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behördliche Anzeigen

Bekmmtmachttllg.

Der Milchpreis beträgt von heute wieder 5.50 Mk. für den Liter.

Dieben, den 10. Februar 1922. 1373B

Der Oberbürgermeister. (LebensmittelanU.)

Holzversteigerung.

Dersteigert werden Donnerstag, den 16. I. M. aus den Frhrl. v. Rabenauschen Walddistrikten Eich, wald 3, 6a, 9b u. c und Köppernhölle 6 u. 9 .

Stämme: Fichten 3. Kl. 1 5t. 1,45 Fstm., 4 Kl. 5 St. = 5,39 Fstm., 5a-ßl. 17 St. 9,31 Fstm., 5t>.Kl. 20 St. 7,03 Fstm.,- Derbstangen: Fichten 1 Kl. 63 St. = 6,02 Fstm., 2. Kl. 39 St. = 2,33 Fstm.: Nutzreisig: Fichten 222 Rm. (Schichthaufen); Scheiter: Buchen 1. Kl. 101 Rm., 2. Kl. 3 Rm., Fichten 2. Kl. 8 Rm.; Knüppel: Buchen 1. Klasse -i Rm., 2. Kl. 3 Rm., Fichten 2. Kl. 88 Rm., Lichen 6 Rm., Dirken 6 Rm., Kiefern 25 Rm., Aspe 2 Rm ; Knüppelreistg: Birken 2 Rm., Kiefern 40 Rm., Fichten 2 Rm.; gewöhn!. Reisig: Buchen 212 Rm., Eichen 38 Rm; Stöcke: Buchen 31 Rm., Lichen 3 Rm., Kiefern 26 Rm., Fichten 98 Rm.

Beginn der Versteigerung 8 Uhr vormittags (Abzweigung der Lichwaldchaussee von der Kreisstrahe Beuern - Allertshausen). Weiteres durch Herrn Forst- wart Leyerer, Climbach.

Gießen, den 0. Februar 1922. 1375D

Freiherr!. Oberförsterei Rabenau.

Trautwein, Geh. Forstrat.

Stadt. Arbeitsamt Gietzen

Liebigstrafte 16, Teleph. 2054.

SS können ehineftcflt werden:

a. bei bicfinen Arbeitgebern: zwei Provision«- reisende, 1 Holzbildhauer, 1 Verkäufer.

Vcbrünnr: 3 Friseure, 1 Kaufmann, 1 Schub' macker, 1 Glaser, 1 Lackierer, 1 Uhrmacher, ein Plwionravb, 1 Gärtner, 1 Polsterer, 2 Bilder- rahmen imiter, 1 Bildhauer, 1 1Sidnbancr, etn

1 d i h» rfi» r. 1 'Knrfnr. 1 Mwtaiwr

Bekanntmachung.

Nadeluutzholzverkauf der Stadt Gieße«.

Aus den Waldungen der Stadt Gießen, und zwar Forstwartei Hangelstein (Förster Lotz, Wieseck)

, I ( Brück, Rödgen)

H ( * Arft, Forsthaus tzochwart)

HI ( Geisel, Gießen)

soll da» nachstehend verzeichnet« Nadel-Nutzholz aus dem Submtssionswege ver. kauft werden: ________________________

Los

Rr.

Forst, wartet

Abteilung 9k. |

Anzahl der Stämme

Sortiment

Fstm.

1

H

6, 7 {

6

14

Fichtenstämme 3. Klasse

4.

6,25

9,81

3

2

H

6, 7

65

* 5a.

32,74

d

3

H

6, 11

93

5b-

19,82

4

H

7

162

5b- .

35.99

/ 3. 11

6

Kiefernfchnittholz 2. Klasse

4,83

5

II

l H

55

3-

33,55

3

Kiefernbauhoh 3. Klasie

1,85

6

I

2, 3 |

11

_ 4.

4,64 f

48

u 5. 0

16,80

7

11

3. 8, 11

25

n 3. e

20,35

8

II

3, 8

47

_ 4. .

26,39

9

11

11

60

4. .

39,13

10

II

11

61

36,59

11

11

11

31

4. ,

20,79

l 3, 8

66

22,23

12

II

n

2

Weißtannenbauholz 5a.ÄL

0,94

13

46

Kieferubauholz 5. Klasie

22,39

I!

1

9

Weißtannenbauholz 5b*ÄL

2,69

14

11

11

53

Kiesernbauholz 5. Klasie

28,36

15

II

11

54

5.

27,58

65

2

Fichtenbauholz 2.

3.22

55

2

3- .

3,04

16

III

55

4

4. ,

3,97

56. 60, 65

4

Kiesernbauholz 4. Klasie

3,25

64, 65, 110

6

5.

2,21

17

III

56,60,64, 65

17

Kiesernbauholz 3. Klosse

27,75

18

III

65

25

n 4-

27,63

19

III

64

27

n 4.

29,74

20

III

56, 60

23

* 4.

22,55

21

I 55, 56

35

20,14

III

1105-7, 110

42

. 5a-

21,42

22

III irt

65 ax

63 oo

L.

47,58 no cv?

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für die provinüaldirektion Oberhessen und für dar Kreisamt Gietzen.

Erscheint nach Bedarf: Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag. Aur durch dte Post zu beziehen gegen M!. 6.---uerteljohrlich.

Nr 19 10. Februar 1922

bNch-n Untocrjitats-Bud). und Steinbn.i«ei. R. L°»g°.

Druck der Brü

30

80

40

50

50

Mk. Mk. Mk. Mk. Mk.

90 Mk.

130 Mk.

Schwerbeschädigten,

dessen Erwerbsfähigkeit höchstens um 80 Prozent

Zufolge Erlasses des Reichsarbeitsministers vom 21. De­zember 1921, der gleichzeitig die früheren Bestimmungen über Teuerungszuschüssc außer Kraft seht wird nut Wirkung vom 1 Oktober 1921 ein Teuerungszuschuß nur noch an dre Schwer- kriegsbesck)ädigtcn, erwerbsunfähigen Kriegerwitwen, Krieger­waisen, Kriegeteltern, Altrentner und Altrentnerrnnen gewahrt, die nicht im Erwerbsleben stehen.

Als im Erwerbsleben stehend wird im allgemeinen nur der­jenige angesehen, dessen regelmäßiger Arbeitsverdienst oder dessen sonstiges' Einkommen einschließlich Erwerbsloseinrnterstuhung, Krankengeld usw. die jeweiligen Höchstsätze der Erwerbslosen- untecstüyung mindestens um ein Drittel übersteigt.

Der monatliche Teuerungszuschuß betragt nunmehr für jeden

Bekanntmachung.

In Ar 22 des Deutschen Aeichsanzeigers vom 26. Januar ds 38 befinden sich Bekanntmachungen des Reichswirtschafts- Ministeriums über das Dersahren zum Zwecke des Ämtausches der in deutschem Eigentum b-smdltch-n nicht sicher gestellten österreichischen und ungarischen Dorrriegs-wtaatzschuldverschie,. bung-n (nicht Kriegsanleihe) g-mah Ar tkel 20Z des Sn-d-ns- vertrages von 6t. Germain und Artikel 186 des Friedensver- träges von Trianon nebst Ausführungsanweisung.

Interessenten werden auf diese beiden Bekanntmachungen ausdrücklich aufmerksam gemacht.

Darmstadt, den 31. Januar 1922 c. n? t

Hessisches Ministerium für Arbeit und Wirtschaft. Raab.

Bekanntmachung.

Betr.: Laufende Teuerungszuschüsse an Schwerkriegsbeschädigte, erwerbsunfäh'ge Kriegerwitwen, Kriegerwai en, Krieger- eitern, Altrentiier und Altrentnerinnen.

Da sich in unsere Bekanntmachung vom 3. Ü^bruar 19^ - Amtsverkündigungsblatt Ar. 16 - ein Fehler eingeschlichen hat, wird dieselbe hiermit in der berichtigten Fassung nochmals beka^gegeben.ugust bie Post und die unterzeichnete

Stelle bezahlten monatlichen Teuerungszufchusse zu den kamen den Renten nach dem Reichsversorgungsgeseh sind nut Gnoe Dezember 1921 in Wegfall gekommen.

Bckantttmachuug

über die Anmeldung von Bergwerkskonzessionen in der Türkei, China und Bulgarien aus Anlaß der Durchführung der Be­stimmungen des Artikels 260 des Friedensvertrags.

In Ergänzung der Bekanntmachung vom 27. März 1920 über die Anmeldung von Rechten oder Beteiligungen an öffentlichen Unternehmungen oder Konzessionen aus Anlaß der Durchfüh­rung der Bestimmungen des Artikels 260 des ^riedensvertrags wird auf Grund der 88 1 und 4 des Gesetzes über Enteigungen und Entschädigungen aus Anlaß des Friedensvertrags zwischen Deutschland und 'bcn alliierten und assoziierten Machten vom 31. August 1919 (Reichs-Gesetzbl. S. 1527) im Einvernehmen Mit dem Herrn Reichsminister der Finanzen folgendes bestimmt:

§ 1 Alle deutschen Reichsangehörigen zustehenden Berg- werkslönzessionen in der Türkei, in Bulgarien sowie in China, mit Ausnahme der sich auf das Gebiet der Provinz Schantung beziehenden, sind bis zum 15. Februar 1922 bm dem Reichs­finanzministerium, Stelle für ausländische Wertpapiere, Berlin W 35 Potsdamer Straße 122 a/b, anzumelden

Zur Anmeldung verpflichtet sitid die Inhaber der Kon- zesslEN.^ Anmeldung ist anzugeben, ob zur Ausnutzung der Konzessionen bereits ein Unternehmen gegründet ist. Falls dies zutrifft, ist der Sitz des Unternehmens anzugeben.

8 2. Die bei dem Reichsfinanzminlsterium Stelle für aus­ländische Wertpapiere, beschäftigten Personen sind vorbehaltlich der dienstlichen Berichterstattung oder^der Anzeige von Geseh- ivibrigfcitcji verpflichtet, über die m Ausübung dwser ^atigkert zu ihrer Kenntnis kommenden Geschaftsverhaltnisse der Betei­ligten Verschwiegenheit zu beobachten.

8 3. Zuwiderhandlungen gegen § 1 werden gemäß 8 10 Ziffer 2 und § 11 Ar. 2 des Gesetzes über Enteignungen und Entschädigungen aus Anlaß des Friedensvertrags zwischen Deutschland und den alliierten und astozuerten Machten vom 31 August 1919 (Reichs-Gesetzbl. S. 1527) bei Vorsatz, sofern nicht nach allgemeinen Strafgesetzen eine höhere Strafe verwirkt ist mit Gefängnis bis zu einem Jahre und mit Geldstrafen bis zu' einhundcrttausend Mark oder mit einer dieser Strafen bei Fahrlässigkeit mit Geldstrafe bis zu zehntausend Mark bestraft.

Zuwiderhandlungen gegen die Bestimmungen des 8.2 werden gemäß 8 12 des Gesetzes über Enteignungen und Entschädigungen aus Anlaß des Friedensvertrags zwischen Deutschland und den alliierten und assoziierten Mächten vom 31. August 1919 lRerchs- Gcsctzbl S. 1527) mit Gefängnis bis zu einem Jahre und mit Geldstrafen bis zu fünfzehntausend Mark oder nut einer dieser Strafen bestraft.

Berlin den 20. Januar 1922.

_$cr Reichsminister für Wiederaufbau. I.V.: Muller.

^Äü^rmtiftcr äu ^-nund^«-

frei ausgestellt.

®it6e"K^sam.Ä Schmidt.

Betr.: Kriegcrgräberfürsorge. . eToitc>a

An die Bürgermeistereien der Landgemeinden^des Kre.feS.

Soweit unserer Verfügung vom 9. Januar 1922 (Amtsve kündigungsblatt Ar. 7 vom 12. Januar 1922) noch nicht entsprach visl wird hiermit ihre Erledigung erinnert.

' Gießen den 6. Februar 1922.

Kr°is°mt ©ieBen. 3. T.: W - l ck - v.

gemindert ist . ......

dessen Erwerbsfähigkeit um mehr als 80 Prozent

daneben, wenn er für Kinder (§ 30 des RVG.) zu sorgen hat, für jedes Kind.....

für jede erwerbsunfähige Witwe......

für jede vaterlose Waise.........

für jede elternlose Waise . für jeden Elternteil .......

Die für die Monate Oktober bis Dezember 1921 nach Abzug der durck Post-und Fürsorgestelle für diese Zelt gezahlten Teue- rungszufchüsse hiernach zustehende Aachzahlung sowie die Be­träge ^sür die Monate Zanuar und Februar 1922 sind inzwischen durch die zuständigen Gemeindekassen zur Auszahlung gelangt. Soweit dies noch nicht geschehen sein sollte, werden die in Be­tracht kommenden Rentenempfänger und Rentenempfängerinnen aufoefordert, die angewiesenen Betrage bet be^^Enderechnern in Empfang zu nehmen. Sollten diese ausnahmsweise nicht. nn Besitz von Anweisungen für Personen sein, die auf dte genannten Teuerunqszuschüsse Anspruch zu haben glauben, wird dnsen Per sonen anheimgestellt entsprechenden Antrag bei uns zu stellen. Berechtigten Anträgen wird von uns baldigst entsprochen werdem

Die Büraermeistereien der Landgemeinden des Kreises we den angewiesen, vorstehende Bekanntmachung zur Kenntnis der Beteiligten zu bringen.

Gießen, den 3. Februar 1922.

H-, silck.es Kreisamt Sieben «Amtliche Kr-isfursorgeftell-w- Kriegsbeschädigte und Kriegshinterbliebene). D.. Dr. S) e_b.

e waiiet den 16. Februar, in der Neuen Aula WUl-Ntt ianb u.Korvettenkapitän

i Forstner spricht über

ib 1 Mark im Vorverkauf bei Ernst - Zu zahlreichem Besuch ladet ein Vorstand. i366v fflärung!

Anzeiger vom 4. Febr. 1922 gin<?

n uns aus.

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lonnemfas den 16. Februar:

2. Teil und Schluß.

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nr noch bis einschl. Sonntag: ib romant»sensationelle Schauspiel

(1. Teil)

t wunderbaren Landschafts- und ädtebildern aus Spanien. In der Hauptrolle:

larry Piel