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schlachtung ist zu gestatten, jedoch dürfen die Tiere anderweit nicht eingestellt werden.
Als verdächtig sind den gleichen Mahnahmen zu unterwerfen alle mit seuchekranken in derselben Stallung untergebrachte männliche und weibliche Rindviehstücke.
§ 3.
Das Verbringen von Kühen und Rindern eines Seuchenortes zu den in anderen Orten aufgestellten Dullen ist verboten.
§ 4.
Aach dem Erlöschen der Seuche in einer Stallung ist die Desinfektion derselben, sowie der Stall- und Puhgeräte nach Angabe des Kreisveterinärarztes und unter polizeilicher Ueber- wachung vorzunehmen.
§ 5.
Zuwiderhandlungen gegen vorstehende Anordnung werden, insoweit nicht nach bestehenden gesetzlichen Bestimmungen eine höhere Strafe verwirkt ist, nach §74 Ziffer 3 des RVG. bestraft.
§ 6.
Das Kreisamt kann bei besonders mildem Verlauf der Seuche von den in dieser Verordnung enthaltenen Mahnahmen mit Ausnahme derjenigen des § 3 für einzelne Orte ganz oder teilweise entbinden.
Giehen, den 11. April 1913.
_____________Grohherzogliches Kreisamt Giehen.
Bekanntmachung.
Die Kreisstrahe „H u n g e n — R o d h e i m" wird wegen Erbauung einer Straßenbrücke bei Km. 3,25 in Gemarkung Langd vom 18. Juli ds. Is. ab bis auf weiteres gesperrt. Der Personen- und Fuhrwerksverkehr wird über Inheiden, Trais- Horloff, Steinheim (und umgekehrt) geleitet. Der Verkehr der Kreisstrahenstrecke „Hungen—Langd" bleibt aufrecht erhalten. Die Bürgermeistereien der umliegenden Orte wollen dies alsbald ortsüblich bekanntgeben.
Giehen, den 13. Juki 1921.
Kreisamt Giehen. 3. V.: W e l ck e r.
Dicnstnachrichten des Mrcieomtce.
Frau Margarethe Fried geb. Schweitzer zu Langd wurde zur Gememdehebamme in Langd bestellt und vom Kreisamt verpflichtet.
Bekanntmachung.
Betr.: Feldbereinigung Lumda; hier: die Verschleifung der Burghohl.
3» der Zeit vom 15. bis einschließlich 29. Juli 1921 liegt auf dem Amtszimmer der Bürgermeisterei zu Lumda
das Projekt mit Kostenanschlag vom 18. April 1921 und
der Kommissionsbeschluh vom 2. Juni 1921 zur Einsicht der Beteiligten offen.
Einwendungen hiergegen sind bei Meidung des Ausschlusses während der Offenlegungszeit bei der Bürgermeisterei zu Lumda schriftlich und mit Gründen versehen einzureichen.
Friedberg, den 7. Juli 1921.
Der Hessische Feldbereinigungskommissär: Schnittspahn, Regierungsrat.
Bekanntmachung.
Betr.: Feldbereinigung Ober-Bessingen: hier: Wetterregulierung.
3n der Zeit vom 18. Juli bis einschließlich 1. August 1921 "egt auf dem Amtszimmer der Bürgermeisterei zu Ober-Bessingen
das Projekt mit Kostenanschlag vom 13. Mai 1921 und der Kommlsswnsbeschluß vom 21. Juni 1921
zur Einsicht der Beteiligten offen.
Einwendungen hiergegen sind bei Meidung des Ausschlusses während der Offenlegungszeit bei der Hessischen Bürgermristerei zu Ober-Bessingen schriftlich und mit Gründen versehen einzureichen.
Friedberg, den 7. Juli 1921.
Der Hessische Feldbereinigungskommissär:
S ch n i t t s p a h n, Regierungsrat.
Stadt-Theat«
Leitung: Hermann Tteingoetter.
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Iuschlagsfrist 4 Wochen.
Die Genehmigung Hessischen Ministerium« bleibt Vorbehalten.
Gießen, den 15. Juli 1921.
Hessisches Hochbauamt Gießen.
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Freitag, den 22. Juli, vormittag« 8 Uhr beginnend, werden aus den Domanialwalddistrikten Auf dem Dusch, Todtenberg, Iipfenwald, Duchwald, Himberg, Hege, Alleummer, Ohnewäldchen, Hainbuch und Osterwäldchen versteigert:
Stämme: 0,93 Fstm. Eiche 6. Kl.; Derbstangen: 0,25 Fstm. Eiche, 34,52 Fstm. Fichte; Rutzscheiter: 2 Eiche. Ferner an Brennholz Knüppelreifig Rm.: 23 Buche, 52 Eiche; gewöhnliche« Reisig Rm. 1084 Buche, 333 Eiche, 38 Fichte; Stöcke Rm.: 5,5 Buche (ungespalten), 2 Eiche (ungespalten), 1 Kiefer, 11 Fichte.
Das in den Distrikten Alleummer, Hege und Ohnewäldchen zu versteigernde Holz ist blau unter- strichen und wird nicht vorgezeigt. Die Zahl der Mitbietenden ist unbeschränkt. Herr Förster Ding und die unterzeichnete Stelle erteilen auf Wunsch weitere Auskunft.
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