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Dietzen, den 23. Mai 1921.

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Eichelsdorf, den 20. Mai 1921.

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cm^ehalffm, auch Borat dem Steaervstichtigen ein Zuichlag bts zu zehn v. L). der endgültig festgesetzt tat Steuer anferlegt werden (§ 170 Abs. 2 und § 202 Lbs. 2 der ssteichSabgabenordnung).

Wer die Kärperschaftssteuer hinterzieht oder zu binterziehen versucht oder wer eine derartige Handlung seines Dorteils wegen begünstigt oder hierbei hilft, wird mit einer Geldstrafe brs zum zwanzigfachen Betrage der hinterzogenen Steuer bestraft.

Die Steuerpflichtigen werden ferner darauf hingewiesen, daß für ine nach dem 31. März 19 21 aügelaufenen Geschäftsjahre die Steuer­erklärungen binnen zwei Monaten nach Zustel­lung deS SteuererklärungsVordrucks, wenn jedoch ein Vordruck nicht zugestellt wurde, binnen drei Monaten nach Ab lau' des Tages, an dem das Jahresergebnis (der Jahresabschluß von den zu­ständigen Organen festgestellt wurde, absugebcn sind.

II Die unter I, 1 bis 4 genannten korver- schaftssteuerpflichtigen Personenoereinigungen und Zweckvermögen werden auf gefordert, gleichzeitig mit der Körperschaftsstrueverklärting die auf Grund der Verordnung vom 3. Juni 1921 über die Ab­gabe der Kapitalertragsteuererklärung (Zentral­blatt für das Deutsche Reich S. 411 vorgeschriebene

JtapitalertragfteuererMärung abMaeben.

Die Steuererklärungen müssen umfassen fol­gende in der Zeit vom 31. März bis 31. De­zember 1920 fällig gewordenen Erträge:

1. Diskontdeträge von Wechseln und Anweisun­gen einschließlich der Schatzwechsel, soweit es sich um Kapitalanlage handelt,

2. alle Erträge aus ausländischen Kapital­anlagen (auch aus Wertpapieren).

Gleichzeitig ftnb zum Zwecke der Nachprüfung einer richtig borgntommenen Besteuerung die in der genannten Zeit fällig gewordenen Kapital­erträge der in 8 2 Nr. I, 4 bis 6 des Kapital­ertragsteuergesetzes bezeichneten Art (Zinsen von Hypotheken, sonstige Forderungszinsen, auch aus Warenforcherungen usw.i pnzugeben. Grundsätzlich sind hier der einzelne Zinsbetrag und der Name des betreffenden Schuldners gesondert auszuführen. Bei Steuerpflichtigen, welche Handelsbücher nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuchs führen, ge­nügt es jedoch, wenn die in der genannten Zeit fällig gewordenen Zinsen in einer Summe ohne Nennung des Namens der einzelnen Schuldner angegeben werden und ferner eine Erklärung dar­über abgegeben wird, ob die genannten Zinsen ver­steuert sirw oder nicht.

Die Vordrucke für die Steuererklärungen kön­nen erst vom 1. Juni d. IS. ab von dem zu­ständigen Finanzamt bezogen werden.

Gießen, Butzbach, Grünberg, Hungen.

Die Finanzämter. 5981V

Heute leteter Tag des fabelhaften Kolossal-Programms Stuart Webbs erstes gefährliches Abenteuer George Bully 6 Akte. Schwarzwaldmädel Filmoperette in 6 Akten.

Bekanntmachung.

3n unser Handelsregister Abt. B wurde heute bezüglich der Firma Duderus'sche Eisenwerke, Aktien, gesellschast Wetzlar, Zweigniederlassung Lollar, ein. getragen: 3n der Generalversammlung vom 17. De­zember 1920 wurde beschlossen, das Grundkapital durch Ausgabe von 2000 auf den Inhaber lautenden Vorzugsaktien zu je 1000 Mk., die vom 1. Jan. 1921 ab divtdendenberechtigt und durch Ausgabe von 14250 auf den Inhaber lautenden, vom 1. Januar 1921 ab dividendenberechtigten Stammaktien zu je 1000 Mk. um 16 250 000 Mk. zu erhöhen. Das Grundkapital ist um 16 250 000 Mk. erhöht worden. Durch Be­schluß der Generalversammlung vom 17. Dezember 1920 ist 8 4 der Satzung dahin geändert: Das Grund­kapital der Gesellschaft beträgt 48 750 000 Mk. und tst eingeteilt in

Stabt, tebensmittelamt.

LonderauSgabe.

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Verkauf erfolgt bis aus weiterer von 8 dir

UUhr nachmittags 'm Alten Stadthaus, Dartenstratze 2, Nebengebäude (früheres Ortsgerrcht) an jebennann. Samstags er. folgt Verkauf nur von 8 bis 12 Uhr

«neben sind.

DreAbaabederErklürunsliegtob:

bei furistiichen Personen

ben gesetzlichen Vertretern, beiPerionenvereinigungen mck> Zweckvermögen, die eigene RechtSfäliigkeft nicht besitzen,

den Vorständen oder Geschäftsführern und, soweit solche Nicht vorhanden sind, ben Mit­gliedern oder Beteiligten (§8 84, 86 der ReichSabg aberaytbmmg).

Prokuristen und Lxmdlunflsbevollmächtigte sind zur Abgabe der Erllärung nicht berechtigt.

Steht nach der Satzung, Stiftung oder sonsti­gen Verfassung die gesetzliche Bertretmrg nur meh­reren Personen gemeinsam zu, so ist zur Abgabe der Steuererklärung die Mitwirkung Der für bie Gesamwertre t ung vor geschriebenen Anzahl von Personen erforderlich.

Zur Abgabe der Erklärungen find bie Per- i sonenvereintgungen und gweckvermägen ver. pflichtet, deren Steuerpflicht am Tage des Inkrafttretens des Körperfchaftssteuergefetzes (15. April 1920) bestanden hat.

Die Steuererklärungen müssen Umfassen:

1. das Einkommen der GeschäftSiahre (Wirt­schaftsjahres, deren Ende in die Zeit vom 1. April 1919 bis 31. März 1920 fällt, oder, wo ein besonderes Geschäftsjahr nicht vorliegt, das Einkommen des Kalenderjahrs 1919 (£.20 des KörperschaftSsteuergeseheSb

2. das Einkommen der Geschäftsjahre (Wirt­schaftsjahre), deren End« in bie Zeit vom L Avril 1920 bis 31 März 1921 fällt, oder, wo ein besonderes Geschäftsjahr nicht vorliegt, daS Einkommen des Kalenderjahrs 1920.

Für jedes nachdemZl. Mär» 1919 ab- gÄrufene Geschäftsjahr ist eine besondere Steuer- erHärung abzugeden.

Die Steuererklärungen sind in der Zeit vom 1. Juni bis 31. guli 1921 soweft jedoch am 31. März 1921 der Geschäfts­abschluß durch die zuständigen Organe «Mitglieder, Gesellschafterversammlung'' .noch nicht feftgefielU ist. binnen drei Rrvnaten nach der ^efcfttllung bei dem zuständigen Finanzamt schriftlich einzu­reichen oder zu Protokoll deS Amtes im Dienst­gebäude abzugeben. Die Erklärungen sind mit der Versicherung abzugeben, daß die darin enthaltenen Angaben nach bestem Wissen und Gewissen ge­macht sind.

Die Einsendung der schriftlichen Erklärung durch dft Post ist zulässig, geschieht aber auf Gefahr des Absenders und deshalb zweckmäßig mittels Einschreibebriefs. Mündliche Erklärungen werden von dem zuständigen Finanzamt an den AmtStagen, während der Geschäftsstunden, zu Pro­tokoll entgegengenommen.

Der etwaige Geschäftsbericht (Jahresbericht^ uno MitglrederversammlungSbeschluß sind amu» schloßen.

JMIS Bücher im Sinne des Handelsgesetzbuchs gerührt werden, ist eine Abschrift der unverkürzten jas Gesck)äfttiahr 1920 einzureichen ß 174 der ReichSabgobenordmorg). Ist eine Ge­winn- mrd Vcrlustrechnung ausgestellt» so ist auch diese berzumgcn.

Liegen Teilte kaufmännischen Abschlüsse vor, 5 jjjJ sonstigen Nechuungen, Wschlüsse. meckenichaftS- oder Geschäftsberick w anzuschließen.

Aus der \3daiq oder ben Erläuterungen soll %XUDL^cn. tote Gegenstände des (Brauchs und Lagerbestände bewertet und welche Beträge und auf rweisclhaste und uneinbringliche Sordmntgeit oder sonst obgeschrreben worden ftnix. ,T^flübqt für Anlagen als Unkosten iüfßl?» » ^ctta9 ® Steuererklärung ro dm Milderungen anzugeben

pfcafrföjte«» Vefalltgvntsakzepten und bereichen uxcbcn. mein in LückanffSrechte berückuchtigt jrnd

Di- «-rt«t-r d«S Stc^vilichngm beten auf Leckangcn bie Richftgkert chrer Angaben ttachzu- wetsen: sie können von dem Finanzamt und dem Steuerausschuß zur mündlichen Vernehmung vor- geladen und mit Genehmigung des fianteruum> anttS zur Abgabe einer eidesstattlichen Versiche­rung über die von ihnen behaupteten Tatsachen angebalten werden.

Wer die Frist jm Abgabe der Steuererklärung versäumt, kann mit Ordnungsstrafen zur Abgabe

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auf dem SubmissionSwege.

Don der letzten Winteifällung sollen aus den Forstwarteien Rainrod, Stornfels, Ulfa, Langd und Eichelsdorf nachgenannte Nutzknüppel auf dem Sub^ missionswege verkauft werden, und zwar

3 Rm. Ahornnutzknüppel, 37 Rm. Erlen, nutzknüppel, 85,5 Rm. Fichtennuhknüppel 1. ÄL (über 10 cm Zopfstärke) und 94,75 Rm. 2. Kl. (bis 10 cm Zopfstarke), 34,5 Rm. LLrchennutzknüppel 1. Kl. u. 51,4 Rm. 2. ÄL Die Ahorn- und Erlennutzknüppel (1,25 m lang) itzen in der Forstwartei Langd, die Nadelnutzknüppel (3 m lang) in den übrigen 4 Forstwarteien. Zehe Holzart bildet ein Derkaufslos für sich. Die Knüppel ind mit Rinde eingesetzt. Die Nadecholznutzknüppel ind zum Teil dürr. Man wolle das Holz vorher ansehen, da spätere Reklamationen wegen der Qualität unberücksichtigt bleiben. Nähere Auskunft durch die Förster Zimmer in Ulfa, Jakob in Stom- eis, Buch und Schmitt in Eichelsdorf und die Forstwartaspiranten D i l l e m u t h in Langd und Sarnes in Schotten, die das Holz auf Verlangen vorzeigen. Kaufliebhaber werden ersucht, ihre Gebote, mit deren Einreichung sie zugleich die in Hessen Üblichen Submiffionsbebingungen anerkennen, ver. chlossen und mit der AufschriftSubmissionsholz, verkauft versehen bis zum

6. Juni dS. IS. vormittags 10*/2 Uhr an uns gelangen zu lasten, zu welcher Zeit deren (Eröffnung in Gegenwart der etwa erschienenen Sub»

Der MMe Chinese oder: Oie M will beirogen sein Kolossal- Sensations- Film in 7 Akten.

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Arbeitsvergebung.

Die für den Neubau von Kleinwohnungen an der Kaiser-Allee erforderlichen (Blaferarbetten (6 Lose) sollen

Mittwoch den 1. Juni d. Js., norm. 10 Uhr, öffentlich vergeben werden.

Zeichnungen, Arbeilsbeschreibung und Bebingungeu liegen bei uns zur Einsicht offen. 3ngcbote auf Lordruck, der daselbst erhältlich, sind bis zum ge­nannten Termin an uns einzureichen. Zuschlags, frist 14 Tage.

Gießen, den 25. Mai 1921. 60006

______Stadtbauamt Gießen. Braubach.______

Bekanntmachung.

Durch Beschluß des LandessiedlungsaintLs vom 14. Mai 1921 ist bas Lanp; uteillmgsversabven in ber Gemarkung Nonnenroth eröffnet worben. Gemäß § 25 ber Dollzugsorbnung -arm Land- gesetz sorbere ich sämtlich: "Personen, bie sich $m bem Verfahren ber Landzuteilung beteiligen wollen, aber noch nicht in ber Liste ber Lanbbewerber eingetragen sind, auf, sich wahrend ber Offen» legrmgssrfft in bie Liste Ctntragen zu lass«!. Tie Liste ber Landbewerber liegt in ber Zeit vom 27. Mai bis esirschließlich 4. Juni b. Js. auf der Bürgermeisterei Norrnenroth während ber Täenst- stunden offen.

Tie Wahl ber Vertrauensmänner ber öanb> beroerber findet am

Sonntag, ben 5. Juni 1921 statt.

Tas Wahllokal und bie Stunde ber Wahl wird durch die Bürgermeisterei in ortsüblicher Weise bekanntaegeben.

Bad Sal zhausen, den 24. Mai 1921. 6009B

Ter Landamtmann zu Bad Salzhausen.

________________Brill._________________

Verkauf

einer Molkerei- Einrichtung.

Wegen Aufgabe der Gemeinde.Molkerei werden Maschinen nnd Nnrichtungsgegenstände derselben im Wege schriftlichen Angebots verkauft.

Angebote find bis 10. Juni d. Z., vormittags 11 Uhr, bei unterzeichneter Stelle einzureichen, woselbst auch die Verkaufsbedingungen offenliegen und An. gebotsvordrucke nebst Verzeichnis der Linrichtungs. gegenstände erhälllich find.

Die Einrichtung kann bis 1. Juni d. Z. noch im Betriebe besichtigt werden.

Lindenfels L D., am 19. Mai 1921. Bürgermeisterei Lindenfels.

Schn ellbächer. 5916V

Körperschaftzsteuer unb ttapilalertragsteuer.

Öffentliche Aufforderung zur Abgabe der Tteucrcrtlärungen zum Zwecke der ersten Berautagung zur L'rSrperfchaftSsteuer und zur Kapitalertragsteuer.

I. Die nach K 1 des Kärverschaftssteueraefetzes ber Körperschaftssteuer unterliegenden Steuer­pflichtigen, bu im Bezirk? der unterzeichneten Finanzämter den Ort der Leitung ober, wenn der Ott der Leitung im Ausland liegt, ihren -sitz, einen nach § 71 der Reichsabgabenordnung be­stellten Vertreter ober ben größten Teil ihres inläTtbischen Vermögens haben, werden auf- gefordert,

die Steuererklärungen für die Veranlagung zur Körperschaftsfteuer abzugeben. .

Körperfchaftsstcuerpsktchttgsrnd: 1, die EnverbSgescllschasten sAkriengesellschaffen, Kommanbftgefellschaffen auf Aktien, Kvlonial- «sellschaften, bergbautreibende rechts^hige Vereintgungen und nicht rechtsfähige Berg­gewerks chaff en, Gesellscl>aften mit beschränkter XXrftung, sonstige Personenvereinigungen mit wirtschaftlichem Geschäftsbetriebe, deren Zweck bie Erzielung witt, cha sicher Vorteile für sich ober tbre Mftglicker ist),

2, die Erwerbs- und MrtschastsgeTVssenschaffen, Bersicherungsvereine auf ötoenfeitigfeit und die politischen Patteien und Vereine mit eige-

Dorzugsaktien (Nr. 1-6000) sämtlich l. " Mk. Das gesetzliche Dezugsrecht der Aktionäre wird sowohl für die neuen Vorzugsaktien als auch für die neuen Stammaktien ausgeschloffen. Der Vor­stand wird ermächtigt, im Einvernehmen mit dem Auf- sichtsrat die neuen 2000 Vorzugsaktien zum Nenn, betrag zu begeben und mit dem Uebernehmer bzw. den Uebernehmern ein Abkommen wegen der sonstigen Uebernahmebedingungen zu treffen. Der Dorstand wird ferner ermächtigt, im Einvernehmen mit dem Aufstchtsrat die neuen 14250 Stammaktien zu 165«/ zu begeben und mit dem Uebernehmer bzw. den lieber nehmern ein Abkommen über die sonstigen Heber- nahmebedingungen zu treffen. In diesem Abkommen wegen der neuen Stammaktien ist dem Uebernehmer bzw. den Uebemehmem die Verpflichtung aufzuerlegen von den übernommenen Stammaktien die Hälfte mit 7125000 Mk. den alten Stammaktionären innerhalb einer zweiwöchentlichen Frist derart zum Bezug an, zubieten, daß auf vier alte Stammaktien eine neue Zum Kurse von 165'/, bezogen werden kann. In dem Abkommen ist dem Uebernehmer bzw. den lieber, nehmern ferner die Verpflichtung aufzuerlegen, die verbleibenden 7125000 Mark neuen Stammaktien vor dem 31. Dezember 1925 nicht zum Verkauf w bringen und von dem Gewinn, der bei einem inner- halb weiterer fünfZahre, also bis zum 31. Dezember 1930, erfolgenden Verkauf erzielt wird, neunzig Pro. ^nt an die Gesellschaft abzugeben. Vorstand und Aussichtsrat werden ermächtigt, Angebote sowohl auf bie neuen Vorzugsaktien als auch auf die neuen Stammaktien abzulehnen, wenn solche von Personen und Firmen ausgehen, von denen nach dem Lrmeffen von Vorstand und Aufsichtsrat zu besorgen ist, daß sie b« in ihren Besitz gelangenden neuen Aktien dazu W'n®eJbem ^den Fortbestand oder die Selb, st^gke« der Gesellschaft zu gefährden. Die durch, geführte Kapttalerhohung muß bis zum 31. März 1921 r 5e 9,^crrTragen sein. Sollte wider Erwarten der Kap'ialerhohungsbeschluß anqefockten dle durchgefühtte Kapitalerhöhung hei kbr Monaten nach Erledigung

des RechtsstreUs und der etwaigen Eintragunas. schw.engke.ten tn das Handelsregister eingetragen sL

Gießen, den 19. Mai 1921. s^ß

_______________Vessiscke- Amtsgericht.

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S. sonstige junstische Personen des bür> Rechts, insbesondere cmaetragene rechtSsäbigl' Anstalten und Stiftungen,

4. iuttstische Personen des öffenllichen Rechts, tnsbesondere kirchliche Körperschaften, Anstal-

Versteigerung.

Freitag ben 27. Mai b». gI. nachmittags 3 Ubr versteigere ich für Rechnung dessen, den eS angebt, auf dem Güterbahnhof in Gtehen gegen bar einen Waggon Heu. Versteigerung bestimmt.

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Samstag den 28. Mai I. Is.,vorm. 10'/, Uhr, soll in der Gastwirtschaft »Zürn Treppchen- bet Fer­dinand Krelling zu Heuchelheim die Grasnutzung an der Lahn in den Gemarkungen Dietzen und Heuchelheim für das laufende Jahr oerfteigert werden.

Mainz, den 17. Mai 1921. 5807V

____________Heff. Wafferbauamt Mainz.___________

In der Generalverfammlung vom 1. Mai 1921 wurde einstimmig beichloffen. die Genoffenschait in eine solche mit beschränkter Haitostichl um»uwandeln. Die Gläubiger werden hiermit aufgefvrdert, sich zu melden. yygi

Steinbach, den 2. Mni 1921

Landwirtschaft!.Konsumvereiu

e. G. m. u. H

Herbert, Direktor.Balser, KontroQeur.