Einzelbild herunterladen

Nr. 2)4 Zweites Blatt Siebener Anzeiger (General-Anzeiger für Tberhefsen) Samstag, 4. Oktober (Y24

Die Veranlagung des Grund- und Gebäudebefitzes nach dem Hess.

Gemeindeumlagengesetz.

Don Regierungsrat a. D. Lu letz, Rechtsanwalt in Greben.

3n Art. 4 des Hessischen Gemeindeumlagen- gefetzes vom 1. August 1920 sind die Bestimmun­gen über die Bewertung des Gruftd- und Ge- bäudebesihes für die Veranlagung zur Gemeinde­umlage getroffen. Die Bestimmungen sind maß- gebend für sämtliche hessische Grund- und Ge­bäudesteuern. Tatsächlich erfolgt aber keine Der- crnlagung nach diesen Bestimmungen. Es ist viel­mehr in dem letzten Absatz des Art. 4 vorge­schrieben, dah eine allgemeine Abschätzung der Grundvermögenswerte nur mit gesetzlicher Er­mächtigung erneuert werden kann. Eine solche gesetzliche Ermächtigung ist bisher nicht ergangen. Da infolge der Inflation bis zum Jahre 1920 vielfach schon höhere Grund- und Dermögens- werte als die Friedenswerte in Ansatz gekommen waren, ist im Satz 2 des letzten Absatzes die Anordnung getroffen, dah aus Antrag eines Steuerpf licht!gen diejenigen DcrmögenS- werte der Besteuerung zu Grunde zu legen sind, die für das Steuerjahr 1914 veranlagt waren, oder bei inzwischen neuentstandenen Gegenständen und Rechten veranlagt worden wären, wenn sie damals bestanden hätten. Der Sinn und Zweck der Bestimmung ist also der, etwaige hohe Inflativnszahlen zu beseitigen und für die Veranlagung den Zustand für maßgebend zu erklären, der 1914 geherrscht hat. oder ge­herrscht hätte, falls der Gegenstand oder das Recht damals vorhanden gewesen wäre. Diese Gesetzesbestimmung hat zur Folge, dah heute noch für jegliche landessteuerliche Veranlagung und Besteuerung der Zustand von 1914 maßgebend ist. Es ist ausgeschlossen, daß irgend eine in dem Grundstück oder Gebäude liegende Wertänderung der letzten zehn Jahre Berücksichtigung findet. Eine Härte kann nur beseitigt werden, wenn sich diese aus der Person des Steuerpflichtigen er­gibt, d. h. wenn der Steuerpflichtige aus in seiner Person liegenden Gründen nicht in der Lage ist, die Steuern aufzubringen. Ein solcher Antrag kann nur Berücksichtigung finden, wenn er eine eingehende, alle Schwierigkeiten nachweisende Be­gründung enthält.

Daß ein solcher Zu stand zu außerordentlichen Ungerechtigkeiten führt und auf die Dauer unhalt­bar ist, liegt auf der Hand. Weniger die Knegs- jahre, als die Verhältnisse der Inflationszeit und die Stabilisierung der Mark haben derartig etn» .schneidend den Wert des Grundbesitzes geändert, daß eine Steuerveranlagung auf die Dauer an i>en Werten von 1914 nicht fe st halten kann, nicht nur eine andere Be­wertung, wie sie durch prozentuale Abschläge bei­spielsweise die Dermögenssteuerveranlagung bringt, erforderlich ist, daß vielmehr eine Reu- abs chä hung des Grund- und Haus- b e s i h e s auf die Dauer nicht zu umgehen ist. In mehr als einer Hinsicht haben sich die Wert­verhältnisse in den letzten Jahren verschoben. Hausgrundstücke sind durch die Zwangs be an rt- schastung und durch die Änmöglichkett, die er­forderlichen Reparaturen auszuführen, in ver­schiedenem Maße beeinkrächttgt, viele ganz er­heblich entwertet rvvrden. Gleichmäßige Heran­ziehung nach den Werten von 1914, in welchen zwei Grundstücke von gleichem Wert gewesen fein können, kann für eines derselben, das stärker unter den Verhältnissen der letzten Jahre ge­litten hat, heute eine schwere Benachteiligung bedeuten. Mit den heutigen Werten stimmen die Steuerwerte längst nicht mehr überein. Andere Grundstücke haben durch die veränderte Geschäftslage gelitten. Bau­land, das als solches im Jahre 1914 bewertet war, kommt infolge der älnmöglichkeit, in abseh­barer Zeit zu bauen, heute nur noch als Garten­land oder als landwirtschaftliches Grundstück in Frage. Dieser Wertänderung allein ist in dem Gesetz über die Abänderung des Gemeinde- umlagengesetzes Rechnung getragen. Landwirt­schaftliche Grundstücke, die in den letzten Jahren nicht in der rechten Weise haben bewirtschaftet werden föimen, sei es infolge besonderer, in der Person des Besitzers liegenden Verhältnissen, fei cs infolge der allgemeinen Umstände, sind gegen­über 1914 entwertet, müssen aber die gleichen Steuern aufbringen, wie voll­wertige Grundstücke, da, wie gesagt, der für 1914 veranlagte Wert maßgebend ist.

Der Rotwendigkeit einer Reu Veranlagung wird vielfach die Behauptung entgegengesetzt, daß bei einer Aenderung, die in einer allgemeinen Herabsetzung der Werte von 1914 bestehe, not­wendigerweise der Steuersatz herauf gesetzt wer­den müsse, da der erforderliche Betrag zur» Deckung des Haushalts auf$ubringen sei und, wenn die Steuerwerte erniedrigt werden, big Deckung eben nur durch Erhöhung des Steuer- koeffizienten erreicht werden könne. Dem ist ent­gegenzuhalten, einmal, dah, wie oben gesagt, die Aenderung der Wertverhältnisse der letzten 10 Jahre eine individuelle Reuveranlagung ge­bieterisch erfordert, dah es ferner untunlich er­scheint, auf dem Papier Vermögenswerte als vorhanden erscheinen zu lassen, die längst überholt find und heute nicht mehr in Frage kommen. Schließlich aber wird eine Erhöhung des Steuer- lätzes zum Zwecke der Deckung des Haushalts Veranlassung geben, in eine genaue Rachpru- fung darüber einzutreten, ob die Ausgaben, die heute mit Hilfe einer ungerechten Veranlagung gedeckt werden, wirklich angemessen sind, und m» nie weit diese Ausgaben, bevor man den Steuer­pflichtigen, der ohnedies schon schwer genug zu

tragen hat, mit ihnen belastet, nicht doch einer erheblichen Korrektur unterzogen werden können. Eine solche Rachprüfung alter öffentlichen Haus­halte auf die Rotwendigleit der als unerläßlich bezeichneten Ausgaben wird in feinem Fall einen Schaden bringen. Richt nur die Grund- und Ge- bäudebesitzer haben ein erhebliches Interesse dar­an. dah der Gebäudebesitz nach feinem wahren Wert veranlagt wird, denn eine zu hohe Veran­lagung des Gebäudes hat eine zu hohe Sonder­steuer (Mietsteuer) zufolge, die der Mieter zu tragen hat. Eine gerechte Veranlagung wird auch die Sondersteuer auf ein rechtes Maß zurück-

führen. Es muh erstrebt werden, für den Grund- undGebüudebesiy zu eine: einheitlichen, für alle Steuern in gleicher Weise maßgebenden Bewer­tung zu gelangen, denn solange für die verschie­denen Steuerveranlagungen verschiedenartige Be­wertungen maßgebend sind, wird nicht nur der Gruird- und H^rusbesiy genötigt, sich mit den verschiedenartigen Grundsätzen, die jeweilig in Frage kommen, zu befassen, die Veranlagung selbst erfordert einen überflüffigen Dcamtenappa- rat, der entbehrlich ist, wenn einmal für all« Steuern in gleicher Weife der Wert des Grund­besitzes feftgefldlt wird.

Landwirtschaft und Gartenbau.

Das diesjährige Saatgut

Vom Landwirtschaftsamt L i ch wird uns geschrieben:

Die Frage der Saatgutgewinnung und -behändlung ist in diesem Jahre für jeden Landwirt, der sein Saatgut aus dem eige­nen Betriebe nehmen muß, von ganz besonderer Wichtigkeit. Es erscheint angebracht, zu dieser Frage einige Worte zu sagen.

Zur Saatgutgewinnung darf der Landwirt nur das im Felde am besten gestandene Ge­treide verwenden, welches nach der Einfahrt in der Scheune möglichst luftig einzufetzen ist. Rach dem Dreschen ist sofort für flache Lagerung der Frucht auf einem trockenen, luftigen Kornspeicher Sorge zu tragen. Häufiges Umwenden der Frucht beschleunigt die völlige Trocknung und verhindert das Schimmeln und Muffigwerden. Rach voll­kommener Trocknung wäre die Reinigung und Sortierung des Saatgutes mit den entsprechenden Maschinen vvrzunehmen. Hat man auf diese Weise fein Saatgut vorbereitet, so ist in diesem Jahre bei jedem Saatgut, das zur Aussaat gelangt, ein Keimversuch vorzunehmen, der ja mit kaum in Betracht kommender Mühe in jedem Be­triebe leicht anzustellen ist. Auf diese Weise er­hält der Landwirt Aufschluß über die Keim* fähigkeit seines zur Verwendung vorgesehenen Saatgutes. Daß auch die Keimfähigkeit des Saat- getreides. das beregnet oder doch etwas feucht eingefahren war, durch die sich auf ihm an- siedelnden Schimmelpilze leidet, ohne daß diese Wertminderung äußerlich an dem Korn in Er­scheinung zu treten braucht, wird der angestellte Keimversuch jedem Landwirt klar von Augen führen.

Daß nicht allein schlechtes Saatgut eine schlechte Ernte im Gefolge hat, fondern daß auch krankes Saatgut einen sehr starken Ertrags­ausfall bedingen kann, wird leider von vielen Landwirten noch nicht mit dem nötigen Ernst gewürdigt. Bekanntlich hat der Winter 1923/24 für Deutschland eine Auswinterung gebracht, wie sie feit mehr als 20 Jahren nicht mehr beobachtet worden ist. Untersuchungen, die die Ursachen der Auswinterung des Roggens ergründeten, haben festgestellt, daß von den verschiedensten Aus- wnnterungsmöglichkeiten, wie Winterfrost und -schnee. Bodenverhältnisse, tierische und pilzliche Schädlinge, W i derst andskrast der einzelnen Pflanzensorten usw. es gerade die pilzlichen Schädlinge (Fusarium oder Schneeschimmel) waren, die fast restlos die Auswinterung des Roggens verursacht hatten. Diese Auswinte- rungsschäden des Roggens hätten verhütet und privat- wie volkswirtschaftlich somit riesige Scha­den vermieden werden können, wenn das Rog­gensaatgut gegen Fusariumbefall ge­beizt worden wäre. Wäre die Beizung des Roggensaatgutes durchgeführt worden, so wären 80 Proz. der Auswinterungsschäden an Roggen im Winter 1923/24 nicht aufgetreten. Es ergeht deshalb an alle Landwirte die dringende Mah­nung, in diesem Jahre keinen Roggen aus­zusäen, der gegen Fusarium nicht ge­beizt worden ist. denn das schlechte Saatgut, das vielen Landwirten in diesem Herbste zur Verfügung steht, ist größtenteils mit Fusarium behaftet. Wird der Roggen in gebeiztem Zustande zur Aussaat verwendet, dann erst ist der Roggenbau gesichert, dann ist es auch möglich, zu wesentlich geringeren Aussaatmengen pro ein Viertel Hektar überzugehen und wesentliche Men­gen Saatgut zu sparen. Weiter ist in Betracht zu ziehen, daß ungünstig geernteter Roggen mit geringer Keimkraft nach der Beizung viel besser keimt und gleichmäßiger und viel schneller auf läuft, als nicht ge­beizter, und dah die Pflanzen von gebeiztem! Saatgut bis in den Vorsommer hinein einen Dor- sprung im Wachstum bewahren. Als Deizmittel des Roggens gegen Fusariumbefall wären Rog- genfufariot, bann Uspulun, Hohenheimer Beize, und schließlich Germisan und Segetvm zu er­wähnen. Äe Beizung selbst kann mit dem meist geeigneten Benetzungs verfahren geschehen und nimmt nicht sehr viel Zett in Anspruch. Ge­brauchsanweisung ist jedem ^Vittel beigegeben.

Die großen Ernteausfälle, die alljährlich der deutschen Landwirtschaft durch Auftreten des Weizen st inkbrandes entstehen, machen es jedem Landwirt weiter zur Pflicht, gegen diese pilzliche Krankheit des Weizens mit allen zur Verfügung stehenden Mttteln anzukämpfen. Auch gegen diese Krankheit hilft das Beizen des Weizensaatgutes mit den im Handel befindlichen Saalbeizmitteln wie: Agfa-Saatbeize. Uspulun, Kalimat, Tillanttn B. Weizenfusariol, Hohenheimer Beize, Germisan und Sublimoform. Wenn irgend möglich, ist das von den Firmen empfohlene Benetzungsverfahren, bei dem der Weizen nur mit der Beizlösung überbrauft wird, nicht anzuwenden. Rur das Tauchverfah- ren wirkt sicher und tötet alle Drandsporen ab. Am einfachsten wird es folgendermaßen crusgs-

führt: In einen mit Sacktuch ausgeschlagenen Korb, der in dem mit der Beizlösung ange­füllten Bottich steht, schüttet man das Saat­gut in dünnem Strahl unter beständigem Um­rühren. Die aufflcigcnbcn und schwimmenden Kor­ner (Drandbutten) schöpft man ab und ver­brennt sie. Rach Ablauf der Beiz dauer wird der Korb hochgehoben und der Weizen zum Trock­nen auf einen gründlich gesäuberten Boden aud- gebreitet. Auch die benutzten Säcke stecke man ebensolange in die Beizlösung und trockne sie dann. Schließlich ist auch die Drillmaschine vor dem Einfüllen des Saatgutes einer gründ­lichen Reinigung zu unterwerfen. Wird jeder Saatrr-eizen auf diese Weise behandelt, so dürfte zukünftig eine Schädigung unseres Weizenbestan- des durch Weizenstinkbrand zu den Seltenheiten gehören. Mit der Beizung des Weizens wird aber nicht allein eine Abtötung der Weizensteinbrand- sporen bewirkt, auch in der Keimkraft ge­schwächter Weizen wird durch die Deizbehandlung (z. D. mit Uspulun oder Germisan) hinsichtlich der Steigerung der Keimenergie um 1525 Proz. in der Verwendung als Saatgut wesentlich ver­bessert.

Die Landwirte, die diesen Weg der Saat- gutbehandlung befolgen, werden dessen Zweck­mäßigkeit'an den Ernteerträgen erkennen.

Dr. L.

Winke zur Durchführung einer Keimprobe.

Man fülle in einen flachen Tciller irgend eine Unterlage, die Wasser aufsaugt (Sägemehl, Ziegelgruß, feiner Sand), feuchte diese gut an und lege darüber ein feuchtes Löschpapier. Auf dieses (ege man 100 Körner seines gut gerei­nigten Saatgutes, decke ein stark angefeuchtetes Löschpapier über sie und lasse nun bei Zimmer­temperatur keimen. Rach 3 Tagen zählt und ent­fernt man alle Körner mit fingergliederlangen Keimen. Dom 4. Tage ab wird dieses Au s - zählen der gelehnten Körner täglich vor­genommen bis zum 8. Sage. Die Zahl der innerhalb 8 Tagen geleimten Körner gibt die Keimfähigkeit des Saatgutes in Prozenten an. Gut ausgereiftes und gut geerntetes Saatgut soll eine Keimfähigkeit von 9698 Proz. haben.

Bekämpfung der Ackerschnecke.

Zahlreich sind in diesem Herbst die Klagen über das massenhafte Auftreten der grauen Acker­schnecke. Durch die anhaltend feuchte Witterung findet sie die denkbar günstigsten Dedingungen für rasche Entwicklung unb schnelle Fortpflanzung vor. Bei trockenem Wetter liegt sie geschützt unter Erdschollen oder Steinen und schädigt nur nachts durch Abfressen von jungem Getreide, Klee, Rü­ben, Kohl, Salat, usw. Bei regnerischem Wetter aber ist sie fast Tag und Rächt unterwegs, so daß ihr Schaden dann besonders augenfällig wird. Wachstum und Fortpflanzung der Tiere werden so beschleunigt, so daß sich hieraus ihr diesjähri­ges massenhaftes Auftreten hinreichend erklärt. Jedes Tier legt bis zu 500 Eier in Häufchen von je 10 bis 20 Stück in Erdlöcher. Die Eier leisten größter Trockenheit und Kälte Widerstand. Bei feuchter Witterung schlüpfen die jungen Tiere schon nach 3 bis 4 Wochen aus und legen nach weiteren 5 bis 6 Wochen wieder Eier ab.

Aus dieser Schilderung des Entwicklungs­ganges ist leicht ersichtlich, daß bei Fortdauer der feuchten Witterung die Wintersaaten stark ge­fährdet sind. Die Bekämpfung der Schädlinge muß also unverzüglich ausgenommen werden. Frühmor­gens, zwischen 6 und 8 Uhr, wird man die Schäd­linge am besten bei der Arbeit finden. Durch zweimaliges Bestreuen des Ackers mit zu­sammen 45 Zentner gebranntem, gemah­lenem Kn 1 k pro Morgen, oder mit ungefähr derselben Dosis Kainit im Abstand von etwa 15 Minuten wird die Schnecke mit Sicherheit vernichtet. Beide Dekämpfungsmittel entziehen den Tieren das Wasser, das für ihr Le­ben unbedingt nötig ist. Ein zweimaliges Be­streuen ist deshalb notwendig, weil die älteren Tiere nach dem erften Bestreuen sofort eine neue Schleimhülle bilden, was nach dem zweiten Be­streuen nicht mehr möglich ist. Sehr empfehlens­wert ist auch die Anwendung des fein gemahlenen, sogenanntenH edrichkainits", der von den Genossenschaften bezogen werden kann.

Die Zuführung von Kalk ist nach den Unter­suchungen des Landwirtfchaftsamtes ohnehin be­sonders in den Taunusgemeinden unbedingt not­wendig, ist aber auch für die in der Wetterau lie­genden Gemarkungen wegen seiner bodenver- bessernden Eigenschaften auf schweren Boden von großen Ruhen. Lcmdwirtschaftsamt Butzbach.

Zur Dcrnichtung dieser Schädlinge gibt drs Landwirtschaftsamt Alsfeld den Gartenbe­sitzern noch folgende Winke:

2uch im Garten können durch Bestäuben mit feinem Kalkstaub recht gut Erfolge bei der SchneckenbekämPfung erzielt wer­ben, jedoch müssen die sehr jungen und schwa- ^cn Pflänzchen verschont bleiben. In unserem Versuchs garten haben wir nur durch Bestäuben mit zerfallenem Kalk unsere Gurken und Bohnen vor der vollständigen Vernichtung durch Die Schnecken schützen können. Bei stärkerem Befall wird zu empfehlen sein, das Ausstreuen mehrere QUalc zu wiederholen. Auch verschiedene Tiere smd sehr eifrige Vertilger der Schnecken, so unter anderem die wegen ihrer Häßlichkeit so häufig verschmähte Kröte, die aus diesem Grunde von den Gartenbesitzern geschont zu werden ver­dient. Einen ganz vorzüglichen Gehilfen in der Bekämpfung der Schnecken haben wir in der Ente, deren Haltung in diesem Jahre für einen größeren Gartenbesitzer gar nicht zu um- geben war. So war festzustellen, daß in Gärten, die den Enten als Auslauf dienten, ein Schnecken- fraß so gut wie nicht anzutreffen war, während in benachbarten Gärten fast sämtliche Pflanzen dem Fraß der Schnecken anfyeimgcfaHen waren. Der Schaden, den die Enten im Garten veruv-- fachen, wird auf ein Mindestmaß herabgesetzt, wenn wir den Enten bei sehr nasser Witterung und zu Zeiten, in denen die Kultnrpslcinzchen in der ersten Entwicklung begriffen sind, den Zugang zum Garten versperren. Aeltere Kultur Pflanzen werden so gut wie nicht von Öen Ent«, heimgesucht: die Schnecken bieten ihnen einen viel willkommeneren Leckerbissen In der Regel wird schon ein kürzerer Aufenthalt der Enten morgens nach Verlassen und abends vor Aus- suchen des Stalls genügen, um der Plagegeister in Garten und Fell» Herr zu werden.

Wie pflanze ich die Obstbäume?

Sehr oft findet man noch, namentlich tn Klein- gärten, Obstpflanzungen, die to?öer leben noch sterben können. Wenn auch teilweise Boden und Sorienauswahl daran die Schuld tragen, so ist doch in den allermeisten Fällen falsche Pflanz- weise die Ursache des Richtgedeihens. Soll eine Pflanze freudiges Wachstum zcigen, so maß sie auch richtig in der Erde stehen.®ib meinem Fuß den rechten Stand, dann füll ich dir den Korb bis zum Rand", sagt eine alte Bauernregel Beim Ausheben des Pflanzloches achte man darauf, daß man die obere Erdschicht als bi: belfere und nährstoffreichste besonders legt, damit man diese später dein Pflänzling zuerst zwischen die Wur­zeln schütten kann. Den unteren Boden vermische man je nach der Beschaffenheit mit guter Erde, Kompost, verrottetem Dünger, Torfmull. Je ge­ringer der Boden an sich ist, um so großer ist di: Pslanzgrube auszuwerfen und mit Nährstoff- reicher Erdmischung wieder aufzufüllen. Dir gün­stigste Pslanzzeil ist im allgemeinen die 3ev nach dem Laubfall, also Ende Oktober unb Rovcmber. Bevor man ben Daum in bie Grube setzt, unter­suche man erst bas Wurzelwerk. Jede geknickte ober gebrochene Wurzel ist glatt abzuschnciden. Der Schnitt muß so geführt werden, daß die Schnittfläche wagerecht zum Erdboden zu liegen kommt. Von Vorteil ist es auch, wenn man bas ganze Wurzelwerk vor dem Einsetzen in einen Lehmbrei taucht. Der Daum wachst bann um so leichter an und ist der Gefahr dsS Austtocknens weniger ausgesetzt. Beim Pflanzen sinb zwei Per­sonen notwendig, eine, die den Daum hält und eine, die bas (Srbreidj sinschüttet. Das Wurzel­werk wird vorsichttg auf dem Grunde der Grabe ausgebreitet. Dann wird gute Erde aufgeschüttet unb tunlichst mit den Hänben zwischen bie Wur­zeln verteilt. Ab unb zu rüttele man ben Baarn etwas, damit das Erbreich alle etaxa noch vor­handenen Hohlräume aussüftt. Bei trockener Wit­terung unb trockenem Boden wird auch noch an- geschlämmt. Dor allem richte man auch fein Augenmerk darauf, daß der Baum nicht höher und nicht tiefer kommt, als wie er in der Baum­schule gestanden hat. Da das lockere Erdreich sich mit der Zeit etwas senken wird, pflanze man etwas höher.

Fragekasten.

Frage 50: Ich bitte um Auskunft, wie man Wirsing, Rot- unb Weißkraut am besten im Freien durchwintert, bah man ben Debars an frischem Gemüse jederzeit holen kann? Hier ist es üblich, die Strünke abzuschneiden und das Gemüse mit dem Oberteil des Kopfes nach unten auf den Rasen zu legen. Diese Methode hat den Rachteil, daß bei trockenem Wetter ein Welken, bei Rässe Fäulnis entsteht, auch Schnecken und Regenwür­mer das Innere verunreinigen.

Antwort: An einer südlich oder südöst­lich gelegenen Mauer oder Hauswand zimmern Sie sich aus einigen Pfählen, Brettern und Dach­pappe ein meterbreites, tischhohes, nach vorn ge­neigtes Dach, unter dem Rässe durch Regen und Schnee abgehalten sind Hier wird so spät wie möglich das von allen schlechten und überflüssi­gen Blättern befreite Gemüse mit den Wurzelr in lockere Erde eingeschlagen und bei strengem Frost durch trockenes Stroh geschützt.

Frage 51: An selbstgezogenen Korallenbäum­chen zeigen sich Blattläuse. Wie kann ich sie ab­töten, ohne ben Pflanzen zu schaben? Tabakstaut unb Räuchern waren vergeblich.

Antwort: Eine Handvoll Tabakstaub wirt in 1 Liter Wasser gekocht, bie Brühe durch ein Tuch geseiht unb nach dem Erkalten alle be- fallenenBlätter und Zweige mittels eines weichen Schwammes sauber abzuwaschen. Hierauf wirb mit erwärmten, reinem Wasser nachgespült. 2Xrs Auftreten von Blattläusen ist immer ein Zeichen irgend einer Wachstumsstörung, verursacht durch starke Temperaturschwankungen, unvorsichtiges Gießen mit faliem Wasser oder Mangel an Rah-

X,