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Jur Aufklärung!

Das Gewerkschastskartell Gießen (Mann) gibt im Gießener Anzeiger vom Montag die eidesstattlichen Erklärungen einiger Lchuhfabrikanten aus Pirma­sens bekannt. Diesen Ausführungen ist keine Be­deutung beizumessen, denn diese Fabrikanten sind ja die Hersteller der zum Verkauf kommenden Waren, wie sckon dieFirmierung der Kisten ergibt. Wir wollen hierzu nur die Aussagen zweier in unsrer Branche bekannter ehrenwerter Fachleute wiedergeben für Darmstadt:

Eine Besichtigung der durch die Gewerkschaft zum Verkauf angebotenen Schuhwaren durch Sachver­ständige, nämlich den Schuhfabrikanten Josef Breu- nig i. Fa. Breunig & Collin, Oberrad, und den be­eidigten Sachverständigen für Schuhwaren für die Frankfurter Gerichte, Wilhelm Leinberger, Frank­furt a. M., äüßern sich über diese Schuhwaren wie folgt:

Die von uns gesehene Ware wir haben uns wahllos Ware der verschiedensten Art und Gattung zeigen lassen - war sämtlich weder la Ware noch mittlere Ware, sondern nur ge­ringe Ware, und zwar so gering, wie sie nicht einmal als handelsübliche Pirmasenser Stapel­ware in den Verkehr kommt, sie war noch etwas geringer als solche Stapelware. Derjenige, der die von dem Gewerkschastskartell angebotene Ware als Is-Ware kaust, wird sich nach kurzem Gebrauch der Schuhwaren getäuscht sehen.

m Betelnlonng des MllWler WMMels.

Zur Sache selbst wäre es uns ein Leichtes die vom Gewerkfch.-Kartell angebotene Ware zu den­selben, evtl, zu noch weit billigeren Preisen zu ver­kaufen, wenn wir nicht auf Erhaltung unserer Kunden Rücksicht nehmen wollten.

gu dem ganzen Verkauf gibt bas1

MeMMtll

wir den Rainen her, in Wirklichkeit ist der Veranstalter des Verkaufs ein Herr

Hirn WM aus Obrigheim (Pfalz), wohnhaft zu Wiesbaden - über den wir imBadischen Einzelhandel- vom 6.10. 20 folgendes lesen: DiePfälzische Volks- zeitung" vom 29. 6. 20 veröffentlicht die Bestrafung des Emanuel wegenWuchers" mit Gefängnis und Landesverweis - und bezeichnete chn als

Wem iinh SWer Auszüge aus dem Personalregister aus Zürich be­stätigen, daß Emanuel wegen Wuchers mit Gefäng­nis und Landesverweisung lt. Urteil des Ober- aerichts in Zürich vom 24. 6. 20 bestraft wurde. - Ferner lesen wir imKarlsruher Tageblatt" vom 20. 7. 20:

Max Emanuel aus Obrigheim wurde zu 5000 Frs. Butze, 5 Monate Gefängnis und 10 Jahre Landesverweisung verurteilt. . . Bedauern kann man mit diesem elenden Wucherer und Schieber nicht haben. Emanuel ist vor einer Reihe von Jahren, um sich einer Strafver­folgung zu entziehen, in die Schweiz geflüchtet, wohnte dott etwa 10 Fahre, ist jetzt wegen obiger Desttafung wieder aus der Schweiz geflüchtet, um nun einen neuen Plan auszuhecken, unter Ausnützung der Gewerkschaften, Schuhe zum Selbstkostenpreis zu verkaufen, und sich da­bei so enorme Gewinne zuzuführen, daß

er sich den Luxus des reichsten Mannes erlaub« kann I

Der Herr Max Emanuel mag nun aus unsere heutige Erklärung noch so viele Entgegnungen bringen wie er nur will, an diesen Tatsachen ist nicht zu rütteln. Mag auch das Gewerkschastskartell noch mehr Dankesbriese an die Adresse ihrer Herrn Emanuel dem Publikum vorlegen man mutz diesen Herrn nur gesehen haben seine von Brillanten strotzenden Finger und sein Luxus-Auto, dann steht man ordenttich den Mantel der Barmherzig, keit, unter dem er stch all diese Dinge verdiente und erworben. -

Unbegreiflich mutz es jedem Menschen sein, datz ein Gewerkschastskartell, das stets das Wucher- und Schiebertum bekämpft und verdammt, stch eines solchen Menschen bedient, um bei seinen eigenen Parteigenossen zum grotzen Teil die schlechteste Ware für gutes Geld anzubringen. -

Der Zentralverband der Schuh­macher (Gehilfen) Deutschlands, Ortsgruppe Gießen, hat stch die Ware ebenfalls angesehen und daraufhin fob genden Protest eingereicht:

An bas Gewerkschastskartell. Giehen.

Sn der heute ftatlgefunbenen Versammlung der Schuhmacher g »Hilfen bes ßentralDerbanbs stand die Angelegenheit de« Schad verkauf» durch das Gewerkschastskartell auf der Tagesordnung - Bei dieser Gelegenheit wurde von allen Anwesenden gegen diesem Schuhverkauf, welcher nach unferm Gutachten qrfihtentdls aus L«Hundwaren besteht, einstimmig protestiert, zumal wir als Mitglieder der Gewerkschaft weder darum gefragt, noch unsere Ansicht Über die Beschaffenheit der Ware eingeholt wurde. Auch werden wir durch diesen Schuhoerkauf, welcher dem Publikum keine Vorteile, aber jedenfalls Nachteile genügend erbringt, zum aröfzten Teil erwerbslos gemacht. Nachdem wir schon seit mehreren Wochen infolge schlechten Geschäftsganges sehr in Mitleidenschaft gezoaer waren, hofften wir seht zur FrÜhjahro-Saffon etwas bester« Zeftw zu bekommen; statt besten wird unsere ganze Existenz infolge dies« Schuhverkanfs total untergraben, und wir doch auch als Mitglieder des Gewerksckaftskartells ein Anrecht auf Existenz möglich Kett baten

Vie Versammlung beschloh einstimmig, das Gewerkschostskariel zu ersuchen, diesen Schuhverkauf umgehend elnzustellen, andernfallk find wir genötigt, die Angelegenheit anfenn Zentraloerband zur weiteren Erledigung zu übermitteln.

Sattraleerbanb der Schuhmacher iGehllfen) Ventschlackdck Ortsgruppe Glatzen.

Wir betonen nochmals, dah die vom Gewerkschastskartell angebotenen Schuhe den Vergleich mit unserer auf reellem Wege erworbenen Ware in keiner Beziehung aushalten. Wir empfehlen deshalb dem kaufenden Publikum, sich erst in den Geschäften ohne Kaufzwang wirkliche Qualitätsware anzusehen, um sich selbst ein Urteil zu bilden.

Verein der 5chuhwarenhändler von Giehen, Wetzlar n Umg., E. v.

Zentralverband deutscher Zchuhwarenhändler Zitz Erfurt, Oberhessische Ortsgruppe Giehen.

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