Hessischer Evangelischer Landeskirchentag.
rm. Q r m ft o b t, 21 März PräsiLenl Dr. Diehl eröffnet die heutige Sitzung um 8 Uhr 40 Min. Das Gebet totrb durch "Selen 2Ibg Rheinfurth gesprochen Der Entwurf über Vie Kirchenoerfassung wird bei § 102. der die Kirchenregierung 5 stimmt, wntcrberaten Auch dem von dem VeriassungSausschuf) eriolgien Dorschlag soll d-r § 102 jetzt lauten .Die Air- chenreg erung besteht auö 1. einem Präsidenten, der in der Regel ein Geistlicher sein soll. 2. dem Stellvertreter des Präsidenten, er darf, wenn der Präsident ein Geistlicher ist, kein Geistlicher fein und umgekehrt. 3. dem LandesfynodalauSschus), der aus 5 Mitgliedern. 2 geistlichen und 3 nicht- geistlichen, zusammengesetzt ist 4. 3ft der Präsident oder Stellvertreter ein Geistlicher, so fuhrt er den Titel Prälat. An den Sitzungen der Kirchcnreg e.ung rönnen auch die Berichterstatter mit Sitz und Stimme teilnehmen." — 3n der Aussprache geht zunächst als Vertreter deS Kirchenregiinsnts Geheimrat Bern Heck aus die grob? Wichtigkeit der zu fassenden Beschlüsse ein; er bemängelt die obige Fassung und hält eS für richtiger, die Einrichtungen der früheren Zeit, soweit fie gut waren, in der neuen Verfassung Mitzuverwenden Es sei wohl keine Anmassung, au lagen, bat) sich die bisherige Einrichtung des Oo.'rkvnsistoriums bewahrt habe Ein grober Vorteil bestand vor allem in dem fielen Zusammenfein. wenn rasch wichtige Fragen zu erledigen waren, es werden nicht unwesentliche 'DerADgevungen cintrcten. wenn die Superintendenten in ihrem Sprengel wohnen müssen. Unbedingt wichtig sei. das) die Superintendenten in ihrer überaus verantwortlichen Stellung auch Ditz und Stimme in der Kirchenregierung habens ein eigenartiges Verhältnis entstehe sonst dadurch, daf) untergebene Psarrer des Superintendenten als in die Kirchenregierung gewählte Mitglieder wieder Vorgesetzte des Superintendenten sind. Hier müsse wohl eine geeignete Aenderung emtreten Abg Dr Schi an ist mit dem Vorredner von der groben Bedeutung dieses Kapitels der Verfassung überzeugt. Znnerhalb der Kirche, wie in weiteren Kreisen der Oeffentlichkeit, wie im Aus schuf) habe man sich seit einem Jahre eingehend mit der Angelegenheit befahl, so dah man wohl im Gegensatz zu dem Vorredner sagen könne, die Angelegenheit ist spruchreif. Gerade die Kir- chenversassung ist der Kernpunkt der Verfassung 3n dem von der groben Mehrheit angenommenen Komprvmibvorschlag habe man sich aus die Fassung
geeinigt, dab der Prälat in der Regel ein Deist» licher sein müsse. Der Stellvertreter soll kein Geistlicher sein. Der Landessynodalausschuh soll nur aus 5 Mitgliedern bestehen, damit der Apparat nicht zu umfangreich wird. Die Berichterstatter des Landeskirchenamtes sollen Sitz und Stimme in der Kirchenregierung haben^ die Euperinlen- benten sollen so wenig wie möglich an den geschäftlichen Arbeiten leilnehmen. Dicht alle Wünsche konnte man erfüllen, die wesentlichsten Forderungen sind aber in dem neuen Vorschlag enthalten und es ist zu hoffen, dah die Einrichtung der Kirche zum Segen gereiche. Abg. Frech von Hehl begründet die Stellung- nähme seiner Gruppe. Eigentlich stehen ferne Freunde cuif der be itmmlcn Forderung, dah rrn ein Geistlicher an der Spitze der Ruxbenrcgierang stehen Fünnc. 3m 3ntettff« der Einigkeit haben aber seine Frourde ein Opfer gebracht und der Fassung zugestirnml. dah an der Spitze in der Regel ein Geistlicher sein soll. 6a nai man von der Gegenseite das Versprechen erhielt, dah diese Zusage auch ei ig'bitten werden solle. Es bitx v.ele Kämpfe geko lei, doch begrüjl er die jetzt erfolgte Einigung in der Hoffnung, dah sie zum Segen der Kirche au.schlagc. Prälat Euler ist der Auffassung, dah die beamteten Mitglieder der Kirche B Herde unbedingt auch Sitz und Stimme in der Kirchenregierung haben müssen, da sie grobe Verantwortung zu tragen haben.
Dei der dann erfolgten Abstimmung wird der Kompromihantrag einstimmig angenommen. Es wird bann § 103 angenommen, der bestimmt, dah der Präsident und der Stellver tret ei' des Präsidenten von der Landes- shnode in geheimer Wahl auf Lebenszeit gewählt werden. Hierzu ist Zweidrittelmehrheit nötig. Weiter wird angenommen § 104, der die Vertretung betrifft §105 enthält Bestimmungen bei Rücktritt und das abzulegende Gelübde § 106 legt fest, dah die Mitglieder des Landessynodal- ausschusses auch Mitglieder der Kirchenregierung bleiben, wenn die Landessynode aufgelöst ist. bis ihre Rachfolger gewählt sind. Hier wird auch beschlossen, dah der Präsident und sein Stellvertreter nicht zugleich Mitglieder der LandeS- synode sein können. § 107 seht die Vertretung im Falle längerer Verhinderung des Präsidenten und seines Stellvertreters fest. 3n § 109 find die Ausgaben der Kirchenregierung festgelegt, es wird hierzu ein Antrag Dr. Schian angenommen, dah auch die Aufsicht über das Predigerseminar hierzu gehört, die Frage foll im Ausschuh nochmals geprüft werden. Ein Antrag der Äbgg. Wagner und Gen., dah die Superintendenten auch bei der Besetzung der Pfarrstellen und der
Streichung' der Psarrkandidaten mitzuwirken haben, findet Annahme. §112 betr. bad Landeskirchenamt findet mit redaktioneller Fassung Annahme, ebenso §115. wonach die 3 Superintendenten für ihre Sprengel auf Lebenszeit ernannt werden. §117 behandelt die Ausgaben der Superintendenten und wird nach längeren Ausführungen des Abg Dr. Mathes nach der Fassung des Ausschusses angenommen. 3n § 120 sind die Aufgaben des Prälaten verzeichnet, nach Antrag der Adgg. Wagner-Schian soll hierzu eine besondere Dienstanweisung herausgegeben werden. Auch die weiteren §§121 und 122 über die Einführungs- und Uebcrgangdbefttmmungcn finden nach den Anträgen des Dersas- sungSausschusses Annahme. Hieraus werden die von dem Versassungsauslchuss nochmals beratenen §§ 15 und 19 betr. die Kirchengemeindeverlretung in neuer Fassung. § 55 betr die Benutzung von Gebäuden und Geräten. § 56. Besetzung bcrPsarr- ftellen auf Grund eines besonderen Kirchen- geseyes. § 59, betr. die Unterstellung der Pfarrer unter Dekane Superintendenten und Landes- lirchenamt. § 63 I, betr den Dekanalslag. § 64 1, betr. die Wahl der Kirchengemeindeverireter zum Dekanatstag, wobei ein besonderes Wahlgesetz geschafsen werden soll. § 65 11. § 83 II. der aber wahrscheinlich in zweiter Lesung wieder geändert wird und die Zahl der Synodalabgeordneten betrifft, angenommen. Zu § 99 wird dann ein Antrag auf Abänderung betr. die Zusammensetzung des Landesshnodalausschusses und ebenso zu § 22 ein Antrag auf die Zahl der zu wählenden Kirchengeineindevertreter, die bei 500 Seelen 12 und ansteigend bis zu 10 000 und mehr 70 betragen soll. angenommen Endlich findet noch der Antrag des Abg K a h l i ck Annahme, wonach es anstatt Dekanatstag Dekanatsausschuh und statt Landeskirchentag Landeskirchenausschuh heihen soll. Schluß der 1 Lesung
Rächste Sitzung Mittwoch früh 8*/a Uhr.
Turnen, Sport und Spiel.
— F r ü h j a h r s w a l d l a u f des Bezirks Giehen-Wetzlar (Westd Spiel-Der- banb). Gruppe Giehen. Bei herrlichstem Frich- jahrswetter wurde am vergangenen Sonntag auf dem V s 2.-Sportplatz Trieb die diesjährige leichtathletische Saison durch einen Waldlauf eröffnet Da für diesen Tag Fuhballspielverbot erlassen war, hätte die Beteiligung der Vereine, besonders der Landvereine, stärker sein dürfen Znsgesamt waren es ca. 60 Läufer, die sich am Start einfanden. Gelaufen wurde in drei Gruppen: Ju
gendliche. Junioren und Senioren. Die Ergebnisse sind: Zugendliche (21/. Äm.). Einzellauf: 1. Pannecke. V s. 2. Giessen. Zeil: 8 Min. 12.2 öd 2. Muller, S E. 1900 Giehen. 3. Münch, S C. 1900 Giehen. 3. Heinrich, Hp. V Lollar. 5. Dirkenstock. S. E. 1900 ©icbcn — Mannschaftslauf: 1. 2 E.
1900 Giehen. 2 V s. 2. Giehen 3. Sp. V. Lollar und 6. E. 1900 Giehen. — Junioren (4*/- Km). Sinzeilaus: 1. Wagner, Sp. Vergg. 04 Giehen, Zeit: 12 Min. 38,3 Sek. 2. Pfeil, V. s. 2 Giehen. 3 Lehr, Sp. V. Lollar. 4. Reinhardt, Sp. 2 Lollar. 5. Muller, Sp. 2crgg. 04 Giehen. — Mann- schaftslaus: 1. Sp. V. Lollar. 2. Sp. Vergg. 04 Giehen. — Senioren (5 Km.). Einzellauf: 1. Gerstenhauer, V. f. 2. Giehen, Zeit: 12 Min. 55,3 Lek 2 Doglherr, 2. s. 2. Giehen 3 v. Eicken, S. E. 1900 Giehen. 4. Fischer, S. C. 1900 Giehen. 5. "Braubach, 2. s. 2. Giehen — Mannschaftslaus: 1. D s. 2. Giessen. 2. S. C. 1900 Giehen. — DaS zahlreich erschienene Publikum verfolgte mit größtem 3nteresse diese Veranstaltung, die dank guter Organisation seitens des veranstaltenden Vereins einen guten Verlaus nahm. Th.
— Ungarische Fuhballer in Deutschland. (Sine ungarische Auswahlmannschaft des Fünfti rchener Vezirts. die noch durch einige der besten Spieler von Mittelungarn und "Budapest verstärkt ist, unternimmt z i Ostern eine Reise nach Deutschland, um in Berlin, Hamburg, "Bremen und Braunschweig Wettspiele aurzulragen.
— Reue Dtartbestimmungen für Leichtathleten. Die "Weltlamps bestimm an - gen der Deatschen Sportverbände für Leichtathletik warben aus Beschluss der Wadlversamm- lung einer Aenderung unterzogen. 3n Zikansl kann ötarterluubnU für einen Verein eines Landesverbandes nur erteilt werden, wenn das Mitglied in dessen Gebiet seinen Wohnsitz Hai. Bei Wohnsitzwechsel von dem Gebiet eine- Landesverbandes in daS eines anderen Landesverbandes während ei.es Kalender.ahres gilt pic Startberech Igaag noch bis zum Abzmf bea Äa- lenderiahies. Bei Vereinswechsel vor dem 1 3a» nuar tritt Starterlaubnis ab 1. Januar ein. Bei Vereinswechsel während eines Kalenderjahres wird, wenn ein Start rn diesem Zähre für den bisherigen Verein noch nicht erfolgt ist, Starterlaubnis erst nach Ab auf von drei Monaten erteilt. Bei Vereinswechsel am gleichen Orte tritt, wenn ein Mitglied während des 3ahres bereits für den bizh.'ngen Verein gestartet hat, Startberechligu ig für den neuen Verein erst am 1 Zaiuar des folgenden Zahres ejn Was als gleicher Ort betrachtet wird, setzen die Landes verbände fest.
-Donnerstag den 23. März, abends 8 Uhr pünhtlid), im ©cfangfaal des Realgymnasiums. Ciebigftr.il
Dortrag
des Oberftuöienbirebtors A Nendorf über:
Die Slelliing öer neueren Beamten in den Beomtenfragen der Gegenmart. Vollzähliges Erscheinen aller höheren Beamten notwendig zwecks
förfinönng einer örtwne ö.Belffls- tmnöes DM Beamten DentfiW. gez. Prof Dr. Dittmar, Stubicnrat; gez. Dr. Deppert, Univ.Prof; gez Dr. Düngerich, Landgerichispräsi. öent; gez. Dr Ostwald, Medizinairal; gez Weicker, Oberregierungsrat, u a M8O7
Miitlioie BWotiei Freitag, 24. März, abends 8 Uhr pünktlich Hotel Grogherzog,
BiM-Wtins
Tagesordnung.
1. Deschäftliche Mitteilungen;
2. Einführung und Vortrag des neuen Geschäftsführers Herrn Max Liebscher;
3. Verschiedenes.
Unser Landesvorfltzender Herr Dr Karl Klingspor (Offenbad)) wird anwesend sein
Zahlreichen Besuch erbittet
2857V der Vorstand.
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