Nr. H6 Zweiter Blatt Gietzener Anzeiger (Eenerai-Anzeiger für Gberyeffen) Samstag, 25. Znni 192t
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Behördliche Anzeigen
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Kopfschmerz 1
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Juni 1921, 1921,
1921,
1921, txm 8
Bekanntmachung.
Nachstehende Bekanntmachung des Hessischen Landes Ernährungsamts Darmstadt bringe ich hiermit zur öffentlichen Kenntnis, soweit |ie für die Stadt Gießen maßgebend ist.
Gießen, bat 20. Juni 1921.
Der Oberbürgermeister. I. V.: De. Seid.
8—12 Uhr horm , F—K Donnerstag den 30.
2—6 Uhr nachm, L—C Freitag kn L Jull 12 Uhr vorm..
werden.
Zuschlagsfrist: 4 Wochen.
Gießen, bat 25. Juni 1921.
Hesfist^s Hochbauamt Gieß».
Z.B.: Kuhlmann.
LoS 4. Svenglerarbeiten: «. M0 Mtr. Dachvandeln, ca 130 Mtr Wßallroh«, ca. 90 Cmtr. ^tnSabbexbrngm.
2od5 Dachdeckers rbeiten. ca. 1000Qnckr. Dachsckiiung (fällt eveml. aus), ca. 1000 Qmtt. Dachssläch: zu beschiefern, ca. 60 Mtr. Kehlen.
Los 6. Grobschlosserarbeit: oa. 1500Dgr. Dseirzeug.
Bedmgungen, Ang-botsunterlagen und Zeich- ramgrn liegen von Donnerstag, den 30. d. Mts., aui unserem Amte, S'.ephowtratzc 18 '1. stock), während der Dienststunden zur Einsicht orren.
Angüw tsuntcr lagen, feine Zeichnungen, können, ” ’" ---" —- der
Bekanntmachung.
Ludwig Hofmarm zu Gießen ift als Hilfs- feldschütz bestellt und aut den Feldsttzi- vervsltchtet to0T^1tefeen, den 17. Juni 1921. ^71188
Ter Oberbürgermeister. I. B.: Dr. Rosenberg,.
R—Z Freitag den 1. Juli 6 Ubr nachm.
Nachstehende Markenausgabestellen itnd xxr*
Oberbes!
des Pwvinziolkortells alöbald her1>?iführen soll. Ter Ausschttß besteht aus Amtsrichter Muhl,
von ber Arbeitgeberin aufiubringatte Bttraa erstattet, sondern em Zr iltetm.i von 10 Mr. trt eine ArbeUerwodlfadrlskaiie br' Betriebes finge* zahlt werden Ter 3<bltdXwt<r.'aii5sdxiä ennd^ä# hier bmdend nach : 93 des 'iKtnebsräbegeseveO an Stelle tes Be ürkcwmschaftsratrs.
In einer Streitsache gegen dal- Tonroerf Adendstern lehnte d r Benrel.r des antruqfieUen« bat .iabrikordeiterverbandes den von der L*anbei* ^nlraldehörde al» stellverlreteitden ständigen Bei* Hbcr teftelllen <tesc1»üfttzfühnc-r de> Arte itgr ber* ivrtxmte' ber Jndustne in Cbertxi rn al7 Beisitzer ab. weil em Angestelller tes .1 rtx11 jeterhertuntbe»,
L. U. Von ber Lanbes - universi - tüt Gießen. Der ordentliche Professor für Staatswissensckaften Tr. August Skalweit hat den an ihn ergangenen Ruf an die £anl<? wirtschaftliche Hochschule Bonn-Poppelsdorf angenommen.
** Meister-Prüfung. Die Damen sck» Neiderinnen Eliiabeth Ben-? roth, Anneliese Gröblcr, Minna GJümbel, Elisabeth Knorr, Emma Rück aus Gießen, Maria .^empfing, Luise Hofmann aus Klein-Linden, Margarethe Fritzel, Hedwig Hannes, Tina Schäfer aus Bad-Nauheim, Anna Scherer aus Wiescck, Ottilie Maser aus Laubach, Anna Balzer aus Nieder-Wöllstadt, Hedwig Koch aus Bellersheim bestanden ihre Meisterprite
Aus Statt nnb Land.
Gie ßen, den 25. Ium 1921.
Preisauszeichnung.
Der Bekanntmachung über die Preisaus »eichnung für Gegenstände des notwendigen Lebensbedarfs vom 1. 11. 20 wird von einigen Geschälten und auch aus demWochenmarkl teilweise gar nicht; oder nicht genügend nach gekommen Die Prcisprüfungsftelle weist da her daraus hin, daß nach einer Verordnung des Hessischen Landesernährungsamtes vom 10.6 1921 diese Bekanntmachung weiterhin in Geltung bleibt. Zuwiderhandlungen haben die angedrohten Strafen zu gewärtigen. Ferner kann die Schließung der betr. Geschäfte wegen Unzuverlässigkeit crfolgeu.
8 1 der Bekanntmachung über die Preisauszeichnung lautet: Wer (Gegenstände des notwendigen Lebensbedarss im Kleinhandel feilhält, ist verpflichtet, ein Verzeichnis in seinem Verkaufsraum oder an seinem Ver- kaussstand anzubringen, aus dem der genaue Verkaufspreis der Waren im einzelnen, foU wie ein etwa vorgeschriebener Höchstpreis^cr- sichtlich ist. Das Verzeichnis kann durch Anbringen der Verkaufspreise etweder auf den einzelnen Waren oder den Behältern, in denen sich die Ware befindet, ersetzt werden. Diese Vorschrift gilt auch für das Feilhalten von Gegenständen des Wochenmarktverkehrs auf dem Wochenmarkt.
Um Zweifel auszuschalten, wird noch bemerkt, daß mit wenigen Ausnahmen fast alle Waren als Gegenstände des notwendigen Lebensbedarfs anzusehen sind. Außer Lebens- und Genußmitteln sind Wein, Spirituosen, Heiz- und Beleuchtungsartikel, Tabak und Tabakwaren, die gesamte Körper-, Fuß- und Kopsbekleidung ^auch Damenhüte), Web- und Strickwaren, Garn, sämtliche Haus- und Küchenmöbel und -Geräte, Schreib- und Scbulartikel, Lederwaren, Spiel- und Sport* sachen usw. als Artikel des notwendigen Lebensbedarfs anzusehen.
fung mit gutem Erfolg, einige sogar mit Auszeichnung. Ihre Meisterstücke sind am morgigen Sonntag in der Gewerbeschule von 11—1 und von 3—6 Uhr ausgestellt.
Landkreis Gießen.
* Hungen, 24. Juni. Am Sonntag fand eine Versammlung der rn den Landorten Oberhessens bestehenden Ortskartelle des Deutschen BcamtenbundeS statt. Fast alle Ortskarrelle hatten Vertreter entsandt. Zunächst wurde über OrganisatwnSfrogen her» handelt Die Ansicht aller Redner ging dahin, daß die Bildung eines Land- und Meinstadt- beamtenbuntes eine Zersplitterung ber Beamtenschaft bedeuten würde Ter Erfolg wäre Schwächung der Beamtenschaft gegenüber den Ofnern und der Regierung. Es wurde cm Ausschuß ernannt, ber mit den übrigen DrtdBartellen ber Provinz »wecks Gründung eines Bezirkskartells des Teutleben Beamten buntes für tne Provinz
4. Markenausgabe. Donnerstag den 30 Juni und Freitag den 1 Juli 1921 gelangen in den Bezirken die neuen Lebensmittelmarren für Juli, August und September wie nachstehend zur ÜtuSgabc: .
A—E Donnerstag den 30. Juni
cirt 3 jetzt Turmbaus am Brand. Brxirk 6 und 7 letzt Gartenstraße 2, Nebengebäude 'früheres Orts- gericht).
Stadt. Brennstoffamt.
Schöffengericht.
Gießen, 22. Juni 1921.
Ein Arbeiter und $nxn (Schuler von hier haben mir dem StWcirfhxmg des hiesigen Güter da hnchofS Kohlen entwendet, um sie teils $u Haus zu
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evangelische Gemeinde.
Sonntag, den 26. Juni, ä nad> Trinitatis.
Mollefte für die .-va> gelt scheu (temeutteit im Osten.
In ber Stadtkirche. Bonn b Ubr, zngl. Christen lttwe f. b. Neulvmirminten a d tl)ffuMcmcinbc: Pfr. Mahr. 91 $: Pkarrass. fRintgc. 11: .\iinterfirdx f. b. Marku sgernemte. Ptarrais. Atomar — In der Johanueski r chc. Barm. b Uhr, Augl. Chttstenlehre f. b Neuk.mftrmietttt, a d. ^ukaSgemej,tbe. Pfr öerbDtflnmer. 9',: Pfarrer AuSield. 11: Zttnderkirche t b Jotennes- gemefnbe: Pfr. Auskelb
26 Juni. Wies eck. Borin. 9 V»: < Gottesdienst — Lmntag, 26. Junr, vorm 10: tt t r berg. 11: Christenlehre f. b. Ibnnnn. manm Jugend — Nachm. l*/>: Lollar.
Katholische Gemeinde.
Samstag, 25. Imst. Nachnr. 5 u. adbs b Ubr! (Mcornt) z. hl Beichte — Sonntag, 26 Junt 6 Sonntag nach Pfingsten. Bonn. 6'/,: Gclegeuh. iur W. Beichte. 7: Hl. Mossa 8: Ausle lnna d. hl Kommunion. 9: £xxtnml m. Pr. 11 Hl m Pr ^adm 2 : Christenlehre: bar an I '1-stocht. Abds 8: Äloismsandacht — Freitag, vonn. 6‘/,: SegenSnZesfe.
Diasvora-GotteSbtenstam 26 Ium: Grünberg, norm. 9i/,. — lkathvl Gottesdienst. 26. Ium. Hungen, bann. 8. — Llch vorm. 10, nachm. ’/>3 Uhr.
wird ein Zuschlag von 1 Mk. für den Zentner berechnet. Bei Abnahme größerer Mengen,, mindestens 50 Zentner, wird ein Preisnachiatz van 1 Mk. für den Zentner gewährt.
2 Ausgabe von BrennstoNen tut denHausbrand Gegen Abgabe ter Mark 1, 2 und 3 ter Hauslalttmgsloblenkarte (blaue Karte je 2 Ztr Kohlen oder 3 Ztr. Koks.
Gießen, den 23. Juni 1921. 7075B
Der Oberbürgermeister.
sLebensmittelamt und Brnmstoffamt.)
Nidda, Obertiostsekretär Wahl, Büdmaen, tust» Bahirmeister Struck, Nidda. Ferner soll Die Organisation aller £anbbeamtat und Gründung weiterer Ortskartelle angestrebt werten. Es wurde dann die O rls klassem? in lei luna b.stpwchen. All feitrg wurde beroorgeboten, baß die jetzt bestehende Ort.klasseneinteilmtb unter all.n Umständen ver- fdjnnnten müsse. Die Disstrenz zwi chen dem Ein- kommen ter Beamten ter niederen Ortsklassen und dem Einkommen btt Beamten ter höher ein gestuften Orte ist keineswegs tevechtigt. Vom Deutschen Be- amienbimb verlangen die ßanbb?am:en Ober- Hessens, daß er bei den demnächst stattsindenten Verhanblungen wegen Neitregelung ter Ortsklasseneinteilung mit allen ihm zu Gebote strhen- ten Mitteln dahin wirkt, daß die unerträglichen Härten des Besoldungsgesetzes, die biird) die Staffelung ber einytlnen Zuichläge nach Ortsklassen hervorgerufen sind, so schnell wie möglich befeitigt werten. Auch von den Abgeordneten ter politischen Parteien wird erwartet, daß sie für die durchaus berechtigten Forderungen der ßanb- und 5kleinstadlteamten eintreten.
Kreis Friedberg.
* Bad-Nauheim, 24. Juni. Die „Bad-Nauh. Ztg." schreibt: Wie unS zuverlässig mitgeteilt wird, besteht die Aussicht, das) die staatlichen Arbeiter des Bades in den nächsten Tagen die Arbeit einzustellen beabsichtigen. Der Grund hierfür ist darin zu suchen, daß die seit Monaten schwebenden Tarifverhandlungen bis jetzt zu keinem Abschluß gekommen sind. Wir hoffen, daß die Sache noch auf dem Verhandlungswege erledigt werdenl kann. Auf alle Fälle soll Vorsorge getroffen sein, daß der Badebetrieb ungestört weitergte führt werden kann und zur Beunruhigung liegt kein Anlaß vor.
Schlichtungöausschuß der Provinz Obcrheffcn.
Verhandlung vom 21. Juni 1921.
In ter Einspruchssache des BetriebSobmanncs ber Hessischen LnttstosNndustrie in Lauterbach gegen fristlose Entlassung wurve gemäß 5 86 Abi. 2 bet Betriebsrategesctzcs aus 'Antrag ber Artettgeterm das Verfahren zur Herbeiführung einer gerichtlichen Entsck^ibung über die Bevechtigung ber fristlosen Entlassung ausgesetzt.
Die durch die Teilnahme eines Betnebsrats- mitgli^>es brr Matratzenfabrik Zaist>?rs in Gwß- Kartei an ber Verhandlung vor dem SchtickstMigs ausschuß am 12. April 1921 entftxmbenen Kosten (Lohnausfall, Fahrtauslagen ufroj wurden als notwendige von Der Arbeitgeberin zu tragende Kosten der Geschäftsführung ter Betrietevertw- tirng im Sinn des 8 36 des Betriebsrätegeseves anerkannt. Da jedoch bet Betriebsrat und bas zu feiner Vertretung in Gießen bestimmte Mitglied die Arbeitgeberin über das Fernbleiben dieses Mitgliedes von ter Arbeit am 12. April 1921 nicht vorher unterrichtet haben, soll nicht bet ganze
Bekanntmachung.
Betr.: Verordnung über die Versorgungsregelung vom 16. April 1921 (Reikys-Gesetzbl. S. 486) vom 10. Juni 1921.
Auf Grund des Artikels 1 ter Verordnung Äer bi? Vrrsorguugsregelung vom 16. April 1921 ,<Reichs-Ges?tzbl. S. 486) ordnen wir unter Zustimmung d's .Herrn ReichSmmisterS für Ernährung und Landwirtschaft vom 23. Mai 1921 die weitere For.'gettnng nacystetenter Bekanntmachung an, föltet baefe auch für Lebms- und Futtermittel auf Grund ter §5 12—16 ter Verordnung über die Erriäüung von Pre.sprüftmgsstellen und die Vet- sorgunyswgelung vom 25. September 1915 (Neichs- Gefetzbl. S. 607) bzw. 4. Nov?mber 1915 (Reichs- Gesetzbl. S. 728) erlassen sind:
Bekmninnachung der Pr?isvrüfungsstelle ter Stadt Gießen, bctreffcnb Preisauszeichmmg für Gegen st ante des rrotwmdigen Letensbcdarfs im ffievnbautet vom 1. November 1920
Darmstadt, den 10. Juni 1921. 71198
Hessisches Lantes-Ernährungsamt.
Neumann.
gnDiikrmafrn Partei fei. in einer 'An Klegm* teit tesselten Deik?s nuirt als Beisitzer nnlroirfe« dürfe, b.fonter? bann mdit, wem» gleichzeitig ter Svudiku? tesselb n 9lrbeitff?ten?erbanoe8 als Parteivenreter auitorte. Der Schl'-ch ung-au'schuss beschloß, dieser Ablebimng I.'tne iSeht |U atben, die Berliandlrmg ter Sache selbst Kted) miszusepen, um bau Antragsteller zunächst Gele icntieit Mr tKbnt. durch Widsv.-rte an bte Landeszentral- behörte (Hessisches Landen-Arrests unb ÄiN- scliaftsamt gemäß §30, Abi. 1, Satzter Ler- orbnung vom 23. Dezember 1918 uoer Tarif* vertrüge usw deren grundsätzliche Siellungnadme zu ter streitig gewordenen Frage hcrteiiuiüborn.
Zwei weitere Sachm erledigten sich durch Verständigung der Parteien.
verbrauchen, teils zu verkamen Der Arbeiter wird deshalb ru drei Wochen, ter eine ter beiten Schuler, ber schon wegen Einbruchsdiebstahls bestraft ist, zu fünf und der andere zu einem Tag Gefängnis verurteilt.
Wegen schweren Diebstahl - im Aück- fall erhält ein vielfach Vortest rauer laglöbner auS Wreseck zwei I a bre Zu ch t bau#. Außer- dem werden ihm die bürgerlichen Ehrenrechte am'fünt Jahre aterfaimt. Er batte, nach dem er in wenigen ctimten seinen 'Sodmk'bn im Restb trag von etwa 130 Mk. vertrunken Halle, einem armen, al hm Haus burschen im hicii.ren Ge- werksctaslsbaus mit teilt Einbruchs aus dessen stlei- terscvnmk 300 Mk. gestohlen, sich dann in ter Naäu von einem Dienstmann mittelst Schubkarrens in ein öifentlidws Hmts sahrm lasten und bart das ganze Geld durchgelwacht.
Ein Fuhnmtemehmer von hier, ter wegen Aörper ve rle tzung eines PostschajfnerS an aefiagt war, wurde freigesprochen, da seine ^k-lxiiuitung. er habe sich nut abwehrend iivi fchen seinem Dümstknecht und dem Passtchasnier, ter non ersterem mißhandelt worden war, gestellt, nicht ausreichend widerlegt werden konnte
Der Einspruch einer Händlerin txm hier, die wegen Diebstahls txm Müdyngerätschäften im b-efigen Stuten tvn beim einen Strafte ft bl über einige Tagt Gefängnis erhalten hatte, wurde wegen ihres Nichterscheinens ütmxnien.
Zwei Handelsleute von Heuäielheim hatten auf dem Dahn hoi Abendstern, ter wegen Ausbruclis ter Mmü- und Klauenseuche »um Beobachtungsgebiet gehörte, eine mtS dem Pneußisclxm emgefübrte Shib ohne kreisamtliche Genehmigung verladen und tec-l>ifb einen Strafbefehl über je 50 Mk. erhalten. Heute nahmen sie ihren dagegen eingelegten Ein- fprud) wieder zurück.
Die Privatklage eines Lokomotivführers i. R. von hier gegen einen Bäckermeister und einen Rentner von hier cnb-te damit, daß ter Rentner »n einer Geldstrase txm* 30 Mk., ber Bäckermeister zu einer solchen von 100 Mk. und ter PrivatNägrr auf erhobene Widerklage bin »u einer solchen von 150 Mark verurteilt wurden.
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