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Behördliche Anzeigen

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Finanzamt Grünberg. Klingelhöffer. Regierungsrat.

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fn jeder gewünschten Ausstattung stilrein und preiswert die Brübliche Ünlv.-Drnckerel, R. Lange.

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verpachtet.

©leben, 6. Februar 1923.

Der Markvorstand: Trautwein, Geh. Forstrat.

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(gesprengt) inWag- gonladungensrachi. günstig ab Dill' Rationen sofort lie­ferbar. Schr. Ana- u. 0858 a. d. G. Anz.

Bekanntmachung.

Del der am 25. Januar 1923 vor- Senommenen Verlosung der am 15. Mal 923 zur Rückzahlung kommenden Schuldverschreibungen der Auleben der Stadt ®leben von den Jahren 1896 und 1897 sind folgende Stücke gezogen EDorben:

Angenehm im Tragen Bequem für die Reise Keine Dauerware Kditkühlend wie öunmikriMen Elegant aleidileinenwäsdie Vorialiwrilbilliaefolsdtoe feine WaxhuPtönkosti»

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Stoffwäschefabrik Leipzig-Plagwitz tW?u<»oi,eilen werdonangewiesen

Zagdverpachtung.

Freitag, den 23. d. M., nachm. um 2 Llhr, soll In der Wohnung des unter­zeichneten Jagdvorstehers die Gemeinde- und Jnteresientenjagd in der Gemarkung Hastenhausen öffentlich meistbietend auf 9 Jahre verpachtet werden. 958D

Hastenhausen, den 5. Februar 1923.

Drettstadt, Jagdvorsteher.

Landwirtschaft.

Die Hauptkörungen tat Jahre 1922.

Dom Kreisamt ©leben wird unS über

Hauptlö rangen Im Jahre 1922 im Kreise

Nur etfrr »BOerflnro M»,

Schlichtungsausschutz der Provinz Oberhessen.

Verhandlung vom 2. Februar.

Dem ZeMralverband der Bäcker und den Däckerlmrungen Gießen und Dad-Rauhelm schlug 6er Schlichtungsausschub folgerrde Mindestwvchen-

Zagdverpachtung.

Montag, 12. L MtS., nachmittags 3 Uhr, wird in der Dinaelschen Wirt­schaft zu Grüningen die Waldjagd der

Jucker-Ausgabe.

Der Haushaltszucker für Januar 1923 wird, soweit derselbe eingetroffen ist, durch die Kleinhandelsgeschäfte und den Kon- jumverein in der Zeit vom 818. Februar 1923 ausgegeben. Auf die Marke entfallen 2 Pfund. Preis für gemahlenen und Kri­stallzucker 410 Mk., für Griebraffinade 420 Mk., für Würfelzucker 440 Mk. für das Pfund. Diese Preise sind Höchstpreise im Sinne des Gesetzes. Richt rechtzeitig ab» geholter Zucker verfällt.

Vorbestellung für Februar 1923.

Die Destellmarken A für Februar 1923 sind bis spätestens Montag, den 12. Fe­bruar 1923 bei demjenigen Geschäft ab­zugeben, von welchem der Zucker bezogen werden soll.

Die Geschäfte haben diese Marken zu 100 gebündelt biS zum 13. d. Mts. reft- losmit Bestellschein Zimmer4 einzureichen. Sonderausgabe von Zucker an Säug­linge, stillende Mütter und Kinder biS zu 2 Jahren.

Bezugsberechtigte erhalten vom städti­schen Lebensmittelamt besondere Bezugs­scheine, die in der Zeit vom 8. bis einschl. 13. Februar 1923 Zimmer 6 gegen Dor» läge des Milchausweises in Empfang ge­nommen werden können. Auf den Kopf entfallen 4 Pfund zum Preise von 230 Mk. für das Pfund.

Ausgabetag und Geschäfte werden noch bekannt gegeben. 6758

Gieben, den 7. Februar 1923.

Der Oberbürgermeister (LebenSmittelamt).

Meys froffkragen mit- WäJihestofT überzogen wieder lieferbar

Gasthaus Boller

Donnerstag, den 8. Februar

Metzelsuppe verbunden m. zeitgemaker Abendunierhal- hing. Milwirkende: Herr Bich. Hellborn tun.

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Samstag, 10. $eör., 11M norm.

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ist für Sie und Ihre Kinder bei Störungen der Verdauung, bei Schwache und ApoetitioslgkeB die richtige Kost.

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Frühjahrstanzkurse beginnen am Donnerstag, 15.Februar, abends 8 Uhr. Gejl. Anmeldungen wer­den jederzeit entgegengenommen. Privat­unterricht zu jeder Tageszeit.

Tanz- Lehr- Institut Straße 21 Th. Bäulke Lich.Str.

Markwaldgenostenschaft Grüningen-Dorf- Güll auf die Dauer von 6 Jahren toeiter- 976V

lit V Ar. 41, 62, 83, 146

6, 27, 107 179,231,264, 268,

vom 1897er Anlehen: ------ icx) Mk.

Aus dem Amtsverkündigungsblalt.

Das AmtSverkündigunasblatt Ur. 11 vom 6. Februar enthält: Gebühren oer -Schornsteinfeger. Verordnung über auberotdent- Ache Mabnaymen gegen Wohnungsmangel. Laufende Teuerungszuschüsse. Abänderung des -Hundesteuergesetzes. Einstellung und Drichäf- ligung ausländischer Arbeiter. Errichtung einer Tapezierer- und Sattlerzwangsinnung für die «Stadt und den Kreis (Sieben. Maul- und Klauenseuche. Ab- und Ausästen der an den Kreisstvahen siebenden Obstbäume. Gntwäs- 1eriing der Grundstücke in der Gemeinde Annerod. Dienstnachrichten.

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Holzverfteigernng

Die Fürstliche Solmsische Oberförsterei Hohensolms versteigert am DienStag, dem 13. Februar, im Distritt Wtndelbach: Nutzholz; Stammholz Hainbuchen 5 St. mit 0,80 Festmeter, Birken 15 St. mit 2,23 Festmeter, Fichten 6 St. mit 1,86 Festmeter, Kiefern 2 St. mit 0,61 Fest­meter. , ,

Brennholz: Buchen u. Heinbuchen 220 Rm. Scheit- und Prügelholz, 30,30 Hdt. Wellen und 165 Am. Reisigholz, Eichen 57 Rm. Prügelholz, 1,90 Hdt Wellen und 160 Am. Reisigholz, Erlen 4 Rm. Prügelholz, Radelholz 5 Rm.Prügelholz.

Zahlungsbedingungen: 50 Proz. bei der Versteigerung oder innerhab 6 Tagen, Rest bis zum 1. Mal d. Js

Zusammenkunft: 10 Uhr auf der Landstrahe b. Eingang in die Windelbach. Hohensolms, den 2. Februar 1623.

Forstlich Solmsische Dberförsterei Kuntz e. I957V

Zagdverpachtung.

Die Jagd der Gemarkung Grüningen, bestehend aus 519 ha Feld und 6 ha Woldjagd, wird Montag, den 12. Fe­bruar 1923, nachmittags 2 Ahr, im Rathaus auf weitere 6 Jahre öffentlich verpachtet.

Grüningen, den 5. Februar 1923.

Hessische Bürgermeisterei.

Dingel.967V

Nutz- und Vrennholzversteigenmg.

Versteigert werden Dienstag, den 13.

l. Mts. aus den Domanialwalddistrtkten Brauhof 2, Beunde 33, Häusterborn 36 und 37, Rückars 41 und Brauhofsberg 43 der Forstwartei Baumgarten. Stämme, Schnittholz: Siche 2. Kl. 1 St. 0,98 Fm., 3. Kl. 16 St. = 12.54 Fm, 4. Kl. 14 St. = 8,62 Fm.; Buche 2. Kl. 1 St. = 0,935m; Kiefer 2. Kl. 1 St. 1,06 Fm. Sonstiges Stammholz: Eiche 2. Kl. 1 St 0,57 Fm, 3 Kl. 5 St 3,24 Fm., 4. Kl. 29 St. = 16,81 Fm., 5. Kl. 8 St. = 3,21 Fm., 6. Kl.

3 St. 0,79 Fm.: Esche 4. Kl. 3 St. = 2,23 Fm., 5. Kl. 4 St. = 2,14 Fm.. 6. Kl 17 St. = 3.97 Fm.; Buche 4. Kl. 6 6t. --- 4,00 Fm.; Fichte5a 1 St. = 0,62 Fm. Autz- scheiter: Eiche 5,6 Rm. (1,25 Mtr. lang): Dutzknüppel: Lärche 3,3 Rm. (3 Mtr. lg.); Rutzretstg: Esche 43 Rm.; ferner (Brenn- schetter: Rm.: Buche 2. Kl 0,7, Siche 2. Kl. 8,4, Kiefer 1. Kl. 3.8, Fichte 2. Kl. 10.00. Knüppel Rm.: Buche 2. Kl. 1, Siche 2. Kl. 7.6. Esche 1. Kl. 3.8. Fichte 1 Kl. 1.2. 2. Kl. 8,3; Reisigwellen: Eiche 620 (350 Stamm­reisig im Seepsuhl), Esche 140. Fichte 1750, Lärche 50; fr.: Reisig Rm.: Buche 48, Eiche 88, Kiefer 3; Stocke: Fichte 43 Rm., Lärche 2,2 Rm.

Beginn der Versteigerung vormittags 9 Uhr im Distrikt Beunde, oberhalb des Forsthauses Baumgarten. Es wird nur das Ruhholz in der Beunde vorgezeigt. Das Brennholz ist vorher anzusehen; die blau unterstrichenen Aummern werden nicht versteigert. 977D

Gieben, den 6. Februar 1923.

Oberförsterei Schiffenberg. Trautwein.

15. Mai 1923 auf.

Don den in früheren Jahren au«* gelosten Schuldverschreibungen sind -7,0ch nicht zur Rückzahlung vorgelegt wor- Len: Lit. Q Rr. 66. 92 und "5; L't. d Rr. 124; Lit. U Rr. 28; Lit V Rr. 71: Lit. W Rr 62; Lit. X Rr. 60, 213 und 341.

Gieben, den 29. Januar 1923. [954B

Der Oberbürgermeister. Keller.

Bekanntmachung.

In unser Genoffenschaftsregister wurde heute bezüglich der Landwirtschaftlichen Bezugs- und Absahgenoffenschaft, ein­getragenen Genoffenschaft mit beschränkter Haftpflicht, Watzenborn-Steinberg einge­tragen: Die Satzung ist bezüglich der §§ 14, 37 und 30 geändert Die Haft­summe ist auf 2000 Mark erhöht.

Sieben, den 31. Januar 1923.

Hessisches Amtsgericht [931B

Gießen mitgeteilt:

Die Haltung der Faseltiere war in den meisten Gemeinden ein« befriedigende bis gute zu nennen, wenn auch öfters ein Rückgang gegenüber den Ergebnissen des Jahres 1921 be­obachtet wurde. Als Ursache dieses Rückganges kommt in erster Linie die mit der fortschreitenden Teuerung nicht Schritt haltende Entschädigung der Faselhalter in Frage. Auch mangelhaftes Interesse seitens der Gemeindeverwaltungen war schuld an schlechter Fasel Haltung.

Als ausgezeichnet gut konnte bezeichnet werden die ^aselhaltung In Lang-Göns (Wärter Joh. Hch. Veite). Recht g it war die Hal­tung in Staufenberg (Wärter Ludwig Benz-

3. Es wirb erwartet, bafi zum 15. Februar 50 Prozent des Januargehalts als Abschlag auf bas Februargehalt gezahlt werben. 4. Als Auf- wandSentschäbigung der Lehrlinge empftehlt der Schlichtunasausschuh folgende Monatssätze: 1. Lehrjahr 2100 Mk.. rm 2. Lehrjahr 3800 Mk. und im 3. Lährjabr 5000 Mk. 5. Die weiblichen Angestellten erhalten 90 Prozent der Gehalts­sätze der männlichen Angestellten. Die Antrag­steller erkannten bei Schiedsspruch an. Der Ar­beitgeberverband erhielt 3 Tage Grklärungsfrist

In der Einspruchssache eines Arbeiters der Eisenwerke Hirzenhain wegen fristloser Entlassung hatte der Schlichtung saus schuß das Verfahren ge­mäß, § 86 Absatz 2 des BetriebsraGesetzes zur Herbeiführung etnet gerichtlichen Entscheidung über die Berechtigung dec fristlosen Entlassung ausgesetzt. Rachdem bas Gericht nun die Be­rechtigung der fristlosen Entlassung verneint hat und dieses Urteil rechtskräftig geworden ist, er-

Kirche und Schule.

Erledigte Schulstellen. Erledigt fftad eine Lehrerstelle für einen evangelischen Lehrer an der Volksschule zu Harbach (Kreis Dieben), Dienstwohnung ist vorhanden; eine Leh­rerstelle für einen evangelischen Lehrer an der Volksschule zu Weinolsheim (Kr. Oppen- beim), Dienstwohnung für einen verheirateten Lehrer ist vorhanden: eine mit einem evangeli- Ichen Lehrer oder einem sreiprotestantischen Leh­rer zu beletzende Lehrerstelle an der Volksschule nu Wonsheim (Kreis Alzey), Dienstwohnung ist vorhanden; eine Lehrerinstelle für eine evan- aellsche Lehrerin an der Volksschule zu D i e tz e n - bach (Kreis Offenbach): eine Lehrerinstelle für <tne katholische Lehrerin an der Volksschule zu Ockstadt (Kreis Friedberg). Eine Wohnung für «ine Lehrerin kann so bald nicht beschafft werden; «ine Lehrerinstelle für eine evangelische Lehrerin an der Volksschule zu Spiesheim (Kreis Oppenheim), Wohnung für eine Lehrerin kann 1>eschasst werden.

löhne vor die vom 5. Februar 1923 an gelten sollen: Schieber 23 000 Mk (statt bisher, feit dem 15. Januar 1923, 14 000 Mk.), Teigmacher 21 000 Mk. (13 400) und Letztgehilsen 19 000 Wt. (12 400). Für Kost und Wohnung sollen wöchentlich 10 500 Mk. (6700) abgezogen werden können. Für Dad- Rauhenn ist der Schiedsspruch auf Grund des Tarifvertrags bindend. Die ©iebener Innung erkannte ihn an. Der Zentralverband, der Bäcker erhielt 3 Tage Erklärungsfrist.

3n der Antragssache der AngrsteNtenverbände gegen den Arbeit e'-.rvrrbnnd sür Handel und Ge­werbe in (Sieben wegen Regelung der Januar­vergütungen der kaufmännischen Angestellten ging folgender Schiedsspruch: 1. Als Januar­gehälter der männlichen kaufmännischen Ange­stellten der Mitglieder des Arbeitgeberverbandes für Handel und Gewerbe gelten die Gehaltssätze, für den Januar 1923 festgesetzt sind, abzüglich 5 die zwischen den Angestelltenverbänden und dem Arbeitgeberverband für Lahngau und Oberhessen Pnn., mindestens aber die Sätze des Kleinhandels, wo diese näher als 5 Proz. an die Jndustriesätze herankommen sollten. 2. Die Verheirateten und die ledigen aHetnigen Ernährer erhalten 6000 Mk. Zulage: bi alleinstehenden Ledigen und die Aus­wärtigen, die nicht bei ichren Angehörrgen wohnen und essen können, erfjalten 3000 Mk Zulage.

Lichtspielhaus 4

_____Bahnhofstraße 34 l«"o Eg

Heute letaler Tag:

Die Geliebte des Königs.«

Bekanntmachung.

Bei der am 25. d. M. vorgenommenen planmäbigen Verlosung der am 1. Mat 1923 zur Rückzahlung kommenden Schuldner' schreibungen des Anlehens der Stadt Glesien vom Jahre 1903 wurden folgende Stücke zur Rückzahlung bestimmt:

Reihe III Rr. 33, 97, 114, 132, 136, 195, 219, 224 zu 2000 Mark.

Reihe lll Rr. 413, 472, 500, 553, 609, 645, 699, 707 zu 1000 Mark.

Reihe III Rr. 887, 920, 933, 940, 1028, 1031 1123, 1180, 1193 zu 500 Mark.

Reihe III Rr. 1294, 1367, 1394, 1415, 1430, 1449 zu 200 Mark.

Reihe lll Rr. 1585, 1591, 1671 zu 100 Mark.

Es wird dies unter dem Anfügen zur Kenntnis der Besitzer der Schuldoerlchrev bunaen gebracht, dasi die Einlösung der ge­logenen Stücke bei der Stadtkasse Giesien, bet der Mitteldeutschen Ereditbank in Frank­furt a M und Berlin und bet der Dresdner Bank in Frankfurt a. M. und Berlin er­folgen kann, sowie dasi die Verzinsung am 1. Mai 1923 aushört

Don den in früheren Jahren ausge. losten Schuldverschreibungen sind noch nicht zur Rückzahlung vorgelegt worden:

Reihe III Nr. 23, 77, 82, 203 und 223 3u 2000 Mark; Nr. 421, 479, 600, 647, 711 und 730 zu 1000 Mark; Nr. 819, 891 und 926 zu 500 Mark; Nr. 1452 und 1454 zu 200 Mark; Nr. 1695 zu 100 Mark.

(Sieben, den 29. Januar 1923. 9538

Der Oberbürgermeister: Keller.

Bullenverkauf.

Die Gemeinde Grüningen beabsichtigt einen jungen fetten Dullen zu verkaufen. Angebote können pro Zentner Lebend­gewicht bis zum Mittwoch, den 14. Fe­bruar 1923, nachmittags 2 Uhr, bei der unterzeichneten Bürgermeisterei eingereicht werden, woselbst die Bedingungen ein- aeteben werden können.

Grüningen, den 5. Februar 1923.

Hessische Bürgermeister«.

Dingel. 968V

klärte der SchkichtungSauSschusi gemöb tz87 beS DetriebsrätegesetzeS die Eisenwerke Urzenhata für verpflichtet, den Arbeiter weiter zu be­schäftigen oder ihm 9000 Mk. Entschädigung zu zahlen.

Verhandlung front 6. Februar.

Den Antrag des Gewerkschaftsbundes der Angestellten auf Einführung des Tarifvertrages der Mitteldeutschen Draunkohlenbergbaubetriebe bei der Gewerkschaft Friedrich, dem Salzhäuser Bergwerk und der Grube Jägerthal bei Alsfeld an Stelle der bisherigen Entlohnung bei Ange­stellten nach dem Siebener Jndustrietarif und dem oberhessischen Werkmeistertarif lehnte der Schlich- tungsausschub ab.

Dem Künbigungseinspruch einer Arbeiterin der Gummiwarenfabrik Poppe & So. nach § 84 Absatz 1 Ziffer 4 des Detriebsrätegesehes gab er statt.

In der Antragssache dreier Maurer der vereinigten Daugeschäfte Hofmanst, Hartmann u. Steuernagel in Dab-Rauhetm wegen Wiederein- stellung vereinbarten die Parteien die Wiederein­stellung und eine Entschäbigung.

Bekanntmachung.

Durch den am 31. Januar 1923 rechts­kräftig gewordenen Strafbescheid des unterzeichneten Finanzamts von 8. Ja­nuar 1923 ist gegen den Landwirt August Theist zu Stockhausen wegen beabsichtigter Hinterziehung von Einkommensteuer für 921 Rj. auf Grund deS § 53 des Ein­kommensteuergesetzes vom 29. März 1920 in Verbindung mit § 362 der Reichs­abgabenordnung auf eine

Geldstrafe von 25 000 Mark erkannt worden.

Auberdem ist angeordnet worden, dasi die Bestrafung auf Kosten deS Bestraften öffentlich bekanntgemacht wird.

Grünberg (Heffen), den 2. Februar 1923.

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23, 28, 64, 141. 154,158,187,286.

324,539,579,583.

650, 688

23, 27, 58, 139, 151,239,259,276, 353.397,398,445, 518. 624, 664

11, 38, 45, 154, 176, 197

14,43,50,63,136, 183, 325. 366,402 Z 49, 95, 122

Die Einlösung der Schuldverschrei­bungen kann bei der Stadtkaffe Gieben, lei der Mitteldeutschen Eredttbank und bei der Dresdner Bank zu Frankfutt a. 1 erfolgen Die Verzinsung hott am

ler). LtrngSdott, Leihgestern, Lollar (TMrter Hch, Schupp), Hungen (Halter Ferdinand Karn- m e r) Bellersheim, Gieben. Ober-Hörgern. sowie die Zregenbockhaltung in Hausen (Haller Ludwig Zart); gut in Alt^ch, Allendors (L<rhn), Anne­rod, Ebrrstadt, Groben-Buseck. Heuchelheim. Rod­heim und Steinheim. Dagegen war die Hallung In Grosien-Linden. Grüningen und Wieserk leider erheblich zurückgegangen. Mangelhast uxuxn Hal­tung und Pflege in Burkhardsfelden. Klein-Lin- den. Langd und Ruttershausen. 3n Dettenhausen und in Müschen heim mutzte sogar je ein Bulle wegen ungenügenden Rährzustandes als untaug­lich zu Zuchtzwecken bezeichnet und abgelött werden.

Die Haltung der Schafböcke lätzt sehr zu wünschen übrig. Viele von ihnen konnten von der Körkommission überhaupt nicht begutachtet wer­den. weil den Schäfern Tag und Stunde des Kor­te rm ins nicht bekanntgegeben worden war. Der Attikel 1 hes Gesetzes, das Faselwesen betreffenb, nach bem ble Gemeinden verpflichtet sind, die für ble Schafzucht erforderlichen Böcke in Eigen­tum zu erwerben, wird noch vielfach gar nicht beachtet. Aach ist oft nur ein Schafbock vor­handen. obwohl nach der Zahl der Mutterschafe, zwei ober mehrere ba sein mützten. da man auf einen Bock 6080 Muttertiere rechnet. Sa# vorhandene Zuchtmaterial war meist gut.

Die Maul- und Klauenseuche

ist in Beltershain. Beienheim und Fttedberg erloschen. Die Sperrmatznahmen sind auf­gehoben. Die Gemarkrng Beltershain bleibt Be­obacht ^ngsgebiet, die Gemarkungen Lumda, Rein- Harbshain, Göbelnrod und Grünberg sind aui bem Deobachtungsgebiet abgeschieden. Mil Rück­sicht auf bie in Melbach noch herrschende QKajfa und Klauenseuche bleibt Beienheim DeobachtungS- gebiet.

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