Dienstag, 3. April M
Nr. 77
Zweites Blatt
Gießener Anzeiger (General-Anzeiger für Gberhessen)
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der Durchschntttswerte
aut die Stirn. Olein, sie könnte dem Martin nie und der war ein so verständiger Mensch, ein so
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78. Fortsetzung.
ja.
Sicherstellung gegen die der Markwährung. Dem heutige Kaufkraft seines Steigt diese infolge einer
tam inhalters
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mehr begegnen. Es konnte wohl sein, er käme nicht mehr heraus — ach, er hatte vielleicht gar nicht mehr den Wunsch und kein Verlangen mehr, sie zu sehen! — dann dürfte sie ruhig hierbleiben. Older nein, nein, das hielte sie dann nicht aus: ihm so nah sein und doch nicht bei ihm sein dürfen, neinl Es war das einzige, sie machte sich morgen beim ersten Tagesstrahl auf, verlieft auch d esss Haus und lief davon. 'Das r-imte sie denn so unsinnig? Ach. es wollte sie ja gar keiner
prächtiger Mensch, der würde sie trösten. Older je mehr ec -um Lobe des jungen Mannes sprach desto hartnäckiger druckte fie sich in die Ecke.
S,e Canans.
gewährt.
Die Draunkohlen-Roggen »Anleihe bringt zwar eine geringere Verzinsung, nämlich 6 Prvz., womit sie aber doch noch über den Zinsfuh fast aller anderen wertbeständigen Anleihen hinausgeht. Sie bietet aber durch Bemessung des Viertes der Einheit nach dem Mittel von 2 wichtigen Doden-
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Das "Mädchen war wirklich krank, es zitterte „Komm ins Haus, QHarial14 Er sprach freundlich zu ihr. Das konnte er wohl verstehen, datz fte verstört war. aber nun war der Qüartin ja da.
Sein ehrlicher Blick sah Adami offen ins Desicht: „Fr.edensrichter, 3 r nützt et, terSm if- Hofer sitzt im Gefängnis, ihm wird dec Prozetz gemacht — steht et arg schlimm um ihn?" f
Der Friedensrich'er bestätigte: „In der Tat.
Der junge Mann nickte: „Dat hab ich mir gedacht. Darum must ich die Maria sprechen. Ich will ihr sagen: Dat ändert mx zwischen dir und mir. Da können die Leut sagen, wat sie wollen, und wenn der Hubert and der Qlifla aach noch so dawider sind."
„Er will sie doch heiratend 3n der Stimme Oldamis klang einiges Erstaunen.
„Warum denn nit?“ Olun war der Martin erstaunt. Wie konnte der Friedensrich.er nur daran zweifeln? „Die kann doch mx für dat. wat ihr Vatter getan hat. Older sie will Nit. Hetzt weih ich, warum sie immer und immer mich bingebalten hat mit unserm Versprach Er war ganz gerührt. „Ach, Herr, da kann em Mann weit suchen, bis er so eine wieder findet, ain tocim sie zehnmal en "Vatter hält' wie der Hans Bast, heiraten tat ich sie doch Kann ich die Maria nit emal zu sprechen kriegen?"
Adami hatte dem jungen Warm still zugeyo^, nun ging er selber, ihm die Magd zu holen. Er batte Maria geheitzen, sich niederzulegen, ihre Augen hatten so krankhaft fiebrig geglänzt, und sie schien ihm nicht ganz ihrer Sinne mehr mächtig. Older als er jetzt an ihre Kammer klopfte, antiporteie sie nicht: er sah hinein, sie
war nicht darin und auch nicht tn der Küche. Er rief laut nach ihr. 3m ganzen Haus war sie nicht. —
Maria hatte auf ihrem Bett gelegen; ihr 3nneres war wie ausgeweidet, nur das Herz war noch darin geblieben, das drehte sich rastlos herum in der hehlen Brust, es war qaalvoll. Wenn sie doch schlafen könnte! Older das konnte sie nicht, wackln Auges mutzte sie Immer starren hinaus durchs Kammersensterchen über die Felder, die noch unbestellt lagen, hin zum Felsenha apt der Lay, deren oberster Scheitel sich über das Hochland reckte. Da — da vorbei ging'der Futz- pfad hinab zur Mühle. Es war so ein lieblicher Weg, aber sie würde ihn nie mehr gehen. "Diese Schluchten, diese "Wälder, diese Wiesen, diesen Wildbach nicht mehr sehen. Ach, diesen "Weg war sie zuletzt mit dem "Martin gegangen! Aoch fühlte sie all diese Küsse, die er ihr ausgedrückt Halles sie hatten sich gar nicht trennen mögen, ilnb doch war das noch nicht der letzte Abschied gewesen. ONorgen muhte sie nun auch von hier fort!
Seit Maria gehört hatte, dast Hans Bast in Koblenz gefangen sah, und welches Los feiner harrte, hatte sie nur noch den einen Gedanken: Flucht. Sie mochte den Martin nicht mehr sehen, sie schämte sich zu sehr, Lind wenn sie hier länger blieb, dann konnte sie ihm nicht entgehen, er hatte ja gesagt: „3ch komm herauf zu dir, and wenn du et auch nit willst, ich komm doch!'" Er würde ihr aufpassen. Flüchten, f.ch fluchtens Sich und den Vater ihm ganz aus dem Weg räumen, damit er wenigstens von allem frei kam. Olch und er würde des noch froh werden. Denn jetzt w-ust'e er es ja auch was fie schon längst w istte. Sie kniff die Olugen zu, kalter Schweitz trat ihr
mehr ein holen! Sie weinte.
Da tauchte vor ihren tränenverschleierten Blicken plötzlich eine Gestalt in den Feldern auf, eine wohlbekannte. Sah sie recht? Sie sprang vom Bett, drückte sich nah ans Fensterchea und starrte mit brennenben Olugen hinaus. Er war es, er war es! Sie sah ihn näher und näher fcmmen, raschen Schrittes ging er. Schon konnte sie sein Gesicht deutlich erkennen, sein blondes Haar hell unterm Hut flattern sehen. Hetzt aber schnell fort! "Wohin? Sie huschte eilends zum Haus hinaus, Regen fing an zu klatschen Oh, dast sie ihm nur nicht zu begegnen brauchte! Sie verkroch sich beim Pferd in den dunkelnden Stall.
Hier fand sie Oldami. „Hier bist bu?5" Er war sehr verwundert. Sie stand hinterm Pferd ganz in die Ecke gedrückt. „Der OKartin ist da!"
„Wat will er?“
„Dich sehen, mit dir sprechen."
„O, nein, o, neinl“ Sie wehrte wild ab.
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Einen besonderen Vorteil bietet diese AnleiHr dadurch, dast sie als erste unter den wertbeständigen Anleihen sich von dec Bindung an mit eine Substanz freigemacht und zwei Subftan- -en, Braunkohle und Roggen, zugrunde geleot hat, so dast etwaige Schwandingen auf dem Markt der einen Substanz sich wohl zumeist durch die Haltung der Preise für die andere Substanz ausgleichen werden. e .
Ein weiterer Vorzug ist dann zu finden, dast der "hessische Staat die beiben Llnterlagewerte, Braunkohle unb Roggen, selbst zu Eigentum le-
schildert wurden. Die Strafen sind ähnlich wir bisher geregelt; Todesstrafe. Zuchthaus u ib "Der üift der bürgerlichen Ehrenrechte fallen aus; Gc- sängnis oder Festung bis zu zehn Jahren oder sonst bis zur Hälfte des Höch tv tragZ oder Geldstrafe sind zuiä s g: dec Verweis i t weggeblieben, da er nur verkehrt wirkte; in besonders leichten Fällen kann von Strafe abgesehen werden. Dabei kam, wie bisher schon die Vollstreckung der Freiheitsstrafe (leider nicht auch der (Selb träfe!) bc* di.igt ausgesetzt werben, jeü aber bestimmt darüber das Gericht, nicht mehr die ZustUvertval- tung, unb die Bestimmungen sind zum er it en mal hier gesetzlich ausgebaut. Run aber ist ganz besonders wichtig, dast das Gericht bei einem sehlbaren Jugendlichen zuerst prüfen must, ob l icht Erziehungsmastregeln au ^reichen; ist das so, dann wird nicht auf Strafe erkannt, sonst aber wird gestraft, entweder allein oder neben den sonst noch erforderlichen Erz e-ungsmastregeln. Unb bas St asg wicht ordnet diese nur an. wenn es zugleich V-r.nu chschastsgerjcht ist; sonst über» läfji es sie b e em, da man es vermeiden will, dast die Erziehungsmatzregeln als Strafe erscheinen.
Das Strafverfahren ist grundsätzlich das gewöhnliche. Alle Iugendllchen, die zur Zeit der Anlage noch nicht 18 Jahre all sin>, lommen ausschli st ich vor die Zuge. dgerichte Ausnahmsweise auch Personen bis zu 21 Jahren. IGG. § 17. Der Staatsanwalt kann schon einstellen, wenn der Hugendliche als strafunreif erscheint, allerdings nur mit Zustimmung des Jugendrichters. Untersuchungshaft ist tunlichst zu vermeiden. Voruntersuchung durch das Gericht gibt es nicht. Derteidigunz und Zu.iehung von Beiständen, besonders des Hugendamts, sowie der geschlichen "Vertreter ist weitgehend angeorbnet Die Hauptverhandlung ist nicht öffentlich, was sehr zu begrüben ist. Privatklage u ib beschleunigtes "Verfahren sind un;u'.ässig; S.vafbe e l und Strafverfügung sind beschränkt. Sehr wichiig ist, dast bet d.n Ermittlung m möglich st frühzeitig die Ledcnsverhällnif,e sowie al'e Umstände zu er» fvffchen s.nb, die zur Beu lei arg der körperlichen ober geistigen Eigenart des_ Beschuldigten dienen rönnen; auch wird auf die ärztliche älntersuchung hingewies>en. D.e Eltern sind möglichst zu hören. — ileSer die Strafvollstreckung sind leider die Bestimmungen des Gesetzes dürftig. Trennung von Erwachsenen, bei Strafen von einem Monat an Derbützung in besvtideren Anstalten ober (leider auch!) Abteilung m, Förderung der Erziehung, das ist alles, was vorgesehen ist. Hier sp.elen eben die unseligen Kosten e.n: unheilvolle Rolle. Wichtig ist aber wieder, datz der Jugendrichter die Strafvollstreckung zu leiten hat, und dast stets das Hugendamt mittoirtt
Ein sehr wichtiger Punkt ist endlich die Kostenfrage. Weil bisher die Gemeinden of* die Kosten scheuten, geschah nichts. Es ist daher nötig, dast stärkere Schultern, d. h. gröbere Verbände. damit belastet werden. Darüber müssen für d.e Fursorgee.-z e ung die Länder Olnorbnungen treffen. Reich, Länder unb Gemeinbrn werden allerdings burch biß zwei neuen Gesetze stark belastet, aber man darf doch wohl sagen, dast kein Kapital besser angelegt werden kann, als bad in der Zugendwohlsahrt verwenbete.
Sieht man das Ganze nochmals durch, barm findet man eine grobe, nicht einfache Arbeit, bic uns allen übertragen ist, die viel Mut, aber auch recht viel geistige "Vorbereitung forbert; wir werden ohne Einrichtungen zur gründlichen Vorbildung all der zahlreichen Mitwirkenbcn nicht vorankommen. Wir werden noch viel lemert müssen, haben dazu aber schon ein reiches Material gesammelt. Hub man sieht, wie viele von uns mit helfen können unb müssen. 3m Mittelpunkt steht das 3ugenbamt, aber alle andern Organe, nicht zuletzt die freien "Vereinigungen, Hube r ihr großes "Mast an Mitwirkung u.ib OHit- veranttoortli^leit. Wir wollen uns dieser schönen Aufgabe, die alle Kreise angeht, wohl gewachsen zeigen, ja für sie dankbar sein.
Iugendwohlsahrtsgesetz 1822 und Jugendgericht agesetz 1923.
Don Professor W. Mittermaier.
(Schlich.)
Als Organe der Arbeit sehnen die Gesetze vor: 1. Die Jugendämter. Sie stehen im Mittelpunkt; ihre Bedeutung kann gar nicht hoch genug geschäht werden. Man kann wohl fa„e t, dast von 'ihnen dec Erfolg der ganzen Arbeit wesentlich abhängt. Wenn bei ihnen Bureau kratie ober ein uwe geordneter Geist herrscht, wird nte etwas ge e.ßen. ^icr must must eine wissenschaftlich durchaus gebill e e Person leiten, die alle F.agea txr Psychologie unb E.hik, ber Mebizin, Ufcnccrt ;er Psychiatrie, der Pädagcgik unb des Rechrt toll versteht. 3hr zur Seite muffen bei Arzt, der ^ ycholog unb Pädagog, der Geistliche unb der Lehrer stehen. Solche Olemler werden für alle Gemeinden oder für Gemeindcverbänc e errichtet. Sie bestehen aus dem Leiter unb erfahrenen Mitgliedern aller Kreise, bei denen die freien Iugendpslegevereine zwei Fünftel stellen; das Domrundschaftsgericht hat beratende Stimme, ©in-elne Aufgaben können Ausschüssen ober freien Oe/cimgungen überwiesen werden. — Die gesundheitlichen Aufgaben können dem Gesundheitsamt übertraget werden. Verbindung mit dem Wohlfahrtsamt.ist möglich — Die Landesjugendämter s"e.-en beratend, vermittelnd und soweit Zenttalisattvn nötig ist, mitwirkend über den Lokalämtern. — Endlich bildet die Reichsregierung mit einem Beirat das Reichsjugendamt, dessen Schaffung vom Reichs rat bekämpft wurde; ihm liegt die Sicherung möglichst x gleichmästiger Erfüllung der Aufgaben der Iugendäm er ob; darüber aber ergehen noch nähere Bestimmungen.
Die Aufgabendes Jugendamts sind mannigfache: alles, was zur öffentlichen Iugeab- 'bilfe gehört unb neben Recht und Pflicht ber Eltern zur Erzichung steht, was der Erz'.ehung zur leiblichen, seelischen unb gesellschaft.icheu Tüchtigkeit bient, ist hier vereinigt. Dazu zählt auch die Mitwirkung bei der B.auffichtigung der Jugendarbeit. bei der Fürsorge für die Kriegerkinder und bei der polizeilichen Hugeadhilfe. ferner die Anregung, Förderung, selbst Schaffung der Iu- genbberatung, des Mutter- unb Kinleschatzes unb der sonstigen Iugenblvvchlfahrt. Auch die Iugendgerichtshilfe steht lern Jugendamt neben den freien Bereinigungen zu.
2. Die Dormundschaftsgerichte. 3. De Fürsorgeerz iehungsbehö r de,die möglichst das Landesjageabamt |eui soll, 3uoG. § 70; sie besorgt die Farsorgeerziehung. 4. Die Jugendgerichte sind besondere Arten der Schöfsengertchte. Der Dorsihende der sog. Huge^d- rtchler. soll möglichst der Vormundschaftsrich'er fein (was sehr umstritten war!); die Schöffen werden auf Vorsch ag des 3u gendamts le o.iters gewähll; für die schwurgerichtlichea Sachen besteht
sitzt bzw. produziert, während viele bet zuletzt herausgekommenen sog. weetbestänbigen Ailleihen als Unterlage nur Substanzen hatten, welche die Schuldner sich jeweils erst selbst laufen muhten. Die jährliche Förderung an staatlichen Braunkohlen, wie auch der Eingang ber in "Roggen zahlbaren Pachtschillinge aus ben Gütern, ist aber jeder für sich unb besonders aus beiden zusammen so grob, dah dadurch Zinsen and Tllgung jederzeit um ein Dielfaches, und sogar auch das geschuldete Kapital selbst noch um ein Mehrfaches überdeckt Ire.ben. Es ist also wohl den weitgehendsten Olnfprüchen an Sicherhell genügt.
Zum Schluß sei noch darauf hingewiesen, daß. was dem Publikum noch wenig bekannt ist, durch die neueste S euergesetzgebung nicht nur die Kap italertragü euer außer Kraft gesetzt worden ist, so datz jetzt wieder, wie früher, oem ©laubiger das voll ausgezahlle Zinke.träg- nis verbleibt, sondern baß auch der Depo t- zwang aufgehoben ist und dis Crwerler von Effekten diese auslewahren können, wo sie wollen. Dadurch dürfte auch für gar viele der Anlah weggefallen sein, Kapitalien in bar und damit o'b-te Zinserträgnis für sie selbst und obre Vorteil für die allgemeine Volkswirtschaft bei sich auf zu bewahren.
Zur Erleichterung ist den Gläubigern bei diesen Anleihen d.e kostenlose Eintragung in das S t aa t s schu l d b uch geboten, wenn auch mit einjähriger Sperre Sie können sowohl'jetzt schon gleich Schuldbuchünträge zeichnen. wie auch jeSer$eit später Schuldverschreibungen gegen Schul^buchforderungen eintauschen. Damit sind sie, was für viele, namentlich mittlere unb kleinere Kapitalisten wertvoll ist, bev lästigen unb auch unter Umflänben gefahrvollen Aufbewahrung ber Wertpapiere überhoben.
erzeugnifsen eine gute jetzigen Schwankungen Gläubiger bleibt die Markkapitals erhallen.
Besserung der Mark, so ist allerdings der Zinsertrag. ber für bie Einheit jeweils vor Beginn des Zinsjahres öffentlich bekanntgegeben wird, ent- sprechend geringer; doch kann der Gläubiger dafür, dah dann auch die Waren billiger geworden find, so viel kaufen wie heute. Sinkt dagegen die Mark, so bekommt der Gläubiger, da dann auch Die Einheit höher bewertet werden mutz, einen entsprechend höheren Ertrag. DaS gleiche gllt
Zwei hessische Staatsanleihen.
"Rach mehrjähriger Pause bringt der hessische Staat jetzt wieder zwei Anleihen auf den Markt, deren Erlös für den weiteren Ausbau der staatlichen Braunkohlen- werte in Oberhessen, teils für die Errichtung neuer Wohnungen, teils für sonstige Bedürfnisse bestimmt ist.
Der Staat hat heute keine eigenen Anleihe- Schulden mehr, da diese seinerzell sämtlich vom Reich beim stlebergang der Eisenbahn auf dieses übernommen worden sind. Lediglich schweb^rde Schulden sind vvrharrden, die jetzt im Verhältnis zum Vermögen urtb den laufenden Einkünften des Staates nur einen ganz geringen Umfang Haven.
Die letzte abgeschlo se ie Ja resabrech un de' Staates, biejemge für 1921, zeigc e.nen lieber- Ichuh von mehreren Milliarden "Mark, unb aach die Rechnung für 1922 wird trotz der starken €teigerung aller Ausgaben infolge ber Geldentwertung noch verhällnismätzig günftig ab- schliehen.
Das werbende Staatsvermögen besteht in erster Linie aus 75 000 Hektar Waldungen, d.e für dieses 3afcr einen Ertrag von mlnbeftenö 20 Milliarden Mark erwarten l-assen, dazu kommt landwirtschaftlicher Grundbesitz von insgesamt 13 500 Hektar, grotztenteils verpachtet, und zwar neuerdings nach dem Ratural-Sy lem; der Ertrag hieraus ist auf nahezu 2 Milliarden "Mark anzunehmen.
Die dem Staat gehörenden Braunkohlen- gruben in Ober helfen haben eine Hahresförde- xung von 200 000 Tonnen - netto, die sich noch wesentlich steigern läht. Hiervon werden gur Zeit •/< von dem Elektrizitätswerk Oberhes en in Anspruch genommen und '/< als Rohbraunkohle und Di-ehsteine verkauft. Die Rvheinnahme aus diesem Ertrag wird sich für dieses 3af>r auf rund acht Milliarden Mark beziffern und wird auch bei entsprechenden Abschreibungen — die Anlagen gelten ührigens als erstklassig und burdx.ru 5 modern — stets ausreichen, um die Aafwe idungen für die Gruben voll zu verzinsen. Dauernder Absatz für nahezu die gesamte Förderung ist durch einen langjährigen Vertrag mit der Provinz Oder- Hessen für deren die ganze Provinz umfassenden Licht- und Kraftwerke gesichert.
Von den beiden Bädern deckt Bad-Rauheim, das bekannte Bad mit Weltruf, dessen Einrichtungen vollkommen modern sind und auf höchster C-tufe stehen, seine stlnkosten, während das I.einere Bad Salzhausen nur eines kleineren Zuschusses bedarf.
Die Sicherstellung der Anleihen ist somit nach jeder Richtung und für alle Verhältnisse durchaus gewährleistet.
Don den beiden Anleihen bietet die Markau l e i he mit dem gleitenden, sich nach dem Reichsbankdiskon;sah richtenden Zinssatz, den Zeichnern einen Ertrag, der sich jeweils den Veränderungen des Wirtschaftslebens gut anpatzt.' Durch Festsetzung eines Mindestzinsfuhes von 8 Prvz. ist dem Gläubiger auch bei Besserung der wirtschaftlichen Lage dauernd eine reichliche Rente gesichert, während der Höchstsatz von 16 Prvz. bei weiterem Steigen des Zinssatzes einen angemessenen Ausgleich für die Erhöhung der notwendigen Ausgaben für die Lebenshaltung
„3d> will ihn nit sehn — nie, nie mehr sehn — um Jesu willen, oh, sc> latzt mich doch!"
„Maria," rief da des Martin Stimme. Es war ihm zu lang geworden im Zimmer, er war nachgekommen. Run stand er im Stall, unb es war, als sei der dunkle Raum Heller geworden. Seine Stimme, klang zuversichllich und frei „Wenn di? nit zu mir kommen willst, dann komm ich zu dir unb hol dich herein. Komm, Maria!" Er nahm sie bei der Hand und zog sie aus ber Ecke
Adami sah erstaunt, datz sie sich ziehen lieh; aber es war etwas Mechanisches darin, wie sie die Fühe setzte, unb sie hielt die Augen ge» sc^clsen. Er folgte dem Paar ins Haus und hietz es eintreten in sein Wohnzimmer, nicht In die Amtsstube, die so öde war.
Da sahen fie nun zu dreien, er auf dem Kanapee unter einem, jetzt in allen Amts Häusern des Rheinlandes Verbreiteten Stich; „Rapoleon Bonaparte, ber erste Konsul" — bie jungen Le ite auf zwei Stühlen ihm gegenüber. Maria hing nur auf einem Stuhleckchen, wie gewillt, jede Mirntte aufzuspr ngen und darvnzulausen. Aber Martins Hand hiell sie test. Die schvarzen Wim- pern beharrlich auf die bleiche Wange gesenkt, dir dunklen Brauen zasamrnenge ogen, dah sie sich wie düstere Schatten über der Rasen Wurzel berührten, den Mund fest geschlossen, so sah sie stumm.
(Fortsetzung folgt)
Aus Stabt und Land.
Dietzen, den 3. April 1923.
Die Tctteru"qs^al;!cn der fünf n.rösttrn Städte Hcsscns auf Grund der Preise vom 21. März 1923 (21. Februar) aussch letz ich ter Del e du g betrugen für Mainz 242 282 (223 698), Dur.nstadt 262 206 (230 484), einschlietzlich Bekleidung 332 373) (311 297); Offenbach 243 261 (241 102), Worms 246 220 (232 (.29), einschl. Brt.e.bunq 313 037 (309 629); G i e h e n 242 113 <231 6c2’, cl isch'.. Bekleidung 311 780 (310 649). Die Dmch'ch illtsteue- rungszahl für die fünf grötzten otäbte beträgt für Ernährung 197 661 (193 099), für Heizung u.ib
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lölrtronncnW tau. 10. «vr l 23, As. Es. in ^AiTUIdjidconhet Vküstnlstste einen
das sogenannte grohe Zugendgcricht aus zwei Richtern unb drei Schössen. Damit wirb schon der geplanten Reureae.ung unserer Ge.ichtsc.er-' faifung torgeurteilet; Diefe groben Ge ächte tön-urn auch rür gcötzece Bez.rte. also etwa o.e Land- ge^lchtsbezirke, eingerichtet werden. Eb nso sollen oeso.Ders befähigte Zugendstaatsanwälic nusgesucht werden, unb bei den Landgeruchicn besondere Strafkammern die 3ugend;achen bearbeiten Es sollen nur besonders geeignete Personen hier mllwirken. Alle Jugend,tra^fache g:- hören vor diese Gerichte; sie sollen unter Linen älmständen mit Strafsachen ge;ea Erwach ene verbunden werden; auch in bei Haurt.er a.biungen soll jede Berührung mit Erwatzienen vermieden werden. End.lch 5. sind die Vereinigungen zu nennen, die sich mit der Zugendfür.orge befassen, die b.s-nders zur Zuzendgericht chll.e , u u- 8leben sind, und deren Zunammenaröell mit den amtlichen Organen genau zu regeln ist.
@die Rectze von Matznahmen wird in den zwei Ge ehen geregelt
1. Der Schutz ber Pflegekinder bis zu 14 Jahren, die nicht nur vorüoergehend un> uncn^g.ltlich in fremder Pflege stechen. Dle Au - nähme bedarf der Erlaubnis des Iuzenbamts (mit Ausnahmen) oder boch der An.sige; daS Amt führt über die Kinder Aufsicht ebe.no auch über die bei der Mutter befindlichen unehelichen Kinder. Davon gelten Ausnahmen.
2. D.e Id genannte Amtsvormundschaft des Jugendamtes, 3WG. § 32 ff., d.e bei älue,e- lichen von der Geburt an einseht, sonst aber vom Vormundscha tsgeeicht statt de. re^elmätz gen Vormund,chaft über M nlerjährire ange.r >net werden kann. S^ kann von einzelnen Mitglieder i oder Beamten des 3A. auzgeübl werden. Statt dessen können auch Anstalten ober Deveine mit der Vormundschaft betraut werden. Das ZA. ist ferner Gerne ndewaisenrat und unterstützt plan- mätz.g das Dormundschaftsgericht, die Vormünder. De.stände und Pfleger. Man mutz sich vorstellen, welche Bedeutung diese Bestimmungen Haban können.
3. D'e öffentliche Unter st ühung hilfs- bedürftigerMinberjähriger wird I/t?r an Stelle der oft unzure.chrnben Armenunterstützung geregelt; sie w.rd später in ein schon vorder eite.es einheitliches Reichs-Armengesetz aufgenommen werden. Sie umfatzt besonders auch Erziehung unb Ausbildung; sie liegt vielfach nicht den alten Armenverbänden, sondem den Gemein- ben des Jugendamts ob, so datz auch eine verschiedene älnlerstühungspflicht für Eltern und Kleider besteht. 3'22X3. 8 49 ff.
4. D.e vorbeu genbe S chu ha ufsicht über einen Minderjährigen, toerti sie zur Verhütung seiner körperlichen, geistigen ober sittlichen Verwahrlosung geboten und ausreichend erscheint. 3M-D. § 56. Sie dauert höchstens b s zur Volljährigkeit. Sie wirb entweder vom Vormundschaftsgericht angeorbnet ober bei Gin- terftänbn d des Erz e .ungsberech iglea vom 3A. besorgt. Sie bestehl in bem Schah und ber lieber» wachung des M.nderjähr gen du.ch dnen „Helfer", ber das 32L ober eine Vereinigung ober ein einzelner sein kann. Der Helfer unterstützt den Er- z ehungsberechtigten wie ein Beistand. Diese Matz nähme ist in ber Praxis schon vielfach verwendet worden unb in Preutzen z. D. schon im Febmar 1918 amtllch anerkannt. Ihr kann eine ungemein grotze unb segensre.che Bedeutung zn- kommen; aber sie erfordert sehr viel Takt unb seelisches Verständnis.
5. Die Fürsorgeerziehung, 3WG. § 62, in einer Familie, sogar der eigenen, § 69, ober in einer Anstalt unter öffentlicher Aussicht, wird durch das Vormundschaftsgericht nach Ar- hören des 3A. angeorbnet. Sie dient entweder der Verhütung der Verwahrlosung, wenn ber Vater schuldhaft ungeeignet ist, BGB. § 1666, ober die Vormundschaft nicht ausreicht, BGB. § 1838, ober ber Beseitigu ng ber Verwahr» losung, wenn die Erziehungsberechtigten auch schulblos nicht ausreichen. Bei Gefahr im Cßö^ug kann sie auch ohne das regelmäh'g strenge Der- ahren vorläufig beschlosfen werden. Se endet päteslens mit der Volljährigkeit ober auch, wenn ie undurchführbar ist, z. B. weil der Zöglllrg geistig nicht normal ist. Stets ist bas Bekenntnis des Zöglings zu beachten. — Damit sind die bisherigen Landesgesetze über diese Matzregel beseitigt. _ _
6. Endlich regelt das 3D(3. bei 3ugem> lichen, die eine mit Strafe bedrohte Handlung begangen haben, bie Matznahmen des 3ugenb» ger.ch'.s. Es |\nb Erzlehungsmatzregeln oder Strafe. Die ersten snd Verwarnung. Lieberweisung in die Zucht ber Erziehungsberechtigten ober der Schule. Auferlegung besonderer Verpflichtungen, z. B. Schadensersatz oder Gelbbutze, iln'e.brin.gung etwa in einer Lehrstelle, sodann (heileabe) Schutzaufsicht unb Fürsorgeerziehung, wie sie oben ge-


