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Nr. 10S

SS. Juli

1921

Druck bei -BrfibWdftn UntertHUHs.«**, unb Stetubradurei 9t Pang» Bitfcwn

wfeberzugeben.

baß die englischen Intere

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uns empfängt, bie teurer sind, als sie in Frank- reich selbst hergestellt toerben können. Der Weg wirb vermutlich ber sein, baß eine gemischte In- bexlommission an bie Arbeit gesetzt wirb, bie, aus- gehenb von ben Dorkriegspreisen, vielleicht für den Zeitraum eines Vrerteljahres biejenigen In- bexzuschläge ermittelt, bie während dieser Pe-

letzter Zeit in ber englischen Presse bie Besorgnis auf, es möchten bie Donderverhandlungen zwi­schen Frankreich unb uns baß Ergebnis ßaben.

des Friebensvertrages nebft Ausführungsanweisung enthalten, auf bie wir bie Interessenten auSbrücklich aufmerksam machen.' D a r m st a b t, den 16. Juli 1921.

Hessisches Landes-Arbeits- unb Wirtschaftsamt. Raab.

3nhall5'Utberfich1: Verordnung über die Preise für das Umlagegetreide aus der Ernte 1921. - Bekanntmachung des Reichsministers für Wiederaufbau. - Pflegegeldsätze in der AnstaltAlicestift" bei Darmstadt. - Instandhaltung und Reinigung der Schulgebäude. - Viehseuchen.

Die britische Entgegnung.

L v n b o n, 28. Juli. (Wolff.) DieMor- ning Post" schreibt: Wir erfahren von amt­licher Seite, daß die britische Regierung den von ihr in der oberschlesischen Frage einge­nommenen Standpunkt für richtig halt. Das

Bekanntmachung

In Rr. 158 des Deutschen Reichsanzeigers vom 9. Juli 1921 ist eine Bekanntmachung des Reichsministers für Wiederaufbau über die Anmeldung und Beschlagnahme von Urkunden und Wertpapieren ber Republik Liberia aus Anlaß der Durchführung ber Bestimmungen bes §10 Absatz 1 der Anlage zu Artikel 298

Bekanntmachung

Betr.: Schweinerotlauf (Backsteinblattern) in Gießen.

In dem Gehöfte HammstraßeRr. 11 dahier ist Schweine­rotlauf (Backsteinblattern) amtlich festgestellt worden. Sperr- maßregeln sind angeordnet.

Gießen, den 25. Juli 1921.

Polizeiamt Gießen. Lauteschläger.

AnsftthrungSbeftimmungen

zuc Verordnung über die Preise für das Mmlagegetreibe aus ber Ernte 1921.

Aus Grund des §3 der Verordnung über die Preise für das Umlagegetreide aus der Ernte 1921 vom 4. Juli 1921 (Reichs- Gesetzblatt S. 804) wird bestimmt:

§ 1. Der Preis für zusammengewachsenes Gemenge richtet sich nach der Art des Getreides und seiner Zusammensetzung.

§ 2. Als Getreide von mindestens mittlerer Art und Güte gilt Getreide nur, wenn die Feuchtigkeit bei Lieferungen vor dem 1. Oktober 1921 19 vom Hundert und bei Lieferungen vom 1 Oktober 1921 ab 17 vom Hundert nicht übersteigt, und wenn es gut unb gesund ist, auch hinsichtlich seiner sonstigen Eigen­schaften der Durchschnittsbeschaffenheit der betreffenden Getreide­art in der Abladegegend entspricht.

§ 3. Für die Bewertung des Getreides ist seine Beschaffen­heit bei der Ankunft an dem von dem Erwerber bezeichneten Be­stimmungsorte maßgebend.

§ 4. Die Preise gelten für Lieferung ohne Sack. Die näheren Bestimmungen für leihweise Ueberlassung von Säcken, ins­besondere über bie Leihgebühren unb über bie Preise ber Säcke, , trifft die Reichsgetreidestelle jeweils durch Veröffentlichung im Deutschen Reichsanzeiger".

Stellt der Verkäufer Säcke nur bis zur Verladestelle des Ortes, von dem die Ware mit der Bahn oder zu Wasser ver­sandt wird, zur Verfügung, so darf hierfür eine Leihgebühr nicht berechnet werden.

tz 5. Die Preise gelten für Barzahlung binnen 15 Tagen nach Ablieferung. Wird der Kaufpreis länger gestundet, so dürfen bis zu 2 vom Hundert Jahreszinsen über Reichsbankdiskont zuge- schlagen werden.

Berlin, den 5. Juli 1921.

Der Reichsminister für Ernährung und Landwirtschaft.

Im 2luftrage: gez. Dr. Heinrici.

Amtrverlündigungrblall

für die provinzialdirettion Gberheffen und für das Kreisamt Gießen

Erscheint nach Bedarf: Montag, Dienslag. Donnerstag unb Freitag. 3hir durch die Poft zu beziehen gegen Mk. 2.60 vierteljährlich.

gcremnenigi ici. '«auf alle Fälle sei sie der Ansicht, daß ber Zeitpunkt des Zusammentritts des Ober­sten Rates nicht endgültig festgesetzt worden sei, so lange die Frage der Entsendung der Truppen nicht eine Lösung gefunden habe, die den berech­tigten Sorgen Frankreichs Rechnung trage. Lord Eurzon habe erklärt, die Frage werde von dem Ministerrat geprüft werden. Der Berichterstatter glaubt, daß Lloyd George es für wünschenswert halten werde, den Streitfall zum zweiten Male ber Reichskonferein vorzulegen.

Paris, 28. Juli. (Wolff.) DerQUatin schreibt, die Kontroverse über die Entsendung der Lruppenverstärkungen werde jederzeit von beiden Seiten fortgefegt, doch scheine es, daß sie den Zusammentritt des Obersten Rates, der für den 4. August vorgesehen sei, nicht verhindern könne. Zwischen diesem Zusammentritt und der end­gültigen Entscheidung über Oberschlesien jedenfalls einige Wochen ver­streich e n, wahrend deren die alliierten Regie- rungen Zeit hätten, die für die Sicherheit der ruppen m Oberschlesien getroffenen Maßnahmen Kr*U;? U^ruiL9 su bringen. Jedoch müsse diese Entscheidung, bad heißt bie Entscheidung über S.» n-llCr\^9 DDn Truppen Verstärkungen, Ä/wSLÄa 6 Sitzung des Obersten Rates hinausgefchoben werden.

,,L Oeuvre schreibt, es scheine augenblicklich, daß man sich am Quai d'Orsay zu einer Heber» gangSlofung entscheiden wolle. Diese Lösung be­stehe bann, einfach eine Provisorische Ver- t e i l u n g Oberschlesier^ vorzunehmen, inbem man sich auf den Plan Sforzas stütze. Man werde übrigens zwischen der polnischen und der deutschen Zone eine neutrale Zone aufrechterhalten, die von den alliierten Truppen besetzt werde.

den. Aber zweifellos ist es auf verschiedenen Gebieten noch nicht soweit vorgeschritten, wie es den Wünschen der Geschädigten entspricht Ins­besondere ist von 600 000 Häusern, von denen 300 000 beschädigt und 300 000 vernichtet worben sind, nur ein verhältnismäßig kleiner Seil wieder aufgebaut worden. Wir können also wohl damit rechnen, daß auf den Umfang der Lieferungen das eigene Interesse der Geschädigten wirken wird Die französische Regierung hat ihrerseits ben Wunsch, das Wiederaufbaugeschäft in we­nigen Jahren zu beendigen. Ich möchte mich jedes Optimismus enthalten, aber ich glaube, daß dieses ganze Derhanblungsgechäft für die deutsche Volkswirrtschaft von entschiedener Be- deutung ist; denn einmal ist bie Umtoanblung von ©olbleifhingen in Sachleistungen für uns unent­behrlich, und 'auf der anderen Seite ist es von Bedeutung, wenn wir neben den schweren Lasten, die wir in den nächsten Jahren zu tragen haben

"'cht "Üt Beschäftigungslosigkeit zu kämp- fen tjaben. Ich komme dabei auf diejenigen grund­sätzlichen Auffassungen, bie sich hinsichtlich des ganzen Reparationsgeschäftes gegenüberstehen, unb bie sich im wesentlichen um den Begriff der Erfüllung betoegen. Die eine geht davon aus, die Vertragsbestimmungen feien etwas absolut Un­abänderliches und etwas absolut ülnerfüWares. Sie stellt sich auf diesen Standpunkt, noch bevor der Versuch entschieden ist, Aenderungen vorzunehmen, die uns die ßaft tragbar machen, und noch bevor der Anfang gemacht worden ist, an das eigentliche Wiederaufbau wesen heranzutreten. Ülnd doch ist ist in dem Ultimatum selbst ausdrücklich ausgespro­chen, baß die Bestimmungen die Unabänderlich­keit nicht in sich tragen; denn es ift uns frei- gestellt worden, Aenderungsvorschläge zu machen. Was den dunkelsten Punkt ber ganzen Bestim­mungen betrifft, nämlich ben Inbex, so liegt es heute schon so, baß fast überall, wo volkswirtschaft­liche Kräfte sich regen, auch die Einsicht durch- gebrungen ist, baß mit biefem Index und mit Dons Provisoires, die auf ihm beruhen, außerordentlich wenig anzufangen ist. Ich vertrete den Standpunkt, daß man jeden Versuch machen muß, die Leistun- I gen, die uns auferlegt worden sind, tragbar zu machen, und ich bin weiterhin der Meinung, daß |

Sondcrvo riehen ineZl/n^ IörG. Geltung sind, so daß also durch eine jm Cßertrn ? ?^cht Multiplikation des Index mit dem Grundpreis

W. niqjt M ^ertrage Von Versailles borge-1 der jeweilig geltende Wert sich ergibt. Mit

sende Erkenntnis auf der Gegenseite uns diese stt erleichtern wird. Ich bin ferner bei Ansicht, wir dann einen entschiedenen Anspruch hoben, Aenderungen durchzusehen die möglich sind, wir mit einem Unerfüllbar nicht etwa einen gcl rn gutem Willen entschuldigen, ft i wir davon ausgehen, daß ein fester Wille Uesen Fragen ein ganz außerordentliches )um ist, nicht nur bei unS. fon- vor allem im Verhältnis zur Gegenseite.

glaube also, daß man die Gegensätze hier ande nicht so hoch zu spannen brauchte. Ich ie, daß man den Versuch mit großer Rach- gleit machen sollte, die Geltungen dadurch »ar zu machen, daß man sie in verständige ien bringt, und daß man ferner nicht von herein daran verzweifelt, etwas Erhebliche- n ju I nnen; denn gerade diele Leistung uns wieder zu Hilfe kommen, wenn eS !>arum handelt, unerträgliche Bestimmungen trägliche zu verwandeln. Das bedeutet nicht, wir die Schwierigkeiten irgendwie unter­en dürfen. Sie find außerordentlich groß die Materie selbst und sie sind außerorbent- iroß durch die Gegenwirkungen, die sich in t Lande naturgemäß geltend machen, und ind weiterhin groß durch die allgemeine schaftslage, die in den verschiedenen Län­den Gedanken erschwert, große Leistungen Ausland zu beziehen. Rehmen wir an. daß e Sachleistungen zwar nicht vhantastisch hoch sich aber doch in sehr erheblichen Grenzen gen, nämlich in solchen Grenzen, die der e des Aufbauproblems in Frankreich ent» ien. So wird ein Strom von Waren auS schland nach Frankreich und ein Strom von Hungen von Frankreich nach Deutschland et und aufgenommen werden müssen. Wir i namentlich den kollektiven Zustrom ent- >end im Lande zu verteilen. Dabei ist die Ausgabe die der Sicherheit ber Erfüllung, was wir übernehmen, ist eine Verpflichtung Land zu Land. ES ist eine Verpflichtung, nur übernommen werden kann, wenn sie den Willen und die Kraft des Lande« das tu ben Leistungen verpflichtet hat, gewähr- : ist. Träger ber Verpflichtungen in Deutsch- ist der Wieberaufbaukommissar. Er muß die Einrichtungen des Landes so gedeckt daß er unter allen Umständen erfüllen was er übernimmt Das zweite Prinzip as einer gerechten und verständigen Ver- tg. Die Leistungen, zu denen wir UNS Ger­ten, sind nicht freiwillige Leistungen von lnen, sondern Leistungen, die aus dem schwe- Friedensdiktat herrühren. Hede dieser Lei­en wird auS den Einkünften deS Deutschen ^es 'gezahlt, die es von den Steuerzahlern ingt. Wir könnten es nicht rechtfertigen, einzelne Landesteile, einzelne Länder oder (ne Berufsstände bei diesen Leistungen zu kämen, wenn beispielsweise nur die Groß- trle leistete, aber nicht das Handwerk die Industrie und der Handel. Es muß eint lchst gleichmäßige Verteilung der Leistungen den Ländern sowohl wie nach den VerufS- en erfolgen.

Ss wird allo notwendig sein, die ßet* gsverbände zu einem Selbstver- tungskörper zusammenzuschließen, der Leistungsverbände sowohl der Länder wie jewerblichen Verbände enthält. Der Ver- würde selbst Aufträge übernehmen, die ihm ßen und würde selbst derjenige sein, der die ahmeorganisationen in Frankreich schafft -oei ihm würden die Aufträge zusammenlaufen. Er würde sie verteilen und unter eigenem Recht und unter eigener Sicherheit effeftuieren. Dann würde der Reichskommissar nur noch eine Stelle der Überwachung sein. Hiermit ist ungefähr dasjenige umschrieben, was die letzten Wochen unserer Arbeit erfüllte, soweit sie sich nämlich auf Frankreich erstreckt Wiederholt tauchte In

(Eine Rede Rathenaus.

_ Berlin, 28. Juli. (WB) In ber gestrigen 9_. Sitzung des Reparationsausschusses des Vor­läufigen Reichswirtschaftsrats führte Retchsminister Dr. Rat Henau u. a. aus. Die Verhandlungen sind seit meinem ersten Bericht ununterbrochen gefördert worden und wurden zum Sößten Teil in Paris, zum kleineren Test in

-rlin geführt. Einen ziemlich brciien Raum nahm die erste Gruppe der Rebenfragen ein, wobei es sich darum handelt, die Reparationen und Re­stitutionen, die durch den Versailler Vertrag uns vorgeschrieben sind, durch einmalige Lieferungen endgültig auszugleichen. Diese Gruppe von Rebenaufgaben bezieht sich auf V i e h l i e f e r u n- gen, Lieferungen an rollendem Material unb Rücklieferungen von Maschinen und Einrichtungen Von ben Hauptfragen ist bie eine die der Fi­nanzierung. Für den Fall, daß bie jähr­lichen Sachleistungen, bie wir an Frankreich zu machen haben, benjenigen Betrag überschreiten, den Frankreich bereit ober in ber Lage ist, sich auf bas Reparationskonto anrechnen zu lassen, müssen Wege gefunden werden, um Stundungen zu ermöglichen, die dahin zielen, daß solche über­schießenden Beträge auf spätere Annuitätsleistun­gen angerechnet werben. Die zweite Frage ist die Frage des Preises. Es wird nötig sein, eine Preisgrundlage zu finben, die sich für einen be­stimmten Zeitpunkt genau übersehen läßt, welches ber Wert ber Ware ist, die geliefert und ange­rechnet werden soll. Dabei ist das Grundprinzip einzuhalten, daß Frankreich nicht die Waren von

anderer alliierten Rationen zu kurz kommen. So­weit ksiss Verhandlungen bisher mit Frankreich ftattfanoen, waren sie nicht derartig, daß die Rechte irgend einer Ration zu kurz kamen. Aber ich möchte wiederholen, wir in Deutschland haben ein großes Interesse an ber allgemeinen Um­wandlung von Goldlei st ungen in Sach­leistungen, unb zwar nicht nur Frankreich gegen­über. Wir haben Interesse daran, daß wir auch mit den übrigen Ländern zu analogen Abmachun­gen kommen. Bei jeder Abmachung dieser Art haben wir es überdies mit der Re- parationskommission zu tun, bie als oberste Instanz das Schuldenwesen verwaltet. Wir wünschen auch mit derReparasionskvmmifsion in engster Fühlung zu bleiben hinsichtlich aller derjenigen Abmachungen, die mit irgendeinem einzelnen Lande getroffen werden. Wir teilten dies auch der Komrniffion selbst mit. Wir glauben, daß die Verhandlungen, bie auf diesem Wege geführt werden, schließlich nicht allein zum Vorteile Deutschlands seien, denn zum Vorteile Deutschlands geschieht in der Welt heute wenig. Wir werden aber deswegen, wik ich hoffe, Aussicht auf Verwirklichung haben, well sie zum Vorteile aller dienen. Wäre der Gold- ström möglich, der die übrigen Länder, aus dem Herzen Deutschlands kommend, ernährt, so wäre das kein Glück für die Länder. Roch weniger aber wäre es für diese Länder erträglich, die gesamten Märkte der Welt mit einer krankhaften Hebet- Produktion an deutschen Produkten überschwemmt zu sehen. Die Erkenntnis bricht sich Bahn, daß die Abmachungen in irgendeiner Form für uns trag­bar gemacht werden müssen und baß ihre Srag» barm ach ung nicht mehr unb nlcht weniger bebey-

Bekanntmachung

die Pflegegelder in der Anstalt für Schwach- und Blödsinnige Alicestift" bei Darmstadt betreffend.

Wir bringen zur öffentlichen Kenntnis, daß das in der Anstalt für Schwach- und BlödsinnigeAlicestist" bei Darmstadt zu entrichtende Pflegegeld mit Wirkung vom 1. Juli 1921 an wie folgt festgesetzt worden ist:

Für jedes in die Anstalt aufgenommene Kind ist je nach den Vermögensverhältnissen des Zahlungspflichtigen und den Be­dürfnissen des Kindes regelmäßig ein tägliches Pflegegeld von 68 Mark zu entrichten.

Erfolgt die Aufnahme auf Kosten einer öffentlichen Kasse, so beträgt das Pflegegeld in jedem Falle 8 Mark täglich. Für besondere Fälle ist der Abschluß besonderer Vereinbarungen zu­lässig. Für solche Kinder, für die ein den Mindestsatz über­steigendes Pflegegeld erlegt wird und die Kleider auf Grund be­sonderer Vereinbarung nicht von den Angehörigen gestellt werden, ist von letzteren ein im Einzelfall festzusehendes Kleidergeld zu zahlen.

Darmstadt, den 13. Juli 1921.

Hessisches Ministerium des Innern. I. V.: Matthias.

Betr.: Instandhaltung und Reinigung der Schulgebäude.

An die Schulvorstände und Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises.

Soweit unserer übergedruckten Verfügung vom 2. April 1921 noch nicht entsprochen ist, wird deren Erledigung mit Frist von 8 Tagen hiermit erinnert.

Gießen, den 22. Juli 1921.

Kreisschulkommission Gießen. I. D.: H e m m e r b e.

Freitag, 29. Zu» 1921 Annahme oon Anzeigen für die Tagesnummer bi« jfik jum Rachm trag vorher

ohne jede Verbindlichkeit.

I Dreis für 1 mm für

Anzeigen v 34 mm Breite

I MT örtlich 40 Ps, auswärt«

50 Ps.; für Reklame-

K Anzeigen oon 70 mm

V Steile 180*Pl Bei Platz.

Vorschrift 20', Anschlag

Hauo Schriftleiter A»g Goetz. Verantwortlich für Politik: Auq Goetz; für den übrigen leil: Dr. Reinhold Ienz; für den Anzeigenteil, hon»Be*, : Tchulstl'ahe 7. sämtlich in Dietzen.

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daß jeder Be- 1 mit größter i wird. - Zu idet ergebend n: W. Delle.

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