Ausgabe 
24.1.1921
 
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Nr. 11

24. Januar

1921

AmtzverliindigimgMatt

für die provinzlaldlrektion Oberhesfen und für dar Kreisamt Siesten

.->ch Brtad: Blo.la» Bi«"S.a9.Donnerstag ffreugg. Olur durch iu bqit|>. gegen Blk.2.50 =rt,l|äl),1Po|tj.ihlngslih.5ir

Inhaltr Ueberfichl: Verordnung über Kunsthonig. - Straffreie Ablieferung von firieqsluftfahneuaaerät - 'Drüfuna fteHmin^tm.n-------------

Freihändige Begebung von (Bemembejagben. - Die Reinigung her Schulräume - VNeacKinber unter 6 lahren "'"^,®dnerapparate. -

Verordnung

über MuiiHbontg. Born 7. Januar 1921.

Vtui WruiU> der sikrorbiumg über KriegSiuatznahmeu zur Leerung der Volksernahruiig Boni 22. Ma; 1916 .Reichs- Q)e|<Bbl. 5. 401/ und 18. August 1917 (Reichs-Gcfetzbl. <>. 823- wird verordnet:

Artikel 1.

3n der Verordnung über Kunsthonig vom 7. Dezember 1917 Reich» QkKßblatt S. 1094- in der Fassung vom 1. Apnl 1920 Reichs Geietzblall S. 446, lverden folgende Aenderungeir borge» nommen:

1 Dem 8 1 wird als Absatz 3 folgende Vorschrift angesügt: Kunsthonig darf nur in Paketen oder Dosen mit einem Inhalt bis zu einem Kilogramm in den Verkehr gebracht werden Die Reichs-ucterstclle kann gestatten, daß bei In­krafttreten dieser Vorschrift bereite vorhandene Behältnisse mit einem Inhalt von mehr als einem Kilogramm tauige braucht werden

2. 8 2 erhält folgende Fassung:

Der Preis für Kunsthonig darf -beim Verkaufe durch den Hersteller, soweit nicht unmittelbar an Kleinhändler oder Verbraucher verkauft nrirb (§ 3), für je hundert Kilo grarnm Reingewicht nicht übcrfteigen:

bei Lieferung in Paketen oder Dosen mit einem Inhalt bis zu einem Kilogramm 238 Mark, bei Lieferung in Behältnissen mit einem

Inhalt von mehr als einem Kilogramm (8 1 Ms. 3 Satz 2,....... 220 Mark.

Die Preise gelten ab Station Bahn, Post oder Schiss) des Herstellers und schiiestcn die Kosten der handelsüblichen Verpockuitg ein.

3. 8 3 Abs. i erhält folgende Fassung.

Der Preis für Kunsthonig darf beim Verkauf an Klein Händler <.§ 4), sowie beim Verkaufe durch den Hersteller an Verbraucher einschlfestlich Verpackung für je hundert üilogrmnm Reingeivicht nicht übeqtergen:

bei Lieferung in Paketen oder Dosen mit einem Inhalt bis zu einem Kilogramm 810 Mark, bei Lieferung in Behältnissen mit einem

Inhalt von mehr als einem Kilogramm

(8 1 Abs. 3 Satz 2) . . . 793 Mark.

4. 8 4 Abs. 1 erhält folgende Fassung:

Der Preis für Kunsthonig darf beim Verkauf an Ver­braucher (Kleinhandel), abgesehen vom Fchle des Verkaufs durck den Hersteller (8 3), für ein Pfund stieingewicht nicht übersteigen 4,70 Mark.

5. Im 8 b Abs. 1 werden die Worte vonin den £§ 20 (bis 2s»" an bis zum Schlüsse ersetzt durch die Wortein den I8§ 23 bis 28 der Ausführungsbestimmungen zu der Verordnung über den Verkehr mit Zucker vom 8. Oktober 1920 Reichs (Gesetzblatt S. 1728) entsprechende Anwendung"

8 G Abs 2 wird gestrichen.

Artikel 2.

Diese Verordnung tritt mit dem 19. Januar 1921 in Kraft.

Die Reickszuckerstelle Tann gestatten, das; Kunsthonig, der sich bei Inkrafttreten dieser Verordnung bereits im handel befindet, noch zu den bisherigen Höchstpreisen und in den bisheriger Packungen abgesetzt wird.

Berlin, den 7. Januar 1921.

Der Reichsminister für Ernährung und Landwirtschaft.

Im Auftrag: Dr. Heinrici.

Bekanntmachung.

Betr.: Straffreie Mlieferung von Kriegsluftfahrzeuggerät.

Durch die Bekanntmachung des Reichssckwtzministers vom 30. Dezember 1920 wird bestimmt, dast das entgegen einer bereits trüber ergangenen Verordnung noch nicht abgelieferte Kriegslust sahrzenggerät noch bis zum 31. Januar 1921 straffrei abfld iefert werden kann und bis dahin bei der Reichstreuhandgesellschaft (Zweigstelle Frank­furt a. M., Bürgerstraste 16) zur Abi iefer ung an­gemeldet werden must Nach. Ablauf dieser neuen Frist treten für weitere Zurückhaltung hohe Strafen (Gefängnis bis 1 Jahr und 100000 Mk. Geldstrafe) in Kraft.

, Es liegt wegen der Bestimmungen des Friedensvertrags im dringenden Interesse des deutschen Luftverkehrs und der Luft lalirjeuginbuftrie, daß die Ablieferung nunmehr restlos dnrchac tubrt wird.

T a rm sta d t, den 15. Januar 1921.

_______Hcssiiches Ministerium des Innern. Dr. Fulda.

Bekanntmachung.

©etr : Prüfung der M vier al was serappa iate

. ,rUntct Zustimmung des Kreisausscknsses und mit Genehmigung nC m'-Dnnltenum0 des Innern vom 10. Dezember 1920 zu or < ® 31207 Iverden die Sätze der Gebührenordnung in

Anlage 2 zur Polizeiverordnung über die Herstellung kvhlenraurer Getränke und den Verkehr mit solchen Getränten vom 19. F» bruar 1920 auf das F ü n f sache der dort bezeichneten Seite rrhöht.

Gietzen, den 13. Januar 1921.

__________ Kreisamt Giesten. I. V.: Weicker._____________ iöetr.: Freihändige Vergebung von Gemeind^agden.

An den £)brrbürgermciftrr zu Giesten und die Bürgen meiskereien der Landgemeinden des Kreises.

Wir sind veranlastt, erneut darauf hinzuw^sen, dast eine freihändige Vergebung von Genieindejagden nur zulässig ist auf Grund eines einstimmig gefaßten Okmeinberatobeidiluiied, welcher durch unsere Vermittelung dem Ministerium des Innern zur Genehmigung vorzulegen ist.

Bei etwaigen Vorlagen nxgen Genehmigung freihändiger Vergebung von Gemeindejagden erwarten wir in Zukunft regel mastig Bericht über folgend. Punkte:

1. Ob der in Mschrist beizuschttestende Gerneinderatsbeschlust den Anforderungen der Artikel 101 der LGO. in ider Fassung dieses Gesetzes vom 15. April 1919 sowie 104, 106 und 107 der LGO. in der Fassuirg des Gesetzes vom 8. Juli 1911 entspricht und ob tatsächlich Einstimmigkeit vorliegt

2. Welcher Pachtpreis bisher bezahlt wurde und wie hoch der Taxwert der Jagd z u r Z e i t ist.

3. Wie groß die ungefähre Gesamtfläche der einzelnen Jagd­bezirke, berechnet nach Hektar, ist.

4 Ob bei einer öffentlichen Verpachtung ein höherer Packü- erlös nicht zu erwarten ist und welche besonderen Gründe für die Handabgabe ausschlaggebend waren

Giesten, den 18. Januar 1921.

__________Kreisamt Giesten. I. V.: Hemm erbe.

Betr Tie Reinigung der Schallräume.

An dir Schulvorstände Oer Landgemeinden des .Kreises Giesten.

Soweit unsere Verfügmig vom 28. Dezember v. Is. (Amts Verkündigungsblatt Nr. 192) noch nicht erledigt ist, erwarten wir Ihre Berichterstattung bis spätestens zum 1. Februar ds. Is

Giesten, den 19. Januar 1921.

Kreisschulkommission Giesten. I. B.: 6 em m erbe.

Betr: Pftegekinber unter 6 Jahren.

An das Polizeiamt Giesten und die Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises.

Wir sehen ber Entsendung der lieberroadjuiigdbogen oder xihreni Fehlberichte bis spätestens 1. Februar 1921 entgegen.

Giesten, den 18. Januar 1921.

_____________Kreisamt Gießen. I. V.: Weicker.____________

Bekanntmachung.

Betr: Abdeckung von schweizerisck-en Verbindlichkeiten.

Nach dem Mkornmen zwischen dem Deutschen Reich und ber Schiveizerischen Eidgenossenschaft, betreffend schweizerisckie Gold Hypotheken in Deutschland und gewisse Arten von Frankenfordo ruugen an deutsche Schuldner vorn 9. Dezember 1920 (Reichs- Gesetzblatt Nr. 231 Seite 2024), bat sich die »Schweizerische Eib- genossenschaft bereit erklärt, sich dafür zu verwenden, dast 'von einer überstürzten Beitreibung von Frankenfortnrungeu schweize, rischer Banken gegenüber in Deutschland rooInteni>m deutschem Be amten, deutschen Internierten, deutschen Wehrmänner-Familien, deutschen Staatsangehörigen, die zur Ermöglichung des Besuchs schweizerisck?er Heilanstalten Frmtkendariehen aufgenommen haben, Msiand genommen wird.

Gießen, den 18. Januar 1921.

Kreisamt Gießen. I. V.: Weicker.

des Landes mögliche genau zu erforschen und die praktische Ver Wertung der GeUcinc und Bodenarten, der Quellen usw -zu er- mvgiici^n. Sie kmin aber diese Aufgabe nur dann erfüllen, wetui sie von allen Behörden hierbei durch Mitteilungen der 'genanntem Art unter)tüßt wird. Da sich auch oft bei kleinen Schürfungen ufro. geologische Ausschlüsse von gwster Wichtigkeit ergeben, so [ommt es auf möglichst vollständige Mitteilung von dem Bevor Neben, aller berartigen Arbeiten an. Wir bitten auch dringend den untcntellten Beamten diese Aufforderung zu Beginn jeden Jahres wieder m Erinnerung zu rufen, da sie sonst Erfahrungsgemäß in Vergeben Heu gerät.

Darmstadt, den 31. Dezember 1919.

Direktion der hessischen Geologischen Landesanstalt.

___________________I V.: gez. Klemm. ,

Betr.: Regelung der Arbeitszeit gewerblicher Arbeiter

An den Oberbürgermeister zu Giesten und die Bürger- meistercien der Landgemeinden des Kreises.

Unter Bezugnahme auf die im Amtsverkündigungsblatt Nr 144 üom, 31. xeiember 1918 veröffentlichte Anordnung vom 23 No oember 1918 über die Regelung der Arbeitszeit geiverdlicker Är beiter bringen wir die abschriftlich nachstehende Genehmigung des perrn Ltaatskommtssars für die wirtschaftliche Demobilmachung in veften zu Ihrer Kenntnis und beauftragen Sie, die Interessenten davon in Kenntnis zu setzen.

Gießen, den 21. Januar 1921.

Kreisamt Gießen. I. B.: Dr. Heß.

Zur Sicherung der Volksernährung erteile ich, gemäß Ziff VII der Verordnung über die Regelung der Arbeitszeit gewerblich r Arbeiter vom 23. November 1918, ergänzt durch die Anordnung vom 17. Dezember 1918 sowie meiner Verordnung vom 1 Juli 1919 Nr. D. K. 4291, im öffentlichen Interesse den Besitzern von Mühlen mit weniger als 5 Arbeitern die jeher Zeit ividerrufliche Genehmigung, die nach der allgemeinen Land arbeiterDcrorbnung übliche Arbeitszeit von 11 Stunden mit Zu­stimmung ihrer großjährigen Arbeiter bis spätestens 31 Mär;9921 auf ihre Betriebe auszudehnen. Beginn der Arbeitszeit nickt vor 6 Uhr vormittags.

Ten Arbeitern ist während der Arbeils^it eine cinsiündige Mittagspause und je eine halbstündige Frühstücks und Vesver pause zu gewähren, sofern tariflich», oder im Einverständnis mit den Arbeitern nichts wideres bestimmt ist. Diese Oienebmigung erstreckt sich nicht auf jugendliche Arbeiter (unter 16 Jahren

Sonntags I>aben die betreffenden Betriebe zu ruhen Die Ausnahmemöglichkeit des 8 105 e der Gewerbeordnung wird hier durch nickt berührt.

Eine Abschrift der Erlaubnis ist in den Betrieben «auszuhängen.

Ick bitte, die in Betracht kommeiiden Mühlenbeiiyer Ihres Bezirkes von dieser Ausnahme baldgefälligst in Kenntnis zu setzen.

Darmstadt, den 17. Januar 1921.

I. V.: Dr. Bernheim.

Wir erinnern Sie an die Einsendung der Abdeck,neiverv ick. iiijse rür den Monat Januar 1921, soweit noch nicht gei'djelxn -Hierzu benötigte Formulare sind durch uns zu beziehen Gießen, den 19. Januar 1921.

Kreisamt Gießen. I V.: Dr. H e ß.

Bekanntmachung.

Betr.: Maul und Klauenseuche.

, In Lollar und Heibertshauscn ist die Seuche er loideiL Die Gemarkungen Lollar und Heibertshauseu w.rden aus den Sperrgebieten ausgeschied.u und den Beobacktungsgebieten angegliedert

Gießen, den 18. Januar 1921.

Kreisamt Gießen. I. V.. Weicker.

Bckantttmachung.

Betr: Maul- und Klauenseuche in Gießen

In dem Gehöfte An der Hardt Nr 1 Union Brauerei ist die Seuche erloi'den. Die für dieses Gehöft sangevrdneten Sperr maf regeln sind aufgehoben.

Gießen, den 21 Januar 1921.

Polizeiamt Gießen Laute schllger.

Bekanntmachung.

Betr.: Feldbereinigung S t e i n h e i m : hier: die Arbeiten des HI. Abschnitts.

Mit Entschließung vom 21. Dezember 1920 hat das Hessische Laudesernähmugsamt, Abteilung für Landw rtschaft, den Jutei lungsplan der Gemarkung Steinheim auf Grund von Artitek3ii des Feldbereinigungsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 7. Juli 1906 für vollziehbar erklärt.

Ich bestimme nunmehr als Zeitpunkt der Ausführung 'Eigen hrmdübergang den 1 Februar 1921 und überweise hiermit mit Wirkung von diesem Tage an den Beteiligten die neuen Gruno- stücke, soweit nickt besondere Anordnungen getrvsfen und

Die llcberroeifung erfolgt unter folgenden Bedingungen:

1. Meliorationen können aut den neuen Grundstücken auch fernerhin vorgenommen werden

2 Tie beteiligten Grundeigentümer müssen sich eine Verände mng der Zuteilung gefallen lassen, die iufolg. der Aus sührung von Meliorationsarbeiten, der Anlage von Wegen, Gräben ober aus sonstigen Gründen innerhalb der Zeit der Ausführung dieser Arbeiten notwendig werden.

Ein hierdurch bedingter Ab- und Zugang von Gelände wird dem neuen Eigentümer nach dem Bonitätswert vergütet bzw zugeschricben.

Friedberg, den 8. Januar 1921.

Der Hessische Fcidber inigungskommissär Dr. Koch, Regierungsassessor

Dienstag, 25. Januar 1921

i: Zchusstraße 7.

le-*-*«» 3*iehe« für d« laqesnummer bie jum Nachmittag vorher ohne jfbe 'OerbtnMidjheiL Preis Dir l mm hoye *ür 'Jlniriqen v. 34 mm Breil« ortl.d) 35 'PL autmdrts 45 *P| ; für.Reklame. Anzeigen von 70 mm «reite ISO Pf Bei Platz. Dodd)rtfi 20*, Anstchiag ftaupt!<l)n|t.eiter; Ang. Doeh BeranNvortlich für Politik: Aua Goetz; für den übrigen Teil: Dr. Bemholb )enz; für öe» AnzeigenteilBed^ sämtlich In (Sieben.

eikandrohung die sofortige Durchführung tr Gehaltsregulierung gefordert.

ie Wahlen znm lipplschen Landtag.

Detmold, 24. Jan kDDB? Bei beit (hlen zum lippische,, Landtag den abaegeben: Für die Deutsch Nativ­en 17 600 Stimmen (bei den letztru ..HS« sn»hlen 18000), Deutsche V Nartet 500 (18 000), Demokraten (S.

ksck-astsbund 4!00, Mehrhcitsso lialbenio* 00 (2:1000), Unabhängige 2100 (ikto«)),1 nmuniften 3400. Nach diesem ErgebiitÜ die bisher im lippischen Lattdtag be­ende sozialistische Mehrheit ge- 2 ch e n. Von den 2! dlbgeordnetcn ent* en'auf die Sozialdemokraten 7, die Demo- 'en 2, die Deutsch-Nationalen 5, btc kspartei 4, die Genurkschaslen 1, die Kvm* nisten 1. Die Unabbängigrn gehen man- los aus: sie verloren die Stimmen größ* s an die Kommunisten f^.n Mandat steht ) aus, biS die Erget»n:>i? her brieslicheti hl, die zum ersten Male '' Deutschland ch Lippe eingeführt ist, morgen bctaunlae* i werden

71ha öem Ueicbe»

Stt uerpsllcht und KriegSun.'echen.

Berlin, 24. Januar (WTB.) Im uerausschuß des Reichstags hat bet Beiterberahing des NotopfergesetzeS bet ssinanzminister Wirth hinsichtlich der lhme der selbstgezeichneten Ki:ieg-an- n eine entgegenkommende Erklärung ab- >en. Aus den BerordnungStvege sott be- rtt tperben, daß bis zu einem Monat natfi llung des vorläufigen Steuerbcfdjeibc» nachweislich selbst gezeichneten Stücke Zsanleihe zum Nennwert in Zahlung ge» nen werden. Für die an »Lbfömmlinge enkte Kriegsanleihe soll die Dergünsti- l bei Zahlumg deS ReichsnotopferS nicht eten.

Die Elbe ^Schiffahrt.

Dresden, 24. Ian. (WTB Die in. lationate Elb e ko m m t ssi o n ist ! mittag im alten Landtagsgebäude zu dritten Tagung zusa mm enget reten.

Aufgabe ist es, einen Entwurf für die e Elbe-Schiffa hrtsa kte gemäß 343 des Versailler Vertrages zu sck>af- Die Sitzung der Kommissivn wnrd du ch Ansprack-e des Ministerpräsidenten Buck net, der die deutsck>en und ausländi-

Vertreter namens der sächsischen Regie­begrüßte und den Aicheiten der Kommis- besten Erfolg wünschte. Außer Deutsch- und der tschecho-slowakischeu Republik n auf Grund des Versailler Vertrages and, Frankreich, Italien und Belgien gationen entsandt. Ferner nimmt ein reter des Völlerbundes an den Beratun­teil.

ine Änn^ebung d-S Bundes Dmk'cher Mieterve reine.

Der Gesamtvorstand des Bundes Deut* Mietervereine beschloß in seiner Sitzung ierlin nach eingehender Aussprache mit retern Iber Gewerkschaften und Parteien immig die Ablehnung der geplanten, o unzulänglichen wie volksteindlichen :tsteuer und fordert dafür die Ausgabe Heimstätten-Darlehnskassen- inen für bie Raupen obe 1921 zur Be- ellung von Mitteln für Neubauten. Wei- n lehnt er den neuen mieterseindlichen mrf zum Neichsmietengesetz ab- fordert die Wiedercinbringung des frühe- 5ntwurfes, t»en die Mieterschaft milbcra- und mit geringen AbänderungsvorschlL- anzunehmen sich im September bereit- rk hat. Der Vorstand hält ferner dürf­ende Maßnahmen zur Verhinderung jeder ulation und unangemessener Preisforde- en auf dem Baustoffmarkt für drinaend «ndig. Im Gesamtvorstand herrschteEin- darüber, daß, wenn die Regierung die Mehrheit ber Parteien diese Ford»- en nicht erfüllen, durch eine Volks- raaung ber Wille des deutschen Volkes 'stellt werden soll, weil Regierung und »stmrtschaftsrat die deutsche Mieterschaft er Beratung dieser beiden lebenswuhtigen tze übergangen haben.

Frauen im Juftizdienst.

Berlin, 25. Jan. Nach einer Der- ng des preußischen Justizministers tön* Frauen, die die erste juristische Staats- mg bestanden haben, zum Referenz ernannt worden, jedoch dürfen Per- t weiblichen Geschlechts zur selbständigen mehmung ber Dienstgeschäfte eines Rch« Staatsanwalts ober eines Gerichts Lers sowie zu Vertretern eines LechtA- rlts wicht bestellt werden.