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Nr. ft8 Zweiter Blatt Gietzeuer Anzeiger (Sen ral-Anzeiger für Gberhessen)vienstag, 2. August 1921

Die Nothersteins.

Roman von Erich Ebenstein. Copyright 1919 by »reiner & Comp., Berlin W 30. 21. Fortsetzung. (Nachdruck verboten.)

Sie erhob sich, gerade alS ein Diener im Auftrag der Köchin mit der Frage erschien, ob Erlaucht schon den Speisezettel bestimmt hatte.

Ach Gott, auch das noch!" seufzte die Grä­fin.Sagen Sie Frau Therese, "fic soll lochen, was sie will!" herrschte sie den Diener an.Dann melden Sie dem Kutscher, daß er sofort für mich anspannen soll."

3n der Halle traf sie Do und Hertha, die beide eben ihren Spaziergang zur Ruine antreten wollten. Der Fürst hatte ausgezeichnet geschlafen und fühlte sich so wohl, Dah er den Dormittag dazu benutzen wollte, allerlei alte Urkunden zu studieren, die mit dem Lehensrecht auf die Buchau in Zusammenhang standen, weshalb er Do und Hertha selbst fortgeschickt hatte.

Die Gräfin grüßte beide Mädchen flüchtig, blieb aber bann, einem Einfall folgend, stehen uixb sagte zu Do:

Du hast, wie ich höre, gestern für gut be­funden, dich in meine häuslichen Angelegenheiten zu mengen, liebe Dorothea, indem du die arme Mamsell fortschicktest. Wie tarn denn dies eigent­lich?"

Do erzählte die Szene, wie sie sich abge­spielt hatte.

So," meinte die Gräftn hochmütig.Run, es wäre deinerseits jedenfalls nicht nötig gewesen, durch persönliches Eingreifen die Sache noch zu verschärfen. Den Schaden habe ich nun, denn es ist gar nicht so beicht, so rasch einen Er atz für die süchtige Miller zu finden. Jedenfalls mutz ich

deshalb nun zur Kreisstadt fahren, UnD da du ja doch quasi mit schuld an der Situation bist, jo muh ich dich bitten, nun auch ein Teil auf dich zu nehmen. 3m Speisesaal liegt noch das Silber von gestern, und die Dienerschaft kann es nicht ohne Aufsicht und Kontrolle in die Schränle schliehen. Hier sind die Schlüssel. Ser jo gut und überwache die Sache. Auch in der Milchlamrner und Gärtnerei wird jemand ge­braucht, der zum Rechten sieht. 3ch hoffe, du kümmerst dich ein wenig darum, bis ich eine neue Mamsell gefunden habe."

Sie reichte Do einen Schlüsselbund. 3hre ganze Art war die der Herrin einer Untergebenen gegenüber.

Do wurde dunkelrot, schwieg aber. Doch Hertha rief empört:

Was fällt dir ein, (SatoLa! Do ist doch keine Magd hier. Uebrigens wollen wir jetzt einen Spaziergang machen"

Run, ich denke, das wird wohl nicht jo un­umgänglich nötig lein. Du lannft ja auch wie sonst allein gehen. Dorothea aber wird sich der Er­kenntnis nicht verschliehen, dah Pflicht vor dem Vergnügen kommt und es in Ausnahmefällen eben Pflicht aller ist, mitzuhelfen."

Dann hast du wohl also auch Annellese ähnlichePflichten" angewiesen?" fragte Hertha gereizt.

Die Gräfin fand es für gut, btc Frage zu überhören. Die runden lallen Fischaugen aus Do gerichtet, sagte sie kurz:Run, Dorothea, willst du? Oder weigerst du dich, mir diese paar Klei­nigkeiten abzunehmen

Olein," antwortete Do ruhig,aber ich ver­stehe so wenig von diesen Dingen, dah ich nicht weih, ob . . ." _ M

Pah, du bist ja nicht auf den Kopf gefallen - Latz'dich von den Mägden und vom Gärtner in

Die Stellung der Frau in der Rechtspflege.

Von Dr. iur. Anna Mayer.

Der RechtSausschuh deS Reichstags hat sich Lürzllch wieder mit der Frage der Zulassung der j Frauen zu den juristischen "Berufen beschäftigt. I Es lagen zwei Anträge der Linksparteien vor, die forderten, dah Frauen ebenso wie Männer, durch Ablegung der beiden juristischen Staats­prüfungen die Fähigkeit zu allen juristischen Be­rufen, also auch zum Richteramt erlangen sollten. Mil Stimmengleichheit sind diese Anträge ab­gelehnt worden.

Die Ansichten über die Frage der weiblichen Berufsjuristen sind innerhalb her bürgerlichen Presse und der bürgerlichen Parteien geteilt Man kann in der Tat über diese Dinge ver­schiedener Meinung fein, ohne einerseits den Dorwurs der Rückständigkeit, andererseits den des Radikalismus zu Mrbienen.

Zunächst einmal sollte, was vielfach nicht mit der nötigen Klarheit geschehen ist, die Frage der weiblichen Laienrityter und die der weio- lichen Derufsjuristen getrennt voneinander be­handelt werden. Die Zulassung der Frauen zum Amt der Schöffen und Geschworenen ist zwar soeben vom Reichsrat mit Stimmengleichheit ab- gelehnt worden, aber man darf hoffen, dah diese Ablehnung keine endgültige fein wird. Die Gründe Die gegen die weiblichen Laienrichter geltend gemacht werden, sind gewih in manchen Punkten beachtlich. Trotzdem bleibt es wün­schenswert und notwendig, dah das Urteil des DolkSrichters, das bisher ein rein männliches war, durch das weibliche ergänzt wird. Dah Männer und Frauen über Verbrechen und Ver­gehen vielfach verschieden urteUen, ist fein Grund gegen, sondern im Gegenteil ein Grund für die Heranziehung der Frauen als Schöffen und Ge­schworene. Das Urteil des Laienrichterkolleglums soll ein Spiegelbild deS Volksurteils fein, und dieses Volk besteht eben nicht nur aus Männern, sondern ebenso auS Frauen. Menschenkenntnis und Lebenserfahrung darf die reife Frau in gleichem Mähe für sich in Anspruch nehmen wie der Mann. Auch ist nicht zu befürchten, dah eine Heranziehung der Frauen zum Schoffen- und Geschworenenamt zu einer allgemeinen Ver­weichlichung der Rechtspflege führen würde Frauen urteilen über manche Verbrechen, wie z. 2. über die aus Roheit und Gemeinheit be­gangenen sogar regelmäßig schärser als der Mann. 3n dieser Beziehung konnte die Heran­ziehung der Frau zu einer Verbesserung der Rechtspflege führen, da Im Volk vielfach die allzu milde Behandlung der Roheitsverbrechen nicht verstanden wird.

Auch darf es für die Heranziehung der weiblichen Schöffen und Geschworenen keinen Unterschied machen, ob der Angellagte ein Mann oder eine Frau ist. Falsch ist es auch, für die Zusammensetzung der Gerichtshöfe schematisch eine bestimmte Anzahl von weiblichen Schöffen und Geschworenen zu fordern, um eine Majori­sierung der Männer durch die Frauen oder um­gekehrt zu verhüten. Eine solche Forderung geht von falschen Voraussetzungen aus. 3n einem aus Männern Und Frauen bestehenden Kollegium geben die Frauen, ebensowenig wie die Männer, ihre Stimmen immer einheitlich ab, und es ist auch falsch, den Einfluß der Frauen innerhalb eines gemischetn Kollegiums auf die Anzahl der dazu gehörigen Frauen abzustellen. Es handelt sich bei der Zusammensetzung der Gerichtshöfe nur darum, die vorgeschriebene Gesamtzahl von mög­lichst geeigneten Männern und Frauen zu finden, deren Persönlichkeiten die Gewähr für eine gute Ausübung des ihnen anvertrauten Amtes bieten; das Zahlenverhältnis der Geschlechter spielt dabei eine nur nebensächliche Rolle und wird jewweils ein verschiedenes fein.

Eine von der Frage der weiblichen Laien­richter ganz verschiedene ist die der weiblichen B e r u s s j u r i st e n. 3n Betracht kommen hier­bei in erster Linie die Berufe des Staats­anwalls, des Prozetzrichters, des Dormund­schafts- und Zugendrichters, und des Rechts­anwalts. Zu prüfen ist ein Doppeltes: Ein­mal die Frage nach dem Bedürfnis der Ausübung dieser Aemter durch Frauen und zum andern die der besonderen Eignung der Frauen für diese Berufe.

Dah ein Bedürfnis nach weiblichen Staats­anwälten vorhanden wäre, kann man wohl kaum behaupten, und dah sich die Frau zum Amt des Staatsanwalts sehr viel weniger eignet als der Mann, wird auch nicht bezweifelt werden Es werden sich auch kaum Frauen gerade zv dieser Tätigkeit hingezogen oder berufen fühlen.

Beim RiLertamt ist zu unterscheiden: zum Richter innerhalb eines Kollegiums, also als Mitglied der Straf- und Zivilkammern können weibliche Juristen geeignet erscheinen, und dort wäre auch ihre Mitwirkung, z. B. bei Eheschei- dungsprvzefsen, durchaus nicht unerwünscht. Zum Sinzelrichter dagegen ist die Frau ihrer ganzen Veranlagung nach, soweit wir das heute be­urteilen können, wenig geeignet, jedenfalls sehr viel weniger als der Mann vielleicht von einigen wenigen Ausnahmen abgesehen. Das ist keine Frage der gröberen oder geringeren 3n- telligenz, sondern es handelt sich dabei um physische oder psychische Eigenschaften, die den Mann zum Einzelrichter geeigneter machen als die Frau. Der Mann hat mehr als die Frau die Fähigkeit, schnell verantwortungsschwere Ent­scheidungen zu treffen, und vor allem kann sich der Mann den oft leidenschaftlich miteinander streitenden und den Richter bedrängenden Par­teien gegenüber sehr viel besser durchsetzen als die Frau. 3n solcher Feststellung liegt keines­wegs eine Herabsetzung oder Geringwertung der Frau, sondern es ist eine Folgerung aus der Tatsache, dah Männer und Frauen verschieden sind und folglich auch die Eignung für die ein­zelnen Berufe bei Mann und Frau verschieden ist.

Die Zulassung der Frauen zum Kollegial­richter zu gestatten und zum Einzelrichter zu verhindern, ist aber praktisch nicht durchführ­bar, denn der Richter erwirbt sich Hebung und Praxis zunächst als Einzelrichter und steigt dann zum Mitglied eines Kollegialgerichts auf. Man wird deshalb fürs erste von Der Zulassung Der Frauen zum Richteramt überhaupt absehen müssen.

Ganz anders liegt die Frage der weiblichen Rechtsanwaltschaft. Hier besteht zweifel­los em Bedürfnis, die männliche Tätigkeit durch die weibliche zu ergänzen. Ebenso wie ein Be­dürfnis nach weiblichen Aerzten, ist auch ein solches nach weiblichen Rechtsanwällen vor­handen. Sehr häufig scheuen sich Frauen, ihre Familien- und Eheintimitäten einem Mann zu offenbaren und würden es als große Wohltat empfinden, wenn sie sich bei einer sachverstän­digen Frau Rat holen konnten. Auch die Eig­nung der Frau zum Rechtsanwalt, besonders für bestimmte Gebiete, kann nicht bezweifelt werden.

Endlich fragt es sich, ob fein Bedürfnis nach weiblichen Vormundschaftsrichtern vor­handen ist und ob sich die Frau für diesen Beruf eignet. Die Tätigkeit des Vormundschafts- richters ist eine von der des Prozeßrichters wesentlich verschiedene. Soziale, pädagogische und psychologische Kenntnisse und Erfahrungen sind für den Vormundschaftsrichter mindestens so wichtig, wie die juristischen. Da die Wirksam­keit des Dormundschaftsrichters im Grunde ein Ersatz für mangelnde oder unzureichende elter­liche Fürsorge ist, so leidet sie bei Ausübung nur durch den Mann an einer gewissen Ein­seitigkeit. Die persönliche und menschliche Seite kommt auch hier häufig zu kurz. Es wäre durch­aus erwünscht, die männliche vormundschafts­richterliche Täügkelt durch eine weibliche Mit­wirkung zu ergänzen. Die Frage ist nur, auf welche Weise Der weibliche Einfluß am besten zu erreichen ist.

Wenn durch Zulassung der Frauen zum Amt des Dormundschaftsrichters neben den meh­reren Tausend männlichen Vormundschaftsrich- tem in Deutschland hundert oder mehr weibliche Vormundschaftsrichter ihres Amtes walten wür­den, s o bliebe doch immer die Tatsache be­stehen, dah die einzelnen vormundschafts­richterlichen Verfügungen einseitig, nämlich männlich oder weiblich, nicht aber aus männ­licher und weiblicher Beurteilung des einzelnen Falles entstanden wären. Das aber soll doch ?gerade erreicht werden. Wenn man dem männ- ichen Vormundschaftsrichter mit Recht entgegen« halten kann, daß er die 1418jährigen Mädchen nicht Immer richtig versteht, so wird die Frau als Dormundschaftsrichter wieder dem jungen Burschen von 1418 Zähren nicht dasselbe Ver- ständnis entgegenbringen wie der Mann, und überdies was sehr schwerwiegend ist der Frau wird es den jungen Burschen gegenüber meist an Auortität fehlen. 3n diesem Alter, besonders bei gefährdeten ober verwahrlosten Ele­menten, mit denen es der Dormundschaftsrichter vielfach zu tun hat, wirken geistige und sitt­liche Eigenschaften häufig weniger als die. reine physische Ueberlcgenßeit, und dah die männ­liche Persönlichkeit, die starke Hand, für die männlichen Zugendlichen zwischen 14 und 18 Zähren nicht zu entbehren ist, hat die Erfahrung der Kriegsjahre mll voller Deuttichkeit gezeigt.

Aus diesem Grunde eignet sich auch die Frau so seltsam das manchem Hingen mag nicht zum Zugendrichter.

3n Hamburg ist das Vormundschaftsgerichl nach Art der Schöffengerichte eingerichtet. Der Richter arbeUet mit zwei Beisitzern, die teil- nehmen an allen seinen Amtsbandlungen und die volle Derantwortung mit ihm tragen. Zu diesen Beisitzern können auch Frauen ernannt werden, die also im Einzelfcckl Gelegenheit haben, ihr Urteil und ihre Meinung abzugeben und damit Einsluh auf die vormundschaftsrichterlichen Der» ügung gewinnen. Wenn diese Einrichtung in janz Deutschland zunächst einmal wenigstens an Den Dormundschaftsgerichten der größeren Städte eingefuhrt würde, so wäre damit mehr für die Mitwirkung der Frauen bei den Dvrmundschafts- und Zugendgerichten getan, als wenn man den Frauen die Möglichkett gäbe, selbst Dormund- schaftsrichter zu werden, und vor allem die Einseitigkeit der bisherigen männlichen vormund­schaftsrichterlichen Tätigkeit wäre verbessert, statt dah eine einseitige weibliche ihr hinzugefügt würde.

Landwirtschaft.

Gartenarbeit im August.

3m Monat August nimmt die Obsternte schon sehr viel Zeit in Anspruch. Alles Kern­obst (Sommerobst) muß einige Tage vor der Reife geerntet werden. Sobald es sich mit dem Stengel leicht vom Baume lösen laßt, wird's Zeit, es zu pflücken. Die Aufbewahrung hat an einem trockenen Ort zu erfolgen. Riemais darf das Obst übereinandergeschichtet liegen, sondern nebeneinander. Fallobst ist auf man­nigfache Art zu verwerten. Für den Berkaus empfiehlt es sich, das Obst sorgfälttg zu sor­tieren, und zwar in Prima-, Mittel- und iln- terware. Zum Versand muß es gut verpackt werden. Das Beschneiden der Bäume hat jetzt ganz zu unterbleiben. Das Okulieren auf das schlafende Auge muß jetzt vollendet werden. Von den Stämmchen, die im Frühjahr kopu­liert wurden, kann der Verband gänzlich ent­fernt werden. Zn den Gemüsebeeten muß die Ernte fortgesetzt werden. Besonders sind Frühkartoffeln zu ernten. Das abgeerntete Land ist weiter zu besäen und zwar mit Spi­nat, Grünkohl, Blumenkohl usw., Kopfkohl muß abgeblattet werden. Das Abraupen der Kohl- pflanzen hat sorgfältig zu geschehen. Die Rau­pen sitzen gewöhnlich an Der Unterseite der Kohlblätter. Artischocken sind neu anzuvflan- zen oder umzulegen. Bei reichen Pflanzen empfiehlt sich das Abnehmen der Köpfe und Ausbrechen der Stiele, denn dann kommen sie im Herbst noch einmal zur Blüte und liefern Ertrag. Erdbeeren sind in diesem Monat anzu­legen und umzupflanzen. Zn den Blumenbee­ten muß der reife Samen abgenommen, über­flüssige Knospen an den Relken abgeschnitten und Tulpen, Hyazinthen usw. herausgenom- men werden. Stecklinge sind weiter zu machen. Rosen sind sorgfältig zu Pflegen. Abgeblühte Rosen müssen entfernt werden; aber es ge­nügt nicht, die Blüten abzunehmen, sondern es müssen auch die Zweige bis zum brüten Auge zurückgeschnitten werden. Triebe, welche unge­wöhnlich lang sind, müssen bis zur Hälfte ab­geschnitten werden. Zweige, die sich kreuzen und nach innen wachsen, so daß sie der Krone zu viel Licht wegnehmen, sino zu entfernen. Mit dem Okulieren kann jetzt fortgefahren werden. Zierfttäucher, die geblüht haben, kön­nen geteilt werden.

Schlichtungsausschutz der Provinz Oberhessen.

Sitzung vom 28. Zuli 1921.

3n Der Antragsjache Des DerbanDes Der Brauerei- und Mühlenarbeiter gegen Die Braue­reien in Gießen, Lauterbach, Butzbach, Lich, Schlitz, Alsfeld und Friedberg, sowie Marburg, hatten Die Parteien Die durch Schiedsjpruch vom 3. Mai 1921 über eine Lohnzulage getroffene Regelung abgeändert und zum Teil niedrigere Sähe vereinbart. Der Echlichtungsausschuß ent­schied nunmehr durch Schiedsjpruch, daß die da­mals von ihm festgefehten Lohnzulagen mit Ab­lauf der Lohnkündigungsfrist, aljv vom 1. 8. 21,

in Wirkung treten sollen. Ebenso wurde die da­mals über den Haustrunk getroffene Regelung (entiprecheude E .tlchäDig rüg bei zllchem oder teilweifem Verzicht auf den Haustrunk- aujrecht erdalten. Den Parteien wurde anheim gegeben, falls Demnächst eine wesentliche QlcnDcrung in der Lebenshaltung eintreten jo.lle u.ib der Umfang Der etwa zu erwarlenDen Teuerung der Lebens­haltung zu überblicken fei, in erneute Verhandlun­gen einzutreten.

Maurermeister Zohann Hill in Stornbvrß wurde für verpflichtet erklärt. Dem Bauhllfs« arbeitet Karl Fischer Den Der Lohngruppe V des Nachtrags vom 23. 12. 1820 zum Lohn- und Arbeitstarif für das Barrgewerue in der Prv^ vinz Hesjen-Rasjau vom 21. i. 1921 entsprechenden Lohn unter Abrechnung der Vergütung für Kost zu zahlen.

Der von Bauunternehmer Fritz Vogt in Dutz- bach beschäftigte 'Bauhilfsarbeiter Z. Metzger wurde mit seinem Einspruch gegen fristlose Ent­lassung auf den ordentlichen Rechtsweg verwiesen, da die Fristen für ein Schlichtungsverfahren nach dem Bctriebsrätegejeh nicht gewahrt untren; auf die Verordnung vom 12. 2. 1920 konnte der Ein- jpruch nicht gestützt werden, weil eine Entlastung zur Verminderung der A b.itnehm.rzahl auf keinen Fall gegeben war. Beide Parteien erkann­ten den Schiedsspruch an.

Dem Einspruch eines Angestellten des Lebens­mittelamtes der Stadt Bad-Rau heim gegen Kün­digung, die wegen Abbaues des Amtes ausge­sprochen war, konnte nicht stattgegeben werden

Gutsbesitzer Fr. Walter in Petterweil wurde für verpflichtet erklärt, seinem Obe rschw izer die ihn auf Grund des Tarifvertrages für Stal so.weiz« vom 18. 4 1921 zustehenden Bezüge zu leisten

Aus dem Amtsverkündigungöblatl.

* Das Amtsverkündigungsblatt Rr. HO vom 1. Aug. enthält: Bekanntmachung der Reichsrücklie erungskomnussivn D.enst änme bei Hessischen Versicherungsanstalt für gemeindliche Beamte. 2ll ficLung von Rach'rarso orschU gcn für 1920. Qirahenlbcrre. Bestellung eines Untererhebers für die Untererhebestelle Allendorj a. d. Lahn. Dienstnachrichten. Bekannt­machung des Polizeiamts Gießen.

Rücklieferung. Durch Verordnung der ReichSiegierung vom 20. Zuni 1921 ist die Frist für die Anmeldung von Gegenständen aller Art, insbesondere Tiere, Maschinen, Maschinen' teile, industrielle und landwirtschaftliche Geräte Zubehörteile dieser Geräte, ruhendes (Sifcnbabn* material, Zlußschifsahrtsmaterial. TranSportmate- rlal, Rohstoffe, Möbel und sonstige Clnrichtungs- gegenstände, Teppiche (Gobelins), Kunstgegen­stände, Silberzeug, Gemälde, Schmuck, Bücher, Sc tumente, Korrespondenzen. Wertpapiere usw, die in Den von den Truppen Der Zentralmächte bc setzt gewesenen Gebieten Frankreichs, Belgiens Polens, Rumäniens, Serbiens und 3talienü wäh­rend Der Besetzung Den Berechtigten durch behörd­lichen Zwang entzogen oder rechtswidrig fort, genommen öder gefunden worden, und die nad; Deutschland verbracht worden sind, und die au Grund der Verordnung vom 6. April 1921 bil zum 1. Zuni 1921 bei der ReichsrücklieferungS« kommission, Berlin W 9, Potsdamer Straße 16* bis 11 unter Benutzung der von letzterer heraus« gegebenen Vordrucke anzumelden waren, bis zum 15. Aug. 1921 verlängert Allen Personen, welch« innerhalb dieser Frist (bis zum 15. Aug 1921) Der ihnen obliegenden Anmeldepflicht nachkommen wird Straffreiheit wegen Versäumung der bisheh gesetzten, am 1. Zuni 1921 abgelaufenen Frist ge-, währt. Soweft Straffreiheit gewährt wird, werde? Die verhängten Strafen nicht vollstreckt, Die an­hängigen Verfahren eingestellt unD neue nicht ein- geleitet. Die Vordrucke liefert die Rücktteferungs« kommission (Meldestelle) Berlin'W 9. PotsDamer Straße 1011, unentgeltlich auf Anforderung Auch sind solche durch Dermittelung Der Stadt - Gemeinde- und Kreisbehorden zu beziehen.

Straßensperre. Die Sperrung bei KreisstraßeDors-Güll 5j o f - (3 ü 111" IP wieder aufgehoben worden. Die Kreisstraße D o r s -- G ü l l H v l z h e i m" wird wegen Vor­nahme von Wahrheiten bis auf weiteres g e sperrt. Der Durchgangsverkehr ist über Gam- bach Oberhörgern zu leiten.

Dien st nachrichten. Martin Schmits zu (Srünberg ist zum Zagdaufjeher des Zagd- Pächters Pons für dessen Zagben in den Gemein­den Grünberg und Beltershain bestellt und vor uns verpflichtet worden. An Stelle des auf Rachsuchen von seinem Amt entbundenen float#

formieren, wie es bisher gehallen wurde. Sie müssen ja am besten Bescheid wissen. Auf Wieder­sehen!"

Sie nickte beiden Mädchen zu und eiUe rasch die Treppe hinauf.

Es ist unverschämt!" knirschte Hertha wü­tend zwischen Den Zähnen,fte will Dich als Aschenputtel behandeln! Und was soll ich nun anfangen?"

Allein gehen und dich nicht ärgern! Eigent­lich hat Carola ja recht. 3n einer Famille müssen alle zusammenhallen. 3ch tu's auch sehr gerne, wenn ich es nur zu Dank werde machen können!"

Eine Rotherstein und Mamsellen-Arbeit! Es ist zu unverschämt von Carola! Weißt Du was? 3ch laufe rasch zu Papa und sag's ihm. Der duldet so etwas nie!

»Rein, bitte, laß das, Hertha Es würde nur wieder Streit geben, und wir müssen gerade das um deines Vaters willen fortan streng ver­meiden ! Erstens schadet es ihm, und zweitens leidet er ohnehin sehr unter dem beständigen Hader in Der Familie. Uebrigens arbeite ich gerne und fehe Arbeit auch nie als Schande an, selbst wenn ich eineechte" Rotherstein wäre, was ich/a in Carolas Augen, wie du weißt, gar nicht bin.

Und was soll ich Waldemar RuhlanD sagen?"

Die Wahrheit natürlich!"

Er wird schrecklich enttäuscht sein, wenn ich allein komme."

Do errötete.

Dazu läge gar kein Grund vor," sagte sie abweisend.Du bist seine Zugenbfteundin und stehst ihm Doch viel, viel näher als ich. llebri- I gens, um ganz offen zu sein mir gefiel diese I ganze Verabredung schon gestern nicht, und von |

Diesem Standpunkt auS bin ich Carola sehr dank­bar, daß sie mich zwingt, hier zu bleiben!

Damit drückte sie einen raschen Kuß auf Her thas Wange und huschte Die Treppe ßirauf. Herth« blickte ihr betroffen nach. Spielte die kleine Do em wenig Komödie? Oder war es wirllich denkbar. Daß ihr ein Mann wie Waldemar kein 3nterefle einflößte?

Ah pah sie kennt ihn ja noch gar nicht, dachte Hertha Dann unD machte sich auf Den Weg.Dielleicht ist es sogar besser, ich gehe heute allein und überzeuge mich erst, ob meine Vermutung wirllich richtig ist.

11. Kapitel.

Drei Tage war man in Grafenegg ohne Mam­sell gewesen, aber Darm hatte Carola Dafür auch einenfamosen Griff" getan, wie Anneliese er­klärte.

Mamsell Bender, so hieß die neue Akquisition, war die Tochter einesHosschneiders", der plötz­lich gestorben war und Frau und Tochter mUtel- los zurückgelallen hatte, worauf die Witwe sich alsTheaterftiseurin" ihr Brot verdiente. Frau lein Bender halte bis zu ihrem vierzehnten Zähre eine französische Gouvernante gehabt, mußte aber nach dem Tode ihres Vaters froh fein, bei einer Freundin ihrer Mutter, die ein Puhgeschäft be­trieb, als Lehrmädchen unterzukommen. Später hatte sie noch einen Schneiderkursus mitgemacht und es dann versucht, selbständig für Kunden zu arbeiten. Als es damit nicht recht ging, ver­schaffte ihre Mutter ihr eine Stelle als Kammer- jungfer bei einer Schauspielerin, mit der sie nach Amerika ging. Von dort tarn sie nach einigen Zähren mit einer amerikanischen Familie zurück und bekleidete von da an verschiedene Posten, meist als Zungfer und Mamsell in aristokratischen Häusern

(Fortsetzung folgt)