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Januar 1921.
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1681
Gießener Anzeiger lGeneral-Anzeiger für Gberhefsen)
Nr. 3 Zweiter Blatt
Mittwoch, S.Zamar 192t
Vie neuen städtischen Steuern.
Gießen, 5. Januar.
Die neuen städtischen Steuern, die teils tun 30 Dezember, teils am 31. Dezember beschlossen wurden, zerfallen in Einkommen-, Gründ- und Gewerbesteuern. Die Vorlage mußte noch im vorigen Jahre beschlossen werden, damit die Stadt nicht ihres Anteils an dem staatlichen AusgleichSstock verlustig gehe. Ob es bei den Sätzen des reichssteuer- ireien Einkommens bleiben wird, die vorläufig nur für 1921 gelten sollen, ist.noch zweifelhaft, da der Staat vermutlich Der- suchen wird, der Stadt Gießen die von ihm entworfene Mustersteuervorlage aufzuzwingen. Der Vorschlag des Ministeriums faßt wesentlich schärfer zu und läßt die Gemeinde- 'icuerpflicht für alleinstehende Personen bei 7501 Mk. eintreten (der zum Beschluß erhobene städtische Antrag bei 9501 Mk ). Im weiteren verhalten sich die beiden Schemen wie folgt: Eheleute ohne Kinder: Ministerium 8001 Mk., Stadt Gießen 12001 Mk., Eheleute mit 1 Kind: Ministerium 8701 Mk., Stadt Gießen 14 501 Mk., Eheleute mit 2 Kindern: Ministerium 9401 Mk, Stadt Gießen 15 001 Mk., Eheleute mit 3 Kindern: Ministerium 10101 Mk., Stadt Gießen 15501 Mk., Eheleute mit 4 Kindern. Ministerium 10 801 Mk , Stadl Gießen 16 001M!., Eheleute mit 5 Kindern: Ministerium 11501 Mark, Stadt Gießen 16 501 Mk., Eheleute mit 6 Kindern: Ministerium 12 201 Mk., Stadt Gießen 17 001 Mk.
Um die Höhe der Einkommensteuer zu veranschaulichen, lassen wir nebenstehend zwei Tabellen folgen. Die erste Tabelle läßt ersehen, bei welchem tatsächlichen Einkommen für den Alleinstehenden, für die kinderlose Familie, svlvie für die Familie mit 1—6 Kindern das gemeindesteuerpflichtige Einkommen einsetzt, wieviel Prozent es beträgt und welchen Betrag es ausmacht.
Die zweite Tabelle läßt außerdem den Betrag der Reichssteuer sowie die Summe der beiden SteuerbetrLge bet dem jeweiligen Einkommen ersehen.
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Die <Bemembefteuerpfüd)t beginnt bet:
Erfreu erti
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(Hnhommrn
Relchsslruer« k freit»
Einkommen
Reichtslturr- \V pflichUa"
Einkommen
Gemeindesteuer- i
pfl.chiio«»
Einkommen 1
7.
Betrag
6
17001
5000 12001
2500
| 21 525 | -
5
16501 ! 4500 12001
i 2250
21 472 50
4
16001 4000 12001
2000
1211 420 ; —
3
15501
3500 12001
1750
21 | 367 50
2
15001 3000 12001
1 1500 21
315 ! -
1
14501 | 2500 12001 ! 1250 21 | 262 50
0
12001 j 2000 10001 i 1000 19 190 1-
alleinstehend
9501 11500 8001
| 1500
117 255 | -
Alleinsteh.
2 Kinder
4 „
6 „
500001 500 48500|1500;36 540.12916 50000 3000 47000 1500 36 540^12196 50000 4000 46000 2000 36 720 11836 50000 5000 45000:2500 35 87511485
II.
Die Steuer beträgt bei Alleinstehenden und Eheleuten mit 2, 4 und 6 Kindern unter 16 Jahren:
OT)t teute mtt Ähtbern
Alleinsteh. 2 Kinder 4 „
6 ,
5e =$
|| ZS
15000'1500 13500 1500.23 345 2172 2517 15000 3000 12000 1500 21 315 1839 2154 15000 4000 11000 2000 20 400 1630 2030 15000:5000 10000|2500| 19 475 1431 1906
Alleinsteh.
2 Kinder
4 „
6 „
20000 1500 18500 1500 26 390
20000 3000 17000 1500 25 375
20000 4000 16000 2000 25 500
20000 5000 15000 2500 24 600
34141 3804
3050] 3425
2800, 3300
2550| 3150
Alleinsteh. 30000 1500 285004500 31 465 6274 6739 2 Kinder 30000 3000 27000 1500 30 450 5850 6300 4 „ 30000 4000 26000 2000 30 600 5550 6150
6 „ .30000 5000 25000 2500 29 725 5250 5975
Alleinsteh. 40000 1500*38500 1500 34*510 9404 9914 2 Kinder 40000 3000 37000 1500133 495 8733 9228 4 , 40000 4000 36000 2000 33 660 8403 9063
6 „ 4000015000135000.2500133 825| 8073, 8898
13456
12736
12556
12360
III.
'Betrieb
Steuern) ert
Bäcker
Gebäude Gewerbl.
Betr.-Kapital
60 000
22 300
Kaufmann
Gebäude Gewerbl.
Betr.-Kapital .
121000
492 700
Viehhändler
Gebäude ......
Landwirtsch. Grundstücke .
Gewerbl. Betr.-Kapital
102 000
19 000
497 200
Landwirt
Gebäude......
Gewerbl. Betr.«Kapital
Landwirtsch. Grundstück« .
58 000
2 700
15 000
Landwirt
Gebäude......
Landwirtsch. Gebäude . .
Gewerbl. Betr.-Kapital
31 000
168 000
17 200
Die dritte Tabelle gibt eine lieber- ficht über die Gemeindesteuer vom Grundbesitz und Gewerbebetrieb, wobei die bewilligten Cteuerausschläge an verschiede- «en praktischen Beispielen erläutert und mit den Steueraueschlägen in Darmstadt, Worms, Mainz und Offenbach in Vergleich gesetzt sind.
Gießen
Darmstadt
Worms
Mainz
Offenbach
360,-
160,56
396,-
147,18
396,—
147,18
450,-
189,55
540,-
200,70
520,56
543,18
543,18
639,55
740,70
726,- 3 547,44
798,60
3 251,82
798,60
3 251,82
907,50
4 187,95
1 089, - 4 434,30
4 273,44
4 050,42
4 050,42
5 095,45
5 523,30
612,-
190,-
3 579,84
673,20
125,40
3 281,52
673,20
125,40
3 281,52
765,-
190,-
4 226,20
918,-
171,-
4 474,80
4 381,84
4 080,12
4 080,12
5 181,20
5 563,80
348,-
19,44
150,-
382,80 1732 99,-
382,80
17,82 99,-
435,-
22.95
150.-
522,- 24,30 135.-
517,44
499,62
499,62
607,95
681,30
186, —
1 680,-
123,84
204,60
1 108,80
113,52
204,60
1 108,80
113,52
232,50
1 680,-
146,20
279,-
1 512, -
154,80
1 989,84
1 426,92
1 426,92
2 058,70
1 945,80
Es sei dabei nochmals in Erinnerung gebracht, daß der Ausschlag für land- und forstwirtschaftliche genütze Grundstücke 1 Mk. für je 100 Mk. des Wertes beträgt, der Ausschlag bei Gebäuden nebst Zubehör, sowie Bauplätzen mit 60 Pf., der Ausschlag bei dem Anlage- und Betriebskapital (Gewerbesteuer) mit 72 Pf. festgesetzt ist.
Die rechtlichen Veschräkttungen der Mietverträge durch die Mieterschutz- und wohnungsmangeloorschristen.
Bon Sdadt-Obersekretär R o tham e l - Gießen.
De durch den Krieg und seine Folgen bedingte Umgestaltung aller wirtschaftlichen Verhält- nisse hat auch aus ban Qfefnet des Mictrechts Aende rangen von großer Tragweite getätigt Für die Mietverträge gilt nicht mehr der Grundtatz der Bertvagsfretheit; Abschluß, Aenderu ng und Kündigung der Mietverträge haben vielmehr durch die Mieterschutz- und Woh- nang-Änong-elverottmung vom 23. 9. 18 und dos Reichswohnungsgesetz vom 11. 5. 20, sowe ine auf Grund dieser Bestimmungen erbassenen Anordnungen sehr erhebliche rechtliche Beschvänktm-i gen erfahren.
Die Wichtigsten sind die solgendwt.
Hausbesitzer oder ihre Stellvertreter sind ver- pfllchiet, freie, gekündigte oder sonstwie frei werdende Wohn räume, Haben und Werkstätten binnen 3 Tagen der Gemeindebehörde (Wohnungsamt) on- zuzeigen, lieber die angezeigten Räumlichkeiten inirren die .Hausbesitzer oder ihre Vertreter nur verfügen wenn ihnen das Wohnungsamt mner- hal-b 8 Tagen nach Eingang der Anzeige keinen Wohnungfuchenben zugewiesen oder die Räume nicht zur Herrichtung als Wvhnräume in Anspruch genommen hat. Bei der großen Zahl der gemeldeten Wohnungsuchenden roitb das Wohnungsamt stets innerhalb der i>orgenormten Frist einen Wob- nunahidvcnben zuweisen. Mit diesem Fann bann der Hausbesitzer einen Mietvertrag errichten. Jeder A b sch l u ß eines Mietvertrags über Wohnräume, Läden und Werkstätten ist der Gemeindebehörde vom Vermieter binnen einer Woche nach Abschluß des Vertrags zu melden. Uebersteigt der vereinbarte Mietzins ben Betrag, der für Wvhnräume, X!äben oder Werkstätten der genuetelen Art und Ausslattung unter Berücksichtigung der Reben- leistmlgen des Vermieters üblich und angemessen ist, fo tarnt sowohl die Gemeindebehörde innerhalb einer Woclre nach Eingang der Anzeige als auch der Mieter bis zum Vlbknif zweier Wochen nach ?lbschluß des Vertrags bei dem Einigungsamt beantragen, daß der Mietzins aus die angemessene Höhe berabge)e(tf wird. Äe Mietzinse für Wohnungen, für die aus öffentlichen Mitteln Beihilfen zur Abbürdung der Ueberteuemng gewährt worden sind, unterliegen nicht her Festsetzung durch das Emiguugsamt.
Aus einem Mietverträge, der der Gemeindebehörde nicht angezeigt ist, können von dem Vermieter keine Ansprüche geltend gemacht werden. Der Vertrag wird auch in Ansehung der Ansprüche des Vermieters wirksam, wenn weder die Gemeindebehörde noch der Mieter innerhalb der genannten Frist eine Herabsetzung-des vereinbarten Mietzinses beantragt, wenn die Anträge aus Herabsetzung zurückgezogen werden oder wenn das Einigungsamt über die Anträge entscheidet. Eine Erhöhung des Mietpreises darf das Mieteiuigungs- amt bet der Entscheidung nicht vornehmen. Zu- aunsten des Mieters ist der Vertrag auch ohne Anzeige wirksam. Wird ein ?lutrag aus Herabsetzung des Mietpreises nicht gestellt, so erteilt das Wohnungsautt den Genehmigungsschetn.
Lehnt der Hausbesitzer ab, mit dem Angewiesenen Wohirungsuchenden einen Mietvertrag abzuschließen, so wird das Wvhnungswnrt einen anderen Wohirungsuchenden bezeichnen. Es tarnt auch bei dem Mieteinigungsamt die Errichtung eines Zwangsmietvertrags mit dem zuerst Zugewiesenen beantragen. Tas Emigungsamt setzt, falls für den Verfügungsberechtigten fein unvethältnism äfti- ger Rächtest zu besorgen ist, einen Mietvertrag fest. Ein unverhältnismäßiger Mochtest ist z. B. dann zu besorgen, wenn der Wohnungsuchende zähluugs- unsähtg für die Miete oder ein Störenfried ist, ober wenn aus sonstigen Gründen den anderen Hausbewohnern nicht zugemutet werden tarnt, mit diesem Wohnung suchenden zusammen zu wohnen, oder wenn angesichts der ^age her Räume lln- zuträglichkeiten zu besorgen sind usw. Der Vertrag gilt als geschlossen, wenn der Wohnung- suckende nicht innerhalb einer vom Einigungsamt zu bestimmenden Frist bei dies ein Widerspruch erhebt. Tas Recht des Widerspruchs steht nur dem Wöhntrngsucksü>en, nicht auch dem Verfügungsberechtigten zu. Das Einigungsamt kann anordnen, daß die Gemeindebehörde an Stelle des Woh- nungfuchenben <sts Mieter gilt und berechtigt ist, die Mieträume dem Wrchmmgsuchenden 'weiterzuvermieten.
Auf Ansordent der Gemeindebehörde hat der Verfügungsberechtigte der Gemeinde unbenutzte Fabrik-, Lager-, Werkstätten-, Dienst', Geschäftsräume oder sonstige Räume zur Herrichtung als
Wohnraume gegen Vergütung zu überlassen. DaS Einrgimasamt benimmt die Höhe der Vergütung und die Zahlungsbedingungen, roerat eint E Tilgung hierüber Nicht zustande kommt. D e Gemeindebehörde ist bereinigt, den 65ebrmid» der IjergcridP tetrn Räume einem Dritten zu überlassen, ms- besondere sie zu vermieten.
Rach § 549 des Bürgerlichen Gesetzbuches ist der Mieter ohne Erlaubnis des Vermieters nicht berechtig, den Gebraust» der Sarit Wohnung) einem Tritten zu überlassen, insbesondere sie — ganz ober geteilt — weiter zu i>cnn:e:cn. Zu- nxnlen wird in Rkietverträgen btc schriftliche Erlaubnis des Vermieters für erforte.lick erklärt. Die Erlaubnis des Vermieters wird durst» die Erlaubnis des iSrntgant^anti-j erlebt. D,tS ©nn- gungsamt soll die Estlanbnts versagen, wenn der Vermieter sie mts einem nndffig.it Grunde uer weigert hat Wichtige Grunde, auS baten die Erlaubnis zu versagen ist, können in der 'Tiegel nur ans der Person des Drstten, dem der Gebrauch überlassen werden soll, dergÄestet nxrden Es kann also eine Wohmcng oder ein Teil derselben gegen den Willen des Hausbesitzers mit Zuslim nuntg des Mieternigungsanttes Wester vermietet werden.
Aenderungeti der Mietverträge erfolgen in der Regel in Gestalt von Mietpreisen böhtuigmi Zu aHen Mietzinssteigerungen ist die vorherige Zustimmung des Mieteiniguitgsamtes einzuholen Diese ist auch bann notnvnbig, wenn es sich um fine vereinbarte Mietpreissteigeiring handelt
Die Kündigung eines Mietvertrags über Wohnräume, Läden oder Werkstätten kann eben falls nur nach vorausgegaitgeiier Zustimmung des Einigungsamts ausgesprostrn werden Bureaus lüontore) fallen unter „Werkstätten": Lagerräume werden nickst betroffen . Zur Küiidigung eines La gers bedarf sonach der Vermieter nicht der Zustimmung des Mieteiuigungsamts. Der Mieter hat iedoch das Recht, unverzüglich, d. h. ohne schuldhaftes Verzögern, das Einigungsamt anzu rufen. Dieses fann über die Wirksamkeit der ftün btgmtg uni) über die Fortsetztmg des gekündiyteu Mietverhältnisses jeweils bis zur Tauer eines Jahres bestimmen. Wird die Fortsetzung oder Bei längecung des Mietverhältnsses angcordnet, so kann das Einigungsamt dem Mieter neue Der pflicktungen auferlegen, insbesondere den Miet zins erhöhen. Die Erteilung der Zustimmung er fetzt nicht die Kündigung. Diese ist nach erlangter Zustimmung noch regelrecht ansznsprechen. Die Zustimmung zur Kündigung Tann von dem Vor sitzenden des Einigungsamts auch in Form einer einstweiligen Anordnung gegeben Itrrirn. Doch hat dies lediglich formelle Bedeutung und greift der unter Zuziehung der Beisitzer und der Parteien zu fällenden Entscheidung in keiner Weise vor. Ein ohne Küirdigmtg ablaufendes Mietverhällni: gilt als auf unbestimmte Bett verlängert, wenn bet Vermieter nickst vorher die Zuslimmimg des Eins gungsamls zu dem Mlauf erwirkt Hai. Die Be stimmungen gelten auch für mietähnliche Rechtsverhältnisse, z. B. UebeAassung einer Wohmmg gegen Dienstleistungen, also als Test der Entlohnung für .Hauswartdienste usw.
Zur Kündigung des Mieters ist die Zustimmung des EinigungsamtA nicht erforderlich. Da zwischen Hausbesitzer und Untermieter ein durst» die Mieterschutzgeseygebung beeinflußtes Rechts- Verhältnis nicht besteht, wirkt die .ilimbigung des Mieters auch ohne loeiteves gegen den Untermieter.
Die zwangsweise Räumung einer Wohnung, wie sie auf Grund eines gerichtlichen Räumungsurteils oder eines vollstreckbaren Vergleichs durchgeführt werden körmte, darf nicht erfolgen, wenn daS Wohnungsamt bescheinigt, daß der Inhaber der Wohnung bei Turchführung der Räumung wohnungslos werden würde.
Arrs Stabt unb £anfc.
Gießen, den 5. Jan 1921.
** Am tliche Personaln ach richten. Ernannt wurde am 27. Dezember 1920 der An- staltsarHt au der Landes-Heil- und Pflesoanstalt bet Heppenheim Dr. Ludwig Adolf Amr Hern zum Oberarzt an der Landes-Heil und Pflege- anstatt bei Lllzey mit Wirkung vorn Tage seines Dienstantritts an. - Ernannt wurden am 27. De zernber 1920 der Amtsarzt bei dent .stteisgesund- l-eitsamt Mainz Dr. Eduard Balser zum AmtS^ arzt in Bad-Salzhausen mit Wirkung vom Tage seines Dienstantritts an, und der Assistenzarzt be» der Landes-Heil- und Pslegranstalt in Gießen Dr. Jakob Schmitt aus Arheilqen zum Amtsarzt bei dem Kreisgesundheitsamt Mainz mit Wirkung vom 1. Januar 1921 an — Ernannt wurde am 28. Dezember 1920 der Staatsanwalt Tr. Maxi
„Und von denen soll ich chn befreien — gerade ich? Eine etwas sonderbare Zumutung, liebe ErÄa!"
„Bist du nicht fein Bruder? Und stehst du chm deshalb nicht näher als fönst jentanb auf her Welt?"
Darüber tarn man verschiedener Meinung lein. Was wirft er sich denn eigentlich vor? Wenn seine Fvau von irgend einem Dritten ermordet worden ist, was tarnt er am Ende dafür?"
„Ach, er glaubt ja gar nicht im Ernst an einen Mord. Er gibt vor, es zu tun, weil diese Erklärung die einzige ist, an bte er sich noch zur Beruhigung seines Gewissens klammern tarnt. Aber ich weiß, daß er nicht so fest davon überzeugt ist, tote fein Vater und alle Leute hier -in Treten» bannt. Einige seiner unbedachten Aeußerungen unb fein ganzes Benehmen lassen es erkennen."
^,Was glaubt er denn sonst? Etwa, daß sie sich l elbst um geb rächt hat?"
„Ja, das ist es, was als eine schreckliche Last aus ihm liegt. Er vermutet einen Selbstmord und mißt sich die Schuld daran bet'."
„Tann wirb er wohl auch Ursache dazu haben. Wie ich ihm da Helsen könnte, vermag ich nicht ein- zusehen."
„Doch — du kannst es," widersprach sie mit sanfter Beharrlichkeit. „Denn es sind Dirnge- spir.nste, mit denen er sich quält. Er hat sich seiner Frau gegenüber nichts ju -schulden kommen lassen, was sie zu einem so verzweifelten Entschluß getrieben haben könnte. Wenn sie nicht glücklich war lag die Ursache nicht bei ihm, sondern bet ihr."
„Rach der alten Regel, daß der Lebende immer Recht har — nicht wahr? Taß du ihn so warm verteidigst, wunderr mich natürlich nicht. Aber du siehst wohl ein, daß ich über diele intimen An- SelrgerheiLen mdjt so gut unterrichtet sein tarn;
dieKalkner aufLmöenhöhe
Roman von Reinhold Ortmann.
fQazbbrucf verboten.) Fortsetzung 75.
„Wie besorgt chr alle nm ihn seid! Aber ich tobe btt Reise nach Tiefenbnmn eigentlich nicht ® diesem Zweck unternommen."
„DaS gtaxbe ich wohl. Sonst hätte ich dir ja cud> nicht erst mit meiner Bitte zu kommen brau- «ren. Run aber, da du doch mit ihm sprechen rnrft —
„Vergib!" fiel er ihr ins Wort. ,^Jch möchte k'.me falschen Erwartungen aufkommen lassen. Es bestehen fchon längst ferne näheren Beziehungen Mehr zwischen Achtm unb mir. Ich hatte lediglich iie Absicht, einige Fragen an ihn zu richten. Daß es zu vertrauten, brübertichen Herzensergießungen kommen wird, glaube kh Nicht."
„Das wird allein von dir ohhängen. Und ich kann mir wiederholen, daß Achim einen wahren Tvteunb niemals so nötig gehabt hat, wie eben fetzt."
„Woraus folgerst du das?"
„Er ist so unglücklich. Der Tob seiner Frau lat ihn biß in die innersten Treten erschüttert. Unb et ist augenblicklich nicht stark 'genug, nm aus eigener Kraft wieder ins Gleichgewicht zn dm men."
„Wann wäre er jemals stark gewesen! Aber fcent Wunsch ist mir unverständlich. Ich habe doch nickt die Macht, ihn über seinen Berlttft zu trösten."
„Rein. Es ist auch nicht das, was ich meine. Gewiß har Signes Hinscheiden ihn hatt betroffen. Aber das, worunter er am schwersten leidet, ist doch wohl etwas anderes. Er leidet unter der Qual v-m Selbstvorwürsen, die nach meiner heiligsten Üeberjeugung keine Berechtigung haben."
nne du, und daß ich mich darum auch nicht zu einer Einmischung berufen sichle. Wenn er, tote du sagst, nicht ohne eine helfende Hand mit fernem Schicksal fertig werden tarnt, warum hast beim du ihm diese helfende Hand nicht geboten?"
Erita schüttelte den 5Ö>bf.
„Weil er mir nicht glauben würde. Dir aber, dem Manne und dem Fomatiker der Wohrhostigkett würbe er glauben."
„Es ist ein hübscher Titel, den du mir da gibst, und ich wünschte, daß ich ihn verdiente. Aber wenn ich auch ent Fanatiker der Wahrhasttgknt bin, ein Hellseher bin ich darum doch nicht. Ich habe Achims Frau nie gesehen, und ich weiß nichts von den Vorgängen in feiner Ehe."
„Du mußt ihn dahin bringen, daß er sich dir anvertraut, daß er dir alles lagt, was zwischen ihm und ferner Fvau geschehen ist. Dann wirft du auch wtfsst, was du ihm zu sagen hast."
„Dir hat er sich ja vermutlich bereits anvertraut, daß du dich so entschieden auf leine Seite stellst."
„Richt so, wie du es dir vielleicht Vvrftellft. Aber ich habe manches beobachtet und manches erraten können. Als Signe hiethertam, war ich von ihr entzückt und freute mich aufrichtig über Achims Wahl. 9Cber diese schöne und bestechende Frau war doch wohl nicht das, was sie schien. Ich glaube, sie hat deinen Bruder niemals wirklich geliebt."
„Fvauen untereinander sind m'emols milde Richte rinnen. Namentlich nicht, wenn — —"
Er stockte. Mit ruhigem Blick ftch lkrita zu ihm auf.
„Warum sprichst du nicht zu Ende? Ich möchte wohl hören, was du sagen wolltest."
Er preßte für einen Moment die Lippen zusammen. Dann fuhr er rücksichtslos heraus:
„Ramentlich iricht, wenn sie einmal um die Liebe dessckben Mannes gmocbm haben.*
Es war ein hartes, unbarmherziges Wort. Aber Erita zeigte sich nicht beleidigt oder verletzt.
„Ick» wußte, daß es das war, was du meintest. Aber es ist ein Irrtum. Ich habe niemals um Achims Liebe geworben. Rie habe ick m ferner Frau eine glücklichere Rckerrbuhlerrn gesehen. Es ist möglich^ daß ich von den scUechtesten Instinkten erfüllt bin. Die Eifersucht aber ist »richt unter ihnen."
Erich löste die Arme und trat, ihr den Rücken xickehrend cm das Fenster. Eine geraume Zeit war vergangen, ehe er ihr wieder fern Gesicht zu- wandte.
„Vergib mir, Erika! Ich habe eben gesprochen tote ein gereizter dummer ZVinxqe. Was von deinen schleckten Instinkten zu halten ist, weiß kein Menfck belfer als ich. Ich tarnt es nur eben noch immer nicht ertragen, dich von Achim sprechen zu hören, wie von einem Menschen, der jemals deiner Liebe wett gewesen ist. Unb, daß du es weißt, deshalb allein bin ich hier."
Ihr fragender Blick tagte fljm, daß sie ihn nicht verstand. In kurzen, abgehackten Sätzen sprich er weiter:
„Ich habe abscheuliche Tage hinter mtt. Tage, in denen ich mir selbst bis in den Grund der Seele zuwider war. lieber vieles von dem, was in mir oorgütg, mag ich nicht reden. Aber als ich btc Rachricht von dem Tobe dieser Fvau erhielt, wurde es vollends unerträglich Denn jetzt sah ich nur noch euch beide vor mir, Achim unb dich. Ich kannte dich wie ihn. Ich wußte, daß er non neuem um deine Liebe werben würde, und daß du pi weichherzig bist, um nicht zu verzeihen und zu vergessen. Ich sah voraus, was kommen würde. Diesmal aber wollle ich es nicht gefchehen lassen. Um eS zu verhindern, bin ich hier."
(Fortsetzung folgt)


