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Behördliche Anzeigen

folgt festgesetzt:

wie

l-Pfund-Laib Mk. 1.70

1,70,

Preis für 3-

und

steigt.

Aufenthalt

werden.

§ 3.

Die

Abgabe

täglichen

den

oder

die

den

oder

die

den

oder

die

den

oder

die

den

oder

die

den

oder

die

des Preise- steigt

die

Der' Oberbürgermeister: Keller.

88188

88300

Zacheis.

(8868c

7854P

Satzung ist nicht über-

für für

2

3

3.40

5.-

Tag

Tag Tag Tag Tag Tag

Pf.

Pf.

Pf.

Pf. Pf. Pf.

für für für für

§ 7. Die Aufsicht über

4. Verkauf von Brennholz. Die Ab­gabe erfolgt in beliebigen Mengen von V2 Zentner an vom Lag ' ~ "

stratze täglich

Ausführungsvorschriften nicht berührt. Gießen, den 10. August 1921

Gießen, den 13. August 1921. Telegraphen-Dauamt.

Bekanntmachung.

Die am 1. Juli Ifb. Zs. fällig gewesenen Zinsen können noch in den ersten

acht Tagen

ohne Kosten bezahlt werden.

Eine besondere Aufforderung erfolgt nicht.

Gießen, den 12. August 1921.

Dezirkssparkasse Gießen

Llebernachtung.

Mir jede weitere Mark Abgabe um 10 Pf.

Gießen, den 11. August 1921. 1

Der Oberbürgermeister. (Lebensmittelamt und Brennstoff amt.)

Der Plan über die Herstellung einer unter­irdischen Telegraphenlinie in Sich (Oberhessen) liegt bei dem Postamt in Lich (Oberhessen) von leutc ab 4 Wochen aus.

4 6.70.

Brötchen zu 50 Gramm 20 Pfg. das Stück Diese Preise treten am 15. August 1921 in Kraft gelten für auf die Brotmarken für die 34. und die folgenden Wochen entnommenen Backwaren. Dir wöchentliche Brotmenge beträgt in der. 34. Woche 1850 Gramm.

5täöt. Lebensmtttelamt

Warenausgabe

für die Woche vom 1521. August 1921.

Dicht rechtzeitig abgeholte Ware verfällt.

Ortssahung

Aber die Erhebung einer Fremdenabgabe in der Stadt Giehen.

Auf Grund des Art. 199 St. O. wird auf Deschluh der Stadtverordneten-Bersammlung vom 19. April und 29. Juli 1921 nach Begutachtung durch den Kreisausschuß und mit Genehmigung des Ministeriums des Annern vom 4. Juni 1921 zu Ar. M d. 9.15 883 für den Bezirk der Stadt Gießen das Folgende bestimmt:

§ 1.

Wer gewerbsmäßig Zimmer oder Wohnun­gen in Hotels, Gasthöfen, Gasthäusern, Wirt­schaften, Pensionen, Privathäusern utw. an Per­sonen zu vorübergehendem Aufenthalt vermietet, hat eine Abgabe an die Stadtkasse zu entrichten.

Vorübergehend im Sinne dieser der Aufenthalt, wenn er 3 Monate

polizeilichen Vorschriften über die Fremde werden durch vorstehende

8836B

Bullenverkauf.

Die Gemeinde Ruttershausen beabsichttgt einen etten Bullen zu verkaufen. Schriftliche Angebote pro Zentner Lebendgewicht sind bis Dienstag den 16. August nachmittags 3 Uhr bei der unter- zeichneten Bürgermeisterei einzureichen.

Ruttershausen, den 12. August 1921. ,MTD Bürgermeisterei Ruttershausen: KUnkel.

Uebernachtung, über 3 Ml.: 20 ^lebernachtung, über 34 Mk.: 30

Uebernachtung, über 45 Ml.. 40

Uebernachtung, über 56 Mk.: 50

Uebernachtung, über 6-7 Mk.: 60

NWckkMfMiikiiWW

Die noch rückständigen Beittäge zur Kranken­kasse und Invalidenversicherung für den Monat Juni 1921 können noch bis zum 31. ds. Mts ohne Kosten bezahlt werden. Nach Mrlauf dieses Termins sind der Einzahlung auf unser Postscheck- Konto auch die Kosten beizufügen.

Gießen, den 13. August 1921. 8848c

Allgemeine Ortskrankenkasse Gießen

3. 21.: H. Hinkler.

Ausführungs-Vorschriften für die Erhebung einer Fremdenabgabe in der Stadt Giehen.

Auf Grund des § 5 der Ortssatzuna über die Erhebung einer Fremdenabgabe in der Stadt Gie­ßen vom 10. August 1921 werden folgende Aus- führungsvorschrlften erlassen:

§ 1. Wer Zimmer oder Wohnungen in Gast­höfen, Gasthäusern, Pensionen und sonstigen An­stalten und Privathäusern an Personen zu vor­übergebendem Aufenthalte vermietet, hat, soweit er nach den polizeilichen Vorschriften zur Füh­rung eines Fremdenbuches verpflichtet ist, in die­sem bei jedem Eintrag einer Vermietung den Miet­preis zu vermerken. Ist für Beherbergung und Beköstigung ein Gesamtgeld vereinbart, so kann füi die Beköstigung ein angemessener Teil abge- seht werden. Die Entscheidung darüber bleibt dem Oberbürgermeister Vorbehalten. An dem Preise darf ferner die Aeichsumsatzsteuer nach § 25 des Umsatzsteuergesetzes vom 24. Dezember 1919 (Aeichs-Gesetzblatt Seite 2157) in Abzug gebracht werden. Abzüge für Bedienung und sonstige Nebenleistungen dürfen nicht gemacht werden.

Al« vorübergehender Aufenthalt ist ein solcher anzuseben, der nach den Umständen bei Beginn des Aufenthaltes auf nicht länger als auf drei Monate berechnet ist.

§ 2. Die dem Polizeiamt täglich etnzureichen- den Fremdenanzeigen haben künftig neben den nach den polizeilichen Vorschriften für das Fremden­buch erforderlichen Angaben den Mietpreis der gemieteten Räume (bergt § 1 Abs. 1) in einer be­sonderen Spalte zu enthalten.

§ 3. Die Einnahmen aus der Vermietung ge­mäß § 1 sind in geordnet geführten Büchern zu verbuchen. Bis zum 3. des nächsten Kalender­monates find monatliche Abrechnungen bei dem städtischen Steuerbureau einzureichen, aus denen die auf Grund der Ortssahung über die Erhebung einer Fremdenabgabe geschuldete Abgabe errechnet ein muß. Die geführten Bücher sind auf Anfor­dern dem Steuerbureau vorzulegen. Das Steuer- bureau kann auf die Führung der Bücher ver­zichten, sofern der Nachweis geführt wird, daß in anderer kaufmännisch einwandfreier Weise die Ein­nahmen aus den Vermietungen gemäß § 1 fort­laufend ausgezeichnet werden und Der Antragsteller ich verpflichtet, diese Geschäftsaufzeichnungen zur Nachprüfung der monatlichen Abrechnungen jeber- zeit dem Steuerbureau vorzulegen.

§ 4. Die Mietpreise der zu vermietenden Räume sind in diesen in deutlich lesbarer Form anzuschlagen.

§ 5. Das Fremdenbuch ist den von dem Ober­bürgermeister dazu besonders beauftragten und mit schriftlichem Ausweis versehenen Personen edenett zur Einsicht vorzulegen.

§ 6. Vermieter von Räumen zum vorüber­gehenden Aufenthalt (§ 1), die zur Führung eines Fremdenbuches nicht verpflichtet sind, haben am Schlüsse eines jeden Kalendermonats dem städti- chen Steuerbureau ein Verzeichnis der im ab- gelaufenen Monat von ihnen beherbergten Per- onen einzureichen. Das Verzeichnis muh ent­halten:

1. Laufende Nummer,

2. Familien- und Vorname,

3. Beruf, Stand oder Gewerbe,

4. Tag der Ankunft,

5. Tag der Abreise,

6. Mietpreis des Zimmers (nach Abzug des Entgelt- für die Beköstigung und der Reichsumsatzsteuer).

er in der Gab?lsberger- . von 811 älhr vormittags und 14 Ähr nachmittags. Bezugsscheine werden täg- lich von 71/212 Ähr vormittags und 1/2851/2 älhr nachmittags im Drennstofsamt. Garten- stratze 2, Nebengebäude (früheres Ortsgericht) auSgegeben.

Preise: Hartbolz, geschnitten, Zentner 14 Mk., Weichholz, geschnitten, Zentner 12 Mk. Für klein- aehacktes Holz wird ein Zuschlag von 1 Mk für den Zentner berechnet Bei Abnahme größerer Mengen, mindestens 50 Zentner, wird ein Preis- nachlah von 1 Mk. für den Zentner gewährt

2. Nährmitteln. Zucker für Kranke. H Jung Nachf., Rittergasse 11, Aug. Wallen­fels, Marktplatz 17, A Plack, Neuen Baue 17, Konsumverein, Frankfurter Stratze, Ecke Klinikstr.

3. Sonderausgabe des Lebens- mittelamtS:

Leberwurst in l-Kg.-Dosen 4 ML die Dose. Trockenmilchpulver 60 Gr. 2,05 Mk, 90 Gr. 3,10 Mark, 120 Gr. 4,10 Mk. Das Trockenmilchpulver ersetzt nach Anrühren mit Wasser die beste Voll­milch und ist auch genau wie solche zu behandeln. Verkauf erfolgt bis auf weiteres von 812 Uhr vormittags und 35 Llhr nachmittags im Stadt­haus, Gartenstrahe 2, Zimmer Nr. 8, an jeder­mann. Samstags erfolgt Verkauf nur von 8 bis 12 Hbr vormittags.

4. Zucker: Monatsanteil für September 1921 750 Gramm, sowie eine Sonderausgabe von 1 Pfund Zucker zum Preise von 4,10 Mk für das Pfund. Ausgabe in den Kleinhandels- aeschäften gegen Abgabe der Zuckermarken für September. 1921 bis einfchl. 3. Sept 1921. Die Kleinhandelsgeschäfte haben die eingegangenen Zuckermarken gebündelt zu 100 Stück, unter An­gabe des noch vorhandenen Bestandes am 6. Sep­tember 1921 dem Lebensmittelamt, Zimmer Nr. 8, zureichen.

5. Zuckerzur Bienenfütterung. Die Zuckerbezugsscheine zur 'Bienenfütterung 1921, 2. Rate, sind eingetroffen und können ab 8. ds. MtS. auf dem Lebensmittelamt, Zimmer Nr. 8, in Empfang genommen werden.

Stöbt. Vrennstoffamt.

1. Ausgabe von Gaskoks für den Hausbrand und gröbere gewerbliche Betriebe. Gegen Abgabe der Marke 4 der Haushaltungskohlenkarte (blaue Karte) können bis zu 5 Ztr. Gaskoks bezogen werden. Die gröberen gewerblichen Betriebe, denen Gaskvks zugeteilt ist. werden aufgefordert, die ihnen ^geteilte Menge umgehend zu beziehen.

Gaskvks kann Durch das Städt Gaswerk und durch die Kohlenhandlungen bezogen werden.

2. Ausgabe von Braunkohlen. Ge­gen Abgabe der Marke 5 der Haushaltungs­kohlenkarte (blaue Karte) können bis zu 3 Ztr. Braunkohlen oder Braunkohlenbriketts von den Kohlenhandlungen bezogen werden.

3. Verfall von auf gerufenen Kvh- lenmarken. Als Verfalltag für die Marken 1 und 4 ist der 1. September 1921 festgesetzt Beide Marken werden nach diesem Zeitpunkt nicht mehr beliefert.

Brotpreis.

Nachdem durch Verordnung der Reichsregierung vom 4. Juli 1921 die Preise für das Umlage-Getreide eine wesentliche Erhöhung erfahren Haden, hat die Städtische Lebensmitteldeputatton die Preise für das auf Brotmarken abzugebende Brot und Brötchen

Vertreterfflr Oherheeeem Anion Stichler, fließen, Frankfurter Straße 7.

Die Abgabe ist bet längerem Aufenthal für jeden angefangenen Tag, bet kürzerem Auf­enthalt für jede Uebernachtung, nach dem für das Zimmer oder die Wobnung festgesetzten oder zu berechnenden Tagespreis zu bemessen. Findet eine Uebernadjtung nicht statt, so wird die Ab­gabe für jeden angefangenen Tag berechnet Bei oer Berechnung des Tagespreises wird das Hahr mit 360, der Monat mit 30 Tagen angeseht. Ver­köstigungen in irgendwelcher Form, insbesondere Frühstück, darf in diesen Tagespreis nicht ein­gerechnet

§ 4.

Die Abgabe ist vom Vermieter zu entrichten. Gr ist berechtigt, den Betrag der Abgabe von der Mietpartei einzuziehen.

§ 9.

Der Oberbürgermeister trifft die näheren Be­stimmungen über die Anmeldung der nach § 1 ab­gabepflichtigen Vermietungen und die Art der /Entrichtung der Abgabe.

§ 6.

Soweit nach den allgemeinen Strafgesetzen keine härtere Bestrafung zu erfolgen hat, werden Hinterziehungen der Abgabe mit Geldstrafe bis Oum löfachen Betrag b^r hinterzogenen Abgabe und im LlneindringlichkeitSfalle mit Haft bis zu t> Wochen, sonstige Zuwiderhandlungen mit Ord­nungsstrafe bis zu 150 Mk. bestraft.

§ 7.

Diese Satzung tritt am 15. August 1921 in Kraft.

Giehen, den 10. August 1921. 8835B

Der Oberbürgerrneister: Keller.

Für die Feldbereinigungen Nieder-Des- singen und Münster soll die Chaussierung von Feldwegen, veranschlagt

für Nieder-Dessingen mit 3300 ML, für Münster mit 12720 ML.

in einzelnen Losen vergeben werden.

Die Verdingungsunterlagen liegen auf den Bürgermeistereien offen, wohin auch die Angebote in Prozenten des Voranschlags verschlossen, mit entsprechender Aufschrift versehen und postsrei ein- zureichen sind. GröffnungStermin: Dienstag, d e n 2 3. dS. MtS. auf dem Rathaus /uNieder- Dessingen vormittags 9 Llhr. auf dem Rathaus zu Münster Dorrn 11i/2 11 br.

Zuschlagsfrist 14 Tage.

Giehen den 8. August 1921. 8809O

Hessische Kulturinspektion Giehen.

Z. V.: Krause, RegierungS-Baumeister.

3 40 fund-Laib Mk. 5'^ Preis für 4-Pfund-Laib ML 6,70, Brötchen zu 50 Gramm ML*20.

Das Backen von Krankenbrot wird in Den nächsten Tagen eingestellt.

Die auf Brotmarken abjugebenben Backwaren müssen mit dem BuchstabenK gezeichnet fein.

Dießen, den 13. August 1921. 88478

Der Oberbürgermeister. (LebenSmittelantt.)

Stöbt. Arbeitsamt Gienen

Liebigftratze 16, Teleph. 2054.

C» können eingestellt werden:

"-bei hieftgen tMrbeitnebcrn: 2 Krankenpfleger, l(£lcttromonieiir, t Kupferschmied, 1 Sllbersäimied 1 Renaler nnb Installateur, 2 Weißbinder, ein Glaser, 1 Müller, 1 Schmied, 1 äh. Bauschlosser

Lehrlinge: 1 Automonteur, 2 Friseure, 1 Schreiber- 1 Schuhmacher, 1 Glaser.

b. bei auswärtigen Arbeitgebern: 2 Eisenbeton, orbeher, Maurer, Zimmerleute, Elnschaler, zwel Prooisionsreise-ide, 2Svenalcr und Installateure.

1 Auditor, längere landwirtschaftliche thiedite und Arbeiter, 2 Schneider, 2 Friseure, 2 Kasten- macher, 4 Schreiner, 3 Anstreicher, 2 Kürschner.

vebrttnge: 1 Glaser, 1 Schmied, 1 Schreiner, ein ötneur, 1 Schlosser.

GS suchen Arbeit: Schriftsetzer, Buchdrucker. Schreiner, Kattsleitie. Schreiber und Reisende, Backer, -vattSbnrschen und AuSläitser, Slnfrtjinen- sch lasier, Banschlosier, Schuhmacher, 1 Kranken Wiener, 4 Sattler u. Polsterer. Bäcker und Metzger, mehrere Kellner, 1 Kraftfahrer, 1 Former. 1 iüng Schmied, 2 Buchbinder, Mechaniker, 1 Klavier­spieler. 1 Heizer, 1 Wagner, 2 Dreher, 2 verh. Knechte, 2 Schäfer, 1 verh. Schweizer. 1 oerv Hofmeister, 1 Tapezierer, 2 Gärtner. 1 Drechsler. 1 Handschuhmacher, Sernnrbcitcr, Autoschlosser.

1 Optiker, 1 Schmelzer, 1 Goldarbeiter, 1 Fastalla teur und Spengler, 1 Monteur, 1 Bandagist, Maschinisten und Heizer, 1 Konditor.

Gelegenheitsarbeiten werden ebenfalls entgegen genommen.

Lehrlinge: 2 Mechaniker. 1 Friseur, 1 Glektromon. teur, 1 Schuhmacher, 1 Weißbinder, 1 Gärtner. 3 Autoschlosser.

Weibliche Abteil nng:

ES können eingestellt werden:

bei diesigen Arbeitgebern: Mädchen für tag»« über, Dienstmädchen, Laufsranen und -mädchen für einzelne Tage, tüchtige Alleinmädchen, 2 einfache Stützen, 2 Köchinnen, 2 Büfettfräuleins, 1 Hotel kächin, 1 Schneiderin als Beihilfe, 1 Flickerin. 1 Friseuse, 1 Lehrmädchen in Blumengeschäft.

b. bei auswärtigen Arbeitgebern: 8 landwirt­schaftliche Dienstmädchen, 4 Dienstmädchen, 2 Haus­hälterinnen, Alleinmädchen, 2 Köchinnen, Zimmer­mädchen, 1 Büglerin, 1 landw. Haushälterin, 1 Kaffeeköchin, 2 Küchenmädchen, 1 Stütze.

GS suchen Arbeit: 2 Verkäuferinnen, 1 Flicke- rin, 3 Waschfrauen, einige Lauffrauen, auch für ?kAb"'.'"aaSbeschäftiguna, Mädchen für tagsüber.

1 Büglerin, 1 Fräulein erteilt französischen Unter- richt, 1 Gesellschafterin, 1 Kinderfräulein. (87888

Arbeitsvergebung.

Die zum Neubau eines Wohnhauses in Mühl- sachsen bei Nieder-Bessingen erforderlichen Schreiner.. Glaser-, Schlosier. und Weißbinder-Arbeiten sollen vergeben werden. Zeichnungen und Bedingungen können bei unserem Architekten, (Tont. Schuhmacher in Gießen, Roonstraße 31, eingesehen werden, wo selbst auch Ängebotsformulare gegen Erstattung der Abschreibegebühren erhältlich find. Einreichung«', termin ist der 18. August d. Z., mittags 12 Uhr.

Lich, den 9. August 1921.

Fürstliche Rentkammer. 8701D

1. 03 rot: Wochenmenge 1850 Gramm Brot oder 1370 Gramm Mehl.

Preis für 1-Dfunb-Laib ML

Preis für 2-Pfund-Laib Mk.

beträgt bei einem Zimmer- oder WvhnungSPreise bis zu 2 Mk.: 10 '

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Die Bäcker-Innung von Gießen macht hierdurch bekannt, dah von ihren Mit- gliedern laut Mitteilung des Lebens­mittelamts auf Brotmarken d. 33. Woche und auf ältere Marken vom 15. d M. ab keinerlei Backwaren mehr verabfolgt werden dürfen. Um unsere Mitbürger vor Schaden zu bewahren, machen wir auf obige Verordnung ausdrücklich auf­merksam. 8858

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