Schlichtnngöausschrrtz der Provtt Oberheffen.
öttttHfl Dom 6. Dezember 1921.
Di« C2I« g u t n 21 G tn DuHdach fratie -mn 10. Bcoeriiber 1921 bte Bauarbeiter, b( mit ‘Bauartxilen tn eigener Reg.e btf4)äft fuxb bem LDOn- unö 2Ll>.i;*tarif für das - «werbe tn Oer Provinz H<slen-Nas'<m, bem < jlaai Hessen usw Dom 21. 7 1920 nefrt I trügen entlohnt, wvU e aber bann bte Erhöt bei Bcuutbeiterfl UKbenlofrneii um 2 2Iiar! 10. 11. 1921 nkbt mehr mUmachen, um bte 12i künftig mehr bem Dutcher 2EeiaLlatb.i:er 4Spitzenlvyn ohne 2Utocb>uschlag tm Rov. •JHarf) anzupassen, ba ihre 'Bauarbeiter Mn« 1 ‘tonarbeitec seren. Der "BauarbeiterDerbanb langte Dagegen 'Bkiicraai/iung Ceä *Baua bc tartslohn^ et,lschlie)liH freit <-»schlagZ von 2 wemgsiens bis -um 'Adschlutz des neuen Me. arbeitertqrifea für Dezember 1921, ba bem • die Löhne der Don ben Werken beschäfti ‘BauerOdter geregelt toerben sollten. Borbetz lich der ©ittfdxibu g teÄ Sch.ichtungAausschu über biese Forderung schlossen die Parteien vorläufiges 2U>tonunen für die Zeit bis .'10. QirDv-mber 1921 mit einem Spitzenlohn 7,90 Mark, ben Der heirateten- und Ä.nber-<Jj lagen des Wertes tzon 20 bzw. 40 Pf. unb Löhnen für Baubtlffcicbeitec, Junggesellen Jugenbliche, bi« vom lö. CKoDcmber 1921 an i bem Lach trag vom 12. September 1921 -um Lo unb Arbeitstarts für bas Baugewerbe In 2c gruppe 111 gelten sollten. Der Schüchtungsa schuh entschied, bah «s für bit <jeit b - i 30. 11. 1921 bei Diesem Abkommen bleiben s Born 1. Dezember an sollen bann borläu|ig jur enbgüli.gen Regelung durch ben neuen 'J ianatlxittrtanf aui bit Spiyenlohne te8 l kommens 60 Pf. StunLenlohnzulage gezahll U ben unb btt Lohne ber 'Bau hilf savbeiter, $u gesellet unb Hugendllchcn zunächst w.e im l kommen befiefren bk Iben. Der Bewarb eitere banb lehrte ben SchUdSspruch ab. Dte M g 2. ®. erhielt eint Wocht Frist zur Stelle nähme.
Bier Bauunternehmer in 711 b ba s len Dom 1. Dezember 1921 an unb fünf Ba Unternehmer tn Schotten Don bet nl Den Lohn Periode an bte Löhne zahlen, bte aus bem 2 lacht rag Dom 10. 11. 1921 Aum Lol unb Acveitstaris für bas Baugv-toerbe in Provinz H<-sfen-7kassau, bem 5x-tfiaai Hessen u bi ber Lohngruppe IV ergeben.
vermischtes.
• Drahtloser ® otteflbtenfl fl „•rfle brahtlofe Gottesdienst In ber Well" wie aus Neuyork gemeldet wird, von bem 21« Brter Prediger Dr. Richard Way Ward ab, [len toorbm. Dieser erfindungsreiche Deistli< : die .Radio-Kirche von Amerika" gegrüni Hai, veranstaltete an einem ber letzten Sonnte einen Dottesbienst In einem kleinen Raum seu Wohnung, bet bem nur noch ein anderer Gei Ischer unb einige SborfAnger zugegen waren D fer Dottesdieiift aber wurde nun mit Hilfe l drahtlosen Telegraphie einer groben Anzahl c dächitg versammelter Oemeinben tn verschieden Ärantenbäulcrn, öffentlichen ®ebäubcn. auf Sch fen und in Privatwohnungen übermittelt. < aamen sollen etwa 100 000 Personen an dies, drahtlosen Gottesdienst teil genommen“ hab«
Predigt sowohl wie bte Lhorgesange waren übe all deutlich verständlich Diese eigenartigen 2 dachten werben von jetzt ab jeden Sonntag ab^ halten werben, unb man behauptet tn ben B< eintgjen Staaten, bat) damit eine ganz neue Ae in den Formen der Andacht angebrochen sei.
I * Der Trick des Berteidiaers. TM end es dem BertctbiQtr Landrus nicht gelang Äf1, seinen ÄUenten vor dem Todesurteil zu t .wahren, gelang einem anderen berühmten Paris '^echtsanwali, Lachaud. dieses Kunststück in ein«
andern Fall, in bem ebenfalls bei einer Anlla auf Mord die Leiche nicht gesunden worden wc Or suchte nachzuweifen, bad der angeblich Detötk sehr aut noch lebeiy könne unb ne, aus: „Wei ich Ihnen sage, meine Herren, daß dieser QHai den Sie für ermordet halten, nicht tot ist, d« er noch lebt und in unserer Stadt wohnt, nic nur tn unserer Stadt, sondern hier an Ort ui Stelle . . . Sehen Sie, meine Herren, da ist er Uni) mit erhobenem Arm zeigte er nach der De« des Saales Alles blickte empor, und eine Unru und Aufregung bemächtigte sich der Richter. L.
Be t r.: Gesangvereinswesen.
An das Polizeiaml Gießen und die Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises.
Tie Zentralstelle zur Förderung der Bolksbi.dung unb Jugendpflege in Hessen hat Interesse an den Beftr.-bungen der Gesangvereine unb möchte erfahren, ob unb wie das Gelang, vercinswesen in den einzelnen Gemeinden organisiert ist ms- besondere ob und welche Sängerbünde dort bestehen «politische und nichtpolitische), wieviel Berente sie zählen unb wer ihre Vorsitzenden sind.
Wir sehen alsbaldigem Bericht entgegen.
Gießen, den 5. Dezember 1921.
Kreisamt Gießen. 3. V.: IBcldcr,
Betr: Die Wahl der Vertrauensmänner und Ersatzmänner (§§ 145 ff. des Versicherungsgesetzes für Angestellte).
An die Bürgermeistereien der Gemeinden Albach, DellerS- heim, Bettenhausen, Birklar, Dorf-Güll, Eberstadt, Ettingshausen, Hattenrod, Hungen, Inheiden, Langd, LangSdorf, Lich, Münster, Muschenheim, Bieder-Bessingen, Nonnen- roth, Obbornhofen, Ober-Dessingen, Ober-Hörgern, Rabertshausen, Rodheim, RvthgeS, Eteinheim, Trais- Horloff, Utphe, Dillingen.
Sie wolle,i alsbald ortsüblich bekanntmachen lassen, daß die Wahl der Tkrtrauenämänner und Ersatzmänner für die Angestelltenversicherung in Abänderung unserer Bekanntmachung vom 9 Aovember 1921 für Ihre Dienst bezirke mit Zustimmung des La d s-Aibeits- und Wirtschaftsamtes im Rathaus zu Lich stattfindet, und zwar:
Für die Arbeitgeber:
Sonntag, den 8. Januar 1922, von 10 Uhr vormittags bis '/-12 Uhr vormittags.
Für die Angestellten:
Sonntag, den 8. Januar 1922, von 2'/, Uhr nachmittags bis 5 Uhr nachmittags.
Gießen, den 3. Dezember 1921.
Kreisamt Gießen. 3. B.: Welcker.
Bekanntmachung.
Betr.: Schweinemarkt in Gießen.
Wir genehmigen frienhit für Mittwoch, den 21. Dezember, die Abhaltung eines Schweine- und Ferkelmarktes zu Gießen unter folgenden Bedingungen.
Der Auftrieb beginnt um 8 Uhr vormittags. Nach 10 Uhr werden feine Tiere mehr zugelassen.
Es dürfen nur aufgetrieben werden:
a) Schweine von Züchtern aus dem Kreis Gießen, soweit er nicht Sperr- oder gefährdetes Gebiet ist. sowie aus unverseuchten hessischen Kreisen. Die Herkunft der Schweine ist durch Ursprungszeugnisse zu belegen, auf denen vermerkt ist, daß die Tiere eigene Zuchtprodufte des Verkäufers sind, oder dah sie feit mehr als 6 Wochen in dessen Besitz sind.
b) Schweine von Händlern, die entweder im Kreis Gießen, in nicht Sperr- oder gefährdetem Gebiet oder in feuchenfreien hessischen Kreisen aufg-'fauft, ober die nach Hessen eingeführt sind. 3m ersten Fall ist der Nachweis durch Ursprungszeugnisse zu erbringen und ein amtsti. rärztliches Gesundheitszeugnis vorzulegen. 3m zweiten Falle ist durch amts- tie ärztliche Bescheinigung ber Nachweis zu erbringen, bah die Tiere in Hessen quarantäniert haben.
Damit unte’ Irgen bie Tiere, bie vom Markt abgetrieben werben, keinen weiteren Beschränkungen.
Gießen, ben 2. Dezember 1921.
Kreisamt Giehen. 3. V.: Welcker.
Bekanntmachung.
Betr.: Ansteckender Scheidekatarrh in Ruttershausen.
Da der anstc-ckenbe Scheidekatarrh zu Ruttershausen erloschen ist wirb unsere Bekanntmachung vom 14. Juli 1921 (Amtsver- lünbigungfeblatr Nr. 103) hiermit aufgehoben.
Giehen, ben 5. Dezember 1921.
Kreisamt Gießen. 3. V.: W e l ck e r.
Bekanntmachung.
Betr.: Schafräube in Staufenberg.
Die Schafräube zu Staufenberg ist erloschen. Die Sperr- mahregeln finb aufgehoben.
Gießen, ben 5. Dezember 1921.
Kreisamt Gießen. 3. V.: W e l ck e r.
Ticnftnachrichtcn des Mrcieaintce.
Bei dem Hund eines Schäfers in Ober-Gleen (Kreis Alsfeld» ist die Tollwut festgestellt worden. Das kranke Tier ist getötet unb die erforderlichen Sperrmaßnahmen sind getroffen worden.
Nachweisung über ben Etanb der Maul- und Klauenseuche in Hessen am 15 November 1921: Gemein ben Gehöfte
i Gutsbezirke)
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Bekanntmachung.
Betr.: Feldbereinigung Gießen links der Lahn- hier: die Auflösung ber Vollzugskommission.
Das Hessische Landesemährungsamt, Abteilung für Landwirtschaft Darmstadt. hat mit Verfügung vom 24. November 1921
Nr. L. E. A. L. 11 023 bie Vollzugskommission nach Beendigung des Feldbereinigung-berfahrens obiger Gemarkung und nach Abschluß des Kassenwesens auf Grund von Artikel 14 Ziffer 14 und Artikel 54 des Feldbereinigungsgesetzes vom 28 September 1887 in der Fassung ber Bekanntmachung vom 7. Juli 1906 aufgelöst. •
Friedberg, ben 27. November 1921.
Der Hessische Feldbereinigungskommissär:
S ch n i 11 s p a h n. BcgicrungSrat
Bekanntmachung.
Betr.: Felbbereinigung Lumda: frier. Verschleifung der Hofrle in den Madesgärten.
3n ber Zeit vom 11. Dezember bis einschließlich 26. Dezember 1921 liegt auf der Bürgermeisterei Lumda
das Projekt über bie Verschleifung bei Hofrle in den Madesgärten nebst Kommissionsbeschluh vom 29. November 1921 Ziffer 2
zur Einsicht ber Beteiligten offen.
Einwendungen hiergegen sind bei Meldung des Ausschlusses während der Offenlegungszeit frei der Bürgermeisterei Lumda, schriftlich und mit Gründen versefren einzureichen.
Friedberg, ben 1. Dezember 1921.
Der Hessische Feldbereinigungskommissär:
Dr. Ian n, RegierungSrat.
Bekanntmachung.
Betr.: Dauer des Gesindebienslverhältnisies.
Da die Gesindeorbnung vom 28 April 1877 bzw 3 August 1899 unb bas Ortsstatut für bie Stabt Gießen vom 30. August 1900 aufgehoben finb, bestimmen sich bie Kündigungsfristen auch für bas Gesindedienstverhältnis ausschließlich nach bem Bürgerlichen Gesetzbuch. Ist monatliche Lohnzahlung vereinbart, so können beibe Teile ben Dienstvertrag nur für ben Schluß eines Kalenbermonats fünbigen; bie Künbigung hat spa- testens am 15. bes Monats zu erfolgen.
Im übrigen gelten folgende Vorschriften:
Ist bie 'Bergütung nach Tagen bemessen, so ist die Kündigung an jedem Tage für den folgenden Tag zulässig.
Ist die Kündigung nach Wochen bemessen, so ist die Kündigung nur für den Schluß einer Kalenderwoche zulässig: sie hat spätestens am ersten Werktage der Woche zu erfolgen.
Ist die Tkrgütung nach Vierteljahren ober tängerm Zeitabschnitten bemessen, so ist bie Künbigung nur für den Schluß eines Kalendervierteljahres unb nur unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 6 Wochen zulässig.
Abweichenbe Vereinbarungen (z. B. vierteljährliche Künbigung trotz monatlicher Lohnzahlung) sind zulässig und können auch-mündlich geschlossen werden.
Gießen, den 1. Dezember 1921.
Polizeiamt Gießen. Lauteschläge r.
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