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Erster Blatt
Ns. Jahrgang
Mittwoch, 9. Mai 1923
GietzenerAnzeiger
General-Anzeiger für Oberhefsen
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Unerhörte Urteile
Werden, 8. Mat. (WTD.) Die heutige Verhandlung begann gegen 9.15 Uhr vormittags. Sofort ergriff der Staatsanwalt das Wort und führte aus, in den Ereignissen vom 17. und 31. März sehe er den Beweis für das Bestehen eines vorbereiteten geheimen Komplotts und von Machenschaften gegen die Sicherheit der Be- satzungstruppen. Am 31. März sei außerdem eine Störung der öffentlichen Ordnung erfolgt. Alle Ereignisse vom 31. März hätten sich nach einem vorher genau vorbereiteten Plan abgespielt. Zu den einzelnen Angek.agtrn üi ergehend, hielt der Staatsanwalt es durch die Aussagen des französischen Soldaten für erwiesen, daß das Mitglied des Betriebsrats Müller um den bestehenden Plan gewußt habe, und danach habe er gehandelt. Auch stehe fest, daß er die Menge aufgereizt habe. Auch Groh habe von den Plänen vorher Kenntnis gehabt. Schräpler und Kuntz hätten den Befehl zum Heulen der Sirenen gegeben, aber in wessen Auftrag? Zn dem der verantwortlichen Direktoren und ihres Hauptes, Krupp. An ihrer Hand.klebe das Blut der toten Arbeiter und dcxs Blut der nrihhandelten ftxmzösffchen Soldaten.
Aach etwa halbstündiger Rede stellte der Staatsanwalt kurz vor 10 Uhr den bereits gemeldeten Antrag.
Aach dem Strafantrag des Staatsanwalts plädierte als erster Verteidiger Rechtsanwalt Dr. Wolff- Berlin für die Freisprechung aller Angeklagten. Um 11 Uhr trat eine Pause bis 2 Uhr nachmittags ein.
3n der Aachmittagssihung sprach zunächst der Genfer Rechtsanwalt Professor Moriaud:
Gr erklärt, dah er ein unbedingtes Vertrauen in das Gerechtigkeitsgefühl der französischen Offiziere sehe; er habe nur ars diesem Grunde die Verteidigung der Firma Krupp übernommen. Er müsse aber auch betonen, dah die Firma Krupp durch die Berufung eines Verteidigers, dessen grohe Sympathie für Frankreich bekannt sei, den Willen bekundet habe, dah ihre Verteidigung wirklich ohne Hah und Leid«rschaft geführt werde im Dienste der Wahrheit. Es sei übrigens eine grobe Täuschung, wenn man gegen die Firma Krupp einen politischen Tendenzprozeß führen wollte. Bei Krupp kenne man nur die Arbeit und den Willen zur Arbeit. Auch die Kundgebung vom 31. März könne man nur verstehen, wenn man auf die Wochen zurückblicke, die seit der Besetzung des Ruhrgebiets vergangen sind. Die Arbiter im ganzen Gebiet waren entschlossen, unter den Augen der französischen Soldaten nicht zu arbeiten. Die friedliche Ausübung des passiven Widerstandes hat seit Wochen stattgefunden, aber niemals hat die Militärbehörde Einspruch erhoben oder gar die Direktoren oder die Arbeiter gleichzeitig verhaftet. Der Verteidiger stellte sodann die Aussagen der Belastungszeugen denen der Entlastungszeugen gegenüber, um darzutun, dah die Arbeiter keine aggressiven Absichten hatten, sonst hätte der Betriebsrat nicht zwei Stunden mit dem französischen Offizier parlamentiert. Unter diesen Umständen sei es ganz unzulässig, eine Anklage auf Störung der öffentlichen Ordnung oder gar auf eine Verschwörung der Direktoren gegen die Sicher- h e i t der Besahunastruppen zu konstruieren. Der Verteidiger weist bann auf die besondere Stellung des Herrn Krupp von Dohlen im Kruppschen Unternehmen hin. Er habe nichts mit der Ausführung der Direktionsbeschlüsse zu tun und stehe dem ganzen Tatbestand fern.
„Die Freisprechung," so schloß der Verteidiger, „ist unvermeidlich; die Vernunft will sie, die Gerechtigkeit verlangt sie. Französische Offiziere können ihre Ohren weder der Stimme der Vernunft noch der Stimme der Gerechtigkeit verschließen. Ich hoibe das unerschütterliche Vertrauen, dah die französischen Richter die Gerechtigkeit über alles stellen, dah keine andere Macht sie beherrschen kann noch darf. Ihr gerechtes Urteil wird der Achtung begegnen, auf die sie berechtigten Anspruch haben."
Der Vertreter der Anklage erwiderte dem Verteidiger Dr. Wolf. Er bestreitet, dah der Aufsichtsrat bei Krupp sich auf eine administrative Konttolle beschränke und verwahrt sich gegen den Hinweis auf das Urteil, das vorigen Dienstag in Hattingen gefällt wurde. Auf der Hen- richshütte waren die französischen Soldaten nicht bedroht worden. Die Direktoren hätten sich sofort selbst zur Verfügung gestellt. Der Redner nimmt das Wort des Verteidigers auf, wonach es infolge des guten Einvernehmens bei Krupp selbst in den Jahren seit der Revvlutton keinen Streik gegeben habe; das beweise nur, dah bei Krupp die Arbeiter sich in Harmonie mit der Direktion befänden und deren Pläne ausführen. Das dürften die Richter als Franzosen nicht vergessen.
Aach mehr als zweistündiger Beratung wurde gegen 6 Uhr im Krupp-Prozeh das Urteil gefällt. Es erhielten: Krupp von Dohlen und Halbach 15 Jahre Gefängnis und 100 Millionen Mark Geldstrafe, Direktor Bruhn 10 Jahre Gefängnis und 100 Millionen Mark Geldstrafe, Direktor Hartwig 15 Jahre Gefängnis und 100 Millionen Mark Geldstrafe, Direktor Oesterlen 15 Jahre Gefängnis und 100 Millionen Mark Geldstrafe, Direktor Schüfe r 20 Jahre Gefängnis und 100 Millionen Mark Geldstrafe, Direktor Dauer 20 Jahre Gefängnis und 100 Millionen Mark Geldstrafe, Direktor
im Krupp-Prozetz. Schrepler 20 Jahre Gefängnis und 100 Millionen Mark Geldstrafe. Direktor K u n h 20 Jahre Gefängnis und 100 Millionen Mark Geldstrafe, Detriebsführer Groh 10 Jahre Gefängnis und 50 Millionen Mark Geldsttafe, Detriebsratsmit- glied Müller 6 Monate Gefängnis. Don den 23 Schuldfragen wurden 21 mit Ja beantwortet. Die Angeklagten sind sowohl eines K o l o 11 s als auch der Storung der öffentlichen Ordnung für schuldig befunden worden. Die Verurteilung erfolgte bei allen einsttmmig mit Ausnahme von Krupp und Direktor Druhn die mit drei gegen zwei Stimmen verurteilt wurden. Müller wurde von der Anklage des Komplotts mit drei gegen zwei Stimmen freigesprochen und nur wegen Störung der öffentlichen Ordnung verurteilt. Die Menge nahm das Urteil mit eisigem Schweigen auf.
Eine amtliche Erklärung der Reichsregierung.
Berlin, 8. Mai. (WTD.) Amtlich. Ein französisches Kriegsgericht verurteilte heute nachmittag in Werden (Ruhr), wo es nach Recht und Fr ie de n s ver tr a g nichts zu suchen hat, den Chef der Firma Krupp, Krupp von Bohlen-Halbach zu 15 Jahren Gefängnis und 100 Millionen Mark Geldstrafe, acht leitende Deamte der Kruppwerke zu Gefängnisstrafen zwischen 20 und 10 Jahren und je 100 Millionen Mark Geldstrafe und ein Detriebsratsmitglied zu sechs Monaten Gefängnis. In unerhörter Vertauschung der Rollen haben Der- brecheüber ihre eigenen Opfer zu Gericht gesessen und ein Urteil gesprochen, das die erste Untat durch eine zweite verdecken soll. Das Gericht, das kein Gericht ist, weil es keine Spur von Recht hat, auf deutschem Voden Recht zu sprechen, fällte ein Urteil, das kein Urteil ist, sondern eine reine Gewalttat. Richt die Mörder der 14 deutschen Arbeiter, die am Karsamstag dem französischen Militarismus zum Opfer fielen, hat die französische Militärjustiz verurteilt, sondern zehn ehrenhafte vaterlandsliebende deutsche Dürger, Männer, dte nicht einmal an der friedlichen Demonstration der Krupp- arbeiter gegen den militärischen Raubüberfall auf ihre Arbeitsstätten beteiligt waren, wurden mtt maßlosen Strafen belegt. Mtt einem Schrei des Entsetzens wird dieses Schreckensurteil in Deutschland ausgenommen. Mit einem Schrei der Empörung must es in der ganzen Welt, wo nicht das Gefühl für Menschlichkeit ausge- storben ist, zurückgewiesen werden. Aicht das Recht finden, gatt es hier für das französische Mttitärgericht, sondern sich in den Dienst machthungriger Gewaltpvlitiker stellen. Die französische Justiz hat sich damit unverhüttt zurDirnedes französischen Militarismus erniedrigt. Die Richter verurteilten sich selbst. Rie- mand wird ihnen den Platz an dem Pranger neiden, auf den sie sich selbst gestellt haben. Das Ruhrgebiet und das Rheinlarü) werden — des sind wir gewiß — auch diesem beispiellosen Terror ihrer Peiniger nicht erliegen, sondern in gleicher Treue und Opferwilligkeit, die bisher alle Schichten der Bevölkerung an den Tag gelegt haben, ausharren, bis Recht wieder Recht geworden i st.
Ein Telegramm des Reichspräsidenten.
'Berlin, 8. Mar (WD.) Der Reichspräsident hat an das Direktorium und den Detriebsrat der Kruppwerke in Essen folgendes Telegramm gerichtet: Aufs tiefste empört erhalte ich die Aachricht von dem Machtspruch des französischen Militarismus, der den Vorsitzenden des Aufsichtsrats und Mitglieder des Direktoriums wie des Detriebsrates der Kruppwerke zu unerhört schweien Freiheitsstrafen verurteilt hat. Dieser jeder Menschlichkeit Hohn sprechende Ge- waltaft wild überall, wo noch Gefühl für Recht und Gerechtigkeit besteht, mit Entrüstung u nd Verachtung ausgenommen werden und in der Geschichte der Völker als eines der häßlichen Bei- spiele rohester Unterbrücfung des Rechts durch brutale Gewalt weiterleben.
Revision vor dem Diisseldorser Kriegsgericht.
Werden, 8. Mai. (WTD.) Gleich nach De» endigung des Prozesses wurde den Angeklagten. die bei der Urteilsverkündigung nicht im Saale anwesend waren, durch die Verteidigung das Urteil zur Kenntnis gebracht. Sie alle haben es, wie wir hören, mit derselben Rahe und Würde entgegengenommen, die sie bis zur letzten Minute bei den Verhandlungen gezeigt hatten. Seitens der Verteidigung wird gegen das Urteil Revision angzmelbet werden, die wahrscheinlich am 18. Mai vor dem Kriegsgericht in Düsseldorf verhandelt wird.
Das wahre französische Gesicht.
Paris, 8. Mai. (Wolff.) Das „Echo de Paris" erwartet den baldigen Zusammenbruch des Deutschen Reiches. Das flüssige Vermögen des Deutschen Reiches sei nach dem Auslande verschoben worden. Damit sei es zu Ende. Damtt werde man niemals befahlt werden. Rur die deutsche Arbeit sei es, die das zerstörte Frankreich wieder aufbauen könne, und die den Schaden wieder gutmachen werde, den der Krieg in Frankreich angerichtet habe. Don der Frucht der deut
schen Arbeit nur werde Frankreich Ruhen ziehen können, wenn mit dem Zusammenbruch die gros> industriellen Organisationen, die gegen Frankreich alles auf rufen, was der Germanismus noch an lebenden Kräften besitze, zusammenbrächen. Damit Frankreich irgenb etwas erlange, sei es nötig, dah die Devölkerung des Ruhrgebietes und des linken Rheinusers durch den Verlaus der Ereignisse gezwungen werde, bei den Desahungs- behörden Garantien für die öffentliche Ordnung zu suchen. Wann werde sich die Krisis ereignen? Darüber will das „Echo de Paris" keine Voraussage machen. Es kommt dann zu folgendem Schlüsse: Im Ruhrgebiet und auf dem linken Rheinufer ist es nötig, daß wir uns darauf vvr- bereiten, aus der wirtschaftlichen Auflösung, die ohne Zweifel bevorsteht, Ruhen zu ziehen.
Der englische Schatzkanzler über das französische Vorgehen.
London, 8. Mai. (WTD) Reuter. Im Unterhause verlas Schahlanzler Daldwin die Erklärung über die deutsche Rote unl> sagte: Die britische Regierung war der Ansicht, daß es der natürlichste und beste Weg gewesen wäre, eine mit den Regierungen Frankreichs, Italiens und Belgiens vereinbarte Antwort auf die deutsche Rote abzusenden, um so mehr, als die Rote eine Antwort auf die von Lord Curzon öffentlich und amtlich gemachte Anregung war, und das hauptsächlich in Frage kommende Problem, das der Reparationen, ein Problem ist, an dem alle Alliierten, und nicht nur Frankreich und Belgien allein, in hohem Grade interessiert sind. Auch brauchte sich nach Ansicht der britischen Regierung feine unüberwindliche Schwierigkeit zu ergeben bei der Auf- sehung einer Kollektivantwort unter dem Vorbehalt, daß die französische und die belgische Regierung die aus der Besetzung deutschen Gebiets durch ihre militärischen Streitkräfte sich ergebenden Fragen besonders behandetten; falls sie es wünschten. Die britische Regierung hatte Grund zu der Annahme, daß diese Auffassung von einigen ihrer Alliierten geteilt würde und war vollkommen bereit, dahingehende Vorschläge zu machen, nachdem sie schon ihre allgemeinen Ansichten den alliterten Regierungen mitgeteilt hatte, als sie offiziell davon in Kenntnis gesetzt wurde, daß die französische und belgische Regierung schon für sich allein eine gemeinsame Antwort aufgesetzt hätten, deren Text der britischen Regierung am Samstagnachmittag mit der Bemerkung mitgeteilt wurde, daß sie binnen 24 Stunden den deutschen Botschaftern in Paris und Brüssel überreicht werden würde. Die britische Regierung bedauert, was ihr an diesem Schritt als unnötige Ueberstürzung erscheint und als der Verlust einer Gelegenheit, die sich nach ihrer Ansicht bot, durch eine gemeinsame Kundgebung erneut die Solidarität der Entente der Alliierten zu bezeugen.
Eine Aussprache schloß sich an die Erklärung nicht an.
London, 8. Mai. Baldwin sagte in feiner Rede im Unterhause noch, die britische Regierung fühlt sich indessen nicht von der Pflicht entbunden, ihre Ansichten in der Beantwortung der deutschen Rote festzustellen. Sie beabsichtigt, dies mit dem geringstmöglichen Aufschub zu tun. Es besteht Grund Zu der Annahme, daß die italienische Regierung, deren Haltung sich in allgemeiner Uebereinstimmung mit derjenigen der britischen Regierung fcfinbt. einähnlichesVorgehen erregt. Sobald die britische Antwort der deutschen Regierung mitgeteilt sein wird, wird sie veröffentlicht werden.
Im Oberhause hat Lord Curzon eine identische Erklärung abgegeben.
Das englische Kvnigspaar in Rom.
Rom, 8. Mai. (Wolff.) Das englische Königspaar ist heute nachmittag hier ein» getroffen und wurde von dem italienischen Kö- nigSpaar, dem Kronprinzen und Mussolini empfangen. Eine riesige Menschenmenge bereitete ihnen eine begeisterte Kundgebung.
Die Taten der Roheit.
Köln, 8. Mai. (WTB.) Die Franzosen verbreiten in Bonn einen Aufruf, durch den insbesondere die rheinische Arbeiterschaft gegen die Berliner Regierung aufgeheyt werden soll.
Die Verfolgung der Eisenbahner in der französisch-belgischen Zone nimmt einen gewaltigen Umfang an. Seit dem 5. Mai schweben die Ausweisungen von 180 Familien ins Euskirchen, 178 Familien in Düren und 180 in Bonn.
In Jülich wurde gestern eine Bekanntmachung der Belgier angeschlagen, der zufolge Einwohner, welche eine der Staatseisenbahn gehörende Wohnung innehaben, ihre Wohnungen zu räumen haben, falls sie nicht sofort die Arbeit wieder aufnehmen.
In Bonn verhafteten die Franzosen mehrere Möbelhändler, um von ihnen die Lieferung von Möbeln für 480 französische Eisen- bahnerfamilien zu erpressen. Da die Händler die Lieferung ablehnten, wurde dem Oberbürgermeister ein Befehl zugestellt, in dem die Ausweisung von 180 Donner Familien, mcift pensionierte D.-amte und Offiziere, a n - gedroht wurde. Gleichzeitig wurde auch mtt ter D.s tzung ihrer Wo'nungen ke^on en. Die Familien erhielten nur vier Stunden Frht und durften nur das Nötigste an Kleidung und Wäsche einpacken. Alles andere mußten sie unter Bewachung französischer Kommandos, die die Bajonette aufgepflanzt hatten, zurücklassen. Die Ver
triebenen sind einstweilen in Hotels und Schulen notdürftig untergebracht.
In Guski r chen erhielten 60 bis 100 Eisenbahner den Befehl, sich mit ihren Familien auf dem Bahnhof einzufinden, um ins unbesetzte Gebiet abgeschoben zu werden.
Der Landrat von Wipperfürth, Wessel, wurde zu einem Monat Gefängnis unö fünf Millionen Mark Geldsttafe verurteilt.
In Werne wurde am 7. Mai der Schuldiener E h r h v f f beim Überschreiten der Em- schertalbahn von einem französischen Posten durch Kopfschuß getötet.
Urteile des Mainzer Kriegsgerichts.
Mainz, 8. Mai. (Wolff.) Vom französischen Kriegsgericht wurden 16 Eisenbahnarbeiter, Deamte und Ge- werkschaftsangestellte, darunter auch der stell- verttetende Präsident der Reichsbankdirektivn Mainz, Hummel, zu Gefängnisstrafen von drei Monaten bis zu 10 Jahren und größeren Geldstrafen verurteilt. Die Anklage lautete auf Spionage und Stteikvergehen. Die Verhandlungen erfolgten unter Ausschluß der Oeffentlichkeit. Als Verteidiger war nur der von den Franzosen bestellte Leclerq zugelassen.
Das Scheitern des Abtransports der Kohlen.
Essen, 8. Mai. (WTD.) Da die bisher von französischer Seite Lurchgeführten Maßnahmen zum Abtransport der auf den Halder« liegenden Koks- und Kohlenmengen nicht den gewünschten Erfolg erzielt haben, wurden in den letzten Tagen in Ausführung der Verordnung Rr. 35 an mehreren Stellen des Einbruchsgebiets Eisenbahnanlagen, insbesondere Dahn- sttecken der Anschlußgleise, militärisch beseht. Die allgemeine Beschlagnahme der aufgestapelten Bestände an Koks und deren Rebenprodukten zugunsten der Besatzungsmächte hat in Verbindung mit der Besetzung der Bahnanlagen eine Steigerung der widerrechtlichen und willkürlichen Ausfuhr nicht herbeigeführt. Die Verordnung Rr. 35 und die Ausführung dieser Verordnung bedeutet daher wie alle früheren Verordnungen nichts anderes als eine unsinnige militärische Ma ßn a hrne.
Warnung vor den Franzosenzügen.
fpd. Frankfurt a. M., 8. Mai. Der Polizeipräsident warnt dringend vor den von Griesheim aus von Franzosen geführten Eisenbahnzügen und gibt heute öffentlich bekannt, daß alle deuffchen Staatsangehörigen, die diese Züge benutzen, beim Betreten des unbesetzten Gebietes in Zukunft fest genommen und ihre Ramen in der Presse veröffentlicht werden.
Aus dem Memelgebiet.
Memel, 8. Mai. (WTB.) Gestern ward« in Anwesenheit des litauischen Ministerpräsidenten Galvanauskas in der Präfektur die Unabhängigkeit des Memelgebietes feierlich verkündet. Ramens der deutschsprechen- den Bevölkerung des Memelgebiets gab Handelskammerpräsident Kraus eine Erklärung ab, in der er ausführte, daß durch das Versailler Diktat das Memelgebiet ohne jede Berücksichtigung des Vollswillens von seinem Daterlande abgetrennt werde und jeder Einspruch gegen dieses Unrecht verworfen worden sei. Die Memeler wollten loyale Staatsbürger sein und sich der Arbeit am Wiederaufbau des Gesamtstaates unterziehen; sie verlangten aber, daß ihre natürlichen Rechte auf Sprache und Kultur berücksichtigt würden und sie nicht nur in Worten, sondern auch in der Tat als gleichberechttgt angesehen würden.
Aus dem Reiche.
Deamtenfragen im Haushaltsausfchuß deS Reichstags.
Berlin, 8. Mai. (Wolff.) Im Haus- haltSausschuhdesReichstags wurde ein Anttag Schmidt-Stettin (deutschnational) angenommen, die Reichsregierung zu ersuchen, dem HaushaltSausschuß eine Rachweisung vvrzulegen, welche Reichsbeamten und in welchen Gesellschaften Reichsbeamte als AufsichtSratSmitglieder tätig sind. Auch ein Anttag Schuktz-Brvmberg (deutsch- national) wurde angenommen, die Reichsregierung um eine Nachprüfung zu ersuchen, ob und welche in den verschiedenen Ministerien und Verwaltungen bearbeiteten und die gleiche Materie betteffenden Angelegenheiten zur Verbilligung der Verwaltung in einem Ministerium vereinigt werden können. Gemäß einem Anttage Schmidt-Stettin (deutschnatio- nal) wurde alsdann die Reichsregierung ersucht, den Ausgleich der Beförderungsverhält- nisse usw. der Reichsbeamten eines Ressorts in den einzelnen Ländern durch Ueberführung überzähliger Beamter oder durch vorübergehende Ueberttagung von Beamtenstellen nach solchen Ländern, in denen Mangel oder schlechte Beförderung oder Anstellung herrscht, unter Rücksichtnahme auf die Staatsverträge herbeizuführen. Angenommen wurden weiter vermiedene Entschließungen des Abg. Stück- len (Soz.). So wurde die Regierung ersucht, für möglichst gleichmäßige Beförderungsverhältnisse in allen Reichsressorts zu sorgen. Auf die Einschränkung der Versetzungen und


