2lmtsoertün6igungsblatt
für die provinzialdirettion Gberheffen und für das Kreisamt Gießen.
$r14)<txl nett) SeWxf: IRoetag, *Diexste<. Doenereteg und ^rertaq 9hir durch btt Poft zu dtzithtn gegen Mk 2.50 vierlestShrlich.
9lr. 1’43 *25. '2htuiift 19521
Inhaltr-lleberficht: Zulagen für Schwer- und Schwerstarbeiter. - Landespolizeiliche Prüfung des Entwurfes der Beifeitigung der Schranken am Megübergang &m. 8,6+15 der Strecke Lollar-Wetzlar. - Denkmalschutz. - Ausführung der Landes-Feuerlöschordnung,- hier: Befreiung der Lehrer und Postbeamten von der Feuerwehrpflicht - Straßensperre - Lehrgang für Fleischbeschauer. - Viehseuchen. - Feldschutz in Hungen.
Bekanntmachung
Betr.: Zulagen für Schwer- und Schwerstarbeiter.
Für das am 16. August ds. Fs begonnene neue Getreide- bewirtschaftungsjahr ist das ^lmlageversahren eingeführt worden, und wird hieraus die seitherige Brotration von 200 Gramm Mehl täglich gewährt außerdem wird für die LIebergangSzeit wie bisher Kochmehl an die Bersorgungsberechtigten zur Ausgabe gelangen. Der sonstige Bedarf an Brot und Mehl muh jedoch durch die auS freiem Getreide hergestellten Erzeugnisse gedeckt werden.
Die beteiligten Reichsbehörden ordneten daher übereinstimmend an, dah ab 15. August 1921 alle Zulagen in Fortfall zu kommen haben. Das Hessische Landescrnährungs- a m t verfügt infolgedessen zu Ar. L. E. A. 13 879 vom 16. ds. Mts., dah ab 15. September 192 1 alle Zulagen völlig abgeschafft werden.
Demnach kommen von diesem Tage die Zulagen für Schwer- und Schwerst arbeite r, sowie werdende Mütter in Wegfall.
Giehen, den 22. August 1921.
KreiSamt Giehen. 3. D.: Hemmerde.
Betr.: Wie oben.
Der Oberbürgermeister zu Giehen und die Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises werden ersucht vorstehende Bekanntmachung ortsüblich veröffentlichen zu lassen.
Giehen, den 22. August 1921.
____________Kreisamt Giehen. 3. D-: H e m m e r d e.____________ Bckanntmachn Nfl
Betr : Landespolizeiliche Prüfung des Entwurfes der Beseitigung der Schranken am Wegübergang Km. 8,6 15 der Strecke Lollar— Wetzlar.
Det Plan liegt vom 25. August 1921 bis zum 1. September 1921 einschließlich auf der Bürgermeisterei Heuchelheim offen.
Einwendungen sind während dieser Zeit bei Meldung des Ausschlusses bei der genannten Bürgermeisterei schriftlich oder zu Protokoll vorzubringen.
Giehen, den 22. August 1921.
Kreisamt Giehen. 3. D.: H e m m e r d e.
Betr.: Das Gesetz, den Denkmalschutz betreffend, vom 16. Juli 1902; hier: 1. Errichtung von Gedenksteinen in der Umgebung von Bau- und Aaturdenkmälern (Kirchen, Kirchhöfen usw.). 2. Bauliche Beränderungen oder Ergänzungen an Baudenkmälern, besonders elektrischen Lichtanlagen und Weihbinderarbeiten in Kirchen usw.
An hir Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises.
Es ist in letzter Zeit wiederholt vorgekommen, dah Gemeinden oder Vereine in. der Aähe von Baudenkmälern oder auf Friedhöfen, die als Umgebung von Kirchen unter Denkmalschutz stehen. Gedenksteine für Gefallene errichtet haben, ohne die nach Abschnitt I, Artikel 2 des „Gesetzes, den Denkmalschutz betreffend (vom 16. Zull 1902)" erforderliche Genehmigung zu besitzen. Desgleichen sind an Kirchen und sonstigen Baudenkmälern Veränderungen bzw. Ausbesserungen ohne Genehmigung vorgenommen worden, die im Widerspruch zu obigem Gesetze stehen. Durchbrüche von Stadtmauern, Wiederherstellungen von Kirchen (auch Weihbindcrarbeiten), Einführung von elektrischem Licht usw. fallen hieruirter. Da für alle diese Fälle unsere Genehmigung erforderlich ist, bringen wir obiges Gesetz hiermit in Erinnerung, und erwarten genaueste Beachtung. Die Verwaltungsorgane sind angehaltcn, bei Aichtbesolg unnachsichtig vorzugehen. Damit durch etwaige Veränderungen der Pläne keine Verzögerungen hervorgerufen werden, ist möglichst frühzeitige Vorlage der Genehmigungsanträge empfehlenswert.
Giehen, den 20. August 1921.
Kreisamt Giehen. 3. D.: Dr. H e h.
Betr.: Die Ausführung der Landes-Feuerlöschordnung; hier: Befreiung der Lehrer von der Feuerwehrpflicht.
All den Oberbürgermeister zu Giehen und die Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises.
Jur Frage der Feuerwehrpflicht der Volksschullehrer steht das Landesamt für das Bildungswcsen laut Mitteilung vom
18. ds. Mts. auf dem Standpunkt, dah die Lehrer nicht gemäß Artikel 11 Absatz 3 LFO. als durch öffentliche Derusspflicht an Erfüllung der Feuerwehrdienstpflicht verhindert zu bezeichnen sind. Dagegen sind die Lehrer der Ordnungsmannschaft zuzuteilen und sind im Falle eines Brandes oder einer Hebung während der Schulzeit von der Teilnahme entbunden.
Sie wollen die Kommandanten entsprechend bedeuten und in Zukunft hiernach verfahren.
G i e h e n den 19. August 1921.
Kreisamt Giehen. 3. V.: Dr. H e h.
Betr.: Befreiung der Postbeamten von der Feuerwehrpflicht. An den Oberbürgermeister zu Giehen und die Bürgen meistereien der Landgemeinden des Kreises.
Laut Entscheidung der Oberpostdireklion Darmstadt und des Ministeriums des 3nncrn sind die Postbeamten allgemein zu den durch öffentliche Berufspslicht im Sinne des Artikels 11 Absatz 2 LFO. verhinderten Personen zu rechnen. Wir empfehlen, auch die Feuerwehrkommandanten entsprechend zu bedeuten.
Giehen, den 23. August 1921.
Kreisamt Giehen. 3. V.: Dr. Heß.
Strassensperre.
Die am 6. ds. Mts. angeordnete Sperre der Kreisstrahe „Cberstadt—Oberhörgern" (Kreisgrenze) wird aufgehoben.
Gießen, den 22. August 1921.
Kreisamt Giehen. 3. V.: Dr. Heß.
Betr.: Lehrgang für Fleischbeschauer.
An die Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises.
Unter Leitung des Direktors des städtischen Schlachthofs in Giehen findet in der Zeit vom 3. bis 30. September l. I. ein Lehrgang für Fleischbeschauer statt, auf den wir Sie mit der Empfehlung Hinweisen, etwa in Betracht kommende Leute hieran teilnehmen zu lassen. Da der Lehrgang vom 3. bis 30. September dauert, ist bei Bahnfahrt, zur Vermeidung größerer Aufwendungen für Unterkunft und Verpflegung, die Benutzung einer Monatskarte für tägliche Hin- und Rückfahrt vorzuziehen.
Etwaige Teilnehmer wollen sich am 3. September l. F., vormittags 10 Uhr, im Schlachthof zu Gießen (Verwaltungsgebäude) einfinden.
Gießen, den 24. August 1921.
Kreisamt Gießen. 3. V.: Dr. H e h.
Bekanntmachung.
Betr.: Ausbruch der Maul- und Klauenseuche im Kreise . Lauterbach. •
3n der Gemeinde Dirlammen ist die Ma al- und Klauenseuche ausgebrvchen. Die Gemarkung Dirlammen wurde zum Sperrbezirk erklärt.
Zum Beobachtungsgebiet wurden die Gemeinden Allmenrod, Frischborn, Hopsmannsseld und Hörgenau erklärt.
Das gefährdete Gebiet umfaßt eine Zone von 15 Kilometer im Timtreis von Dirlammen.
Der Kreis Lauterbach gilt damit wieder als verseucht.
Gießen, den 22. August 1921.
Kreisamt Gießen. 3. V.: Hemmerde.
Bekanntmachung.
Betr.: Feldschuh.
Aus Grund der Artikel 36 und 43 des Feldstrasgesetzes vom 13. Juli 1904 wird nach Anhörung des Gemeinderats mit Genehmigung des Kreisamts Giehen vom 22. August 1921 für die Feldgemarkung Hungen angeordnet, dah sämtliche bepflanzte Grundstücke (offene und eingefriedigte) von abends 8 TIhr bis morgens 5 Tlhr bis zum 15. September 1921 und vom 16. September bis zum 10. November 1921 von abends 7 TIHr bis morgens 6 Tlhr geschlossen sind, und deren Betreten allen Personen, auch den Eigentümern, verboten ist. Ausgenommen sind nur Flächen, die als Haushärten dienen.
Zuwiderhandlungen werden mit Geldstrafe bis zu 60 Mark oder mit Haft bis zu 14 Tagen bestraft.
Hungen, den 12. August 1921.
Bürgermeisterei Hungen. Fendt.
^ruck der Brühl'schen Unioerfitäts-Buch. und Steindruckerei. R Lang, (ßteRtn
oje Nch au) die Dölkerbundsatzung beziehen, und daß auch die Vereinigten Staaten durch keine Maßnahme des Völkerbundes. des Völkerbunds rates oder der V ö l k e r b u n d s v e r s a m m I u n g gebunden sein sollen; es sei denn, daß die Vereinigten Staaten ausdrücklich ihre Zustimmung zu einer solchen Maßnahme geben; 3. daß die Vereinigten Staaten keine Verpflichtungen aus den Bestimmungen des Teiles 2. Teiles 3, der Abschnitte 2 bis einschl. 8 des Teiles 4. sowie des Teiles 8 des bezeichneten Vertrages oder mit Beziehung auf diese Bestimmungen übernehmen; 4. daß, während die Vereinigten Staaten berechtigt sind, an der Reparationskommission gemäß den Bestimmungen des Teiles 8 jenes Vertrages und an irgendeiner anderen auf Grund bes Vertrags oder des ergänzenden Tleberein- kommens eingesetzten Kommission teilzunchmen, "ie Bereinigten Staaten nicht verpflichtet sind, sich an irgendsolcher Kommission zu beteiligen, es sei denn daß sie es wollen; 5. daß bte in Art 440 des Vertrages von Versailles erwähnten driften, soweit sie sich auf eine Maß- , nähme ober Entschließung der Vereinigten Staaten beziehen, mit dem Inkrafttreten des gegen» toariigen Vertrags zu laufen beginnen tollen.
Art. 3: Der gegenwärtige Vertrag soll gemäß den verfassungsrechtlichen Formen der hohen vertragschließenden Telle ratifiziert werden und sofort mit dem Austausch der Ratifikationsurkunden, der sobald als möglich in Berlin statt- sinden wird, in Kraft treten. Zu Urfunb dessen Die unterzeichneten beiderseitigen Bevollmächtigten dem Vertrag ihre Siegel beigefügt haben.
Ausgefertigt in doppelter Tlrschrift. Berlin, den 25. August 1921.
Dosen. Ellis. Corin e. Dresel.
•3u dem heute veröffentlichten Ten des deutsch-amerikanischen Friedensvect.areZ wird von zuständiger deutscher Seite bemerkt:
Der vorstehend abgedruckte deutsch-amerikanische Vertrag ist das Ergebnis der Verhandlungen, die auf die Onitiative der
Die Wiesbadener Zusammenkunft.
Wiesbaden. 25. Qlug. (WTB.) Der Wiederaufbauminister L o u ch e u r ist heute nachmittag im Kraftwagen in Wiesbaden eingetroffen und hat im Hotel Aassauer Hof Wohnung genommen, wo morgen früh die Verhandlungen stattfin- den sollen. 3n seiner Begleitung befinden sich ein Attache und ein Journalist. Geheimrat Guggen- Heimer wellt seit heute in Wiesbaden. Minister R a t b e n a u wird heute abend erwartet. Die beiden Herren bewohnen von der Regierung zur Verfügung gestellte Quartiere.
Paris, 25. Äug. (Wolff.) Anläßlich der Verhandlungen in Wiesbaden zwischen Rath e n a u und Loucheur beschäftigen sich die Blätter mit dem voraussichtlichen Gegenstand der Verhandlungen. Aach tem .Ercelsivr" könne von den durch Deutschland zu liefernden Holzhäusern wahrscheinlich keine Rede mehr sein, da die französische 3ndustrie ähnliche bauen könne unter weit günstigeren Bedingungen als Deutschland. Hinsichllich der Kohlenlieferung lei es wahrscheinlich, daß man sich 'bald über die Preisgestaltung einigen werde. Auch über die Sachleistungen werde man sprechen. Aber dieses System könne nicht als wirklich praktisch angesehen werden und vielleicht deute man die Absichten Loucheurs richtig dahin, zwischen Deutschland und Frankreich ein wirkliches Gleichgewicht in der Misfuhr herzustellen.
Aach dem ,Matin" würde es sich tatsächllch um die Sachleistungen handeln, bei denen Loucheurs Ansichten von Belgien unterstützt würden. 3n Wiesbaden werden auch die Wiederaufbau f r a g e und die dafür geplanten Bedingungen besprochen werden. Die Driprechungen dürften aber nicht länger als 24 Stunden dauern Das Blatt glaubt Grund zu der Annahme zu haben, daß man zu einer Einigung kommen werde, und daß die Reparationskommission, der die französische Regierung ihre Vorschläge bereits übermittelt habe, dieses Tiebereinkommen in einer Anzahl von Punkten ratifizieren werde.
Den -oenreietn oer wpiyenorganisatio- n en der Beamten, Angestellten und Arbeiter haben gestern in den späten Abendstunden zu einer Einigung geführt. Das Reichskabinett wird mit größter Beschleunigung zu dieser Vereinbarung Stellung nehmen. Mit ihrer Annahme darf heute gerechnet werden. Aach Verabredung mit den Führern der Reichstagsfraktionen sollen die erhöhten Bezüge alsbald nach Zustimmung des Reichsrates angewiesen werden. Die Zustimmung des Reichstages wird nachträglich eingeholt werden.
Die Bedingungen lauten wie folgt
1. Der Teuerungszuschlag zum Grundgehalt und der Ortszuschlag für die planmäßigen Reichsbeamten wird für die Orte der Ortsklassen A auf 93 Pro-., für die Orte der Ortsllassen E auf 91 Proz., für die Orte der Ortsklasse C auf 89 Prvz., der Ortsklasse C auf 87 und der Ortsklasse E auf 85 Prvz. festgesetzt. Diele Erhöhung entspricht einer Aufbesserung der Gesamtbezüge um 13V2 bis 20 Prvz. in den Ortsklassen A-E.
2. Die männlichen außerplanmäßigen Reichsbeamten erhalten zu dem bisherigen Diensteinkommen nebst Teuerungszuschlag einen weiteren Teu erungszuschlag in einer Höhe, daß deren Diensteinkommen nebst Teuerungszuschlag das Diensteinkommen nebst Teuerungszuschlag eines planmäßigen Beamten der ersten Besoldungsstufe ihrer Eingangsgruppe erreicht.
3. Die weiblichen außerplanmäßigen Rcichsbeamten erhalten zu dem bisherigen Dienst- einkomnie i nebst Teuerungszuschlag einen weiteren Teurungszufchlag bis zurErreichung eines Gesamtbetrages, Der sich ergeben würde, wenn unter Zugrundelegung eines Teuerungszuschlages für die planmäßigen Beamten, sowie des Ortszuschlages für die erste Desoldungsstufe ihrer Eingangsgruppe die Diätensähe betragen würden vom Beginn des ersten Dienstjahres an 75 v. H, vom Beginn des zweiten Dienstjahres 75 v. H.. des dritten Dienstjahres 80 v. H., des vierten Dienstjahres 80 v. H., des fünften Dienstjahres 85 v. H.. des sechsten Dienstjahres 90 v. H., des siebenten Dienstjahres 95 v. H. und des achten Dienstjahres 100 v. H-
4. Die Teuerungszuschläge zu den Kinder- z u s ch l ä g e n werden in den Orten der Orts-
Stettag, 26. August 1921
Zchuistraße 7.
Annahme »ob Anzeige« für die Tagesnummer oi« zum Rackmittag vorher ohne jede Derdindlichkest. Preis fir 1 mm Höhe für Anzeigenv 34mmBreite örtlich 40 Pf, auswärts 50 Pf.; für Reklame. Anzeigen von 70 mm Breite 180Pf Bei Platz. Vorschrift20° „Aufschlag. Hauptfchriftleiter: Aug. Doey. Verantwortlich für Politik: Aug. Goetz; für den übrigen Teil: Dr. Reinhold Zenz; für den Anzeigenteil: sinn s Beck, sämtlich in Gießen.
Deutsche Vorstellungen in Prag.
Prag, 25. Aug. lWTB.) Die Aachrichten- abteÜung des Ministeriums des Aeußeren teilt mit; Wegen des letzten Ereignisses in Aussig
(Hcneralftreik in Straßburg.
Paris 25. Aug. (WTB.) Heute nacht ist in Straßburg der Generalstreik aus- gebrochen. Das Elektrizitätswerk stellte sofort die Arbeit ein, so daß die Stadt im tiefsten Dunkel lag. Heute morgen verkehren keine Straßenbahnen.
Aach einer Havasmeldung aus Straßburg handelt es sich bei dem Streik in Straßburg um einen Sympathiestreik der Gas- und Elektrizitätsarbeiter, welcher ein Aufhören der Arbeit in verschiedenen 3ndustrien nach sich zog. Man befürchtet. daß auch die Arbeiter der Wasserwerke die Arbeit einstellen werden. Ein hoher Beamter habe versichert, daß es völlig falsch sei, von einer nationalen Bewegung zu sprechen.
A auf 200 Prvz., der Ortsklassen B und C 75 Prvz. und der Ortsllassen D und E auf prvz. festgesetzt.
. Die vorgenannten Teuerungszuschläge tocr- i b 1. August 1921 gewährt.
. Die UnterhclltungSzuschüsse im Vorberei- dienst werden entsprechend erhöht.
. Sine Einbehaltung der vorstehend bewillig- Srhöhungen zur Abdeckung noch nicht gc- c seinerzeit gewährter Vorschüsse wird nicht nden.
. Für die Beamten, die vor dem 1. August aus dem Arbeiter st and in das Bc- lverhältnis übernommen worden find, findet Anrechnung der aus Ziff. 1 sich ergebenden )ung deS Teuerungszuschlages auf die Aus- szulagen nicht statt. Dagegen wird angerech- . die Erhöhung des Grundgehaltes bei der ufung in eine höhere Dienstaltersstufe und :r Beförderung; 2. die Erhöhung des OrtS- ages wegen ilebertritts in eine höhere Orts- agsgruppe; 3. die Erhöhung der Diätensähe le Erhöhung der Teuerungszuschläge, soweit f die oben genannten Erhöhungen des Grund- S, des Ottszuschlags und der Diätensähe zuführen sind.
Für Angestellte finden die Ziffern 1 mb 7 sinngemäße Anwendung. Gemäß Zis- werden die Bezüge der männlichen volljäh- Angestellten entsprechend 'den fünf ersten
l der Ziffer 3, die Bezüge der weiblichen vollen Angestellten in Den ersten fünf Vergü- ftufen erhöbt werden.
'le Grundsätze unter Ziffer 8 finden sinn» te Anwendung auch auf die persönlicher ig en der Angestellten der Aeichsvecwaltung I §19 des Teiltarifvertrags vom 4.3ull 1920 er Maßgabe, daß die Erhöhung der Be infolge Versetzung des dienstlichen Wohn, in eine höhere Ortsklasse mit Wirkung »m für die Berechnung der persönlichen Zu- naßgebenden Stichtage auf die persönliche e in Anrechnung zu bringen ist.
). Der bisherige Teuerungszuschlag für nliche Arbeiter über 21 Jahren wird August pro Stunde um 1 Mar t erwerben. Hierbei sind die den 'Beamten rten Erhöhungen der Kinderzuschläge bc- mit berücksichtigt, so daß der bisherige cllohn der Arbeiter eine Aenderung nicht t. Eine Anrechnung auf die durch Die er träge oder sonstigen Vereinbarungen be» n persönlichen und besonderen Zulagen fm- cht statt. Die Festsetzung des Teuerungs- geS für Arbeiterinnen und Arbeiter 8. bis 21. Lebensjahre und für jugendliche er und Lehrlinge bleibt noch besonderer tbarung Vorbehalten.
Für Pensionäre und Hinterblie- werden die aus der Erhöhung deS mgszuschlageS nach dem Pensions- ungsgeseh sich ergebenden Folgerungen ge-
:e zur Durchführung der Maßnahmen er ichen Mittel werben bereligeftellt.
Eisenbahnerstreik in Posen.
'crlin, 25. Aug. (Priv.-Tel.) Der nbahnerstreik in Posen und Pollen verschärfte sich, Blättermeldungen Zarschau zufolge, weiter. 3m ganzen Geer ehemaligen preußischen Provinzen und Westpreußen ist der Verkehr still- yeiegi. ES kommen vielfach Sabotageakte der Stteikenden geaen die von Militär geführten Aotzüge vor. Der Minister für das frühere preußische Gebiet und der Arbeitsminister, die in Posen mit den Eisenbahnern verhandelten, sind unverrichteter Dinge wieder nach Warschau zurückgekehrt. Der ursprünglich auS wirtschaftlichen Gründen geführte Streik wird immer mehr sowohl von links als auch von rechts p ol ittfeh ausgenutzt. Kommunistische Elemente, die im raschem Anwachsen sind, versuchen von Posen auS ihre Offensive, während die Posener Rechtsparteien von dem Eisen- bahnerstteik ein neues Argument für die A u - tonomie Posens erhoffen. Die Warschauer Regierung stellte den Stteikenden nunmehr ein A l t i m a t u m, die Arbeit bis Freitag, mittag 2 Ahr, wieder mtfzunehmen. Sollte dies nicht geschehen, so werde die Militarisierung der Bahnen und die Anterstellung der Bahnangestelllen unter Kriegsrecht erfolgen.


