Erstes Blatt
Kl. Jahrgang
Mittwoch, 18. Mai (921
GietzenerAnzeiger
General-Anzeiger für Oberhesfen
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Ur. 113
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Vie Bereitschaft Korfanfqs, den Rückzug anzutreten.
O pveln, 17. Mai. (Wolfs.) Ter polnische ExekutivauS schuß, an des'en Spitze Ko r - f a n t h steht, har an dre interalliierte Kommission ssr Ovveln ein Telegramm stlgenden Inhalts gerichtet:
, Lberschlesien hat sich 12 Tage im Ausstand beTimben^ Tas polnisch Volk hcn niemals Anspruch erhoben, durch Gewalt zu ttrumphievsr. Aber eS hat sein Leben für seine Helligen Rechne fr.nge geben. Ter Ausschuß gibt zu, daß in der LeidenjLast des Ausstandes die Grenzen der Klugb?->t überschritten worden sind. Aber unsere begeisterten Sirci.kräste sind n u n m c r bereit, cntei 91 ückzuganzu treten, groß genug, um zu sichern, daß die Feindieligfeiten mit den Teut- lchm io fort aushören, vorausgesetzt, baß das Gebiet, das wir räumen, von interalliierten Truppen und nicht von deutschen Truppen besetzt wird. Wir wollen Femen Zoll Boden an die Deutschm überlassen: aber wir werden ihn der interalliierten Kommission überlassen. Dir bitten demgemäß, daß bie gCTäiunte Sone von den Alliierten besetzt werde, io daß die polnische Bevölkerung nicht unter Ver- geltungsmaßreaeln zu leiden hat, wie sie bereits vorgelommen sind.
Zweifellos ist. daß in die Verfassung nur solche Bestimmungen au zunehmen sind, die wichtig genug find, um mit den für Verfassungen üblichen Bürgschaften für längeren Bestand umgeben zu werden. Es muß vermieden werden, daß in Furzer Frist Verfassungsänderungen sich als notwendig erweisen. Bereits ist das in einer deutschen Landeskirche (Anhalts der Fall gewesen. Aber die Torge vor etwa notwendig werdenden Aendv- rungen dar, nicht dazu führen, die Verfassung zu einem inhaltslosen Schema zu machen. Es gibt genug wichtige Probleme, die zur Lösung drängen!
3.
Unter diesen Problemen nimmt nach allgemein übereinstimmender An icht die Neugestaltung der K i r ch e n r e g i e r u n g den ersten Platz ein. Alsbald nach der Revolution wurde ihre vorläufige Regelung notwendig. Die Landessynode setzte im August 1919 fest, daß das sellherige laitdesherr- ltche Kirchenregiment auf die Landessynode übergehe und in ihrem Auftrag durch das aus dem Oberkonsistorium und dem Land.'ssynodalauSschuß bestehende „Erweiterte Oberkonsistorium" aus- geilltt werden solle. Ter Aussckmß der LandeSsynode besteht aus 7, das Oberkonsisborium auS 6 Mitgliedern So ist denn an die Stelle des Landes^ Herrn ein dreizehnkSpsiges Kollegium getreten, ui dem jedenfalls 6 Geistliche gehören. Die Mrt- glteder des Synodalausschusses brauchen nicht in Darmstadt zu wohnen, müssen also zu Sitzungen aus dem ganzen Lande zu ammenkommen.
Es bandelt sich nun um die endgültige Regelung dieses jetzt fast 2 Jahre dauernden Zusvandes. Tabei ist deutlich au ernennen, daß Meinungen und Stimmungen im Land über die besrr Äsung yem< lich weit auseinandergehen. Es wird nicht aus- bleibeu, daß manche den gegenwärtigen Stand der Tinge ungefähr au rechderhalle.i wissen möchten, ^hrr Zäl)I scheint aber nicht allzugwß zu sein, x-te große Schwerfälligkeit dieses RegicrungSapp»- rals wird als Gegengewicht ins Feld geführt. Aerobe sie ijt der anderen Strömung der größte Anstoß. Sie wünschen im vollen Gegensatz dazu so etwas w.e ein persönliches Regiment und er* streben zu diesem Zweck eine „bischöfliche' Organisation. Gebanfen dieser Art sind, frellich mit einer Begründung, die ihnen aufs äußerste zu schaden geeignet ist, um Pfarrer Veller tn crier kleinen Schrift „Was bedeutet die bischöfliche Verfassung einer evangelischen Kirche?" jüngst öffentlich vertreten wurden. Daß dabei die eigentliche Regierung in die fcänbc eines (aus den bisherigen drei Superrnten deuten bestehenden) „Dsschris- bollegs" gelegt wird, ist eine immerhin bemerkens-- werte Besonder hell. Verbunden sind diese Gedanken bei Beller mit einer Dhoorre von der Sonderung des „Geistlichen" und des „Weltlichen", reftgiös-krrchricher Fragen non Berwa tu gsfragen, die, so sehr sie dem Leben gerecht zu werden meuit, doch ganz amd gar Thoorie ist. Zwischen diese beiden Anschauungen stellt sich eine dellte, die bie SclvverfälligLeit des jetzigen Regierungsapparates, aber auch die Gefahren der bischöflichen Organv- sativn vermeiden will. Sie nimmt eine zwar fiollcgial gestaltete, aber aus einer kleineren Zahl von Mitgliedern bestehende Kirchenregierung in Aussicht, die an ihrer Spitze einen Leiter haben soll, der mehr als bloßer Vorsitzender eines Kollegiums sein soll. Manche denken daran, dieses Amt lebenfalld einem Thoologen zu übergeben: andere wollen, daß bei feiner Besetzung bte Frage der Vorbildung offen gelassen werde. Nicht )u verkennen ist, daß die hessische Tradition, die für jede Puvvii^ einen Superintendenten Vorsicht, — eine Tradition, an der in Wirklichkeit wohl niemand rütteln will — für die Durchführung bie er Lö^ fangen gewisse Schwierigkeiten mll sich bringt.
Zur Zell ist noch nicht mit Sicherheit abzusehen, wie die endgültige Lösung sich gestalten wird. Auch über die im Zu'annnenhang mit der Gestaltung der Kirchenregierung aufgeworfene Frage, ob es nicht gut wäre, wenn auch die Superintendenten rxri O e he'sen und R" ein besten künftig in ihren Sprengeln wohnten (statt ti Tarrn» fhabt), wird eine Einigung voraus'ichtlich nicht ganz leicht zu erzielen sein. Würde das beschlossen, so wären sie für ihm B^ffcke leichter zu erreichen und könnten rascher eingreifen: aber ihre Fühlung mit der leitenden Äirchenregierung würde loser werden.
(Schluß folgt.)
Der Neubau der Verfassung der evangelischen Mrche in Hessen.
Von Professor D. M. Schian in Gießen.
1.
Der Fortfall des larckeSherrlichen Kirchen- regimentS machte einen Neubau der evangelischen Kiichenoerfassungen Deutschlands notwendig. Denn wenn auch die meisten von ihnen ieit der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts ein gutes Stück Selbstverwaltung durch geväl/Le Synoden befafcm, so lagen doch immer noch wichtige Rechte der Kirchenleitung in der Hand deS Landesherrn. Namentlich stand ihm die Ernennung der Mitglieder der Kirche nbehörd.m zu. Fiel seine Betelli- gung fort, so mußte in irgendeiner Weise Ersatz geschaffen werden -Iber feine einzige £anbeäfird)e glaubte mit ein.r solchen Telländeruna auSkommen tzu können Bickmehr war es allen selbstverständlich, daß die Gelegenhell ergriffen werden müsse, um die gesamte Kirchenver assung duräMisehen und gemäß den Anforderungen der Gegenwart neu zu gestalten.
Manche Landeskirchen sind mit dem Neubau sehr rasch vo ränge ko mm en. Zuerst waren Hamburg, Vaden unb die reformierte Kirche Bayerns fertig (1919); 1920 folgten Württemberg, Bayern rechts d. Rh., die bayerische Pfalz, Thüringen, Anhalt. Oldenburg und Bremen. Im Rückstand sind die preußischen Landeskirchen und unser Hessen. In Preußen ist die Verzögerung durch gewisse Schwierigkellen veranlaßt, die der Staat gemacht hat. In Hellen habrn bi-her allerband Umstände geringerer Bedeutung g.hemmt Seit Sommer 1920 ist ein aus 13 Mitgliedern bestehender Ausschuß des firm Zweck des Verfassung ^neuba^s r.eugewählten LandeSkirchentags in Tätigkeit. Ein Abschluß seiner Arbeit ist bisher noch nicht möglich gewesen. Er wird für düsen Sommer erhofft Vielleicht kann noch im Sommer oder doch spätestens im Derbst der Landeskirchentag die Verfassung verabschieden. Immerhin können noch Hemmungen eintreten. Daß der dem Lanfeskirchentag vorzu- legende Entwurf vorher veröffentlicht werde, ist ein Wunsch vieler, den ich für berechtigt halte. ES muß aber mit der Möglichkeit gerechnet werden, daß außer einem von der Ausschußmehrhell gebilligten Entwurf auch noch einer oder gar zwei andere Entwürfe (ober doch JtilmMrfel an den LandcSkirch-ntag g?langen. Mll einer ganz ein-- heitlichen Lösung des Problems, mit der alle sich gern zufrieden geben, 6ari kaum gerechnet werden. Somit sind Zwischenfälle denkbar, bie verzögernd wirken können.
In dieses Stadium der Beratungen möchte ich, der ich selbst dem VerfaffungSausschuß angehöre, nicht mit einer öffentlichen Darlegung meiner eigenen Ansichten erngrei en, obwohl andere Veröffentlichungen, wie z. B. die des Bretzenheimer Pfarrers Veiler, dazu reizen. Aber es wird vielleicht nicht unnütz fein, wenn ich versuche, die Hauptfragen, um die eS sich banbelt, mit besonderer Rücksicht auf unsere hessischen Verhältnisse »u beleuchten. Dabei stelle ich mein persönliches Urteil möglichst zurück.
2
Die meisten Landeskirchen benützen die legenhell, um die Namen ihrer Behörden und Vertretungskörperschaffen zu verdeutschen. Es stehl zu erwarten, daß M en sich nicht aussckließt. Dir werden statt „Svnobe" Kirchen'ag (ÄreiS- kirchentaa, LandeSkirchenlagft start Oberkonsistorium Oberkirchenrat ober ähnlich sagen müssen. Ganz ohne Widerspruch wird die Neuerung wohl nicht bleiben: aber sie wird vermüll ich beschlossen werden.
Schwieriger ist die Frage, ob die neue Verfassung alle Gebiete des kirchlichen Lebens umfassen soll oder ob es richtig fein wird, einige derselben für eine besondere Regelung vorzubehalten. Das Patronatsrecht eignet sich nach der Ansicht tncler zur Zeit nichr für eine Neuordnung im Rahmen der Kirchenveri'assung Denn in ihm sind kirchrnrechtliche und vrioatrechtlicke Fragen fast unlöSrich verbunden. Ohne ein staatliches Eingreifen ist di? Regelung der Angelaienbell nicht möglich. Der bestricke Staat hat sich aber bereits anheischig gemacht biefe Regelung — im Sinne derAufhebung oderA lö'ung d?r Patronais ech^— in kurzer Frist herbeizuführen: die Verfassung deS Bolksstaats Hessen setzt in Art. 63 baur ba* Datum bes 31. Dezeml'ers 1924 ein. So wäre es beim falsch, wenn die evangelisch: Kirche jetzt von sich aus norgechen wollte. Taft für sie nur eine Ablösung, nicht eine bloße Aufhebung in Frage kommen kann, ist für alle Fälle, in denen mit den Patrona srechten Patronatsoflichten verbunden find, ganz selbstverständlich.
Auch die Frage der Be setzun g der P faerst e l l e n roitb vielleicht zunächst ausgeschieben werden, um durch ein besonderes Gesetz Erledigung zu finden. Notwendig ist bas nach meiner Ansicht nicht. Hessen könn e so gut wie Baden wenigstens die Grundlinien einer Neuordnung der Besetzung der Pwrrstellen in die Verfassung aufnehmen. Höchstens die Verbindung özr Frage mll der Entscheidung über das Patronats wesen spricht für den Aufschub Außerdem können nur taktische Gründe für einen solchen angeführt werden.
Endlich ist es möglich, daß bte Wahlen zu den verfchiedenen kirchlichen Veriretungskörver- fdjaften gleichfalls erst durch ein Sondergesetz geordnet werden Wer es scheint unmöglich, bi een Gegenstand ganz auszusckride.:. Dazu i. bie Frage humal der Wahlen zum Landeskirchen ag für bas Ganze der Verfassung viel zu wichtig und im Augenblick viel zu trennend. Die ©runblinien toirb die Beriaff'ung jeben'alls festlegen müssen. Täte sie das nicht, so würde bie Der asfungsarbeit sehr geringe Befriedigung Hervorrufen. Eia Wahlgesetz lö. n e spä^r d.e Aus ühru. g^Bestimmungen bringen, die mehr technischer Art sind.
Berlin, 17. Mai. (Priv.-Tel.) Die „Voss. 3<*Ttung" schreibt: Korfanty gestand ausländi- Ichen Journalisten gegenüber ml, daß er an großem ©elb mangel leide, der die Reihen seiner Armee vermindere, da ein Teil seiner Gefolgschaft vorziehe, zur Arbell zurückzukehren, bricht ohne Eindruck auf Kvnailly blieb auch die Tat sack».', daß maßgebende deutsche Industrielle, bie er durcki stärkste Versprechungen zu gerutmien suchte, ihm eine Absage ertcüien. Tre Auf stau dsbewegung gerät immer mehr in bolschewistisches Zahr- wasse r. Aus „Bismarckhütte" und „Friedenshütte"' wird berichet, daß bie Frauen der dortigen wohlhabenden Teutschen gezwungen wurden, die L>traßen zu reinigen und Tisch? und Bänke für bie ftörfantngarbe zu fchmem, die die Wohnungen bes Bürgertums, insdejandeve bie Weinkeller, plünderten.
Berlin, 18. Mar. Tas Rückzugste le- gramm Korfantys an bie intcrallurtv Mom- missvvn betrachten bte Blätter als das ssngeständ- nis, daß Kvrfanly sein Unternehmen als nef? i- tert anfirtyt Gleichzei:tg erblicken aber die Aal.er in dem Telegramm ein Manöver des Insurgenten- führerS, um aui einem Umwege zu Verhandlungen über die Festsetzung einer Demarkuttons.r ire zu gelangen und erwarten von der interalliierten Kiommissvon, daß sre den Wrnkelzügen woriantys klare und entschiedene Forderungen gegenüber* stellt.
Line heuchlerische Erklärung der polnischen Regierung.
Paris, 17. Mai. Havas veröffenllicht einen txrm 14. Mai 'datierten an den Prälidenten ber BotschafherLmß-renz gerichteten Bries deS polnischen Gesandten in Ber l i n, in dem eS beißt, die polnische Regierung sei sehr über- rafajt gewesen, aus der Note ber Botschafterivw- fereio, txnn 10. Mai zu ersehen, daß ihr ein Test ber Verant wortu n g für bie Ereignisse in Oberschieffen beigemessen rtrrbe. Tie polnische Regierung habe im Gegenteil vorn erftan Angenblick an bie Betwgunq desavouiert imb ber u rtci{ t und alle geeigneten Maßnahman getroffen, um bie Sferbtnbung zwisck^en Polen und dem LLbstimmungSgebiet zat unterbrechen. Die polnische Regierung habe sich ferner beeilt, den ganzen Einstuß, ben fie bei ber oberschlesischen BevolL- r mg besitzen Föirrten, dazu zu verwenden, um dir Stimmung ^u beruhigen und dadurch bie Ausgabe ber zuständigen Behörden zu erleichtern. Diese Haltung habe unstreitig zur Mederhersdellluing ber Ordnung beigetvagen, bte nach ben letzten Berichten immer merilirfrere Fortschritte mache. Weiter heißt es in dem Brieft es sei münschmSwert, baß bie deutsche Regierung ihrersells eine ähnliche Haltung beobacfae, zumal bie Entstehung ber bebaueriidm Ereignisse auf Nach ichten »uriu> zu führen sei, bie aus deutscher Quelle stammten. Die polnische Regierung habe nur den einen Wunsch, den Lfersailler Vertrag in einem (^eist ber Geredttigkicit und Billigfell angewanbt zu sehen und Verspvecke ben Regierungen ber alliierten Sxnrphnädüe ihre uneingeschränkte Beihilfe bei der Verfolgung beer Ausgabe. Am Schluß ro rb nochmals Die Erllärung wjeberholt, bie polnisch? Regierung lehne jede Verantwortung für bie Greitp nisse in Oberschlesien ab.
Varis. 17. Mai dßMTfT) „Petit Parissen" behauvtet, dost ter fran^ö'ische Gmeval de Br a rv- tiS am 6. Mai zwar nicht auf Befehl LevondS, aber ber gesamten Interalliierten Kommission, Korsanty aufqewrbert habe, si ch zu er ge> ben. Tiefer Hobe ihn gebeten, namens der polnischen Aufständischen her Kommission einige Forderungen zu unterbreiten.
PariS. 17. Maft <Wolff.) .Lvurnal" a> Tärt, eS fefteye nach ben tx»rfrqenben Nachrichten, daß der itdJte rifdie Ko-nrnfsir in O ersh'e'i«rr, General Marin i, die von Frankreichvor- gef chlagene Grenzfestsetzung anerfennen werde.
Paris, 17. Mai. Havas meldet, baß die fransösssche Regierung nachträglich den in Cber> fdCefien gef a 1 tenen ttafi enif dien Offixieren daS ffmnt bet Eh'e-legion und ben gefallenen 19 So (baten bie Milffär Medaille verliehen habe. General Se Rvnd beb* diesen Be- sch'uß dem italienischen Gen-ral be Marini mit- aetesst, her ihm für bfefe Sympathiekundgebung seinen Tank ausgesprochen habe
Berlin. 17. Mm (Priv.-Tel.) Ter „Lokal- anzeioer" meldet: In Nicolai wurden, nachdem die Stadt von ben Italienern verlassen war, sieben Teutsche, bie sich bei der Derteidimmg deS Ortes an der Seite der Italiener beteiligt hatten, aus den Betten geholt und sofort er - s chossen.
ToS (Eingreifen der Reichsregierung.
Berlin, 17. Mai. (Priv.-Telegr.) Die Blätter teilen mit, datz sich das Eingreifen der Reichsreqierung in den obe» schlesischen Angelegenheiten bisher nur auf biplomati''che Schritte beschränkte, die in Paris, London und Rom unternommen worben sind, und in denen die alliierten Regierungen ersucht werden, mit ausreichenden Macht- mllteln für die Wiederherstellung bes recht- mäßigen Zustartdes im Abstimmungsgebiet zu orgen.
Entsendung militärischer Verstärkungen.
Paris, 17. Mai ^WTB' Die der,,Temrs" mitteilt, bat die Bmichafferkomerenz in ber letzten Woche einstirmnig verlangt, daß unverzüglich die Frage der Entsendung militärischer Verstärkungen nach ObersÄesien «prüft werde.
kebenSmittelnot.
Berlitz 18. Mai Nach einer Meldung au5 Beuthen ist bort bie Lebens milicl not weiter gtütcgeiL Besonders ist das st,nder- elen b sehr groß. In föeuftcn nnr tn «ottnmtz gibt eS Fern Nersck^ feite Eier und feine l’h itj. Einer wetteveu Meldung au olge ist brr eng t ‘e Ärei5to!ttT.'Ueur von Tanviitz Pft- g ei vo > Insurgenten versd^epot nx> bei. Durch iti ilt es rtrm gelungen, nach Tamowitz surüdliuMnflfe wo er in einer fflinif Ausnahme fotb.
Brianö lobt Pr. Wirch.
Paris, 17. Mai. (Wolff.) Ministerpräst- beut Briand soll zu Marcel Hulin gesoat haben, wie dieser im „Echo de Paris" mit teilt, er werde am Donnerstaa in der Sitzung feine vorherige Erklärung aogeben, sondern erst eine Anzahl Interpellanten anhören und da,m antworten. Er habe auch gesagt, er halte den Reichskanzler Dr. Wirth für einen aufrichtigen Mann, der alles tun werde, was von ihm abhänae, um die Verpflichtntrgen zu halten, die er durch Unterschrift eingegangen sei. Aber werde er Macht dazu haben?
Amerika.
London, 17. Mai. (Wolff.»Wie kne „TtmeS^ aus Washington meldet, herrscht kein Zweffel, datz die amerlkanifche ösfenkltche .U? < i * nun g aus ber Selle Lloyd Georges fb-tjt In den Vereinig!^ S tonten habe man ferner lei Lympachie mit dem polnischen Veriud>, nne s.mtige Tatsache zu schaffen. Tie Ereigniffe der letz'en Tage Härten dem Teil der republik-misschen Ta rfei, der für Nichteinmischung der Beritt igten Staaten in europässche Angelegenheiten ciitiete, Wafsen m bie Hand gegeben.
Die Zahlungen an die Entente.
Berlin, 17. Mall (Wolff.) In Ziffer5 deS Ultimatums hat sich die deutsche Regierung verpflichtet, innerhalb 2ss Tagen eine Milltarde Goldmark in Gold ober anerkannten Devisen oder in deutschen Schatze anweisungen mll dreimonatiger Laufzeit zu bezahlen. In Ausführung dieser Verpflichtung bot die deutsche Regrerung, entsprechend ihrem Vorschlag in dem Vermittlungsantrage an die amerikanische Regierung, der Repa- rationskommission zunächst die s o f o r t i a c Zahlung von 150 Millionen Goldmark, fast ganz in ausländischen Devisen an. Sobald die Reparationskommission die Empfangsstelle bekannt gibt, werden 1.50 Millionen überwiesen werden Bor Ablauf ber 25tägigen Frist, also Ende Mai, wird der Reparationskommission eine wei'ere Zablnng tn bar, der Rest in deutschen Schatzanweisungen geleistet werden. Die wir hören, find Dispositionen getroffen, welche die Einlösung dieser Schatzanweisungen innerhalb des vorgeschrie- denen Zeitraumes sicherstellen.
Sranfreid)$ Gewaltpolitik.
Lille, 17. Mai lDolssri Prä'ident Mille- ranb traf gestern in L'lle mit hem König der Belasser priammen. Bei ben Em kränken in bet Präfektur erwähnte ber König auch bi-* Renara - ti onsfrage imb betonte: Wir find nidyt non Rarbegefüblen befeett. wollen afer, baß unser Re<ftt geadrtet wich Bei einem an schliefenden Bankett hielt Millerand eine Ansprache, tn her er erklärte, solange Deutschland feine Schuld am Kriege abtmane, würde eS einen wirklichen Frieden in b-r Welt nicht neben. Die Mnch» müsse dem Recht Gritting Zerschossen Deuffchlnnh werde eS nickt gelingen, hie dffentfidr Meinung ru bunteren oder bie Rollen zu veriauschen Der König erw'drrte mit einem Trinssvruck und erinnerte an di- tragischen Stunden, die bie Bande zwssch-n fern beiden Ländern enger unb e~>b- oültig geknüvft batten ftafi b»m Bankett baren Miller»nd und der König b*r B-lw^ in he- Prä- feftnr eine lange Unterredung in Ge-rnwcrrt beS KrienZmissn'sterS Bartbou, deS Mm feg-« fth- »>fe fceferiten Gebirie Louckeur. d-4 belgisch-n Minister- für auswärtige Angelegen h-feen Ialvar und deS belgischen und b-5 französssch-n Bvsschas- lerS Der .König rubr später nach Brüssel, Millerand nach Paris zurück.
Line (Entinaffnungsnote Nollett.
Berlin, 17. Mall General Mottet als Dorsstzender ber Interalliierten Milftärfemnn'sson bat unter dem 12. Mai dem Direkta- der Frie- denSabteilunq bes Auswärtigen Antt^S ein? Note xugeben lassen, in der die AuSsühruw-Sbest' m- rmm<ren M ber Note vom 5. Mai, soweit ffe die Entwossnung betreffnt. enthalten sind. Wichtig ssnd darin solg-nde Kvvitel:
Lelbfrichutzorganifarionen.
a) Auslöfun g. Die Auflösung aller Sribft« schutzo^ganisatvwen muß nach ben Bestimmungen ber Pariser Note zu m 3 0. Juni bewirkt w-rden. Um eine rochtzeiti^ flrintro'le über die Auflösung ijn gestatten, muß eine Liste der Crga/ mKrtianen, welche bie deutsche Neuerung in Anwendung des Gesetzes vom 22 März auftulöfen beabsichtigt und die schon mit Briei vom 9. April Nr. 1492 verlangte Liste ber Kommission vor dem 31. Mlai mitgeteilt werden.
b) Entwaffnung. Die Waffen- und Mu- nllionsablieferungen, welche ben Bestimmungen der Pariser Note entsprechend, am 31. Ma.


