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^cMrchenvorsieher Md auhechilb des s 80. Geburts« afen der Verehrung.
Dekanats Drehen, Mgehörle, gedachte mittelte mit einem r JRnfcngemeinbe, r ©emeinbaxilrc- , er ein herzliches ü.
16. April. Der TS. fedettal“ hielt ttxriammümg, ver- der eitrigsten A.H. ). Mit der Doste'.en c ausgezeichnet wer« >n Mndeisahr Har n zweiten Jahr mit i rechnen. Der feit» »r I. Stumpf« vählt und durch > Mitgliedern ergänzt
April. Unsere G» > zum Deutschen von 310 000
Siebener Anzeigers-
Die Butzbach- in Butzbach und w tKohlenetll- n in der Friede^ n unterläßt die den bescheidensten enverkehrS gerech
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merke sich ein jeder, putzt die Schuh', erhält das Leder.
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Behördliche Anzeigen
A.
für
B.
Stämme
a)
b)
Kiefern
2769V
Hoppe.
dem
Bür»
Linde Fichte
, 40 ,38 138 „ 4 » 4 „26
1
Weißbinderarbetten, Schreinerarbeiten, Schlosferarbeiten, Installationsarbeiten, Elektrische Anlagen.
1
5
3
2
1
11
in Benutzung
Meter Platz
Mk. 50.-
Wieseck, den 17. April 1923.
Schomber, Bürgermeister. 2778V
„ Grubenholz Hainbuchen
Holzversteigerung
Aus dem v. Harnier'schen Wald werden versteigert:
Dienstag, den 24. und Donnerstag, den 26. April l. Fs.» jedesmal von vormittags 9 Uhr an nach Zusammenkunft auf der Strasse zwischen Häuserho und Wald.
Autzscheiter Am.: 55 Eichen: Nutz, knüppel Nm.: 12 Eichen: Scheiter Nm.: 363 1 Buchen, 17 Hainbuchen, 123,5 Eichen: Knüppel Nm.: 180Buchen,33Hainbuchen, 143 Eichen, 3 Akazien, 21,3 Fichten; Reisig Nm.: 699 Buchen und Hainbuchen, 374 Eichen, 12 Akazien, 2 Kiefern, 4 Lärchen, 293,5 Fichten: Stöcke Nmu 104,8 Buchen. 142,5 Eichen. 7 Lärchen, 66 Fichten.
Das Holz lagert etwa 1,5 Kilometer von der Bahnstation Häuserhof, Vorzugs- weise auf dem Abtrieb und kommt etwa die Halste davon an jedem Tage zur Versteigerung. 2772V
Bingenheim, den 17. April 1923. v. Harnier'sche Forstverwaltung.
M.Lh. Mühlstein, Gießen
Sackgrotzhdl.. SelterSweg 83, Tel. 2132.
8 2.
Das Standgeld betragt: für jeden Tag und jeden genommenen laufenden
Nntztzolzverkanf
Aus dem v. Harnier'schen Wald, etwa 1,5 km von der Bahnstation Häuserhof entfernt, sollen auf dem Submission Wege verkauft werden unter Zugrundelegung ähnlicher Bedingungen wie solche für den Holzverkauf aus dem Staatswalde im Wege des schriftlichen Angebots festgesetzt sind:
Stämme. Eiche: 4 St. I.Kl. - 8,55 Fstm., 4 St. II. Kl. — 4,92 Fstm., 24 St. III. Kl. — 22,36 Fstm., 126 St. IV. Kl. = 85,76 Fstm., 122 St. V. Kl. = 50,14 Fstm., 130 St. VI.ÄI. = 34,46 Fstm.: Hainbuche: 26 St. IV., V. und VI. Kl. — 5,47 Fstm: Dirke: 1 St. V. Kl. — 0,37 Fstm.; Kiefer: 4 St. II..III. und IV. Kl. = 4,10 Fstm.; Lärche: 2 St. IH.Kl.^3,36Fstm.,4St.VI.Kl.—3,73Fstm., 6 St. V. Kl. — 3,92 Fstm. : Fichte: 22 St. III Kl. = 31,80 Fstm., 76 St. IV. Kl. — 81,79 Fstm., 95 St. Vs-Kl. -- 66,10 Fstm., 164 ©L Vd-Kl. — 50,65 Fstm.
Die nach Klaffen und Holzarten abzugebenden Gebote mit der Aufschrift „Submission" sind bis zum 28. lfd. Mts. bei der unterzeichneten Stelle einzureichen. Auch beliebe man die Gebote auf das Fichtenstammholz im geschälten und un- geschälten Zustand abzugeben.Der Zuschlag bleibt für jede Klaffe, sofern verschiedene Klaffen nicht zusammengefatzt sind, Vorbehalten. Nähere Auskunft erteilt die unterfertigte Verwaltung und Förster Klos, Ober-Widdersheim, der auch das Holz, das mit Ninde gemessen ist, auf Verlangen vorz-igt. 2Z7OD
Bingenheim, den 17. April 1923. v. Harnier'sche Forstverwaltung.
Bedingungen können auf hiesiger gcrmelfterei eingesehen werden.
Die Angebote sind verschlossen bis zum Montag,den23. April,vormittags lOUhr, aus hiesiger Bürgermeisterei einzureichen.
Gietzener Strafkammer.
Giessen, 13. April 1923.
Der Maurer P. ÖL von Storndorf, Kreis Alsfeld, war im Januar l. Os. mit einem geladenen Karabiner im Revier der Oberförsterei Strebendorf von einem Förster betroften worden.
Bäüiger und besser wird der Mittagstisch, | wenn zuerst eine nahrhafte Suppe gereicht wird, denn flüssige Nahrung wird vollkommener ausgenutzt als feste. „Knorr Suppenwürfel“ geben, nur mit Wasser gekocht, schon in 20 Minuten eine kräftige, schmackhafte Suppe. .
Holzsnbmission.
Aus den Waldungen der Gemeinde Nonnenroth soll das nachstehend verzeichnete Holz im Submissionswege verkauft werden.
4.
5.
6.
5.
3.
4.
5 a- 5b» 3.
4.
5.
Das Holz ist gefällt und mit Rinde gemessen. Nähere Auskunft erteilt Forster Butteron-Röthges.
Die Angebote sind, getrennt nach Klassen und Sortiment, pro Festmeter bis zum 21. April 1923, nachmittags 2 Uhr, an die unterzeichnete Bürgermeisterei mit der Auf. schrift „Holzsubmission" einzureichen, wo alsdann die Eröffnung im Beisein der er- schienenen Bieter stattfindet, und die näheren Bedingungen bekanntgegeben werden.
Nonnenroth, den 17. April 1923. Hessische Bürgermeisterei Nonnenroth.
Bekanntmachung.
Es ist in letzter Zeit wiederholt beobachtet worden, dah in unserem Stromversorgungs- qebiet, sowohl im Stabt- wie im Ueberland- gebiet, Neuanlagen, Erweiterungen und Instandsetzungen an Hausinstallationen durch Unberechtigte vorgenommen wurden. Wir weisen daher ausdrücklich darauf hin, dah derartige Arbeiten nur durch uns bzw. die zugelassenen Installateure ausgeführt werden dürfen und dah insbesondere jede Neuanlage oder Erweiterung uns ordnungs- gemäh zu melden ist. Wir sehen uns ge. zwungen, nicht zuletzt aus Gründen der Feuersicherheit im Interesse der Abnehmer selbst, Anlagen, in denen wir Eingriffe Unberechtigter feststellen müssen, die Strom-- Versorgung zu entziehen.
Giehen, den 17. April 1923.
Direktion
der Elektrizitätswerke, Uebcrlanbanlogc und Straßenbahn der Stadt Giehen.
I. B.: Kuntzemüller. (2779B
= 3,29 Fstm. = 3,86 „ =22,13 „ = 16,75 „ =36,72 „ = 1.43 „
= 1,14 „
-- 5,17 w
— 0,23 „
= 0,38 „
= 0,52 „
— 2,53 w
-- 0,33 „
= 1,52 „
= 0,40 „
-- 4,25 „
4.
5.
1.
2.
3.
4.
5.
für den Berkaus von Marktgegenständen vom Wagen aus: für jeden Handwagen und jeden bespanntenWagen von wen iger als 2 Tleter Länge Mk. 100. -, für jeden bespannten Wagen von mehr als 2 Meter Länge Mk. 200.-.
8 8.
Diese Gebührenerhöhung tritt mit dem
Für das Verwiegen von Butter: für jedes halbe Kilo . . . Mk. 5.—
Für das Verwiegen von Kartoffeln, Obst und sonstigen Marktgegen- ständen:
a) für Kartoffeln in Mengen bis zu
10 Kilo......Mk. 5.-
sür jede weitere angefangene 5 Kilo
Mk. 5.-
b) für Obstund sonstige Marktgegenstände in Mengen bis zu 25 Kilo . Mk. 20 -
für jede weitere angefangene 10 Kilo
Mk. 10.-
Gebr.Berdux
Babnboiftrake 87. i7o*c
Seine Entschuldigung, dass er nur zwecks Vornahme von Schiessverfuchen in den Wald gegangen sei, fand bei Gericht feinen Glauben, zumal er erst nach dreimaligem Anruf des Försters die Waffe niederlegte. Das Gericht erachtete nach dem Verhalten des Angeklagten sowie der Beschaffenheit der Waffe als zweifelsfrei festgestellt, dass er im Begriff war, au wildern. Wegen schweren Jagdfrevels in einheitlichem Zusammen- tteffen mit einem Verbrechen gegen die DO. vom 13. Januar 1919 gegen Waffenbesitz, wurde auf eine Gesamtgefängnis strafe von vier Monaten und zwei Wochen, sowie Einziehung des Karabiners nebst Munition erkannt.
Freisprechung erzielte dir Geschäftsführerin M. K. des ftiefigen Pfandleihers K., die Berufung gegen ein Urteil deS Schöffengerichts Giessen verfocht, das wegen Hehlerei auf eine Geldstrafe erkannt hatte. 3m Gegensatz zu der Vorinstanz erachtete das Gericht nicht für hinreichend nachgewiesen, dah die Angeklagte beim Erwerb von zwei Damenhüten zum Preis von 200 Mark, die von der Verkäuferin in strafbarer Weise erlangt waren, den Umständen nach Verdacht bzw. der Rechtsmässigkeit des Besitzes der Deräusserin hegen musste, zumal nach Aussage der vernommenen Sachverständigen der niedrige Preis für getragene Damenhüte nichts Auffallen- des bot.
Der frühere Bergmann G. S. von Hülzweiler war mit zwei nicht ermittelten Arbeitslosen, die er angeblich im Wartesaal des Hauptbahnhofes in Frankfurt a. M. tennengelernt hatte, Ende Februar l. Zs. nach Dortelweil gefahren, angeblich in der Absicht, in Grosskarben einen früheren Kriegskameraden zu besuchen. 3n der Frühe des folgenden Tages erregten sie am Bahnhof durch ihre schwer bepackten Rucksäcke Aufsehen. Als ein Dahnbeamter sowie der Poli^eidiener feststellen wollte, was sich in den Rucksäcken befand, gingen die beiden Arbeitslosen flüchtig, während der Angellagte <3. festgenommen wurde. 3n fernem Gepäck fanden sich Fleischvorräte und Wäschestücke vor, die in der vorhergehenden Rocht m Grosskarben in verschiedenen Hofretten. zum Teils mittels Einbruchs gestohlen waren. Dos Schöffengericht Vilbel hatte S. als rückfälligen Dieb unter Versagung mildernder Umstände verurteilt. Die Strafkammer kam bezüglich der Strafhöhe — zwei Zähre Zuchthaus — zu demselben Ergebnis, jedoch aus dem Gesichtspunkt
MefflaDillat-EetilelserangJ
Donnerstag, den 19. April, von 10 Ubt ad, versteinere ich menen Aufgabe eines HauSbattes in meinem vause, Brauds gaffe 3: 1 Snion-Loia mtt 2 nesseln iGo- veline-Bezugf, 2 roettere SofaS, 1 Lekre- tär, 2 Trumcau-Svlenel. 2 gleichmautge, 3 weitere vrima vollständige Betten und einzelne Federbetten, 1 Kommode, 2Watck- ttsche, ovale, runde und viereckige fische, 25 Stühle, 1 Stenulator, 1 grmoniBr, 2 schöne Liegesessel, 1 vollstandtge Küche, 2 weitere Küchenschranke. 2 GlaSschrnnke, 2 Nachtschränkchen. 1 Nähtisch, 2 altere etn- tttrige Kleiderkchränke, 2 Karderobestnn der, 1 groncs Aktenregal, 1 Badewanne, 1 Zaumzeug, 1 Küchenherd. 2 Gasherde, 1 Kronleuchter, 1 kleinen Elsichrank, l Nähmaschine, 1 Notenständer, 2 Stehvulte, 1 Kinderwagen, 2 Kinderiaumüble, 3 Waschmaschinen. 3 Wrinamaschtnen, 3 schöne Bilder t Jagdstückes, 1 KoloffabHirschgemethe, 1 Schülerpult. 3 Waichgeftelle, Koffer, 1 Zither, viel Küchengerät, Glas, Porzellan, Honigtöpse. Aufstellsachen, neue und ge- brauchte Schuhe, vrima Kleider aller Art, 2,70 Me^er Anzugstofi, Damenhemden und -Beinkleider. 1 vandgrasmähmafchtne.
Bon 10 Uhr ab kleinere Soeben, um 2 Uhr wird daS Mobiliar auSgeboten. H. Benner 11., Auktionator u. Taxator.
MgeSM 000 Bnaoröellen.
Ium Ausbau von zwei Doppelwohn» Häusern sollen nachstehende Arbeiten auf Submissionswege vergeben werden:
Weickartshain nach § 84 des 'Betriebsräte- gesetzeS gab her SchlichtungSausschuss nicht statt.
Sitzung vom 13. April.
3n zwei Antragssachen gegen die Dau- geschäfte Fischer in Dudenheim, Bezirk Mainz, und Stamm in Bad-Rau heim erklärte der Schlichtungsausschuss, dah vor der Entlassung der Arbeitnehmer der Versuch der Ar- beitsstreckung hätte gemacht werden sollen und die Antragsteller daher wieder cinzustellen seien. Es wurde angenommen, dass es sich in diesen Fällen nicht um Erledigung von Bauten handelt, die einem dringenden Wohnbedürfnis hätten abhelfen sollen, so dah Arbeitsstreckung zulässig und zumutbar erschien.
3n Sachen des Der kehr sbundeS gegen die Vereinigung der Giessener Kohlenhändler schlug der Schlichtungsausschuh als Ausgleich für die in der Lohnregelung zurückgebliebene Gruppe der Arbeitnehmer mit Wirkung vorn 26. März 1923 einen Zuschlag von 10 Prozent vor, der auch für die Akkordsätze der Kohlen- arbeitet gelten soll.
Ebenfalls als Llusgleich wurde für die Gerbereien Loh und Decker in Giessen in der Antragssache des Zentralverbandes der Lederarbeiter der Spihenlohn mit Wirkung vom 19. März 1923 mit 1390 Mk. in Vorschlag gebracht.
3n der Lohnstreitsache des Textil- arbeiterverbandes Fulda gegen den Arbeitgeberverband für die Kreise A l s- f e 1 d und Lauterbach, Abteilung Textilindustrie in Alsfeld, Lauterbach und Schlitz, wurde durch Schiedsspruch den Parteien vorgeschlagen, die durch Vereinbarung vorn 27. Februar 1923 fest gelegten Löhne und Zuschläge auch über die Zeit des 15. März hinaus bis auf weiteres bestehen zu lassen. t w _
3n allen Sachen erhielten dre Parteien Er- llärungSfrist bis zum 18. April 1923, nachmittags 6 ^Zwei weitere Sachen wurden durch Verständigung erledigt.
Bekanntmachung.
Bett.: Aenderung der Ortssatzung über den Markttarif der Stadt Gießen vom 8. Februar 1921.
Auf Beschluß der Stadtoerordneten-Ver- sammlung vom 15. Februar 1923 nach Anhörung des Kreisausschusses und mit Ge- nehmigung des Hess. Ministeriums für Arbeit und Wirtschaft im Einvernehmen mit deck Ministerium des Innern vom 27. März 1923 zu Nr. M.A.W 8141 wird auf Grund des § 103 der hessischen Ausführungsverordnung zur Gewerbeordnung in Verbindung mit Art. 15 und 199 der Städteordnung die Ortssatzung über den Markttarif der Stadt Gießen vom 8. Februar 1921 hinsichtlich der Gebührensätze wie folgt geändert:
Bekanntmachung.
In unser Handelsregister Abt. B wurde । heute bei dem Spar- und Dorschuhverein, : Aktiengesellschaft, Großen-Linden eingetragen: Die Firma ist geändert in „Deutsche Levantebank, Akttengesellschaft", der Sitz ist nach Hamburg verlegt. Gegenstand des Unternehmens ist a) die unveränderte Fort- führung der seither unter der Firma Sparund Dorschußverein Akttengesellschaft zu Großen-Linden betriebenen auf die Anschaffung und Darleihung von Geld gerichteten Geschäfte (Aufnahme von Spar- einlagen, sonstigen Geldern, Verabreichung von Darlehen, Hypotheken, Uebernahme von Kaufschillingen, An- und Verkauf von Wechseln und Wertpapieren jeder Art, Förderung von Kredit und Erwerb); b) der Betrieb von Bank-Börsen und Kreditgeschäften aller Art. Das Grundkapital ist um 499 950 000 Mark erhöht und befragt nun 500 Millionen Mark. Ls ist zerlegt in 50 Vorzugs-Namenaktien mit einfachem Stimmrecht im Nominalbetrag von je 1000 Mk., 50950 Stammaktien im Nominalbetrag von 1000 .Mk., 10000 Stamm- aktien im Nominalbetrag von ie 5000 Mk., 9900 Stammaktien im Nominalbetrag von je 10000 Mk. und 3000 Stammaktien im Nominalbetrag von je 100000 Mk., die 499 950 000 Mk. Stammaktien lauten auf den Inhaber. Die Aktien werden zum Nominalbetrag ausgegeben Das gesetzliche Bezugsrecht der Aktionäre auf die neuen Stammaktien ist ausgeschlossen. Die in § 3 Iiff. 1 u. 2 genannten Aktien sind nur mit Zustimmung des Vorstandes der in § 1 genannten Filiale und der Mehrheit der im Aktienbuch eingetragenen Aktionäre übertragbar. Der Vorzug der in § 3 ge- nannten Vorzugs-Namenaktien besteht darin, daß auf die Inhaber-Stammaktien erst eine Dividende zur Verteilung gelangen darf, wenn auf die Vorzugs-Namenaktien mindestens 5°/0 Dividende verteilt sind. Nachdem dies geschehen ist, nehmen die Vorzugs- Namenaktien im übrigen auch an jeder Dividende teil, die auf die Inhaberaktien oder irgendeine später etwa zu bildende neue Akttengattuna verteilt wird. Fede Vorzugs-Namenaktie gewährt bei allen Angelegenheiten eine Stimme, eine Beschränkung dieses Stimmrechts durch Festsetzung eines Höchstbetrags ober von Abstufungen ist nicht zulässig. Die Durchführung der beschlossenen Erhöhung des Grundkapttals ist erfolgt. Die Satzungen sind am 24. Mürz geändert und neu, gefaßt.
Gießen, den 12. April 1923.
Hessisches Amtsgericht. [2751B
bet Hehlerei, im Rückfalle, die sie nach Lag« der Sache, ber Persönlichkeil des Angellaatea und den durchaus unglaubwürdigen Angaben, die grösstenteils direkt durch die Deweisaufnahnic widerlegt wurden, für erwiesen erachtete. Ausserdem wurden S. die bürgerlichen Gpvenrechte für fünf Jahre aberkannt.
Eine wettere Berufung eines Angellagten gegen ein UrtcU des Schöffengerichts Giessen wurde kostenfällig verworfen, da er trotz ordnungsmässiger Ladung nicht erschienen war und seitens der Staatsanwaltschaft die vorsorglich eingelegte Berufung zurückgenommen wurde.
vch-chr. hellgrauen Anzug, Sporchemb mit I weichem, rotgeftreiftem Kragen und gestricktem Selbstbinder. Die angebliche Ehefrau ist 22 Jahre alt, 1,68 Meter gross, schlank, blasses, eingefallenes Gesicht, dunkelblondes Haar. Pagenkopf, grauen Mantel, dunkelblaues Kleid und grosser brauner Hut. Das Ehepaar hatte sich in einem hiesigen Hotel einquartiert und ist, ohne die grosse Zeche zu bezahlen, mit de.' Bemerkung, sie wollten zum Radfahrerfest, abgereist. Sie hinterliessen einen braunen Handkoffer aus imitiertem Stoff.
Schlichtungsausschutz der Provinz Oberhessen.
Sitzung vom 12. April.
Den Angestelltengewerkschaften und den Ar- bettgebervereinigungen des Giessener Einzelhandels schlug der Schlichtungsausschuss durch Schiedsspruch vor, für den März die Taris- ge'haltssätze und Lehrlingsvergütungen um 10<V0 zu erhöhen, die Zulagen der verheirateten und alleinstehenden Angestellten aber mit den Februarsätzen bestehen zu lassen. Der Monatsgehalt des Angestellten über 28 Hahoe der untersten Klasse ohne Zulage kommt hiernach auf 201 300 Mark.
Die Rheinische Elektrizitäts- Aktiengesellschaft soll in ihren Baugebieten AlSfeld und Lauterbach vom 5. März 1923 an den Stundenlohn der Monteure über 24 Hahre von 1125 Mk. auf 130-0 Mk. und die übrigen Löhne in demselben Verhältnis erhöhen, die Auslösung der Verheirateten von 1400 Mk. je Kalendertag auf 1600 Mk. und die der Ledigen von 1050 Mk. auf 1200 Mk-
Arbeiter der Fabrik landwirtschaftlicher Maschinen Schiefer st ein in Lich erhoben (Sin- »egen Arbeitsstreckuna, die ohne Einhaltung kündigungsfrist gemäss § 12 Absatz 2 der Verordnung vom 12. Februar 1920 eingeführt morden war. Der Echlichtungsausschuss erllärte, dass die Lohnkürzung bei den Arbeitern, die nicht mtt der sofortigen Kürzung einverstanden waren, erst vom Ablauf der Ankündigunasfrist im Sinne der genannten Bestimmung zulässig ist.
3n diesen drei Sachen erhielten die Stteittelle Grklärungsfrist.
Dem Kündigungseinspruch eines Arbeiters der Eisensteingrube Luse und 2lsdorf bei
WtzkNslklWW
einer auswärtigen W-WrWM Donnerstag, den 19. April 1928, vormittags 10 und nachmittags 3 Uhr versteigere ich in meinem Lokale Tönges- gaffe 10, Frankfurt am Main, nachstehende Mode! und Geschirre: Komplettes Dor- und Rückbüfett» 7 Marmorttfche, 8 Holzttsche, zirka 20 Thonekfeffel, rot Mahagoni, zirka 38 Korbfeffel, Gondeln, zirka 4 KorbbSnke, Messingttfch, zirka 13 Kleiderstander.Blumenttschr 1 Wiener Kaffeemaschine, 3 Kaffeemaschinen, je 20 Liter, 1 Eismaschine, 1 Konservator; sämtliches Porzellan- und Glasgeschirr, wie: Tassen, Teller, Kuchenplatten, Kännchen, Kuchenteller, Wein-, Bier-, Likör- und Eisgläser, Servierbretter,- Küchenschrank, Tisch, Spülttsch, Wage mit Gewichten, Kaffeemühle, Nickelofen: Spiegel, Bilder, Vorhänge u. a. mehr.
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Vermischtes.
Schwerer Autounfall der Berliner Schupo.
Berlin, 17. April. Rach der ,D. Z." ereignete sich letzte Rächt ein schwerer Autounfall, wobei vier Schupobeamte erheblich verletzt wurden. Das Klebersallkommando der Polizeiabteilung Friedrichshain war kurz nach 2 ilbr alarmiert worden, um in einer Gastwirtschaft in der -Petersburger Strasse wegen einer blutigen Schlägerei einzuschreiten und entsandte sechs Beamte mit einem Lastauto an den Tatort. Auf dem Baltenplatz versagte die Steuerung. Das Auto, das in voller Fahrt Uxtr, kam auf dem regennassen Asphalt ins Gletten und der Führer verlor die Gewalt über das Fahrzeug, das plötzlich mit voller Wucht gegen einen Laternenpfahl sauste. Bei dem Zusammenprall wurde der Wagen erhebllch beschädigt und alle sechs Beamten auf das Strahenpfläster geschleu- dert. Während zwei mit geringfügigen Hautabschürfungen davonkamen, erlitten die anderen sehr erhebliche Verletzungen.______________________
Sänglinae mit tmnenünenber (Scwichtö' Annahme bedürfen vor allen Dingen Milch, Zucker und MalA zur Förderung deS Gedeihens und aut Hebung der Strafte. Die jungen Mütter wissen selbst, wie schwer eS ist. Zucker in genügender Vlenge und Milch in einwandfreier Qualiiät zu beschaffen, deshalb nehmen sie daS berührte 9iefile’d Kindermehl, da dieses neben feinstem Weiten- -wiebackvulver die vorder angegebenen Srährstoffe in sehr leichi verdaulicher ftorm enthüll. ES lit wohlschmeckend, nahrhaft, ergiebig und braucht nur mit Wasser gekocht au werden. Eine illustrierte Broschüre über die Psiege deS Kindes kostenlos erhältlich durch „Lmda"-Gesellschaft m.b.H., Abt. N2, Berlin W 57. 1516ss
Tage ihrer Verkündung in Kraft.
Gießen, den 16. April 1923. 2767B
Der Oberbürgermeister. I. D.: Klingspor.
Bekanntmachung.
Am Samstag, dem 21. April 1923, abends 8 Uhr, sollen auf dem Rathaus die nachstehend verzeichneten im Grundbuch der Gemarkung Laubach
1. Konrad Lauth in., Laubach
2. Wilhelm Koch II. Ehefrau Marie geb. Lauth in Friedberg
3. Paul Hermann Eheftau Anna Elisa- bett) geb. Lauth in Friedberg
4. Elisabeth Lauth in Laubach
5. Heinrich Lrmel Eheftau geb. Lauth in Laubach
6. Hermann Lauth Wwe. in Laubach zugeschriebenen Grundstücke, nämlich:^ 0^.°Flur Nr. Kulturart Gewann ^att’
1. 1 330 Hofreite Lb.Stabt 288
2. 1 3251 10 Miststätte 19
zur öffentlichen freiwilligen Versteigerung gebracht werden. 2754O
Hessisches Ortsgericht Laubach. Brehm, Ortsgerichtsvorsteher.
u'reuipla« S 0. /q
Abteilung Photo
Photograph


