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Nr. 2

Der Siebener Anzelae, erscheint täglich, außer Sonn- und Feiertags. Monatliche Bttugspreife: Md. 4.2b einschl Träger- lohn, durch die Post Mk. 6. - einschl. Bestellgeld. Mit.Sport-Umschau" Vtz. 5.50 einschl Träger- lohn, durch die Post ML. 6J5 einschl. Bestellgeld. Fern sprech-Anschlüsse: sürdieLchriflleilung 112; Der lag,Geschäftsstelle 51. Anschrift für Drohtnach. richten: Anzeiger Sietzea.

p.»sche«onto: fmfftirt a. M. U686

Erster Blatt

lN. Jahrgang

Dienstag, 4.Zcnmar 1921

GietzenerAnzeiaer

General-Anzeiger für Oberhessen

Druck und Verlag: vrühl'sche Univ.-Vuch- und Steinöruderei rr. Lange. Zchriftlettung, HeschSftrstelle und Prüdere!: Zchulsttahe 7.

Annahme von Anzeigen für die Tagesnummer bi» zum Nachmittag vorher ohne jede Verbindlichkeit. Preis für l mm HLye sür Anzeigen o. 34 mm Breite Srtlid) % Pf., au» wärt» 45 Pf.; für Neklam«. Anzeigen von 70 mm Br«,le 150 Pf Bei Platz, »orschrift 20* Aufschlag. Hauptschristlelter: Äug. lhoetz. 'verantwortlich für Politik: Ang. Goetz; für den übrigen Teil: Dr. Neinhold 3«nj; für den Anzeigenteil: h. Deck sämtlich in Gießen,

Vie auswärtige Urifis.

Noch n^ffen rate nicht, ob die lange imb Klhl gemeffene Note der französischen Ro Bunfl über angebliche Berlelfungen des densvertrageS von tatsächlichen Ab' en und ernsten Schritten der Entente begleitet sein rairb. Die maßgebenden eng­lischen Kreise hüllen sich in Ähraeigen. Die deutsche Negierung hat in ruhigen Wider­legungen an die Adresse der französischen Regierung sowohl rate an General Nollet ihr gutes Gewissen offenbart, und das deutsche Volk muß nun geduldig obmarten, ob die Gegner etwa geneiat sind, die schönen Phrasen von Brüssel in wütendes Karnpf- oeschrei ausMngen zu lassen. Besonders wirk­sam ist in der Note des Auswärtigen Amtes an General Nollet die Feststellung, daß die interalliierte Kontrollkommission ja ständig bei der Umbildung der Sicherheitspolizei in die Ordnungspolizei auf dem Laufenden ge­halten worden fei und zu allen entscheidenden Maßregeln ihr Einverständnis gewährt habe.

Nottnwrchstl mit 6er sranzssischen Regierung.

Berlin, 3. Ian. (Wolff.) Folgende Note der französischen Regierung ist am 81. Dezember dem deutschen Botschafter in Paris und zugleich durch Vermittlung der hiesigen fran­zösischen Botschaft dem Auswärtigen Amte zu­

gegangen:

Nach dem Protokoll von Spaa vom 9. Juli 1920 hat sich die deutsche Regierung zwecks vollständiger Ausführung des Vertrages von Ver­sailles verpflichtet, 1. sofort zur Entwaffnung der Einwohnerwehren und der Sicherheitspolizei zu schreiten, 2. sich sofort alle in den Landen (der Zivilbevölkerung befindlichen Waffen abliefern zu lassen, 3. sofort die notwendigen Maßnahmen zu treffen, um die militärische allgemeine Dienstpflicht ptorschaffen und die Armee aus der Grundlage des totfffrifhgen Dienstes zn organisieren, 4. den Alli­ierten «um Zwecke der Zerstörung alle Waffen und olles ZkriegSgeräl, dos die im Vertrau zugelasienen Mengen ü'xrschreitet, auszuliefern und bei der Zer- störmrg behilflich zu fein. Tie verbündeten Regie­rungen haben t-a'Offen ein gewilligt, den Zeitpunkt, bis zu dem die Verminderung der Stärke der Reichsioehr auf 100 000 Mann vollendet fein muß, bis zum 1. Januar 1921 hinauszuschieben. Im Augenblick des Ablaufes der durch das Protokoll von Spaa festg-setzten «Fristen hat die französische Regierimg die Pflicht, folgendes fest zu stellen:

1. Bis jetzt ist ter Kontrollkommission nur ein geringer Teil der Waffen übergeben wor­den, die nach den An-aben des Reicks^ommissars für die Entwaffnung von der Zivilbevölkerung an die deutschen Behörden ab geliefert worden sind. Tie im Protokoll von Spaa txrrgefelyenen Verpflich­tungen sind folglich in diesem Punkte nicht gehal­ten worden.

2 Ter Reichskommissar für die Entwaffnung hat der Kontrollkommission noch nicht offiziell den Zeitpunkt milgeteilt, an dem die Abgabe der Waffen der Einwohnerwehren stattzufinden hat. In ihrer Note hat die deutsche Negierung sogar der Kontrollkommission mitgeteilt, das, den Einwohner­wehren in Nord- und Mitteldeutschland ihre Waf­fen erst zum 1. Marz abgenommen werden könnten. Trotz der wiederholten Anordnungen der Kontroll- bommission hat sich die deutsche Regierung in ihren Noten vom 9. und 22. Tezember förmlich gewei­gert, die Einwohnerwehren und andere ähnliche Formationen in Ostpreußen und Bayern zu entwaffnen, indem sie erklärte, daß sie sich des Ernstes ihres Entschlusses voll be­wußt sei.

3. Die Entwaffnung der Sicherheitspolizei ist mcht v eendet.

4. Die Auflösung der Sicherheits­polizei, deren Aufschiebung bis zum 22. Sep­tember die Alliierten in ihrer Note vom 22. Juni zugegeben hatten, hat nicht stattgefunden. Ohne auch nur eine Frist für diese Auflösung anzugeben, hat sich die deutsche Rogievma darauf beschränkt, gegen die an sie gerichtete Aufforderung der Kvn- trollkommissron die von dieser Verletzung der Be- sttmurungen des Friedensvertrages imb der Note vom 22 Juni Akt nahm, an die alliierten Regie- «wrgen und an die Botschasterkonferenz zu appel- fieren.

_ 5 "Tie Einwohnerwehrorgan^ationen, zu

«ven Auflösung die alliierten Regierungen ent* prematb dem Friedeirsvertrag von ÄTrsallles Dmitschland am22. Juni aufgefordert hatten, be- ftkben noch in Ostpreußen und in Bayern im Wi- derspruch^mit tem Artikel 177 des Friedensver- ckcmos Sie stehen sogar in Verbindung mit der Reichswehr.

6 Du Maßnahmen, di« ergriffen worden sind, irm ine deutsche Gesetzgebung mit den militärischen Bestimmungen des Vertrages in EinNang zu brin­gen, sind unzulänglich Das bereits verkündete Gesetz und der neue durch die deutsche Regierung vovgelegte Gesetzentwurf haben der Kontrollkom­mission zu zahlreichen Ausstellungen Anlaß ge» heben.

7. Die Auslieferung der überschüssigen Kriegs- geräte ist nidit vollendet, und die deutsch? Regie- rung nxegrrt sich insbesondere, das von der Kon­trollkommission gcsiorderte Artitterümraterial von Jßfiflxin und Königsberg auszuliefern Andererseits gibt es in den Depots der Rrickswehrverbänte Material, das Deutschland behalten will, obwohl kerne Bestimmung des Vertrages es dazu be-

8, Wenn auch die Herabsetzung des deutschen Leeres auf 100000 Mann noch den deutschen

Erklärungen durchbeführt worden ist (ohne daß die KontrvllVommiision diese Herabsetzung bisher hätte nachprüfen können), so steht es doch fest, rafc die dnufche Regierung zwecks AufDfung des alten L>eeres die Abwicklungsbehörden weiter unterhält, deren Bestehen den Be­stimmungen des Friedensvertrages zuwideriäuft. Es wird ebenfalls festgestellt, daß hinsichtlich der Ausführung der £uftiabrtdbefrim rnitn gen des Ver­trages den durch de KontroLtonrmission erteilten Weisungen ein systemack cher Wd erstand entgegen­gesetzt wird und daß die Ablieferung und Zer­störung des Luftfahrtgerätö, die nach dem Proto­koll von Spaa am 31 .August hätten vollendet fein müssen, noch nicht beendet sind.

Die MilitärkontrollKommission hat schon jetzt von der Nichtauslösimg der Sicherheitspolizei Akt genommen. Unter Vorbehalt der sonstigen von den Kontrollkommissionen festgestellten Verstöße gegen den Vertrag und unbeschadet der Maßnah­men, die die alliierten Regierungen auf Grund des Friedensvertrages, der Note von Boulogne und dfs Protokolls von Spa treffen könnten, muß ine französische Regierung feftfteUen, daß am 31. .Dezember wesentliche Bedingungen des Friedensvertrages nicht erfüllt sind, und daß die deutsche Regierung he Bestim­mungen des in Spaa am 9. Juni unterzeichneten Abkommens nicht genau beobachtet hat Die fran­zösische Regierung nimmt, soweit f<e beteiligt ist, schon jetzt Akt von diesen Verstößen, gegen die von TeutschüarÄ feierlich übernommenen Verpflichtungen. Die alliierten Regierungen wer­den über diese Verstöße zu befinden haben.

Ms Mttwort aus diese Note ist der franzö­sischen Botschaft folgende Mitreilung überianbt worden, mit der auch der Botschafter in Poris beauftragt worden ist, dieselbe der französischen Regierung zu übergeben:

In der Note vom 31. Dezember alaiibt die französische Regierung feststellen zu müssen, daß Deutschland in einer Reihe wesentlicher Punkte die im Friedensvertraae und im Protokoll von Svaa übernommenen Verpflichtungen nicht erfüllt habe. Die deutsche Regierung bemerkt zu den ein­zelnen Punkten folgendes:

Zu 1. Duvch das Schreiben vom 30. No- vomber 1920 hat die KvntrvllVmmnission Mit­teilung davon erhalten, welche Waffen- und Munitionsbe stände aiegefaiift, beschlag­nahmt, freiwillig abgellefert oder von den Organi* fattor.cn cmgemeldet worden sind. Die angekauften und beschlagnahmten Bestände (413 beschütze, Mi­nenwerfer, Flammen- und Granatwerfer, 2ö97 Masch-inengeweh«, 761 674 Gewehre und Pistolen, 362 000 Stück Maßüwrengrwehre und Gewehrteile) sind bis aus einen verschwmdend geringen Rest den Zweigstellen der Reichstreuhandgesellschäft über­geben worden, die das 'DJbaterial den Hüttenwerken zur Verschrottung »uführt und die Bele« darüber bereit hält. Alle abyelieferten Waffen sind übrigens bereits an den Sammel stellen zum Gebrauch un­tauglich gemacht worden. Die Reichstreuhandge­sellschaft erhält deshalb bereits zerstörtes, alsWaffe nicht mehr verwendbares Material zur Verschrot­tung. Der verschwindend geringe Rest, der aus Hörstens 500 Gewehre zu schätzen ist, kommt in diesen Tagen zur Uebergate.

Zu 2.: Die Selbstschutzorganisatto- nen haben die angemeldeten Waffen zu einem großen Teil bereits heute abgrHefert Ende Ja­nuar wrrd die Ablieferunq im wesentlichen be­endet fein. Wenn in bet Rote vom 9. Dezember weiter gesagt wird, die Enpoasftrnng der Setbsd- schutzorganiiation mit Aufnahme der bayerischen und ostpreußisckrn werde vorbehaltlich ganz un­erwarteter Ereignisse im Laufe des Februar be­endet fern, so ist dies geschehen, toeü sich bei den Dielen Hunderten von Organi ationen, die sich über das ganze Laich verteilen, die Durchführung der Maßnahmen nn Ein-elsirll immer etwas verzögern könnte. Tie deutsche Regierung hat nicht, tote die Note vom 31. Tezember sagt, die Entwaffnung der ostpreußifchcn und bayerischen Wehren ver­weigert; sie hat in ihrem Schreiben vom 9. Te­zember ausdrücklich erklärt, daß sie nicht daran benfe, sich etwa in dieser frtefirfjt den m Spaa übernommenen Verpflichtungen en*Mefcn zu wol­len. Nur gestatten es die befonberen Verhältnisse in Ostpreußen und Bavern nicht, dort mit der gleichen Schnelligkeit vorzugehen wie m den übri­gen Teilen Deutschlands.

Zu 3. und 4 hinsichtlich der Fragen der Sicherheitspolizei" harr 'tau "bas Schrei­ben vom 2. Januar verwiesen werden, mit dem die deutsche Regierung die Robe derMllrtarkontroll- kommission vom 23. Tezember texmtiooctet hat. Tie Sicherheitspolizei besteht nicht mehr. In der Entwaffnung der deutschen Polizellräftr ist rm wesentlichen den 2lnfockerungeu der fitortroßk»*- nrifTwat bereits entrochen worden, trotzdem da­durch die Fähigkeit der Vollzcsi ihren Aufgaben gereckt zu werden, namentlich in der o0-Klm.- Zone, aber auch an einer Reche wichtiger Plätze des übrigen Tcutschtands. ernstlich in Frage ge­stellt wich Abweickumgen von der vorgeschnebe­nen Bewaffnung bestehen nur insofern, als noch eine gewisse ZM von Maschinengewehren anher den für die Pan^rwagen ^ugestluckenen ra rück­behalten worden sind. Trotz erklärt sich dadurch, daß dre Waffen durch das sie nach den Anordnun­gen der Lvmmission ersetzt werden sollen, »och nicht vollständig beschafft werden tonnten.

Zu 5.: In den Schreiben en die Kontra ll- kommilfion vom 9. und 22. Dezember ist bar* «legt worden, daß die deutsche Regierung in dem Bestehen von Selbstschutzorqanisationen keinen Verstoß gegen Artikel 177 des yrtedens- Vertrages zu erMufen vermag, daß aber solche Organisationen nur als Not Hebelf in betraä^ ten sind und im eigens« Interesse des Staates autgelöst werden sollen, sobald es die Umstände ge­statten. Die 'Lmabme, daß die bayerischen @tn* wohnerwehren und die vstpreußksche OrtS- und

Gvenzwehr noch jetzt mit der Reichswehr in B e r bi nd u n g .ständen, ist irrig. Die in dem Schreiben vom 22. Dezember mitgeteilt wurde, hat jede derartige Verbindung aufgehört.

Zu 6: Der in Spaa übernommenen Verpflich­tung, unverzüglich Maßnahmen zur Abschasfung der allgemeinen Dienstvflicht und zur Organisation des L»eeves aus der Eruudtage langfristiger Dienst zeit zu treffen, hat die deutsche Regierung durch das Eeietz vom 21 August 1920 genügt. Die allgemeine Webrvflickst ist abaeschasft Das $xer besteht aus Berufssoldaten, die für eine lange Dienstzeit verpflicht« sind. Seine Stärke und Zu­sammensetzung entspricht den Bestimmungen des FrieDensvertrages. Durch den Entwurf eines neuen Reichswehrgesetzes, in dem das (Meß vom 2. dlugust au {geben soll, ist gleichwohl den von der Kvntvollkommission erhobenen Bedenken in zwei Punkten Rechirung getragen worden. Die übrigen ^Bedenken hat du deutsche Regierung in einem Schreiben vom 19. November eingehend widerlegt. Me Einwerrdunffen. die in der Note der Kontrollkommission vom 7. Dezember nunmehr gegen den Entwurf des RcichSwehrgesetzcs erhoben worden sind, unterliegen gegenroärtig der Prüfung durch die zuständigen Behörden.

Zu 7. Die Behauvtimg, daß das überschüssige Kriegsgerät des chemaloffen deutschen Heeres noch nidjt vollzählig abgdiefert worden sei, muß be­stritten werden. Es sei daraus verwiesen, daß an­nähernd 50000 Geschütze, mehr als 5 000 000 Gewehre. 60 000 Mm chmengewehre und 30 000 Minenwerfer abgeliefert worden sind. Tie Kon­troll kommrssion hat aber über die Bestimmungen des Vertrages hrnaus mehrfach die Auslieferung von Eerät gefordert, das nicht als Kriegsgerät gelten kann, wie z. B. Fechtgewehre, Platzratronen und Ererzi-rpatronen. Diesen Jvrderlmgen konnte nicht entsprvchen werden. Die Kommiftion hat auch zum Teil die mangelnde Berechtigung einzelner dieser Forderungen anerfannt, indem sie auf die Ausführung verzichtete. Außerdem geht das Be­streben der Kvmmission dahrn, die Bestände der Reichswehr an Jnstordsetzunqsgerät und Ersatz­teilen, an Nachrichten-- und Pumiergeräl sowie ax Ausrüstungsstücken «rfö äußerste zu beschränken. Die deutsche Regierung mutz aber aus die Erhal­tung gewisser Bestände Wert leZen, einmal wegen der Beschräri Eung der Zahl der gxthrifen, in denen Öeeresgerät hergeftellt werden darf, vor allem aber aus wirtschaftlichen Gründen, weil sie sonst schon bald gezwungen sein wurde, an­stelle des jetzt zerstörten Materials zu er-- heblich höheren Preisen neues zu erwerben. Sie regt an, diese Foaffen in besonderen Sa ch- verständigenkom Missionen bei der Kon­trollkommission mündlich zu erörtern, um eine Lö­sung zu finden, die den Interessen beider Teile Rechnung trägt. Die -Frage des Arlillericmatcirals der Festungen Königsberg und K ü st r i n ist in der Note an die Botschasterkonfevenz vom 24. Tezember eingehend erörtert, lieber die zur Ausrüstung aller Festungen bestimmten Nahkampf­mittel und Pimüergerälschasten wird in diesen Tagen eine Note an die Dotschafterkonferenz ge­richtet werden.

Zu 8. Tie deutsche Regierung kann nicht zu- ?eben, daß gegen die noch bestechenden A b w i ck - ungsorgane des allen Heeres aufgrund des

das diesem Zweck dienen soll. Gegenüber bat von den fl'ontaoirtonrmil'fimien bcröorgtbobenen Fällen, wo Deutscliland roirflttb oder vermeintlich hinter Den Anforderungen des Protokolls von Spaa zrirückgeblirben ist, weist die deutsche Re­gierung darauf hin, wieviel seit der Unterzeichnung dieses Pro,od»NS geleistet worden ist. Sie glaubt, sagen zu können, bah niemand damals solche Leistungen zur Er­füllung der gefreuten Forderimgen für möglich gehalten hat. Sie wird mit aller .straft bemüht sein, den übernommenen Bervslichtungen vollenbi zu genügen. Das Ziel, Deutschland wehrlos zu macken, das die alliierten ReffieruniA-n mit bat militärisck^n Bestimmungen des Vertrages non Versailles verfolgt haben, ist aber tatsächlich fchon erreicht. Die deutsch!' Regierung möchte nicht an­nehmen, daß in dem SBröteten von Svaa Un­mögliches von Deutschland verlangt werden sollte. Die buchstäbliche Erfüllung hat sich als unmöglich erwiesen. Das Mögliche ist gesckrhen Wenn die französische Regierung in der Note vom 31. De­zember feftfteilt, daß die Zusagen von Svaa nicht strikt erfüllt worden seien, so erinnert die deutsche Regierung daran, daß nach den eigenen Worten der Alliierten vielmehr geprüft werden soll, ob sie loyal ben Bestimmungen nachkommt. Die deutsche Negierung kann von sich sagen, daß sie in voller Loyalität chr Bestes getan hat.

Das Auswärtige Amt an General Nollet-

In einer Note des Auswärtigen AmteS an den Borsitzeichen der interalliierten Ucl-envachungS- kommission ftir das Landheer heißt es:

Ter Plan, nach dem die gegenwärtig In den deutschen Ländern bestehende Ordnungspolizei ge­bildet ist, ist in gemeinsamer Beratung mit den Vertretern der Kvntrollkommis'ion ausgestellt wor­den. der Note vom 12 August 1920 Nr 879 hat die Kommission die B^nnwingen, an die daS Protokoll von Spaa die Bermech-ung der Ord- mmgspolizei aus 150 000 Monn ffrüvft. näher er­läutert. Um zu verhüten, daß die geplanten Maß­nahmen später von der Kontrollkommission bean­standet werden könnten, bal*n mit dieser aus Anregung des Auswärtigen Amts im September eingehercke mündliche Erörterungen stattgefunden, yn diesen anfänglich von Ver­tretern aller beteiligten Länder besuchten Besprechungen kam man überein, daß vorerst die für Preußen in Aussicht genommene Regelung erörtert und das Ergebnis der BerHandlungen als­dann den anderen Ländern unter Berücksichtigung der etwa dort bestehenden besonderen Verhält­nisse als Anhalt für ihre Mo Nahmen empfohlen werden soll, lieber die für Pwusien zu erlassende Verfügung wurde zwischen den deickschen Vertretern und den Beauftvagteu der .stontrollkommis- s i o n vollständige Einigung erzielt. Ihr Wort­laut ist in allen Emzelderten gemeinsam sistgestellt worden. Auf Wunsch der stommisiion sind noch in letzter Stunde verschiedene Menberimqen tot­genommen worden. Um auf jeden Fall Schwierigkeiten zu vermeiden, ist vorsorglich auch noch der für Bayern ausgestellt« Entwurf zur Kenntnis eines Vertreters der Kom­mission gebracht und von diesem auch gebilltgt worden. Die Umbifbimg nidit nur der preußischen und bayerischen, sondern auch der in den anderen Ländern bestechenden Polizei ist dann auch, loioeU

Friedensvertraaes ein begrüntet er Einwand er­hoben wecken dann. Tie Abwicklung der G^'schäfte tft mit emßerockentlicher Schnelligkeit vollzvsieu nrorten. Auch die wenigen raxf) bestechenden Behör­den wecken mit dem 1. April 1921 verschwunden fein. Bei diesen Behörden handel! es sich uwi zivile Oraanisotioven, bte mit ter ReichÄvehr in feiner Verbindung stehen. Ihre Ausgabe besteht in der Erlckiffung gewisser Resräeschäste, die im Inter­esse ter Reichskaffe wie privater Reichsarrgehöriger nicht vern^Mässigt wecken dürfen, und an deren ordnungsmäßiger Bearbeitung auch die alliierten Regierungen und flpre Siaatsangehörigen inter­essiert sind. In ansfüchrlichen Noten und in wie­derholten Besprechungen ist die Kontroll­kommission über alle Einzelheiten auf» geklärt Worten. Zurzeit sind neue Be­sprechungen im Gange, bei denen sestgestellt werten soll, ob gewllse Listen und Papiere des alten Heeres, die längst nicht mehr auf dem Laufenden erhalten werden, etwa zur Erleichterung einer Mobilmachung bienen könnten. Die Schrift­stücke werten selbstverstänteich nicht zu einem sol­chen Zwecke omsgehoben, sondern deswe»-n, weil die Zioilbehörten ihrer zur Bearbeitung von Ver- sorairns^ansprüchen bedürfen. Die deutsche Regie­cuns zweifelt nicht daran, daß es ihr auch gelingen wick, die StentroIltennnissirm von ter völligen Unbtmsttteuleü ter Schriftstücke für Mobilmnch- ungörwecke zu überzeugen iarb $u einer Berständi- gimg mit ihr n gelangen. Ein Widerstand gegen die Ausführung der Vertragsbestimmungen über die Lu st fahrt nnrb keines weyS gelciftiet. Die deutsche Regierung sah sich aber in letzter Zeit vor eine Reihe von Forderungen gestellt, die ihrer lieber« freutamg tuet» mit den Befrimnnn^en des Friedens- oertra-s nicht vereinbar sind. Sie hat der Kon­trollkommission unb ter Botschaft er Konferenz ihren Standpunkt borge legt und für zwei ter wichtigsten Differentzpunkte die Einsetzung eines SchiedsGe- richts »oogridMogen. Außerdem hat sie bei der Kommission wie her der Botfchafterkonfererrt eine Bespreckun, des ganzen Komplexes ter streitigen Fragen zwischen dwlomatistten unb Fackvertretern beider Teile angeregt Eme Antwort hat fie btifcer nicht erhalten. Was die Ablieferung des Luftsahrt- geedtd anseht, so tom es sich bei den noch vor­handenen Rückständen nur um verhältnismäßig ganz geringe Mengen handeln. Die deutsche Regie- rung bietet alle Mittel auf, um das Material, das noch irgendwo im Lande versteckt sein könnte, ausfindig $u uuufccn. Es dürfte ter franAösilchen I Regierung auch Mannt fein, daß der Reichstag kurz vor em Grjetz asamonnnen hat, I

er ne Reorganisation überhaupt erfotherlid) durchlveg nach dem so t>ereinbarten Plan erfolgt Tie sofortige Durchführung ter von den R« aiermtgen erlassenen Dersil-mngen ist den im'er­stellen Behörden zur Pffickt gemacht morden.

Ta hiernach über die aaxty Art ter Reform zwischen den deutschen Stellen unb ter Kontroll­kommission Eimgfeit bestanden hat, kann es sich nach Ansicht ter deutschen Regierung bei den jetzt erhobenen Anständen nur um Mängel der Ausführung in ern-elnen Punkten oder an einzelnen Orten handeln. Welche Mängel bte Kon­trollkommission feststellen zu können glaubt, ist bet deutschen Regieruno bisher nicht befemnt geworden. Sie hat in dem Schreiben vom 27. Dezember F 14403 um nähere Angaben gebeten. Erst wenn ihr diese vorliegen, wick sie in ter Lage sein, bn einzelnen nackiwweisen, daß sie von ten Bedin­gungen des Friedensvertrages und dem Beschlüsse von Boulogne mcht abgewichen ist. Wenn die Kom- nnssion nachträglich Bedenken gegen die mit ihr vereinbarten Verfügungen Hand ober gegen bte Art ihrer Ausführung Anstände erheben zu müssen glaubt, so hätte die deutsche Regienma erwarten dürfen, daß ihr davon .nicht erst Mittrilmrg gv- macht wecken würde, nacktem das mühevolle unb kostspielige Werk ter Reorganisarion ter Doluei zu Ente geführt ist. Die deutsche Regierung legt Wert daraus, der Äimtrorriammifi'l^n schon jetzt in großen Zügen vor Äbrgen zu führen, daß und weshalb die jetzige OcknunffsvolÄei von ter früho» ren Sicherheitspolizei durckaus nerMieten ist.

Zum Unterschick zu der Sicherheitspolizei ist die jetzige uniformierte bewaffnete Ordnungsvoliz« rein örtlich organisiert und untersteht aus­schließlich örtlichen Polizeiverwaltern, d h. zivileL Berwaltu7>gsbeamten. Alle Stäbe, die Befehl über die Polizeikräfte mehrerer Orte führten, sind aufe gelöst. Tie Geschütze, Minenwerfer unb Flammen­werfer find nicht mehr vorhanden. Wenn die aus ter früheren Sicherheitspolizei übernommenen Be­amten vorläufig noch ihre alte Uniform tragen, kann doch wo bl nicht angenommen werten, daß bte Kontrollkommission ihr Urteil auf diese Deuße» lickckeit stützt. Tie Einführung einer anderen Dienste lleLmng, bei ter übrigens das grüne Tuch auf Ersparnisrücksichten beibehalten nrrben muß, wick in verschiedenen Ländern vorterririt: sie konnte wegen technischer Schwierigkeiterr, tesvnters wegyl ter finanziellen Belastung, bisher noch nickt durch« geführt wecken. Tie Annahme ter Sten troll fern* Mission, daß die nicht uniformierte Polizei in m»< zulässiger Weise VrrnÄrtt Jwiten sei, ist gteichiallD gnbesrünteL