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TchlichtungSausschuh der Proviuz Oberhessen.

Sitzung vom 3. Mat.

2fn der Antragssache des Dergarbeiter- VerbandeS Gießen gegen die Gewerk­schaft .Friedrich" in Trais-Horloff wegen Wiedereinstellung des kaufmännischen An­gestellten Advls Dera war da- Verfahren gemäß § 86 Absatz 2 deS Delriebsrätegesehe- auSgesetzt worden. Der Abschluß deS Verfahrens war jedoch zunächst noch nicht möglich, da die Unterlagen zur Ermittlung der Entschädigungssumme noch nicht ausreichten. Die Derhanduing wurde daher vertagt.

3n der Lohnstreitsache des Verbandes der Fabrikarbeiter und deS GewerkvereinS Deut­scher Ziegler in Frankfurt a. M. gegen die Ziegelei Iarnin In Vilbel schlug der Schlich- tungsauSschuß mit Wirkung vom 1.4.23 als Spiyenlohn der Gruppe A 1700 Mk. vor, ab 16. 4. 1750 Mk. und ab 1.5. 1790 Mk.: die übrigen Löhne sind In demselben Verhältnis zu erhöhen. Heber die Aufstellung eines Schlüssels sollen die Parteien zunächst unmittelbar weiter verhandeln. Die Antragsteller nahmen den Schiedsspruch mit Antrag aus Derbindlickkeitserklärung an, die An­tragsgegnerin lehnte denselben ab.

3n Sachen des Deutschen Derkehrs- bundes Gießen gegen die Wein- und Spirituosenhändler in Gießen sowie gegen eine Reihe von Grvßhandelsfirmen schlug Der Schlichtung sausschuß vvn der laufenden Lohn- Woche ab eine Lohnerhöhung von 20 Prvz. vor, und in der Lohnstreitsache des DerkehrSbundes gegen das Speditionsgeschäft Lyncker in Gießen mit Wirkung vom 3. 5. 23 die Geltung der Löhne, wie sie am 26. 4. in der Abmachung mit den Ver­einigten Fuhrwerksbesitzern festgelegt worden sind. 3n diesen drei Sachen erhielten die Parteien Er­klärungsfrist bis zum 8. 5.23, nachmittags 6 Hhr.

3n zwei weiteren Sachen verständigten sich die Parteien ohne mündliche Verhandlung.

Gießener Strafkammer.

Gießen, l.Mai 1923.

Ein Landwirt von Lißberg hatte in einem Schreiben an einen Landtagsabgeordneten be­hauptet, der dortige Förster gebe unberechtigter­weise an solche Leute Holz ab, die ihm dafür Lebensmittel lieferten: eine Beschwerde bei der Oberförslerei habe keinen Wert, da der Förster mit seinen Vorgesetzten so gut stände, daß diese keine Abhilfe schafften. Das Schöffengericht Orten­berg hatte den Landwirt wegen Beleidigung zu 5000 Mk. Geldstrafe verurteilt; die Strafkammer sprach ihn f rei. Sie stellte zwar fest, daß seine Angaben unrichtig seien, billigte ihm aber den

Schutz des § 193 (Wahrung berechtigter Inter­essen) zu.

Der Schneidergehilfe Wilhelm Demeinder vvn Biebrich hatte sich im Juni 1922 von der Frau eineS hiesigen Kaufmanns 320 Mk. er­schwindelt und den Schuldschein mit einem fal­schen Aamen unterschrieben. Strafe: 1 Woche Gefängnis wegen Hrkundenfälschung und Be­trugs.

Der Lokomotivführer August D e i ß von Ra in r o b arbeitet in Wetzlar und fährt etwa alle 14 Tage Samstags nach Hause und dann Montags wieder nach Weylar. So löste er auch am 18. 4.22 eine Arbeiterrückfahrkarte von Rain- rvd nach Wetzlar. Am 29.4. wurde er aus der Rückfahrt mit dieser Karte, auf ber der Ausgabe­tag 18.4. in 24.4. geändert war, betroffen. Da Dfefe Rückfahrkarten nur sieben Tage Gültigkeit haben, hätte er am 29. 4. mit der am 18 4. ge­lösten Karte nicht mehr fahren dürfen. Trotz feine» Leugnen» hielt ihn das Gericht der Urtmbcn- sälschung and des Betrug» für überführt und verurteilte ihn zu 6Wochen Gefängnis.

Der schon fünfmal wegen Diebstahls vor­bestrafte Fuhrmann Friedrich D ü ck a r b t von Herborn veranlaßte im Oktober 1922 einen Freund, ein im Hof der Firma Brück stehende» Fahrrad zu stehlen. Strafe: 1 Jahr Ge­fängnis.

Ein junger Mann von Butzbach namenS D. war durch Spekulationen in Geldverlegenheit ge­kommen. Er entwendete deshalb bei zwei ver­schiedenen Gelegenheiten in der Wohnung eine» Bekannten jedesmal ein Echeckform-^r v* >-,rrte dieses mit falschem Namen aus. Einmal erhob er ielbst 800 000 Mk.; das andere Mal gab er den Scheck an einen Freund und dieser wieder an einen dritten Bekannten weiter. Letzterer erhob auch bei der Dank den Betrag von 424 OOO Mk., nachdem er vorher noch auf die Rückseite des Schecks einen falschen Ramen gesetzt hatte. B. war geständig; die beiden anderen Angeklagten behaupteten nicht gewußt zu haben, daß D. den Scheck gefällcht habe. Die Entscheidung wird am 8. 5. verkündet.

Zürnen, Sport un& Spiel.

Frauenwetturnen des Turn- flaue» Hessen. Am 27.Mai findet in Gießens Mauern eine Veranstaltung statt, die bei der hie­sigen Bevölkerung großes Interesse erwecken wird. Es handell sich um das Gaufrauenwett- turnen, das im vorigen Jahre in Bad-Rau- heim abgehalten wurde und dort sich der regen Anteilnahme der gesamten Bevölkerung erfreute. Es ist zu hoffen, daß dies auch in Gießen der Fall ist, zumal hier ganz hervorragende tarne- rische Leistungen gezeigt werden dürften.

Radfahrer-Fest in Lberstadt.

Der Radfahrerbund Oberhessen veranstaltete am 29. April in Eberstadt sein erste» Bundesremren in Verbindung mit dem Bundesausflug. Da» Rennen zeitigte folgendes Ergebnis:

Klasse A, 50 Km. Eberstadt Butzbach Dießen Lich Eberstadt. 1. Karl Derhard- Steinbach, 2. Max Jakob-Hattenrod, 3. August Gotr-Eberstadt.

Klasse R, 3 5 Km. Eberstadt Ober-Hör­gern Gambach Holzheim Dorf-Düll Eberstadt (zwei Runden). 1. Adolf Wolf-Berstadt, 2. IuliuS Abt-AlSfeld, 3. Friedrich Coburger- Waltcrn hausen.

Jugendklasse 13.5 Km. EberstadtLich und zurück. 1 Wilh. Dichl-Eberstadt, 2. Ludwig Hofmann-Steinbach. 3. Karl Haas ll.-Steinbach,

Zum DundeSausflug sammelte sich der Bund vormittags SVs Hpr in Lich Von hier fuhren etwa 30 Bundesvereine in einer Stärke von etwa 600 bi» 700 Fahrern (den Vogelsberger Vereinen war eS gestattet, direkt nach Eberstadt zu fahren) über Steinbach Gießen Hausen Garbenteich Dorf-Güll nach Eberstadt, wo der Bund um 121/2 Üfcr ankam. Hier fand noch Korso­fahren und die Barrnerweihe des Eberstadter Vereins statt.

Die Veranstaltungen, die durch schönes Wetter besrnderS begünstigt waren, sahen den Bund mit seiner jetzt erreichten Höchstzahl von 36 Vereinen vollzählig zur Stelle und legten das beste Zeugnis von der sportlichen Höhe be» Bunde» ab. L. D.

2$. Dad-Dauheim, 1. Mai. In der Turn­halle des Turnvereins 1860 fand am Sonntag eine Dezirksvorturner st undede» 5. Be­zirks im Turngau Hessen statt. Im Ver­gleich zu den vvrausgegangenen ähnlichen Veran­staltungen war der Besuch nur schwach. Scharf gerügt wurde das Fernbleiben des Vereins, der für dieses Jahr die Abhaltung deS Bezirksturnens übernommen hat. Durchgeturnt wurden in erster Linie die für das Gauturnen in Lauterbach vor- gefchriebenen Hebungen. Die Goetz- Wanderung an Himmelfahrt wird von den Vereinen einzeln ausgeführt. Das volkstümliche Dezirkswetturnen findet am 3. Juni in Drüningen in Weit­sprung, Hvchsbrung, Kugelstoßen, Laufen und einer Pflichtsreiübung statt. Der Besuch de» Gauturn- festes in Lauterbach am 24. Juni wird allen Be- zircksdereinen zur Pflicht gemacht. Die Dezirks- meisterschaften, die sämtliche volkstümliche Hebun­gen umfassen, werden im September ausgetragen. 1. Dezirksturnwart Hartmann (Bad-Nauheim) der bereits 24 Jahre an der Spitze des Bezirks steht, wurde einstimmig wiedergewählt. Außerdem bleiben infolge Wiederwahl in der Bezirks­leitung: 2. Dezirksturnwart Lang (Lrng-GönS),

1. Spvrrwart Dreis (Dad-Dauheim), 2. Sport- Wart Gabler (Friedberg), Spielwart Lehrer Loy (Dornasfenheim). Auf dem Deutschen Turnfest in München wird der Bezirk voraussichtlich sehr stark vertreten sein. Der Turnverein Lich unternahm am Sonntag bei starker Beteiligung einen Turngang nach hier, um dem Turnverein 1860 einen Gegenbesuch abzustatten.

Aus dem Amtsverkünvigungsblatt.

Das AmtSverkündigungsblatt Nr. 33 vom 4. Mai enthält: Preise für ouefer. - Wahlen zum Provinzialtag Polizeiverordnung übet die Einrichtung und den Betrieb von Bäcke­reien und Konditoreien. Ausnahme von Blin­den in die Blindenanstalt zu Friedberg. Kon­ferenzen bei Lehrer. Dienstnachrichten. - Feld­bereinigungen ReinhardShain und Steinheim. Seläftigungen des Publikums durch Ball- und andere Spiele auf Straßen und Plätzen.

Kirchlich? Nachrichten.

Evangelisch« Eemeiaden.

Gießen. Sonntag. 6. Mai (Rogate). Stadtkirche. 8 Hhr, zugleich Christenlehre f. d. Neukonfirmierten a. d. Markusgem., Pfr. Becker, 91/,: Pfr. Mahr, 11: Kinder!, f. d. Matthäusgem., Pfr. Mahr Johanne»- kirche, 8 Hhr, zugleich Christenlehre f. d. Neukonstr- mierten a. d. Iohannesgem., Pfr. AuSfeld, 9'/,: Psarraff. Delp. 11: Äinbert f. D. Lukasgem., Pfr Bechtolsheimer, abds.8 Hhr, Dibelbefprechung im Iohannessaal, Pfr. Adolf. Wieseck. l/e Pfr. Römheld-Vießen, Christi Himmelfahrt 9'/,.

Katholische Gemeinden.

Gießen. Samstag, 5. Mai, 5 und 8 Deicht. Sonntag, 6. April, 6'/, Beicht, 7 Messe Komm, d Männer u. Jünglinge, 8 Komm., 9 Hochamt m Pr., 11 Meße m Pr., 2 Christenlehre u. Andacht. Dienstag u. Freitag, abends 8 ist Maiandacht. Lich. '/,8 Hhr. Laubach. 10 Hhr. Hungen. '/,6 Hhr nachin.

Geschäftliche-.

Was ist Süßstoff? Heber diese Frage führt der auf dem Gebiet des ErnährungSwesenS bekannte und geschätzte Geh. Reg.-Rat Prof. Dr. A. Iuckenack im Heft 6 der SchriftensMnmlung des Reichsministerrums für Ernährung und Land­wirtschaft .Die Volksernährung" folgendes aus: Als künstliche Süßstoffe kommen Saccharin und Dulcin in Betracht. Für den Haushalt eignet sich wegen feiner leichten Löslichkeit ins besondere das Saccharin. Der fogenarmte Kri­sta l l s ü h st o f f, das reine Natriumsalz des Sac­charins, hat etwa die 450fache Süßkraft des Zuckers

Behördliche Anzeigen

Bekanntmachung

lieber die Ableitung von Regen- und Lchmuhwasser in die städtischen Kanäle ist eine Bekanntmachung durch Aushang ver- öffentlicht, woraus hierdurch hingewiesen wird. 31750

Gießen, den 30. April 1923.

Der Oberbürgermeister. 3. V.: Krenzien.

Berichtigung.

Die in unserer Bekanntmachung vom 30. 4. 1923 veröffentlicht im Gießener Anzeiger vom 3. 5. 1923 als Wochen- und Iahresverdienst angegebenen Beträge haben in Wegfall zukommen, da versehent­lich eingesetzt. 31690

Gießen, den 4. Mai 1923.

Allgemeine ßanb-

Ortskrankenkasse krankenkaffe

______des Landkreises Gießen.______

SlM. MMM Metzen

Liebigftraße 16. Telepß. 2054.

Kostenlose Arbeitsvermittlung und Be- russberntnna für beiderlei Geschlecht, u. a. auch für Krieaerwaisei» und Kriegs- beschödigtenkinder.

CS können eingestellt werden:

n. bei bicstgen Arbeitgebern:

1 Vroviffousreisender, 1 Möbelschreiner. Lehrlinge: 2 Friseure. 1 Backer, 1 Ein- rahmer, 2 Schmiede, 2 Gärtner, ein Glaser, 2Buchbinder,2Kellner,1 Sattler.

b. bei anSwärtigen Nrbeltgrber«:

3 Dreher, 1 Eisenhobler.

Lehrlinge: 1 Steinmetz, 1 Svengler und Installateur, 1 Schreiner, 2 Landwirt- fchaitSeleven.

ES suchen Arbeit: Schriftseher, Buch­drucker, 2 Schreiner, Kaufleute, Schrei­ber und Neisende, Packer, HauSburschen und AuSläuser, Maschtncnschloffer, Rau- schloffer, Schubmacher, 1 ttranfenoffener, 1 Sattler, 1 landivirtschastl. Verwalter, Bäcker u. Metzger, 1 Kraftfahrer, 1 Buch­binder, üllechauiker, 1 Heizer, 1 Wagner, mehrere Anstreicher h. Weiirbinder, ein Konditor,2Bautechniker.lMaschtnenbnu- vrakt^kant, l Zahntechniker, 3 Schneider, mehrere Elektromonteure, 2 Gärtner.

Lehrlinge: 1 Kaufmann, 2 Autoschlosser, 2 Schlaffer, 1 Svengler, 3 Mechaniker, 3 Eiekiromonteure, 2 Schuhmacher mit Kost und Wohnung, 1 Schreiner deSgl , 1 Schneider. 1 Schlaffer oder Schmied auf dem Lfnde.

GeleaeubeitSarbciten werden ebenfalls entgegengenommen.

Weibliche A b t e i l n n g

Es können eingestellt werden:

u. bei bieiigen Arbeitgebern: Mädchen für tagsüber,Dienstmädchen, Laustranen und .mädcheu für einzelne Tage, nichtige Alleinmädchen, mehrere Küchenmadchen, 1 einfache Stütze, mehrere Waschfrauen.

b. bei auswärtigen Arbeitgebern: mehrere landw. Dienstmädchen, Dtenst» Mädchen, Hauömädchen. Alleinmädchen, I Stütze, mehrere Hotel-Zimmer- und .Qüdjenmäbfhen für die Saison, eine landw. HnuSbäiterin.

ES suchen Arbeit: 2 Büglerinnen, Kon- toristinnkn, 1 Ilickerin. 3 Verkäuferinnen, 1 Haushälterin, einige Lauisrauen, auch f.NachmittagSbeschätiigung, Mädchen für tagsüber, ttabrikarbeuerinnen, t Wasch­frau. 1 Schueiderüllehrmädchen, 3 Bu- reaulchrmädchen.

Tie '7terukckberatuug und NrbeiiS- ^e'-mitilupa für Mufikcr findet Diens­tag, Donnerstag und Samstag von 10 hi» 12 Hbr statt. 31äöß

Neckar-Goldanleihe

WfflJTWTWTTffiTTyffiffffiTffiTOfflTffTOnTTiTHfflTffinRnffiTffTffilTTTfffflffifffTTTffTTfflTTffHmwM

Zeichnungsaufforderung auf 5%ige reichsmündelsichere Goldanleihe (4,20 Goldmark ----- 1 Dollar) der

Neckar-Aktiengesellschaft, Stuttgart zum Ausbau von Waffertzrastwerken am Neckar, unter gesamtschuldnerischer Bürgschast 6es Deutschen Reichs sowie der Länder Württemberg, Baden und Heffen für Kapitol und Zinsen, dinglich flcherzuftellen auf den Grundstücken und Anlagen der Neckarwafferkrastwerke Neckarsulm und Wieblingen.

3m Auftrag und für Rechnung der Neckar-Aktiengesellschaft wird hiermit von der vorstehend beschriebenen Neckar-Goldanleihe ein Betrag im Geldwert von

Einer Million Goldmark

zur öffentlichen Zeichnung unter folgenden Bedingungen aufgelegt:

1. Zeichnungen werden vom 7. bis 24. Mai 1923

bei den unterzeichneten Stellen und deren sämtlichen Niederlaffungen während der bei jeder Stelle üblichen Geschäftsstunden entgegengenommen. Anmeldescheine sind bei den Stellen kostenfrei zu haben.

Früherer Zeichnungsschluß bleibt Vorbehalten^

2. Die einzelnen Schuldverschreibungen lauten über den Geldwert von

10,5 Goldmark (---- 2,5 Dollar), I 42 Goldmark (--- 10 Dollar),

21 Goldmark (= 5 Dollar), 105 Goldmark (= 25 Dollar),

420 Goldmark (--- 100 Dollar).

3. Die Zeichnung erfolgt zum Kurse von 93,50°'o unter Zugrundelegung des letztnotierlen Berliner Briefkurses für kabel New Porst vor dem Zeichnungslag, abgerundet auf volle 50 Mk. nach unten. Eine Stückzinsenverrechnung findet nicht statt. Eine Börsenumsahsteuer ist nicht zu entrichten.

Teilschuldverschreibungen ober Schuldscheindarlehen der alten 5°/oigen Anleihe der Neckar-A.-G. von 1921 werden bis zur Höhe des Ieichnungspreises der Goldanleihe zum Kurs von 115% unter Verrechnung von Stückzinsen in Zahlung genommen.

4. Gezeichnete Stücke gelten als voll zugeteilt und sind sofort zu bezahlen.

5. Für die Zuteilung stehen gegebenenfalls weitere Beträge zur Verfügung.

6. Die Stücke werden mit möglichster Beschleunigung sertiggestellt und nach besonderer Bekanntmachung aus» gehändigt werden.

3m Mai 1923.

Preußische Staatsbank (Seehandlung).

Berliner Handels-Gesellschaft.

Württembergische Dereinsbank.

Doertenbach & To. G. m. b. H. Paul Kapff.

G. H. Keller's Söhne.

S. Bleichröder.

Tommerz- und Privat-Dank, 2lkttengesellfchaft.

Darmstädter und Nationalbank, Kommanditgesellschaft auf Aktien

Delbrück Schlckler & To.

Deutsche Bonk.

Direction der Disconto-Gesellschaft.

Dresdner Bank.

Gebrüder Rosenfeld.

Württembergische Notenbank.

Verband württembergischer Bankiers.

Württembergische Girozenttale.

Tenttalkaffe Württ. Genoffenschaften e. CB. m. b. H Landwirtschastl. Genoffenschasts-Ientralkaffe e.G.m.b.H. Handels- und Gewerbebank Heilbronn N.-G.

Hardy & To. G. m. b. H. Mendelssohn & To. Mitteldeutsche Treditbank. Reichs-Kredit-Desellschast m. b. H.

Rümelinbank A.°G.

Rheinische Treditbank.

Süddeutsche Disconto-Gesellschaft A.-G.

Badische Girozenttale.

Hessische Girozenttale.

2lllgemeine Deutsche Tredit-Anftalt. Bank für Thüringen vorm. B. M. Strupp Aktiengesellschaft. Barmer Bairk-Derein Hinsbcra, Fischer & Tomp. L. Behrens & Söhne. Deutsche Dereinsbank. Effener Tredit-Anstalst Frankfurter Banst. Simon Hirschland. Landesbank der Rhetnprooinz.

A. Levy. Norddeutsche Bank in Hamburg. TL Schaaffhausen'scher Bankverein 21..G.

Lazard Speyer-Elliffen. M. M. Warburg & To. 3159id

Bekanntmachung.

Betr.: Aenderung der Ortssatzung über die Gießener Jahrmärkte vom 28. April 1875. Auf Beschluß der Stadtverordneten-Der- sarnrnlung vom 15. Februar 1923, nach An- hörung des Kreisausschuffes und mit Ge­nehmigung des Hessischen Ministeriums für Arbeit und Wirtschaft im Einvernehmen mit dem Ministerium des Innern vom 10. April 1923 zu Nr. M. A. W. 8581 wird auf Grund des § 103 der Hessischen Aus­führungsverordnung zur Gewerbeordnung in Verbindung mit Art. 15 und 199 der Städteordnung die Ottssahung über die Gießener Jahrmärkte vom 28. April 1875 wie folgt geändert:

§ 1-

Der in dem Nachttag zur Marktord­

nung für die Gießener Jahrmärkte vom

24. November 1922 festgesetzte Tarif für die Erhebung des Standgeldes wird wie

folgt geänbert. Das Standgeld beträgt:

s) auf den Krämermärkten.

1. Für einen Stand bis zu 3 m Länge 100

2. Für einen Stand über 3 m Länge . 200 Jl

3. Für einen überbauten Stand bis zu 3 in Länge...........150 Jl

4. Für einen überbauten Stand über

3 m Länge.............300 Jt

5. Für einen Sack Zwiebeln ufw. . 30 JK

6. Für Karussells, Panoramen und dergleichen für den laufenden m 100 Jt b) auf den Diehmärkten.

1. für ein Pferd...........300

2. für ein Fohlen..........150 Jl

3. für einen Ochsen..........300 Jl

4. für eine Kuh oder ein Rind. . . 250 Jl

5. für ein Schwein..........200 Jl

6. ür ein Kalb............100^

7. ür ein Ferkel...........50 Jl

§ 2.

Dieser Nachttag tritt mit dem auf seine Verkündigung folgenden Tag in Kraft.

Gießen, den 1. Mai 1923. 3176B

Der Oberbürgermeister. 3. D.: Klingspor.

Bekanntmachung.

3n unser Handelsregister Abt. A wurde eingetragen: Am 17. April 1923 bezüglich der Firma Dr. med. Friedrich Eberth, pharmazeutisches Laboratorium, Gießen: 3n Saarbrücken ist eine Iweigniederlaffung errichtet.

Am 24. April 1923 die Firma Ed. Nagel & Co., Gießen. Gesellschafter find Schloffer- melfter Edmund Nagel und Kaufmann Erich Weber, beide in Gießen. Die offene Handels­gesellschaft hat am 17. 2lpril 1923 begonnen.

Am 28. April 1923 a) die Firma Fritz Schott, Gießen. Inhaber ist der Kaufmann Fritz Schott in Gießen, b) Die Firma Schuh- haus Konrad Weidemann, Gießen. Inhaber ist der Kaufmann Konrad Weidemann in Gießen. Der Konrad Weidemann Eheftau Käthe geb. Kundinger in Gießen ist Prokura erteilt 31618

Gießen, den 30. April 1923.

___________Hessisches Amtsgericht.__________

Bekanntmachung.

Bel der Kreisverwaltung Gießen sind zwei Sttatzenwartftellen mit dem Wohnsitz in Ettingshausen bzw. in Dillingen zu besetzen. Bewerbungsgesuche sind unter Anschluß von Ieugniffen bis zum 15. Mai ds. 3s. einzureichen und zwar für die Stelle Ettingshausen bei Oberbausekretär Seim in Grünberg und Dillingen bei Oberbau- sekretär Glitsch in Hungen. 31628

Gießen, den 2. Mai 1923.

Der Negierungsbaurat b.d. Kreisverwaltung.

Lellariu».