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Ur. (9 Zweiter Blatt

Siebener Anzeiger (General-Anzeiger für Gberheffen) Donnerstag, (5. Zannar 1921

Fortsetzung 82

kNachdruck verboten.)

läßt. 5Bir wolloi getrof Tinge entwickeln. Warn

8 U ermächtigt, steuerlichen Vermögens banblungen

Der Reichsminister der Finanzen ist durch Verordnung Matzuahmen zur (Srfaifung geslüchteden ooer versteckten zu treten und vorsätzliche ^Zuwider- gegen seine Anordnung Geld-

ten fin hen Stadtsülen eine Gedenkfeier ab.' Zu her Studentenspersung im Studentenheim geben .nunmehr aud) die Quäler in Gestatt von unentgeUtuh gelieferten LebensinittkUl einen Vertrag, der wertere 10 Freitische ci> nwglicht. Auch aus der Bürgerschaft sind eine Anzahl Freitisck>e gestiftet.

V Zahnpulver u.Zahnpasla 99*

Die wissenschaftlich erprobten Zahnpslegeinittel LA nach Zahnarzt Kahr. 8MD'

Lr«»A-vroi>-rle.Babnbosstr..vrvrt«»»«^-«-»!'!K»

Auch das mutz ein Monn yi Zeiten ertragen können, wenn es eben iridjt anders gebt Datz es nicht mehr lange so bleibt, scheint mrr gewiß. Aber da fällt mir etwas ein. Du wrach"^ von ermm Menschen, zu dem deine nah'xn^ Frwt in Be­ziehungen gestanden habe, als du sie m Doris ken­nen lerntest. Du tagteJt, er sei ein &a>ixHier ge­wesen. War er auch Künstler?

OieZalkner ausLlnüenhöhe

Roman von Reinhold Ortmann.

nicht die vorübergehende V.nNmdrung von Sktt- vapieren oder üklbberrägen her Gäste in Gastwirt - schajten sowie im Geickrinsvettrhr »wischen Arbeit­nehmern und ihren ?lrveitgebern, bie Annahme von Lkrivapicvcu zur Verwlchrung oder Biwattung und die Annahme von Geldbeträgen zur Verwih- rung oder Verzinsung.

513. Alle Reichs-, Staats- und Gemeitche- behöchen sowie die Notare sind vnpflicht^. Zu­widerhandlungen gegen dre Vorschrift^ dieses itfc- seyes, die ihnen zur Zvenntnio komm'n, bar. Finanz­amt muzu teilen.

Nein. Wenn sie mich übephaupt jemals ge­liebt hatte, so war diese Atiete sicherlich längst gestorben. Was sie in Mutlosigkeit und Verzweii- luna gestürzt hat, war etwas anderes. Sie wollte reich und sie wollte frei fern. Als ich mich trotz, ihrer dringenden Beschwörungen wngerte, ihr zu berdem zu verhelfen, hatte das lieben seinen Wen für sie verloren."

Warst du denn m der Lage, ihre Wünsche zu erfüllen?"

Nach ihrer Drftmsmrg ja. Ter Baler hatte ihr gesagt, daß er entschlossen sei, das Jalk- nerhaus inti) den größten Teil seines Vermögens noch bei Lebzeiten für gemeinnützige Zwecke her­zugeben. Wenn er damit Ernst machte, brachen natürlich alle ihre Hoffnungen aus eine reiche Erb- schaft zusammen diese ©offrantgen, die sie viel­leicht einzig noch an mich gefesselt hatten."

Vergib, daß ich dich unterbreche. Glaubst du wirklich, daß der Vater sich mit solchen Absichten trögt?'

^Ich zweifle nicht daran. Gr hat den Iusttz- not Bennewitz hauptsächlich deshalb nach Lrnden- höhe kommst lassen, damit er die Schentungs- urkunden aufsetze."

Tann iffs gut. Wenn Bennewitz sein Berater ist, habe ich keine Angst mehr. Er wird schon bi» für sorgen daß das Geld nicht sinnlos hinaus- geworfen, sondern wirklich zum Wohl der Mensch­heit verwendet wird. Im übrigen finde ich, datz

keit, als

Es gibt für alles irdische Geschehen Möglich­keiten, von denen unsere Einfalt sich nichts träumen läßt. Wir wollen getrost abwarten wie sich die Dinge entwickeln. Womit nicht gefaat fein iou, daß es gerade ein untätiges Abwarten sein mutzte.

Das kann ich denn tun? Das ist ja das Fürchterliche, daß ich zu dieser ohnmächtigen Un­tätigkeit verurteilt ten."

Ja, ein Bildhauer, ein sehr talentvoller so­gar, wie ich von allen Seiten hörte. Ick glaube, es war einzig seine Liebe fru Signe, die ihn Linderte, es zu etwas zu bringen. Tenn er ging orten bar ganz in dieser Liebe aus. Sie nahm all sein Sinnen und Denken gefangen und mochte ihn untüchtig. So wenigstens hat ihn mir Signe gcschlloert, als sie sich einmal für berechtigt hielt, sich über meine Ställe zu beklagen."

£>at man beim später etwas von seinem künst­lerischen Schaffen gehört?'

,Lch nicht. Er hieß Semper Harold Semper. Bielleicht ist dir der Name irgendwo begegnet."

Erich war nahe daran, ihm zu sagen, MB er nur wenige Schritte zu tun brauchte, um auf Da­rold Semper zu stoßen. Aber ein Blick aur den Bruder, dessen Wangen sich in ter Erregung deS schmerzlichen Erinnerns unnatürlich geröfrt hatten, brachte ihm zum Bewußtsein, Laß dies nicht der rechte Zeitznmkt sei, die traurige Vergangenheit noch greifbarer vor ihm erstehen zu lassen.

,st)ch. erinnere mich nicht, jemals eines ferner Werke gesehen zu haben," brach et kurz ab.Und nun will ich tnr einen Vorschlag machen, Achim' Wenn es hier für mich nichts mehr zu tun g/bt, gehst du mit mir nach Berlin. Ich mochte dich für eine Weile in Behandlung nehmen."

Es ist gut gemeint, Erich, und ich weiß dir Dank für deine Absicht. Aber ich würde dir sehr baß) zur Last sein. Mit mir ist nicht viel anzu- fangen. Ich bade kerne Freude mehr am Leben "

Tie will ich dir ja gerate einblasen Ick davon nämlich reichlich genug für uns beide. für, daß rch mir nichts Unmögliches vornehme, solltest du mich doch kennen." rFontetzung folgt)

strafe bis zu rinhundertlausend Mark und nut Gefängnis btö zu zwei Jab reu ober mit einer dieser Strafen sowie mit der Verfallserklärung te-? Dcrteuulid)ten Vermögens zugunsten des Reicks zu beb rol>en.

Der Reichs Minister der Finanzen ist ferner ermächtigt, im Einvernehmen mit dem Reicks- nxirtfdxtTteminiiter durch Verordnung Borschrrften über den Geschäftsbetrieb der Banken zu erlassen und Banken, die leim: Gewähr für die Innehal­tung dieser Vorschriften bieten, den Geschäfts­betrieb zu untersagen. Vorsätzliche Zuwiterhaird. hingen gegen die im Satze 1 bezeichneten Vor schriften werden mit Geldstrafe bis zu fünfzig tausend Mark und mit Gefängnis bis zu einem Jahre oder mit einer dieser Strafen bestraft.

Die auf Grund der Abs. 1 und 2 erlassenen Verordnungen bedürfen der Zustimmung eines vorn Reichstag aus seiner Mit« zu wählenden Ausschuss« von zehn Mitgliedern, sie müssen aufgehoben werden, wenn der Reichstag es ver- langt.

8 15. Wer den Vorschriften im § 1 Abs. 1 ober im 8 7 vorsätzlich zuwiderhandelt, wird mit Geld- strafe von einhundert Marl bis zu einhundert-- tausend Mark betraft. Daneben kann auf Ge fängnis bis zu zwei Jahren und Verlust der bürgerlichen Ehrenrechte erkannt werdet:. Der 93er such ist strafbar. Die Vermögenswerte, auf die sich die strafbare Handlung bezieht, sind durch Urteil zugunsten des Reichs für verfallen zu er klären, falls sie einem Täter oder Teilnehmer gehören.

8 16. Vorsätzliche Zuwiderhandlungen gegen die Vorschriften der §§ 2, 3, 4, 8 und 9 Abs. 1 werden mit Geldstrafe bis zu fünfzigtausend Mark und mit Gefängnis bis zu einem Jahre oder mit einer dieser Strafen bestraft.

Die gleiche Strafe trifft denjenigen, der vor- sätzlich einer nach 8 8 der Verordnung über Maß^ nahmen gegen die Kapitalflucht vom 24. Oktober 1919 (Reichs-Gesetzbl. S. 1820) erlassenen Ber- füqung des Landesfinanzamts zuwider den Ge­schäftsbetrieb einer Bank fortführt ober wieder eröffnet. ,

8 18. Dieses Gesetz tritt mit dem auf fetrtc Verkündung folgenden Tage in Kraft

Es tritt am 1. Juli 1921 außer Kraft.

2. auf eine derartige Urkunde Zahlung in bar i ober in anderer Werse txm .-inan inländischen Nicht banficr erhält, hat ün (falle der Zifter 1 Dun b'm, ju dessen Lasten die Urkunde -nn-öiöst ist, und im Falle der Ziffer 2 von oem, ter auf "bk Urfunte ' gezahlt hat, eine Erklärung nach dem Muster b.*r Anlage in doppelter Älusfertigung eüyufattem und eine ^lussertigimg an das für ihre Nieterlassung Zweigniederlassung> zuständige Finanzamt unver­züglich weiterzugeben.

Grift die Erklärung bei der Bank nickt spä­testens innerhalb eines Monats feit Einlösung ober Zahlung ein, so ist die Bank verpflichtet, dem für ihre Niwerlasfung (Zweignnter.asfung zuständigen Finanzamt über die Einlösung oder den .fahlungs-- empfang unter Angabe des Betrags somit des Namens und der Wolmung des Stnnten Ziffer 1) ober des Zahlenden ^Ziffer 2, Anzstge zu machen.

§ 5. Ausländer im Sinn/- dieses Gesetzes find Personen, die im Ausland ihren Wohnsitz oder dauernden Aufenthalt Haden, und Untcmebmiui*- geii, soweit sie im Ausland ihren Sitz haben. Bei Unternehmungen ist maßgebend, ob die fcauvt» oter Zweigniederlassung, deren Betrieb im ein­zelnen Falle in ocage stvht, im Ausland ItigL

A 6. Die vorstel-enten Vorschriften finten keine Anwendung

1. auf den Geschäftsverkehr der Reichs- und Staatsbehörden, ausgenommen die Schulbbuch- Verwaltungen,

2. auf den Postanweisungs-, Postscheck-, Post­nachnahme- und PostoustragSverkehr,

3. auf die Ausführung von Aufträgen eines Ausländers, die auf brieflichem oder telegraphi­schem Wege bei der Bank auv dem Ausland ein­gegangen sind: bei Versendungen Hal die Bank der Sendung einen von ihr unterschriftlich voll­zogenen Zettel mit dem VermerkAuslands­auftrag" beiiufflgeu,

4. auf die Versendung von Zahlungsmitteln sowie auf Gutschriften sAuszahlungen, Akkredi­tive'» zugunsten einer und dcrselten im Ausland ansässigen Person oder Firma, wenn der Gegen­stand des Geschäfts im Einzel:alle den Betrag von 3000 Mark ober den nach dem Tageskurse zu be­rechnenden Wert dieses Betrags in ausländischer Währung nicht übersteigt.

Aus Slufträge zu wiederkehrenden Leistungen in bestimmten Zeitabschnitten und auf solche Falle, in denen nach den Umständen angenommen wer­den muß, daß durch Teilung unter Miß - b r a u d) der Freigrenze größere Beträge nach dem Ausland verschoben werden sollen, findet diese Ausnahmevorschrift teilte Anwendung.

5. auf die persönliche Mitnahme von Zahlungsmitteln nach dem Auslande in Beträgen von höchstens 3000 Mark ober dem nach dem Tagesturse zu bevechnenden Werte des Betrags in ausländischer Währung innerhalb eines Ka­lendermonats,

6. wenn Wertpapiere nur zum Bezüge von Zins- oder Gewinnanteilscheinen, zum Austausch ober zur ?lbstempelung bei Konversionen oder ähnlichen Anlässen ober nur zur Ausübung von Stimm- und Bezugsrechten nach dem Ausland versandt ober überbracht werben.

Die Finanzämter sind ermächtigt, ten m Ziffer 5 festgesetzten büchstbetrag auf Antrag zu erhöhen. .

Der Reichsminister der Finanzen kann wertere Ausnahmen zulassen.

§9 . Bis zum 31. Dezember 1924 dürfen De­pot- und Tepositenge schäfte (§§ 10 und 11) gesckfastsmäßig nur von solchen Banken be­trieben werden, die ter Anzrigepflicht nach §76 des Reichsstempelgesetzes vom 3. Juli 1913 (Reichs- Gesetzbl. S. 639) in der Fassung vom 26. Juli 1918 (Reichs-Gesetzbl. S. 799' unterliegen und die­ser Anzeigepslichl am 12. September 1919, dem Tage des Jnkvafttretens des Gesetzes gegen die Kapitalflucht vom 8. September 1919 (Reichs- Gcsetzbl. S. 1540) genügt haben.

Der Reic^minister der Finanzen tarnt dm Depot- und Deposftengeschästen solch; Geschäfte gleichstellen, die wirlschaftlich biefaben Zwecke ver- folgen. Tie Geschäfte sind im ein fronen zu be-

Die Beschränkung des Ws. 1 erstreckt sich nicht auf solche als Einzelsirma, offene HandelSg'sell - schäft oder Kvmmandftgesellschaft betriebene neue Bankunternehmungen, zu deren Jnhabwn aus­schließlich Personen gehören, welche am 16. Januar 1920, dem Tage des Inkrafttretens ter zweiten Verordnung über Maßnahmen gegen die Äopital- ftncht Dom 14. Januar 1920 (Reichs-Gesetzblatt S. 50), Inhaber, Mitinhaber oder Vorstandsmü- mitglieter eines unter Ws. 1 fältelten Unterneh. niens waren oder welche in diesem Zeitpunkt bereits seit mintestens fünf Jahren in Unternehmungen ter int Ws. 1 bezeichneten Art zur Stiftung kauf­männischer Dienste an gestellt waren.

§ 12. Als Depot- und Der»sftengeschüfte gelten

es eine verehrungswürdige Handlung des Vaters

So denke ich auch Du kannst dir vvrstellen, daß ich Signe zum erstenmal ein entschLenes Rein entgegensetzte, als sie von mir verlangte, ich solle den Vater zu meinen^Gunsten umitimmen.'

Erich sah ihn ein paar Sekunden lang forschend an, bann streckte er seinen Arm über den Tisch

Gib mir deine Hand, Achim! Jetzt bist du es, her mir etwas zu vergeben hat."

Ter Maler hatte die dargebotene £>rnb genom­men, aber er schüttelte den Kopf.

Was sollte bas sein, Erich?"

Etwas das ich dir tn meinen Gedanken mgt- tat habe. Mer wir wollen nicht weiter davon reden. Laß mich hören, was bann noch -wischen

ZM mar empört. Und in ihrer Empörung mürbe sie offenherzig, sie machte mir den Vor­schlag einer Scheidung."

Ten du ablehntest?"

cfa ich hatte sie trotz allem noch zu heb, als daß 'ich mich dazu hätte entschließen können."

Und aus Verzweiflung über teure Weigerung sollte sie sich getötet haben?"

Wenn sie nicht ermordet worden ist, ftnte ta> keme" andere Erklärung. Und daran gehe ich zu Grunde."

Es sieht beinahe so aus. Und es ist nimm mir's nicht übel der heilloseste Unmut, den id) iarnals erlebt habe. Ich W deine 'grau nie leben. Aber aus dem, was du mir erzählt hast, habe ich sie einigermaßen kennen gelernt, hin­länglich wenigstens, um zu willen, daß ne nickt zu denen gehörte, die vor dem ersten Dkrdernrs tn Ver­zweiflung die Waften wegwerten. Gensttz am aller*

Turnen, Spiel und Sport.

Zum tzockenspietCfcintro d)V'* Frankfurt V. s. R. 19 00 Gießen. Di» Vocknpabteilung des B. f. R. ctihfnri ihre dies läbrige Spielzeit am Soniuag, 16. Januar, mit einem interessanten >)ockep Propa nr.tdalvettfpiek ihrer I. Damen und 1. xxrrcnman.ntbaft gegen die gleicken vonEintracht '-Frannurc um 1 b»n>. 2.15 Uhr nachmittags Beide Mannschas.en ter Gäste srnb als sevr spielstark in Frankfurt iuih Umgegend bekannt.Eintrack:' konnte vor einigen Wochen F- u. Sv.-V. Marburg einwandfrei mit 4; 2 schlagen. Der Zweck te3 Wettspiels soll hauptsächlich der sein, ten bis jetzt so fticimüttci lich in Gießen telrandeltcn yodeufrort beiannt zu machen und einzubürgern, vor allem aber aud) das Vorurteil zu nehmen, ter dockevsport seige­fährlich". Wenn bad vockeyspiel noch nicht ebenso als Volkssport angeieben wird wie Fußball, so liegt eS in erster Linie daran, daß cd noch nicht so lange in Deutschland getrieben wird, in zweiter Linie aber auch daran, daß es bis fetzt für tetr Zuschauer nicht das interessante Sckrauspiel zu bieten scheint wiesein Fußball": biti aber nun deshalb, weil bat meisten bad Verständnis fehlt für die überaus seine Hockeytechnik. ("Die Taktik ist dieselbe wie bei Fußball, so baß jeter, ter in du Fußballregeln cin^eweiht ist, einem Hoyeufviele folgen kann.) Ma i>art ruhig fagai, baß Hocken viel mehr techni i ckc Feinheiten bei itzt wie sein mächtiger Sckwesterjport. Es liegt die- ja schon fest durch die viel größere Anzahl von Spiel- regeln. Hockeyspieler, die einmal Fußball getrie bcn baten ober es auch heute noch tim, bezeugen, daß Hockey bedeutend mehr die gesamte Körper- muslulatur beansprucht alS Fußball, besonders seien Unter- und Oberarm-, Rücken- und Bauck muskeln genannt. Durck die geringe Größe des BalleS, die engvorgefchriebene Handtebung des Schlägers und die schon envähnten vielen Regeln ist auch eine starke geistige Mitarbeit durch Be rechnung usw. nötig. Erst wenn ter Sport­freund die technisa>eti Feinheiten dieses Diete sich zu eigen gemacht Hat, wird man auf größere Anteilnahme des Publikums rechnen können. Siehe Anzeige.

yocbfcbitlii*id>rid>tctt.

[j Marburg, 12. Jan. In einer überfüll­ten S t u d e n t e n - B e r s a m m l u n g in der Aula der UniDtrfität gab heute bet Rektor ter Universität, Goh.-Rat Pros. Dr. Hoftnamt eine Erklärung in der Angelegcnheir deS Ze i t fr eiw t l li gen-Ba tat l 1 onS ab. Er erinnerte an ten Rui an die Stutenteu zum Eintritt in die ReickSwckht vor zwn Jahren, an die Bildung der Zeitfreiwllligen-Jvrmatton und an ten Auszug in Stärke von 1200 Mann nach Thüringen Das Äftiegsgericht und letzt auch das Schwurgericht hätten feffaefirlh, baß die nrgen ter bekannten Vorkommnisie Beklagten nur ihre sol­datische Pflicht getan hätten, auch der Unterrichts­minister habe dies fetzt eingesehen. Tie Opfer und deren Familien seien natürlich zu bedauern. Der Redner ermochnte zum Schluß, jebe Gclegenteit zu benutzen, daß bic Gegensätze zwischen ten einzelnen Ständen verschwanden, bann würden wir auch tvie- ter hock, kommen. Mit dem Gesänge tes ersten Verses vonDeutschland über alles" endete dte Versammlung.

Kirchliche Nachrichten.

Jf rael. R eligio nS gemeinde. Gottes­dienst in ter Synagoge (Süd-Anlage). SamStag. 15. Januar. Vorabb. 4.4o. Morg. 9. AbdS. 5.0o und 5.45 llhr.

3) raek ReligionS . Gesellschaft. Sabbatfeier, 15. Januar. Freitag abd 4 30, SimS- tag vorm. 8.30, nachm. 3 30 Sabbatausgang 5.45. Wochengottesdienst: morg. 7 00, abds. 4 30.

Ans Stadt «nd Land.

Gießen, den 13. JEn. 1921.

♦♦ Der vorgeschriebene Preis von Tabak. Tabakerzeugnisse dürfen im Aleinhantel nur zu dem Kleinverkaufspreis abgegeben werten, der ter Versteuerung zugrunde liegt und auf dem Steuerzeichen abgegeben ist, abgesehen von be­stimmten Ausnahmen, die die Ausführungsvor­schriften »ulassen. Diese Bestimmung aell nicht mir für die Kleinhändler in offenen Ladengeschäften, sondern auch für die Bersandgeschäfte, die ihre Waren in geschlossenen Packungen an Verbraucher versenden. Beim Absatz an Wicterverkäufer kann auch ein niedrigerer Kleinverkaufspreis verlangt werden.

Man esse kein frischgebacken:s Brot! Tas frischgebackene Bvot ist um so be­denklicher, je besser :s eben schmeckt und dadurch zu um so schnellerem Essen oerlfttet. Statt zer­kleinert wird es beim Kauen geknetet und immer fester. Wegen ter Glätt:, erzeugt durch die Ein- spcichelung, rutscht es leicht die SpftfarShre hinab. Aber dem Magensaft ist es unmöglich, die Htm Klümpchen zu zersetzen, deshalb li'gm sie wie Ton- llöße und Steine fest. Magendrückm, ernste Ver­dauungsstörungen sind die Folgen, die sich bis zu einem Schlaganfall steigern können.

Vesfeii-Nassau.

[ ] 5D2 atbura, 12. Jan. Zur Feier der 50. Wiederkehr der Reichsgründung veranstaltet die Universität am 18. Ja­nuar in der Universitätskivche einen Fest­akt, bei dem Geh. Rat Prof. Dr. Busch die Festrede hält. Die hiesigen Kriegervereine hal- wenigsten, wenn es sich bei btefem Hindernis nur um dick und um deinen Widerstand handelte. Sie würde dir ihre Freiheft abgezwungen haben, wie sie dir fo manches andere abgezwungen zu haben scheint. Es sind Einbildungen, denen du dick auälst, mein lieber Achim nichts als kranke, törichte Einbildungen."

Ein schwerer Atemzug hob die Brust des andern.

Wenn ich dir doch glauben dürfte. Wer es fällt mir so schwer, Dr. Germering für einen Mörder zu halten. Wenn ich mir ten Mann vor­stelle seinem klaren Blick und feinem freien, offenen Wesen dünkt eS mich geradezu unge­heuerlich."

Er hat sie auch nicht gemordet Das ist ganz auSgeschlosfen."

Aber dann bleibt doch feine andere Möglich-

Das Gesetz gegen die Kapitalflucht ! 4

Das vor kurzem vom Reichstag beschlossene, . «Mönchen in Kraft getretene neue Gesetz gegen die ' Sapitalflucht lautet in feinen wichtigsten t Befaminun.N'H

$ 1. Wertpapiere und aus in^ und aus­ländische Währtlng lautende Zahlungsmittel dürfen nur durch Bermittiung von Banken nach teilt Ausland versandt ober überbracht werten.

Wertpapiere im Sinne des Gesetzes sind auch die unverzinslichen Schatzanweiiungen des Reichs ober ter Länder, Zins- unö Gewinnanteilichnr- Urkunden, durch welche dte Betriligung an einem Unternehmen verbrieft ist, sowie Hypotheken-, Glllndichuld- und Renten!chuldbriese.

Zahlungsmittel im Sinne dieses Gesetzes sind außer Geldiotten, Papiergeld, Bankiwtcn unb ter* qlridten auch Anweijungen, Schecke unb Wechsel.

Als Banken int Sinne des Gesetzes gelten auch Schuldbuchverioaltungen, Svarlafsen foroic weiter alle Perfönen und Unternehmungen, die geschäfts mäßig Bank- oder Banktergeschäfte betreiben.

8 2 Banken dürfen Aufträge von Personen, welche nicht gewerbsmäßig Bank> oder Bankier- geschäfte betreiben lNichtbankterS), wonach

1. Wertpapiere nach dem Ausland oerianbt oder überbracht, für einen Ausländer in Ver­wahrung genommen oder ihm auf Stückekonto gutgeschrteben,

2. ZahlungSmfttel nach dem Ausland versandt oder üderuvackL ober ftte euttn Ausländer in Ver­wahrung genommen,

3. Geldbeträge mittelbar oder unmittelbar in in- oder ausländischer Währung einem In Iander ober Ausländer im dlusland ooer einem AuSlätiter im Inland zur Verfügung gestellt (Ws- Aablungcn, Akkreditive^ oder gutgeschrteben mer^ den folten, .

nur ausführen, wenn ter Wftraggeber eine Erklärung nach dem Muster ter Anlage, beim Versenden oder Ueberbringen von Wertpapieren oder Zahlungsmftteln in dreifacher, sonst in doppelter Ausfertigung einreicht.

Die Banken haben in allen Fällen eine Aus fertigung ter Erklärung binnen einer Woche an das für ihre Niederlassung (Zweigniederlassung'» zuständige Finanzamt weiterzuaeben und die zweite Ausfertigung oter eine Abschrift derselben drei Jahre lang aufzubewahren. Beim Dersenten oder Ueberbringen von Wertpapieren ober Zahlungsmitteln ist die dritte Ausfertigung bet Sendung beizufügen.

Witt ter Auftrag von ter beauftragten Bank nicht selbst audgeführt, sondern an eine anbtre Bank toeitrrgegeben, so ist di' Erklärung tei ter erft* beauftragten Bank einzurricken, w'lcht gemäß W- faß 2 Satz 1 zu verfahren hat.

Werten Wertpapiere obt Zahlungsmittel fei­ten» ter Bcvck an eigenen Rarnen nach dem Aus­land versandt ober überbvacht. so ist der Sendung ein von ter Bank unterschriftlich vollzogeTier Z:tt?l mit dem VermerkEigrngeschätt" bftzufüg^n. Er­folgt die Versendung oder Ueb?rbringung im Auf­trag eiltet anderen Bank, fo ist ein von btr boaui : ragten Bank unterschriftlich vollzogener Zett'l mit tem VermerkAuftrag der Bank .... in ... ." her Sendung beizufügen.

§3. Liefern Banken ausländische Wertpapiwe im Inland an Personen aus, welche nicht gewncks^ mäßig Bank- oder Bvnkirrgesckäfte betrüben (Nicht- bankiers» und nicht ihre Kunden (ß 189 Ms. 3 der Reic^abgabenovdnung' find, so haben sie von ten (fmpsSngern eint Empfangsbescheinigung in zweifacher Ausfertigung einzufortern und eine eine Ausferligmtg am das für ihre 'Jheteriaffang ll3weignieL<rlassung) zuständige Finanzamt un­verzüglich weiterzaigebrii. Geht die Empfangs- beschetniMng bei der Bank nicht spätestens inner­halb eines Monats seit Auslieferung ter Wert­papiere ein, so ist die Bank vervflichtet, dem für ihre Rieterlassung lZweignicteriassung) zuständigen Finanzamt über die Auslieferung ter Wertpapiere Anzeige zu machen.

Die Empfangsbescheinigung oder die Anznge müssen Namen und Wohnung des Emp ängers so­wie die Bezeichnung der Wertpapiere nach ihren wesentlichen Unterscheidungsmerkmaben (Gattung, Nennwert, Stückzahl) enthalten.

Eine Ausfertigung ter Empfangsbescheinigung oder eine Abschrift ter Anzeige ist von der Bank drei Jahr lang aufzubewahren.

§ 4. Erhält eine Bank aus dem Ausland Wechsel, Schecke, Anweisungen, Quittungen oter sonstige Urkunden zum Einzug im Inland, so hat sie dieselben rnft dem Bernrerkaus dem Ausland" in roter Farbe zu versehen.

Eine Bank, welche

1. eine ter im Abs. 1 bezeichneten, auf sie ab­gegebenen ober bn ihr zahlbar gestellten Urkunden zu Lasten eines inländischen NrchtbankierS rinlöst oder