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Landwirtschaft und Gartenbau.

Rotlauf-Schutzimpfung.

Mit Eintritt der wärmeren Jahreszeit wird sich auch der Rotlauf wiederum unter den Schwei­nen bemerkbar machen. Diese Krankheit führt ohne Impfung der Tiere zum Tode. Der Krankheits­erreger wird von den Tieren mir zu leicht durch Futter, Wasser. Schmutz oder anderweitige Heber- Ir agung ausgenommen, und dann kommt Hilfe mei­stens zu spät. Vorbeugen ist auch hier weit besser als zu hetten versuchen. Die beste Vorbeuge besteht darin, die Läufer im ungefähren Alter von drei Monaten vom Tierarzt mit Lvrenzschem Rot­laufserum impfen zu lassen, sie werden dadurch für einen Zeitraum von fünf Monaten sicher vor dieser Krankheit bewahrt werden. Bei Zucht­tieren wird man nach Ablauf dieser Schuhzeit die Impfung wiederholen lassen. Rachteilig wirkt die Impfung auf keinen Fall, die Behauptung, daß die Tiere infolge der Impfung im Wachstum zu­rückbleiben, ist ein altes Ammenmärchen. Auch wenn die Tiere schon von Rotlauf befallen und angesteckt sind, kcmn eine sofortige Serumimpfung, allerdings in stärkerer Dosis wie bei der Schuh- öMpfung, in vielen Fällen heilen. Sicherer und Zuverlässiger bleibt aber immer die vorbeugende Schutzimpfung. Bei den geringen Kosten, die solche Impfung verursacht, besonders dann, wenn alte Schweinebesiher einer Gemeinde am gleichen Tage impfen lassen, kann jedem Landwirt nur dringend angeraten werden, auch in diesem Sommer seine Tiere rechtzeitig impfen zu lassen. Es kann aber hierbei nur dringend angeraten werden, die Tiere vom Tierarzt mit Serum und lebenden Rotlauf­kulturen impfen zu lassen, das gewährt einen fünf­monatigen Schutz, der durch eine zweite Kultur­impfung auf ein Jahr verlängert werden kann. Hingegen wird durch die Verimpfung von Rotlauf- bazillen-Extrakten, wie eingehende Hntersuchungen ergeben haben keine aktive Immunität erzielt. Richt unterlassen will ich zu erwähnen, daß man im vergangenen Herbst in einem Cinzelfall den Rotlauf durch Elektrizität mit Erfolg behandelt haben will. Ob aber tatsächlich diese Behand­lung allein die Heilung bewirkt hat, oder ob es sich um eine SelbsthÄlung handelt, die ja zuweilen auch bei Rotlauf eintreten kann, muh unentschieden bleiben. Im allgemeinen ist bei Rotlauf vor aller Kurpfuscherei dringend zu warnen, bei dem raschen Verlauf dieser Krankheit schadet sie immer, aber mancher wird erst durch Schaden klug, dann, wenn sein Schwein tot im Stalle liegt. Wh.

Schrebergärtners ArbeitimIuni

Wenn auch des verspätet eingetretenen Früh­lings wegen etwas später, so werden doch in diesem Monat Jcfcon die ersten Früchte reifen: Frühkirschen und Erdbeeren. Zugleich stellen sich aber auch manche ungebetene Gäste dieser deli­katen Kost ein, vornehmlich Sperlinge. Stare und Amseln. Ganz besonders letztere sind dort, w) sie zahlreicher auftreten, die ärgsten Plünderer der Erdbeerbeete. Falls letztere dann nicht durch Drahtgewebe, alte Gardinen oder Fischernetze ge­schützt sind, kommt nicht'leicht eine Frucht zur vollen Reife. Also beizeiten aufgepaht! Der jungen, schwachen Daumen mit zu reichem Frucht­ansatz ist es ratsam, einen Teil der Früchte aus­zubrechen, damit der Übrige Teil zur besseren

Entwicklung kommen kann und die Kräfte des Daumes geschont werden. Zu stark wachsende Triebe der Dusch- und Formobstbäume werden entspiht, Wasserschohlinge entfernt Zur Di dung des Fruchtfleisches ist reichlichste Bewässerung ge­boten, auch mit verdünnter gegorener Jauche. Hm bei neugepflanzten Bäumen ein zu rasches Austrocknen der Baumscheibe zu verhindern, be­lege man diese mit verrottetem Dünger, wodurch gleichzeitig eine Düngung erzielt wird. Am Wein­stock ist der Sommerschnitt auszuführen. Wild­linge in vollem Saft können oEuüett werden. Bei veredelten C^äumen sind die Wildtriebe zu ent­fernen und Oie Edeltriebe anzuheften. Die Ver­tilgung jeglichen Hngeziefers ist mit allem Rach­druck zu betreiben.

Der Gemüsegarten erfordert tägliche Beauf­sichtigung und Pflege. Die Hauptarbeit in diesem Monat besteht im Begiehen, Jäten, Hackcn und Behäufeln. Stark zehrende Gemüse, wie es bei­spielsweise alle Kohlarten sind, werden reichlich mit verdünnter Hauche begossen. Fleißiges Hacken im ®enntfcgarten ist halbes Gedeihen der Pflan­zen. Gurken und Kürbisranken lverden enf piht. Abgeerntete Beete mit Frühgemüse werden so'ort wieder gegraben und neu bestellt. Mit Johanni ist die Spargelernte zu beenden. Dann ist den Beeten eine kräftige Düngung zu verabfolgen. Gewürzkräuter sind vor der Blüte zu schneiden und zu trocknen. Don Erbsen. Buschbohnen und Karotten kann noch eine neue Aussaat gemocht werden. Das Pflanzen aller Herbst- und Winter- gemüse ist tunlichst bald zu beenden. Es können noch gepflanzt toerben alle Kohlarten, Sellerie, Porree. Kopfsalat. Allem Hngeziefer gehe man energisch zuleibe. Raupen sind möglichst täglich von den Pflanzen zu suchen und zu vernichten.

Aus dem GeMgelhos im Juni.

Eine der Hauptarbeiten auf dem Geflügel­hof im Frühjahr, das Brutgeschäft, ist beendet, wenigstens der Hauptsache nach. Für Erlangung von Rachzucht ist unbedingt Schluh zu machen. Rur für den Zwerghuhnzüchter gilt eine Aus­nahme, für ihn ist der Juni wohl der eigentliche Drutmonat. Für alle anderen Rassen aber sollte für dieses Hahr die Brut beendet sein. Die Rach­zucht würde bis zum Beginn der kalten, unwirt­lichen Herbstwitterung doch nicht mehr aus­wachsen und dann ein Ertrag von ihr nicht mehr erreicht werden. Die Frühbrutküken sind möglichst schon auf ihre Verwendbarkeit hin zu prüfen und auszumustern: Was nicht zur Zucht tauglich ist, ist abzusondern und sofort ober nach kurzer Mastzeit als Schlachtware zu verkaufen. Wem es nicht an Platz gebricht, trennt vorteilhaft die Geschlech­ter. weil beide Teile sich dann besser entwickeln. Mit zunehmender Wärme vermehrt sich auch das Hngeziefer riesenhaft. Darum sind die Stalle häufig zu reinigen und mit Kalkmilch auszu­streichen, ebenso die Legenester. Rur durch pein­lichste Reinlichkeit kann man in dieser Zeit dem Hngeziefer steuern. Besondere Beachtung schenke man auch der Fütterung. Hitziges Futter ist zu vermeiden. Weichfutter darf nicht in den Ge­fäßen stehen gelassen werden, weil es gar leicht säuert und dann den Tieren sehr gefährlich wird. Trinkwasser ist mehrmals täglich frisch zu reichen.

Wer seine Tiere auf beschränkte Räume zu bauen gezwungen ist. sorge ausgiebig für ©rünfutter, auch animalische Gaben dürfen bann nicht fehlen.

Die Truthühner-, Perl- und Fasanenküken be­dürfen sorgfältigster Beaufsichtigung. Rur bei sehr milder Witterung lasse man sie Hinaus, sonst behält man sie lieber in den ersten Lebenswochen drinnen. Auch später schütze man sie sorgfältig vor Kälte. Regen, Tau und den sengenden Sonnen­strahlen. Gänse und Enten lasse man möglichst auf die Weide und gebe ihnen ausreichend Dade- und Schwimmgelegenheit. Enten können auch noch ausgebrütet werden, die Hungen werden bis zum Spätherbst noch schlachtreif; zur Rachzucht taugen natürlich diese Spätbruten nicht. Der Tauben­boden bedarf auch häufiger einer gründlichen Rei­nigung. da sich sonst auch hier leicht das Hn­geziefer festsetzt, zum größten Rachteil für die Aufzucht. Für ausreichende Badegelegenheit sorge man durch Aufstellen von flachen mit Wasser ge­füllten Gefäßen. Die Rester sind täglich zu revi­dieren. Hungtauben beginnen nach dem zweiten Lebensmonat mit dem Feberwechsel und be­dürfen bann etwas mehr Sorgfalt und Beaufsich­tigung in Fütterung und Pflege.

Frcrgekasten.

Frage 25: Ein Pferd hat sich vor einem Hahre an der Mistgabel unten an der Fessel ner- leht. sie wurde dick, aber das Pferd lahmte nicht. Run ist die Fessel recht dick und das Pferd lahmt. Ich habe mit Fricol etngerieben, aber es hat nicht geholfen. , r

Antwort: Die jetzt aufgetretene Lahmheit steht wahrscheinlich gar nicht im Zusammenhang mit der Verletzung im vorigen Hahre. Das Pferd wird sich vielmehr eine Verstauchung des Fessel- gelenkes neu zuaezogen haben; dafür spricht auch, dah die Schwellung zugenommen hat: ferner wird wohl vermehrte Wärme in dem verdickten Gelenk vorhanden fein. Vor allem ist unbedingte Ruhe für das erkrankte Gelenk erforderlich: fobami sind in frischen Fällen Hmschläge mit ®,figtoaffer an« gezeigt. Sollte sich nicht bald eine Besserung zeigen so rufen Sie den Tierarzt.

Frage 26: Ein Pferd leidet meistens des Mor­gens bei Beginn der Fütterung an etwas Husten, am Tage bei der Arbeit fast gar nicht. Es ist anderweitig gesund, macht alle Arbeiten, die Freh- lust ist gut Sollte es am Futter liegen?

Antwort: Das Pferd scheint an einem Dronchialkatarrh zu leiben. Die während der Rächt aus der Streu sich entwickelnden Ammoniak- dampfe wirken reizend auf die Schleimhäute der Atmungsorgane. Es ist angezeigt zu jedem Futter zwei Eßlöffel künstliches Karlsbader Sa.z zu geben.

Frage 27. Mir sind im Laufe eines Jahres von neun Hühnern sechs verendet Da sich zeigte, dah die Leber übergroß und mit Hellen Flecken versahen war, so nehme ich Leberfäule an. Wie wird diese bekämpft. Frau O. in Sch.

Antwort: Ihre Hühner leiden an fieber» tuberkulöse, auch Knötchenschwindsucht genannt, weil die fieber mit gelbweitzen Knötchen durch­setzt ist Die Tiere hinken auch im letzten Sta­dium der unheilbaren Krankheit. Ein Mittel da­gegen gibt es nicht. Die Krankheit steckt sehr an und kann sich viele Hahre lang da ihr Verlauf ein langsamer ist durch den Bestand hinziehen. Darum ist anzuraten, alle Tiere abzuschaffen und alles mehrmals'desinfizieren. Rach einer Pause

von sechs bis acht Monaten schaffe man erst wie­der Hühner an! Kl.

Kirchliche Nachrichten.

Evangelische Gemeinden.

Gießen. Sonntag, 8. Huni. 1. Pstngstfeiertag. Stadtkirche. 8: Pfr. Mahr. 9'/,: Psi. Becker. Deichte u. hl. Abendmahl f. b. Matthäus- u. Mar- kusgem. ll'/4: Kinderkirche f. Matthäus- u. Mar- kusgem. Pfr. Becker. Iohanneskirche. 8: Pfr. Aus- feld. 9l/: Pfr. Bechtolsheimer. Deichte u. hl. Abend- mahl f.'d. Lukas- u. Hohannesgem. 11*/«: Kinder­kirche f. b. Lukasgem. Pfr. Dechtvlsheimer. - Mon­tag, 9. Juni. 2. Psingstfeiertag. Stadtkirche. 8: Pfr. Becker. 9* 3: Pfr. Mahr. IvhanneSkirche. 8: Pfr. Bechtolsheimer. 9V.: Psi. Ausfeld. II: Kinderkirche f. d. Hohannesgem. Pfr. Ausfeld. - Sonntag, 8. Juni. 1. Psingstfeiertag. 10: Kirchberg. 11: Hl. Abend­mahl f. Staufenberg, Kollekte f. b. Lutherstiftung. 1'/»: Kirchberg. Montag, 9. Huni. 2. Psingstfeier- tag. 10: Kirchberg. - Wie'eck. Pfingstsonntag: 9/2; 11 Kinderkirche. Pfingstmontag: 91/,.

Katholische Gemeinden.

Gießen. Samstag. 7. Juni. 4*/a u. 7 Beichte. Sonntag, 3. Juni. Pfingstsonntag. 6*/2 Deichte, 7 Messe, Kom. der Jünglinge. 8 Kom. 9 Hochamt m. Pr. 11 Messe m. Pr. 2V0 Vesper m. Segen. 4/? u. 7 Deichte. Montag, 9. Juni. Pfingstmontag. 61/, Beichte. 7 Messe. 8 Kom. 9 Hochamt m. Pr. 11 Messe m. Pr. 21/, Andacht m. Segen. - In Grünberg am Pfingstsonntag und Pfingstmontag 972, 11 Meße m. Pr._________________________

Die Bekämpfung des Hngeziefers bei Mensch und Tier ist eine der wichtigsten Aufgaben der Gesundheitspflege. Mit Euprex gelingt die Hn- gezieferbeseitigung schnell, sicher, leicht und un­auffällig, sowie ohne gesundheitliche Rachteile. Cuprex ist das wirksamste und beste Mittel gegen Kopfläuse und übertrifft alle bisherigen Mittel, weil es das Hngeziefer samt Eiern (Riffe) mit einem Male vernichtet.

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Behördliche Anzeigen

WMerArbkilsMmis für das nördliche Oberhessen Llebigstr. 16 Gießen Telephon2054 Kostenlose Arbeitsvermittlung und Berufs­beratung für beiderlei Geschlecht u. a. für Kriegerwaisen und Kriegsbeschädigtenkinder, l Es können eingestellt werden: a* bei hiesigen Arbeitgebern: 1 Metall­schleifer, 1 Küfer, 1 Gürtler, Provisions- reisende.

Lehrlinge: 1 Friseur, 1 Gärtner, 4 Stein- Hauer, 2 Schneider, 2 Schmiede.

b) bei auswärtigen Arbeitgebern: ^Herren­friseur, 1 Herren, und Damenfriseur, 4 Provifionsreisende, 1 Autogenschweißer für Fahrradrahmen.

Lehrlinge: 1 Bäcker (vom Lande).

(Es suchen Arbeit:

Gärtner, landw. Arbeiter und Knechte, Bergleute, Schloffer, Installateure,Elektro­monteure, Mechaniker, Schreiner, Bäck-r, Konditoren, Metzger, Schneider, Schuh­macher, Maurer, Glaser, Kellner, Haus- diener, Fuhrleute, ungelernte Arbeiter, Heizer, Kaufleute, Schreibgehilfen, Tech­niker.

Lehrlinge: Bäcker, Konditoren, Schloffer, Mechaniker, Schreiner, Schuhmacher, Kaufleute, Schreiber, Kellner.

Schreib- und Gelegenheitsarbeiten werden ebenfalls angenommen.

Berufsberatung u. Stellenvermittlung für Musiker Dienstags und Freitags von 11 bis 12 Uhr.

Weibliche Abteilung.

Es können eingestellt werden:

a) bei hiesigen Arbeitgebern: 1 Steno« typistin, Kulturarbeiterinnen, 1 Köchin, 1 Kaffeeköchin, 1 Küchenmädchen, Dienst­mädchen. mehrere Tagmädchen, 1 Stühe, Lauffrauen, Büglerin für eine Anstalt, Wärterinnen.

b) bet auswärtigen Arbeitaebern: Dienst- mädchen, 2 Küchenmädchen, Küchen­mädchen für Saison, 1 Stütze, 1 Kinder- Mädchen, Nollerinnen. [4774B

(Es suchen Arbeit:

Kontoristinnen, Verkäuferinnen, Haus­hälterinnen, Lauffrauen.

Bekanntmachung.

Der Installationsmeister H. Bellos, Gießen, Lindenplatz 12, ist zur Ausführung von Entwässerungsanlagen gemäß § 16 der Polizeiverordnung, die Entwäfferung von Grundstücken im Anschluß an die städtische Kanalisation in der Provinzialhauptstadt Gießen betreffend, vom 1. August 1904, zugelassen worden.

Gießen, den 4. Juni 1924. [4762B

Der Oberbürgermeister. I. D.: Krenzien.

Nutzholzverkauf.

Aus den Waldungen der Stadt Grün­berg (Oberheffen) soll 'das nachstehende Nutzholz auf dem Wege des schriftlichen Angebots verkauft werden:

Los 1. 2 Stück 3. Kl. Eichen-Schnittholz mit 1,66 Fstm.

2. 15 Stück 3. Kl. Eichen-Bauholz mit 11,09 Fstm.

3. 68 Stuck 4. Kl. Eichen-Bauholz mit 43,18 Fstm.

4. 68 Stück 5. Kl. Eichen-Bauholz mit 39,91 Fstm.

5. 72 Stück 6 Kl. Eichen-Bauholz mit 30,50 Fstm.

6. 5 Stück 3. Kl. Kiefern-Schnittholz mit 3,16 Fstm.

7. 4 Stück 4. Kl. Kiefern-Schnittholz mit 1,43 Fstm.

8. 14 Stück 3. Kl. Kiefern-Bauholz mit 14,55 Fstm.

9. 56 Stück 4. Kl. Kiefern-Bauholz mit 42,31 Fstm.

10. 95 Stück 5. Kl. Kiefern-Bauholz mit 48,25 Fstm.

11. 1 Stück 2 Kl. Fichten-Bauholz mit 1,39 Fstm

12. 29 Stück 3. Kl. Fichten-Bauholz mit 51,15 Fstm.

13. 48 Stück 4. Kl. Fichten-Bauholz mit 52,17 Fstm.

14. 58 Stück 5a Kl. Fichten-Bauholz mit 41,35 Fstm.

15. 432 Stück 5b Kl. Fichten-Bauholz mit 84,07 Fstm.

Die Gebote sind nach Losen getrennt abzugeben. Das Nadelholz ist sämtlich ent­rindet, ohne Rinde gemessen und ist nach den in Hessen geltenden Vorschriften auf­gearbeitet.

Ein Drittel des Kaufpreises ist innerhalb 8 Tagen nach erfolgtem Zuschläge, ein weiteres am 1. August, das letzte Martini 1924 zu entrichten, gegen sichere Bürgschaft.

Nähere Auskunft erteilen die Bürger­meisterei und Förster Ritter, Grünberg.

Die Gebote sind mit der AufschriftNuh- holzverkauf" bis spätestens 16. Juni bei der unterzeichneten Bürgermeisterei einzureichen. Eröffnung am 16. Juni, nachmittags 2 Uhr, ebendaselbst Die Bieter sind 14 Tage an ihr Gebot gebunden. Die Gebote sind in Gold­mark einzureichen.

Grünberg, den 5. Juni 1924.

Bürgermeisterei Grünberg.

I. V.: Fuldat. 4731D

Bekanntmachung.

Der Voranschlag der Gemeinde Alten- Buseck für 1924 liegt vom 10. d. Mts. an eine Woche lang auf dem Geschäftszimmer der Bürgermeisterei zur Einsicht offen. Es wird eine Umlage erhoben, zu der auch die Ausmärker herangezogen werden.

Alten-Buseck, den 7. Juni 1924. Bürgermeisterei Alten-Buseck.

Rau 47590

Holzsnbmission.

Aus den Waldungen der Gemeinde Alten-Buseck soll das nachverzeichnete Holz im Wege des schriftlichen Angebots verkauft werden:

Distrikt Forst

Los 1

Fichtenstämme 2.Kl. 2 Stück mit 5,12Fstm. 3. 12 22,15

u 4. 3 4,17

5a 1 0,48

Distrikt Röderwald

Los 2

Fichtenstämme 3. Kl. 8 Stück mit 13,04Fstm.

4. ,, 17 21,12

5a 9 6,70

ii 5b 3 1,17

Distrikt Dicmenhege

Los 3

Fichtenst., astfrei, 2. Kl. 5 St. mit 5,76 Fstm.

ti 2. 6 12,57

3. 10 8,90

4. 6 4,98

5a 7 3,09

Los 4

Fichtenstämme 5b Kl. 66 Stück mit 13,02 Fstm.

Distrikt Obern Eckardshausen Los 5

Fichtenstämme 3. Kl 1 Stück mit 0,86 Fstm. n 5a 14 7,71

5b 63 23,08

Distrikt Eichbusch

Los 6 Weißtannenstämme4.Kl. 2St.m. 2,06Fstm. 6a 40 24,91

5b278 89,34

Das Holz ist mit Rinde gemessen. Angebote sind verschlossen, nach Losen und Klassen getrennt, bis zum Donnerstag, den 12. Juni ! I., nachmittaos 2 Uhr, a if hiesiger Bürgermeisterei einzureichen. Die Bedingungen werden im Eröffnungs­termin bekannt gegeben.

Alten-Buseck, am 5. Juni 1923. Bürgermeisterei Alten-Buseck.

Rau. 47270

Nächs!c»Do »ttSi»g,!>e!i1E.Zil!iilSri Mtaittqö 4 lll)t

soll in Gießen am Ortsgericht Gießen das folgende Grundstück zum zweiten und letzten Male freiwillig meistbietend versteigert werden:

Gemarkung Gießen:

Flur XXXVIII Nr. 245Vio Hofreite am Mühlweggarten Lahnstraße 9Vio (jetzt 15) 716 qm.

Näheres durch: 47660

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Zur Liebigshöhe".

Auf Deschluß der städtischen Bau. deputation wird die Reuverpachtung der Wirtschaft hiermit öffentlichausgeschrieben

Die Verpachtung erfolgt vom 1. Sep­tember ds. Hs. ab auf zunächst 3 Hahre Die Verpachtungsbedingungen nebst Plan und Inventarverzeichnis liegen im Stadt- yaus Bergstraße 20, Zimmer 28 zur Ein- sicht offen, können auch gegen Erstattung der Selbstkosten in Höhe von 5 Goldmark von der unterzeichneten Behörde bezogen werden. Die Bewerber muffen eine Sicher­heit in Höhe des jährlichen Pachtpreises leisten können.

Pachtangebote werden bis zum 20. Juni ds. Hs. an die unterzeichnete Behörde er­beten

Gießen, den 30. Mai 1924. 4578B

Der Oberbürgermeister. I V.: Krenzien.

verkauft (020769 Glasermstr. Ranft, Beuern.

$la LGeniBsepflaDzei ä Stck. 2 Pf., werden abgegeben [MOT9e Klein-Linden Frankiarter Str. 18. Schwere

Grasverfteigernng.

Die Stadt Gießen läßt Mittwoch, den 11. Huni 1924, nachmittags 2 Hhr be­ginnend, die Heuernte der städttschen An» lagen öffentlich meistbietend versteigern. Die in dem Hofe des Stadthauses, Gar- tenstraße Rr. 2, liegenden Haufen Abfall­holz werden mit versteigert.

Zusammenkunft um genannte Zeit im Hofe bes Stadthauses, ©arten1 straße Rr. 2.

Gießen, den 3. Juni 1924. 46748

Der Oberbürgermeister.

I. V.: Dr. Rosenberg.

Bekanntmachung

Die den Karl Plank I. Witwe Erben dahier zugeschriebenen Grundstücke,werden am Mittwoch, den 11. Juni 1924, nachmittags 3/2 Llhr öffentlich meistbietend guf dem Ortsgericht Gießen, Bergstraße 20, Zimmer 15, ver­steigert Es kommen 12 Morgen Gelände, darunter Grabgelände, zur Versteigerung.

Rähere Auskunft dort und bei Allen- dörfer,Kugelberg53ZuschlagWird erteilt. Gießen, den 3. Juni 1924. 47350

Leo, Ortsgerichtsvorsteher.

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