Ausgabe 
29.4.1922
 
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Nr. 100 Zweites Blatt

Gießener Anzeiger (General-Anzeiger für Gberheffen)

Samstag, 29. April (922

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Die Aenderung

des Umscrtzsteuergesetzes.

Don Rechtsanwalt Gg. Lind, ©rünberg i. H.

Durch das Gesetz über die Aenderung im Ji» nanzwesen vom 8. April d. j. (R.G.Bl. Ar. 20 vom 20. April), ist auch das Hmsatzsteuergesetz wesentlich geändert toorbcn.

1. Die wichtigsten Aenderun gen betder allgemeinen Hmsatzsteuer von 1»/, aus 2 Prozent für jeden steuerpflichtigen Umsatz. So­weit im Gesetz höhere Sähe vorgesehen srnd, finden diese aus Hmsätze von Gegenständen in das Ausland leine Anwendung. (8 13.)

An Befreiungen enthält di: Rovelle.

a) Di: Gewährung von Beherbergung, Be­köstigung und der üblichen Aoluralleistuncen durch Personen und Anstalten tErziehungsanstalten, Privatlehrer, Pensionate usw.) sind von der Be­steuerung ausgenommen, soweit sie jugendliche unter 16 jähren für Erziehungs- und Aus- dildungszwecke außerhalb des Wohnorts der Eltern bei sich aufnehmen. Hierunter fallen auch Handwerker, die Lehrlinge gegen Entgelt bet sich aufnehmen (§ 2 Ar. 10a.)

b) Die Lieferung von Clettrizität, Tas und Wasser durch zusammenhängend« Leitungen meh­rerer Unternehmungen gilt im Gegensatz zu früher, wo jede Hnternehnmng umsatzsteuer­pflichtig war, als irur einmalige Heber- tragung des Besitzes: steuerpflichtig ist jetzt nur noch die erste Lieferin (tz 7 Abs. 3).

c) Die Anzcigenvermittler (Annoncenerpebi- tionen) sind befugt, der älmsahsteuerberechnung lediglich die Dennittlungsgebühr zu Grunde zu legen, die sie als Entgelt für zugewiesene Qhv zeigen-Einrückungen erhalten, selbst bann, wenn sie hierbei im eigenen Aa.nen unb für eigene Aechnung tätig gewesen sind. Diele Befreiungs- Vorschrift hat sogar rückwirkende Kraft bis zum 1. januar 1 92 1 (88a).

d) Die Steuer für Hebernahme von An­zeigen, die seither drückend empfunden wurde, ermäßigt sich auf eine vom Reichstag aus­gegangene Anregung bei Zeitungen und Zeit­schriften durch Einführung eines neuen Staffel­tarifs von 14 Prozent (§ 26, 27).

Die Gewährung freier Kost und son­stiger Deputate an Arbeiter und An - ge ft eilte war nach 8 2 Ziff. 10 schon seither umsah steuerfrei, jedod) mußte Hmsahsteaer gezahlt werden, wenn die Arbeiter und Angestellten F milienangehörige des Unternehmer^ waren. Aunmehr sind auch sie vowder Steuer be­freit unter der Boraussetzung, das) sie inner­halb der gewerblichen Tätigkeit des Unterneh­mers voll befd)äftigt sind und das 16. Lebens­wahr überschritten haben. (8 2 Ar. 10.)

Die Befrciungsvorschriften für gemein- nütjige unb wohltätige Anstalten sink) geändert worden, Hmsatz steuerfrei sind Unternehmen oder einzelne Zweige von Unter­nehmen, deren Zwecke ausschließlich gemeinnützig oder wohltätig sind, wegen solcher Umsätze, die diesen Zwecken unmittelbar dienen und bei denen die Entgelte hinter den durchschnittlich für gleich­artige Leistungen von Erwerbsuntemehmungen verlangten Entgelten zui-ückbleiben und ebenso nichtöffentliche Schulen und Er­ziehungsanstalten, die der staatlichen Aus­sicht unterliegen und ihren Betrieb nur mit Zu­schüssen aus öffentlichen Mitteln, Stiftungen oder aus staatlich genehmigten Sammlungen aufrecht­erhalten können.

Die Borausfetzungen für die Steuerfreiheit werden von Falt zu Fall geprüft, und es sollen voni Reichsfinanzminister mit Zustimmung des Reichsrats noch nähere Bestimmungen erlassen werden.

Tie Anträge einzelner Gewerbezwelge auf Steuererleichterungen sind meist abgelchnt wor­den, auch die von zahlreichen Handelskammern befürworteten Wünsche der Handelsvertreter auf Befreiung von der Umfaßfteuer.

H. Sic erhöhte Umsatzsteuer hat eine wesentliche Aenderung nicht erfahren. Für Auto­mobilbesitzer dürfte die Borschrift des 8 20 Ar. 4 von Interesse sein, baß die vorgesehene Ber- gütung von 10 Prozent des Kaufpreises bei dem Erwerb von Fahrzeugen zur Personenbeförderung nur dann eintreten soll, wenn diese Fahrzeuge ausschließlich zur Ausübung des Fuhrhalter- gewerbes erworben sind. Eine weitere Erhöhung der Umsatzsteuer für Luxusgaststätten ist vom Reichstag zwar abgelehnt worden, sie soll aber den ©cmcinbcii überlassen werden. Abgelehnt worden sind auch die Anträge auf vollständige Aufhebung der Luxrssteuer, jedoch soll eine Aeu- fassung der Luxus st ei erliste erfolgen unb bein Reichstag bis zum 1. Oktober 1922 vorgelegt werben, jst dies bis dahin nicht geschehen, so

treten die seitherigen Borschriften über die er­höhte Umsatzsteuer auf die Lieferung bestimmter Luxusgegenstände (tz 1520) unb über die erhöhte Umsatzsteuer auf die Lieferung bestimmter L nus- gegenstände im Kleinhandel (tz 2124) außer Kraft. |

III. Tie Steuerfreiheit für den Außenhandel ist beschränkt worden. Seit­her war die Lieferung aus dem Ausland in das Inland und die erste Lieferung im Inland im allgemeinen amsahsteuerfrei, ebenso die Lieferung aus dem Inland in das Ausland. Für die letzte Lieferung im Inland konnte die Steuerbefrei­ung der Art erwirkt werden, daß dem Aus- fuhrhändler auf Antrag ein Teil Des von ihm gezahlten Kaufpreises vergütet wurde (tz 19). jetzt soll grundsätzlich die Lieferung aus dem Ausland in bas Inland steuer­frei bleiben, die erste Lieferung im 3n> land aber prinzipiell der Umsatz­steuer unterliegen. Dci der Ausfuhr von Waren in das Ausland bleibt nur der sogen Ausfuhrhändler steuerfrei. Wer dagegen einen selbst hergestellten ober Der- oder bearbeiteten Gegenstand ins Ausland liefert, muß Umsatz­steuer zahlen. Die seither gewährte Bergütung findet nach § 19a fetzt nur bann noch statt, wenn der Unternehmer nachweist, baß es sich am Gegenstänbe handelt, die der H e r st e 1 - lungslux issteuer des tz 15 unterliegen.

Für bestimmte Waren, insbesondere Le­bens- und Futtermittel, bleiben auch die ersten Umsätze nach der Einfuhr aus dem Ausland steuerfrei: ebenso Rohstoffe und Halberzeugnisse, soweit die Umsätze außer­halb des Kleinhandels erfolgen unb bie reichs- rätlichen Bestimmungen über die Sicherstellung der Herkunft der Waren innegehalten worden sind. Auch die auf dem Meere oder auf dem Bodensee gefangenen Fische gelten als Im­port und bleiben im Inland steuerfrei. Ge­treide und Hülsenfrüchte können bei see­wärtiger Einfuhr ohne Rücksicht auf ihre Her­kunft nach näherer Bestimmung des Reichsrats als importiert angesehen werden, so daß die erste Lieferung gleichfalls steuerfrei bleibt (§ 2 Ar. lac).

IV. Böllig neu ist durch die nunmehrige Fassung des § 37 die Entrichtung der Um­satzsteuer geregelt worden: Die Erfahrung hat gelehrt, daß die Veranlagung zur Umsatzsteuer nur langsam vor sich ging, so baß die Steuer erst nad) 1>bis 2 jähren nach der Verein- naßmung des steuerpflichtigen Umsatzes entrichtet werden konnte. Diesen offenbaren Mißstand sucht die Aovelle durch die Einführung der B e r - pflichtung zur Boranmeldung und Borauszahlung zu beseitigen.

Die Umsatzsteuer ist innerhalb zwei Wochen nach Bekanntgabe des Umsahsteuerbescheids zu entrichten. Innerhalb eines Monats nach Ablauf jedes Kalendervierteljahres hat der Steuerpflich­tige eine Vorauszahlung zu entrichten. Boranmeldung und Vorauszahlung unterliegen einer verschiedenen Behandlung, je nachdem, ob der Steuerabschnitt ein Kalender viertel jahr ist, wie bei der erhöhten Umsatzsteuer und der Luxussteuer (Dgl. II), ober ein Kalender jahr, wie bei der allgemeinen Umsatzsteuer (Dgl. I).

Bei Dierteljährlichem Steuerabschnitt muß nach Ablauf des KalenderDierteljahres die Steuererklärung abgegeben werden. Ist aber die Steuer innerhalb eines Monats nach Ablauf des KalenderDierteljahres nicht festgesetzt, so muß eine Borauszahlung geleistet werden in Höhe des Betrags, der sich aus der Steuererklä­rung ergibt. Gibt der Steuerpflichtige die Er­klärung nicht innerhalb eines Monats des neuen Kalendervierteljahres ab, so setzt die Steuer- steile die Vorauszahlung auf 1/4 der für das vorausgegangene Kalenderjahr Dcranlagten Steuer fest. War im Dorausgegangenen jahr eine 'Veranlagung nicht erfolgt oder hat die steuerpslichttge Tätigkeit noch nicht bestanden, so greift die Steuerstelle zur Schätzung.

Ist der Steuerabschnitt länger als ein KalenderDierteljahr, z. V. bei der allgemeinen Umsatzsteuer ein jahr, so hat außer der Voraus­zahlung auch noch eine Voranmeldung zu erfolgen. Sie miß jeweils bis zum Ablauf der Monate Olpril, juli, Oktober und januar ab­gegeben werden und muß alle Umsätze des vor- ausgegangenen KalenderDierteljahres enthalten. Bei Unterlassung der Voranmeldung erfolgt Fest­setzung bzw. Schätzung, entsprechend der oben erwähnten Bestimmungen.

Ueberfteigt die am Schluß des ©teuer» abschnitts vorgenommene Veranlagung den Ge­samtbetrag der Vorauszahlungen um mehr als 20 Prozent, ist also zu wenig vorausgezahlt wor­den, so erhöht sich die Steuer um

10 Prozent dieses ü b e r s ch i e ß c n d e n Betrags.

V. Die Geseyesnovelle tritt schon mit dem 1. (Januar 1 92 2, also rückwirkend in Kraft: es mußten deshako besondere Ucbcrgang 6- Vorschriften aufgenommen werden. Da plötz­lich rückwirkend für den 1. januar 1922 ein höherer Steuersatz cingefüßrt und auch seither ganz steuerfreie Leistungen in das Ausland jetzt steuerpflichtig geworden sind, so konnte für zahl­reiche Fälle die Umsatzsteuer gar nicht einfalfu- liert werden Den sich hieraus ergebenden Schwie­rigkeiten sucht der 2lrt 4 der VoDellc gerecht zu werden. Die Regelung erfolgt nach folgenden Grundsätzen:

1. Ist die Lieferung oder Leistung bereits im (Jaßre 1921 bewirkt, aber erst 1922 bezahlt, so bleibt es bei der bisherigen Bestimmung, es gilt grundsätzlich der alte Steuersatz von 17? Prozent und Steuerfreiheit im Außenhandel.

2. Lieferungen ober Leistungen in das Aus­land, die zwar 1921 bestellt, aber im jähre 1922 erst effittuiert und bezahlt worden sind, unter­liegen grundsätzlich dem neuen 2prozentiaen Steuersatz. Da aber feine Möglichleit vorhanden ist, die erhöhte Steuer abzuwälzen, so tritt Be­freiung dann ein, wenn der Lieferer nach - weist, daß der Vertrag über die Lieferung in das Ausland vor dem 1. (Januar 1922 mit fefter Preisvereinbaruwg abge­schlossen und die Leistung oder Lieferung spä­testens am 30. (Juni 1922 erfolgt ist. Der Zahlungstag bleibt dann außer Betracht.

3. Ist ein Lieferungsvertrag vor dem 1. (Ja­nuar 1922 zu einem festen Preise abgeschlossen worden, so ist der Lieferant entsprechend § 46 Abs. 4 berechtigt, zu dem Lieferpreis einen be­sonderen Zuschlag zu fordern, der bem Unter- schieb zwischen ber neuen unb der alten Umsatz­steuer entspricht. Dieser Preiszuschlag darf nach bem Gesetz keinen Grunb zur Vertragsaufhebung bilben (Art. 4 Abs. 5).

Es bleibt abzuwarten, ob sich bie neuen Be­stimmungen, insbesonbere die über Voranmeldung unb Vorauszahlung ber Umsatzsteuer in ber Praxis bewähren. Die Geschäftswelt wirb gut baran tun, sich frühzeitig mit den neuen Bestim­mungen vertraut zu machen.

Aus Stabt und Land.

Gießen, den 29. April 1922.

* Schutz den Vögeln ! Das Poli- zeiamt bringt in Erinnerung, daß das Zer­stören und Ausheben von Restern von Brut­stätten der Vögel, das Zerstören und Ausneh­men von Eiern, das Ausnehmen und Toten von (Jungen verboten ist. jn gleicher Weise ist auch das Feilbieten und der Berkaus der gegen dieses Verbot erlangten Eier und jungen un­tersagt. Bestraft wird auch, wer unterläßt, Kinder und andere, unter seiner Gewalt stehende Personen von solchen Zuwiderhand­lungen abzuhalten.

** Die Hundebesitzer werden in einer Bekanntmachung des Polizeiamtes er­neut daraus hingewiesen, daß innerhalb der bewohnten Teile der Stadt auf öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen bissige Hunde mit einem das Beißen wirksam verhindern­den Maulkorb versehen sein und an einer kur­zen Kette oder Leine geführt werden, Hunde der nachstehenden Rassen, a) Bernhardiner, b) Neufundländer, c) Leonberger, d) Doggen (Deutsche, Ulmer, Dänische und Bulldoggen), e) Barsoys, f) Mastiffs, g) Zieh- und Meh- gerhunde, sowie alle aus Kreuzungen dieser Rassen hervorgegangenen Hunde an einer kur­zen Leine oder Kette geführt werden müssen. Außerhalb der bewohnten Teile der Stadt müssen alle bissigen Hunde der erwähnten Art mit einem das Beißen wirksam verhindern­den Maulkorb versehen sein. Alle Hunde sind an einer kurzen Leine oder Kette zu führen 1. in dem Botanischen Garten, 2. in den öffent­lichen gärtnerischen Anlagen innerhalb der Gemarkung Gießen, 3. auf den Bahnsteigen der Bahnhöfe. Die Besitzer oder Begleiter von Hunden dürfen Rasenplätze, Blumen­beete, Gebüschanpflanzungen und dergleichen in den öffentlichen Anlagen durch die Hunde nicht betreten lassen..

* Das 21 uf ft eilen der Kehricht­gefäße. Die mangelhafte Aufstellung der Kehrichtgefäße, besonders aber die Verwen­

dung ungeeigneter Kehricbtbehäller (wie Holz- kisten, Eimer und dergl.) führt häufig zur Ver­unreinigung der Straßen. Ferner muß als ein Mißstand bezeichnet werden, wenn lange vor und nach stattgehabter Leerung die Ge­fäße auf den Bürgersteigen stehen und den Verkehr hemmen. Sie Polizeibeamten sind an­gewiesen, diesem Hebelstand ihre verschärfte Aufmerksamkeit zuzuwenden und Verstoße zur Anzeige zu bringen. Da die Kehrichtabfuhr morgens 8 Hhr beginnt, empfiehlt es sich, Kehrichtgefäße erst in den Frühstunden des betreffenden Abfuhrtages herauszustellen und nach der Entleerung alsbald wieder zu ent­fernen.

* Die Gießener freiwillige Feuerwehr hielt im Restaurant Hindenburg ihre diesjährige ordentliche Mitgliederversammlung ab, die von Drandinspektor Faber eröffnet wurde. D:m (Jahresbericht ist folgendes zu entnehmen: Die Wehr besteht z. Z. aus 134 aktiven und 60 außer­ordentlichen Mitgliedern. Durch den Tod verlor sie die Kameraden Bender und Borst. Ab­gehalten wurden acht Haupt- und eine Schluß- Übung. Die Wehr wurde zu einem Großfeuer am 21. Mai in der Reuen Kaserne durch Großfeucr- alarm gerufen. Die ständige Feuerwache am 08- waldsgarten wurde alarmiert zu 4 großen Brän­den, 23 kleinen Bränden, 20 Kaminbränden, zwei Waldbränden und zu einem auswärtigen Brand. 52mal erfolgte Alarmierung durch Hnfug. Die jahresrechnung wurde von Rechner Riebe! vorgetragen und ergab eine Einnahme von 4902,75 Mark, der eine Ausgabe von 4569,07 Mk. gegenübersteht. Dem Rechner wurde Entlastung erteilt. Ebenso fand der aufgestellte Voranschlag für 1922 23 Genehmigung. Da die dreijährige Wahlperiode der seitherigen Vorstndsmitglieder abgelaufen, mußte eine A e u w a h 1 erfolgen. Brandinspektor Faber gab bekannt, daß er aus Gesundheitsrücksichten leider auf eine Wiederwihl verzichten müsse. 21us der Aeuwahl gingen her­vor Kamerad F. Wenzel als Brandinspektor, Kamerad R. V ö big er als Brandmeister des 1. Löschzuges, Kamerad A. Bey als Brand­meister des 2. Löschzuges, Kamerad W. R i e b c l als Rechner und Kamerad H. König als Schriftführer, zu Beisitzern die Kameraden K. Moll und C. R e u l i n g I. Zu 1. Obleuten wur­den gewählt zu den beiden mechanischen Leitern, die Kameraden O. Hari g und O.-Faber, als deren Stellvertreter K. Renting II. und G Reih, zu 1. Obleuten der beiden Steigerzüge die Kameraden E. K o ch und I. H e i ß l e r, zu deren Stellvertretern K.E u l e r und W.T hielmann, zu 1. Obleuten der beiden Spritzen die Kame­raden H. Mattheis und W. Schreiber, zu deren Stellvertretern W. D o p f und W. Voll­mann, zu den Hydrantengeräten die Kameraden W. Schmid und G. Kraus, zu deren Stell­vertretern H. Flach und K. Krämer. A Dickvre (Kreisfeuerwehrinspektor) und A.Bour geois lehnten eine Wiederwahl ab; letzterer wurde für seine über 30jährige ersprießliche Tätig feit zum Ehrenmitglied und der langjährige Kom­mandant Brandinspektor L. Faber zum Ehren­kommandanten der Wehr ernannt.

Starkenburg und Rheinhessen.

rm. Darmstadt, 27. April. In den Räu­men des justizgebäudes erschossen hat sich heute abend gegen 6 Hhr der anfangs der 20er stehende Musiker Gansert aus München, der wegen verschiedener Betrügereien festgenommen ivar und dem Amtsrichter vorgefuhrt werden sollte. Sonderbarerweise hat man ihm, bei der Festnahme den Revolver gelassen.

fpd. Mainz, 28. April. In reichem Flag- genschmuck kam der neue Radschlepp- dainpfer(Joffe Corn. Fende 1", auf seiner ersten Bergfahrt begriffen, an unserer Stadt vorbei. Der stattliche Dampfer ist Eigentum der Dabischen Aktiengesellschaft vorm. Gebr. Fendel, wurde auf der Schiffswerft von Gebr. Sachsenberg in Roßlau a. d. Elbe erbaut, hat eine Länge von 75 Metern, eine Breite von 22 Metern und besitzt eine Maschine von 1600 indizierten Pferdekrästcn. In seinem Anhänge befanden sich vier Schlepp­kähne, die Kohlen geladen hatten.

rm. Bensheim, 28. April. Für etwa hunderttausend Mark Schmucksachen undKleider wurden in der Rächt zum Freitag durch Einbruch in der Villa des Fabrikanten G. gestohlen. Als Täter hat man Verdacht auf eine Frankfurter Cinbrecherbande.

rm. Worms. 28. April. In der Schleuse am Hafenamtsgebäude wurde früh der 39 (Jahre alte taubstumme Arbeiter joh. Winter von hier tot aufgefunden. Man vermutet, daß er in der Rächt verunglückt ist.

DieSakramsntshex.

Roman von Marie Kerschen st einer.

7. Fortsetzung. (Rachdruck verboten.)

Romans Vater, den Waldsackerer, kannte kein einziger im Dorf aus, obwohl er vorn Heis­dorf war und immer dort gelebt hatte, ein paar (Jahre ausgenommen, wo er sich in der Fremde herumgetrieben. Wie sollte man auch einen Men­schen aus kennen, der niemals den Mund aiftafr Mehr als die allerknappsten Sätze betam nie­mand von ihm zu hören. Hnd doch faß er unter den Dauern mit stets wachen Ohren und scharf gespitzter Qhifmertfamteit, und wenn einer ge­glaubt haben würde, seinen beweglichen 21ugen könnte etwas entgehen, bann hatte er sich ge­täuscht. Daran glaubte aber auch keiner im Dorf. Sie wußten alle recht gut, baß ber Waldsackerer im Handeln ebenso fix war, als seine gewöhnlichen Hantierungen sich durch Gemächlichkeit. auszeich­neten. Am meisten unterschied er sich von den Dörflern dadurch, daß er den Frieden liebte unb an ihren zahlreichen Händeln nie teilnahni. Trotz­dem kam es vor, daß er das Gleichgewicht ver­lor. Selten genug. Aber dann fuhr der (Jähzorn wie der Blitz auf ihn nieder, dann mochte sich vor dem Rasenden retten, wer da konnte! Die Dauern hüteten sich vor diesen Ausbrüchen: fte anb des Waldsackerers Wohlhabenheit waren der Grund, warum er das Dorf so ziemlich im Sack hatte.

So wie er selbst, war auch alles, was zu ihm gehörte, nicht nach dem dörfischen Zuschnitt. Sein Haus stand nichts frei, daß es von allen Seiten ber Wind umpfiff, sondern schmiegte sich an den Hügel an. ber die Pfarrburg trag, so baß die Vorderseite ein Stockwerk mehr befaß, als der Rücken. Sfcö obere Stockwerk umgürteie ein ga.»

lerieartiger Hmgang, der im Sommer zam Wäschetrocknen diente, während im Herbst dort in langen Ketten die Aepfelkringel baumelten, die bie Sonne zur Haltbarkeit erziehen sollte. Hnd gar die Scheune, die' stand nicht abseits Dom Wohnhaus, wie es im Dorfe gang und gäbe war, sondern war mitsamt dem Stall mit dem Wohn HL us Derbunben. Hnd das Ganze duckte sich, ein wenig ratlos, unter ein tief herad- steigendes Schindeldach, tote ein winziges Ge­sicht unter einem großmächtigen Hut. Man sagte, ber Waldsackerer habe bie Dauart den Schwei­zern abgeguckt. Tanzboden unb Schenkstube lagen im Erdgeschoß. Die Schenkstube war schmucklos und von jener Sauberkeit, die mit bem letzten Staubkorn auch den allerletzten Rest von Ge­mütlichkeit zu verscheuchen scheint. Em paar Tische nebst Holzbänken standen darin und ein tönerner Ofen, um den rings eine Dank lief.

Auf dieser Dank saß eines Herbsttags, etn paar (Jahre nach dem Auftritt in ber Dorfschule, bie Walbsackerin, Flickzeug in der Hand. Sie war nicht mehr die ungebrochene Frau, die sie noch vor wenigen jähren gewesen. Die Sorge um ihr immer kränkelndes einziges Kind, zehrte an ihren Kräften und an ihrem Geist. Schräg durch die Fensterscheiben fiel der Sonnenschein auf ihren Scheitel unb verriet bie zahlreichen weihen gä­ben, bie sich in den schwarzen Zöpfen sonst gerne verschlüpften. Sie stichelte geistesabwesend an ber Räherei herum und immer wieder hob sie den Kopf, um erwartungsvoll durchs Fenster za spähen, von wo aus man den Blick nach ber Psarrb'urg hatte. Vor mehr als einer Stunbe hatte der Waldsackerer den Weg dort hinauf ge­nommen. Einer vom Dorf wollte in Erfahrung ccLradjt haben, daß die alte Christine von der Lrepve gestürzt und umgekommen sei. Da hatte der WM^.ckerep iQflgl

gelangt und war auf die Pfarrburg gegangen. Daß er solang aasblieb, war kein gutes Zeichen. Hnd richtig! jetzt trat er aus dem Hause, an ber einen Hand den Vornan, an der andern das Pfarrmädel führend, und beide Kinder sahen verstört drein. Da wußte die Waldsackerin, daß sie ein Pflegekind bekommen würde. Wie konnte es auch anders sein? Der Waldsackcr war der einzige Fleck im Dorf, wo ein Mund mehr ohne Rot falt werden konnte. Sie widersetzte sich nicht, denn sie war von frommer Denkart und lebte ber Pflicht nach, bie gebot, die Hungrigen zu speisen, bie Rockten zu tieiben und den Beküm­merten Trost zu spenden . . .

Für bie Dörfler aber gab es von da an Stoff zum Gespräch. Besonders dir Weiber, die Schlupsline an ihrer Spitze, fanben kein Ende. Die Gegenwart des Kindes im Dorf wärmte alte Geschichten auf. An ben Waldsacker er wagte sich keiner heran, brum lag man der Walds­ackerin im Ohr und glaubte sie beeinflussen ja müssen. Stundenlang faßen die Weiber rn der Schenkstube hinter einem Fingerhut voll Küm­mel und wetzten das Mundwerk. Die Höflich­keit der Wirttn verlangte, daß die Waldsackerin bei ihnen sitzen blieb. Ader sie hielt dem An­sturm ber Meinungen stand. Ihre brave Absicht war, eine brauchbare Bauerdirn aus dem Pfarr­mädel zu machen, davon ließ sie sich nicht ab­irren. Hnd als ihr die Weiber eines Lags za arg za setzten, schloß sie die Schenkstube, und ließ fürs nächste keine mehr ins Haas. Das ver­schaffte ihr Ruhe, wiegelte jedoch das Dorf im stillen gegen den Waldsacker auf.

Hnd nun nahm sie ihr Werk tatkräftig tn die Hand, von dem Willen beseelt, es bester zu machen, als es derSchlendriin" auf der Psarrburg erlaubt. Im Waldsacker hatte der Tag Jemen geregeüax GqnL- 2UM bcehte Keß

um handgreifliche Dinge, es fiel niemandem ein, wunschselig an Bestehendem zu rütteln ober gar zu träumen von. einer schöneren Welt. Rüch- terne Pflicht füllte die Tage aus, wer hcttte ba Muße zu lachen, oder sich des Lebens zu fielen f Cs verstand sich von selbst, baß baö PfaEmübet von der ersten Stunbe an in all bie Rützlich- teiten eingetoeißt wurde, bie hier bem Tage das Gepräge gaben. Hnd £cnc '< Vom frühen Mor­gen bis zum späten Abend warteten in Küche, Hof und Stall 'Beschäftigungen auf sie, von deren Existenz sie bisher keine Ahnung gehabt Dinge, bie weder Schönheit noch Liebe verklärten unb bie sich wie ein harter Riegel zwischen sie unb ihre Vergangenheit schoben. Richts sprach sie hier an, nichts verband sie mit dem, was ihr früher lieb and traut gewesen, und die Fremdheit, die sie umgab, schien nicht nur von den Dingen, fon» dern auch von ben Menschen auszugehen, mit denen sie zusammen traf. Vergebens suchte sie ui der Beklommenheit Ihres Gefühles am Herzen der Waldsackerin Schutz. Denn das war keine so warme Zuflucht, wie die Liebe ber alten Christine. Da gab es nur eine kühle Freund­lichkeit und ein gerechtes Ab wägen. Keine süßen Heimlichkeiten, aber rauhe, freudlose Hnentrinn- berfeiten, die an Lenes Gemüt pochten, tote ein knöcherner Finger gegen eine hohle Wand. Hnd bas Schlimmste war, baß Roman auch in ben allgemeinen Trott ber Geschichte eingespannt war. Er half bem Vater bei ber Männecarbcit und sie bekam ihn des Tags über oft nicht za sehen. Rur ber Sonntag führte bie Kinder zusammen.' Doch auch da gab es kein ungestörtes Zuzweit- fein, wie cuf der Pfarrburg. Hnd ach! toie lange dehnte sich die Zeit von einem Sonntag zam andern! Viel zu lang für die Trübsal, die sich allmählich in Lenes Herz aufspeichertel

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