhältaismätzig ebenso schwer sein

Aus Dem Relchsbahuunternehmeu soll eine Aktiengesellschaft gebilde nerd n. Stp Aktiengesellschaft wird vorwg mit einem 50= trage von 11 Milliarden ^oldmark erst stetiger Obligationen belastet, die mit 5 Prozcm. la^rlch X ärzinsen und mit 1 Prozent zu tilgen si -v Sie iäoAiche Leistuna von 600 Millionen G)Ü>-

Bei der Bemefsumg der Leistungen unter» scheiden die Sachoerständ'.gen scharf zwischen Den Summen, die Deutschland s ü r R e p a r a t i o n s- zwecke überhaupt aufbringen kann und den Markbeträgen, die an das Aus­land übertragen werden können. Sie stellen fest, dah Zahlungen nach außen nur aus dem üleberschuß der Wirtschaftsbilanz bewirk! werden können. Die Sachverständigen schätze« die Summen, die Deutschland aufbrtngen kann zunächst lediglich unter Berücksichtigung der Mög­lichkeiten seines Haushalts, fdjlagen aber gleich­zeitig Sicherungen gegen Die ^r^rmgung Der Markbeträge ins Ausland vor, soweiteine solche Verbringung die Stabilisierung der Wah- rung zerstören und dadurch die künftigen Repa­rationsleistungen gefährden würde Alle Bar­zahlungen sollen iu Goldmark oder zum Gegenwert in deutscher Währung erfolgen. Die Bestimmung darüber welche Detraae ins Aus-

Bei der Vorbereitung dieses Berichts hat das Komitee an Ort und Stelle Veamre der deutschen Regierung und Vertreter der deutschen Arbeiter­schaft, Landwirtschaft und Industrie angehört. Es Hai von der deutschen Regierung und ihren Ver­tretern in Beantwortung seiner Fragebogen um­fangreiche und zufriedenstellende Antworten er­halten. _ ,

Das Begleitschreiben schließt: Bei ihrer Suche nach Wahrheit und nach Ratschlägen, die zu ihr führen könnten, waren die Sachverständigen nur ihrem eigenen Gewissen verantwortlich. Mit der Gewährung dieser Freiheit sind die Regierungen zwar ihrem eigenen Geiste und ihren eigenen Ab­sichten bei der Einsetzung dieser Kommission ge­folgt, doch haben sie dabei gleichzeitig den höchsten Tribut gezollt, den Regierungen vergeben können: Volles Vertrauen in den Geist der Menschendinge. Durch ihren scharfen Blick, durch die Unabhängig- teil ihres Denkens und vor alle n durch ihren Geist frohen und aufrichtigen Strebens, der sich über Kleinlichkeiten erhebt, über die die Kleinen so oft straucheln, haben meine Kollegen sich dieses Ver­trauens würdig erwiesen. Daß ihre Arbeit, die ich jetzt in Ihre Hände lege, Ihnen dabei behilflich sein möge, Ihrer großen und schwer n Verantwor­tung Genüge zu tun, ist ihre aufrichtige Ditte, und späterhin zu erfahren, daß es so gewesen ist, wird ihre volle Belohnung sein.

gez. Charles G. Dawes.

Der Inhalt des Berichts.

Berlin, 9 April. (Wolff.) Dir von der Reparationskommission cinaesehten Sacht« stän- digenkomitces haben der Re acations on ni.sion heut- um 10 ilbr ihre D" ich e überleben. Die De.icht ['-gm h e im Wartlaut nah, nicht vor. Mit Vorbehalt etwaiger, nach dem Dorliegen des vollständigen Drrichtes sich ergebender Er- gänzungen und Derichtigungen kann aber über den Inhalt des Berichtes des Dawes-Komitees bereits folgendes mitgeleilt werden: Es wird zunächst betont, daß das Gutacht' n mit Ein- stimmigleit sämtlicher Mitglie.ec abge e>ea wor­den sei. Es stellt dann seinen Vorichiä'ei dis folgenden allgemeinen Leitsätze voraus:

Der Plan ist ein unteilbares Ganzes. I Es ist u m g ich da.aus einzelne Vorschl 'ig>: an­zunehmen und andere abuuie)nen. In viesem I Falle oder auch im Falle einer ungebührlichen

Verzögerung in der Ausführung des Planes überhaupt, LI)neu die Sachverständigen jede Ver­antwortung für den Erfolg ab.

Der Plan hat ferner die Wiederherstellung der deutschen WirtfchaftShohett zur unbeding­ten Voraussetzung, da ein Ausgleich des Bud­gets, die Stabilisierung der Wahrung, sowie die Wieder e strllung d.s inne en rtiD ä: ß ren Kredits Deutschlands nur unter dieser Bsraus- setzung möglich ist.

Es müssen deshalb auch alle Sanktionen, die die anrtschaftliche Produktion hindern, zu­rückgezogen oder entsprechend geändert wer­den. Werden diese Voraussetzungen hmausge- schaben oder verzögert, so ändern sich e itzprechend auch alle übrigen Daten des Zahlungsplanes. Die Sachverständigen betonen ferner, datz sie bestrebt gewesen seien, die Lasten so zu gestalten, datz dadurch die Lebenshaltung des Deut­schen Volkes nicht unter das Aive-au der Lebens­haltung in den alliierten und europäischen Rach- barländern herabgedrückt wird, die auch ihrer­seits schwere Lasten aus dem Kriege zu tragen haben. Der gesamte Zahlungsplan ist auf Dem Gedanken aufgebaut, die Höchstleistungen festzustclLn, die Deutschland lährlich in seiner eigenen Währung zahlen kann. Er soll nicht eine Lösung des gesamten Reparations- Problems sein, vielmehr nur eine Regelung für eine genügend lange Zeit, um das allgemeine Vertrauen wiederh^rzustellen. Die Pläne seren aber gleichzeitig so gefaßt, dah daraus eine e nd - gültige und vollständige Lösung Des gesamten Reparationsproblems und aller damit verbundenen F.agen aufgebaut werden kann, so­bald es die ülmstände gestatten.

Stabilität der Währung nud Notenbank.

Pari«, 9. April. (Wolfs ) 3n der heuti­gen Sitzung der Repavationskommijsivn übergab General Tawe« den Bericht des Sachverstän- digen-Ausschustes und erklärte, eine Rede za halten, fei überflüssig. All« Kommentare seien in dem Begleitbriefe enthalten. Hierauf über­mittelte im Hamen des zweiten Sachverständigen- Ausschusses Mac Kenna der amerikanische Sach­verständige Robinson den zweiten De.ächt und wies auch auf den Begleitbrief von Mac Kenna hin, der genötigt gewesen sei, schon heute vor­mittag Paris zu verlassen. Dann hielt

der Vorsitzende der Reparations­kommission Barthou

folgende Rede: Meine Herren Sachverstänkstge! Die Reparationskommission empfängt aus Ihren Händen mit aufrichtigster Dankbarkeit die bergen Berichte, die sie mit unbedingtem Vertrauen er­wartete. Es ist natürlich nicht zu erwarten, datz Ihre Entschlüsse, obwohl sie einstimmig ge­faßt worden sind, bei der von so vieler leiden­schaftlicher Polemik und so vielen gegensätzlichen Interessen in stlnruhe veretzten öffentlich m Mei­nung einmütige Zustimmung fincet. Aber niemand wird den technischen Wert und die mo­ralische Autorität bedeutu rgsvoller Art betret en, an die desinteressierte Männer, beseelt von dem einzigen Streben, durch Die billige Achtung vor dem Friedensvertrag Den Fr eben zu sichern, all ihre Bemühungen, all ihre Kompetenz und all ihren Pflichteifer gewandt haben, mit einer Un­parteilichkeit, die sich, durch nichts hat stören lassen.

Die Mitwirkung der amerikanischen Sachver­ständigen

eS wird niemand überraschen, datz ich an Sie den Ausdruck einer besonderen Anerkennung richte ist ein Ereignis, dessen außerordentliche Bedeutung von jedermann begrif en worden ist, von der Zeit aber noch unterstrichen wird. Ihre Arbeiten haben eine neue Aera in der bewegten Geschichte des unsicheren Friedens eröffnet, in der die Menschheit auf der Suche nach ihrem Cleic^ewicht ist. In dem Augenblick, wo Ihre großartige Mission zu Ende geht, wird diejeni e der Repa ra tionskommission. die ihr durch den Versailler Vertrag zugewe en und die beratender 2lrt ist, wieder leginnen. Wir toi, f en, mit welchen Schwierigkeiten wir zu tun haben tverden und wir kennen unsere Verantwortung. Wir werden an sie herantre.en bona fide und mit dem guten Willen, von dem Sie sich bei ihren Entschließungen haben leiten lassen. Wir sind ein Gerichtshof, vor dem es weder Sieger noch Besiegte, sondern nur Gläubiger und Schuldner gibt, deren Rechte und Pflichten durch einen offiziellen Kontrakt ge­regelt sind. Die Reparacionskommission soll die Dedingungen und die Durchführungsmodali­täten dieses Kontraktes festsetzen. Wir werden nur auf die Stimme unseres Gewis ens Horen, m dem der loyale Wunsch -vorherrscht, der Welt endlich die doppelte Wohlfahrt des Rechts und des Friedens zu verschaffen, nach der sie

Der Bericht führt aus. daß die durch die Ren­te n m a r k erreichte Stabilität nicht eine end­gültige Regelung darstellen kann. Zur Erreichung einer dauernden Stabilität schlägt der Bericht Die Alternative vor, entweder Schaffung einer neuen Rotenbank in Deutschland oder Reorganisation Der Reichsbank. Die Möglichkeit Der Aufrechterhaltung Der Reichsbank ist also vorgesehen. In jedem Falle soll ein einheitliches Währungsgeld in Deutschland geschaffen werden. Die Rotenbanl soll für Die Dauer ihres Aotenausgaberechtes (50 Jahre) das ausschließliche Rotenprivileg haben jedoch unter Beibehaltung Der Privat­notenbanken vorerst auch Der Rentenbank. Alle auf Papi er mark lautenden Zahlungsmittel sollen aus Dem Verkehr v er s ch w i n D en. Die neuen Banknoten sollen zu wenigstens einem Drittel mit Gold oDer GolDdevifen gedeckt feilt DahLi ist im wesentlichen an Guthaben bei aus- länAschcn Danken geDacht. Der Bericht z'eht vor, daß Die auszugebenden Roten normalerweise in Gold einlösbar sind, betont aber, daß nach Ansicht Der Sachverständigen bei Errichtung Der Dank Die Verhältnisse Die Roteneinlöfung noch nicht gestatten werden.

Die Notenbank ist im wesentlichen gedacht als Dan? der Banken-, die nur sickere, kurzfristige Wechsel zu dem von ihr festzt'schenden Dis­kontsatz diskontiert und im übrigen Girogelder annimmt.

Die Bank soll Die Kassenführung für Das Reich ausüben und soll auch kurzfristige Darlehen an das Reich geben. Aber Die Beträge und dieArt Dieser Darlehen (höchstens 100 Millionen Mark für längstens Drei Monate) sollen im Dankgeseh genau festgesetzt werden. Das Reich soll an Den Gewinnen Der Dank Anteil haben. D.e Dank soll aber von jeDem R eg i er u ngs e i n f luh frei sein. Die Dank soll ein Kapital von 400 Millionen GolDmark haben, wovon 300 Millio­nen in Deutschland und im Ausland durch Zeich­nungen aufgebracht werden sollen. Sie wird verwaltet von einem deutschen Präsiden« t e n und einem nur aus Deutschen be - stehendenDirektorium. Reben dem deut­schen Direktorium ist einGeneral Board eingesetzt, das aus sieben Deutschen und sieben Ausländern besteht. Cs saßt seine Entscheidungen mit einer Majorität von zehn Mit­gliedern. Dieser General Beard hat gewisse Vollmachten in Denjenigen Fragen, Die Die In­teressen Der Gläubigerstaaten berühren Cm aus- ländischs Mitgl ed dieses General Board soll Kommissioner sein. Er hat Darüber zu wachen, daß Die Vorschriften Die sich auf die Rotenaus- nabe und Die Aufrechterhaltung Der OlotenDedung beziehen beachtet werden. Der General Board kann auch mit einfacher Majorität beschließen wenn Der Präsident und Der Kommissioner m dieser Majorität enthalten sinD. Für seine Ak­tiv n s s ä h i g k ei t ist daher eine K o ope - ration zwischen einer Deutschen und auslän­dischen Gruppe stets nottoenDig.

Deutsche Reichsbahn.

mark ist in die Repa r a t ivns kas se bezahlen. In voller Höhe ist diese Zahlung erst vom vierten Jahre ab zu leisten. Sie beträgt im ersten Jahre 330, im zweiten 465, im dritten 550 Millionen Goldmark. Das Aktienkapital der Reichsbahngesellschaft von insgesamt 15 Milliar- , den Goldmark soll in 2 Milliarden Goldmark Vorzugsaktien und 13 Milliarden Stammaktien zerfallen. Dein Reiche gehören die gesamten Stammattien, svwie 500 MillLonen Gold.nart Der genannten Vorzugsaktien, während 1,5 Milliarden Evldmark dieser Vorzugsaktien für die eigenen finanzielle Zwecke der Reichsbahng s.llschasc ver­wendet werden können. Der Generaldirek­tor der Reichsbach igesellschaft ist ein Deut­scher, ebenso Der Vorsitzende des DerWal­lung s rat es.

Der Derwaltungsrat besteht im übrigen aus 18 Mitgliedern, von den.es je die Halste von der deutschen Regierung und von einem Treu- chänder der Obligationcire bestellt wird.

Von dem vom Treuhänder zu bestellenden neun Mitgliedern sollen fünf Deutsche sein, so Datz also im ganzen ter Verwaltunzsrat aus 14 Deut­schen und 4 Richtdeutschen besteht. Die Reichs­bahngesellschaft soll i n i h r e r G e s ch ä f t s f u h« rung vollständig frei fein. Die Rechte der Staatsregierung hinsichtlich der Tarif - und Detriebsaufsicht sind grundsätzllch^ aner­kannt. Zur Wahrung der Interessen Der Obli­gationäre wird ein besonderer Eisen­bahnkommissar bestellt. Solange Der Zin- sendienst nicht nvtleidet, wird sich seine Tätig« leit im wesentlichen darauf beschränkken, den Stand des Unternehmens, namentlich in finan­zieller Hinsicht, zu beobachten und darüber zu wachen, daß Die Interessen Der Gläubiger nicht gefährdet werden. Dem Berichte ist als Anhang ein Gutachten der vom Komitee beauftragten befanDecen Eisenbahn fachver st ä n di gen bc[gefügt. Dieses Gutachten, auf das Der Komitee- bericht sich stutzt, bezeichiret an verschiedenen Stellen Die betriebliche Vereinigung der Rhein- und Ruhr bahnen mit dem übrigen Reichsbahnnetz als Doraus­setzung für den Erfolg seiner Vorschläge.

Finanzielle Bestimmungen.

Dos Gutachten der Sachverständigen schlägt folgend: Leistungen vom

a) Für die Moratorjumszeit:

1 Jahr 1924/25 1000 Millionen Goldmark, und zwar 800 Millionen aus einer auswärtigen Anleihe und 200 Millionen aus Dem Dienst der Eisenbahnobligationen. 800 Millionen dienen zur Finanzierung der Sachleistungen und der Besatzungskosten. Sowett Anleihen nicht zustande fomnv.X können Leistungen von Deutschland nicht gefordert werden.

2 Jahr 1925/26 1220 Millionen Goldmark, be­stehend aus Dem Dienst der Eisenbahnobliga« Honen Der IndustriLobligationen und 500 Millionen aus dem Verkauf von Vorzugs­aktien Der Eisenbahn.

d) Für die Ueb erga n gszei t:

3 Jahr 1925/27 1200 M.llionen Goldmark, be- " stehend aus dem Dienst der Ei eibahnobliga-

Honen, der Industr ieobl igattonen, der Be- förderungsfteuer uni) aus Haushaltsmitteln.

4 Jahr 1921/28 1750 'Millionen Eoldmark, be­stehend aus Dem Dienst der Ei eabahnobliga- tionen. Der Industrieobligationen, der Te- förderungssteuer und aus Haushaltsmittel-.

Die Leistungen für das dritte und vierte Jahr tonnen sich (um höchstens zu 250 Millio­nen) erhöhen oder ermäßigen, je nach Der Höhe der Zinsen des Detrages, um Den Die kontrollierten Budgeteinnahmen un Zakn« 1926/27 1000 Millionen und im Jahre 1927 28 1250 Millionen übersteigen ober unterschreiten.

c) Rormaljahr (fünftes Jahr 1928/29) 2500 Rkil- lioncn Goldmark, bestehenD aud Dein D.enst Der Eisenbahnobligationen. Der Indus11ieobliga- tionen, Der BeförDeriMgssteuer und aus Haus­haltsmitteln. M

Zu den Jahresleistungen, Die vom fünften Jahr (Rormaljahr, das ist das ReparatioiVjcihi 1928/29) ab in Höhe von 2500 Millionen Gold. matt zu übernehmen sind, sollen in Den Darauf folgenden Jahren Zu sah betrage g^abb toerben die sich nach> einem kombinierten Indej

nr.86

Erscheint täglich, außer Somu und Feiertags, mit d. Samstagsbeilage: © ießenerFarniliend lütter Monats.vezvarpreir:

2 Goldmark u. 20 Gold» Pfennig für Trägerlohn, auch bei Nichterscheinen von einzelnen Nummern infolge höherer Gewalt. F e r n s p r e ch-Anschlüsfe: für die Schristleituna 112; für Verlag und Geschäftsstelle 51.

Anschrift für Drahtnach­richten: AnzeigerSietzea. posifcheckkonlo:

Srontfurt a. M. 11688.

Der authentische Bericht der Sachverständigen.

GiehenerAnzeiger

General-Anzeiger für Gderhessen

vrvS vnd Verlag: vrühl'sche UniversitStr-Vuch- und Stemdruckerei R. £anie in Sieben. Schriftleiwng und Geschäftsstelle: SchuMahe 7.