Nr. 100 Zweites Blatt
Gießener Anzeiger (General-Anzeiger für Gberheffen)
Samstag, 29. April (922
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Die Aenderung
des Umscrtzsteuergesetzes.
Don Rechtsanwalt Gg. Lind, ©rünberg i. H.
Durch das Gesetz über die Aenderung im Ji» nanzwesen vom 8. April d. j. (R.G.Bl. Ar. 20 vom 20. April), ist auch das Hmsatzsteuergesetz wesentlich geändert toorbcn.
1. Die wichtigsten Aenderun gen betder allgemeinen Hmsatzsteuer von 1»/, aus 2 Prozent für jeden steuerpflichtigen Umsatz. Soweit im Gesetz höhere Sähe vorgesehen srnd, finden diese aus Hmsätze von Gegenständen in das Ausland leine Anwendung. (8 13.)
An Befreiungen enthält di: Rovelle.
a) Di: Gewährung von Beherbergung, Beköstigung und der üblichen Aoluralleistuncen durch Personen und Anstalten tErziehungsanstalten, Privatlehrer, Pensionate usw.) sind von der Besteuerung ausgenommen, soweit sie jugendliche unter 16 jähren für Erziehungs- und Aus- dildungszwecke außerhalb des Wohnorts der Eltern bei sich aufnehmen. Hierunter fallen auch Handwerker, die Lehrlinge gegen Entgelt bet sich aufnehmen (§ 2 Ar. 10a.)
b) Die Lieferung von Clettrizität, Tas und Wasser durch zusammenhängend« Leitungen mehrerer Unternehmungen gilt — im Gegensatz zu früher, wo jede Hnternehnmng umsatzsteuerpflichtig war, — als irur einmalige Heber- tragung des Besitzes: steuerpflichtig ist jetzt nur noch die erste Lieferin (tz 7 Abs. 3).
c) Die Anzcigenvermittler (Annoncenerpebi- tionen) sind befugt, der älmsahsteuerberechnung lediglich die Dennittlungsgebühr zu Grunde zu legen, die sie als Entgelt für zugewiesene Qhv zeigen-Einrückungen erhalten, selbst bann, wenn sie hierbei im eigenen Aa.nen unb für eigene Aechnung tätig gewesen sind. Diele Befreiungs- Vorschrift hat sogar rückwirkende Kraft bis zum 1. januar 1 92 1 (88a).
d) Die Steuer für Hebernahme von Anzeigen, die seither drückend empfunden wurde, ermäßigt sich auf eine vom Reichstag ausgegangene Anregung bei Zeitungen und Zeitschriften durch Einführung eines neuen Staffeltarifs von 1—4 Prozent (§ 26, 27).
Die Gewährung freier Kost und sonstiger Deputate an Arbeiter und An - ge ft eilte war nach 8 2 Ziff. 10 schon seither umsah steuerfrei, jedod) mußte Hmsahsteaer gezahlt werden, wenn die Arbeiter und Angestellten F milienangehörige des Unternehmer^ waren. Aunmehr sind auch sie vowder Steuer befreit unter der Boraussetzung, das) sie innerhalb der gewerblichen Tätigkeit des Unternehmers voll befd)äftigt sind und das 16. Lebenswahr überschritten haben. (8 2 Ar. 10.)
Die Befrciungsvorschriften für gemein- nütjige unb wohltätige Anstalten sink) geändert worden, Hmsatz steuerfrei sind Unternehmen oder einzelne Zweige von Unternehmen, deren Zwecke ausschließlich gemeinnützig oder wohltätig sind, wegen solcher Umsätze, die diesen Zwecken unmittelbar dienen und bei denen die Entgelte hinter den durchschnittlich für gleichartige Leistungen von Erwerbsuntemehmungen verlangten Entgelten zui-ückbleiben und ebenso nichtöffentliche Schulen und Erziehungsanstalten, die der staatlichen Aussicht unterliegen und ihren Betrieb nur mit Zuschüssen aus öffentlichen Mitteln, Stiftungen oder aus staatlich genehmigten Sammlungen aufrechterhalten können.
Die Borausfetzungen für die Steuerfreiheit werden von Falt zu Fall geprüft, und es sollen voni Reichsfinanzminister mit Zustimmung des Reichsrats noch nähere Bestimmungen erlassen werden.
Tie Anträge einzelner Gewerbezwelge auf Steuererleichterungen sind meist abgelchnt worden, auch die von zahlreichen Handelskammern befürworteten Wünsche der Handelsvertreter auf Befreiung von der Umfaßfteuer.
H. Sic erhöhte Umsatzsteuer hat eine wesentliche Aenderung nicht erfahren. Für Automobilbesitzer dürfte die Borschrift des 8 20 Ar. 4 von Interesse sein, baß die vorgesehene Ber- gütung von 10 Prozent des Kaufpreises bei dem Erwerb von Fahrzeugen zur Personenbeförderung nur dann eintreten soll, wenn diese Fahrzeuge ausschließlich zur Ausübung des Fuhrhalter- gewerbes erworben sind. Eine weitere Erhöhung der Umsatzsteuer für Luxusgaststätten ist vom Reichstag zwar abgelehnt worden, sie soll aber den ©cmcinbcii überlassen werden. Abgelehnt worden sind auch die Anträge auf vollständige Aufhebung der Luxrssteuer, jedoch soll eine Aeu- fassung der Luxus st ei erliste erfolgen unb bein Reichstag bis zum 1. Oktober 1922 vorgelegt werben, jst dies bis dahin nicht geschehen, so
treten die seitherigen Borschriften über die erhöhte Umsatzsteuer auf die Lieferung bestimmter Luxusgegenstände (tz 15—20) unb über die erhöhte Umsatzsteuer auf die Lieferung bestimmter L nus- gegenstände im Kleinhandel (tz 21—24) außer Kraft. |
III. Tie Steuerfreiheit für den Außenhandel ist beschränkt worden. Seither war die Lieferung aus dem Ausland in das Inland und die erste Lieferung im Inland im allgemeinen amsahsteuerfrei, ebenso die Lieferung aus dem Inland in das Ausland. Für die letzte Lieferung im Inland konnte die Steuerbefreiung der Art erwirkt werden, daß dem Aus- fuhrhändler auf Antrag ein Teil Des von ihm gezahlten Kaufpreises vergütet wurde (tz 19). jetzt soll grundsätzlich die Lieferung aus dem Ausland in bas Inland steuerfrei bleiben, die erste Lieferung im 3n> land aber prinzipiell der Umsatzsteuer unterliegen. Dci der Ausfuhr von Waren in das Ausland bleibt nur der sogen Ausfuhrhändler steuerfrei. Wer dagegen einen selbst hergestellten ober Der- oder bearbeiteten Gegenstand ins Ausland liefert, muß Umsatzsteuer zahlen. Die seither gewährte Bergütung findet nach § 19a fetzt nur bann noch statt, wenn der Unternehmer nachweist, baß es sich am Gegenstänbe handelt, die der H e r st e 1 - lungslux issteuer des tz 15 unterliegen.
Für bestimmte Waren, insbesondere Lebens- und Futtermittel, bleiben auch die ersten Umsätze nach der Einfuhr aus dem Ausland steuerfrei: ebenso Rohstoffe und Halberzeugnisse, soweit die Umsätze außerhalb des Kleinhandels erfolgen unb bie reichs- rätlichen Bestimmungen über die Sicherstellung der Herkunft der Waren innegehalten worden sind. Auch die auf dem Meere oder auf dem Bodensee gefangenen Fische gelten als Import und bleiben im Inland steuerfrei. Getreide und Hülsenfrüchte können bei seewärtiger Einfuhr ohne Rücksicht auf ihre Herkunft nach näherer Bestimmung des Reichsrats als importiert angesehen werden, so daß die erste Lieferung gleichfalls steuerfrei bleibt (§ 2 Ar. la—c).
IV. Böllig neu ist durch die nunmehrige Fassung des § 37 die Entrichtung der Umsatzsteuer geregelt worden: Die Erfahrung hat gelehrt, daß die Veranlagung zur Umsatzsteuer nur langsam vor sich ging, so baß die Steuer erst nad) 1>bis 2 jähren nach der Verein- naßmung des steuerpflichtigen Umsatzes entrichtet werden konnte. Diesen offenbaren Mißstand sucht die Aovelle durch die Einführung der B e r - pflichtung zur Boranmeldung und Borauszahlung zu beseitigen.
Die Umsatzsteuer ist innerhalb zwei Wochen nach Bekanntgabe des Umsahsteuerbescheids zu entrichten. Innerhalb eines Monats nach Ablauf jedes Kalendervierteljahres hat der Steuerpflichtige eine Vorauszahlung zu entrichten. Boranmeldung und Vorauszahlung unterliegen einer verschiedenen Behandlung, je nachdem, ob der Steuerabschnitt ein Kalender viertel jahr ist, wie bei der erhöhten Umsatzsteuer und der Luxussteuer (Dgl. II), ober ein Kalender jahr, wie bei der allgemeinen Umsatzsteuer (Dgl. I).
Bei Dierteljährlichem Steuerabschnitt muß nach Ablauf des KalenderDierteljahres die Steuererklärung abgegeben werden. Ist aber die Steuer innerhalb eines Monats nach Ablauf des KalenderDierteljahres nicht festgesetzt, so muß eine Borauszahlung geleistet werden in Höhe des Betrags, der sich aus der Steuererklärung ergibt. Gibt der Steuerpflichtige die Erklärung nicht innerhalb eines Monats des neuen Kalendervierteljahres ab, so setzt die Steuer- steile die Vorauszahlung auf 1/4 der für das vorausgegangene Kalenderjahr Dcranlagten Steuer fest. War im Dorausgegangenen jahr eine 'Veranlagung nicht erfolgt oder hat die steuerpslichttge Tätigkeit noch nicht bestanden, so greift die Steuerstelle zur Schätzung.
Ist der Steuerabschnitt länger als ein KalenderDierteljahr, z. V. bei der allgemeinen Umsatzsteuer ein jahr, so hat außer der Vorauszahlung auch noch eine Voranmeldung zu erfolgen. Sie miß jeweils bis zum Ablauf der Monate Olpril, juli, Oktober und januar abgegeben werden und muß alle Umsätze des vor- ausgegangenen KalenderDierteljahres enthalten. Bei Unterlassung der Voranmeldung erfolgt Festsetzung bzw. Schätzung, entsprechend der oben erwähnten Bestimmungen.
Ueberfteigt die am Schluß des ©teuer» abschnitts vorgenommene Veranlagung den Gesamtbetrag der Vorauszahlungen um mehr als 20 Prozent, ist also zu wenig vorausgezahlt worden, so erhöht sich die Steuer um
10 Prozent dieses ü b e r s ch i e ß c n d e n Betrags.
V. Die Geseyesnovelle tritt schon mit dem 1. (Januar 1 92 2, also rückwirkend in Kraft: es mußten deshako besondere Ucbcrgang 6- Vorschriften aufgenommen werden. Da plötzlich rückwirkend für den 1. januar 1922 ein höherer Steuersatz cingefüßrt und auch seither ganz steuerfreie Leistungen in das Ausland jetzt steuerpflichtig geworden sind, so konnte für zahlreiche Fälle die Umsatzsteuer gar nicht einfalfu- liert werden Den sich hieraus ergebenden Schwierigkeiten sucht der 2lrt 4 der VoDellc gerecht zu werden. Die Regelung erfolgt nach folgenden Grundsätzen:
1. Ist die Lieferung oder Leistung bereits im (Jaßre 1921 bewirkt, aber erst 1922 bezahlt, so bleibt es bei der bisherigen Bestimmung, es gilt grundsätzlich der alte Steuersatz von 17? Prozent und Steuerfreiheit im Außenhandel.
2. Lieferungen ober Leistungen in das Ausland, die zwar 1921 bestellt, aber im jähre 1922 erst effittuiert und bezahlt worden sind, unterliegen grundsätzlich dem neuen 2prozentiaen Steuersatz. Da aber feine Möglichleit vorhanden ist, die erhöhte Steuer abzuwälzen, so tritt Befreiung dann ein, wenn der Lieferer nach - weist, daß der Vertrag über die Lieferung in das Ausland vor dem 1. (Januar 1922 mit fefter Preisvereinbaruwg abgeschlossen und die Leistung oder Lieferung spätestens am 30. (Juni 1922 erfolgt ist. Der Zahlungstag bleibt dann außer Betracht.
3. Ist ein Lieferungsvertrag vor dem 1. (Januar 1922 zu einem festen Preise abgeschlossen worden, so ist der Lieferant entsprechend § 46 Abs. 4 berechtigt, zu dem Lieferpreis einen besonderen Zuschlag zu fordern, der bem Unter- schieb zwischen ber neuen unb der alten Umsatzsteuer entspricht. Dieser Preiszuschlag darf nach bem Gesetz keinen Grunb zur Vertragsaufhebung bilben (Art. 4 Abs. 5).
Es bleibt abzuwarten, ob sich bie neuen Bestimmungen, insbesonbere die über Voranmeldung unb Vorauszahlung ber Umsatzsteuer in ber Praxis bewähren. Die Geschäftswelt wirb gut baran tun, sich frühzeitig mit den neuen Bestimmungen vertraut zu machen.
Aus Stabt und Land.
Gießen, den 29. April 1922.
•* Schutz den Vögeln ! Das Poli- zeiamt bringt in Erinnerung, daß das Zerstören und Ausheben von Restern von Brutstätten der Vögel, das Zerstören und Ausnehmen von Eiern, das Ausnehmen und Toten von (Jungen verboten ist. jn gleicher Weise ist auch das Feilbieten und der Berkaus der gegen dieses Verbot erlangten Eier und jungen untersagt. Bestraft wird auch, wer eö unterläßt, Kinder und andere, unter seiner Gewalt stehende Personen von solchen Zuwiderhandlungen abzuhalten.
** Die Hundebesitzer werden in einer Bekanntmachung des Polizeiamtes erneut daraus hingewiesen, daß innerhalb der bewohnten Teile der Stadt auf öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen bissige Hunde mit einem das Beißen wirksam verhindernden Maulkorb versehen sein und an einer kurzen Kette oder Leine geführt werden, Hunde der nachstehenden Rassen, a) Bernhardiner, b) Neufundländer, c) Leonberger, d) Doggen (Deutsche, Ulmer, Dänische und Bulldoggen), e) Barsoys, f) Mastiffs, g) Zieh- und Meh- gerhunde, sowie alle aus Kreuzungen dieser Rassen hervorgegangenen Hunde an einer kurzen Leine oder Kette geführt werden müssen. Außerhalb der bewohnten Teile der Stadt müssen alle bissigen Hunde der erwähnten Art mit einem das Beißen wirksam verhindernden Maulkorb versehen sein. Alle Hunde sind an einer kurzen Leine oder Kette zu führen 1. in dem Botanischen Garten, 2. in den öffentlichen gärtnerischen Anlagen innerhalb der Gemarkung Gießen, 3. auf den Bahnsteigen der Bahnhöfe. Die Besitzer oder Begleiter von Hunden dürfen Rasenplätze, Blumenbeete, Gebüschanpflanzungen und dergleichen in den öffentlichen Anlagen durch die Hunde nicht betreten lassen..
’* Das 21 uf ft eilen der Kehrichtgefäße. Die mangelhafte Aufstellung der Kehrichtgefäße, besonders aber die Verwen
dung ungeeigneter Kehricbtbehäller (wie Holz- kisten, Eimer und dergl.) führt häufig zur Verunreinigung der Straßen. Ferner muß eö als ein Mißstand bezeichnet werden, wenn lange vor und nach stattgehabter Leerung die Gefäße auf den Bürgersteigen stehen und den Verkehr hemmen. Sie Polizeibeamten sind angewiesen, diesem Hebelstand ihre verschärfte Aufmerksamkeit zuzuwenden und Verstoße zur Anzeige zu bringen. Da die Kehrichtabfuhr morgens 8 Hhr beginnt, empfiehlt es sich, Kehrichtgefäße erst in den Frühstunden des betreffenden Abfuhrtages herauszustellen und nach der Entleerung alsbald wieder zu entfernen.
•* Die Gießener freiwillige Feuerwehr hielt im Restaurant Hindenburg ihre diesjährige ordentliche Mitgliederversammlung ab, die von Drandinspektor Faber eröffnet wurde. D:m (Jahresbericht ist folgendes zu entnehmen: Die Wehr besteht z. Z. aus 134 aktiven und 60 außerordentlichen Mitgliedern. Durch den Tod verlor sie die Kameraden Bender und Borst. Abgehalten wurden acht Haupt- und eine Schluß- Übung. Die Wehr wurde zu einem Großfeuer am 21. Mai in der Reuen Kaserne durch Großfeucr- alarm gerufen. Die ständige Feuerwache am 08- waldsgarten wurde alarmiert zu 4 großen Bränden, 23 kleinen Bränden, 20 Kaminbränden, zwei Waldbränden und zu einem auswärtigen Brand. 52mal erfolgte Alarmierung durch Hnfug. — Die jahresrechnung wurde von Rechner Riebe! vorgetragen und ergab eine Einnahme von 4902,75 Mark, der eine Ausgabe von 4569,07 Mk. gegenübersteht. Dem Rechner wurde Entlastung erteilt. Ebenso fand der aufgestellte Voranschlag für 1922 23 Genehmigung. — Da die dreijährige Wahlperiode der seitherigen Vorstndsmitglieder abgelaufen, mußte eine A e u w a h 1 erfolgen. Brandinspektor Faber gab bekannt, daß er aus Gesundheitsrücksichten leider auf eine Wiederwihl verzichten müsse. 21us der Aeuwahl gingen hervor Kamerad F. Wenzel als Brandinspektor, Kamerad R. V ö big er als Brandmeister des 1. Löschzuges, Kamerad A. Bey als Brandmeister des 2. Löschzuges, Kamerad W. R i e b c l als Rechner und Kamerad H. König als Schriftführer, zu Beisitzern die Kameraden K. Moll und C. R e u l i n g I. Zu 1. Obleuten wurden gewählt zu den beiden mechanischen Leitern, die Kameraden O. Hari g und O.-Faber, als deren Stellvertreter K. Renting II. und G Reih, zu 1. Obleuten der beiden Steigerzüge die Kameraden E. K o ch und I. H e i ß l e r, zu deren Stellvertretern K.E u l e r und W.T hielmann, zu 1. Obleuten der beiden Spritzen die Kameraden H. Mattheis und W. Schreiber, zu deren Stellvertretern W. D o p f und W. Vollmann, zu den Hydrantengeräten die Kameraden W. Schmid und G. Kraus, zu deren Stellvertretern H. Flach und K. Krämer. A Dickvre (Kreisfeuerwehrinspektor) und A.Bour geois lehnten eine Wiederwahl ab; letzterer wurde für seine über 30jährige ersprießliche Tätig feit zum Ehrenmitglied und der langjährige Kommandant Brandinspektor L. Faber zum Ehrenkommandanten der Wehr ernannt.
Starkenburg und Rheinhessen.
rm. Darmstadt, 27. April. In den Räumen des justizgebäudes erschossen hat sich heute abend gegen 6 Hhr der anfangs der 20er stehende Musiker Gansert aus München, der wegen verschiedener Betrügereien festgenommen ivar und dem Amtsrichter vorgefuhrt werden sollte. Sonderbarerweise hat man ihm, bei der Festnahme den Revolver gelassen.
fpd. Mainz, 28. April. In reichem Flag- genschmuck kam der neue Radschlepp- dainpfer „(Joffe Corn. Fende 1", auf seiner ersten Bergfahrt begriffen, an unserer Stadt vorbei. Der stattliche Dampfer ist Eigentum der Dabischen Aktiengesellschaft vorm. Gebr. Fendel, wurde auf der Schiffswerft von Gebr. Sachsenberg in Roßlau a. d. Elbe erbaut, hat eine Länge von 75 Metern, eine Breite von 22 Metern und besitzt eine Maschine von 1600 indizierten Pferdekrästcn. In seinem Anhänge befanden sich vier Schleppkähne, die Kohlen geladen hatten.
rm. Bensheim, 28. April. Für etwa hunderttausend Mark Schmucksachen undKleider wurden in der Rächt zum Freitag durch Einbruch in der Villa des Fabrikanten G. gestohlen. Als Täter hat man Verdacht auf eine Frankfurter Cinbrecherbande.
rm. Worms. 28. April. In der Schleuse am Hafenamtsgebäude wurde früh der 39 (Jahre alte taubstumme Arbeiter joh. Winter von hier tot aufgefunden. Man vermutet, daß er in der Rächt verunglückt ist.
DieSakramsntshex.
Roman von Marie Kerschen st einer.
7. Fortsetzung. (Rachdruck verboten.)
Romans Vater, den Waldsackerer, kannte kein einziger im Dorf aus, obwohl er vorn Heisdorf war und immer dort gelebt hatte, ein paar (Jahre ausgenommen, wo er sich in der Fremde herumgetrieben. Wie sollte man auch einen Menschen aus kennen, der niemals den Mund aiftafr Mehr als die allerknappsten Sätze betam niemand von ihm zu hören. Hnd doch faß er unter den Dauern mit stets wachen Ohren und scharf gespitzter Qhifmertfamteit, und wenn einer geglaubt haben würde, seinen beweglichen 21ugen könnte etwas entgehen, bann hatte er sich getäuscht. Daran glaubte aber auch keiner im Dorf. Sie wußten alle recht gut, baß ber Waldsackerer im Handeln ebenso fix war, als seine gewöhnlichen Hantierungen sich durch Gemächlichkeit. auszeichneten. Am meisten unterschied er sich von den Dörflern dadurch, daß er den Frieden liebte unb an ihren zahlreichen Händeln nie teilnahni. Trotzdem kam es vor, daß er das Gleichgewicht verlor. Selten genug. Aber dann fuhr der (Jähzorn wie der Blitz auf ihn nieder, dann mochte sich vor dem Rasenden retten, wer da konnte! Die Dauern hüteten sich vor diesen Ausbrüchen: fte anb des Waldsackerers Wohlhabenheit waren der Grund, warum er das Dorf so ziemlich im Sack hatte.
So wie er selbst, war auch alles, was zu ihm gehörte, nicht nach dem dörfischen Zuschnitt. Sein Haus stand nichts frei, daß es von allen Seiten ber Wind umpfiff, sondern schmiegte sich an den Hügel an. ber die Pfarrburg trag, so baß die Vorderseite ein Stockwerk mehr befaß, als der Rücken. Sfcö obere Stockwerk umgürteie ein ga.»
lerieartiger Hmgang, der im Sommer zam Wäschetrocknen diente, während im Herbst dort in langen Ketten die Aepfelkringel baumelten, die bie Sonne zur Haltbarkeit erziehen sollte. Hnd gar die Scheune, die' stand nicht abseits Dom Wohnhaus, wie es im Dorfe gang und gäbe war, sondern war mitsamt dem Stall mit dem Wohn HL us Derbunben. Hnd das Ganze duckte sich, ein wenig ratlos, unter ein tief herad- steigendes Schindeldach, tote ein winziges Gesicht unter einem großmächtigen Hut. Man sagte, ber Waldsackerer habe bie Dauart den Schweizern abgeguckt. Tanzboden unb Schenkstube lagen im Erdgeschoß. Die Schenkstube war schmucklos und von jener Sauberkeit, die mit bem letzten Staubkorn auch den allerletzten Rest von Gemütlichkeit zu verscheuchen scheint. Em paar Tische nebst Holzbänken standen darin und ein tönerner Ofen, um den rings eine Dank lief.
Auf dieser Dank saß eines Herbsttags, etn paar (Jahre nach dem Auftritt in ber Dorfschule, bie Walbsackerin, Flickzeug in der Hand. Sie war nicht mehr die ungebrochene Frau, die sie noch vor wenigen jähren gewesen. Die Sorge um ihr immer kränkelndes einziges Kind, zehrte an ihren Kräften und an ihrem Geist. Schräg durch die Fensterscheiben fiel der Sonnenschein auf ihren Scheitel unb verriet bie zahlreichen weihen gäben, bie sich in den schwarzen Zöpfen sonst gerne verschlüpften. Sie stichelte geistesabwesend an ber Räherei herum und immer wieder hob sie den Kopf, um erwartungsvoll durchs Fenster za spähen, von wo aus man den Blick nach ber Psarrb'urg hatte. Vor mehr als einer Stunbe hatte der Waldsackerer den Weg dort hinauf genommen. Einer vom Dorf wollte in Erfahrung ccLradjt haben, daß die alte Christine von der Lrepve gestürzt und umgekommen sei. Da hatte der WM^.ckerep iQflgl
gelangt und war auf die Pfarrburg gegangen. Daß er solang aasblieb, war kein gutes Zeichen. Hnd richtig! jetzt trat er aus dem Hause, an ber einen Hand den Vornan, an der andern das Pfarrmädel führend, und beide Kinder sahen verstört drein. Da wußte die Waldsackerin, daß sie ein Pflegekind bekommen würde. Wie konnte es auch anders sein? Der Waldsackcr war der einzige Fleck im Dorf, wo ein Mund mehr ohne Rot falt werden konnte. Sie widersetzte sich nicht, denn sie war von frommer Denkart und lebte ber Pflicht nach, bie gebot, die Hungrigen zu speisen, bie Rockten zu tieiben und den Bekümmerten Trost zu spenden . . .
Für bie Dörfler aber gab es von da an Stoff zum Gespräch. Besonders dir Weiber, die Schlupsline an ihrer Spitze, fanben kein Ende. Die Gegenwart des Kindes im Dorf wärmte alte Geschichten auf. An ben Waldsacker er wagte sich keiner heran, brum lag man der Waldsackerin im Ohr und glaubte sie beeinflussen ja müssen. Stundenlang faßen die Weiber rn der Schenkstube hinter einem Fingerhut voll Kümmel und wetzten das Mundwerk. Die Höflichkeit der Wirttn verlangte, daß die Waldsackerin bei ihnen sitzen blieb. Ader sie hielt dem Ansturm ber Meinungen stand. Ihre brave Absicht war, eine brauchbare Bauerdirn aus dem Pfarrmädel zu machen, davon ließ sie sich nicht abirren. Hnd als ihr die Weiber eines Lags za arg za setzten, schloß sie die Schenkstube, und ließ fürs nächste keine mehr ins Haas. Das verschaffte ihr Ruhe, wiegelte jedoch das Dorf im stillen gegen den Waldsacker auf.
Hnd nun nahm sie ihr Werk tatkräftig tn die Hand, von dem Willen beseelt, es bester zu machen, als es der „Schlendriin" auf der Psarrburg erlaubt. Im Waldsacker hatte der Tag Jemen geregeüax GqnL- 2UM bcehte Keß
um handgreifliche Dinge, es fiel niemandem ein, wunschselig an Bestehendem zu rütteln ober gar zu träumen von. einer schöneren Welt. Rüch- terne Pflicht füllte die Tage aus, wer hcttte ba Muße zu lachen, oder sich des Lebens zu fielen f Cs verstand sich von selbst, baß baö PfaEmübet von der ersten Stunbe an in all bie Rützlich- teiten eingetoeißt wurde, bie hier bem Tage das Gepräge gaben. Hnd £cnc '< Vom frühen Morgen bis zum späten Abend warteten in Küche, Hof und Stall 'Beschäftigungen auf sie, von deren Existenz sie bisher keine Ahnung gehabt Dinge, bie weder Schönheit noch Liebe verklärten unb bie sich wie ein harter Riegel zwischen sie unb ihre Vergangenheit schoben. Richts sprach sie hier an, nichts verband sie mit dem, was ihr früher lieb and traut gewesen, und die Fremdheit, die sie umgab, schien nicht nur von den Dingen, fon» dern auch von ben Menschen auszugehen, mit denen sie zusammen traf. Vergebens suchte sie ui der Beklommenheit Ihres Gefühles am Herzen der Waldsackerin Schutz. Denn das war keine so warme Zuflucht, wie die Liebe ber alten Christine. Da gab es nur eine kühle Freundlichkeit und ein gerechtes Ab wägen. Keine süßen Heimlichkeiten, aber rauhe, freudlose Hnentrinn- berfeiten, die an Lenes Gemüt pochten, tote ein knöcherner Finger gegen eine hohle Wand. Hnd bas Schlimmste war, baß Roman auch in ben allgemeinen Trott ber Geschichte eingespannt war. Er half bem Vater bei ber Männecarbcit und sie bekam ihn des Tags über oft nicht za sehen. Rur ber Sonntag führte bie Kinder zusammen.' Doch auch da gab es kein ungestörtes Zuzweit- fein, wie cuf der Pfarrburg. Hnd ach! toie lange dehnte sich die Zeit von einem Sonntag zam andern! Viel zu lang für die Trübsal, die sich allmählich in Lenes Herz aufspeichertel
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