Samstag, 4. Mtober X924
Nr. 254 Drittes Blatt
Gietzener Anzeiger (General-Anzeiger für Vberheflen)
KVpf genommen haben? Das hatte doch keinen Sinn gehabt.
Dann lustwandelte das Fräulein im Park. Sie wollte einmal sehen, ob sie etwas von dem Eulennest erspähen könne, lauschte empor nach den niederste Aesten, bog sie herab ... 5Xt brauste es ihr schon um den Kopf, daß ihr Hören und Sehen verging. Es fauchte und knarrte, wilde Flügelschläge klatschten ihr um Ohren und Kopf, böse Augen glühten ans dem Dunkel, scharfe Krallen packten ihren Racken, sie schlug um sich — rief um Hilfe — der Diener kam — ein grober Vogel lieh seine Beute los, flog schwerfällig in die Finsternis empor.
Das Fräulein zeigte Schrammen und Kratz-- wunden an Racken und Wangen. Sie beklagte sich bitter über die Unsicherheit im sonst so friedlichen Garten. Ja — da war nun weiter nichts zu tun, als mit der Flinte hinauszugehen. Bald lag die Eulenfamilie hingerichtet in der Milch- kammer. Allesamt: Vater, Mutter und drei Kinderchen. Die Vögel sangen wieder friedltch und fröhlich in den duftenden Abend, man konnte wieder ruhigen Gemütes spazieren gehen und kein böser Spuk ängstigte die Kinder.
Die Familie ging zur Mllchkamrner, um die gefällten Missetäter zu besichtigen. Ach, wenn sie nur nicht so menschenähnliche Gesichter gehabt hätten ... Die Eulenmutter machte eine kummervolle Sorgenmiene, als habe der Tod sie eben bei Berechnung des Haushaltsbuches überrascht; ja, sie hatte es nicht leicht gehabt im Leben mit dem tyrannischen Gemahl und der Aufzucht der Kinder, die soviel Futter brauchten und ständig von Gefahren umdroht waren — has sah man ihr an — es war so etwas Ergeben-Geduldiges um den angedrückten Hakenschnabel und in den Fältchen, die wie eine Drille rings um die von einer dünnen Haut geschlossenen Augen lagen. Der Eulenvater, der hatte freilich einen Whrren und kriegerischen Ausdruck,
eins seiner Augen war eingedrückt, das andere stand noch offen, wohl verglast aber wild — wie immer noch auf der Wacht unter dem ein wenig schiefen scharfen Schnabel, der der großen Hakennase im Gesicht eines alten Generals glich, war ein schmaler Streifen roten Blutes hervorgeriesett und über die graue Federkrause geflossen. Männlich und tapfer war dies alte Eulentier dem stärkeren Feinde erlegen. Hnd nun die drei kleinen Eulenkinderchen. — Bei ihrem Anblick kamen den Menschenkindern die Tränen in die Augen. So weich, so flaumig silbern war ihr Gefieder, so hübsch reihten sich die winzigen Federchen um die kleinen Hellen Väschen, die so dumm unschuldig ausschauten, und ganz ahnungslos, was sie da betroffen, waren die Aeuglein im Schlummer geschlossen. „
Für diese heilige Dreizahl hatte dre Mutter gesorgt, hatte der Vater gewacht, den Baum umkreist, auf dem ihre warme, friedliche Aest- heimat lag; war mit schweren Flügelfchlagen auf Deute ausgezogen, ihnen Nahrung herber- zuschaffen, hatte sich mutig auf jeden Feind geworfen, der sich doch jedenfalls mit schlechten Absichten seinem Grenzrevier genaht .hatte! Mochte dieser Feind hundertmal gröber fern als er selbst nicht einen Augenblick zögerte er, sich auf ihn zu stürzen, ihn anzugreifen. um die Heimat zu verteidigen. Vein — feige hatte er sich nicht bewiesen — als Held hatte er gelebt und gehandelt — darum muhte er nun den Tod erleiden Hnb sein Weib, seine Kinder mit ihm. Ausgervttet muhten sie von der Erde werden _ vertilgt die ganze Brut, weil sie den Frieden des Partes gestört hatten in der irrigen Anschauung, ihre Heimat verteidigen zu müssen...
Es kommen einem sonderbare Gedanken und "Vergleiche,'^ sagte sinnend der Vater der Kinder, „dunkles Rätsel — dah es ein Verbrechen sein soll, Heim und Weib und Kinder verteidigen zu müssen..
gericht.
Diese neue Ordnung gilt seit 1. April 1924. Sie stieß zuerst auf viel Hnwillen und Unzufriedenheit. Aach den Zeugnissen der Praxis lebt sie sich indessen ein und bewährt sich im grohen und ganzen. Als Abschluh der Dinge kann sie gleichwohl nicht gelten. 3n Würdigung und Aufnahme einer schon jetzt weit verbreiteten kritischen Stimmung und zur gesetzgeberischen Vorbereitung der Zukunft hat daher der Deutsche Iuristentag seiner öffentlich-rechtlichen Abteilung die Frage vorgelegt: „Wie ist unter Berücksichtigung der gegenwärtigen wirtschaftlichen Verhältnisse und der Verordnung vom 4. Januar 1924 die Beteiligung der Laien an der Strafrechtspflege zweckmähig zu regeln?“ In der Antwort jedes der drei Berichterstatter traten überaus wertvolle Ge- sichtspuntte hervor. Alle billigten die
Wilhelm Busch.
Eine wahrhaftige Begebenheit.
Don Otto Anthes.
Eine Gesellschaft kunstbeflissener junger Leute kam auf einer Wanderung in das Dörfchen Mechtshausen im Hannöverschen, wo Wilhelm * Dusch gestorben ist. Sie suchten den Kirchhof auf und besahen mit Andacht die einfach-würdige Grabstätte des großen Humoristen, sprachen nachher auch den Pfarrer des Ortes, der, ein Aeffe des Verstorbenen, seine letzten Lebensjahre betreut hatte, und setzten dann, ganz erfüllt von den süßen Schauern der (Erinnerung an einen bedeutsamen Toten, ihren Weg fort. Auf einer Höhe vor dem Dorfe trafen sie einen eisgrauen Schäfer. Sie ließen sich in ein Gespräch mit ihm ein, ein Wort gab das andere, und zuletzt fiel auch der Aame Wilhelm Busch.
„Ja," sagte der Schäfer in tiefen, schier grollenden Tönen und wiegte das greise Haupt — „der Mann ist uns zu früh genommen worden."
Die jungen Leute überlief es heiß, dah daS Andenken des schwermütigen Spötters selbst in diesem einfachen Manne so lebendig war.
„Sie haben chn lieb gehabt?" fragte einer.
Der Schäfer hörte nicht. Sein Blick ging ins Weite, dort hinüber, wo im Duft das Dörflein versank, und mit Grabesstimme sagte er: „Der Mann hätte uns länger erhalten bleiben müssen."
Eine tiefe Stille trat ein.
Dann wagte noch einmal einer das Wort'.
„Sie fühlten, daß er ettoaS Großes war?"
Der Schäfer sah den Sprecher verständnislos an. Dann aber, das Auge wieder fernhin gerichtet, nickte er ein paarmal und sagte: „Er war unser bester Steuerzahler. So einen kriegen wir nicht wieder ins Dori."
formbewegungen für das gesamte Straf- < verfahren einsehten. trat alsbald der Ruf, hie Schwur-. hie Schöffengerichte, wiederum in den Mittelpunkt des Streites. Es war kein Zweifel: die Vorliebe für erstere war gesunken, die Stimmung für letztere gestiegen. Dies trat ausgeprägt hervor in den Vorschlägen einer amtlichen ein- u ndtzwanzigliederigen Kommission zur Vorbereitung der Reform des Strafprozesses (1903,05): Die Schwurgerichte sind zu beseitigen, als erkennende Strafgerichte erster Instanz kleine, mittlere und grobe Schöffengerichte, überall mit Heberwiegen des Laienelementes, zu bilden, und auch in der Berufungsinstanz sind die Schöffen in weitem Hmfmigc beizuziehen. Lebhafte Zustimmung wie stürmischer Widerspruch, dieser namentlich aus Süddeutschland. Beide wurden gegenstandslos, weil die Reform selbst scheiterte, ebenso wie die von 1911, aus Gründen, denen hier nicht nachgegangen werden kann.
Weltkrieg und Revolution brachten alle grob angelegten Reformversuche zunächst zum Schweigen. Ihre Wiederaufnahme in jüngster Zeit aber war nicht sowohl durch das Wiederaufleben der prinzipiellen Gegensätze über das Laienproblem, als vielinehr durch harte Staatsnotwendigkeiten, durch den Zusammenbruch, durch die finanzielle Rot herbeigeführt. Allerdings hatten einzelne durch die Politik beeinfluhte, offensichtlich falsche ..Wahrsprüche" von Geschworenen die öffentliche Meinung erregt. Aber der unwiderstehliche Anstob kam aus dem Bedürfnis der Vereinfachung und Verbilligung der Rechtspflege. Die Lösung dieser Aufgabe war dringlich. Sie im Wege der ordentlichen Gesetzgebung durch den Reichstag zu raschem Ende zu bringen, war aussichtslos. So entschlob sich im Dollbe- toubtfein ihrer Verantwortlichkeit die Reichsregierung zu selbständigem Tun. Was jahrzehntelanger Streit nicht zu schlichten vermochte, ent- schit> der unerbittliche Zwang der Verhältnisse. Auf Grund des Ermächtigungsgesetzes vom 8. Dezember 1923 erging die „Verordnung über Gerichtsverfassung und Strafrechtspflege" vom 4. Januar 1924. Sie ist die Quelle des zur Zeit geltenden Rechtes.
Hiernach ist das Schwurgericht alten Stils beseitigt. Der Aufbau ist der folgende: Soweit nicht der Amtsrichter, dessen persönliche Zuständigkeit bis in das Verbrechensgelnet sich erstreckt, allein entscheidet, werden zur Hauptverhandlung vor dem Amtsgerichte zwei Schöffen zugezogen. Diese beiden mit dem Amtsrichter bilden „das Schöffengericht" i. e. S. Es urteilt über alle nicht ausdrücklich anderen Gerichten vorbehaltene Verbrechen, hat also eine die früheren Schöffengerichte weit überragende Bedeutung. Heber die Beruf ung gegen Urteile des Amtsrichters allein entscheidet eine Strafkammer des Landgerichts, gebildet aus einem Derufsrichter und zwei Schöffen, gesetzlich bezeichnet als „Kleine Strafkammer". Heber die Berufung gegen Urteile des ..Schöffengerichts" entscheidet eine Strafkammer des Landgerichts, bestehend aus drei Berufs- richdern und zwei Schöffen mit der amtlichen Bezeichnung „Grobe Strafkammer". Endlich besteht als erstinstanzlich erkennendes Strafgericht über Verbrechen, welche nicht vor Amts- oder Reichsgericht gehören, nach wie vor ein „Schwu rgerich t", gebildet aus drei Berufs- richtern unb sechs Geschworenen. Aber es hat mit dem Schwurgericht alten Stiles, der lieben Gewohnheit und anderer Gründe halber, lediglich den Aamen gemein, sonst nichts. Denn „Richter und Geschworene entscheiden über die Schuld- und Straffrage gemeinschaftlich" und „während der Hauptverhandlung üben die Geschworenen das Richteramt im gleichen Umfange wie die Schöffen aus". Aach seiner rechtlichen Struktur ist also das neue Schwurgericht nichts anderes als ein grobes Schöffen-
bagegen, so bekunde« sie unverkennbar die niedere Schätzung deutschen Lebens. Eine solche Revision wurde auch außerhalb Deutschlands nicht selten verlangt; am bezeichnendsten ist die Tatsache, daß der in Amerika jetzt von weiten Kreisen aufgestellte Präsidenten-Kandidat La F o l e 11 c eine Revision des Versailler Vertrages als einen Hauptpunkt seines Programms fordert.
Die Weltgeschichte hat erwiesen, daß das deutsche Volk durchaus friedlich gesinnt ist, alte aggressive Art liegt ihm fern; aber man darf von ihm nicht eine Preisgebung seiner Ehre und seiner nationalen Stellung fordern. Mag eine große Partei, die sozialistische, samt vaterlandslosen Pazifisten, keinen Wert darauf legen, und mag ein sozialistischer Führer, Herr Crispien, ausdrücklich bekannt haben: „Ich kenne kein Vaterland, das Deutsch- lanb heißt", wir anderen können dem nicht zustimmen, und wir werden ein starkes Mißtrauen gegen jene Unnationalen hegen, welche mit besonderem Eifer und unbedingt für den Eintritt Deutschlands in den Völkerbund wirken, ihnen ist offenbar nicht Deutschland, sondern ihre Partei die Hauptsache, und sie möchten gern die übrige Bevölkerung überrumpeln.
Alle solche Erwägungen sollten den philosophisch Denkenden nicht abhatten, nach besten Kräften für die Einigung der Menschheit und für die Verständigung der Völker zu wirken, aber diese Einigung darf nicht unter den Gesichtspunkt der Partei gestellt werden, und sie muß von den Ideen dev Wahrhaftigkeit und Gerechtigkeit getragen werden; sonst bleibt es bei jenem Worte des Aristoteles, daß im Staatsleben leicht aus einem scheinbaren Gut ein reales Hebel hervorgeht.
Laien in der Strafrechtspflege.
Don Geheimrat Prof. D. Dr. Wilhelm Kahl, Mitglied des Reichstags.
Eines der Kernprobleme des Strafversahvens. Es will nicht zur Ruh« kommen, wiewohl man sich in Deutschland seit nahezu achtzig Jahren um seine Lösung bemüht. Erst jüngst stand es wieder auf der Tagesordnung des um die Mitte September in Heidelberg versammelten 33. De u t- schen Juristentages. Cs wurden dazu hervorragend sachverständige Berichte der Professoren G lei spach-Wien, Eberhard Schmidt- Breslau und des Landgerichtspräsidenten Schlimm- Mannheim erstattet. Zu einer be- schlußmäßigen Erledigung ist es wegen Zeitmangels nicht gekommen. Hm so mehr bleibt die Frage eine offene und muß in der Oeffentlichkell weiter erwogen werden. Hier will ich nur kurz darlegen, um welche besonderen Punkte es sich in der Gegenwart handelt.
Der Streit geht heute nicht mehr um die Frage, ob Laiendeteiligung am der Strafrechtspflege überhaupt? Zu ihren Gunsten haben sich Dolksbcwußtsein und positives Recht längst und endgülttg entschieden. Denn nicht nur sind alle Volksgenossen um ihrer selbst und der Gesamtheit willen unmittetbar an der Bestrafung des Verbrechertums interessiert, sondern ihre organisierte Mitwirkung bildet auch einen der Haupt- st ühpunkte des öffentlichen Der tränens zu dem Richterspruch. Der Streit geht um Form und rechNicheGestaltung des Vvlksstrafgerichts. Die erste und alleinige Form war das im Jahre 1848 aus Frankleich in das deutsche Recht übernommene Schwu r- ge richt. Seit den sechziger Jahren trat als ernsthafter Konkurrent an seine Sette das Sch o f- fengericht. Der Wesensunterschied ist bekannt. Im Schwurgericht leisten Derufsrichter und Lä.en ihre Aufgabe getrennt; die Geschworenen allein entscheiden über die Schuldfrage, sind dagegen von Mitentscheidung über das Strafmaß mit Ausnahme des Einzelpunktes, ob mildernde Hmstände zuzubilttgen feien, ausgeschlossen. Im Schöffengericht bilden Berufs- und Laienrichter einen ungetrennten Gemchtskörper und üben das Richteramt in gleichem Umfange hinsichtlich der Schuld- und Straffragen aus.
Aur zaghaft, gewissermaßen versuchsweise hatten Gerichtsverfassungsge'etze und Straf Prozeßordnung von 1879, als erste gemeinrechtliche Kodifikationen dieses Stoffes im neuen Reiche, neben den Schwurgerichten die Schöffmgerich'e zu gelassen in Verbindung nämlich mit den Amtsgerichten nur als erkennende Strafgerichte erster Instanz für die leichtesten Strafsachen. Sie bewährten sich und auch die Gegner lonnten sich zunächst babei beruhigen. Als aber schon vor und erst recht nach der Jahrhundertwende starke Re-
auSs chließliche SchSf fenverf assung. Aus dem Echo der zahlreichen Versammlungen ergab sich freiwillig die Tatsache einer noch heut« bestehenden starken Anhängerschaft der allen Schwurgerichte. Der prinzipielle Streit totri) also noch einmal bei der unai^bleiblichen großem Strafprvzeßreform toieber aufleben. Die den Amtsrichtern allein übertragene Zuständigkeit und bamit persönlich auferlegte Verantwortlichkeit in Strafsachen wurde allgemein als zu weitgehend erachtet und zu noch größerer Vereinfachung und Qkrbilligung auch die Hebertrag ung der Entscheidung über die Berufung gegen die Urteile des Amtsrichters an die Schöffengerichte angeregt. Heberaus beachtenswert war der Vorschlag, den fachlichen Wert der Schöfienverfassung dadurch zu heben, dah das System der nur sporadischen Heranziehung der Schöfien beseitigt und durch ein System der Be- russschulung durch häufigere Dienstleistmg ersetzt werde; insbesondere sei für die Laienrichter der Berufungsinstanz und des neuen sogenannten Schwurgerichts vorherige längere Tätigkeit im Schöffengericht zu verlangen. Richt hoch und zeitgemäß genug war endlich die Forderung zu veranschlagen, daß die Auswahl der Shöfien mit größerer und größter Sorgfalt zu geschehen habe und namenllich von allen politischen Gesichtspunkten frei zu hatten sei. Das also sind die Hauptthemata der Zukunft, wert weiterer öffentlicher Diskussionen.
Ich behatte mir vor, in einem späteren Artikel zu der Grundfrage, ob Rückkehr zum alten Schwurgericht oder Beibehaltung der reinen Schöfienverfassung, meine persönliche Ansicht dar- zulegen.
Das abgetrennte Saargebiet.
3n diesen Wochen stehen die zeitgemäß wichtigsten Saarfragen auf dem Aufgabenprogramm des Völkerbundsrates in Genf. Es muh darum schon im Reich großes Interesse erwecken, wie sich die gegenwärtige Lage des abgetrennten Saargebietes, d. h. bester des Saar-Kohlen- g e b i e t e s, weil das Saargebiet an sich kein Land ist, untersuchen und verallgemeinern läßt. Einleitend können wir es nicht unterlassen, zu erwähnen, daß dieses durch den Vertrag aus dem Großdeutschen Reich losgetrennte Gebiet nach ganz eigenen Vertragsbestimmungen und deren Auslegungen durch die betreffenden Instanzen des Völkerbundes verwaltet wird. In dieser komplizierten Cigenlage hält es seit Jahren einen tapferen Kampf aus zur rechts- und pflichtmähigen Wahrungseinerdeut- schenExistenz.
Die politischeLageist somit der ruhende Ankerpunkt für alle Zeitverhältnisse und Ereignisse, die im (Saargebiet vorgehen können. Da wir bei der Gegenwart anschneiden, lohnt es sich zu erinnern, dah der französische Chauvinismus der ersten „Geburts"jahre des Saargebietes sich längst geschlagen gegeben hat. Hngeachtet ist es Tatsache — die Saargruben sind laut Vertrag französisches Rechtseigen- tuml —, dort unterhält Frankreich als Eigentümerin der Gruben nicht nur einen großen Der-
Die Eulen.
Skizze von Gabriele Reuter.
Merkwürdige Dinge ereigneten sich im Park. Hnheimlich war es, und die Kinder fürchtet m sich, hinauszugehen unter die groben, alten Bäume. Schon in der Dämmerung begann, die Hnruhe bei den Vögeln Ein angstvolles Flattern Hin- und Herschiehen durch das Fl'cder- gebüsch? wo sie ihre Aester bauten. Entsetzte Schreie, ganz rauhe schrille Töne drangen aus den sonst so melvdiensühen Kehlen der kleinen
Was war eigentlich geschehen? Schwer zu erklären. Der kleine Georg hatte sich unter der Eiche versteckt, die Kinder spielten am Sonntagabend Räuber und Prinzeß, das war so. schon graulich im Dustem. Da stand der Räuber nun und lauerte. Plötzlich tvehte Io ein sonderbarer Wind ihm ums Gesicht und die Mutze wurde ihm vom Kopf gehoben — einfach an die Erde geworfen. Er bückte sich, hob sie aus und stülpte sie wieder auf den Kopf. Da bekam er von einem unsichtbaren Feinde eine Upr» feige, etwas Weiches und zugleich partes schlug ihm ins Gesicht, daß die Augen ihni gebicnbet wurden und die Mühe flog ihm aufs neue vom Kopf. Etwas wie zwei Heine Lichter gmHte oben im Gezweig der krausen Eiche. Schreiend lief der Junge 'm den Hellen Kreis um die erleuchtete Veranda und berichtete —: hmtcn im Cichengestrüpp da .spuke es! Eine Geisterhand habe ihm zweimal die Mütze vom Kopf gehoben. Mit kleinen, feligen Schauern den blicken hinunter lauschten die Kameraden seinem Berichs und stürmten alle zu den dunklen Stellen, aber jetzt blieben alle Mützen auf den Köpfen.
Jemand bemerkte, es waren die Eulen dw oben in dem alten Baum nisteten 216er . äwnun sollten die Eulen dem Jungen die Mutze vorn
waltungsmechanismus für deren Ausbeutung, sondern auch, und zwar im Widerspruch aum Vertrag, seine sämtlichen, französisie« renden Einrichtungen. 3m Präsidenten, den der Völkerbund an die Spitze der Saar-Regierung bestellte, hat das westliche Aachbarland für alle politischen Aktionen die kräftigste Hnter- stühung, denn Mr. Rault fit waschechter Fran- zose. Trotz der entgegengesetzten Rechte der Saareinwohnerschaft ist dieses winzige Land von einer Armee französischer Soldaten beseht. Außer Infanterie-, Alpenjäger-, Mitraikleusen-Formatto- neu selbst Artillerie zum Schuhe (?) eines Volkes von knapp 700 000 Menschen. Die Trttolore flattert fast an jedem Gebäude, selbst wenn darin nur ein einziger Gendarm untergebracht ist. Was diese Gendarmerie neben den vorhandenen, heimischen Landjägerabteilungen eigentlich für Funktionen hat, entzieht sich vielleicht selbst der Kenntnis des Chefs dieser Abteilung. Aus allen diesen Auf- zählungen muh es begreiflich werden, daß unsere Stammesleute an der Saar in diesem Mischmasch politischer Zustände für ihre Standhaftigkeit und Treue zu uns eine besondere, dankerfüllte Erwähnung wohl verdienen. Sie sind ganze Deutsche geblieben, die den tausenden Bestrebungen politischer Ratur, welche den Anschluß an Frankreich bezwecken, widerstehen. Der Landesrat, das politische Parlament des Saargebietes, ist es vornehmlich, der alle politischen Parteien umschlie-
Deutschlands Eintritt in den Völkerbund.
Don Geheimrat Prof. Dr. RubvlfEucken.
ES entspricht der philosophischen Denkart, nach Einheit zu streben und alle Mannigfaltigkeit einem Zusammenhang einzufügen; ein derartiges Streben ist besonders wichtig, ja unentbehrlich in der Gegenwart, wo gewaltige Probleme die Menschheit bedrängen und zwingend einer Verständigung bedürfen, denken wir nur an die religiösen oder an die wirtschaftlichen Gegeifiähe. Kaum je bedurfte die Menschheit so sehr eines festen Halles und einer gegenseitigen Verstärkung. Dis dahin aber bildeten die schroffen politischen Hnterschiede ein unüberwindliche Hemmnis; wenn nun in der neuesten Zett eine versöhnlichere, ja freundschaft- lichte Stimmung unter den Völkern Boden gewinnt, so wird der Philosoph das mit lebhafter Freude begrüßen und als einen Segen für das Ganze der Menschheit bettachten. Es ist nicht bloß die Tagespvlittk mit ihren wechselvollen Schwankungen, es fit alle ernste, echfiche Denkweise, welche einem solchen Streben entgegenkommt.
Aber die Sache ist nicht so einfach, wie sie manchem Zell genossen erscheint, eine echte Verbrüderung und ein fruchtbares Zusammenwirken der verschiedenen Völler hat feste Dedingungen und bestimmte Voraussetzungen; Aristoteles, der größte Führer der politischen Theorie, hat einmal gesagt, im Staatsleben erwachse leicht aus einem scheinbaren Gut ein reales Hebel; hüten wir uns daher davor, einem solchen Gegensätze zu verfallen.
Kant, dessen wir in seinem Säkularjahre mit besonderer Wärme gedenken, fordert für das Gelingen des menschlichen Zusammenseins als die bei» ben HMiptpunkte Wahrhaftigkeit und Gerechtigkeit; dürfen wir heute behaupten, daß das Völkerleben heute schon von jenen ßeitfterncn beherrscht wird? Wurde im besonderen das deutsche Doll von der Mehrzahl der anderen Völker nach den Vorschriften der Wahrhaftigkeit und Gerech- ttgkeit behandelt? Eine solche echfiche Dehand- lung aber fit unentbehrlich für das Ziel eines echten Friedens.
Wie Trauriges hat das deufiche Voll seit 1918 erlebt. Es legte nach hartem Kampfe die Waffen nieder und lieh sich die 14 Punkte Wilsons trotz aller Einbußen gefallen, aber nun kam der furchtbare Versailler Frieden, das entwaffnete Deutschland wurde sowohl aufs Hoffte geschädigt als s e e- lisch gedemütigt; es wurde nicht nur der deufiche Staat, es wurde auch das deutsche Volkstum in aller erdenklichen Weise unterdrückt. das deufiche Südtirol wird möglichst italienisiert und aus den Volksschulen die deutsche Sprache vertrieben, in Böhmen werden die Deutschen als Staatsbürger niederer Art, man möchte sagen, als Parias behandelt, uno selbst der Rame „Sudetendeutsche" wird unter strenge Strafe gestellt; bei den Slowenen wird möglichst alle Spur deufichen Wirkens ausgervttet, ebenso steht es in P o l e n, und über die ungerechte Teilung von Oberschlesien brauchen wir kein Wort zu verlieren, diese Tellung aber ist von demselben Völürrbunde vollzogen, dem auch jetzt manche u.mationale Deutsche zujauchzen. Roch immer werden die Deufichen von einem großen Teil der fremden Völker als minderwertig betrachtet und von gemeinsamen Verhandlungen, Kongressen ausgeschl offen.
Aber das schlimmste fit das ungleichartige Behandlung des Heereswesens: drei seiner Völker, und unter ihnen das mächtigste, fahren unbedenllich mit ihren Rüstungen fort und steigern fortwährend die technischen Hilfsmittel des Krieges; die Franzosen im besonderen bemühen sich eifrig, die Machtmittel slawischer Völker zu erhöhen; nur Deutschland ist es verboten, seine Kraft zu entwickeln, es wird eben jetzt einer peinlichen Militärkontrolle fremder Mächte unterworfen, die für jede feinere Denkweise eine unerträgliche Entwürdigung bedeutet.
Wir brauchen das nicht weiter auszuführen; darüber kann kein Zweifel walten, dah bis dahin das deutsche Voll vielfach ungerecht und unwahr behandelt wurde.
Solange dies aber der Fall ist, gebieten Ehre und Selbstachtung dem deutschen Volke, nicht ohne weiteres dem Völkerbünde beizutreten, es muh dafür bestimmte Forderungen stellen, es muh eine Revision des unwahren und ungerechten Versailler Diktats fordern. Es besteht hier ein klares Entweder — Oder. Sind die Mitglieder des Völkerbundes von dem gleichen Werte der deutschen Art überzeugt, so muh es ihnen eine angenehme Pflicht bedeuten, einer Revision des Versailler Friedens zuzustimmen, sträuben sie sich


