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Giehener Anzeiger (Seniral-Anzeiger für Oberheffön)

Samstag, 6. August 1921

Zweites Blatt

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Otto Kinkel, Rektor, Theorie und Praxis der staatsbürgerlichen Erziehung und Bil­dung. Verlag von Emil Roth in Dieben, 1921. Preis karton. 8,50 Mk. Das soeben erschienene Buch des durch andere staatsbürgerliche Schrif­ten (Reudeutsche Staatsbürgerkunde, 2 Teile: Die Verfassung des Deutschen Reiches von 1919; sämtlich bei Emil Roth in Dieben) bekannten Rektors Kinkel will ein Beitrag sein zur Schaf­fung einer systematischen Methodik der Staats­bürgerkunde und zu deren Eingliederung in den Rahmen d^r Arbeitsschule. Der Verfasser, der den neuen Staat bejaht, und überzeugt ist, dah unsere Zeit soziale Menschen braucht, hält es bei aller Hochachtung vor dem Humanitäts­ideal des Individualismus und vor dem Gedanken des Weltfriedens und des Völkerbundes für dringendes Erfordernis der Stunde, das Indi­viduum zur Gemeinschaft hin zu erziehen, die Rationalidee aus der allgemein menschlichen stark herauszuheben: .Die Idee des Staates, des eigenen Staates muh uns Deutschen heute vor der Idee der Menschheit stehen, oder der Tag dürfte kommen, wo die Menschheit ein deut­sches Volk und seinen Staat überhaupt nicht mehr in sich schliebt." (S. 7.) Aus diesen lleberzeu- gungen und Grundeinstellungen heraus macht Kin­kel, in manchen pädagogischen und politischen An­schauungen mit Friede. WUh. Förster überein­stimmend. in 19 Kapiteln höchst beachtenswerte Vorschläge zur Ausgestaltung des staatsbürger­lichen Unterrichts, wobei er sich auseinanderseht mit Forderungen und Ansichten von bekannten Vertretern und Methodikern der staatsbürger-

28. Juli beim städtischen Fremdenmeldeamt an­gemeldet: Afrika 32. Rord-Amerika 140, Süd- Amerika 130, Asien 4, Belgien 54, Böhmen 51. Bulgarien 2, Danzig 188, Dänemark 36, Estland, Lettland, Livland, Litauen, Kurland 234, Finn­land 76, Frankreich 68, Griechenland 13, Hol­land 90, Italien 18, Japan 1, Jugoslawien 17, I England 140, Luxemburg 18, Rorwegen 15, Oester-

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14 Gebäude abgebrannt.

* Berlin, 6. Aug. Dlättermeldungen aus Karlsruhe zufolge find gestern nachmittag durch ein Riefenfeuer in dem badischen Dorfe Gaisenhausen in wenigen Stunden 1 4 Ge­bäude. darunter sieben mit Erntevorräten ge­füllte Scheunen, eingeäschert worden. Bei den Löscharbeiten erlitt ein Feuerwehrmann lebensgefährliche Verletzungen.

Die Trockenheit.

Berlin. 5. Aug. (Pr.-TeU) Rach Blättermel­dungen aus Dresden hat gestern der Wafser- stand der Elbe den tiefsten je verzeichneten Stand erreicht. Rach Meldungen aus Böhmen ist ein weiteres Fallen des Wasserspiegels zu erwarten Die gesamte Schiffahrt auf der Elbe muhte eingestellt werden.

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lichen Bildung (Messer, Fickert. Rühlmann. Ellsa- belb Gnauck-Kuhne, Seeling u. o.). 6r bietet somit nichts weniger als eine theoretische und praktische Grundlegung der Staatsbürgerkunde, allerdings nur unter Berücksichtigung von Fort­bildungsschule und Volksschule. Lind zwar ver­langt er für die Fortbildungsschule Staatsbürger­kunde als besonderes Fach, während er bei der Volksschule für burgerkundlicbe und volkswirt­schaftliche Belehrung im Anschlust an den Heimat- künde-, GeschichtS- und Deographicunterricht ein­tritt. Als Hauptaufgabe der staatsbürgerlichen Bildung wird die staatsbürgerliche Erziehung angesehen, die sich im Dcgcn'ay zu Äcrfdxn- st einer aus ein bestimmtes Wissen über staat­liche und volkswirtschaftliche Dinge und Zu­sammenhänge gründen muh. Wie man solch« Kenntnisse zu Erkenntnissen vertiefen kann. daS zeigt Kinkel in den sehr aeschickten, in Stich­worten und kurzen Sähen dargebotenen Unter- richtsskizzen, den Lehrplänen und den Ausfüh­rungen über die Lehrart der Bürgerkunde, auf die ich ganz besonders Hinweisen möchte Bet der groben Bedeutung der Staatsbürgerkunde, deren Einführung In den Schulbetrieb neuerdingS wieder stark gefordert toirb. dürfte das klar und verständlich geschriebene Buch höchst wertvolle Anregung und Aufklärung bieten; verrät es doch in Anlage und Durchführung stets den erfahrenen, gewissenhaften Schulmann, von dem auch der In manchem andersdenkende Kollege gern lernen wird. Dr. Karl W i 11 m a n n, Darmstadt.

Aus Hessen.

Die Beihilfe für die Referendare.

Auf der kürzlich in Frankfurt a. M. abge­haltenen Hauptversammlung des Vereins hes­sischer Referendare konnte den Mitglie­dern die Mitteilung gemacht werden, dah das Ministerium der Justiz nunmehr sich dazu ent­schlossen hat. den Referendaren, die durch den iÄricg an Zeit verloren haben, eine gewisse Bei­hilfe zu gewähren. Damit hat die teilweise Erfüllung eines langgehegten Wunsches der bis- der gänzlich unbezahlten Referendare ihren An- ffang' genommen. Dennoch kann der Verein die sstnanzielle Rotlage der hessischen Referendare noch vhhl dadurch für behoben erklären. In einer besonderen Entlchliehung wurden noch folgende Wünsche auf gelt eilt:

1. Die Regelung der Desoldungsfrage der hessischen Referendare muh auf dem Gesetzeswege erfolgen, damit die Volksvertretung und so indirekt die Betroffenen selbst an ihr Mitarbeiten können. 2. Die Beihilfen müssen grundsätzlich allen Re­ferendaren, nicht nur ehemaligen Kriegsteilneh­mern gewahrt werden, damit jedem Tüchtigen, nicht nur dem mit irdis,en Glücksgütern Ge­segneten. die Möglichkeit offen steht, die juristische Lausbahn zu ergreifen. Die Regelung in Hessen ist insoweit der in den anderen deutschen Landern auszugleichen. 3. Die Beihilfen dürfen nicht jederzeit widerruflich fein, also lediglich als Gnade gewährt werden, es muh vielmehr den Referendaren für ihre geleistete Arbeit ein Rechtsanspruch hieraus gegeben werden. 4. Insbesondere soll die Deihilft in Krankheits­fällen nicht widerrufen werden können, die mit einem im Krieg zugezogenen Leiden ober aber solcher Verwundung zusammenhängen. 5. Die Höbe der Deihilsen muh der in den anderen deutschen Ländern und im Reich angeglichen werden, insbesondere sollen die während der Station bei einem Anwalt von letzterem er­haltenen Vergütungen ^nicht an der Staatsbei- hilse abgewogen werden'müssen 6. Die Bestim­mung. bat) die Beihilfe innerhalb 10 Jahren nach abgelegter zweiter Staatsprüfung zurück- gezahlt werden soll, falls der Referendar inner­halb dieses Zeitraumes aus dem Staatsdienst ausscheidet, soll in Wegfall kommen oder we­nigstens gemildert werden. 7. Ebenso soll die Klausel wegsallen, dah die Beihilfe nur ge­währt werden soll, wenn der Referendar sich nach seiner ganzen Persönlichkeit zur Llebernahme in den Staatsdienst eignet, da hiernach die Mög­lichkeit bestünde, die Gewährung der Beihilfe von einer der Regierung angenehmen politischen Gesinnung oder Abstammung abhängig zu machen. 8. Den Referendaren müssen ferner diejenigen Erleichterungen gewährt werden, die auch für die übrigen Staatsdienstanwärler vorgesehen sind. Für eine solche Unterscheidung ist in der Gegen­wart, die sowieso an Unterschätzung geistiger Arbeit krankt, kein Raum, zumal die Referendare die meiste Zeit und Arbeit und gröhten Mittel für ihre Ausbildung aufgewandt haben. 9. Die Regelung muh rückwirkende Kraft mindestens ab 1. April 1919 haben, gleich ob der Referendar inzwischen sein 2. Staatsexamen abgelegt hat oder nicht.

Aus dem besetzten Gebiet.

Reichsernährun-sminister HermeS.

Mainz, 5. August. iWTB.) Reichs- ernährungSminister Hermes, der feit eini­gen Tagen auf einer DefichtigungSreife am Rhein weilt, traf gestern, von der Pfalz kom­mend, über Oppenheim, wo Besprechungen stattfanden, in Mainz ein, wo er der Do- mänenverwaltung einen Besuch abstattete. Heute morgen fand eine Aussprache mit Ver­tretern der einzelnen Berufe und Interessen­tenkreise statt, in der in Rede und Gegenrede über eine Anzahl bedeutsamer Fragen Auf­klärung gegeben wurde. Im Anschluß an die Besprechung fuhr der Minister nach Wies­baden , von wo er nach einem Besuch des Klosters Eberbach heute abend nach Berlin zu­rückreisen wird.

Der Drotpreis im Saargebiet.

Saarbrücken, 5. August. (WTB.)Die Regierungskommission hat unter Würdigung der Wirtschaftslage im Saargebiet beschlossen, den zukünftigen Preis für ein V i e r p s u n d - b r o t für das neue Wirtschaftsjahr auf 8 Mk. ?u verbilligen und die gesamten Mehr- osten von 70 Millionen Mark auf die Landes- kasse zu übernehmen.

Deutsche Denunzianten.

fpd.. Mainz, 5. Aug. In der Sitzung des ftanzöfi chm Mi it^rpclizeigerichks lügte ber Vor­sitzende die anonymen Denunziationen in schärfster Weise und nannte derartige Sub­jekte elende Feiglinge. Den Anlah dazu bot die Anzeige eines rachsüchtigen deutschen Mitbürgers gegen den Landwirtssohn Philipp Vollmer aus Hohensülsen. Dieser sollte deutsche Kriegswaffen in seinem Besitz haben. Die französische Gen­darmerie fand bei ihm lediglich eine unbrauch­bare Vogelflinte. Der Angeklagte wurde zu 50 Mk. Geldstrafe verurteilt, weil er keinen Waffenschein besah. Der Rähmaschinenhändler Christian Eberle aus Mainz war von einer früheren Freundin bei der französischen Militär- Polizei angezeigt worden, dah er in seinem Besitz Waffen und Munition habe. Man fand bei ihm 5 Jagdgewehre, einen sranzösi'chcn Armeerevol.er und mehrere Kisten mit Iagdmunition. Dem An­geklagten, der passionierter Jäger ist, billigte das Gericht mildernde ümflänbe zu unb verurteilte ihn zu 12 Tagen Gefängnis unb 3000 Mk. Geld­strafe.

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Ausländer in Kifsingen.

fpd. Kifsingen, 5. Aug. 2188 länder wurden in der Zeit vom 1. April bis

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Gerichtssaal.

Zum Kommunistenprozeh.

fd. F r a n f f u r t a. M., 5. Aug. Die An­geklagten, die sich in Hast befanden, wurden mit Ausnahme des Angeklagten Herz st ein, der bekanntlich ausgewiesen werden soll, noch am Tage der Urteilsverkündung in Freiheit gesetzt. An­träge auf Entschädiguna wegen unschuldig er­littener Untersuchungshaft wird das Gericht noch nachträglich prüfen.

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