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LÜri hM Irma Potasch, Äatla Seiler uno bte drei lebenden Modelle. Auch einige kleine Aedcnrollen mären gul befehl.
Die Ausführung fand freundlichen Beifall.
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ÄunH und Wissenschaft.
Ein neuer Komet.
Brüssel!) Aua. (Wolfs.) Line au« Lam- bridge (Amerika) an die Zentralstelle der aftro- nomifchen Telegramme gerichtete Dep.fche meldet, daß am 1. August bei Sonnenuntergang mit blo- ßem Auge ein Stern beobachtet weiden konnte, der so glanzend ist wie dir DenuS und drei Grad östlich und ein Grad südlich der Sonne stand. LS handelt sich wahrscheinlich um einen Kometen oder um einen neuen Stern.
Vermischtes.
Brände.
fpd. Landstuhl. 9 Aug Bon einem art» deren Dchabenseier ist das Landstuhler Moor hetmaesucht worden. Der auSgetrockne'.e Moorboden glimmte schon längrre Zeit, ohne daß das Feuer ganz dewält.gi to.rbcn konnte. Vom Winde ange,acht, griffen die Fla.nmen nunmehr auf die fertigen Torfvorräte über, die weit über lOOOOO Zentner umfassen und etwa zu einem Drittel vernichtet wurden. Feuerwehren von Land« stuhl, Kaiserslautern und Katzenbach, sowie Fuhren mit Wasserbehältern schränkten das Wci ergreifen deS JeuerS ein, dessen Rauchwolken weithin in der Westpfalz zu sehen waren. Der Schaden ist sehr bedeutend.
Lörzenbach i. O-, 8. 2lug. Am 4. August d. IS wurde die Scheune mit Stallung eine« Landwirtes ein Raub der Flammen und wurde jeot der 16 Jahre alte Ioh. Merck von hier feftgcnommen, drc geständig ist, daS Feuer angezündet zu haben.
Verbrannte Driefpost.
mc. F r a n l f u r t a. M„ 9. Aug. Gestern abend ist ein P 0 stautv auf der Fahrt zum Bahnhof In Brand geraten, wobei der größte Teil der Briefpost vernichtet wurde. InLbrsondere sind Postsendungen nach Darmstadt, Oberhof, kn und Rheinland, aber auch Einzestendungsn der Strecken Bebra und Rassau verbrannt. lLiuschreib- brtefe wurden ebenfalls einige vernichtet, doch konnte der größte Teil derselben noch rechtzeilig in Sicherheit gebracht werden.
Wie man Schieber bestraft.
• Memmingen, 9. Aug. Eine sonderbare Art Schieber au bestrafen hat man hier ersonnen. Der Käsehändler Wilhelm Rosenbaum wurde wegen Wuchers von einer riesigen Menschenmenge aus seinem Hause geholt, ihm eine Kuhglocke an den Hals gehängt und unter Gejohle der Menge, die Schieber, Mörder, Lump und sonst noch allerhand Freundlichkeiten rief, zum Marktplatz geführt, wo er entsetzlich verprügelt wurde. Ehe Rosenbaum in- Gefängnis abgeführt wurde, verlangte man von ihm die Zahlung einer halben Million fü.r die Armen der Stadt. Die gleiche unzarte Behandlung ist auch einem umpenhändler und einem Pferdeverkaufer zuteil geworden.
Zehn Millionen Mark Kaution.
Hann.-Münden, 9 Aug. Gegen zehn Millionen Mark Kaution, die er aber nicht stellen konnte, sollte ein wegen Steuerhinterziehung auf Veranlassung des Finanzamtes in Göttingen verhafteter Holzhändler auS H e b e • münden wieder freigelassen werden. Mit dem Holzhändler, dessen Gesamtvermögen übrigens der Beschlagnahmung verfiel wurde auch ein In die Angelegenheit verwickelter Bücherrevisor aus Göttingen verhaftet.
Der Tod in den Bergen. , Berlin, 10. Aug. Wie das „B. X.“ aus Heiligenblut meldet, ist beim Aufstieg auf den
Großglockner der Kaufmann Heinz Löder auS BreSlau abgestürzt. Die Leiche konnte noch nicht geborgen werden.
Aus dem -lmtsverkündigungSblatt.
Das AmlSverkündigungSblatt Ar, 115 vom 9. August enthält: Gesetz oetreffend die Erhebung von Zuschlägen zum Urninbenftem- pd. — Rcaclui-.g des Verbrauchs von Brot und Mehl Im Kommunalvcrband (Kreis Dieben). Regelung deS Verbrauchs von Brot und Mehl im Kommunalverband (Kreis Dießen).
Auf Grund deS 8 34 des Gesetzes über die Regelung deS Verkehrs mit Getreide vom 21. Juni 1921 (RGBl S. 737 ff.) wird mit Genehmigung des LandeSeimLhrun^SamteS in Darmstadt zu Ar. LSA 13519 vom 3. August l. IS. folgendes angcorbnet;
Allgemeine Bestimmungen.
MeblverteilungSstelle für den Kreis Dieben ist wie bisher die Geschäftsstelle deS Kommunal- verbandeS Dieben, Abt. Getreide Die Verbrauchsregelung in Stabt und Land bleibt im bisherigen Umfange den Gemeinden für ihre Bezirke übertragen. Der Kommunalverband lässt jeder Gemeinde daS ihr nach den bestehenden ober noch zu erlassenden Vorschriften auf den Kops der versorgungsberechtigten .Bevölkerung Austehende Mehl durch die MehlvertellunaSstelle des Kom- munalverbandeS überweisen. Maßgebend für die Höhe der Mehlüberweifung ist die nach den all- monat'ich arguftclLnbcn Grmitt'ungen fer,geftellte Zahl der DerforgungSberechtigten. Eine Dach- Itcferung über die Hoch« der nach der Mehlüber- wetfung zustehenden Menge findet nicht statt. Der Preis, zu dem der Kommunalverband daS Mehl an die Gemeinden abgibt, wird mit Genehmigung des LandeSernäbrungSamteS jeweils feftgefcht. Die Demcinde haftet dem Komrnunal- veroanv für Zahlung deS ihr überwiesenen MehleS ohne Rücksicht daraus, wenn sie den Verkauf oder den Vertrieb deS MehleS überweist. Die Gemeinden haben in allen Fällen den Preis, zu dem daS ihnen vom Kommunalverband überwiesene Mehl ihrerseits abgegeben wird, so feft- zusetzen, baf) ihre Kosten gedeckt werden. Etwa sich ergebende äleberschüsse sind im Interesse der Dolksernähtung in dem betreffenden Gemeindebezirk zu verwenden. Die Stabt Gießen hat die von ihr festgesetzten Höchstpreise für Mehl und Brot dem Hessischen Landesernährungsamt zur Genehmigung vorzulegen. Jede Gemeinde hat der MehlverteilungSstäle deS Kommunalverban- fceo bis zum 25. jeden Monats die Zahl der Ber- sorgunasberechtigten erneut mitzuteilen, damit der durch ctnqetvetene Aenderungen notwendig gewordene Ausgleich für den nächsten Monat vorgenommen wird. Gemeinden, die innerhalb eines Monats mehr als die ihnen für den Tag auf den Kopf der als versorgung-berechtigt anzu- sehenden Bevöllerung zustehende Mehlmenge verbraucht haben wird bet Mehrverbrauch durch entsprechende Kürzung der späteren Mebertoeifun- gen aufgerechnet.
Besondere Bestimmungen für die Landgemeinden.
Zur Durchführung der den Landgemeinden für ihre Bezirke übertragenen Verbrauchsregelung ist In jeder Gemeinde vom Gemeinderat ein Ausschuh zu wählen. Vorsitzender des Ausschusses ist der Bürgermeister oder ein von ihm bestellter Vertreter. Der Ausschuh hat: 1. für genaue Einhaltung der vom Kommunalverband erlassenen, den Verbrauch regelnden Vorschriften zu forgeir 2. den Geschäftsbetrieb derjenigen Stellen ^Händler. Bäcker, Konsumvereine, Genossenschaften usw.) zu überwachen, denen die Gemeinde den Verkauf oder den Vertrieb von Mehl (Brot) übertvelst, 3. die Mehlabgabe an die Der- sorgungSbeiechtigten da vorzunehmen wo mangels Vorhandensein- geeigneter Betrstkvsstellen die Gemeinde für die Verteilung besorgt sein muh, 4. bei Durchführung der in den folgenden Para-
graptzen enthaltenen Borlchmtten beratend, helfend und aufsichtsführend mitzuwirken. DaS von dem Kommunalverband geliefert« Mehl und das aus diesem Mehl hergestellte Brot dürfen nur von der Pemcinde oder von den durch sie bestimmten oder zuge« lassenen Stellen und nur gegen Brotmarken abgegeben werden Die allen AusweiSkarlen behalten tbre Gültigkeit. Die zuständige Burger- mcifteret hat auch die Brotmarken zu liefern. Die Ausstellung der Ausweiskarten und die Ad- aabe der Brotmarken darf nur an Personen erfolgen die für die Gemeinde oder Gemarkung polizeilich gemeldet find. Ausweiskarten und Brotmarken werden den Gemeinden vom Kom- munalverband zum Selbstkostenpreis gestellt Für jede Haushaltung und für jede nicht zu einem Hau-Hall geböiige Linzelpeison ist eine Ausweis- karte auszustellLN. Zu einem Haushalt rechnen sämtliche Personen, die in ihm wohnen und volle Deköstigung erhallen. Die Au-gabe der Brotmarken erfolgt gegen Vorlage der AuSweiSlarte in längstens einmonatlichen Zeitabschnitten durch die Bürgermeisterei. Die Brotmarken sind von der Bürgermeisterei abzustempeln und gelten nur in der Gemeinde, in welcher sie auSgegeben sind und für den Zeitabschnitt, der auf ihnen vermerkt ist. Bei Veränderungen In der Perfonenzahl de» Haushalts ist die AuSweiSlarte der Bürgermeisterei vorzulegen Für zuziehende Personen hat die Bürgermetsteret Karten auSzustellen Weg. Aiehende Personen haben ihre Karte elnschliestlich Der nicht verwendeten Brotmarken bei der Bürgermeisterei abzuliefern. Wird eine AuSweiskartk verloren, so ist dieS sofort der Bürgermeisterei anzuzeigen Jfür die Ausstellung einer neuen Karte ist eine Gebühr von 2 Mk zu entrichte». Die AuSweiSkarten sind keine Zahlungsmittel; ihre Abgabe gegen Entgelt ist verboten.
Landwirte erhalten, soweit sie alS Selbst. Versorger in Betracht kommen, keine Drot- marken. Als Selbstversorger gelten auch die Un« ternehmer der Betriebe bi- zu 1 Hektar und bl< von ihnen zu versorgenden Personen insoweit all der Ertrag ihres Betriebes zu ihrer und der fraglichen Personenversorgung bei Zugrundelegung eines Iahresbedarfes von 144 Kg. Brotgetreide pro Kopf auSrelcht. Die einem Haushalt nicht angehörigen Tagesarbeiter^ wie ALherlnnen, Büg- lertnnen Waschfrauen, Lauffrauen. Taglöhner usw. haben, sofern sie vom Arbeitgeber Kost erhalten, ihr Brot selbst zu stellen und sind berechtigt, hierfür vom Arbeitgeber eine dem Wert des ihnen zukommenden Brote» entsprechende Vergütung (= V? des Preise» eine» 4pfünbtgen Laibes Brot für den Tag der Beschäftigung) zu verlangen. Backer und Händler haben bei Abgabe von Brot und Mehl von jedem Abnehmer ledesmal die Vorlage der AuswetSkarten zu verlangen unh die Abtrennung der dem verlauften Gewicht entsprechenden Zahl von Brotmarken selbst vorzunehmen. Das Direktorium der Reichs- getceidestelle hat unter Vorbehalt der Zustimmung deS Kuratoriums der RcichSgetreidestelle die täglich auf den Kopf der versorgungsberechtigten Bevölkerung entfallende Mehlmenge auf 200 Gramm festgesetzt.
Zur Versorgung der ihren Wohnsitz zeitweise verlassenden Personen mit rationiertem Debäc. werden weiterhin Reisebrotmarken aus- gegeben. Die über die Regeluna deS Verkehr» mit Reifebrotmarken erlassenen Bestimmungen bleiben einstweilen in Kraft.
Die HöchstPreisefürMehlundBrot vom 16. August l. IS. ab werden demnächst be- tanntgegeben.
Zuwiderhandlungen gegen vorstehende Dor« schriften werden mit Gefängnis bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bi» zu 50 000 Mark obei mit einer dieser Strafen bestraft, soweit nicht nach anderen Vorschriften eine schwerere Strafe verwirkt ist. Heben der Strafe kann auf Einziehung der Vorräte erkannt werden, auf die sich die strafbare Handlung bezieht, ohne Llnterschied, ob sie dem Tater gehören ober nicht.
Giehener Stadttheater.
Potasch und Perlmutter.
Komödie von M. Glast und E. Klein.
2etzt wird wohl niemand mehr an der Wahrheit der Parole zweifeln, die Leonhard Frank auf die Fahne einer Schar revolution-begeisterter Otter al en schrieb: „Der Mensch ist gut“ Wird doch tiefer Kern reinster Menschlichkeit auS Men- schen herauSaeschäll, denen man eher eine gewinnsüchtige Berechnung zu trauen sollte, als diesen fast ük-e-menschlichen Qbelmut. Der wirksamen 'Tendenz darf man die verstlmmeiDe Absicht nicht anmerfrn Schluhsolgerungen soll sich der Hörer au» einem Theaterstück selber ziehen, sie sollen ihm nicht wie in einer moralischen Drillanstalt an konstruierten Bespielen eingebläut werden. Gemacht ist die ganze Fabel de- Stücke- und in ber Mache ist viel Tlneif Da man weist, dah die Komödie auS Amerikä kommt, ist viele- erklärlich, der Komödienstoff hätte sich in einer Made in Ge many-Bearbeitung sicher ander- ausgenommen ..Ich bitte um Entschuldigung, datz Ich geboten bin, aber ich bin ein guter Mensch' ist als Pb ase und als Tendenz lein Schmust, sondern amerikanischer HanL Must sich deisen eine jiddische Komödie bedienen? Scheiden wir diesen arnerilanischen Einschlag auS, so bleibt eine sehr komische Milieuschilderung, deren Stärke die fliehtt Wurzel bat wie Der jüdische Witz, die kühle rücksichtslose Selbstbespöttelung. Warum daS Stück auster In Berlin, wo die Hauptrollen ganz bervorrai-rnd beseht werden konnten, in den meisten Stählen, selbst in Frankfurt nur kühl ausgenommen wurde daS dürfte auch aus der allzu- breiten Anlage au erklären sein, die vielfach die Geduld aus die Probe stellt. Denn stundenlang an ber Auslösung eineS dramatischen Knoten- herumbasteln zu sehen, der in Wirklichkeit ein harmlose-, einsältiaes „Schlövpchen" ist, kann auch bei der besten Milieuschilderung in Verzweiflung bringen. Weinen möchte man aber, wenn vor dem glücklichen Schlust noch schnell alle Schleusen der Rührung aufgezogen werden. Wenn der deutsche Bearbeiter wenigstens hier den Rot- ftlft angefeh! hätte, wollte man gerne manches andere mit In Kauf nehmen. Man könnte das um so eher, als die Zeichnung des Milieus und der der meisten $barattere, vor allem die der beiden Kompagnon- Potasch und ® er [mutter ganz ausgezeichnet sind. AuS unendlich vielfältigen und fein beobachteten Zügen sind Milieu und Figuren zusammengesetzt. Einander so widerstrebende und so sich ergänzende Typen zu erfinden, wie Pot- asch und Perlmutter, die In manchen Zügen an Don Quieote und Sancho Pauso erinnern, verrät eine seltene ErslndungSgabe. Geht daS Stück noch weiter seinen Weg, so wird sein Erfolg immer davon ahhängen, wie diese beiden Rollen besetzt sind.
ilnfere Bühne Halle die Möglichkeit, die beiden Hauptrollen so zu besetzen, d-ah die Aufführung auch an einer Droststadtbühne aU ehrlicher Erfolg gebucht werden müUs. Rudolf G 0 l» als Potafch und Richard Helsdorn alS Perl- muller fanden die jiddische Diktion und Geste zum Schreien echt, ohne toetter zu übertreiben, fllS zur akzentuierten Betonung unerlästlich war, Erne hervorragende Ehavallerstudle machte Adclf Seiet!), der auch, von einigen Tempolängen abgesehen, mit feinem Geschick die Regie führte, aus dem charakterlosen Advokaten Fcldmann, einer Kontrastfigur, die den Edelmut der Kompagnon- in umso hellereS Licht rücken soll. Einkäufer und HandlungSreisender waren bei Oskar F e i g e 1 und Wladimir Brande- in guten Händen. Al- Stein des Anstostes zur dramatisch gedachten Verwicklung traf Fredy Döring den Typus erneS jungen Russen ebenfalls sehr geschickt. Von den Damen führte Elfe Koop mll überlegener Ruhe die Rolle der Musterzeichnerln Fräulein Goldschmidt durch. Luise 2t am ni e l gefiel alS Frau Potafch Besonders im zwellen Auszüge. Spater neigte sie leicht zur älebertreibung. Belebende Frische in langatmige Szenen brachten Cläre
benrtdbtd verblüff erro
beppeli flarf, »eniÄlcA, in »potbelln il Drsgerün
Prof. Dr. Felix Jentzsch.
010944
Die Beerdigung findet Donnerstag, den 11. ds. Mts., 3 Uhr nachm.» von der Kapelle des neuen Friedhofs aus statt.
Samstag, den 6. August, nachmittags, verschied beim Baden im Chiemsee plötzlich und unerwartet meine geliebte,gute Frau,unsere treue Mutter und Schwiegertochter
In tiefer Trauer:
Katharine Lenz geb. Becbthold and Kind
Jakob Lenz als Vater
Luise Lenz als Tante
Wilhelm Becbthold und Familie nebst Geschwister.
Heuehelheim und Launsbach, den 9. August 1921.
Dje Beerdigung findet am 11. August, nachmittags 4 Uhr, vom
Trauerhause Gießener Straße 24 aus statt.
n nrmcwwu * rrnax Heute u. morgen erhalte frische •
Seefische
August Wallenfels
17 Marktplatz 17
Klara Jentzsch geb. Falkson
im 36. Lebensjahre.
Todes-Anzeige.
Heute morgen 7 Uhr entschlief nach langem, schwerem, mit Geduld ertragenem Leiden mein lieber, herzensguter Mann, der treusorgende Vater seines zwölf Wochen alten Töchterchens, mein lieber Sohn und Neffe
Herr Ludwig Lenz V.
im Alter von 35 Jahren.
Danksagung.
Für die herzliche Teilnahme bei dem uns betroffenen schweren Verlust sagen wir innigen Dank. 8668D
Im Namen
der trauernden Hinterbliebenen:
grau Margarethe Tennstadt
geb. vrück.
Gießen, im August 1921.
Danksagung.
Allen denen, die uns bei dem Heimgänge unterer Heben Entschlafenen ihre Teil- nähme bewiesen, sagen wir unseren herzlichsten Tank.
Die trauernden Hinterbliebenen Philipp Gelhler nebst allen Angebörisen.
Lollar, den 9. August 1921. 010896
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Jur gefl. Kenntnisnahme, dah ich Neustadt 57 ein Personenauto unterhalte für Stadt- und Auswärtsfahrten unter billigster Kilometer» berechnung. Kein Aufschlag nach auswärts.
Bestellungen nimmt entgegen:
Bernhard Lübbers, Neustadt 57.
Behördliche Anzeigen
Der Zahrrsbedarf an Aartoffeln für das unter- zeichnete Bataillon soll - evtl, in Loken getrennt - vergeben Derben, preis nach spateren Berembarungen. Offerten find zu richten an bas 8704D
1. Bataillon lluf.-Regis. »r. 15 ta «letzen.
Versteigerung.
Meistbietend gegen Barzahlung werben am Freitag, ben 12. ds. Mts. ab oorm. 9 Uhr eine größere Anzahl ausge|onberter Mannschaftstische u. Schemel sowie mehrere hundert zusammenleabare Ltzbestecke im Durchgangslager Gießen oerftelgert, 8679D __Reich svermögensamt.
Bekanntmachung.
In unser Handelsregister Abt. A wurde eingetragen:
Am 30. Iull 1921: a) die Firma Karl Öuler, Gießen. Inhaber ist der Glasermetster Karl Euler in Gießen. Angegebener Geschäftszweig: Äunft- und Papierhandlung, Glaserei und GlaSyandlung. b) b^üaltch der Firma Hermann Hammerschlag zu Dießen: Die Firma ist erloschen: c) bezüglich der Firma Dally Wetterhahn, Gießen: Kaufmann Julius Wetterbabn zu Dießen ist als persönlich haftender Desellschafter in daS Geschäft eingetreten. Die offene Handelsgesellschaft hat am 19. Juli 1921 begonnen.
Am 2. August 1921: a) die Firma Balser und Weimar, Gießen. Gesellschafter find: Kaufmann j Adolf Balser und Kaufmann Wilhelm Weimar, I beide zu Gießen. Angegebener Geschäftszweig: I (Generalagenturen und Aeuheitenartlkel. Die offene Handelsgesellschaft hat am 15. Juli 192t ! begonnen; b) die Firma Valentin Frey il Do., Gießen. Gesülschafter sind. Kaufmann Valentin Frey und Kaufmann Heinrich Ientzen, beide au Dießen. Angegebener Geschäftszweig: Preßhefe- grohhandlung. Die offene Hanbelsgefellschaft hat am 1. Qlohember 1920 begonnen; c) die Firma Wilhelm Hell, Ztgarrenfabrik In Dießen Inhaber ist der ZigarrenfaDrikant Wilhelm Heil in Dießen Der Wilhelm Hell Ehefrau, Franziska geb. Hell, ist Prokura erteilt.
Am 5. August 1921: a) bezüglich der Firma Ale? Goldschmidt, Dießen: Die Firma ist erloschen; b) bezüglich ber Firma Gießener Stern- pelsabrll Kreuier 8t Lomp. zu Dießen: Die Firma Ist erloschen. 8Z36B
Dießen, am 5. August 1921
____________Hessische- Amtsgericht.__________
Arbeitsvergebung.
Die zum Neubau eines Wohnhauses in Mühl« sachsen bei Nieber-Dessingen ersorberlichen Schreiner», Glaser-, Schlosser» unb Weitzbinber.Arbeiten sollen vergeben werben. Ieicknungen unb Dedingunaen können bei unserem Architekten, Tonr. Schuhmacher In (Sieben, Roonstrahe 31, eingesehen werben, woselbst auch Sngebotssormulare gegen Erstattung bet Abschreibegebühren erhältlich sind. Einreichungs» temin ist ber 18. Süiguft b. I., mittags 12 Uhr
Lich, den 9. August 1921.
Fürstliche entkommet. 8701D


